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Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                       Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
                                                                                                                                  1132




Amtsblatt 02 Band 2
                       5.2     Kettenförmige Messwertübermittlung

                       5.2.1    Übermittlungskonstellationen

                       Aus den vorstehenden Grundsätzen ergeben sich folgende mögliche Verfahrensweisen in Bezug auf Messwerte:
                                                                                                                                   – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                              48
                                                                                                                                  02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
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Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                        Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten



                                                           MSB                                       NB                                      LF
                                                                                                                                                                                 02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                                                                 Weitergabe Einzelanforderung
                                                                     bzw. Vorgabe Turnus
                                                                                                               Auslösendes Ereignis für
                                                                                                           außerturnusmäßige Ablesung oder
                                              Erhebung
                                                                                                                 Vorgabe Ableseturnus
                                            Messwert(e)

                                       


                                                                   Übermittlung Messwert(e)                    Aufbereitung
                                                                                                               Messwert(e)
                                                                          ggf. Übermittlung
                                                                       geänderter Messwert(e)                   Übermittlung Messwert(e)



                                                                        Anforderung Einzelmesswert bzw. Vereinbarung Turnus/Termin
                                              Erhebung                       auf Grundlage freiwilliger bilateraler Vereinbarung
                                            Messwert(e)
                                                                                direkte Übermittlung Messwert(e) auf Grundlage
                                                                                                                                                                                  – Regulierung, Energie –




                                                                                       freiwilliger bilateraler Vereinbarung
                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                oder


                                                                      Übermittlung Messwert(e)                 Aufbereitung
                                                                                                               Messwert(e)
                                                                                                                                                                                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                           ggf. Übermittlung
                                                                        geänderter Messwert(e)                  Übermittlung Messwert(e)


                                                                                                             Erhebung der Messwert(e)            Erhebung der Messwert(e)
                                                                                                              unmittelbar vom/beim Kunden         unmittelbar vom/beim Kunden
                                                                                                              (z. B. Kundenselbstablesung)        (z. B. Kundenselbstablesung)

                                                                                                    49

                                                                 Kommunikation MSB – NB gem.                    Kommunikation NB – LF gem.




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                                 1133




                                                                      Festlegung WiM                             Festlegungen GPKE / MPES
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Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                       Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
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Amtsblatt 02 Band 2
                       Erläuterungen zu den Konstellationen:

                              Bei kME, mME, iMS: Zweistufige Anforderung / Bereitstellung von Messwerten:
                       
                              Es ist aufgrund eines GPKE/MPES-Ereignisses (z. B. Lieferantenwechsel) die außerturnusmäßige Übermittlung eines Messwertes an den LF
                              erforderlich, der LF gibt im Rahmen der GPKE/MPES-Prozesse gegenüber dem NB einen geänderten Ableseturnus vor oder es handelt sich um den
                              Fall einer RLM oder eines iMS mit TAF7 und turnusmäßiger Bereitstellung von 15-minütigen Werten an den LF.
                              Der NB teilt dem MSB erforderlichenfalls mittels des Prozesses „Anforderung und Bereitstellung von Messwerten“ entweder das Erfordernis einer
                              außerturnusmäßigen Ablesung oder den geänderten Ableseturnus nebst den dazugehörenden Sollableserterminen mit.
                              Nach Erhebung der Messwerte erfolgt beim NB die Aufbereitung und im Anschluss die Weitergabe der Messwerte an den LF und im Fall von
                              Messwertänderungen auch an den MSB.


