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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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Geschäftskundenangebote in Deutschland 9
licht wird (auch Call-by-Call im bundesdeutschen Markt genannt).32 Die Verbindungs-
netzbetreibervorauswahl (auch Preselection genannt) ist hiervon abzugrenzen, denn
hierbei kommt nicht das Einzelwahlverfahren, sondern eine festgelegte Vorauswahl
eines VNB zum Tragen, die jedoch durch das Einzelwahlverfahren umgangen werden
kann.33 Diese Dienste ermöglichen es, sowohl Privat- als auch Geschäftskunden Ver-
bindungsleistungen von einem anderen Netzbetreiber als dem marktmächtigen Teil-
nehmernetzbetreiber (TNB), in Deutschland die TDG, einzukaufen. Hierbei benötigt der
alternative Verbindungsnetzbetreiber eine Zusammenschaltung mit dem Teilnehmer-
netz des Anrufers und sogenannte Zuführungsleistungen zu seinem Verbindungsnetz.
Diese Gegebenheiten sind in der folgenden Abbildung noch einmal stilisiert dargestellt.
Abbildung 2-1: VNB-Vorauswahl Wertschöpfungskette
Quelle: BNetzA (2015b), S.5.
Für ein Angebot netzübergreifender AMWD sind ebenfalls Zusammenschaltungsleis-
tungen erforderlich. Bei AMWD ist nicht nur die Zuführungsleistung aus dem Teilneh-
mernetz des marktbeherrschenden Unternehmens TDG von besonderer Bedeutung.
Die Zuführung stellt sicher, dass AMWD von jedem Teilnehmer des marktbeherrschen-
den Unternehmens erreichbar sind. Darüber hinaus ist Voraussetzung für einen funkti-
onierenden Wettbewerb, dass AMWD auch von Teilnehmern anderer TNB erreicht
werden können. Dies ist für Geschäftskunden, die AMWD nutzen, um ihren Kunden
Dienste anzubieten, ein zentraler Aspekt der Kundenansprache und -bindung. Soweit
hierbei zur Adressierung des richtigen AMWD-Zielnetzes Abfragen von Plattformen des
intelligenten Netzes (IN-Plattform) notwendig sind, umfasst die regulierte Zusammen-
schaltungsleistung der TDG sowohl die Zuführung aus alternativen Teilnehmernetzen
als auch die Abfrage ihrer IN-Plattform (in der folgenden Abbildung als Transitleistung
bezeichnet).
32 TKG 2014, §3, Nr. 4 a.
33 TKG 2014, §3, Nr. 4 b.
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10 Geschäftskundenangebote in Deutschland
Abbildung 2-2: Zuführungsleistung der TDG zu AMWD inklusive Abfrage ihrer IN-
Plattform
Quelle: WIK-Consult auf der Basis von mr.next id GmbH.
Zudem sind zur netzübergreifendenden Abrechenbarkeit von Diensten der Betreiber-
auswahl sowie (offline gebillten) AMWD34 gegenüber den Endkunden Fakturierungs-
und Inkassoleistungen notwendig, wodurch die Abhängigkeit vom marktherrschenden
Unternehmen TDG weiter erhöht wird. Anbieter für Geschäftskunden können AMWD
Dienste nur konkurrenzfähig anbieten, wenn diese aus allen Teilnehmernetzen zuge-
führt werden können und abrechenbar sind. Hierzu sind vorab regulierte Vorleistungen
der TDG notwendig.
