amtsblatt-01
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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D.1. Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten 69
Rechnerisch ermittelte Messwerte:
Für die Ermittlung der Messwerte für die Marktlokation ist eine rechnerische Umwandlung der Messwerte der Messlokation (bzw. der Messlokationen der
Marktlokation) durch den Netzbetreiber erforderlich. Beispiel für eine solche rechnerische Umwandlung ist z.B. die Ermittlung der gesamten an einer aus meh-
reren Messlokationen bestehenden Marktlokation gelieferten Energie, durch Berücksichtigung der Energiemengen aller zur Marktlokation gehörigen Messlo-
kationen. Im Ergebnis entspricht der Messwert der Marktlokation nicht dem Messwert der einzelnen Messlokation(en) die vom Messstellenbetreiber an den
Netzbetreiber übermittelt wurde. Vielmehr ergibt er sich aus einer den Vorgaben des Eichrechts entsprechenden Aggregation der Messwerte der Messlokati-
onen innerhalb der Marktlokation. (Messwert der Marktlokation <> Messwert der Messlokation oder Lastgang der Marktlokation <> Lastgang der Messlokati-
on). Eine rechnerische Ermittlung von Messwerten ist nur im Rahmen der Vorgaben des Eichrechts zulässig. Diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden
Festlegung.
1.2.5.1 Turnusmäßige/Regelmäßige Messwertübermittlung
Nr. Auslösender Beschreibung des Prozessschritts Frist
Prozess
1 Turnusablesung Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt: Unverzüglich, jedoch spätes-
bei Messeinrich- Der erforderliche Zählerstand für das Datum der Turnusablesung bzw. für den Zeitraum, in dem die tens bis zum Ablauf des
tung mit SLP Turnusablesung stattfinden soll, sowie ggf. weitere abrechnungsrelevante Werte sind an den Liefe- 28. Kalendertages nach
ranten zu übermitteln. Sollablesetermin
Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt:
Die ermittelte Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung bis zum Datum der Turnusable-
sung bzw. Zeitraum in der die Turnusablesung stattfinden soll sowie ggf. weitere abrechnungsrele-
vante Werte sind an den Lieferanten zu übermitteln.
– Regulierung, Energie –
2 Regelmäßige Übermittlung des Lastgangs sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter Werte für das Datum der Unverzüglich nach der stündli-
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Ablesung einer regelmäßigen Ablesung. chen Erhebung der Messwerte
Messeinrichtung im Stundentakt
mit RLM
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1.2.5.1.1 Außerturnusmäßige Messwertübermittlung
Die nachfolgende Tabelle beschreibt für Marktlokationen die vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermittelnden Messwerte und die Fristen, differenziert
nach den auslösenden Ereignissen bzw. Prozessen.
Nr. Auslösender Pro- Beschreibung des Prozessschritts Frist
zess
1 Lieferbeginn/ Be- Bei Bestätigung einer Anmeldung oder Bestätigung einer Ersatz-/Grundversorgung:
ginn der Ersatz-/ Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt: Messwert für die Marktloka-
Grundversorgung tion wurde nicht rechnerisch
Übermittlung des erforderlichen Zählerstands, sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter Werte
für das bestätigte Anmeldedatum an den Neulieferanten. ermittelt:
Bei Messeinrichtung mit SLP:
Unverzüglich, jedoch spätes-
tens bis zum Ablauf des 28.
Tages nach dem bestätigten
Anmeldedatum.
Bei Messeinrichtung mit RLM:
Spätestens bis zum Ablauf des
1. Werktages nach Anmelde-
datum bzw. Beginn der Ersatz-
/ Grundversorgung
– Regulierung, Energie –
Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt: Messwert für die Marktloka-
Die Übermittlung der angefallenen Energiemenge sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter tion wurde rechnerisch er-
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Werte ab bestätigtem Anmeldedatum bis zu regulären Turnustermin ist an den Neulieferanten mittelt:
zu übermitteln. Bei Messeinrichtung mit SLP:
Unverzüglich, jedoch spätes-
tens bis zum Ablauf des 28.
Tages nach Ende des Be-
trachtungszeitraums.
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Nr. Auslösender Pro- Beschreibung des Prozessschritts Frist
zess
2 Lieferende / Abmel- Bei Bestätigung einer Abmeldung oder bei Bestätigung einer Abmeldungsanfrage:
dungsanfrage Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt: Messwert für die Marktloka-
Übermittlung des Zählerstands sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter Werte für das bestä- tion wurde nicht rechnerisch
tigte Abmeldedatum an den LFA. ermittelt:
Bei Messeinrichtung mit SLP:
Unverzüglich, jedoch spätes-
tens bis zum Ablauf des 28.
