amtsblatt-02-band-2

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B. 3.   Beginn Messstellenbetrieb                                                                                                                           29
                                                                                                                                                                                         02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        Nr.     Sender   Empfän-     Aktion                          Frist                Hinweis / Bemerkung
                                         ger
                                                                                                          einander anzustoßen. Es ist dem MSBN überlassen, welchen Prozess
                                                                                                          er zuerst anstößt. Das Scheitern eines der Prozesse schließt nicht aus,
                                                                                                          dass der jeweils andere in der Folge noch angestoßen wird.

                                                                                                          Im Rahmen der Durchführung der Prozesse Übernahme von Messein-
                                                                                                          richtungen bzw. Gerätewechsel muss der jeweils vom MSBN anzuge-
                                                                                                          bende gewünschte Übernahme- bzw. Wechselzeitpunkt in einem Zeit-
                                                                                                          raum vom 9. WT vor bis zum 9. WT nach dem oben in Prozessschritt 3b
                                                                                                          vom NB bestätigten Zuordnungstermin liegen (Realisierungskorridor).

                                                                                                          Im Fall der erstmaligen Einrichtung des Messstellenbetriebs an der
                                                                                                          einzelnen Messlokation erfolgt der Einbau der Messeinrichtung in ent-
                                                                                                          sprechender Anwendung des Prozesses „Gerätewechsel“.

                                                                                                          Weiter bei Prozessschritt 6a, sobald der Gesamtvorgang in Bezug auf
                                                                                                          die einzelne Messlokation aus Sicht des MSBN gescheitert ist.

                                                                                                          Weiter bei Prozessschritt 6b, sobald der Gesamtvorgang in Bezug auf
                                                                                                          die einzelne Messlokation aus Sicht des MSBN erfolgreich abgeschlos-
                                                                                                          sen ist.
                                                                                                                                                                                          – Regulierung, Energie –




                                                                                                          „Erfolgreicher Abschluss des Gesamtvorgangs“ bezeichnet die Situati-
                                                                                                                                                                                                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                          on, dass sich MSBA und MSBN bezüglich aller für den weiteren Mess-
                                                                                                          stellenbetrieb durch den MSBN erforderlichen technischen Einrichtun-
                                                                                                          gen dereinzelnen Messlokation im Sinne einer erfolgreichen Geräte-
                                                                                                          übernahme und/oder eines erfolgreichen Gerätewechsels verständigt
                                                                                                          haben.
                                                                                                                                                                                                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                        6a      MSBN      NB         Mitteilung über das Scheitern   Unverzüglich, je-    Bei Mitteilung des Scheiterns des Gesamtvorgangs bleibt der MSBA der
                                                     des Gesamtvorgangs              doch spätestens      einzelnen Messlokation zugeordnet.
                                                                                     bis zum Ablauf des
                                                                                     10.WT nach dem       Dies erfolgt auch , wenn der gMSB die einzelne Messlokation aufgrund
                                                                                     im Prozessschritt    des Rollouts beabsichtigt zu übernehmen, der vollständige Umbau auf
                                                                                     3b vom NB bestä-     iMS aber scheitert.
                                                                                     tigten Zuordnungs-
                                                                                     termin               Weiter mit Prozessschritt 8.




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                                         1263
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B. 3.   Beginn Messstellenbetrieb                                                                                                                       30
                                                                                                                                                                                    1264

                       Nr.     Sender   Empfän-     Aktion                         Frist                 Hinweis / Bemerkung




Amtsblatt 02 Band 2
                                        ger
                       6b      MSBN     NB          Mitteilung über erfolgreichen  Unverzüglich, je-     Der MSBN teilt den Termin mit, an dem der Gesamtvorgang erfolgreich
                                                    Abschluss des Gesamtvorgangs doch spätestens         abgeschlossen wurde.
                                                                                   bis zum Ablauf des
                                                                                   10.WT nach dem        Weiter mit Prozessschritt 9.
                                                                                   im Prozessschritt
                                                                                   3b vom NB bestä-
                                                                                   tigten Zu-
                                                                                   ordnungstermin
                       7       NB        MSBN       Mitteilung über das Scheitern  Spätestens bis        Es liegt nach maximaler Frist des Gesamtvorgangs zu Geräteübernah-
                                                    des Gesamtvorgangs durch       zum Ablauf des        me/ Gerätewechsel keine Meldung des MSBN beim NB vor.
                                                    Fristablauf                    11.WT nach dem
                                                                                   im Prozessschritt     Der MSBA bleibt der einzelnen Messlokation zugeordnet.
                                                                                   3b vom NB bestä-
                                                                                                         Weiter mit Prozessschritt 11a.
                                                                                   tigten Zu-
                                                                                   ordnungstermin
                       8       NB        MSBN       Bestätigung des Scheiterns der Unverzüglich nach     Weiter bei Prozessschritt 11a.
                                                    Zuordnung                      Mitteilung des
                                                                                   Scheiterns durch
                                                                                   den MSBN
                       9       NB                   Zuordnung MSBN                 Unverzüglich,         Der NB ordnet den MSBN dieser Messlokation als MSB zu. Als Zuord-
                                                                                   spätestens jedoch     nungsbeginn ist der Tag festzulegen, der dem vom MSBN mitgeteilten
                                                                                                                                                                                     – Regulierung, Energie –