                              Bei kME ohne RLM, mME: Direkte Anforderung und Übermittlung von Messwerten mit optionaler Aufbereitung:
                       
                              Denkbar ist auch die unmittelbare bilaterale Vereinbarung zwischen dem LF und dem für die Messung zuständigen MSB über die Häufigkeit und die
                              Termine von Messwerterhebungen (etwa weil LF und MSB ein abgestimmtes Bündelprodukt aus Energielieferung und Messstellenbetrieb anbieten).
                              In diesem Fall ändert sich nichts an dem von NB vorgegebenen Sollableserterminen und den auf diesen bezogenen Ableseturnus. In diesem Fall
                              bleibt es grundsätzlich dem MSB überlassen, ob er die selbst erhobenen Messwerte im Anschluss direkt an den LF übermittelt oder ob er diese dem
                              NB zur Aufbereitung und zur Weiterleitung an den LF schickt. Eine Übermittlung an den NB zum Zweck der Aufbereitung und Weiterleitung ist nur
                              dort erforderlich, wo die betreffenden Messwerte auch für Abrechnungen des NB relevant sind.
                              In allen Fällen, in denen der MSB die Messwerte an den NB übermittelt, erfolgt die Aufbereitung und Weiterleitung durch den NB wie oben in Fall .
                                                                                                                                                                                    – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                                 Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                              Bei kME ohne RLM, mME: Unmittelbare Erhebung von Messwerten durch den NB bzw. LF:
                       
                              Schließlich hat der NB bzw. LF die Möglichkeit, Messwerte unmittelbar durch oder beim Endkunden zu erheben, sofern diese unmittelbar für eigene
                              Zwecke (z. B. Zwischenabrechnung des Endkunden wegen Preisänderung des LF, EEG-Abrechnung durch den NB gegenüber dem
                              Anlagenbetreiber) verwendet werden sollen.
                                                                                                                                                                                                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                   50
                                                                                                                                                                                   02 2017




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                        Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
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Bonn, 25.Januar 2017
                        5.2.2   Kurzbeschreibung
                        Anwendungsfall          Anforderung und Bereitstellung von Messwerten

                        Kurzbeschreibung        Der Prozess beschreibt die Interaktion zwischen den Marktpartnern

                                                   •   bei der Anforderung von außerturnusmäßiger Erfassung von Messwerten durch den NB beim MSB und deren
                                                       Bereitstellung (diese Anforderungen beginnt in der nachfolgenden Beschreibung mit den Prozessschritt 1), sowie
                                                   •   die Bereitstellung von turnusmäßigen bzw. regelmäßigen erfassten Messwerten durch den MSB an den NB sowie durch
                                                       den NB an den LF (die Bereitstellung beginnt in den nachfolgenden Beschreibungen mit dem Prozessschritt 4).
                                                Soweit Messwerte netzentgelt- oder bilanzierungsrelevant sind, sind diese nach Erhebung an den NB zu übermitteln, damit dieser
                                                bezüglich dieser Daten seinen Aufbereitungs- und Archivierungspflichten aus dem MsbG nachkommen kann.

                                                Die bilaterale Vereinbarung zwischen MSB und Dritten (etwa LF, AN) bezüglich der direkten Übermittlung von Messwerten
                                                unterliegt nicht den Anforderungen dieses Prozesses.

                                                Hinweis:
                                                Das Kapitel „Ergänzende Beschreibungen zum Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten“ konkretisiert den
                                                Prozess „Anforderung und Bereitstellung von Messwerten“, um die konkret zu übermittelnden Messwerte.
                                                                                                                                                                                  – Regulierung, Energie –
                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                  51




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                                 1135
59

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1136                                                                                                                                                     – Regulierung, Energie –                       02 2017




                                                                                                                                                                                                                    52
 Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                                                            Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten



                                                                                                                    Sequenzdiagramm
                                                                                                                    5.2.3




Amtsblatt 02 Band 2                                                                                                                                                                                   Bonn, 25.Januar 2017
60

Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                        Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
                                                                                                                                                                              02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        5.2.4   Beschreibung des Geschäftsprozesses

                        Nr.     Sender   Empfän   Aktion                        Frist                             Hinweis / Bemerkung
                                         ger
                        1       NB       MSB      Weitergabe                    Unverzüglich nach Vorliegen des   Dieser Prozessschritt findet nur Anwendung für
                                                  Einzelanforderung             Ablesegrundes                     außerturnusmäßige Messwerterhebungen.
                                                  (außerhalb der
                                                  Turnusablesung)                                                 Außerturnusmäßige Messwerterhebungen werden durch
                                                                                                                  den NB gegenüber dem MSB mit diesem Prozessschritt
                                                                                                                  angestoßen.