Tages nach dem bestätigten
Abmeldedatum.
Bei Messeinrichtung mit RLM:
Spätestens bis zum Ablauf des
1. Werktages nach Abmelde-
datum
Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt: Messwert für die Marktloka-
Die angefallene Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung sowie ggf. weiterer abrech- tion wurde rechnerisch er-
nungsrelevanter Werte bis zum bestätigte Abmeldedatum sowie ggf. weitere abrechnungsrele- mittelt:
vante Werte ist an den LFA zu senden. Bei Messeinrichtung mit SLP
Unverzüglich, jedoch spätes-
– Regulierung, Energie –
tens bis zum Ablauf des 28.
Tages nach Ende des Betrach-
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tungszeitraums.
Bei Messeinrichtung mit RLM:
Spätestens bis zum Ablauf des
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Nr. Auslösender Pro- Beschreibung des Prozessschritts Frist
zess
1. Werktages nach Abmelde-
datum
3 Zwischenablesung U. a. bei Netznutzungs-Abrechnung, Anpassung von Umlagen, Komplexitätsänderung der
Marktlokation Messwert für die Marktloka-
Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt: tion wurde nicht rechnerisch
Übermittlung des erforderlichen Zählerstands sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter ermittelt:
Wertefür das Datum der Zwischenablesung an den LF. Bei Messeinrichtung mit SLP:
Unverzüglich, jedoch spätes-
tens bis zum Ablauf des 28.
Tages nach dem Datum der
beauftragten Messwerterhe-
bung
Bei Messeinrichtung mit RLM:
Unverzüglich nach Auslesung
der Messwerte.
Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt: Messwert für die Marktloka-
Die angefallene Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung sowie ggf. weitere ab- tion wurde rechnerisch er-
rechnungsrelevante Werte bis zum Datum der Zwischenablesung ist an den LF zu senden. mittelt:
– Regulierung, Energie –
Bei Messeinrichtung mit SLP:
Unverzüglich, jedoch spätes-
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tens bis zum Ablauf des 28.
Tages nach dem Datum der
beauftragten Messwerterhe-
bung
Bei Messeinrichtung mit RLM:
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Nr. Auslösender Pro- Beschreibung des Prozessschritts Frist
zess
Unverzüglich nach Auslesung
der Messwerte.
8 Gerätewechsel und Der Gerätewechsel ist zuvor per Stammdatenänderung vom NB an den LF zu senden.
TAF Wechsel Der Zeitstempel der Zählerstandserfassung bei einem Gerätewechsel ist mindestens stunden-
genau.
Bei Gerätewechsel oder bei einem TAF- Wechsel:
Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt: Messwert für die Marktloka-
Der erforderliche Zählerstand sowie ggf. weitere abrechnungsrelevante Werte sowohl vom tion wurde nicht rechnerisch
ausgebauten als auch vom eingebauten Gerät zum Datum des Gerätewechsels ist an den ermittelt:
LF zu senden. Bei Messeinrichtung mit SLP:
Unverzüglich, jedoch spätes-
tens bis zum Ablauf des
28. Tages nach dem Datum
des Gerätewechsels
Bei Messeinrichtung mit RLM:
Unverzüglich nach dem Wech-
sel.
– Regulierung, Energie –
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1.3. Anforderung von Brennwert und Zustandszahl
Unabhängig von den vorstehend aufgeführten Ereignissen hat der Lieferant außerdem die Möglichkeit, vom Netzbetreiber die Übermittlung der Abrechnungs-
brennwerte und der Zustandszahl für eine anzugebende Zeitspanne isoliert anzufordern. Dies ersetzt nicht die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Da-
ten im Rahmen der TurnusablesungProzesse oder durch sonstige vereinbarte Ablesungen durch den Netzbetreiber , sondern dient lediglich einer verbindli-
chen Abfrage des Abrechnungsbrennwerts und der Zustandszahl zu einem zugehörigen Gültigkeitszeitraum.
