amtsblatt-01

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D.1.    Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                      72
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Bonn, 11.Januar 2017
                       Nr.    Auslösender Pro-   Beschreibung des Prozessschritts                                                             Frist
                              zess
                                                                                                                                              1. Werktages nach Abmelde-
                                                                                                                                              datum

                       3      Zwischenablesung   U. a. bei Netznutzungs-Abrechnung, Anpassung von Umlagen, Komplexitätsänderung der
                                                 Marktlokation                                                                                Messwert für die Marktloka-
                                                 Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt:                            tion wurde nicht rechnerisch
                                                    Übermittlung des erforderlichen Zählerstands sowie ggf. weiterer abrechnungsrelevanter    ermittelt:
                                                    Wertefür das Datum der Zwischenablesung an den LF.                                        Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                              Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                              tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                              Tages nach dem Datum der
                                                                                                                                              beauftragten Messwerterhe-
                                                                                                                                              bung


                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                              Unverzüglich nach Auslesung
                                                                                                                                              der Messwerte.


                                                 Messwert für die Marktlokation wurde rechnerisch ermittelt:                                  Messwert für die Marktloka-
                                                    Die angefallene Energiemenge seit der letzten Turnusübermittlung sowie ggf. weitere ab-   tion wurde rechnerisch er-
                                                    rechnungsrelevante Werte bis zum Datum der Zwischenablesung ist an den LF zu senden.      mittelt:
                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –




                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                              Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                                              tens bis zum Ablauf des 28.
                                                                                                                                              Tages nach dem Datum der
                                                                                                                                              beauftragten Messwerterhe-
                                                                                                                                              bung


                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                        72
                                                                                                                                                                              89
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                       D.1.    Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                      73



                       Nr.    Auslösender Pro-    Beschreibung des Prozessschritts                                                            Frist
                              zess
                                                                                                                                              Unverzüglich nach Auslesung
                                                                                                                                              der Messwerte.



                       8      Gerätewechsel und   Der Gerätewechsel ist zuvor per Stammdatenänderung vom NB an den LF zu senden.
                              TAF Wechsel         Der Zeitstempel der Zählerstandserfassung bei einem Gerätewechsel ist mindestens stunden-
                                                  genau.
                                                  Bei Gerätewechsel oder bei einem TAF- Wechsel:

                                                  Messwert für die Marktlokation wurde nicht rechnerisch ermittelt:                           Messwert für die Marktloka-
                                                     Der erforderliche Zählerstand sowie ggf. weitere abrechnungsrelevante Werte sowohl vom   tion wurde nicht rechnerisch
                                                     ausgebauten als auch vom eingebauten Gerät zum Datum des Gerätewechsels ist an den       ermittelt:
                                                     LF zu senden.                                                                            Bei Messeinrichtung mit SLP:
                                                                                                                                              Unverzüglich, jedoch spätes-
                                                                                                                                              tens bis zum Ablauf des
                                                                                                                                              28. Tages nach dem Datum
                                                                                                                                              des Gerätewechsels

                                                                                                                                              Bei Messeinrichtung mit RLM:
                                                                                                                                              Unverzüglich nach dem Wech-
                                                                                                                                              sel.
                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                        73
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D.1.   Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                         74
                                                                                                                                                                                                    01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
                       1.3. Anforderung von Brennwert und Zustandszahl
                       Unabhängig von den vorstehend aufgeführten Ereignissen hat der Lieferant außerdem die Möglichkeit, vom Netzbetreiber die Übermittlung der Abrechnungs-
                       brennwerte und der Zustandszahl für eine anzugebende Zeitspanne isoliert anzufordern. Dies ersetzt nicht die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Da-
                       ten im Rahmen der TurnusablesungProzesse oder durch sonstige vereinbarte Ablesungen durch den Netzbetreiber , sondern dient lediglich einer verbindli-
                       chen Abfrage des Abrechnungsbrennwerts und der Zustandszahl zu einem zugehörigen Gültigkeitszeitraum.

                        Nr Sen Em Beschreibung des Prozess-         Frist              Nachrichtentyp                                                                            Gelöschte Zellen
                                                                                                        AnmerkungenAnmerkungen
                        .  der pfä schrittesAktion
                               nge
                               r
                                                                                                                                                                                                     – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                                                  Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                           74
                                                                                                                                                                                                    91
91

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                       D.1.    Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten                                                                                       75


                        Nr Sen Em Beschreibung des Prozess-         Frist          Nachrichtentyp                                                                              Gelöschte Zellen
                                                                                                    AnmerkungenAnmerkungen
                        .  der pfä schrittesAktion
                               nge
                               r
                        1     LF   NB   Anfrage zur Übermittlung                   ORDERS           Der TransportkundeLieferant gibt insbesondere an:                          Gelöschte Zellen
                                        von Abrechnungsbrenn-
                                                                                                    - betreffende Entnahmestelle (Messstellenbezeichnung)Marktlokation bzw.
                                        wert und Zustandszahl für
                                                                                                    Messlokation
                                        eine in der Vergangenheit
                                        liegende Zeitspanne                                         - Zeitspanne
                                                                                                    - optional: aktueller vom LFLieferant ermittelter Zählerstand (per
                                                                                                    MSCONS vorab)


                                                                                                    Die Anfrage kann bis 12 Monate nach dem letzten Tag der betreffenden
                                                                                                    Zeitspanne erfolgen.


