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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
B. 3. Beginn Messstellenbetrieb 29
02 2017
Bonn, 25.Januar 2017
Nr. Sender Empfän- Aktion Frist Hinweis / Bemerkung
ger
einander anzustoßen. Es ist dem MSBN überlassen, welchen Prozess
er zuerst anstößt. Das Scheitern eines der Prozesse schließt nicht aus,
dass der jeweils andere in der Folge noch angestoßen wird.
Im Rahmen der Durchführung der Prozesse Übernahme von Messein-
richtungen bzw. Gerätewechsel muss der jeweils vom MSBN anzuge-
bende gewünschte Übernahme- bzw. Wechselzeitpunkt in einem Zeit-
raum vom 9. WT vor bis zum 9. WT nach dem oben in Prozessschritt 3b
vom NB bestätigten Zuordnungstermin liegen (Realisierungskorridor).
Im Fall der erstmaligen Einrichtung des Messstellenbetriebs an der
einzelnen Messlokation erfolgt der Einbau der Messeinrichtung in ent-
sprechender Anwendung des Prozesses „Gerätewechsel“.
Weiter bei Prozessschritt 6a, sobald der Gesamtvorgang in Bezug auf
die einzelne Messlokation aus Sicht des MSBN gescheitert ist.
Weiter bei Prozessschritt 6b, sobald der Gesamtvorgang in Bezug auf
die einzelne Messlokation aus Sicht des MSBN erfolgreich abgeschlos-
sen ist.
– Regulierung, Energie –
„Erfolgreicher Abschluss des Gesamtvorgangs“ bezeichnet die Situati-
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on, dass sich MSBA und MSBN bezüglich aller für den weiteren Mess-
stellenbetrieb durch den MSBN erforderlichen technischen Einrichtun-
gen dereinzelnen Messlokation im Sinne einer erfolgreichen Geräte-
übernahme und/oder eines erfolgreichen Gerätewechsels verständigt
haben.
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
6a MSBN NB Mitteilung über das Scheitern Unverzüglich, je- Bei Mitteilung des Scheiterns des Gesamtvorgangs bleibt der MSBA der
des Gesamtvorgangs doch spätestens einzelnen Messlokation zugeordnet.
bis zum Ablauf des
10.WT nach dem Dies erfolgt auch , wenn der gMSB die einzelne Messlokation aufgrund
im Prozessschritt des Rollouts beabsichtigt zu übernehmen, der vollständige Umbau auf
3b vom NB bestä- iMS aber scheitert.
tigten Zuordnungs-
termin Weiter mit Prozessschritt 8.
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Nr. Sender Empfän- Aktion Frist Hinweis / Bemerkung
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ger
6b MSBN NB Mitteilung über erfolgreichen Unverzüglich, je- Der MSBN teilt den Termin mit, an dem der Gesamtvorgang erfolgreich
Abschluss des Gesamtvorgangs doch spätestens abgeschlossen wurde.
bis zum Ablauf des
10.WT nach dem Weiter mit Prozessschritt 9.
im Prozessschritt
3b vom NB bestä-
tigten Zu-
ordnungstermin
7 NB MSBN Mitteilung über das Scheitern Spätestens bis Es liegt nach maximaler Frist des Gesamtvorgangs zu Geräteübernah-
des Gesamtvorgangs durch zum Ablauf des me/ Gerätewechsel keine Meldung des MSBN beim NB vor.
Fristablauf 11.WT nach dem
im Prozessschritt Der MSBA bleibt der einzelnen Messlokation zugeordnet.
3b vom NB bestä-
Weiter mit Prozessschritt 11a.
tigten Zu-
ordnungstermin
8 NB MSBN Bestätigung des Scheiterns der Unverzüglich nach Weiter bei Prozessschritt 11a.
Zuordnung Mitteilung des
Scheiterns durch
den MSBN
9 NB Zuordnung MSBN Unverzüglich, Der NB ordnet den MSBN dieser Messlokation als MSB zu. Als Zuord-
spätestens jedoch nungsbeginn ist der Tag festzulegen, der dem vom MSBN mitgeteilten
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bis zum Ablauf des Termin des erfolgreichen Abschlusses des Gesamtvorgangs im Pro-
1. WT nach positi- zess Gerätewechsel und/oder Geräteübernahme folgt.
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ver Rückmeldung
des MSBN aus Mit Vornahme der Zuordnung beendet der NB zugleich zum Tagesab-
Prozessschritt 6b lauf des Vortages (0:00 Uhr des Folgetags) die Zuordnung des MSBA.