Vorleistungen wie die Zuführungsleistung werden bei der Bereitstellung von Auskunfts-
und Mehrwertdiensten (AMWD) für Geschäftskunden genutzt, damit Anbieter von
AMWD den Kunden in allen Teilnehmernetzen Leistungen per Service-Rufnummern
anbieten können. Darüber hinaus ist die Zuführungsleistung, gegebenenfalls in Verbin-
dung mit Resale-Anschlussleistungen, häufig die einzige Möglichkeit im Produktbündel
für Geschäftskunden, Sprachverbindungen zu einem wettbewerbsfähigen Preis anzu-
bieten. Entfällt die Möglichkeit für alternative Anbieter, auf Vorleistungen wie die Zufüh-
rungsleistung (insbesondere für Preselection) zurückzugreifen, kann dies erhebliche
Auswirkungen auf den Wettbewerb um Geschäftskunden haben, da alternative Anbieter
im Gegensatz zum Incumbent dann nicht mehr in der Lage sind, die Funktionalitäten
und das Preis-Leistungsverhältnis anzubieten, die von Geschäftskunden verlangt wer-
34 Im Fall des sogenannten Offline Billings stellt nicht der AMWD-Anbieter die Dienstleistungen inklusive
Transportleistung in Rechnung sondern der Teilnehmernetzbetreiber, aus dessen Netz der Anruf erfolgt.
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Geschäftskundenangebote in Deutschland 11
den. Dieser präferiert die Anbindung aller Filialen und die Erreichbarkeit durch alle Kun-
den mit den Produkten eines Geschäftskundenanbieters aus einer Hand.
2.3 Zwischenfazit
Bislang mussten die nationalen Regulierungsbehörden auf Basis der EU-Märkte-
empfehlung 2007 begründen, wenn sie Markt 2 (2007) auf nationaler Ebene nicht der
Vorabregulierung unterwerfen wollten. Diese Situation hat sich mit der EU-
Märkteempfehlung von 2014 quasi umgedreht: Der angenommene „Normalfall“ ist die
Nicht-Regulierung und eine ex-ante Regulierung muss damit begründet werden, dass
aufgrund von nationalen Besonderheiten der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist. Sollten die
Marktbedingungen sich seit der letzten Marktanalyse nur geringfügig geändert haben,
so ist davon auszugehen, dass der Drei-Kriterien-Test weiterhin erfüllt ist. In diesem
Fall lägen also nationale Besonderheiten nach Maßgabe der EU-Kommission vor, die
die Fortsetzung der bisherigen ex-ante Regulierung rechtfertigten. Vor dem Hintergrund
der Märkteempfehlung der Kommission von 2014 stellt sich also die Frage, ob die
BNetzA der Empfehlung folgen kann oder ob bei kaum veränderten Marktbedingungen
nationale Besonderheiten eine Fortsetzung der Regulierung nahelegen.
Die BNetzA hat bisher die Verpflichtung zum Verbindungsaufbau zu Sprachverbindun-
gen und AMWD im Zusammenhang mit der Feststellung von Marktmacht auf Markt 1
(2007) als Zugangsverpflichtung auferlegt, wobei es durchaus auch möglich ist, die
Verpflichtung auf Grundlage von Marktmacht in Markt 2 (2007) aufzuerlegen.
Ausschlaggebend ist dabei, dass die Entscheidung über eine Verpflichtung zum Ver-
bindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten vor dem Hintergrund
der Auswirkungen auf die betroffenen Endkundenmärkte getroffen wird. Die entschei-
dende Frage ist also, ob Markt 2 weiterhin reguliert und damit z.B. die Regulierungsver-
pflichtung zur Zuführung zur Betreiber(vor)auswahl sowie zur Zuführung inkl. Transit
(bei IN-Abfrage) zu AMWD fortgesetzt werden sollte, um den Wettbewerb auf Endkun-
denmärkten zu sichern.
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12 Geschäftskundenangebote in Deutschland
3 Wesentliche Merkmale von Geschäftskundendiensten
Geschäftskunden fragen nicht nur ein breiteres TK-Produkt- und Dienste-
spektrum als Privatkunden nach, sondern haben auch höhere Qualitäts- und
Sicherheitsansprüche.
Für alternative Wettbewerber ist es im Wettbewerb unabdingbar, jedem Ge-
schäftskunden die von diesem konkret nachgefragten Produkte und Dienste
im Bündel bereitstellen zu können. Bei Geschäftskunden spielen insbesondere
geographische Bündel, die aufgrund von verteilten Unternehmensstandorten
bedient werden müssen, eine wichtige Rolle.