                                                                                                                  Hierbei teilt der NB den Auslöser der
                                                                                                                  außerturnusmäßigen Messwerterhebung mit. Die
                                                                                                                  auslösenden Prozesse für die Ablesungen sind im
                                                                                                                  Unterkapitel „Außerturnusmäßige Messwertübermittlung“
                                                                                                                  des Kapitels „Erforderliche Messwerte, die für jede
                                                                                                                  Messlokation einer Marktlokation vom MSB an den NB zu
                                                                                                                  übermitteln sind“ aufgeführt.

                                                                                                                  Der NB teilt dem MSB einen Sollablesetermin mit. Der
                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –




                                                                                                                  Sollablesetermin ist der Tag, an dem der jeweilige
                                                                                                                  Zählwert aus der Messeinrichtung ausgelesen werden
                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                  soll.

                                                                                                                  Der MSB hat den vorliegenden Prozess hinsichtlich aller
                                                                                                                  Messwertanforderungen vollständig durchzuführen und
                                                                                                                  abzuschließen, hinsichtlich derer ihm die Messlokation zu
                                                                                                                  dem vom NB vorgegebenen Sollablesetermin zugeordnet
                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                  ist. Ein Wechsel in der Zuordnung der Messlokation nach
                                                                                                                  dem Sollablesetermin aber noch vor Übermittlung der
                                                                                                                  Messwerte ist insofern irrelevant.

                        2       MSB               Prüfung                       Unverzüglich                      Dieser Prozessschritt findet nur Anwendung für
                                                                                                                  außerturnusmäßige Messwerterhebungen.



                                                                                                  53




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                              1137
61

Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                       Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
                                                                                                                                                                              1138




Amtsblatt 02 Band 2
                       Nr.   Sender    Empfän    Aktion                        Frist                               Hinweis / Bemerkung
                                       ger
                                                                                                                   Der MSB prüft die eingegangene Anforderung zur
                                                                                                                   Bereitstellung von Messwerten.
                       3     MSB       NB        Ablehnung                     Unverzüglich, jedoch spätestens bis Dieser Prozessschritt findet nur Anwendung für
                                                                               zum Ablauf des 2. WT nach Eingang außerturnusmäßige Messwerterhebungen.
                                                                               der Anforderung                     Der MSB lehnt die Anforderung des NB zur Bereitstellung
                                                                                                                   von Messwerten ab.
                                                                                                                   Der Grund der Ablehnung wird mitgeteilt. Mögliche
                                                                                                                   Ablehnungsgründe sind:
                                                                                                                       •   Keine Berechtigung zur Beauftragung
                                                                                                                       •   Unzulässiger Sollablesezeitpunkt

                       4     MSB                 Durchführung der Messung Zum Soll-/Turnusablesetermin         Der MSB führt die Messung durch. Auslöser sind:
                                                                          (außer bei Sollableseterminen in der     • Außerturnusmäßige Messwerterhebungen
                                                                          Vergangenheit)                             gemäß Sollablesetermin des NB (und somit der
                                                                                                                           Folgeschritt zu Schritt 2) oder
                                                                                                                       •   Turnusablesung gemäß Sollablesetermin des NB
                                                                                                                       •   Messwerterhebung zu einem sonstigen Termin
                                                                                                                           auf Basis bilateraler Vereinbarungen mit Dritten
                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –




                                                                                                                           (z. B. LF, AN etc.)
                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                   Er führt hierbei auch eine erste technische
                                                                                                                   Plausibilisierung der Messwerte durch. Diese umfasst
                                                                                                                   insbesondere die Kontrolle auf vollständige und
                                                                                                                   fehlerfreie Auslesung der Daten aus der Messeinrichtung
                                                                                                                   (Prüfung auf Vollständigkeit der Messwerte,
                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                   Vollständigkeit der Statusinformationen etc.).