10 NB MSBN Bestätigung über Zuordnung Zeitgleich mit Pro- Der NB bestätigt dem MSBN die erfolgte Zuordnung des MSBN zur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
zessschritt 9 einzelnen Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb.
Dabei teilt der NB das Datum des Zuordnungsbeginns mit.
Weiter bei Prozessschritt 11b.
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ger
11a NB MSBA Information über Scheitern der Zeitgleich mit Pro- Der MSBA bleibt der einzelnen Messlokation zugeordnet. Er setzt den
Zuordnung zessschritt 7 bzw. Messstellenbetrieb an der einzelnen Messlokation fort oder er stößt zur
8 Beendigung der Zuordnung den Prozess Ende Messstellenbetrieb an.
11b NB MSBA Information über Zuordnung Zeitgleich mit Pro- Mitteilung an MSBA über erfolgte Zuordnung des MSBN zur einzelnen
zessschritt 10 Messlokation in Bezug auf den Messstellenbetrieb. Außerdem Mittei-
lung des Datums des Zuordnungsbeginns.
(Prozessschritt entfällt bei erstmaliger Einrichtung des Messstellenbe-
triebs)
12 NB LF Information über Zuordnung Zeitgleich mit Pro- Mitteilung an LF über erfolgte Zuordnung des MSBN zur einzelnen
zessschritt 11b Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb. Außerdem Mitteilung
des Datums des Zuordnungsbeginns.
Mitteilung erfolgt im Rahmen einer Stammdatenänderung
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B. 4. Ende Messstellenbetrieb 32
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4. Prozess Ende Messstellenbetrieb
4.1. Kurzbeschreibung
Anwendungsfall Ende Messstellenbetrieb
Kurzbeschreibung Der Prozess beschreibt die Interaktionen zwischen den Marktteilnehmern anlässlich einer vom wMSB zu initiierenden Beendigung
des Messstellenbetriebs. Der Prozess ist auch bei Außerbetriebnahme von einem wMSB und gMSB einer einzelnen Messlokation
anzuwenden.
Ein Scheitern des Prozesses ist prozessual nicht vorgesehen. Sollte dies in der Praxis jedoch vorkommen, ist eine Zuordnung der
einzelnen Messlokation zum gMSB sicherzustellen.
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Ende Messstellenbetrieb
Sequenzdiagramm
B. 4.
4.2.
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B. 4. Ende Messstellenbetrieb 34
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4.3. Detaillierte Beschreibung des Geschäftsprozesses
Nr. Sender Emp- Aktion Frist Hinweis / Bemerkung
fänger
1 MSBA NB Abmeldung Mindestens 20 WT Der MSBA meldet für eine einzelne Messlokation den Messstellenbe-
vor dem ge- trieb beim NB ab.
wünschten Abmel-
determin In der Abmeldung teilt der MSBA mit:
1. Abmeldegrund:
- Ende aufgrund AN-Wechsel,
- Außerbetriebnahme der einzelnen Messlokation oder
- sonstiges
2. Gewünschter Abmeldetermin:
Dies kann unter Beachtung der Mindestvorlauffrist (siehe Spalte
„Frist“) ein beliebiger Tag in der Zukunft sein. Es kann sich da-
bei um ein untermonatliches Datum handeln.
Der Abmeldetermin ist der Tag, mit dessen Ablauf (0:00 Uhr
des Folgetags) die Zuordnung des abmeldenden MSB zur ein-
zelnen Messlokation enden soll.
– Regulierung, Energie –
2 NB Prüfung Der NB prüft die eingegangene Abmeldung auf Vollständigkeit der
übermittelten Angaben. Weiter prüft er:
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Zulässiger Abmeldetermin:
Einhaltung der Mindestvorlaufzeit gem. Prozessschritt 1.
Hat der MSBA einen Abmeldetermin benannt, der die Mindestvorlauf-
frist nach Prozessschritt 1 unterschreitet, so setzt der NB den Abmelde-
termin auf den nächstmöglichen Abmeldetermin unter Beachtung der
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Mindestvorlauffrist.
