amtsblatt-01

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                       D.1.   Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                          63


                       Nr.    Sender   Emp-     Beschreibung des Pro-     Frist                               Anmerkungen
                                       fänger   zessschritts
                                                                                                              nusmäßige Messwerterhebungen.
                                                                                                              Der Messstellenbetreiber prüft die eingegangene Anforde-
                                                                                                              rung zur Bereitstellung von Messwerten.
                       3      MSB      NB       Ablehnung                 Unverzüglich, jedoch spätestens bis Dieser Prozessschritt findet nur Anwendung für außertur-
                                                                          zum Ablauf des 2. WT nach Eingang nusmäßige Messwerterhebungen.
                                                                          der Anforderung
                                                                                                              Der Messstellenbetreiber lehnt die Anforderung des Netzbe-
                                                                                                              treibers zur Bereitstellung von Messwerten ab.
                                                                                                              Der Grund der Ablehnung wird mitgeteilt. Mögliche Ableh-
                                                                                                              nungsgründe sind:
                                                                                                              - Keine Berechtigung zur Beauftragung
                                                                                                              - Unzulässiger Sollablesezeitpunkt
                       4      MSB               Durchführung der Messung Zum Soll-/Turnusablesetermin         Der Messstellenbetreiber führt die Messung durch. Auslöser
                                                                                                              sind:
                                                                                                                  •   Außerturnusmäßige Messwerterhebungen gemäß
                                                                                                                      Sollablesetermin des Netzbetreiber (und somit der
                                                                                                                      Folgeschritt zu Schritt 2) oder
                                                                                                                  •   Turnusablesung gemäß Sollablesetermin des Netz-
                                                                                                                      betreiber
                                                                                                                  •   Messwerterhebung zu einem sonstigen Termin auf
                                                                                                                      Basis bilateraler Vereinbarungen mit Dritten (z. B.
                                                                                                                      LF, Anschlussnutzer etc.)
                                                                                                                                                                                  – Regulierung, Energie –




                                                                                                              Er führt hierbei auch eine erste technische Plausibilisierung
                                                                                                              der Messwerte durch. Diese umfasst insbesondere die Kon-
                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                              trolle auf vollständige und fehlerfreie Auslesung der Daten
                                                                                                              aus der Messeinrichtung (Prüfung auf Vollständigkeit der
                                                                                                              Messwerte, Vollständigkeit der Statusinformationen etc.).
                                                                                                              Außerturnusmäßige Messwerterhebung:
                                                                                                                                                                                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                          63
                                                                                                                                                                                 01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
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D.1.   Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                                 64
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Bonn, 11.Januar 2017
                       Nr.    Sender   Emp-     Beschreibung des Pro-        Frist                                   Anmerkungen
                                       fänger   zessschritts
                                                                                                                          Die zu übermittelten Zähler-/Registerstände sind im
                                                                                                                          Unterkapitel „Außerturnusmäßige Messwertübermitt-
                                                                                                                          lung“ im Kapitel „Erforderliche Messwerte, die für jede
                                                                                                                          Messlokation einer Marktlokation vom Messstellenbe-
                                                                                                                          treiber an den Netzbetreiber zu übermitteln sind“ auf-
                                                                                                                          geführt.
                       5      MSB      NB       Mitteilung über gescheiterte Siehe Unterkapitel „Außerturnusmä-      War der Messstellenbetreiber in Prozessschritt 4 nicht in der
                                                Auslesung                    ßige Messwertübermittlung“ im Kapi-     Lage, die Auslesung fristgerecht durchzuführen, so teilt der
                                                                             tel „Erforderliche Messwerte, die für   Messstellenbetreiber dem Netzbetreiber das Scheitern der
                                                                             jede Messlokation einer Marktlokati-    Auslesung mit.
                                                                             on vom MSB an den Netzbetreiber
                                                                                                                     Alternativ zu diesem Prozessschritt hat der Messstellenbe-
                                                                             zu übermitteln sind“
                                                                                                                     treiber die Möglichkeit Vorschlagswerte für die fehlenden
                                                                                                                     Messwerte zu ermitteln und diese dem Netzbetreiber als
                                                                                                                     Information für die nachfolgenden Prozesseschritte der
                                                                                                                     Messwertübermittlung zu übermitteln.
                                                                                                                     Der Messstellenbetreiber holt die Messwerterhebung unver-
                                                                                                                     züglich nach.
                       6      MSB               Ggf. Messwertumwandlung                                              Hinweis: Dieser Prozessschritt ist nur für die Sparte Strom
                                                                                                                     relevant. Für eine einheitliche Prozessbeschreibung zwi-
                                                                                                                     schen den Sparten Strom und Gas ist der Prozessschritt
                                                                                                                     aufgeführt.
                       6      MSB      NB       Messwertübermittlung         Siehe Unterkapitel „Außerturnusmä-      Der Messstellenbetreiber übermittelt die von ihm erhobenen
                                                                                                                                                                                         – Regulierung, Energie –




