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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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            14             Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




            dass die TDG auf den Märkten für Verbindungsaufbau öffentlichen Telefonnetz und die
            Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten weiterhin
            über beträchtliche Marktmacht verfügt. Diese Marktmacht umfasst neben den über
            PSTN übergebenen Verbindungsleistungen auch Verbindungsleistungen, die über
            telefondienstspezifische IP-Zusammenschaltungen auf der untersten Ebene übergeben
            werden.

            In der Regulierungsverfügung vom 30.08.201326 erläutert die BNetzA unter anderem,
            dass eine PSTN- und IP-basierte Zusammenschaltungsverpflichtung sowie die
            Verpflichtung zur Zuführung zur Betreiber(vor)auswahl erforderlich ist, um einen
            nachhaltigen Wettbewerb zu sichern und Nutzerinteressen zu wahren. Bei einem
            Wegfall der Verpflichtungen ist nach Ansicht der BNetzA zweifelhaft, ob ein freiwilliges
            Angebot der TDG besteht und das bisherige Verhalten der TDG bei der Ausgestaltung
            der Migration zu NGN und IP-Zusammenschaltungen gibt der BNetzA keinen Anlass
            anzunehmen, dass sich dies in einem zu All-IP migrierten Umfeld ändert.27


            3.2    Zwischenfazit

            Bislang mussten die nationalen Regulierungsbehörden auf Basis der EU-
            Märkteempfehlung 2007 begründen, wenn sie den Markt 1 (2007) und/oder Markt 2
            (2007) auf nationaler Ebene nicht der Vorabregulierung unterwerfen wollten. Nach dem
            Wegfall von Markt 1 (2007) und 2 (2007) aus der Märkteempfehlung 2014 muss eine
            ex-ante Regulierung damit begründet werden, dass aufgrund von nationalen
            Besonderheiten der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist.

            Die EU-Kommission weist in den explanatory notes zur neuen Märkteempfehlung im
            Zusammenhang mit Markt 2 der alten EU-Märkteempfehlung von 2007 darauf hin, dass
            viele Regulierungsbehörden Markt 2 (2007) bisher reguliert haben und manche
            Behörden möglicherweise in der neuen Regulierungsperiode zum Ergebnis kommen,
            dass der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist. In diesen Fällen wäre das Ergebnis, dass die ex-
            ante Regulierung für die neue Regulierungsperiode aufrecht erhalten wird.

            Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Begründung von
            nationalen Besonderheiten eine höhere Hürde für die ex-ante Regulierung von Märkten
            bedeutet, nicht zuletzt auch weil sie den Harmonisierungsbemühungen der EU-
            Kommission entgegenwirkt. Andererseits galten diese höheren Anforderungen in der
            Vergangenheit für Märkte, die (noch) nicht in der Liste der Märkte aufgeführt waren. Die
            für die Markt 2 (2007) von der EU-Kommission beschriebene Sachlage ist damit jedoch
            nicht vergleichbar, weshalb gegenüber vergangenen Marktanalysen die
            Begründungsschwelle aus unserer Sicht nicht zwingend angehoben werden muss. Zu



            26    Vgl. BNetzA (2013b).
            27    Vgl. BNetzA (2013b), S. 7-8, 20ff.




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                            Bonn, 25.Januar 2017
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02 2017                                                 – Regulierung, Telekommunikation –                                      853


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                den nationalen Besonderheiten, die beim Überprüfen des Drei-Kriterien-Tests
                hervorgehoben werden, gehört sicherlich ein notwendiger Migrationsprozess.

                Vor dem Hintergrund der Märkteempfehlung der Kommission von 2014 stellt sich die
                Frage, inwieweit die BNetzA in der Marktanalyse von Markt 2 (2007) der Empfehlung
                folgen sollte oder ob nationale Besonderheiten eine Fortsetzung der Regulierung in der
                neuen Regulierungsperiode nahelegen.

                Voraussetzung für eine Fortsetzung der Regulierung ist, dass der Drei-Kriterien-Test
                erfüllt ist. In dieser Studie soll herausgearbeitet werden, warum weiterhin
                Regulierungsbedürftigkeit vorliegt und welche Bedeutung die Betreiber(vor)auswahl für
                den Wettbewerb in den Telefoniemärkten hat, die eine ex-ante Regulierung des
                Verbindungsaufbaus im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten rechtfertigen.