Wettbewerber, die einzelne Produkte und Dienste aus einem nachgefragten
Bündel nicht erbringen können, verlieren in der Konsequenz die Aufträge von
Geschäftskunden nicht nur für die Teilkomponente, die sie nicht erbringen
können, sondern für das ganze Bündel.
Geographische Bündel sind nicht nur bei Großunternehmen mit großen Filial-
netzen relevant, sondern auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
die lokal oder regional mehrere Standorte in ländlichen Regionen haben.
Die Relevanz von geographischen Bündeln wird durch die zunehmende Be-
deutung der transnationalen Nachfrage von Geschäftskunden, die auch von
der EU-Kommission unterstrichen wird, verstärkt.
3.1 Geschäftskunden und die Kernelemente ihrer Nutzung von Kommu-
nikationsdiensten
Geschäftskunden fragen ein breites Spektrum von Telekommunikationsdienstleistungen
nach, wie z.B. das WIK in einer Studie für ECTA zu Geschäftskunden ermittelt hat (vgl.
dazu Abbildung 3-1). Im Gegensatz zu Privatkunden, die überwiegend Sprachtelefon-,
und Internetzugangsdienste nachfragen, fragen Geschäftskunden auch Endverbraucher-
lösungen mit höheren Qualitäts- und Sicherheitsmerkmalen sowie Vorleistungsprodukte
nach, die mit eigener zusätzlicher Wertschöpfung versehen werden: 35
35 Vgl. Godlovitch, I., Monti, A., Schäfer, R.G. und U. Stumpf (2012), S.36.
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Geschäftskundenangebote in Deutschland 13
Abbildung 3-1: Dienstespektrum im Marktsegment der Geschäftskunden
Quelle: Godlovitch et al. (2012)
Die IKT-Erhebung des statistischen Bundesamtes für 2014 hat ergeben, dass 92% der
Unternehmen in Deutschland einen Internetzugang (DSL- oder andere ortsfeste Breit-
bandverbindung) nutzen. 2013 waren es noch 84%. Auch wenn der Anteil der Unter-
nehmen, die eine mobile Internetverbindung nutzen mittlerweile bei 65% liegt, ist der
Anteil an Unternehmen, die einen Internetzugang über das Festnetz nutzen, nicht ge-
sunken, was darauf hindeutet, dass der mobile Internetzugang komplementär zum
Festnetzzugang genutzt wird. Dabei nutzen nur 25% der Unternehmen eine Datenüber-
tragungsrate von mindestens 30 Mbit/s und fast die Hälfte der Unternehmen eine Über-
tragungsrate, die unter 10 Mbit/s liegt.36 12% der Unternehmen in Deutschland, die
über einen Internetzugang verfügen und mehr als 9 Beschäftigte haben, nutzten 2014
kostenpflichtig IT-Dienste über Cloud Computing. Bei Großunternehmen mit mehr als
249 Beschäftigten lag der Anteil deutlich höher bei 27%. Interessant ist in diesem Zu-
sammenhang, dass für 37% der Unternehmen, die keine kostenpflichtigen IT-Dienste
über Cloud Computing beziehen, das Risiko von Sicherheitsproblemen der Grund für
den Verzicht auf Cloud Services ist.37 Diese Haltung ist im Zusammenhang mit der
Substitution von Sprachverbindungen durch OTT-Services relevant, da OTT-Services in
Bezug auf Sicherheit bei der Übertragung nicht mit Sprachverbindungen über das Fest-
netz vergleichbar sind.38
36 Vgl. Statistisches Bundesamt (2014), S. 6.
37 Vgl. Statistisches Bundesamt (2014), S. 7.
38 Vgl. hierzu auch Abschnitt 4.1.3.
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14 Geschäftskundenangebote in Deutschland
Die vorstehenden Betrachtungen machen deutlich, dass die Bedürfnisse von Ge-
schäftskunden mit Blick auf Kommunikationsausstattung bzw. Nutzung von Kommuni-
kationsdiensten weit über die Anschlussleistungen hinausgehen.