                                                                             ßige Messwertübermittlung“ im Kapi-     Messwerte aus der Messlokation an den Netzbetreiber zum
                                                                             tel „Erforderliche Messwerte, die für   Zweck der weiteren Aufbereitung (Plausibilisierung, Ersatz-
                                                                                                                                                                                                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                             jede Messlokation einer Marktlokati-    wertbildung, Archivierung) sowie der anschließenden Wei-
                                                                             on vom MSB an den Netzbetreiber         terleitung an den Lieferanten. Mit dem Messwert sind auch
                                                                             zu übermitteln sind“                    Datum und Zeitpunkt der Auslesung zu übermitteln. Der
                                                                                                                     Messstellenbetreiber hat darüber hinaus auch die Möglich-
                                                                                                                     keit, dem Netzbetreiber weitere Zählerstände zu übermitteln,
                                                                                                                     die weder auf einen vom Netzbetreiber benannten Tur-
                                                                                                                     nusablesetermin noch auf eine vom Netzbetreiber angefor-
                                                                                                                                                                                                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                                   64
                                                                                                                                                                                        81
81

82
                       D.1.   Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                          65


                       Nr.    Sender   Emp-     Beschreibung des Pro-       Frist                               Anmerkungen
                                       fänger   zessschritts
                                                                                                                derte außerturnusmäßige Messwerterhebung zurückgehen.
                                                                                                                Der Netzbetreiber ist verpflichtet, diese Werte in gleicher
                                                                                                                Weise entgegenzunehmen und gemäß den nachfolgenden
                                                                                                                Prozessschritten weiterzuverarbeiten. Dies stellt keine vom
                                                                                                                Netzbetreiber gesondert abrechenbare Leistung dar. Der
                                                                                                                Netzbetreiber ist nicht verpflichtet, insgesamt mehr als 12 -
                                                                                                                Zählerstände pro Jahr und Marktlokation in dieser Form
                                                                                                                entgegenzunehmen und weiterzuverarbeiten.
                       7      NB                Aufbereitung der Messwert   Unverzüglich                        Nach Eingang der vom Messstellenbetreiber übermittelten
                                                                                                                Messwerte führt der Netzbetreiber eine Aufbereitung durch.
                                                                                                                Dies umfasst regelmäßig Plausibilisierung, ggf. Ersatzwert-
                                                                                                                bildung und Archivierung. Kommt es hierbei zu Veränderun-
                                                                                                                gen der ursprünglichen Messwerte, so sind die betroffenen
                                                                                                                Werte in geeigneter Weise mit Zusatzinformationen zu ver-
                                                                                                                sehen, die den Grund der Veränderung erkennen lassen.
                                                                                                                Wurden dem Netzbetreiber von Seiten des Messstellenbe-
                                                                                                                treibers keine Messwerte oder Vorschlagswerte übermittelt,
                                                                                                                so ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, Ersatz-
                                                                                                                werte für die fehlenden Werte zu bilden.
                       8      NBr      MSB      Übermittlung Ersatzwerte    Unverzüglich, spätestens jedoch 1   Haben sich anlässlich der Aufbereitung der Messwerte beim
                                                                            WT nach Aufbereitung durch NB       Netzbetreiber Veränderungen an den Messwerten der Mess-
                                                                                                                lokation ergeben, so sind die vom Netzbetreiber gebildeten
                                                                                                                Ersatzwerte an den Messstellenbetreiber zu übermitteln. Die
                                                                                                                Übermittlungspflicht bezieht sich nicht nur auf die Ersatzwer-
                                                                                                                te, sondern auf den vollständigen Datensatz.
                                                                                                                                                                                  – Regulierung, Energie –




