amtsblatt-14
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2819
Bonn, 26.Juli 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2820 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2017
Bonn, 26.Juli 2017
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2821
Bonn, 26.Juli 2017
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2822 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2017
Mitteilung Nr. 496/2017
TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren zur Auf-
hebung des Beschlusses BK 4b-07-004 vom 29.06.2007 betref-
fend die Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teil-
nehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten
zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss
BK3c-17/005 vom 05.07.2017 beschlossen:
Die Genehmigung BK4b-07-004/E 20.04.07 vom 29.06.2007 wird
hinsichtlich des Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 2.,
soweit sie im Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand des
Verfahrens VG Köln 21 K 541/16 ist, hinsichtlich des Vertragsver-
hältnisses mit der Beigeladenen zu 4., soweit sie im Zeitpunkt der
Beschlussfassung Gegenstand der Verfahren VG Köln 21 K
580/16, 21 K 581/16 und 21 K 582/16 ist und hin-sichtlich des
Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 5., soweit sie im
Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand des Verfahrens 21 K
584/16 ist, zurückgenommen.
BK3c-17/005
Mitteilung Nr. 497/2017
TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf-
grund des Antrags der Media Broadcast GmbH auf Genehmi-
gung der Entgelte betreffend die UKW-Antennen(mit)benut-
zung für die Einzelstandorte Rostock Toitenwinkel und Saal-
feld
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat folgende Ent-
geltgenehmigung erlassen:
1. Die laufenden Entgelte für die Gewährung der analogen
UKW-Antennen(mit)benutzung durch die Antragstellerin
werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rück-
wirkend ab dem 01.04.2017 wie folgt genehmigt:
1.1. für den Standort Rostock Toitenwinkel,
Frequenz 92,4 MHz, 5.017,71 €/Jahr,
1.2 für den Standort Saalfeld,
Frequenz 105,2 MHz, 5.305,66 €/Jahr.
2. Die Genehmigungen nach Ziffer 1. sind befristet bis zum
31.03.2019.
BK3a-17/014
Bonn, 26.Juli 2017
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14 2017 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2823
Mitteilung Nr. 498/2017
TKG § 35 Abs. 7 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland
GmbH auf Genehmigung und Anordnung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zu-
gang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger
sowie Zugang zum Kabelverzweiger
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 05.05.2017 wegen
Genehmigung und Anordnung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltvertei-
ler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel (Varianten mit und ohne Rückein-
spleißen) und das Umlegen sowie Genehmigung von Entgelten für den Zugang zum Kabelverzweiger (Kollo-
kationsleistungen), hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-
on, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 20.06.2017 beschlossen:
I. Genehmigung von Entgelten
Für den vertraglich vereinbarten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errich-
tenden Kabelverzweiger und das Umlegen sowie für den Zugang zum Kabelverzweiger (Kollokationsleistun-
gen) werden folgende Entgelte ab dem 15.07.2017 genehmigt:
1. Entgelte für den Zugang zur TAL mittels Schaltverteiler auf dem Hauptkabel
1.1 Informationsbereitstellung
1.1.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Faktu
rierung,
Bearbeitungspauschale je abgefragtem vollständigem 96,35 €
Anschlussbereich bzw. Teil eines Anschlussbereichs
1.1.2.a Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informationen
in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche die Informationen
gemäß Leistungsbeschreibung enthält, Anzahl HK-Linien
Pauschale je Hauptkabellinie für abgefragten vollständigen x 155,44 €
Anschlussbereich
1.1.2.b Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informationen
in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche die Informationen
gemäß Leistungsbeschreibung enthält,
Pauschale bei Abfrage eines Teils eines Anschlussbereichs, je 155,44 €
Hauptkabellinie
1.2 Gemeinsame Abstimmung
1.2.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließlich
Begehung, 186,35 €
Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung
(unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung teilnimmt).