                        2     NB   LF   Übermittlung von Abrech-    Spätestens 10 WT MSCONS         Der Netzbetreiber ermittelt den Abrechnungsbrennwert unter Zugrunde-
                                        nungsbrennwert und Zu-                                      legung der vom LFLieferanten benannten Zeitspanne und übermittelt für
                                        standszahl                  nach Eingang der                genau die angefragte Zeitspanne den Abrechnungsbrennwert und die
                                                                    Anfrage des LF,                 Zustandszahl an den LFLieferanten.
                                                                    aber nicht vor
                                                                    dem 10 WT des
                                                                    Monats der auf
                                                                    den Monat folgt, in
                                                                    den das Ende der
                                                                    nach Schritt 1
                                                                                                                                                                                                   – Regulierung, Energie –




                                                                    mitgeteilten Zeit-
                                                                    spanne fällt
                                                                                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                          75
                                                                                                                                                                                                  01 2017




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D.2..   Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                                            01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
                       2. Prozess „Stammdatenänderung“
                       Zu einer Markt- oder Messlokation können sich die Stammdaten bzw. die Beziehungen von Stammdaten zueinander ändern. Die geänderten Informationen wer-
                       den über die Stammdatenänderungsmeldungen den der Markt- bzw. Messlokation zugeordneten Rollen elektronisch zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, dass
                       alle einer Markt- bzw. Messlokation zugeordneten Rollen zu jedem Zeitpunkt über die identischen Informationen zu der Markt- bzw. Messlokation verfügen.

                       2.1. Definitionen
                       Für jedes einzelne in der Marktkommunikation ausgetauschte Stammdatum gibt es genau einen Verantwortlichen und mindestens einen Berechtigten. Zudem
                       gibt es einen Verteiler, der die Aufgabe hat, dafür zu sorgen, dass allen berechtigten Marktakteuren zum gleichen Zeitpunkt die korrekten Stammdaten zur Verfü-
                       gung stehen.
                       Der Verteiler nimmt je nach Prozess auch die Funktion eines Verantwortlichen oder Berechtigten ein. Nachfolgend werden diese drei Funktionen definiert:
                       Berechtigter:
                       Ein berechtigter Marktpartner wird durch den Verteiler immer bei Änderung eines Stammdatums informiert. Kommt ein berechtigter Marktpartner an Informatio-
                       nen über geänderte Stammdaten, die er nicht vom Verantwortlichen ggf. über den Verteiler erhalten hat, ist er verpflichtet, diese Informationen über den Verteiler
                       dem Verantwortlichen zur Plausibilisierung mitzuteilen.
                       Verantwortlicher:
                       Der Verantwortliche ist derjenige Marktpartner, der gemäß Stammdatenmodell der Letztentscheider über die Richtigkeit des Stammdatums entscheidet.
                       Der für das Stammdatum verantwortliche Marktpartner ist verpflichtet bei Änderung des Stammdatums, dies unverzüglich nach bekannt werden an den Verteiler
                       zu senden. Zudem ist der Verantwortliche verpflichtet vom Berechtigten (ggf. über den Verteiler) an ihn gesendete Anfragen zu prüfen und fachlich zu beantwor-
                       ten. Unabhängig vom Prüfungsergebnis werden in der Antwort immer die korrekten Inhalte zu den angefragten Stammdaten, die zum ursprünglich mitgegebenen
                       Änderungszeitpunkt der Nachricht Gültigkeit haben, übermittelt.
                       Verteiler:
                                                                                                                                                                                             – Regulierung, Energie –




                       Der Verteiler ist verantwortlich den Informationsaustausch zwischen den Berechtigten und dem Verantwortlichen sicher zu stellen.
                       Die Funktion des Verteilers liegt immer beim Netzbetreiber.
                                                                                                                                                                                                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                       Der Verteiler ist für ein Stammdatum entweder auch Berechtigter oder auch Verantwortlicher.
                                                                                                                                                                                                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                                      76
                                                                                                                                                                                            93
93

D.2..   Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                                        94

                       2.2.    Strukturierte Beschreibung Stammdatenänderung


                       Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die UseCase-Beschreibung nicht auf Basis von Rollen, sondern den voran stehend definierten Marktbeteiligten. In den Un-
                       terkapiteln werden den für die jeweilige Stammdatenart relevanten Marktrollen die Marktbeteiligten zugewiesen, um die Prozesse darzustellen.
                       Nr.Anwendung                      Auslösender ProzessStammdatenänderung
                       1Beschreibung                     Der Prozess beschreibt die Übermittlung von geänderten Stammdaten.
                                                         Der für die jeweiligen Stammdaten Verantwortliche übermittelt die Änderung der Stammdaten an die Berechtigten, falls nötig
                                                         unter Nutzung des Verteilers. Die Änderung der Stammdaten wird durch den Berechtigten bestätigt.


