amtsblatt-02-band-1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 840
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                                           – Regulierung, Telekommunikation –                                753


        42                             Geschäftskundenangebote in Deutschland




        Literaturverzeichnis
        ama (2015): ITK Marktmonitor, Anbieter Festnetz/Mobil, Gesamt/Größenklassen/Branchen.

        BEREC (2011): BEREC report on relevant market definition for business services, BoR (10) 46
             Rev1.

        BEREC (2014): Commission Recommendation on relevant product and service markets suscep-
              tible to ex ante regulation, BEREC’s OPINION, BoR (14) 71.

        BMWi (2014): Monitoring-Report Digitale Wirtschaft 2014, Innovationstreiber IKT.

        Böcker, J. (2013): Ergebnisse der Befragung zur Studie „Mensch-zu-Mensch Kommunikation“,
                Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Augustin 2013.

        Böcker, J. (2015): Zielsegment Geschäftskunden – Wachstumschance für den TK-Markt?,
               Sankt-Augustin.

        Bundesnetzagentur (2010): Beschluss der BNetzA, BK 2c-09/002-R.

        Bundesnetzagentur (2012): Jahresbericht 2011.

        Bundesnetzagentur (2012a): Beschluss der BNetzA, BK 1-10/002, Festlegung der Bundesnetz-
              agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbindungs-
              aufbau im öffentlichen Telefonfestnetz und Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Te-
              lefonfestnetzen Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG.

        Bundesnetzagentur (2012b): Beschluss der BNetzA, BK 3d-12/009, Regulierungsverfügung
              gegenüber TDG korrespondierend zu den Festlegungen der BNetzA zu den Märkten 1,
              2 und 3.

        Bundesnetzagentur (2013a): Beschluss der BNetzA, BK 1-11/006, Festlegung der Bundesnetz-
              agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Zugang von
              Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt
              Nr. 1 der Empfehlung vom 17. Dezember 2007).

        Bundesnetzagentur (2014a): Auskunftsersuchen Zusammenschaltung, Fragebogen Festnetz.

        Bundesnetzagentur (2014b): Beschluss der BNetzA, Bk 2c-13/005-R.

        Bundesnetzagentur (2014c): Konsultationsentwurf der BNetzA zu einem Bitstrom-Standardangebot,
               BK 3h-14/114

        Bundesnetzagentur (2015a): Jahresbericht 2014, Netze ausbauen. Zukunft sichern. Infrastruk-
              turausbau in Deutschland.

        BNetzA (2015b): Auskunftsersuchen Zusammenschaltung, Fragebogen Festnetz,
               http://auskunftsersuchen.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=gbg_list&group=659

        BNetzA (2015c): Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2014/2015.

        Deutsche Bundesbank (2014): Bestand an Zweigstellen am 31. Dezember 2014.

        Dialog Consult/VATM (2015): 17. TK-Marktanalyse für VATM, Deutschland 2015.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                    Amtsblatt 02 Band 1
517

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
754                                                – Regulierung, Telekommunikation –                    02 2017


                                                   Geschäftskundenangebote in Deutschland                       43



                    Doose, A.M., Elixmann, D. und R.G. Schäfer (2009): Gesamtwirtschaftliche Aspekte von Aus-
                           kunfts- und Mehrwertdiensten in Deutschland; Studie im Auftrag des VATM.

                    Elixmann, D.; Neumann, K.-H.; Schwab, R.; Stumpf, U. (2013): Die Bedeutung der Betrei-
                           ber(vor)auswahl für den Wettbewerb in den Telefoniemärkten, WIK-Consult, Bad Honnef.

                    European Regulators Group (2009): ERG Report on the regulation of access products neces-
                           sary to deliver business connectivity services December ERG (09) 51.

                    EU-Kommission (2014a): Commission Recommendation of 9.10.2014 on relevant product and
                          service markets within the electronic communications sector susceptible to ex ante regu-
                          lation in accordance with Directive 2002/21/EC of the European Parliament and of the
                          Council on a common regulatory framework for electronic communications networks and
                          services, Brussels, 9.10.2014, C(2014) 7174 final

                    EU-Kommission (2014b): Commission Staff Working Document, Explanatory Note Accompany-
                          ing the document Commission Recommendation on relevant product and service mar-
                          kets within the electronic communications sector susceptible to ex ante regulation in ac-
                          cordance with Directive 2002/21/EC of the European Parliament and of the Council on a
                          common regulatory framework for electronic communications networks and services,
                          Brussels, 9.10.2014 SWD(2014) 298.

                    Godlovitch, I., Monti, A., Schäfer, R.G. und U. Stumpf (2012): Business communications, eco-
                            nomic growth and the competitive challenge; WIK-Consult-Studie für European Competi-
                            tive Telecommunications Association (ECTA) and International Telecommunications
                            User Group (INTUG).