3a NB MSBA Ablehnung der Abmeldung Unverzüglich, je- Die Ablehnung wird unter Darlegung der Ablehnungsgründe mitgeteilt.
doch spätestens
bis zum Ablauf des
7. WT nach Ein-
gang der Abmel-
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fänger
dung
3b NB MSBA Vorläufige Abmeldebestätigung Unverzüglich, je- Der NB bestätigt die Abmeldung vorläufig zu dem vom MSBA ge-
doch spätestens wünschten bzw. zu dem vom NB nach Prozessschritt 2 festgesetzten
bis zum Ablauf des Abmeldetermin.
7. WT nach Ein-
Eine spätere Abweichung zum hier vorläufig bestätigten Abmeldetermin
gang der Abmel-
kann sich insbesondere aus folgenden Umständen ergeben:
dung
• Anmeldung Beginn Messstellenbetrieb durch einen nachfolgen-
den MSB mit Zuordnung der einzelnen Messlokation noch vor
Erreichen des hier vorläufig bestätigten Abmeldetermins. Auf-
grund der Vorrangwirkung des Beginn-Prozesses kann sich hie-
raus für den Abmeldetermin eine grundsätzlich unbegrenzte
zeitliche Vorverlagerung ergeben,
• Vorverlagertes oder nach hinten verlagertes (jeweils bis zu 9
WT) Zuordnungsende des MSBA im Rahmen des Realisie-
rungskorridors beim regulären Übergang der einzelnen Messlo-
kation auf einen nachfolgenden MSBN oder im Rahmen der
Übernahme der einzelnen Messlokation durch den gMSB oder
– Regulierung, Energie –
• zu dem Tag, der auf den vorläufig gegenüber dem MSBA be-
stätigten Abmeldetermin folgt, liegt noch keine Anmeldung ei-
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nes nachfolgenden MSB vor und deshalb erfolgt eine vorüber-
gehende Weiterverpflichtung des MSBA durch den NB (siehe
nachfolgenden Prozessschritt).
4 NB Vorbereitung der Rücküber- Ab dem 8. WT vor Hat der NB bis zum Beginn des 8. WT vor dem gegenüber dem MSBA
nahme dem vorläufig be- vorläufig bestätigten Abmeldetermin noch keine Anmeldebestätigung
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
stätigten Abmelde- nach Prozessschritt 3b des Prozesses Beginn Messstellenbetrieb zu-
termin gunsten eines nachfolgenden MSB ausgesprochen, wird aufgrund der
entsprechenden Fristenläufe im Rahmen der Prozesse Beginn Mess-
stellenbetrieb, Gerätewechsel bzw. Geräteübernahme das Entstehen
einer Zuordnungslücke für die betreffende Messlokation absehbar.
Der NB hat dann nach eigenem Ermessen erforderliche vorbereitende
Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle des Ausbleibens einer entspre-
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fänger
chenden Nachfolgezuordnung ab dem auf den vorläufig bestätigen
Abmeldetermin folgenden Tag
• den MSBA im Falle eines AN-Wechsels für einen Zeitraum von
längstens drei Monaten zur Weiterführung des Messstellenbe-
triebs weiterzuverpflichten,
• den MSBA in allen sonstigen Fällen für einen Zeitraum von
längstens einem Monat zur Weiterführung des Messstellenbe-
triebs weiterzuverpflichten oder
• den Messstellenbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Grundzu-
ständigkeit wieder dem gMSB zuzuordnen.
5a NB MSBA Optional: Spätestens bis Als Alternative zur Übernahme der einzelnen Messlokation in die
Weiterverpflichtung des MSBA zum Ablauf des Grundzuständigkeit beim gMSB hat der NB zur Überbrückung einer
4. WT vor dem Zuordnungslücke die Möglichkeit, den MSBA zur vorübergehenden
vorläufig bestätig- Fortführung seiner Tätigkeit zu verpflichten.
ten Abmeldetermin
In diesem Fall teilt der NB dem MSBA das Datum mit, bis zu dem er
den MSBA zur Fortführung von Messstellenbetrieb verpflichtet (ver-
schobener Abmeldetermin).
