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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                                              – Regulierung, Telekommunikation –                          747


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        4.3.1 Bedeutung ex-ante regulierter Zuführungsleistungen für Geschäftskunden-
                 angebote

        Ein Wegfall der ex-ante regulierten Zuführungsleistungen hätte in Deutschland erhebli-
        che Auswirkungen auf den Wettbewerb bei Geschäftskundenangeboten:

                Der Verbindungsaufbau zur Betreiber(vor)auswahl ist eine notwendige Voraus-
                 setzung, um bei der TDG verbleibenden Teilnehmern preislich attraktive Ange-
                 bote für Sprachverbindungen machen zu können. Dies gilt insbesondere für
                 Verbindungen, die nicht in Flatrates enthalten sind (Auslandsverbindungen, Mo-
                 bilfunkverbindungen). Ein Wegfall der Vorabregulierung der Zuführungsleistun-
                 gen zur Verbindungsnetzbetreiber(vor-)auswahl des Marktes 2 (2007) hätte da-
                 her unmittelbare Folgen für den Wettbewerb bei Sprachverbindungen im Ge-
                 schäftskundensegment. Auch die BNetzA weist in ihrem Tätigkeitsbericht
                 2014/2015 vom Dezember 2015 auf die wichtige Bedeutung der Betreibervor-
                 auswahl für den Wettbewerb in ausgewählten Kundensegmenten hin.90
                Geschäftskundenangebote, die geographische und/oder Dienstebündel umfas-
                 sen oder die in ländlichen Gebieten erbracht werden müssen, sind für Wettbe-
                 werber nicht darstellbar, wenn sie nicht auf die derzeit verfügbaren regulierten
                 Vorleistungen sowie im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung angebote-
                 nen Vorleistungen wie Anschluss-Resale zurückgreifen können.
                Dadurch, dass die Bündelleistungen nicht mehr bereitgestellt werden können,
                 würde ein erheblicher Teil des Marktpotenzials für Anbieter von Geschäftskun-
                 dendiensten wegbrechen. Dies würde sich negativ auf den Wettbewerb auf
                 Endkundenebene auswirken.

        Die TDG ist derzeit weiterhin mit Abstand der größte Teilnehmernetzbetreiber. Seit der
        letzten Marktanalyse im Jahr 2010 hat sich die Zahl der Sprachtelefonanschlusskunden
        der TDG nicht signifikant verändert. Im Jahr 2014 betrug der Markanteil der TDG immer
        noch 56%. Seit dem Jahr 2010 ist dieser nur um ca. 9 Prozentpunkte auf 47% zurück-
        gegangen. Der Marktanteil der DTAG liegt mit über 60% bei Geschäftskundenangebo-
        ten (Festnetzdienste) noch höher.91 Auch bei den abgehenden Gesprächsminuten hält
        die TDG im Festnetz im Jahr 2014 immer noch einen Marktanteil von mehr als 50%.92

        Aus unserer Sicht ist ein weiterer signifikanter Rückgang im Markt für Sprachtelefon-
        dienste im Festnetz, der auf die seitens der EU-Kommission vorgetragene zunehmende
        Substituierbarkeit durch Anschlussleitungen alternativer Wettbewerber, Mobilfunkdiens-
        te oder OTT -Dienste zurückführbar wäre, in Deutschland im Prognosezeitraum dieser
        Marktanalyse nicht zu erwarten.



         90 Vgl. BNetzA (2015c), S. 46.
         91 Vgl. ama (2015).
         92 Vgl. BNetzA (2015a).




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                 Amtsblatt 02 Band 1
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                    Andere Regulierungsbehörden sind zum Ergebnis gekommen93, dass im Geschäfts-
                    kundenbereich die Incumbents höhere Marktanteile haben als man erwarten würde. Die
                    Marktsituation in Deutschland zeigt ebenfalls, dass der Wettbewerb bei Geschäftskun-
                    denangeboten schwächer ist als bei Privatkunden. Unabhängig von der Unterneh-
                    mensgröße und –branche liegen die Marktanteile der DTAG bei Festnetzangeboten
                    durchweg deutlich über 50%. In der Konsequenz wäre es für den Wettbewerb umso
                    gravierender, wenn Vorleistungen, die notwendig sind, um den Wettbewerb bei Ge-
                    schäftskundenangeboten zu sichern, in der zukünftigen Regulierung wegfallen.