                                                         .Die Definitionen für welches Stammdatum welche Rolle verantwortlich und welche Rolle berechtigt ist, muss der jeweiligen
                                                         Spezifikation des EDI@Energy-Dokuments entnommen werden.
                                                         Bilanzierungsrelevante Stammdaten können nur in die Zukunft unter Einhaltung der vorgegeben Frist geändert werden.
                                                         Nicht bilanzierungsrelevante Stammdaten können sowohl in die Zukunft, als auch in die Vergangenheit geändert werden.
                                                         Werden Stammdaten in die Vergangenheit oder in die Zukunft geändert, sind alle Marktteilnehmer, die zum Zeitpunkt der
                                                         Änderung der Markt- oder Messlokation zugeordnet waren, über diese Veränderung zu informieren, ebenso wie alle Markt-
                                                         teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt als dem, zu dem sich das Stammdatum geändert hat, dieser Markt- bzw. Mess-
                                                         lokation zugeordnet sind. In den Tabellen der einzelnen Sequenzdiagramme ist mit „die aktuelle Rolle“ (z. B. der aktuelle
                                                         Lieferant oder der aktuelle MSB) immer der Zeitpunkt gemeint, zu dem die Änderung des Stammdatums erfolgt und nicht
                                                         der Zeitpunkt zu dem die Änderung versendet wird.
                                                         Eine Stammdatenänderung wird verwendet
                                                             •   für die Änderung von Stammdaten einer Marktlokation,
                                                             •   für die Änderung von Stammdaten einer Messlokation,
                                                                                                                                                                                         – Regulierung, Energie –




                                                             •   für die Änderung von Stammdaten für weitere eindeutig identifizierbare Rollen, Gebiete und Objekte sowie
                                                                                                                                                                                                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                             •   für die Änderung der Beziehungen zwischen Rollen, Gebieten und Objekten (z. B. zwischen Messlokation und
                                                                 Marktlokation).
                                                         Wird eine Stammdatenänderung von einem Verantwortlichen versendet, werden die enthaltenen Stammdaten ab dem ge-
                                                         nannten Änderungsdatum bei den Berechtigten verwendet. Eine Abgrenzung der zeitlichen Auswirkung ist vorzunehmen,
                                                         wenn in der Zukunft bereits ein Wechsel des Verantwortlichen vorliegt. Eine zeitliche Befristung einer Änderung, die vor dem
                                                                                                                                                                                                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                                  77
                                                                                                                                                                                        01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
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D.2..    Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                                   01 2017


                       Nr.Anwendung                   Auslösender ProzessStammdatenänderung




Bonn, 11.Januar 2017
                                                      Zeitpunkt endet, zu dem die Zuordnung des Verantwortlichen zur Markt oder Messlokation endet, erfolgt durch eine weitere
                                                      Stammdatenänderung mit dem Änderungsdatum zu dem die Gültigkeit des vorgenannte Stammdatums enden soll.
                       Rollen                             •   NB
                                                          •   MSB
                                                          •   LF
                                                      Je nach Situation sind die Rollen in den Funktionen Verantwortlicher, Berechtigter, Verteiler aktiv.
                       2Auslöser                      .Bei dem für ein Stammdatum Verantwortlichen liegt ein neuer Wert für das Stammdatum und somit ein geändertes Stamm-
                                                      datum vor.
                       3Vorbedingung                  Es besteht eine aktuelle oder zukünftig abgestimmte Zuordnung der Beteiligten in der jeweiligen Rolle zur Markt- bzw.
                                                      Messlokation.
                       Nachbedingung                  Die geänderten Stammdaten liegen allen beteiligten Beteiligten vor und sind abgestimmt.
                       4Weitere Anforderungen         .In den nachfolgenden Sequenzdiagrammen werden immer alle Rollen genannt, auch wenn es im Einzelfall Stammdaten
                                                      gibt, für die nicht alle der genannten Rollen berechtigt sind. Die Details, welche Rolle für welches Stammdatum berechtigt
                                                      ist, ist dem entsprechenden EDI@Energy-Dokument zur Stammdatenänderung zu entnehmen.