                                                                                   bis zum Ablauf des    Termin des erfolgreichen Abschlusses des Gesamtvorgangs im Pro-
                                                                                   1. WT nach positi-    zess Gerätewechsel und/oder Geräteübernahme folgt.
                                                                                                                                                                                                                                  Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                   ver Rückmeldung
                                                                                   des MSBN aus          Mit Vornahme der Zuordnung beendet der NB zugleich zum Tagesab-
                                                                                   Prozessschritt 6b     lauf des Vortages (0:00 Uhr des Folgetags) die Zuordnung des MSBA.

                       10      NB       MSBN        Bestätigung über Zuordnung     Zeitgleich mit Pro-   Der NB bestätigt dem MSBN die erfolgte Zuordnung des MSBN zur
                                                                                                                                                                                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                   zessschritt 9         einzelnen Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb.

                                                                                                         Dabei teilt der NB das Datum des Zuordnungsbeginns mit.

                                                                                                         Weiter bei Prozessschritt 11b.
                                                                                                                                                                                    02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
188

B. 3.   Beginn Messstellenbetrieb                                                                                                                             31
                                                                                                                                                                                           02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        Nr.     Sender   Empfän-     Aktion                           Frist                 Hinweis / Bemerkung
                                         ger
                        11a     NB       MSBA        Information über Scheitern der   Zeitgleich mit Pro-   Der MSBA bleibt der einzelnen Messlokation zugeordnet. Er setzt den
                                                     Zuordnung                        zessschritt 7 bzw.    Messstellenbetrieb an der einzelnen Messlokation fort oder er stößt zur
                                                                                      8                     Beendigung der Zuordnung den Prozess Ende Messstellenbetrieb an.
                        11b     NB       MSBA        Information über Zuordnung       Zeitgleich mit Pro-   Mitteilung an MSBA über erfolgte Zuordnung des MSBN zur einzelnen
                                                                                      zessschritt 10        Messlokation in Bezug auf den Messstellenbetrieb. Außerdem Mittei-
                                                                                                            lung des Datums des Zuordnungsbeginns.

                                                                                                            (Prozessschritt entfällt bei erstmaliger Einrichtung des Messstellenbe-
                                                                                                            triebs)
                        12      NB       LF          Information über Zuordnung       Zeitgleich mit Pro-   Mitteilung an LF über erfolgte Zuordnung des MSBN zur einzelnen
                                                                                      zessschritt 11b       Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb. Außerdem Mitteilung
                                                                                                            des Datums des Zuordnungsbeginns.

                                                                                                            Mitteilung erfolgt im Rahmen einer Stammdatenänderung
                                                                                                                                                                                            – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                                         Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                                           1265
189

B. 4.    Ende Messstellenbetrieb                                                                                                                             32
                                                                                                                                                                                         1266




Amtsblatt 02 Band 2
                       4.      Prozess Ende Messstellenbetrieb

                       4.1.      Kurzbeschreibung

                       Anwendungsfall             Ende Messstellenbetrieb

                       Kurzbeschreibung           Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen den Marktteilnehmern anlässlich einer vom wMSB zu initiierenden Beendigung
                                                  des Messstellenbetriebs. Der Prozess ist auch bei Außerbetriebnahme von einem wMSB und gMSB einer einzelnen Messlokation
                                                  anzuwenden.
                                                  Ein Scheitern des Prozesses ist prozessual nicht vorgesehen. Sollte dies in der Praxis jedoch vorkommen, ist eine Zuordnung der
                                                  einzelnen Messlokation zum gMSB sicherzustellen.
                                                                                                                                                                                          – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                         02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
190

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2017                                                                – Regulierung, Energie –                              1267

        33
        Ende Messstellenbetrieb




                                  Sequenzdiagramm
        B. 4.




                                  4.2.