Die Bedeutung des high-end Geschäftskundensegments wurde von BEREC39 im Übri-
gen zum Anlass genommen, 2009 eine Konsultation zur Regulierung des Zugangs auf
der Vorleistungsebene mit Blick auf die Bereitstellung von hochqualitativen Geschäfts-
kundendiensten auf dem Festnetz durchzuführen. In dem daran anknüpfenden Report
von 2011 wird festgestellt, dass sich die Angebots- und Nachfragebedingungen im Ge-
schäftskundensegment vom Privatkundensegment unterscheiden und dass dies ab-
hängig von den nationalen Begebenheiten bei der Marktanalyse und Regulierung be-
rücksichtigt werden sollte.40 Daran anknüpfend erkennt die Europäische Kommission
die Besonderheiten von Geschäftskundendiensten durch die Einführung eines neuen
Marktes 4 (2014) an und zielt dabei auf hochqualitative Anschlüsse ab. Hierunter sub-
summiert sie insbesondere Mietleitungen.41
3.2 Wirtschaftliche Bedeutung von Geschäftskundenangeboten
In Deutschland wurden 2015 auf dem Markt für Telekommunikationsdienste 21,5 Mrd.
Umsatz mit Geschäftskunden erzielt. Dies entspricht 37,1% der Umsätze mit TK-
Diensten insgesamt.42 Geschäftskunden mit mehreren Standorten (MSC) und/oder
transnationale Geschäftskunden (MNC) 43 nehmen eine bedeutende volkswirtschaftli-
che Stellung auf EU-27-Ebene44 ein. Sie repräsentieren unter anderem 51% der Wert-
schöpfung aller Unternehmen in den EU 27-Ländern im Jahr 2010.45 Daher hat die
Nachfrage von Geschäftskunden nach Kommunikationsdiensten insbesondere von Un-
ternehmen mit mehreren Standorten und/oder multinationalem Auftritt ein großes Ge-
wicht auf dem Markt. Im Rahmen einer Studie des WIK46 wurden die Gesamtumsätze
durch den Verkauf von Kommunikationsdiensten an Unternehmen mit mehreren Stand-
orten und/oder multinationalem Auftritt mit mehr als 90 Milliarden € auf EU 27-Ebene
beziffert. Dies macht mehr als 53% aller von Unternehmen nachgefragten Kommunika-
tionsdienste oder mehr als 27% aller insgesamt nachgefragten Kommunikationsdienste
aus. MSC und MNC erarbeiten nicht nur einen überproportionalen Anteil an der gesam-
ten Wertschöpfung. Sie fragen auch einen überproportionalen Anteil an Kommunikati-
onsdiensten nach. Allein diese Fokussierung auf größere Geschäftskunden (mehrere
Standorten und/oder transnationale Aktivitäten) macht deutlich, welche volkswirtschaft-
liche Dimension diesem Nutzerkreis zukommt.
39 BEREC steht für Body of European Regulators for Electronic Communications.
40 Vgl. ERG (2009) und BEREC (2011).
41 Siehe EU-Kommission (2014b), S.49ff.
42 Vgl. Dialog Consult/VATM (2015), S. 7.
43 MSC/MNC stehen hierbei für “multi-site corporations” bzw. „multi-national corporations“.
44 Wir beschränken uns im Folgenden auf empirische Angaben zu EU-27, da uns belastbare Zahlen zur
um Kroatien erweiterten EU-28 nicht vorliegen.