                       9      NB                Aggregation der Messwerte Unverzüglich                          Der Netzbetreiber aggregiert die Messwerte der Messlokati-
                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                für die Marktlokation, sofern                                   on bzw. der Messlokationen der Marktlokation für den Ver-
                                                möglich und erforderlich                                        sand an den Lieferanten.
                       10     NB       LF       Messwertübermittlung        Siehe Kapitel “Erforderliche Mess-  Die Übermittlung der Messwerte der Marktlokation vom
                                                                            werte, die vom Netzbetreiber an den Netzbetreiber an den Lieferanten erfolgt gemäß Tabellen im
                                                                                                                Kapitel “Erforderliche Messwerte, die vom Netzbetreiber an
                                                                                                                                                                                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                            65
                                                                                                                                                                                 01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
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D.1.     Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                                   66
                                                                                                                                                                                            01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
                       Nr.      Sender   Emp-        Beschreibung des Pro-         Frist                                 Anmerkungen
                                         fänger      zessschritts
                                                                                   Lieferanten zu übermitteln sind“      den Lieferanten zu übermitteln sind“.


                       1.2.4.     Ergänzende Beschreibung zum Prozess „Anforderung und Bereitstellung von Messwerten

                       1.2.4.1 Erforderliche Messwerte, die für jede Messlokation einer Marktlokation vom MSB an den Netzbetreiber zu übermitteln sind
                       Der MSB übermittelt dem Netzbetreiber die Messwerte auf Ebene der Messlokation.

                       1.2.4.1.1      Turnusmäßige/Regelmäßige Messwertübermittlung

                       Nr.    Auslösender         Aktion                                                                       Frist                             Hinweis / Bemerkung
                              Prozess

                       1      Turnusablesung      Der erforderliche Zählerstand für das Datum der Turnusablesung bzw. für      Unverzüglich, jedoch spä-         Neben dem Zählerstand
                              bei Messeinrich-    den Zeitraum in der die Turnusablesung stattfinden soll, ist an den LF zu    testens bis zum Ablauf des        sind mindestens auch
                              tung mit SLP        übermitteln.                                                                 10. WT nach dem Tur-              die folgenden Daten zu
                                                                                                                               nusablesetermin;                  übermitteln:
                                                                                                                                                                 - Abrechnungsbrenn-
                                                                                                                                                                 wert
                                                                                                                                                                 - Zustandszahl


                       2      Regelmäßige         Übermittlung des Lastgangs für das Datum der regelmäßigen Ablesung.          Unverzüglich nach der
                                                                                                                                                                                             – Regulierung, Energie –




                              Ablesung einer                                                                                   stündlichen Erhebung der
                              Messeinrichtung                                                                                  Messwerte im Stundentakt.
                                                                                                                                                                                                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                              mit RLM
                                                                                                                                                                                                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                                       66
                                                                                                                                                                                            83
83

84
                       D.1.     Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                           67


                       1.2.4.1.2      Außerturnusmäßige Messwertübermittlung
                       Die nachfolgende Tabelle beschreibt die für Messlokationen die vom MSB an den Netzbetreiber zu übermittelnden Messwerte und die jeweils einzuhaltenden
                       Fristen, differenziert nach den auslösenden Ereignissen bzw. Prozessen.

                       Nr.    Auslösender Pro-      Aktion                                                                                        Frist
                              zess

                       1      Lieferbeginn/ Be-     Bei Bestätigung einer Anmeldung oder Bestätigung einer Ersatz-/Grundversorgung:
                              ginn der Ersatz-/     Bei SLP:                                                                                      Bei SLP:
                              Grundversorgung                                                                                                     Unverzüglich, jedoch spätestens
                                                       Übermittlung des erforderlichen Zählerstands für das bestätigte Anmeldedatum an den
                                                       LFN.                                                                                       bis zum Ablauf des 10. WT nach
                                                                                                                                                  dem bestätigten Anmeldedatum.