                       1.1.5.2.2.1.   Stammdatenänderung“ vom Netzbetreiber (verantwortlich) ausgehend


                       Das Bestehen eines Anspruchs auf Änderung von Stammdaten richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und vertraglichen Vereinbarungen.
                                                                                                                                                                                    – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                                 Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                             78
                                                                                                                                                                                   95
95

D.2..   Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                                                           96




                       1.4.      Kurzbeschreibung


                       Nr.     Sen-   Emp-   Beschreibung des Prozessschritts           Frist                          Anmerkungen
                               der    fän-
                                      ger
                       1       NB     LF     Änderung vom Netzbetreiber an den Liefe-   Bilanzierungsrelevante Ände-   Eine Übermittlung der Änderung an den Lieferant erfolgt:        Eingefügte Zellen
                                             rant                                       rungen:                                                                                        Eingefügte Zellen
                                                                                                                       a. Sofern der aktuelle Lieferant oder ein in der Zukunft
                                                                                           Veränderungen sind je-      zugeordneter Lieferant an der Marktlokation für die             Eingefügte Zellen
                                                                                           weils nur zum Beginn ei-    Stammdaten berechtigt ist.
                                                                                                                                                                                       Eingefügte Zellen
                                                                                                                                                                                                            – Regulierung, Energie –




                                                                                           nes Monats mit einer Frist
                                                                                                                      b. Sofern eine Änderung von Stammdaten einer Messloka-
                                                                                           von einem Monat möglich.
                                                                                                                      tion vorliegt, die eine Beziehung zu einer Marktlokation hat
                                                                                                                                                                                                                                                         Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                        Sonstige Stammdaten:          und der aktuelle Lieferant oder ein in der Zukunft zugeord-
                                                                                                                      neter Lieferant an der Marktlokation für die Stammdaten
                                                                                           Unverzüglich nach Kennt-
                                                                                                                      berechtigt ist.
                                                                                           nisnahme
                                                                                                                                                                                                                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                                  79
                                                                                                                                                                                                           01 2017




Bonn, 11.Januar 2017
96

D.2..   Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                                    01 2017


                       Nr.     Sen-   Emp-   Beschreibung des Prozessschritts            Frist                          Anmerkungen




Bonn, 11.Januar 2017
                               der    fän-
                                      ger
                       2       NB     MSB    Änderung vom Netzbetreiber an MSB           Unverzüglich nach dem Ver-     1.Eine Übermittlung der Änderung an den MSB erfolgt:
                                                                                         sand der Nachricht an den LF
                                                                                                                        a. Sofern der MSB an der Messlokation für die Stammda-
                                                                                                                        ten werden zum gewünschten Zeitpunkt geändertberech-
                                                                                                                        tigt ist.
                                                                                                                        2.b. Sofern eine Änderung von Stammdaten werden
                                                                                                                        nicht zum gewünschten, sonderneiner Marktlokation
                                                                                                                        vorliegt, die eine Beziehung zu einem späteren Zeit-
                                                                                                                        punkt geändert.
                                                                                                                        3.einer Messlokation hat und der MSB an der Messlokation
                                                                                                                        für die Stammdaten werden nicht geändertberechtigt ist.
                       3       LF     NB     Antwort auf Änderung vom Netzbetreiber an   Unverzüglich, spätestens
                                             den Lieferant                               jedoch bis zum Ablauf des
                                                                                         10. WT nach Eingang der
                                                                                         Änderung vom Netzbetreiber
                                                                                         an LF
                       4       MSB    NB     Antwort auf Änderung vom Netzbetreiber an   Unverzüglich, spätestens
                                             MSB                                         jedoch bis zum Ablauf des
                                                                                         10. WT nach Eingang der
                                                                                         Änderung vom Netzbetreiber
                                                                                         an MSB
                                                                                                                                                                                     – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                                  Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                               80
                                                                                                                                                                                    97
97

D.2..   Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                       98

                       1.5.     Bildliche Darstellung
                       Die folgenden Diagramme stellen den Prozess „Stammdatenänderung“ bildlich dar. Damit werden die Beziehungen der Beteiligten untereinander
                       und der zeitliche Ablauf verdeutlicht. Abschnitt D.2.3. beschreibt die in den Diagrammen mit Ziffern dargestellten Prozessschritte im Detail.


                       Ablaufdiagramm 1
                       Letztverbraucher                Anfragender                               Angefragter


                                  1. ggf. Mitteilung



                                                               2. Änderungsmitteilung

                                                                                                           3. Prüfung
                                                               4. Bestätigung oder Ablehnung


                                                               5. Bestandsliste

                                                                 (Netzbetreiber an Alt-/Neulieferant)
                                                                                                                                                                        – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                                                                 81
                                                                                                                                                                       01 2017




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