                    Henseler-Unger, I.; Elixmann, D.; Schwab, R.; Strube Martins; S. (2015): Betreibervorauswahl:
                           Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven.

                    Initiative Gesundheit und Arbeit (2014):iga.Report 27, 2014

                    Jay, S.; Neumann, K.-H.; Plückebaum, T.; Zoz, K.(2011): WIK Diskussionsbeitrag, Nr. 359, Im-
                             plikationen eines flächendeckenden Glasfaserausbaus und sein Subventionsbedarf, Ok-
                             tober 2011.

                    Jay, S.; Plückebaum, T. (2014): Kostensenkungspotential für Glasfaseranschlussnetze durch
                            Mitverlegung mit Stromnetzen, Bad Honnef.

                    Neumann, K.-H.; Elixmann, D.; Plückebaum, T. (2013): Die Regulierung der Märkte 1 und 2 als
                          Voraussetzung eines nachhaltigen und infrastrukturbasierten Dienstewettbewerbs.

                    Plückebaum, T. (2012): VDSL Vectoring, Bonding und Phantoming: Technisches Konzept,
                           marktliche und regulatorische Implikationen, Bad Honnef.

                    Statistisches Bundesamt (2014): Unternehmen und Arbeitsstätten, Nutzung von Informations-
                             und Kommunikationstechnologien in Unternehmen, Wiesbaden.

                    TKG 2014: Telekommunikationsgesetz der BRD in der am 01.01.2015 in Kraft getretenen Fas-
                          sung.

                    VATM (2014): Positionspapier Anforderungen der Geschäftskundenanbieter an den
                    Regulierungsrahmen.




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                   Bonn, 25.Januar 2017
518

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                                      – Regulierung, Telekommunikation –                            755


        44                        Geschäftskundenangebote in Deutschland




        WIK (2011): Einführung kostenfreier Warteschleifen bei Telekommunikationsdiensten,
        Studie im Auftrag des DVTM, 14.10.2011.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                           Amtsblatt 02 Band 1
519

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
756                                             – Regulierung, Telekommunikation –                  02 2017




            Impressum

            WIK-Consult GmbH
            Rhöndorfer Str. 68
            53604 Bad Honnef
            Deutschland
            Tel.: +49 2224 9225-0
            Fax: +49 2224 9225-63
            eMail: info(at)wik-consult.com
            www.wik-consult.com


            Vertretungs- und zeichnungsberechtigte Personen
            Geschäftsführer und Direktor              Dr. Iris Henseler-Unger

            Direktor
            Abteilungsleiter
            Post, Logistik und Verkehr                Alex Kalevi Dieke

            Prokurist
            Abteilungsleiter
            Kostenmodelle und Internetökonomie        Dr. Thomas Plückebaum

            Direktor
            Abteilungsleiter
            Regulierung und Wettbewerb                Dr. Ulrich Stumpf

            Prokurist
            Leiter Verwaltung                         Karl-Hubert Strüver


            Vorsitzender des Aufsichtsrates           Winfried Ulmen


            Handelsregister                           Amtsgericht Siegburg, HRB 7043

            Steuer Nr.                                222/5751/0926

            Umsatzsteueridentifikations Nr.           DE 123 383 795




Amtsblatt 02 Band 1                                                                               Bonn, 25.Januar 2017
520

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                               – Regulierung, Telekommunikation –                            757




                        Positionspapier

                  Anforderungen der
               Geschäftskundenanbieter
              an den Regulierungsrahmen




                                            Mai 2014




Bonn, 25.Januar 2017                                                                    Amtsblatt 02 Band 1
521

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
758                                                                 – Regulierung, Telekommunikation –                                                02 2017


                                        Positionspapier: Geschäftskundenmarkt




          Inhaltsverzeichnis
          Anforderungen der Geschäftskundenanbieter an den Regulierungsrahmen

          Konsequenzen der Streichung der Märkte 1 und 2 aus der EU-Märkteempfehlung für Geschäfts-
          kunden