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2824 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2017
1.2.2 Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung
und Installationsstandort des neu zu errichtenden
Schaltverteilers einschließlich einer Begehung,
Pauschale (unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung 121,10 €
teilnimmt).
1.3 Angebotserstellung bei Neuerrichtung
1.3.1. Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der
Angebotserstellung, 124,71 €
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung
1.3.2. Erstellung eines Angebots über einen neu zu errichtenden
Schaltverteiler,
Pauschale je Schaltverteiler 133,44 €
(Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher
Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht)
1.4. Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des
Schaltverteiler-Zuführungskabels
1.4.1. Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der
Bereitstellung, 145,07 €
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung
1.4.2. Bearbeitungspauschale für Planung, Projektierung und 783,38 €
Bauleitung
(Für die Erteilung von Genehmigungen durch den Straßen- und
Wegebaulastträger werden die von der Telekom Deutschland
GmbH zu entrichtenden Gebühren durchgereicht)
1.4.3 Errichtung eines Schaltverteilers
1.4.3.1 Gehäuse KoVt 600, je Stück 1.145,19 €
1.4.3.2 Gehäuse KoVt 800, je Stück 1.490,97 €
1.4.3.3 Gehäuse KoVt 1200, je Stück 1.736,25 €
1.4.3.4 HK Material Muffe (1000 DA), je Stück 145,08 €
1.4.3.5 HK Material Muffe (2000 DA), je Stück 145,08 €
1.4.3.6 HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und 153,25 €
Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück
1.4.3.7 HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und 40,65 €
Ausgangsseite), nicht vorkonfektioniert, je Stück
1.4.3.8 HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und 294,39 €
Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück
1.4.3.9 HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und 83,74 €
Ausgangsseite), nicht vorkonfektioniert, je Stück
1.4.3.10 Kabel 100 DA (HK-Anbindung > 10 m), je Meter 3,65 €
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14 2017 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2825
1.4.3.11 Kosten beauftragter Fremdleistungen
(i.d.R. Tiefbauleistungen, die nicht bereits anhand der werden gemäß
genehmigten Entgelte gemäß der Anlage 1 „Preisliste Montage“ Rechnung durchgereicht
und der Anlage 2 „Preisliste Material“ abgerechnet werden
können)
1.4.3.12 Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im 21,99 €
Gehäuse, je Stück
1.4.3.13 Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den 155,21 €
Endverschlüssen, je 100 DA
1.4.3.14 Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den
Schaltverteiler für eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung, 108,00 €
je 100 DA
1.4.3.15 Sonstige Montageleistungen zur Kappung des Hauptkabels und
zur Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler für Carrier Abrechnung nach
(Die Abrechnung erfolgt anhand der genehmigten Entgelte Anlage 1 „Preisliste
gemäß der Anlage 1 „Preisliste Montage“ und der Anlage 2 Montage“ und Anlage 2
„Preisliste Material. Alle weiteren Leistungen, die nicht bereits „Preisliste Material“
durch die genehmigten Entgelte der genannten Preislisten bzw.
abgedeckt sind, werden gemäß Preisliste „Installation und nach Aufwand
Instandsetzung nach Aufwand“ abgerechnet.)