                3.3      Regulierungspraxis/Entscheidungspraxis in anderen europäischen
                         Ländern

                In ihrer Stellungnahme zur EU-Märkteempfehlung von 2014 hat BEREC darauf
                hingewiesen, dass die Märkte 1 und 2 der EU-Märkteempfehlung von 2007 von einen
                Großteil der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von der Feststellung von SMP reguliert
                wird. BEREC vertritt in der Stellungnahme die Ansicht, dass die Begründungen für den
                Wegfall der Märkte 1 und 2 (2007) einer gründlichen Untersuchung bedürften und dass
                die Marktsituation in den verschiedenen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sei. Einige
                der Dienste, die von der EU-Kommission als Substitute für Sprachverbindungen
                genannt würden (wie z.B. Gespräche aus dem Mobilfunknetz sowie OTT-Dienste),
                seien in vielen Ländern eher komplementär zu Sprachverbindungen aus dem Festnetz
                zu betrachten.28

                Darüber hinaus seien neue Technologien in den nächsten Jahren wahrscheinlich nicht
                in einem Umfang verfügbar, der sie in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen
                Technologien stehen ließe. Insbesondere der Übergang von PSTN auf All-IP-Netze
                vollziehe sich langsamer als geplant. Es gäbe nur wenige Mitgliedstaaten, in denen
                VoIP als ein allein für sich stehendes Angebot vermarktet würde. Zudem weist BEREC
                darauf hin, dass die entbündelte TAL nicht in allen Mitgliedstaaten verfügbar bzw. weit
                verbreitet ist. In dünn besiedelten Gebieten lohnten sich Investitionen in die entbündelte
                TAL aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht.29

                BEREC vertritt die Ansicht, dass die Anzahl und Bedeutung von Kunden, die einen
                PSTN Festnetzanschluss nutzen und nicht wechseln können oder wollen, nicht
                unterschätzt werden sollte. Gründe dafür liegen in fehlenden Substituten (entweder,
                weil es keine alternativen Angebote gibt oder weil die alternativen Angebote nicht als

                28      Vgl. BEREC (2014), S. 15.
                29      Vgl. BEREC (2014), S. 16.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                                Amtsblatt 02 Band 1
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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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            Substitut betrachtet werden). Dies würde nicht nur ältere Menschen und Haushalte mit
            geringem Einkommen betreffen, sondern auch kleine und mittelständische
            Unternehmen. Daher sind Universaldienstmaßnahmen ungeeignet, diese Probleme zu
            adressieren.30

            BEREC verweist zudem auf die Problematik, dass viele Geschäftskunden noch von
            PSTN-Diensten abhängen und aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen
            nicht zu VoIP wechseln.31

            BEREC führt außerdem aus, dass wenn auf Endkundenebene Wettbewerb zu
            beobachten ist, dies in den meisten Fällen auf die verfügbaren regulierten
            Vorleistungsangebote zurückzuführen ist. Viele alternative Netzbetreiber benötigen die
            regulierten Vorleistungen, um gleichzeitig ihre eigene Netzinfrastruktur auszubauen.32

            Insgesamt vertrat BEREC den Standpunkt, dass der Zeitpunkt zu früh wäre für eine
            Entfernung der Märkte 1 und 2 (2007) aus der EU-Märkteempfehlung 2014, so dass sie
            erwarte, dass viele Länder die Märkte trotzdem notifizieren.33

            DG SANCO (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) sieht in einer
            voreiligen Deregulierung große Nachteile für Konsumentegruppen ältere Menschen,
            Großfamilien, Einwohner in ländlichen Regionen, da in Abwesenheit von Wettbewerb
            diese Gruppen besonders stark von einer geänderten Preispolitik betroffen sein
            können.34

            Die Betreiber(vor)auswahl gehört zu den Verpflichtungen, die nach dem Stand vom
            25.02.2014 alle außer zwei nationalen Regulierungsbehörden in Europa auferlegt
            haben.