45 Vgl. Godlovitch, I., Monti, A., Schäfer, R.G. und U. Stumpf (2012), S.24.
46 Vgl. Godlovitch, I., Monti, A., Schäfer, R.G. und U. Stumpf (2012), S.2.
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Geschäftskundenangebote in Deutschland 15
Differenzierte Zahlen darüber, welcher Anteil der Gesamtumsätze auf Angebote fallen,
die national oder transnational unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland
erbracht werden, liegen nicht vor. Wird jedoch anhand der Höhe der Telekommunikati-
onsumsätze die Stärke der Telekommunikationswirtschaft international verglichen, war
Deutschland der sechstgrößte TK-Markt weltweit und damit europaweit Marktführer vor
Großbritannien. Der Anteil dürften demnach erheblich sein.47
Nimmt man dazu die noch viel größere Zahl an kleinen und mittleren Unternehmen
(KMUs)48 und die TK-Umsätze mit diesem Kundenkreis, so dürfte das Gesamtmarktvo-
lumen noch einmal bedeutend höher liegen.
Dabei werden im Geschäftskundensegment starke Wachstumschancen gesehen. Eine
kürzlich erfolgte Befragung von TK-Unternehmen ergab, dass knapp 31% der Befragten
mit einem Wachstum von 10 bis 20 Prozentpunkten pro Jahr und 18% mit einem
Wachstum von 20 Prozentpunkten und mehr pro Jahr rechnen.49
3.3 Auskunfts- und Mehrwertdienste
Einen bedeutenden Teilbereich der TK-Dienstenutzung von Geschäftskunden stellen
Auskunfts- und Mehrwertdienste dar. Diese beinhalten neben der Telekommunikations-
dienstleistung eine weitere Dienstleistung, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit
der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird.50 Auskunftsdienste dienen
hierbei der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätzlichen
Angaben von Telekommunikationsnutzern.51 Mehrwertdienste (auch Premiumdienste
genannt), wie z.B. Hotlines zur Kundenbetreuung, können über Rufnummernbereiche
oder Kurzwahlnummern erreichbar sein.52 An der Nutzung und Erbringung von AMWD
sind verschiedene Parteien beteiligt.
47 Vgl. BMWi (2014), S. 38.
48 Ohne auf die genauen Einzelheiten der statistischen Erfassung von KMUs einzugehen, kann man
diese näherungsweise charakterisieren als Wirtschaftseinheiten mit „wenigen“ Beschäftigten (z.B. bis
zu 9) bzw. mit relativ geringem Umsatz p.a. (z.B. bis zu 250 Mio). „With 20.7 million firms accounting
for more than 98 % of all enterprises, 67% of employment, and 58% of gross value added, SMEs con-
stitute the backbone of the European economy”. Vgl. Dinges, M., Elixmann, D., Marcus, S., Gries, C.
und H. Gassler (2013): SMEs participation under Horizon 2020; short term ex-ante assessment für
Policy Department Economic and Scientific Policy des Europäischen Parlaments; abrufbar unter:
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2013/518738/IPOL-
ITRE_ET%282013%29518738_EN.pdf.
49 Vgl. Böcker (2015), S. 1.
50 TKG in der am 01.01.2015 in Kraft getretenen Fassung (TKG 2014), §3, Nr. 17 b.
51 TKG 2014, §3, Nr. 2 a.
52 TKG 2014, §3, Nr. 11 a-c.
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16 Geschäftskundenangebote in Deutschland
Abbildung 3-2: Funktionale Wertschöpfungskette für AMWD über Servicerufnummern
Quelle: WIK (2011).
Die Teilnehmernetzbetreiber betreiben die „letzte Meile“ der TK-Netzinfrastruktur und
bauen nach Anwahl einer Servicerufnummer durch den Endnutzer den Anruf auf (Ver-
bindungsaufbau). Die Verbindungsnetzbetreiber nehmen den AMWD-Verkehr vom TNB
auf und leiten ihn weiter zu den Zielnetzen, in denen die jeweiligen Servicerufnummern
implementiert sind. Die Verbindungsnetzbetreiber auf der nächsten Wertschöpfungsstu-
fe übernehmen den AMWD-Verkehr zu den in ihrem Netz implementierten Serviceruf-
nummern und leiten ihn über ihr Netz zum jeweiligen Anrufziel (AMWD Plattform mit
entsprechenden Inhalten oder Diensten). Betrachtet man AMWD aus Sicht des Ge-
schäftskunden, nutzt dieser AMWD, um z.B. folgende Dienste/Inhalte für seine End-
kunden anzubieten53:
a. Vertriebskanal für andere Dienstleistungen, z.B.