Nr Sen Em Beschreibung des Prozess- Frist Nachrichtentyp Gelöschte Zellen
AnmerkungenAnmerkungen
. der pfä schrittesAktion
nge
r
– Regulierung, Energie –
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Nr Sen Em Beschreibung des Prozess- Frist Nachrichtentyp Gelöschte Zellen
AnmerkungenAnmerkungen
. der pfä schrittesAktion
nge
r
1 LF NB Anfrage zur Übermittlung ORDERS Der TransportkundeLieferant gibt insbesondere an: Gelöschte Zellen
von Abrechnungsbrenn-
- betreffende Entnahmestelle (Messstellenbezeichnung)Marktlokation bzw.
wert und Zustandszahl für
Messlokation
eine in der Vergangenheit
liegende Zeitspanne - Zeitspanne
- optional: aktueller vom LFLieferant ermittelter Zählerstand (per
MSCONS vorab)
Die Anfrage kann bis 12 Monate nach dem letzten Tag der betreffenden
Zeitspanne erfolgen.
2 NB LF Übermittlung von Abrech- Spätestens 10 WT MSCONS Der Netzbetreiber ermittelt den Abrechnungsbrennwert unter Zugrunde-
nungsbrennwert und Zu- legung der vom LFLieferanten benannten Zeitspanne und übermittelt für
standszahl nach Eingang der genau die angefragte Zeitspanne den Abrechnungsbrennwert und die
Anfrage des LF, Zustandszahl an den LFLieferanten.
aber nicht vor
dem 10 WT des
Monats der auf
den Monat folgt, in
den das Ende der
nach Schritt 1
– Regulierung, Energie –
mitgeteilten Zeit-
spanne fällt
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D.2.. Stammdatenänderung
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2. Prozess „Stammdatenänderung“
Zu einer Markt- oder Messlokation können sich die Stammdaten bzw. die Beziehungen von Stammdaten zueinander ändern. Die geänderten Informationen wer-
den über die Stammdatenänderungsmeldungen den der Markt- bzw. Messlokation zugeordneten Rollen elektronisch zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, dass
alle einer Markt- bzw. Messlokation zugeordneten Rollen zu jedem Zeitpunkt über die identischen Informationen zu der Markt- bzw. Messlokation verfügen.
2.1. Definitionen
Für jedes einzelne in der Marktkommunikation ausgetauschte Stammdatum gibt es genau einen Verantwortlichen und mindestens einen Berechtigten. Zudem
gibt es einen Verteiler, der die Aufgabe hat, dafür zu sorgen, dass allen berechtigten Marktakteuren zum gleichen Zeitpunkt die korrekten Stammdaten zur Verfü-
gung stehen.
Der Verteiler nimmt je nach Prozess auch die Funktion eines Verantwortlichen oder Berechtigten ein. Nachfolgend werden diese drei Funktionen definiert:
Berechtigter:
Ein berechtigter Marktpartner wird durch den Verteiler immer bei Änderung eines Stammdatums informiert. Kommt ein berechtigter Marktpartner an Informatio-
nen über geänderte Stammdaten, die er nicht vom Verantwortlichen ggf. über den Verteiler erhalten hat, ist er verpflichtet, diese Informationen über den Verteiler
dem Verantwortlichen zur Plausibilisierung mitzuteilen.
Verantwortlicher:
Der Verantwortliche ist derjenige Marktpartner, der gemäß Stammdatenmodell der Letztentscheider über die Richtigkeit des Stammdatums entscheidet.
Der für das Stammdatum verantwortliche Marktpartner ist verpflichtet bei Änderung des Stammdatums, dies unverzüglich nach bekannt werden an den Verteiler
zu senden. Zudem ist der Verantwortliche verpflichtet vom Berechtigten (ggf. über den Verteiler) an ihn gesendete Anfragen zu prüfen und fachlich zu beantwor-
ten. Unabhängig vom Prüfungsergebnis werden in der Antwort immer die korrekten Inhalte zu den angefragten Stammdaten, die zum ursprünglich mitgegebenen
Änderungszeitpunkt der Nachricht Gültigkeit haben, übermittelt.
Verteiler:
– Regulierung, Energie –
Der Verteiler ist verantwortlich den Informationsaustausch zwischen den Berechtigten und dem Verantwortlichen sicher zu stellen.
Die Funktion des Verteilers liegt immer beim Netzbetreiber.
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Der Verteiler ist für ein Stammdatum entweder auch Berechtigter oder auch Verantwortlicher.