            Finnland gehört zu den Ländern, die Markt 2 (2007) aus der Regulierung entlassen
            haben. FICORA kommt in ihrer Marktanalyse zum Ergebnis, dass im Endkundenmarkt
            für Telefondienste ein Großteil der Endkunden vom Festnetz zum Mobilfunknetz
            gewechselt ist. Die Kosten für einen Wechsel von einem Festnetz- zu einem
            Mobilfunkanschluss sind in Finnland vernachlässigbar, vor allem vor dem Hintergrund,
            dass ein Mobilfunkanschluss preiswerter ist als ein Festnetzanschluss. Zudem ist die
            Netzabdeckung von Mobilfunknetzen mindestens so gut wie im Festnetz.35 Dies zeigt,
            dass es innerhalb der EU deutliche Unterschiede hinsichtlich des Preisniveaus und der
            Netzabdeckung von Mobilfunkdiensten gibt.



            30   Vgl. BEREC (2014), S. 15 f.
            31   Vgl. BEREC (2014), S. 16.
            32   Vgl. BEREC (2014), S. 16.
            33   Vgl. BEREC (2014), S. 17.
            34   Vgl. DG Sanco (2013).
            35   Vgl. FICORA (2013), S. 1.




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                           Bonn, 25.Januar 2017
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02 2017                                                 – Regulierung, Telekommunikation –                                      855


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                Für viele Regulierungsbehörden steht derzeit eine weitere Runde an Marktanalysen zu
                Markt 2 der Märkteempfehlung von 2007 bevor und damit die Frage, ob der Drei-
                Kriterien-Test für den alten Markt 2 weiterhin erfüllt ist.

                Mit Ausnahme von zwei legen alle Behörden bisher sowohl die Betreiberauswahl als
                auch die Betreiber(vor)auswahl als Verpflichtung auf. In einer Reihe von Fällen wird die
                Betreiber(vor)auswahl anders als in Deutschland jedoch in Verbindung mit Markt 2
                (2007) (Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz) und nicht in Verbindung mit
                Markt 1 (2007) auferlegt. In der WIK Studie von 2013 zur Betreibervorauswahl wurde
                bereits darauf hingewiesen, dass der österreichische Regulierer 2012 die weitere
                Auferlegung     der    Betreiber(vor)auswahl     innerhalb     des    Festnetzes     als
                Regulierungsverpflichtung für den marktbeherrschenden Betreiber A1 Telekom Austria
                beschloss. Diese Entscheidung wurde im Bescheid der Telekom-Control-Kommission
                von 2013 bestätigt.36

                ComReg hat im April 2014, also noch vor der Veröffentlichung der EU-
                Märkteempfehlung von 2014 durch die EU-Kommission, die Marktanalyse zum Markt
                für Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz durchgeführt. ComReg kommt zum
                Ergebnis, dass auf dem Markt für Verbindungsaufbau (Fixed Voice Call Origination
                FVCO) Eircom über SMP verfügt und der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist, so dass der
                Markt weiterhin der ex-ante Regulierung unterliegt.37 In Irland lag der Anteil des
                Incumbent Eircom zum Zeitpunkt der Marktanalyse bei über 50%. Hinsichtlich der
                Subsitution aus dem Mobilfunknetz weist ComReg darauf hin, dass laut
                Umfrageergebnisse Endkunden Fest- und Mobilfunkdienste für unterschiedliche
                Zwecke nutzen und signifikante Preisdifferenzen zwischen Fest- und Mobilfunkdiensten
                sehen. Die Substitution von Sprachverbindungen durch OTT-Dienste ist nach
                Einschätzung von ComReg ebenfalls begrenzt.38

                Ofcom hat im April 2015 eine Konsultation zu den Märkten für Verbindungsaufbau und
                Terminierung   durchgeführt. Hinsichtlich dem Markt 2 (2007) galt besonderes
                Augenmerk dem Wettbewerbsdruck, der von anderen Diensten (auf der
                Endkundenebene) ausgeht, insb. Sprachverbindungen aus dem Mobilfunknetz und
                VoIP-Verbindungen, aber auch Textnachrichten und sozialen Mediendiensten.39