Bonn, 25.Januar 2017                                                                                                Amtsblatt 02 Band 2
191

B. 4.   Ende Messstellenbetrieb                                                                                                                          34
                                                                                                                                                                                     1268




Amtsblatt 02 Band 2
                       4.3.      Detaillierte Beschreibung des Geschäftsprozesses

                       Nr.     Sender    Emp-       Aktion                      Frist                Hinweis / Bemerkung
                                         fänger
                       1       MSBA      NB         Abmeldung                   Mindestens 20 WT Der MSBA meldet für eine einzelne Messlokation den Messstellenbe-
                                                                                vor dem ge-      trieb beim NB ab.
                                                                                wünschten Abmel-
                                                                                determin         In der Abmeldung teilt der MSBA mit:

                                                                                                         1. Abmeldegrund:
                                                                                                            - Ende aufgrund AN-Wechsel,
                                                                                                            - Außerbetriebnahme der einzelnen Messlokation oder
                                                                                                            - sonstiges
                                                                                                         2. Gewünschter Abmeldetermin:
                                                                                                            Dies kann unter Beachtung der Mindestvorlauffrist (siehe Spalte
                                                                                                            „Frist“) ein beliebiger Tag in der Zukunft sein. Es kann sich da-
                                                                                                            bei um ein untermonatliches Datum handeln.

                                                                                                             Der Abmeldetermin ist der Tag, mit dessen Ablauf (0:00 Uhr
                                                                                                             des Folgetags) die Zuordnung des abmeldenden MSB zur ein-
                                                                                                             zelnen Messlokation enden soll.
                                                                                                                                                                                      – Regulierung, Energie –




                        2      NB                   Prüfung                                          Der NB prüft die eingegangene Abmeldung auf Vollständigkeit der
                                                                                                     übermittelten Angaben. Weiter prüft er:
                                                                                                                                                                                                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                     Zulässiger Abmeldetermin:
                                                                                                     Einhaltung der Mindestvorlaufzeit gem. Prozessschritt 1.
                                                                                                     Hat der MSBA einen Abmeldetermin benannt, der die Mindestvorlauf-
                                                                                                     frist nach Prozessschritt 1 unterschreitet, so setzt der NB den Abmelde-
                                                                                                     termin auf den nächstmöglichen Abmeldetermin unter Beachtung der
                                                                                                                                                                                                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                     Mindestvorlauffrist.
                       3a      NB        MSBA       Ablehnung der Abmeldung     Unverzüglich, je-    Die Ablehnung wird unter Darlegung der Ablehnungsgründe mitgeteilt.
                                                                                doch spätestens
                                                                                bis zum Ablauf des
                                                                                7. WT nach Ein-
                                                                                gang der Abmel-
                                                                                                                                                                                     02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
192

B. 4.   Ende Messstellenbetrieb                                                                                                                          35
                                                                                                                                                                                      02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        Nr.     Sender    Emp-       Aktion                          Frist                Hinweis / Bemerkung
                                          fänger
                                                                                     dung
                        3b      NB        MSBA       Vorläufige Abmeldebestätigung   Unverzüglich, je-    Der NB bestätigt die Abmeldung vorläufig zu dem vom MSBA ge-
                                                                                     doch spätestens      wünschten bzw. zu dem vom NB nach Prozessschritt 2 festgesetzten
                                                                                     bis zum Ablauf des   Abmeldetermin.
                                                                                     7. WT nach Ein-
                                                                                                          Eine spätere Abweichung zum hier vorläufig bestätigten Abmeldetermin
                                                                                     gang der Abmel-
                                                                                                          kann sich insbesondere aus folgenden Umständen ergeben:
                                                                                     dung
                                                                                                             •   Anmeldung Beginn Messstellenbetrieb durch einen nachfolgen-
                                                                                                                 den MSB mit Zuordnung der einzelnen Messlokation noch vor
                                                                                                                 Erreichen des hier vorläufig bestätigten Abmeldetermins. Auf-
                                                                                                                 grund der Vorrangwirkung des Beginn-Prozesses kann sich hie-
                                                                                                                 raus für den Abmeldetermin eine grundsätzlich unbegrenzte
                                                                                                                 zeitliche Vorverlagerung ergeben,
                                                                                                             •   Vorverlagertes oder nach hinten verlagertes (jeweils bis zu 9
                                                                                                                 WT) Zuordnungsende des MSBA im Rahmen des Realisie-
                                                                                                                 rungskorridors beim regulären Übergang der einzelnen Messlo-
                                                                                                                 kation auf einen nachfolgenden MSBN oder im Rahmen der
                                                                                                                 Übernahme der einzelnen Messlokation durch den gMSB oder
                                                                                                                                                                                       – Regulierung, Energie –