                                                    Bei RLM:                                                                                      Bei RLM:
                                                    Eine Übermittlung von zusätzlichen Zählerständen ist nur dann zu ermitteln, wenn das erfor-   Spätestens bis zum Ablauf des
                                                    derlich ist.                                                                                  1. Werktages nach Anmeldeda-
                                                                                                                                                  tum

                       2      Lieferende / Abmel-   Bei Bestätigung einer Abmeldung oder bei Bestätigung einer Abmeldungsanfrage:                 Bei SLP:
                              dungsanfrage          Bei SLP:                                                                                      Unverzüglich, jedoch spätestens
                                                                                                                                                  bis zum Ablauf des 10. WT nach
                                                       Übermittlung des Zählerstands für das bestätigte Abmeldedatum an den LFA                   dem bestätigten Abmeldedatum.

                                                    Bei RLM:                                                                                      Bei RLM:
                                                    Eine Übermittlung von zusätzlichen Zählerständen ist nur dann zu ermitteln, wenn das erfor-   Spätestens bis zum Ablauf des
                                                    derlich ist.                                                                                  1. Werktages nach Abmeldeda-
                                                                                                                                                  tum
                                                                                                                                                                                     – Regulierung, Energie –




                       3      Zwischenablesung      U. a. bei NN-Abrechnung, Anpassung von Umlagen, Komplexitätsänderung der Marktlokati-         Bei SLP:
                                                    on                                                                                            Unverzüglich, jedoch spätestens
                                                                                                                                                                                                                                  Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                    Bei SLP:                                                                                      bis zum Ablauf des 10. WT nach
                                                                                                                                                  dem Datum der beauftragten
                                                       Übermittlung des erforderlichen Zählerstands für das Datum der Zwischenablesung an         Messwerterhebung
                                                       den LF.
                                                                                                                                                                                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                               67
                                                                                                                                                                                    01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
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D.1.     Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                           68
                                                                                                                                                                                    01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
                       Nr.    Auslösender Pro-    Aktion                                                                                        Frist
                              zess

                                                  Bei RLM:                                                                                      Bei RLM:
                                                  Eine Übermittlung von zusätzlichen Zählerständen ist nur dann zu ermitteln, wenn das erfor-   Unverzüglich nach der Ausle-
                                                  derlich ist.                                                                                  sung der Messwerte.

                       4      Gerätewechsel und   Der Gerätewechsel ist zuvor per Stammdatenänderung vom NB an den LF zu senden
                              TAF Wechsel         Der Zeitstempel der Zählerstandserfassung bei einem Gerätewechsel ist mindestens stun-
                                                  dengenau.
                                                  Bei Gerätewechsel oder bei einem TAF- Wechsel:

                                                  Bei SLP:                                                                                      Bei SLP:
                                                      Der erforderliche Zählerstand sowohl vom ausgebauten als vom eingebaute Gerät zum         Unverzüglich, jedoch spätestens
                                                      Datum des Gerätewechsels ist an den LF zu senden.                                         bis zum Ablauf des 10. WT nach
                                                                                                                                                dem Datum des Gerätewechsels

                                                  Bei RLM:                                                                                      BeiRLM:
                                                  Eine Übermittlung von zusätzlichen Zählerständen ist nur dann zu ermitteln, wenn das erfor-   Unverzüglich.
                                                  derlich ist



                       1.2.5.    Erforderliche Messwerte, welche vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermitteln sind
                       Der Netzbetreiber übermittelt dem Lieferanten die Messwerte auf Ebene der Marktlokation.
                                                                                                                                                                                     – Regulierung, Energie –




                       Für die nachfolgenden Beschreibungen ist die folgende Differenzierung zwischen „rechnerisch“ durch den Netzbetreiber und „nicht rechnerisch“ ermittelten
                       Messwerten erforderlich.
                                                                                                                                                                                                                                  Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                       Nicht rechnerisch ermittelte Messwerte:
                       Für die Ermittlung der Messwerte der Marktlokation ist keine rechnerische Umwandlung der Messwerte der Messlokation durch den Netzbetreiber erforderlich.
                       Die Messwerte der Marktlokation entsprechen 1 zu 1 den Messwerten der Messlokation die vom Messstellenbetreiber übermittelt wurden. (Messwert der
                       Marktlokation = Messwert der Messlokation oder Lastgang der Marktlokation = Lastgang der Messlokation).Die Umrechnung von Kubikmeter in kWh durch die
                       Hinzunahme von Brennwert und Zustandszahl fällt im Sinne dieser Prozessbeschreibung nicht unter rechnerisch ermittelte Messwerte, sondern stellt einen
                       integralen Bestandteil jeder Messwertbildung dar.
                                                                                                                                                                                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                               68
                                                                                                                                                                                    85
85