Versandhandel,
Teleshopping;
b. Customer-Care-Kanal, z.B.
Technischer Support,
Kundenbetreuung,
Info-Hotline;
c. (Micro-) Payment-System, z.B.
Spenden/Charity,
Bezahlung von Onlineinhalten;
d. Kanal zur unmittelbaren Erbringung einer (medialen) Dienstleistung, z.B.
Auskunft (inkl. Weitervermittlung),
Telebanking,
Adult-Content/Erotikdienste,
Astrologie/Lebensberatung;
53 Gesamtwirtschaftliche Aspekte von Auskunfts- und Mehrwertdiensten in Deutschland, WIK Consult
GmbH 2010, April 2010.
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Geschäftskundenangebote in Deutschland 17
e. Teilnahmekanal für interaktive Medienformate, z.B.
Call In-TV/Participation-TV,
Gewinnspiele (Handel).
Kommunikationsdienstleister, die AMWD für Geschäftskunden anbieten, stellen den
Betrieb der AMWD-Plattform (gegebenenfalls einschließlich der Abrechnungsleistung)
sowie die entsprechende Konnektivität zu der AMWD-Plattform bereit, d.h. die Verbin-
dung vom Anrufenden aus dem Teilnehmernetz zum AMWD. Dabei generierten AMWD
im Jahr 2008 Primärumsätze von ca. 2,9 Mrd. Euro und Sekundär-/Tertiärumsätze von
ca. 12,8 Mrd. Euro.54 Die Umsätze mögen aus verschiedenen Gründen in der Zwi-
schenzeit tendenziell geringer geworden sein. Gleichwohl ist insgesamt davon auszu-
gehen, dass AMWD auch heute noch eine beachtliche Bedeutung für den TK-Sektor
wie auch für die Gesamtwirtschaft haben. Die zuletzt vom VATM in Auftrag gegebene
Marktstudie schätzt für das Jahr 2015 den Gesamtumsatz mit AMWD auf 579 Mio. €.55
Die Bedeutung von AMWD wird unterstrichen durch eine repräsentative Umfrage zum
Kommunikationsverhalten von Nutzern, die kürzlich für den VATM durchgeführt wur-
de.56 Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Bedeutung des Kontaktweges Telefon
bzw. der mit dem Telefon verbundenen Servicerufnummern im Verhältnis Unternehmen
und Verbraucher. Der Einsatz von Servicerufnummern hat danach einen etablierten
Platz in der Kommunikation der Menschen. Als Kernvorteil von Servicerufnummern wird
die individuelle Beratung gesehen. Dies wird gerade von jüngeren Nutzern als Vorteil
gesehen. Weitere Vorteile sind Schnelligkeit, Verständlichkeit und Erreichbarkeit.
3.4 Ausgewählte Aspekte des Nachfrageverhaltens bei Geschäftskun-
denangeboten
3.4.1 Sprachtelefonanschüsse an mehreren Standorten bis zu einem bundes-
weiten Filialnetz („geographische Bündel“)
Das Marktsegment der Geschäftskunden zeichnet sich neben dem breiten Dienste-
spektrum und den hohen Qualitätsanforderungen dadurch aus, dass viele Geschäfts-
kunden Telekommunikationsdienstleistungen an mehreren Standorten nachfragen (vgl.