                                                                                                             •   zu dem Tag, der auf den vorläufig gegenüber dem MSBA be-
                                                                                                                 stätigten Abmeldetermin folgt, liegt noch keine Anmeldung ei-
                                                                                                                                                                                                                                    Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                 nes nachfolgenden MSB vor und deshalb erfolgt eine vorüber-
                                                                                                                 gehende Weiterverpflichtung des MSBA durch den NB (siehe
                                                                                                                 nachfolgenden Prozessschritt).
                        4       NB                   Vorbereitung der Rücküber-      Ab dem 8. WT vor     Hat der NB bis zum Beginn des 8. WT vor dem gegenüber dem MSBA
                                                     nahme                           dem vorläufig be-    vorläufig bestätigten Abmeldetermin noch keine Anmeldebestätigung
                                                                                                                                                                                                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                     stätigten Abmelde-   nach Prozessschritt 3b des Prozesses Beginn Messstellenbetrieb zu-
                                                                                     termin               gunsten eines nachfolgenden MSB ausgesprochen, wird aufgrund der
                                                                                                          entsprechenden Fristenläufe im Rahmen der Prozesse Beginn Mess-
                                                                                                          stellenbetrieb, Gerätewechsel bzw. Geräteübernahme das Entstehen
                                                                                                          einer Zuordnungslücke für die betreffende Messlokation absehbar.

                                                                                                          Der NB hat dann nach eigenem Ermessen erforderliche vorbereitende
                                                                                                          Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle des Ausbleibens einer entspre-




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                                      1269
193

B. 4.   Ende Messstellenbetrieb                                                                                                                           36
                                                                                                                                                                                      1270

                       Nr.     Sender    Emp-       Aktion                         Frist                 Hinweis / Bemerkung




Amtsblatt 02 Band 2
                                         fänger
                                                                                                         chenden Nachfolgezuordnung ab dem auf den vorläufig bestätigen
                                                                                                         Abmeldetermin folgenden Tag

                                                                                                            •   den MSBA im Falle eines AN-Wechsels für einen Zeitraum von
                                                                                                                längstens drei Monaten zur Weiterführung des Messstellenbe-
                                                                                                                triebs weiterzuverpflichten,

                                                                                                            •   den MSBA in allen sonstigen Fällen für einen Zeitraum von
                                                                                                                längstens einem Monat zur Weiterführung des Messstellenbe-
                                                                                                                triebs weiterzuverpflichten oder

                                                                                                            •     den Messstellenbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Grundzu-
                                                                                                                  ständigkeit wieder dem gMSB zuzuordnen.
                       5a      NB        MSBA       Optional:                      Spätestens bis        Als Alternative zur Übernahme der einzelnen Messlokation in die
                                                    Weiterverpflichtung des MSBA   zum Ablauf des        Grundzuständigkeit beim gMSB hat der NB zur Überbrückung einer
                                                                                   4. WT vor dem         Zuordnungslücke die Möglichkeit, den MSBA zur vorübergehenden
                                                                                   vorläufig bestätig-   Fortführung seiner Tätigkeit zu verpflichten.
                                                                                   ten Abmeldetermin
                                                                                                         In diesem Fall teilt der NB dem MSBA das Datum mit, bis zu dem er
                                                                                                         den MSBA zur Fortführung von Messstellenbetrieb verpflichtet (ver-
                                                                                                         schobener Abmeldetermin).
                                                                                                                                                                                       – Regulierung, Energie –