86
                       D.1.     Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                            69


                       Rechnerisch ermittelte Messwerte:
                       Für die Ermittlung der Messwerte für die Marktlokation ist eine rechnerische Umwandlung der Messwerte der Messlokation (bzw. der Messlokationen der
                       Marktlokation) durch den Netzbetreiber erforderlich. Beispiel für eine solche rechnerische Umwandlung ist z.B. die Ermittlung der gesamten an einer aus meh-
                       reren Messlokationen bestehenden Marktlokation gelieferten Energie, durch Berücksichtigung der Energiemengen aller zur Marktlokation gehörigen Messlo-
                       kationen. Im Ergebnis entspricht der Messwert der Marktlokation nicht dem Messwert der einzelnen Messlokation(en) die vom Messstellenbetreiber an den
                       Netzbetreiber übermittelt wurde. Vielmehr ergibt er sich aus einer den Vorgaben des Eichrechts entsprechenden Aggregation der Messwerte der Messlokati-
                       onen innerhalb der Marktlokation. (Messwert der Marktlokation <> Messwert der Messlokation oder Lastgang der Marktlokation <> Lastgang der Messlokati-
                       on). Eine rechnerische Ermittlung von Messwerten ist nur im Rahmen der Vorgaben des Eichrechts zulässig. Diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden
                       Festlegung.



                       1.2.5.1 Turnusmäßige/Regelmäßige Messwertübermittlung



                       Nr.    Auslösender        Beschreibung des Prozessschritts                                                                    Frist
                              Prozess

                       1      Turnusablesung     Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt:                                   Unverzüglich, jedoch spätes-
                              bei Messeinrich-   Der erforderliche Zählerstand für das Datum der Turnusablesung bzw. für den Zeitraum, in dem die    tens bis zum Ablauf des
                              tung mit SLP       Turnusablesung stattfinden soll, sowie ggf. weitere abrechnungsrelevante Werte sind an den Liefe-   28. Kalendertages nach
                                                 ranten zu übermitteln.                                                                              Sollablesetermin

                                                 Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt:
                                                 Die ermittelte Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung bis zum Datum der Turnusable-
                                                 sung bzw. Zeitraum in der die Turnusablesung stattfinden soll sowie ggf. weitere abrechnungsrele-
                                                 vante Werte sind an den Lieferanten zu übermitteln.
                                                                                                                                                                                       – Regulierung, Energie –




                       2      Regelmäßige        Übermittlung des Lastgangs sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter Werte für das Datum der        Unverzüglich nach der stündli-
                                                                                                                                                                                                                                    Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                              Ablesung einer     regelmäßigen Ablesung.                                                                              chen Erhebung der Messwerte
                              Messeinrichtung                                                                                                        im Stundentakt
                              mit RLM
                                                                                                                                                                                                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                                69
                                                                                                                                                                                      01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
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D.1.     Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                           70
                                                                                                                                                                                     01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
                       1.2.5.1.1      Außerturnusmäßige Messwertübermittlung

                       Die nachfolgende Tabelle beschreibt für Marktlokationen die vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermittelnden Messwerte und die Fristen, differenziert
                       nach den auslösenden Ereignissen bzw. Prozessen.



                       Nr.    Auslösender Pro-     Beschreibung des Prozessschritts                                                                 Frist
                              zess

                       1      Lieferbeginn/ Be-    Bei Bestätigung einer Anmeldung oder Bestätigung einer Ersatz-/Grundversorgung:
                              ginn der Ersatz-/    Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt:                                Messwert für die Marktloka-
                              Grundversorgung                                                                                                       tion wurde nicht rechnerisch
                                                   Übermittlung des erforderlichen Zählerstands, sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter Werte
                                                   für das bestätigte Anmeldedatum an den Neulieferanten.                                           ermittelt:
                                                                                                                                                    Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                                    Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                                    tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                                    Tages nach dem bestätigten
                                                                                                                                                    Anmeldedatum.