                    Es ist zudem nicht davon auszugehen, dass die Wettbewerbsprobleme auf Markt 2
                    (2007) durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gelöst werden können. Zum einen
                    würde ein Wegfall der ex-ante Regulierung dazu führen, dass das Geschäftsmodell der
                    VNB unmittelbar nicht mehr realisierbar wäre. Zum anderen würden wettbewerbsrecht-
                    liche Maßnahmen erst mit Zeitverzögerung ergriffen werden, so dass zweifelhaft ist, ob
                    damit der Wettbewerb wieder hergestellt werden kann.

                    Die Fortsetzung der ex-ante Regulierung von Markt 2 (2007) bleibt vor diesem Hinter-
                    grund und mit Blick auf die Besonderheiten im Geschäftskundensegment weiterhin Vo-
                    raussetzung für die Sicherung des Wettbewerbs auf Endkundenmärkten.


                    4.3.2 Bedeutung ex-ante regulierter Zuführungsleistungen für AMWD

                    Die TDG erzielte 2015 einen Umsatzanteil von 50,3% (Schätzung) im AMWD Markt in
                    Deutschland.94 Eine Änderung der derzeitigen Marktstellung der TDG ist im Prognose-
                    zeitraum dieser Marktanalyse nicht zu erwarten.

                    Es ist weder absehbar, das Nachfrager Zuführungsleistungen der TDG substituieren
                    können, noch ist es absehbar, dass OTT-Anbieter AMWD-Anbieter vollständig ersetzen
                    können. Sofern die Vorabregulierung der Zuführungsleistungen zu AMWD-Diensten des
                    Marktes 2 (2007) aus allen Teilnehmernetzen nicht aufrecht erhalten wird, hätte dies
                    erhebliche negative Auswirkungen auf den Wettbewerb auf Endkundenebene. Alleine
                    die TDG könnte dann AMWD-Plattformen an Geschäftskunden anbieten, die von allen
                    Teilnehmernetzbetreibernetzen erreicht werden können.

                    Es ist zudem nicht davon auszugehen, dass die Wettbewerbsprobleme auf Markt 2
                    (2007) im Hinblick auf AMWD durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gelöst werden
                    können.




                        93 Vgl. ERG (2009) und CMT (2011).
                        94 Vgl. Dialog Consult/VATM (2015), S. 32.




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        4.4       Fazit

        Die Marktsituation auf Markt 2 (2007) liefert Hinweise dafür, dass der Drei-Kriterien-Test
        aufgrund von nationalen Besonderheiten in Deutschland weiterhin erfüllt ist. Da

                  ohne eine Regulierung von Markt 2 hohe Marktzutrittsschranken zu beobachten
                   sind,
                  keine Tendenz zum Wettbewerb zu erwarten ist und
                  die Wettbewerbsprobleme nicht mit wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen beho-
                   ben werden können. Ein Wegfall der regulierten Zuführung aus öffentlichen
                   Festnetzen sowohl zu Betreiber(vor)auswahl als auch zu AMWD würde alterna-
                   tiven Wettbewerbern die Grundlage entziehen, wettbewerbsfähige Geschäfts-
                   kundenangebote bereitzustellen. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen würden
                   erst mit Zeitverzögerung greifen und damit die Wettbewerbsprobleme auf dem
                   Markt nicht effektiv lösen.

        Somit ist eine Fortführung der bisherigen ex-ante Regulierung gerechtfertigt. Dabei sind
        die Vorleistungen auf der Grundlage der ex-ante Regulierung von Markt 2 (2007) nur
        ein Teil eines Gesamtpaketes an Vorleistungen, die alternative Wettbewerber benöti-
        gen, um im Geschäftskundenbereich wettbewerbsfähig zu bleiben.




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                    5       Schlussfolgerungen für Endkundenmärkte unter besonderer Be-
                            rücksichtigung von Geschäftskundendiensten

                    Die Verpflichtung zur Betreiber(vor)auswahl bleibt ein unverzichtbares Element,
                    um den Wettbewerb bei Geschäftskundenangeboten auf Endkundenebene si-
                    cherzustellen.