                                                                                                         Im Fall eines AN-Wechsels darf der NB die Fortführung des Messstel-
                                                                                                                                                                                                                                    Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                         lenbetriebs für einen Zeitraum von längstens drei Monaten verlangen.
                                                                                                         In allen anderen Fällen kann die Fortführung vom NB für einen Zeit-
                                                                                                         raum von längstens einem Monat verlangt werden.
                       5b      MSBA      NB         im Fall von 5a:                Unverzüglich, spä-    Der MSBA bestätigt den Auftrag des NB. Der Beginntermin für die Wei-
                                                    Fortführungsbestätigung des    testens jedoch bis    terbeauftragung des MSBA durch den NB ist der dem vorläufig bestätig-
                                                    MSBA                           zum Ablauf des 1.     ten Abmeldetermin gemäß Prozessschritt 3b folgende Kalendertag.
                                                                                                                                                                                                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                   WT nach Prozess-
                                                                                   schritt 5a
                       6       NB        gMSB       Optional: Aufforderung zur     Unverzüglich          Hinweis: Sofern ein weiterer MSB zu einem Zeitpunkt im Zeitraum der
                                                    Übernahme der einzelnen                              Weiterverpflichtung den Messstellenbetrieb anmeldet storniert der NB
                                                    Messlokation durch den gMSB                          die Aufforderung zur Übernahme der einzelnen Messlokation in die
                                                                                                         Grundzuständigkeit.
                                                                                                                                                                                      02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
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B. 4.   Ende Messstellenbetrieb                                                                                                                              37
                                                                                                                                                                                          02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        Nr.     Sender    Emp-       Aktion                           Frist                 Hinweis / Bemerkung
                                          fänger
                        7       NB        MSBA       Übernahme durch den gMSB         Spätestens bis        Durchführung der Geräteübernahme nach dem Prozess Übernahme
                                                     mittels Gerätewechsel und/oder   zum Ablauf des 4.     von Messeinrichtungen und / oder Durchführung des Gerätewechsels
                                                     Geräteübernahme gem. Pro-        WT vor                nach dem Prozess Gerätewechsel.
                                                     zess 5.1 bzw. 5.2
                                                                                                            Sofern sich bis zu dem unter „Frist“ genannten Stichtag keine Folgezu-
                                                                                      - dem vorläufig
                                                                                                            ordnung für die Messlokation ergeben hat, leitet der NB die Übernahme
                                                                                      bestätigten Abmel-
                                                                                                            der einzelnen Messlokation in die Grundzuständigkeit des gMSB ein.
                                                                                      determin
                                                                                                            Es erfolgt die Durchführung einer Geräteübernahme und/oder eines
                                                                                      bzw.                  Gerätewechsels in entsprechender Anwendung der jeweiligen Prozes-
                                                                                                            se, wobei der gMSB insofern als MSBN agiert.
                                                                                      - dem gem. Pro-
                                                                                                            Es besteht die Möglichkeit, nur einen oder beide der genannten Pro-
                                                                                      zessschritt 5a ver-
                                                                                                            zesse zu nutzen. Es ist möglich, beide Prozesse parallel oder nachei-
                                                                                      schobenen Abmel-
                                                                                                            nander anzustoßen. Es ist dem NB überlassen, welchen Prozess er
                                                                                      determin
                                                                                                            zuerst anstößt. Das Scheitern eines der Prozesse schließt nicht aus,
                                                                                                            dass der jeweils andere in der Folge noch angestoßen wird.
                                                                                                            Im Rahmen der Durchführung der Prozesse Übernahme von Messein-
                                                                                                            richtungen bzw. Gerätewechsel kann der jeweils vom NB anzugebende
                                                                                                            gewünschte Übernahme- bzw. Wechselzeitpunkt in einem Zeitraum
                                                                                                            vom 9. WT vor bis zum 9. WT nach dem vorläufig bestätigten bzw. ver-
                                                                                                                                                                                           – Regulierung, Energie –




                                                                                                            schobenen Abmeldetermin liegen (Realisierungskorridor).
                                                                                                                                                                                                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                            Weiter bei Prozessschritt 7, nachdem der Gesamtvorgang in Bezug auf
                                                                                                            die einzelnen Messlokation erfolgreich abgeschlossen ist.
                        8       gMSB      NB         Im Fall von Schritt 6: Bestäti- Unverzüglich
                                                     gung der Übernahme der ein-
                                                     zelnen Messlokation durch den
                                                                                                                                                                                                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                     gMSB
                        9       NB        MSBA       Information über Neuzuordnung Unmittelbar nach         Der NB informiert den MSBA darüber, zu welchem Termin dessen Zu-
                                                                                     Prozessschritt 7       ordnung zur einzelnen Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb
                                                                                                            endete. Zugleich informiert er den MSBA über den Umstand und Zeit-
                                                                                                            punkt, dass der gMSB die einzelne Messlokation in Bezug auf Mess-
                                                                                                            stellenbetrieb im Rahmen seiner Grundzuständigkeit übernommen hat.
                        10      NB        LF         Information über Neuzuordnung Unmittelbar nach         Mitteilung an LF über erfolgte Zuordnung des gMSB zur einzelnen




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                                          1271
195

B. 4.   Ende Messstellenbetrieb                                                                                               38
                                                                                                                                                          1272

                       Nr.     Sender    Emp-       Aktion   Frist              Hinweis / Bemerkung




Amtsblatt 02 Band 2
                                         fänger
                                                             Prozessschritt 7   Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb . Außerdem Mitteilung
                                                                                des Datums des Zuordnungsbeginns.
                                                                                Mitteilung erfolgt im Rahmen einer GPKE-Stammdatenänderung.
                                                                                                                                                           – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                          02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
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