1.4.3.16 Einmessung des Hauptkabelabschnitts zwischen HVt und
neuem Schaltverteiler und Einmessung der 341,12 €
Querkabeldämpfungen zwischen Schaltverteiler und den
nachgelagerten KVz, je Stück
1.4.3.17 Dokumentation des neuen Schaltverteilers in den
Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH
1.4.3.17.a Dokumentation in Megaplan, je Schaltverteiler 24,46 €
1.4.3.17.b Dokumentation in Kontes-ORKA, je 100 DA 52,82 €
1.4.4. Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler
1.4.4.1 Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 100 DA, 40,80 €
nicht vorkonfektioniert, je Stück
1.4.4.2 Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 200 DA, 109,93 €
nicht vorkonfektioniert, je Stück
1.4.4.3 Montage der Endverschlüsse (nicht vorkonfektioniert) für 24,81 €
Carrier-Zuführung im Gehäuse, je Stück
1.4.4.4 Dokumentation des neuen Carrier-Zugangs einschließlich der
Übergabe-Endverschlüsse in den Dokumentationssystemen
der Telekom Deutschland GmbH
1.4.4.4.a Dokumentation in Megaplan, je EVs 2,56 €
1.4.4.4.b Dokumentation in Kontes-ORKA, je EVs 3,93 €
1.5 Rückbauleistungen
1.5.1 Angebotserstellung bei Rückbau
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1.5.1.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der
Angebotserstellung, 124,71 €
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung
1.5.1.2 Erstellung eines Angebots über einen vollständig oder teilweise
rückzubauenden Schaltverteiler, 79,49 €
Bearbeitungspauschale je Stück SVt-Gehäuse
1.5.2 Tatsächlicher Rückbau
1.5.2.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung im Rahmen
des Rückbaus, 222,69 €
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung
1.5.2.2 Kosten für Planung, Projektierung und Bauleitung
1.5.2.2.a für den Komplettrückbau, je Stück SVt-Gehäuse 687,79 €
1.5.2.2.b für den Teilrückbau, je Stück SVt-Gehäuse 660,02 €
1.5.2.3 Kabel zur Verbindung zwischen den Muffen verlegen, je 100 DA 1,30 €
- je Meter
1.5.2.4 Demontage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im 5,18 €
Gehäuse, je Stück EVs
1.5.2.5 Beschaltung der Schneidklemmen der HK-EVs entfernen, je 0,23 €
Stück angelegte Ader
1.5.2.6 Entfernen der Dokumentation des Carrier-Zugangs
einschließlich der Übergabe-EVs in den 19,26 €
Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH in
Megaplan, je EVs
1.5.2.7 Entfernen der Dokumentation des Carrier-Zugangs
einschließlich der Übergabe-EVs in den 10,18 €
Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH in
Kontes-ORKA, je EVs
1.5.2.8 Umschalteliste erstellen, je 100 DA 102,01 €
1.5.2.9 Löschen des SVt in den Dokumentationssystemen der Telekom 1,02 €
Deutschland GmbH in Kontes-ORKA, je Gehäuse
1.5.2.10 Leitungsumschaltungen am HVt und am regulären KVz, je 12,78 €
Leitung
1.5.2.11 Umschaltung der Doppeladern vom SVt zurück in das HK für 160,51 €
eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung, je 100 DA
1.5.2.12 Änderung der Dokumentation des SVt in den
Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH in 24,46 €
Megaplan, je Stück Gehäuse
1.5.2.13 Entfernen der Dokumentation der betroffenen DA des SVt in 12,46 €
Kontes-ORKA, je 100 DA
1.5.2.14 Demontage der EVs für Carrier-Zuführung im Gehäuse nach 5,18 €
Kündigung, je EVs
1.5.2.15 Kabel entfernen, je Meter 0,67 €
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14 2017 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2827
1.5.2.16 Beschaltung der Schneidklemmen der Carrier-EVs entfernen, je 0,23 €
Stück angelegter Ader
1.6 Kostenaufteilung bei Bereitstellung und Rückbau des Schaltverteilers
Werden für einen Schaltverteiler, dessen Bereitstellung nach Erlass der vorliegenden
Genehmigung beauftragt wurde, innerhalb des auf die Bereitstellung dieses
Schaltverteilers folgenden Jahres für andere Nutzer (Carrier oder die Telekom) KVz-
Zuführungskabel abgeschlossen, so tragen diese anteilig die dem ersten Carrier in
Rechnung gestellten Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der gemeinschaftlich
genutzten Einrichtungen des Schaltverteilers.