          1.   Kurzzusammenfassung ......................................................................................................... 2
          2.   Einleitung ................................................................................................................................ 3
          3.   Die Bedeutung der Märkteempfehlung für den Endkundenmarkt als unabdingbares
               Element für Geschäftskundenangebote (insb. Märkte 1 und 2) .......................................... 4
               �     Beispiel für die Versorgung eines Geschäftskunden: Bank-Filialnetz ................................. 6
          4.   Wirtschaftliche Bedeutung des Geschäftskundenmarktes ................................................. 7
          5.   Marktanteile im Geschäftskundensegment .......................................................................... 7
          6.   Die Besonderheiten des Geschäftskundenmarktes ............................................................. 9
               �     Umfassende Konnektivität mehrerer Standorte .................................................................. 9
               �     Uneingeschränkte Produktverfügbar– und erreichbarkeit................................................. 11
               �     Technologieverfügbarkeit: Klassische Zugangsvarianten weiterhin erforderlich (ISDN) ... 12
          7.   Anforderungen an den Regulierungsrahmen ..................................................................... 13
          8.   Wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen der EU- Regulierungsvorschläge ........... 14
          9.   Fazit ....................................................................................................................................... 16




                                                                                       1




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                                                                Bonn, 25.Januar 2017
522

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                                          – Regulierung, Telekommunikation –                                 759


                           Positionspapier: Geschäftskundenmarkt




       Anforderungen der Geschäftskundenanbieter an
                 den Regulierungsrahmen
                    Konsequenzen der Streichung der Märkte 1 und 2 aus der
                        EU-Märkteempfehlung für Geschäftskundenanbieter

          1. Kurzzusammenfassung


          •   Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Geschäftskundenangeboten ist erheblich: Der Umsatz,
              der mit Telekommunikationsleistungen für Geschäftskunden mit Filialanbindung innerhalb der EU
              erzielt wird, summiert sich auf über 90 Mrd. Euro. Bei diesen Kunden handelt es sich häufig um
              große multinationale Konzerne, die zwar nur 2% aller Unternehmen in der EU ausmachen, aber
              für 43% der Beschäftigten und 51% der Wertschöpfung verantwortlich sind.


          •   Die Telekom Deutschland hält im Geschäftskundensegment immer noch erhebliche Marktanteile
              von teilweise deutlich über 60%. Selbsttragender Wettbewerb ist keinesfalls zu verzeichnen und
              regulatorische Eingriffe sind zur Gewährleistung von Anbietervielfalt unbedingt erforderlich. Poli-
              tik und Regulierung müssen sich stärker auf die Erfordernisse von Telekommunikationsdiensten
              für Geschäftskunden ausrichten.


          •   Geschäftskundenangebote unterscheiden sich signifikant von Privatkundenangeboten und bedür-
              fen daher spezieller Vorleistungsangebote durch die marktbeherrschenden Unternehmen. Die
              Befriedigung des Bedarfs von Geschäftskunden ist oft nur durch ein produktübergreifendes und
              flächendeckendes Bündel maßgeschneiderter Lösungen darstellbar. Ausschließlich Anbieter,
              welche Geschäftskunden den gesamten Anforderungskatalog zur Verfügung stellen können,
              werden bei Angeboten und Ausschreibungen berücksichtigt. Dies bedingt die umfassende Er-
              reichbarkeit von Rufnummern und die Anbindung von Standorten und Filialen in entlegenen Re-
              gionen und Gebieten, die auch heute noch nicht mit Breitband erschlossen sind.


          •   Die Streichung der Märkte 1 und 2 aus der EU-Märkteempfehlung wird kaum unter
              diesem Aspekt betrachtet. Die aktuellen Vorschläge aus Brüssel gefährden die Wett-
              bewerbsfähigkeit alternativer Geschäftskundenanbieter und haben negative
              Konsequenzen für die Gesamtwirtschaft.

                                                           2




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                   Amtsblatt 02 Band 1
523

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
760                                              – Regulierung, Telekommunikation –                   02 2017


                              Positionspapier: Geschäftskundenmarkt




              2. Einleitung


          Das Angebot von attraktiven Telekommunikationsdienstleistungen für Geschäftskunden ist ein elementa-
          rer Bestandteil der deutschen Wirtschaftskraft. Sie erlauben eine effizientere Kommunikation, vereinfa-
          chen Arbeitsabläufe in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und dienen als Plattform für völlig neue Märkte
          und Vertriebskanäle. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft wird die Bedeutung der auf die
          Angebote für Geschäftskunden spezialisierten Telekommunikationsanbieter weiter steigen. Ein funktio-
          nierender Zugang zu Telefonie, Internet und den für Unternehmen wichtigen Diensten ist zunehmend ein
          wichtiger Standortfaktor. Um diesen Prozess nicht zu gefährden, sind die nachfolgend skizzierten Vo-
          raussetzungen für einen funktionierenden Geschäftskundenmarkt zu sichern und weiter auszubauen.
          Die Darstellung fokussiert sich auf die beabsichtigte Streichung der Märkte 1 und 2 aus der EU-
          Märkteempfehlung. Werden sie gefährdet, hat dies nicht nur fatale Auswirkungen für die Anbieter von
          Geschäftskundenangeboten, sondern für die gesamte Wirtschaft.