                    Ein Wegfall der Regulierungsverpflichtung zum Verbindungsaufbau aus dem Festnetz
                    hätte signifikante Auswirkungen auf Endkundenmärkte:

                              Der Wettbewerb auf dem Markt für Sprachtelefonverbindungen würde ge-
                               schwächt. Die BNetzA führt im Tätigkeitsbericht 2014/2015, der Ende 2015 veröf-
                               fentlicht wurde, aus, dass der Betreibervorauswahl in ausgewählten Kundenseg-
                               menten eine wichtige Bedeutung zukommt.95 Bei Geschäftskundenangeboten
                               verhindern geringe Skaleneffekte beim Aufbau eigener Anschlussinfrastruktur (auf
                               Basis der Nutzung von Vorleistungsdiensten wie TAL, Bitstrom oder eigenen An-
                               schlussnetzen) die Substitution von Diensten der Betreiber(vor)auswahl. Eine
                               Substituierbarkeit durch Mobilfunk- oder OTT-Dienste ist infolge fehlender qualita-
                               tiver, technischer und ökonomischer Voraussetzungen ebenso wenig gegeben.
                              Neue Markteintrittsbarrieren bei der Zuführung aus dem Festnetz würden ent-
                               stehen.
                              In diesem Zusammenhang kommt Dienstebündeln eine besondere Bedeutung zu.
                               Geschäftskunden fragen Sprachtelefondienste standortübergreifend im Dienste-
                               bündel (z.B. gemeinsam mit Anschlüssen und weiteren TK-Leistungen) nach. Der
                               Ausschluss einzelner Dienste, wie Sprachtelefonverbindungen, führt in der Folge
                               zum Ausschluss aus dem Markt für standortübergreifende Dienstebündel.
                              Geschäftskunden fragen nicht nur Sprachtelefonverbindungen, sondern auch
                               Sprachtelefonanschlüsse flächendeckend aus einer Hand nach. Ohne eine Ver-
                               pflichtung zum Verbindungsaufbau aus Festnetzen fehlt alternativen Geschäfts-
                               kundenanbietern ein wichtiges Vorleistungsprodukt, um flächendeckend Sprach-
                               telefonanschlüsse und -verbindungen anzubieten. Ebenso wichtig für ein sol-
                               ches Angebot sind Resale-Sprachtelefonanschlüsse auf der Grundlage der der-
                               zeitigen Selbstverpflichtung der TDG. Nicht zuletzt wird hierdurch auch dem be-
                               sonderen Anliegen der EU Kommission Rechnung getragen, transnationale An-
                               gebote für Geschäftskunden sicherzustellen.

                    Insofern spricht einiges dafür, dass im Hinblick auf die Marktverhältnisse im Markt 1
                    Gründe für eine Regulierung des Marktes 2 (2007) vorliegen. Die TDG dürfte für die hier
                    in Rede stehenden Vorleistungsprodukte des Marktes 2 (2007) weiterhin signifikante
                    Marktmacht haben.


                        95 Vgl. BNetzA (2015c), S. 46.




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        Die Regulierung von Zuführungsdiensten ist weiterhin Voraussetzung für einen
        funktionierenden Wettbewerb in den Auskunfts- und Mehrwertdienstemärkten.

        Ein Wegfall der Zuführung zu AMWD hätte signifikante Auswirkungen auf den Wettbe-
        werb beim Angebot von AMWD für Geschäftskunden:

                Die Wettbewerbsfähigkeit von alternativen AMWD-Anbietern, hängt maßgeblich
                 davon ab, dass die Dienste aus allen Teilnehmernetzen (Fest- und Mobilfunk-
                 netze) erreichbar sind. Insofern sind Netzzusammenschaltungen direkt oder in-
                 direkt (Transitleistungen) mit allen Teilnehmernetzbetreibern notwendig.
                Mit dem Wegfall der heutigen Regulierung wäre ein Aufbau von Marktmacht im
                 Markt für Zuführungsleistungen sowie für Zuführungsleistungen inklusive IN-
                 Abfrage und damit folgend im entsprechenden Endkundenmarkt für AMWD zu
                 erwarten. Eine Substituierbarkeit von sprachbasierten AMWD durch OTT-
                 Sprachdienste oder Apps ist in der neuen Regulierungsperiode nicht gegeben.
                 Der Aufbau weiterer IN-Plattformen ist weiterhin nicht ökonomisch und somit
                 wettbewerbsbefähigend möglich.

        Daher ist es notwendig, dass diese Zuführungsleistungen sowie Transitleistungen im
        Fall von IN-Plattformabfragen wie bisher seitens der BNetzA reguliert werden, damit
        Wettbewerber geschäftskundenfähige Bündel anbieten können und alternative AMWD-
        Anbieter weiterhin gegenüber der TDG wettbewerbsfähig sein können.