                                                                                                                   Liegt ein Sollablesetermin aufgrund eines rückwirkenden
                                                                                                                   Lieferbeginn- / Lieferendeprozesses in der
                                                                                                                   Vergangenheit, ist der Messwert in geeigneter Weise zu
                                                                                                                   ermitteln.


                                                                                                 54
                                                                                                                                                                              02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
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Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                        Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
                                                                                                                                                                            02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        Nr.   Sender    Empfän    Aktion                        Frist                              Hinweis / Bemerkung
                                        ger

                                                                                                                   Bei iMS:
                                                                                                                   Die zu übermittelnden Zähler-/Registerstände ergeben
                                                                                                                   sich aus den zum Sollablesetermin angelegten
                                                                                                                   Tarifanwendungsfällen (TAF1 oder TAF2) im iMS.

                                                                                                                   Hinweis für die außerturnusmäßige Messwerterhebung:

                                                                                                                   Die zu übermittelnden Zähler-/Registerstände sind im
                                                                                                                   Unterkapitel „Außerturnusmäßige Messwertübermittlung“
                                                                                                                   im Kapitel „Erforderliche Messwerte, die für jede
                                                                                                                   Messlokation einer Marktlokation vom MSB an den NB zu
                                                                                                                   übermitteln sind“ aufgeführt.

                        5     MSB       NB        Mitteilung über gescheiterte Siehe Unterkapitel                  War der MSB in Prozessschritt 4 nicht in der Lage, die
                                                  Auslesung                    „Außerturnusmäßige                  Auslesung fristgerecht durchzuführen, so teilt der MSB
                                                                               Messwertübermittlung“ im Kapitel    dem NB das Scheitern der Auslesung mit.
                                                                               „Erforderliche Messwerte, die für
                                                                               jede Messlokation einer             Alternativ zu diesem Prozessschritt hat der MSB die
                                                                                                                                                                             – Regulierung, Energie –




                                                                               Marktlokation vom MSB an den NB     Möglichkeit, Vorschlagswerte für die fehlenden
                                                                               zu übermitteln sind“                Messwerte zu bilden und diese dem NB als Information
                                                                                                                                                                                                                          Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                   für die nachfolgenden Prozesseschritte der
                                                                                                                   Messwertübermittlung zu übermitteln.

                                                                                                                   Der MSB holt die Messwerterhebung unverzüglich nach.
                                                                                                                                                                                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                        6     MSB                 Ggf. Messwertumwandlung Unverzüglich                             Bei iMS:

                                                                                                                   Der MSB wandelt die aus einem iMS erhaltenen
                                                                                                                   Zählerstandsgänge in einen Lastgang um.

                        7     MSB       NB        Messwertübermittlung          Siehe Unterkapitel                 Der MSB übermittelt die von ihm erhobenen Messwerte



                                                                                                     55




Amtsblatt 02 Band 2
                                                                                                                                                                            1139
63

Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                       Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
                                                                                                                                                                               1140




Amtsblatt 02 Band 2
                       Nr.   Sender    Empfän    Aktion                        Frist                               Hinweis / Bemerkung
                                       ger
                                                                               „Außerturnusmäßige                  aus der Messlokation an den NB zum Zweck der
                                                                               Messwertübermittlung“ im Kapitel    weiteren Aufbereitung (Plausibilisierung,
                                                                               „Erforderliche Messwerte, die für   Ersatzwertbildung, Archivierung) sowie der
                                                                               jede Messlokation einer             anschließenden Weiterleitung an den LF. Mit dem
                                                                               Marktlokation vom MSB an den NB     Messwert sind auch Datum und Zeitpunkt der Auslesung
                                                                               zu übermitteln sind“                zu übermitteln.