Werden für einen Schaltverteiler innerhalb von 60 Monaten für andere Nutzer (Carrier oder
die Telekom) KVz-Zuführungskabel abgeschlossen, so tragen diese anteilig die dem ersten
Carrier in Rechnung gestellten Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der
gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen des Schaltverteilers, sofern hierbei ein Betrag
von 10.225,84 € überschritten worden ist.
Die Telekom erstattet unmittelbar, nachdem der nachfolgende Nutzer (Carrier oder die
Telekom) das KVz-Zuführungskabel abgenommen hat, dem betroffenen Carrier den zu viel
gezahlten Teil des Bereitstellungsentgelts des Schaltverteilers, den er an die Telekom
entrichtet hat, wie folgt:
Carrier Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der Erstattung an Carrier und ggf.
gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen die Telekom
1. 100 % ---
2. 50 % 50 %
3. 33 1/3 % 16 2/3 %
4. 25 % 8 1/3 %
5. 20 % 5%
6. 16 2/3 % 3 1/3 %
7. 14 2/7 % 2 8/21 %
8. 12 1/2 % 1 11/14 %
9. 11 1/9 % 1 1/7 %
10. 10 % 1 1/9 %
Die Kosten der KVz-Zuführungskabel sind individuell vom beauftragenden Carrier zu
tragen.
Wird ein von mehreren Carriern gemeinsam genutzter Schaltverteiler vollständig
zurückgebaut, so teilen die Carrier die Kosten für den Rückbau der gemeinschaftlich
genutzten Einrichtungen zu gleichen Teilen untereinander auf.
1.7 Ersatzinvestitionen bei Zerstörung und Vandalismus nach Aufwand
1.8 Kostenerstattung zur Erhaltung/Wiederherstellung der nach Aufwand
Servicequalität
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2828 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2017
2. Entgelte für den Zugang zur TAL mittels neu zu errichtendem Kabelverzweigers auf dem Verzwei-
gungskabel
2.1 Gemeinsame Abstimmung
2.1.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließlich
Begehung, 186,35 €
Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung
(unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung teilnimmt).
2.1.2 Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung
und Installationsstandort des neu zu errichtenden
Kabelverzweigers einschließlich einer Begehung,
Pauschale (unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung 121,10 €
teilnimmt).
2.2 Angebotserstellung bei Neuerrichtung
2.2.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung,
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und 124,71 €
Fakturierung
2.2.2 Erstellung eines Angebots über einen neu zu errichtenden
Kabelverzweiger,
Pauschale je Kabelverzweiger 133,44 €
(Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher
Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht)
2.3. Bereitstellung des Kabelverzweigers einschließlich des
Kabelverzweiger-Zuführungskabels
2.3.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung,
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und 145,07 €
Fakturierung
2.3.2 Bearbeitungspauschale für Planung, Projektierung und
Bauleitung in der Realisierungsphase 783,38 €
(Für die Erteilung von Genehmigungen durch den Straßen- und
Wegebaulastträger werden die von der Telekom Deutschland
GmbH zu entrichtenden Gebühren durchgereicht)
2.4 Errichtung eines Kabelverzweigers
2.4.1 HK/Vzk Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und 153,25 €
Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück
2.4.2 HK/Vzk Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und 40,65 €
Ausgangsseite), nicht vorkonfektioniert, je Stück
2.4.3 Kabel 100 DA (HK/Vzk-Anbindung > 10 m) , je Meter 3,65 €
2.4.4 Kosten beauftragter Fremdleistungen
(i.d.R. Tiefbauleistungen, die nicht bereits anhand der werden gemäß
genehmigten Entgelte gemäß der Anlage 1 „Preisliste Montage“ Rechnung durchgereicht
und der Anlage 2 „Preisliste Material“ abgerechnet werden
können)
2.4.5 Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im 21,99 €
Gehäuse montieren, je Stück
2.4.6 Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den 155,21 €
Endverschlüssen, je 100 DA
Bonn, 26.Juli 2017