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Im Fall eines AN-Wechsels darf der NB die Fortführung des Messstel-
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lenbetriebs für einen Zeitraum von längstens drei Monaten verlangen.
In allen anderen Fällen kann die Fortführung vom NB für einen Zeit-
raum von längstens einem Monat verlangt werden.
5b MSBA NB im Fall von 5a: Unverzüglich, spä- Der MSBA bestätigt den Auftrag des NB. Der Beginntermin für die Wei-
Fortführungsbestätigung des testens jedoch bis terbeauftragung des MSBA durch den NB ist der dem vorläufig bestätig-
MSBA zum Ablauf des 1. ten Abmeldetermin gemäß Prozessschritt 3b folgende Kalendertag.
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
WT nach Prozess-
schritt 5a
6 NB gMSB Optional: Aufforderung zur Unverzüglich Hinweis: Sofern ein weiterer MSB zu einem Zeitpunkt im Zeitraum der
Übernahme der einzelnen Weiterverpflichtung den Messstellenbetrieb anmeldet storniert der NB
Messlokation durch den gMSB die Aufforderung zur Übernahme der einzelnen Messlokation in die
Grundzuständigkeit.
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7 NB MSBA Übernahme durch den gMSB Spätestens bis Durchführung der Geräteübernahme nach dem Prozess Übernahme
mittels Gerätewechsel und/oder zum Ablauf des 4. von Messeinrichtungen und / oder Durchführung des Gerätewechsels
Geräteübernahme gem. Pro- WT vor nach dem Prozess Gerätewechsel.
zess 5.1 bzw. 5.2
Sofern sich bis zu dem unter „Frist“ genannten Stichtag keine Folgezu-
- dem vorläufig
ordnung für die Messlokation ergeben hat, leitet der NB die Übernahme
bestätigten Abmel-
der einzelnen Messlokation in die Grundzuständigkeit des gMSB ein.
determin
Es erfolgt die Durchführung einer Geräteübernahme und/oder eines
bzw. Gerätewechsels in entsprechender Anwendung der jeweiligen Prozes-
se, wobei der gMSB insofern als MSBN agiert.
- dem gem. Pro-
Es besteht die Möglichkeit, nur einen oder beide der genannten Pro-
zessschritt 5a ver-
zesse zu nutzen. Es ist möglich, beide Prozesse parallel oder nachei-
schobenen Abmel-
nander anzustoßen. Es ist dem NB überlassen, welchen Prozess er
determin
zuerst anstößt. Das Scheitern eines der Prozesse schließt nicht aus,
dass der jeweils andere in der Folge noch angestoßen wird.
Im Rahmen der Durchführung der Prozesse Übernahme von Messein-
richtungen bzw. Gerätewechsel kann der jeweils vom NB anzugebende
gewünschte Übernahme- bzw. Wechselzeitpunkt in einem Zeitraum
vom 9. WT vor bis zum 9. WT nach dem vorläufig bestätigten bzw. ver-
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schobenen Abmeldetermin liegen (Realisierungskorridor).
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die einzelnen Messlokation erfolgreich abgeschlossen ist.
8 gMSB NB Im Fall von Schritt 6: Bestäti- Unverzüglich
gung der Übernahme der ein-
zelnen Messlokation durch den
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gMSB
9 NB MSBA Information über Neuzuordnung Unmittelbar nach Der NB informiert den MSBA darüber, zu welchem Termin dessen Zu-
Prozessschritt 7 ordnung zur einzelnen Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb
endete. Zugleich informiert er den MSBA über den Umstand und Zeit-
punkt, dass der gMSB die einzelne Messlokation in Bezug auf Mess-
stellenbetrieb im Rahmen seiner Grundzuständigkeit übernommen hat.
10 NB LF Information über Neuzuordnung Unmittelbar nach Mitteilung an LF über erfolgte Zuordnung des gMSB zur einzelnen
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B. 4. Ende Messstellenbetrieb 38
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Prozessschritt 7 Messlokation in Bezug auf Messstellenbetrieb . Außerdem Mitteilung
des Datums des Zuordnungsbeginns.
Mitteilung erfolgt im Rahmen einer GPKE-Stammdatenänderung.
– Regulierung, Energie –
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