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                                                 Geschäftskundenangebote in Deutschland                     41



                    Abkürzungsverzeichnis

                    ama                  ama Adress- und Zeitschriftenverlag GmbH
                    AMWD                 Auskunfts- und Mehrwertdienste
                    BK                   Beschlusskammer der Bundesnetzagentur
                    BNetzA               Bundesnetzagentur
                    Cbc                  Carrier Selection oder fallweise Verbindungsnetzbetreiberauswahl
                                         (call-by-call)
                    CS                   Carrier Selection oder fallweise Verbindungsnetzbetreiberauswahl
                    CPS                  Carrier Pre-Selection oder Verbindungsnetzbetreibervorauswahl
                    DVTM                 Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.
                    ECTA                 European Competitive Telecommunications Association
                    FTTB                 Fibre to the building
                    FTTH                 Fibre to the home
                    IKT                  Informations- und Kommunikationstechnologien
                    IN                   Intelligentes Netz
                    IP                   Internetprotokoll, Paketvermittlung
                    IT                   Informationstechnologie
                    KVz                  Kabelverzweiger
                    NGA                  Next Generation Access (glasfaserbasierte Anschlussnetze)
                    NGN                  Next Generation Networks (glasfaserbasierte Konzentrations- und
                                         Vermittlungsnetzenetze)
                    OTT-Services         Over the top- Services
                    PSTN                 Public Switched Telephone Network (leitungsvermittelte Telefonie)
                    TAL                  Teilnehmeranschlussleitung
                    TDG                  Telekom Deutschland GmbH
                    TNB                  Teilnehmernetzbetreiber
                    TK                   Telekommunikation
                    TKG                  Deutsches Telekommunikationsgesetz
                    VATM                 Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwert-
                                         diensten e. V.
                    VNB                  Verbindungsnetzbetreiber
                    VNB/SP               Verbindungsnetzbetreiber mit Service-Plattform




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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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        42                             Geschäftskundenangebote in Deutschland




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              agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Zugang von
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        Bundesnetzagentur (2015a): Jahresbericht 2014, Netze ausbauen. Zukunft sichern. Infrastruk-
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        BNetzA (2015c): Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2014/2015.

        Deutsche Bundesbank (2014): Bestand an Zweigstellen am 31. Dezember 2014.

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Bonn, 25.Januar 2017                                                                                    Amtsblatt 02 Band 1
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                                                   Geschäftskundenangebote in Deutschland                       43



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                          cordance with Directive 2002/21/EC of the European Parliament and of the Council on a
                          common regulatory framework for electronic communications networks and services,
                          Brussels, 9.10.2014 SWD(2014) 298.

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                            User Group (INTUG).

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                           Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven.

                    Initiative Gesundheit und Arbeit (2014):iga.Report 27, 2014

                    Jay, S.; Neumann, K.-H.; Plückebaum, T.; Zoz, K.(2011): WIK Diskussionsbeitrag, Nr. 359, Im-
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                             tober 2011.

                    Jay, S.; Plückebaum, T. (2014): Kostensenkungspotential für Glasfaseranschlussnetze durch
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                          sung.

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        44                        Geschäftskundenangebote in Deutschland




        WIK (2011): Einführung kostenfreier Warteschleifen bei Telekommunikationsdiensten,
        Studie im Auftrag des DVTM, 14.10.2011.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                           Amtsblatt 02 Band 1
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            Impressum

            WIK-Consult GmbH
            Rhöndorfer Str. 68
            53604 Bad Honnef
            Deutschland
            Tel.: +49 2224 9225-0
            Fax: +49 2224 9225-63
            eMail: info(at)wik-consult.com
            www.wik-consult.com


            Vertretungs- und zeichnungsberechtigte Personen
            Geschäftsführer und Direktor              Dr. Iris Henseler-Unger

            Direktor
            Abteilungsleiter
            Post, Logistik und Verkehr                Alex Kalevi Dieke

            Prokurist
            Abteilungsleiter
            Kostenmodelle und Internetökonomie        Dr. Thomas Plückebaum

            Direktor
            Abteilungsleiter
            Regulierung und Wettbewerb                Dr. Ulrich Stumpf

            Prokurist
            Leiter Verwaltung                         Karl-Hubert Strüver


            Vorsitzender des Aufsichtsrates           Winfried Ulmen


            Handelsregister                           Amtsgericht Siegburg, HRB 7043

            Steuer Nr.                                222/5751/0926

            Umsatzsteueridentifikations Nr.           DE 123 383 795




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