                Darüber hinaus galt das Augenmerk der Konsultation von Ofcom den Auswirkungen
                eines Wegfalls der Vorleistung Verbindungsaufbau auf folgenden Endkunden:




                36      Vgl. Elixmann, D.; Neumann, K.-H.; Schwab, R.; Stumpf, U. (2013), S. 21 und TKK (2013).
                37      Vgl. ComReg (2014), S. 27.
                38      Vgl. ComReg (2014), S. 31.
                39      Vgl. Ofcom (2015), S. 7.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                                Amtsblatt 02 Band 1
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                  Endkunden, die nicht von der entbündelten TAL (Teilnehmeranschlussleitung)40
                   profitieren können.
                  Endkunden, die nur Sprachverbindungen aus dem Festnetz nutzen (also kein
                   Mobilfunktelefon und auch kein Breitbandzugang)
                  Kleine und mittelständische Unternehmen

            Die Marktanalyse von Ofcom ist für 2016 angekündigt.




            40   Die Teilnehmeranschlussleitung ist die letzte Meile im Telefonnetz, die den Anschluss beim
                 Endkunden mit dem Hauptverteiler verbindet.




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                              Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven       19



                Abbildung      3-1:     Tatsächliche Regulierung von Märkten die gemäß der
                                        Märkteempfehlung der EU-Kommission von 2007 als ex-ante
                                        regulierungsbedürftig gelten nach Mitgliedsländern(EU27) (Stand:
                                        Februar 2014)




                Quelle: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/consultation-procedures.


                Rote Felder stehen für die Feststellung von signifikanter Marktmacht und ex-ante
                Regulierung des Marktes. In Ländern mit grün markierten Feldern wurde auf dem Markt
                eine Tendenz zu effektivem Wettbewerb festgestellt und der Markt wird nicht ex-ante
                reguliert. Eine gelbe Markierung steht für Entscheidungen, bei denen für einen Teil des




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                              Amtsblatt 02 Band 1
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            20             Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




            Marktes effektiver Wettbewerb festgestellt wurde, für den anderen Teil jedoch
            signifikante Marktmacht, so dass der nichtwettbewerbliche Teil des Marktes ex-ante
            reguliert wird. Die Tabelle zeigt somit, inwieweit die nationalen Regulierungsbehörden
            der Märkteempfehlung der EU-Kommission folgen und in welchen Fällen aufgrund
            nationaler Besonderheiten davon abgewichen wird.

            4     Die marktliche Bedeutung von Call-by-Call und Preselection

            4.1    Marktpotenzial und aktuelle Nutzerzahl von Betreiber(vor)auswahl

            Das Marktpotenzial für Betreiber(vor)auswahl-Dienste entspricht nach dem aktuellen
            Stand (2015) immer noch fast der Hälfte aller Haushalte in Deutschland.

            Für Haushalte, die keine Flatrate nutzen, ist der Stellenwert von Call-by-Call und
            Preselection bedeutend und hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.

            Der Anteil der Haushalte ohne Flatrate, die Call-by-Call- und Preselection-Angebote
            nachfragen, liegt bei über 60% in 2014 (gegenüber 62,5% in 2013).

            Call-by-Call und Preselection stellt für 20% der Haushalte eine wichtige, wenn nicht die
            einzige Möglichkeit dar, vom Wettbewerb im deutschen TK-Markt auch bei Telefonie-
            basierten Diensten zu profitieren.




            Betreiber(vor)auswahl-Dienste werden in Deutschland von der TDG, die regulatorische
            dazu verpflichtet ist, angeboten. Ein freiwilliges Angebot von alternativen
            Teilnehmernetzbetreiber gibt es nicht. Potenzielle Nutzer der Betreiber(vor)auswahl
            sind daher die Festnetz-Anschlusskunden der TDG. Dies sind am aktuellen Rand
            knapp 20,4 Mio. Kunden.41 Die Zahl der potenziellen Nutzer ist damit zwar mit der Zahl
            der Festnetz-Anschlusskunden der TDG von ursprünglich nahezu 40 Mio. deutlich
            zurückgegangen. Gleichwohl entspricht dieses Marktpotenzial immer noch fast der
            Hälfte aller Haushalte in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass sich Call-by-Call
            auch weiterhin analog zum Marktanteil der TDG entwickeln wird.