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2.2. Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung
Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die UseCase-Beschreibung nicht auf Basis von Rollen, sondern den voran stehend definierten Marktbeteiligten. In den Un-
terkapiteln werden den für die jeweilige Stammdatenart relevanten Marktrollen die Marktbeteiligten zugewiesen, um die Prozesse darzustellen.
Nr.Anwendung Auslösender ProzessStammdatenänderung
1Beschreibung Der Prozess beschreibt die Übermittlung von geänderten Stammdaten.
Der für die jeweiligen Stammdaten Verantwortliche übermittelt die Änderung der Stammdaten an die Berechtigten, falls nötig
unter Nutzung des Verteilers. Die Änderung der Stammdaten wird durch den Berechtigten bestätigt.
.Die Definitionen für welches Stammdatum welche Rolle verantwortlich und welche Rolle berechtigt ist, muss der jeweiligen
Spezifikation des EDI@Energy-Dokuments entnommen werden.
Bilanzierungsrelevante Stammdaten können nur in die Zukunft unter Einhaltung der vorgegeben Frist geändert werden.
Nicht bilanzierungsrelevante Stammdaten können sowohl in die Zukunft, als auch in die Vergangenheit geändert werden.
Werden Stammdaten in die Vergangenheit oder in die Zukunft geändert, sind alle Marktteilnehmer, die zum Zeitpunkt der
Änderung der Markt- oder Messlokation zugeordnet waren, über diese Veränderung zu informieren, ebenso wie alle Markt-
teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt als dem, zu dem sich das Stammdatum geändert hat, dieser Markt- bzw. Mess-
lokation zugeordnet sind. In den Tabellen der einzelnen Sequenzdiagramme ist mit „die aktuelle Rolle“ (z. B. der aktuelle
Lieferant oder der aktuelle MSB) immer der Zeitpunkt gemeint, zu dem die Änderung des Stammdatums erfolgt und nicht
der Zeitpunkt zu dem die Änderung versendet wird.
Eine Stammdatenänderung wird verwendet
• für die Änderung von Stammdaten einer Marktlokation,
• für die Änderung von Stammdaten einer Messlokation,
– Regulierung, Energie –
• für die Änderung von Stammdaten für weitere eindeutig identifizierbare Rollen, Gebiete und Objekte sowie
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• für die Änderung der Beziehungen zwischen Rollen, Gebieten und Objekten (z. B. zwischen Messlokation und
Marktlokation).
Wird eine Stammdatenänderung von einem Verantwortlichen versendet, werden die enthaltenen Stammdaten ab dem ge-
nannten Änderungsdatum bei den Berechtigten verwendet. Eine Abgrenzung der zeitlichen Auswirkung ist vorzunehmen,
wenn in der Zukunft bereits ein Wechsel des Verantwortlichen vorliegt. Eine zeitliche Befristung einer Änderung, die vor dem
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D.2.. Stammdatenänderung
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Nr.Anwendung Auslösender ProzessStammdatenänderung
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Zeitpunkt endet, zu dem die Zuordnung des Verantwortlichen zur Markt oder Messlokation endet, erfolgt durch eine weitere
Stammdatenänderung mit dem Änderungsdatum zu dem die Gültigkeit des vorgenannte Stammdatums enden soll.
Rollen • NB
• MSB
• LF
Je nach Situation sind die Rollen in den Funktionen Verantwortlicher, Berechtigter, Verteiler aktiv.
2Auslöser .Bei dem für ein Stammdatum Verantwortlichen liegt ein neuer Wert für das Stammdatum und somit ein geändertes Stamm-
datum vor.
3Vorbedingung Es besteht eine aktuelle oder zukünftig abgestimmte Zuordnung der Beteiligten in der jeweiligen Rolle zur Markt- bzw.
Messlokation.
Nachbedingung Die geänderten Stammdaten liegen allen beteiligten Beteiligten vor und sind abgestimmt.
4Weitere Anforderungen .In den nachfolgenden Sequenzdiagrammen werden immer alle Rollen genannt, auch wenn es im Einzelfall Stammdaten
gibt, für die nicht alle der genannten Rollen berechtigt sind. Die Details, welche Rolle für welches Stammdatum berechtigt
ist, ist dem entsprechenden EDI@Energy-Dokument zur Stammdatenänderung zu entnehmen.
1.1.5.2.2.1. Stammdatenänderung“ vom Netzbetreiber (verantwortlich) ausgehend
Das Bestehen eines Anspruchs auf Änderung von Stammdaten richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und vertraglichen Vereinbarungen.
– Regulierung, Energie –
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