                                                                                                                                                    Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                                    Spätestens bis zum Ablauf des
                                                                                                                                                    1. Werktages nach Anmelde-
                                                                                                                                                    datum bzw. Beginn der Ersatz-
                                                                                                                                                    / Grundversorgung
                                                                                                                                                                                      – Regulierung, Energie –




                                                   Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt:                                      Messwert für die Marktloka-
                                                   Die Übermittlung der angefallenen Energiemenge sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter         tion wurde rechnerisch er-
                                                                                                                                                                                                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                   Werte ab bestätigtem Anmeldedatum bis zu regulären Turnustermin ist an den Neulieferanten        mittelt:
                                                   zu übermitteln.                                                                                  Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                                    Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                                    tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                                    Tages nach Ende des Be-
                                                                                                                                                    trachtungszeitraums.
                                                                                                                                                                                                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                               70
                                                                                                                                                                                     87
87

88
                       D.1.     Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                         71



                       Nr.    Auslösender Pro-      Beschreibung des Prozessschritts                                                               Frist
                              zess



                       2      Lieferende / Abmel-   Bei Bestätigung einer Abmeldung oder bei Bestätigung einer Abmeldungsanfrage:
                              dungsanfrage          Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt:                              Messwert für die Marktloka-
                                                    Übermittlung des Zählerstands sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter Werte für das bestä-   tion wurde nicht rechnerisch
                                                    tigte Abmeldedatum an den LFA.                                                                 ermittelt:
                                                                                                                                                   Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                                   Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                                   tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                                   Tages nach dem bestätigten
                                                                                                                                                   Abmeldedatum.


                                                                                                                                                   Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                                   Spätestens bis zum Ablauf des
                                                                                                                                                   1. Werktages nach Abmelde-
                                                                                                                                                   datum


                                                    Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt:                                    Messwert für die Marktloka-
                                                    Die angefallene Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung sowie ggf. weiterer abrech-   tion wurde rechnerisch er-
                                                    nungsrelevanter Werte bis zum bestätigte Abmeldedatum sowie ggf. weitere abrechnungsrele-      mittelt:
                                                    vante Werte ist an den LFA zu senden.                                                          Bei Messeinrichtung mit SLP
                                                                                                                                                   Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                                                                    – Regulierung, Energie –




                                                                                                                                                   tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                                   Tages nach Ende des Betrach-
                                                                                                                                                                                                                                 Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                                                   tungszeitraums.


                                                                                                                                                   Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                                   Spätestens bis zum Ablauf des
                                                                                                                                                                                                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                             71
                                                                                                                                                                                   01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
88

D.1.    Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                      72
                                                                                                                                                                              01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
                       Nr.    Auslösender Pro-   Beschreibung des Prozessschritts                                                             Frist
                              zess
                                                                                                                                              1. Werktages nach Abmelde-
                                                                                                                                              datum

                       3      Zwischenablesung   U. a. bei Netznutzungs-Abrechnung, Anpassung von Umlagen, Komplexitätsänderung der
                                                 Marktlokation                                                                                Messwert für die Marktloka-
                                                 Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt:                            tion wurde nicht rechnerisch
                                                    Übermittlung des erforderlichen Zählerstands sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter    ermittelt:
                                                    Wertefür das Datum der Zwischenablesung an den LF.                                        Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                              Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                              tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                              Tages nach dem Datum der
                                                                                                                                              beauftragten Messwerterhe-
                                                                                                                                              bung


                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                              Unverzüglich nach Auslesung
                                                                                                                                              der Messwerte.


                                                 Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt:                                  Messwert für die Marktloka-
                                                    Die angefallene Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung sowie ggf. weitere ab-   tion wurde rechnerisch er-
                                                    rechnungsrelevante Werte bis zum Datum der Zwischenablesung ist an den LF zu senden.      mittelt:
                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –




                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                              Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                                              tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                              Tages nach dem Datum der
                                                                                                                                              beauftragten Messwerterhe-
                                                                                                                                              bung


                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                        72
                                                                                                                                                                              89
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