            Nutzer der Betreiber(vor)auswahl sind sowohl Kunden, die diese Option nur
            gelegentlich nutzen, als auch solche, die regelmäßig größere Anteile ihres
            Gesprächsverkehrs auf diesem Wege realisieren. Die heute aktive Nutzerzahl für die
            Betreiber(vor)auswahl wird auf mehr als 5 Mio. Kunden geschätzt.42 Damit bieten
            Betreibervorauswahldienste offenbar immer noch für mehr als ein Viertel der Festnetz-
            Anschlusskunden der TDG - trotz Flatrate-Tarifen und OTT-Diensten wie Skype -
            Vorteile gegenüber den „normal“ tarifierten Fernsprech-Diensten der TDG. Auch nach

            41    Vgl. TDG (2015), S. 16.
            42    Vgl. Dialog Consult (2015).




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                            Bonn, 25.Januar 2017
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02 2017                                                  – Regulierung, Telekommunikation –                                      859


                                 Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven       21



                der Migration zu All-IP werden Betreiber(vor)auswahl-Dienste genutzt. Nach Angaben
                ausgewählter alternativer Netzbetreiber, werden bereits 25% der Call-by-Call-Anrufe
                von NGN-Anschlüssen generiert, bei Preselection kommen 1,9% der Anrufe von NGN-
                Anschlüssen.43


                4.2      Verkehrsvolumen von Betreibervorauswahl

                Das Verkehrsvolumen von Call-by-Call und Preselection lag 2014 immerhin bei 5 Mrd.
                Verbindungsminuten.

                Der Rückgang hat sich in den letzten Jahren verlangsamt.

                Auch Endkunden, die bereits zu NGN migriert sind, nutzen weiterhin Call-by-Call und
                Preselection.

                Der Anteil des Verkehrsvolumens von Gesprächen in Mobilfunknetze und ins Ausland
                am Verkehsvolumen von Call-by-Call und Preselection insgesamt lag 2014 bei15,7%
                und 44,5%.

                Bei Haushalten, die einen TDG-Festnetzanschluss ohne Flatrate nutzen, hat sich der
                Anteil des Verkehrsvolumens von Call-by-Call und Preselection von 2012 bis 2014
                kaum verändert.




                4.2.1 Verkehrsvolumen insgesamt

                Bei den über klassische Telefon-, Kabel- und IP-basierten Festnetzanschlüssen
                insgesamt generierten Gesprächsminuten ist seit 2010 ein signifikanter Rückgang zu
                verzeichnen von durchschnittlich 5,5% jährlich, während das Verkehrsvolumen von
                2005 bis 2009 immer bei ca. 200 Mrd. Minuten lag. Wie die nachfolgende Abbildung
                4-1 zeigt, liegt die Zahl der abgehenden Gesprächsminuten im Festnetz in 2014 bei
                etwa 154 Mrd.

                Im Zeitablauf nimmt der auf die TDG entfallende Verkehr (bezogen auf die Gesamtzahl
                der abgehenden Gesprächsminuten im Festnetz) tendenziell ab. Der auf die
                Wettbewerber entfallende Verkehr nimmt bis 2009 absolut gesehen tendenziell zu,
                danach nimmt er ab. Insgesamt konnten daher die Wettbewerber ihren Marktanteil im
                Zeitverlauf steigern.




                43      Information alternativer Verbindungsnetzbetreiber.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                                 Amtsblatt 02 Band 1
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860                                                      – Regulierung, Telekommunikation –                           02 2017


            22             Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




            Insgesamt hat sich der Marktanteil der TDG in den letzten Jahren bei rd. 52%
            eingependelt und die Mehrzahl der originierten Verbindungsminuten im Festnetz entfällt
            noch immer auf die TDG.