          Die EU-Kommission ist darum bemüht auch für den Telekommunikationssektor einen gemeinsamen
          Binnenmarkt zu schaffen. Dieses Ansinnen wird auch vom Verband unterstützt. Die Vorteile eines ge-
          meinsamen Marktes sind offenkundig und nicht in Abrede zu stellen. Die zur Erreichung dieser Ziele in
          Brüssel angestoßenen Initiativen bereiten jedoch Anlass zu größter Sorge. Denn bei der EU-
          Kommission hat ein Paradigmenwechsel eingesetzt, der mit einer Abkehr von der bislang sektorspezi-
          fisch vorgenommenen Regulierung von Vorleistungen für Geschäftskunden einhergeht.


          Was die Gewährleistung eines geeigneten Regulierungsrahmens für den Telekommunikationssektor
          angeht, ist in Brüssel ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die EU-Kommission ist der Auffassung,
          dass eine weitere Steigerung der Wettbewerbsintensität und das in der Vergangenheit verfolgte Ziel sin-
          kender Endkundenpreise aufgegeben werden muss, um bislang ausbleibende, verstärkte Investitionen
          in den Breitbandausbau zu stimulieren und um im globalen Wettbewerb gegenüber den anderen großen
          Märkten, wie USA und China, bestehen zu können.




                                                              3




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                Bonn, 25.Januar 2017
524

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                                         – Regulierung, Telekommunikation –                                761


                            Positionspapier: Geschäftskundenmarkt




      Die hierzu eingeleiteten Maßnahmen werden sich jedoch äußerst negativ auf den Geschäftskunden-
      markt in Europa auswirken. Im Mittelpunkt dieser Betrachtung steht die geplante Kürzung der EU-
      Märkteempfehlung – hier insbesondere die Streichung der Märkte 1 und 2.




          3. Die Bedeutung der Märkteempfehlung für den Endkundenmarkt als unabdingbares Element
              für Geschäftskundenangebote (insb. Märkte 1 und 2)


      Die Diskussion um die Telekommunikationsbranche dreht sich heute in erster Linie um die Aspekte
      Breitbandausbau und die Ausgestaltung des Regulierungsrahmens – fokussiert auf die Bedürfnisse der
      Privatkunden und die Erreichung der Breitbandziele aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung.
      Ein in dieser Diskussion vernachlässigter Bereich betrifft Telekommunikationsangebote für Geschäfts-
      kunden und die Voraussetzungen für deren Erbringung durch die Wettbewerber des Ex-Monopolisten
      Telekom Deutschland (dem Incumbent).


      An die Anbieter solcher Telekommunikationsdienstleistungen werden von den (Geschäfts-) Kunden be-
      sondere Anforderungen gestellt. Im Mittelpunkt stehen die Erbringung spezieller Qualitäten und die Erfül-
      lung von sog. Service Level Agreements (SLA), die weit über die Parameter eines an Privatkunden ge-
      richteten Angebots hinausgehen. Als Basis eines jeden Geschäftskundenangebotes sind jedoch drei
      Komponenten zu benennen, zu deren Erbringung jeder Anbieter in der Lage sein muss.


      Hierzu gehören eine


              (1.) umfassende Konnektivität sowie


              (2.) die Verfügbarkeit von Diensten, die


              (3.) von allen Teilnehmeranschlüssen aus erreichbar sind.




                                                          4




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                 Amtsblatt 02 Band 1
525

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
762                                              – Regulierung, Telekommunikation –                 02 2017


                               Positionspapier: Geschäftskundenmarkt




          Eine Telekommunikationsdienstleistung für Geschäftskunden steht damit auf drei Säulen, die alle
          gleichermaßen essentiell für die Vollständigkeit eines solchen Angebotes sind. Würde nur eine dieser
          Säulen wegfallen, ist ein Geschäftskundenanbieter nicht mehr in der Lage, mit einem wettbewerbsfähi-
          gen Angebot im Markt aufzutreten.




              Anforderungen an ein Telekommunikationsangebot für Geschäftskunden




               Technologie                      Produkt-                      Umfassende
               Verfügbarkeit                  Verfügbarkeit                   Konnektivität




          Die in diesem Säulenmodell skizzierten Anforderungen gehen deutlich über den Bereich des reinen Da-
          tenverkehrs hinaus. Die Anforderungen der mittleren und großen Nachfrager auf Geschäftskundenseite
          erfordern von Telekommunikationsanbietern zusätzlich die Realisierung von Produkten, welche national
          heute insbesondere den Märkten 1 und 2 zugeordnet sind.




                                                              5




Amtsblatt 02 Band 1                                                                               Bonn, 25.Januar 2017
526

Zur nächsten Seite