Abschnitte 3.1 und 3.2).57
Betrachtet man die Filialnetze von Banken, Versicherungen, Einzelhandel und anderen
Unternehmen mit einer hohen Anzahl an regionalen und überregionalen Standorten
bzw. Niederlassungen, wird deutlich, dass Anbieter von Geschäftskundendiensten in
54 Vgl. Doose, A.M., Elixmann, D. und R.G. Schäfer (2009), S.19, 70.
55 Vgl. Dialog Consult/VATM (2015), S. 32.
56 Vgl. Böcker, J. (2013).
57 Vgl. Godlovitch, I., Monti, A., Schäfer, R.G. und U. Stumpf (2012), S.36.
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18 Geschäftskundenangebote in Deutschland
der Lage sein müssen, Festnetzanschlüsse und Sprachverbindungen flächendeckend
anzubieten. Dies gilt nicht nur in Ballungsräumen, wo sie bei der Anbindung von End-
kunden Skaleneffekte realisieren können, sondern insbesondere auch im ländlichen
Raum, wo sich viele der Unternehmensstandorte befinden und auch die oben genannten
Filialnetze angeschlossen werden müssen. Allein die Sparkassen hatten 2014 ein Zweig-
stellennetz mit knapp 12.000 Zweigstellen. Die Großbanken hatten 2014 einen Bestand
an 7.433 Zweigstellen, Kreditgenossenschaften insgesamt über 11.000.58 Auch Versi-
cherungen sind flächendeckend verteilt, i.d.R. mit einem zentralen Standort in großen
Städten oder Ballungsräumen und Agenturen oder direkten Ansprechpartnern, die
deutschlandweit oder in der Region verteilt sind. Gleichzeitig haben Versicherungen hohe
Sicherheitsansprüche, da sie mit sensiblen Kundendaten umgehen. Sie fragen dement-
sprechend klassische Telefonanschlüsse sowie dezidiert übergebene Datenanbindungen
nach (die nicht über das Internet terminiert werden) sowie auch IN-Plattformdienste, um
einen bundesweiten Kundenservice zu gewährleisten.
Im Einzelhandel haben Unternehmen wie Aldi Süd 1850 Filialen, Aldi Nord über 2400,
hinzu kommen weitere Supermarktketten wie Edeka (zu denen bspw. auch Netto mit über
4000 Filialen gehört), Rewe, Lidl etc. die ebenfalls über ein großes Filialnetz verfügen.
Auch in anderen Wirtschaftszweigen finden sich viele Beispiele für Unternehmen, die ein
großes Filialnetz mit Kommunikationsdiensten zu versorgen haben, u.a. Mediamarkt
(260), McDonalds (1477 Restaurants), Expert (269 Fachmärkte, über 400 Standorte der
Gesellschafter). Die Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt der Geschäftskunden, die
elektronische Kommunikationsdienste nachfragen, für die eine weitreichende geographi-
sche Abdeckung erforderlich ist, die auch ländliche Gebiete und große Flächen umfasst.
Es ist dabei offenkundig, dass die Reichweite von Telefonanschlüssen nicht nur bei
Großunternehmen relevant ist. Vielmehr sind kleine und mittelständische Unternehmen
häufig in dünn besiedelten oder ländlichen Regionen angesiedelt und haben mehr als
einen Unternehmensstandort. Beispiele sind:
regional angesiedelte Handwerkerbetriebe,
lokale/regionale Baumärkte, Möbelhäuser und andere Einzelhandelsbetriebe,
Fitnessstudios,
Gaststätten.
Sicher gibt es weitere kleine und mittelständische Unternehmen mit mehr als einer Filiale
in einer Region bzw. in einer Stadt. Darüber hinaus stellt die öffentliche Hand mit Äm-
tern und Behörden, die über Stadtgebiete oder auch regional gestreut sind, einen weite-
ren Bereich dar, für den das gebündelte Angebot von Telefonanschlüssen an mehreren
Standorten erforderlich ist, um diesen Kundenkreis mit Informations- und Telekommuni-
kationsdienste zu versorgen.
58 Vgl. Deutsche Bundesbank (2014).
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