            Abbildung 4-1:           Abgehende Gesprächsminuten im Festnetz, nach Wettbewerber
                                     und TDG, 2010 bis 2014


                 Mrd. Minuten

                           193             183            174             163            154
                 200
                                                                                                       Wettbewerber
                 180
                                                                                                       TDG
                 160
                            92
                 140                       89
                                                           84
                 120                                                      78
                                                                                          74

                 100

                  80

                  60
                           101             94              90             85
                  40                                                                      80

                  20

                   0
                          2010            2011           2012            2013            2014


            Quelle: Bundesnetzagentur (2015).



            4.2.2 Verkehrsvolumen der Wettbewerber

            Die von Wettbewerbern in Deutschland realisierten Verkehrsminuten können über
            Betreiber(vor)auswahl oder Direktverkehr realisiert werden. Beim Direktverkehr werden
            die Verbindungsminuten auf der Basis eines Telefonanschlusses von
            Teilnehmernetzbetreibern (TNBs), die Wettbewerber der TDG sind, generiert. Die
            zeitliche Entwicklung der Gesprächsminuten der beiden Zugangsvarianten
            Betreiber(vor)auswahl und Direktverkehr an den gesamten Sprachverbindungen
            alternativer Anbieter ist in Abbildung 4-2 dargestellt.

            Abbildung 4-2 zeigt, dass beachtliche 5 Mrd. Verbindungsminuten des
            Verkehrsvolumens der Wettbewerber auf die Betreiber(vor)auswahl zurückzuführen
            sind. Der Direktverkehr ist heute - nach einen jährlichen Zuwachse von 12% in den
            Jahren 2005 bis 2014 - dominierend mit 69 Mrd. Minuten, was ein Indiz dafür ist, dass
            die Betreiber(vor)auswahl als Einstieg in den Aufbau eigener bzw. auf eigener
            Wertschöpfung basierender Leistungen dient. Von 2010 bis 2014 lagen dabei die




Amtsblatt 02 Band 1                                                                                              Bonn, 25.Januar 2017
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                                    Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven                  23



                Veränderungsraten niedriger als in den Jahren davor, der Rückgang hat sich demnach
                verlangsamt.

                Vor dem Hintergrund, dass 20% der Haushalte nicht auf Anschlüsse alternativer
                Festnetzbetreiber auf der Grundlage der entbündelten TAL zurückgreifen können, ist
                zumindest für den Zeithorizont der anstehenden Marktanalyse zu erwarten, dass die
                Betreibervorauswahl weiterhin für einen möglicherweise geringen, aber nichtsdestotrotz
                aus Sicht des Wettbewerbs wichtigen, Anteil des Verkehrsvolumens sorgen wird.

                Abbildung 4-2:                Über Wettbewerber abgehende Gesprächsminuten im Festnetz
                                              nach    den     Zugangsvarianten   Betreiber(vor)auswahl  und
                                              Direktverkehr (PSTN und VoIP) in Deutschland, 2010 - 2014

                    Mrd. Minuten


                                     92            89             84             78              74
                    100
                                                                                                                Betreiber(vor)auswahl
                        90
                                    15                                                                          PSTN
                                                   11
                        80                                        9
                                                                                                                VoIP
                                                                                 7
                        70                                                                      5


                        60                         38             32             24             17
                                    40
                        50

                        40

                        30
                                                                                                52
                                                                                 47
                        20                         40             43


                        10

                        0
                                   2010           2011           2012           2013           2014




                Quelle: Bundesnetzagentur (2015).



                Während die Betreiber(vor)auswahl für Nutzer von Flatrate-Tarifvarianten bei
                Gesprächen ins deutsche Festnetz weniger interessant ist, bleibt sie auch für diese
                Haushalte attraktiv für Gespräche in Mobilfunknetze und/oder ins EU-Ausland sowie ins
                Nicht-EU-Ausland, die von Flatrates ausgenommen sind und oft hochpreisig angeboten
                werden. Dementsprechend lassen          sich bei Gesprächen ins Ausland und in
                Mobilfunknetze die größten Preisvorteile erzielen.

                Die Bedeutung der Betreibervorauswahl für Sprachverbindungen in Mobilfunknetze und
                ins Ausland spiegelt sich in den von 2012 bis 2014 steigenden Anteilen von
                Gesprächen in Mobilfunknetze und ins Ausland am Verkehrsvolumen für Call-by-Call




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                                           Amtsblatt 02 Band 1
625

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