                                                                                                                   Bei kME ohne RLM, mME:

                                                                                                                   Der MSB hat darüber hinaus auch die Möglichkeit, dem
                                                                                                                   NB weitere Zählerstände zu übermitteln, die weder auf
                                                                                                                   einen vom NB benannten Turnusablesetermin noch auf
                                                                                                                   eine vom NB angeforderte außerturnusmäßige
                                                                                                                   Messwerterhebung zurückgehen. Der NB ist verpflichtet,
                                                                                                                   diese Werte in gleicher Weise entgegenzunehmen und
                                                                                                                   gemäß den nachfolgenden Prozessschritten
                                                                                                                   weiterzuverarbeiten. Dies stellt keine vom NB gesondert
                                                                                                                   abrechenbare Leistung dar. Der NB ist nicht verpflichtet,
                                                                                                                   insgesamt mehr als 12 -Zählerstände pro Jahr in dieser
                                                                                                                   Form entgegenzunehmen und weiterzuverarbeiten.
                                                                                                                                                                                – Regulierung, Energie –




                                                                                                                   Bei iMS:
                                                                                                                                                                                                                             Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                   Übermittlung gemäß Unterkapitel „Regelmäßig zu
                                                                                                                   übermittelnde Messwerte bei Bestehen eines iMS“ im
                                                                                                                   Kapitel „Erforderliche Messwerte, die für jede
                                                                                                                   Messlokation einer Marktlokation vom MSB an den NB zu
                                                                                                                                                                                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                   übermitteln sind“

                       8     NB                  Aufbereitung der Messwert     Unverzüglich                        Nach Eingang der vom MSB übermittelten Messwerte
                                                                                                                   führt der NB eine Aufbereitung durch. Dies umfasst
                                                                                                                   regelmäßig Plausibilisierung, ggf. Ersatzwertbildung und



                                                                                                 56
                                                                                                                                                                               02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
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Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
                        Prozess Anforderung und Bereitstellung von Messwerten
                                                                                                                                                                              02 2017




Bonn, 25.Januar 2017
                        Nr.   Sender    Empfän    Aktion                        Frist                               Hinweis / Bemerkung
                                        ger
                                                                                                                    Archivierung. Kommt es hierbei zu Veränderungen der
                                                                                                                    ursprünglichen Messwerte, so sind die betroffenen Werte
                                                                                                                    in geeigneter Weise mit Zusatzinformationen zu
                                                                                                                    versehen, die den Grund der Veränderung erkennen
                                                                                                                    lassen.

                                                                                                                    Wurden dem NB von Seiten des MSB keine Messwerte
                                                                                                                    übermittelt, so ist der NB berechtigt und verpflichtet,
                                                                                                                    Ersatzwerte für die fehlenden Werte zu bilden.

                        9     NB        MSB       Übermittlung Ersatzwerte      Unverzüglich, spätestens jedoch 1   Haben sich anlässlich der Aufbereitung der Messwerte
                                                                                WT nach Aufbereitung durch NB       beim NB Veränderungen an den Messwerten der
                                                                                                                    Messlokation ergeben, so sind die vom NB gebildeten
                                                                                                                    Ersatzwerte an den MSB zu übermitteln. Die
                                                                                                                    Übermittlungspflicht bezieht sich nicht nur auf die
                                                                                                                    Ersatzwerte, sondern auf den vollständigen Datensatz
                                                                                                                    (z. B. bei kME mit RLM (Strom) vollständiger 24h-
                                                                                                                    Lastgang).
                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –




                        10    NB                  Aggregation der Messwerte Unverzüglich                            Der NB aggregiert die Messwerte der Messlokation bzw.
                                                  für die Marktlokation                                             der Messlokationen der Marktlokation für den Versand an
                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                                                    den LF.

                        11    NB        LF        Messwertübermittlung          Siehe Kapitel “Erforderliche        Die Übermittlung der Messwerte der Marktlokation vom
                                                                                Messwerte, die vom NB an den LF     NB an den LF erfolgt gemäß Tabellen im Kapitel
                                                                                zu übermitteln sind“                “Erforderliche Messwerte, die vom NB an den LF zu
                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                                                    übermitteln sind“.




                                                                                                  57




Amtsblatt 02 Band 2
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