amtsblatt-14

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 112
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2819




Bonn, 26.Juli 2017
23

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2820   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   14 2017




                                                                                         Bonn, 26.Juli 2017
24

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2821




Bonn, 26.Juli 2017
25

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2822                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   14 2017


Mitteilung Nr. 496/2017

TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren zur Auf-
hebung des Beschlusses BK 4b-07-004 vom 29.06.2007 betref-
fend die Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teil-
nehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten
zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung)

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss
BK3c-17/005 vom 05.07.2017 beschlossen:

Die Genehmigung BK4b-07-004/E 20.04.07 vom 29.06.2007 wird
hinsichtlich des Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 2.,
soweit sie im Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand des
Verfahrens VG Köln 21 K 541/16 ist, hinsichtlich des Vertragsver-
hältnisses mit der Beigeladenen zu 4., soweit sie im Zeitpunkt der
Beschlussfassung Gegenstand der Verfahren VG Köln 21 K
580/16, 21 K 581/16 und 21 K 582/16 ist und hin-sichtlich des
Vertragsverhältnisses mit der Beigeladenen zu 5., soweit sie im
Zeitpunkt der Beschlussfassung Gegenstand des Verfahrens 21 K
584/16 ist, zurückgenommen.



BK3c-17/005




Mitteilung Nr. 497/2017

TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf-
grund des Antrags der Media Broadcast GmbH auf Genehmi-
gung der Entgelte betreffend die UKW-Antennen(mit)benut-
zung für die Einzelstandorte Rostock Toitenwinkel und Saal-
feld

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat folgende Ent-
geltgenehmigung erlassen:

     1.   Die laufenden Entgelte für die Gewährung der analogen
          UKW-Antennen(mit)benutzung durch die Antragstellerin
          werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rück-
          wirkend ab dem 01.04.2017 wie folgt genehmigt:

          1.1. für den Standort Rostock Toitenwinkel,
               Frequenz 92,4 MHz,                5.017,71 €/Jahr,

          1.2 für den Standort Saalfeld,
              Frequenz 105,2 MHz,                5.305,66 €/Jahr.

     2.   Die Genehmigungen nach Ziffer 1. sind befristet bis zum
          31.03.2019.



BK3a-17/014




                                                                                                                   Bonn, 26.Juli 2017
26

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        2823


Mitteilung Nr. 498/2017


TKG § 35 Abs. 7 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland
GmbH auf Genehmigung und Anordnung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zu-
gang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger
sowie Zugang zum Kabelverzweiger

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 05.05.2017 wegen
Genehmigung und Anordnung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltvertei-
ler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel (Varianten mit und ohne Rückein-
spleißen) und das Umlegen sowie Genehmigung von Entgelten für den Zugang zum Kabelverzweiger (Kollo-
kationsleistungen), hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-
on, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 20.06.2017 beschlossen:



I. Genehmigung von Entgelten

Für den vertraglich vereinbarten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errich-
tenden Kabelverzweiger und das Umlegen sowie für den Zugang zum Kabelverzweiger (Kollokationsleistun-
gen) werden folgende Entgelte ab dem 15.07.2017 genehmigt:




1.   Entgelte für den Zugang zur TAL mittels Schaltverteiler auf dem Hauptkabel

 1.1             Informationsbereitstellung

 1.1.1           Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Faktu­
                 rierung,
                 Bearbeitungspauschale je abgefragtem vollständigem                                       96,35 €
                 Anschlussbereich bzw. Teil eines Anschlussbereichs
 1.1.2.a         Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informatio­nen
                 in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche die Informationen
                 gemäß Leistungsbeschreibung enthält,                                               Anzahl HK-Linien
                 Pauschale je Hauptkabellinie für abgefragten vollständigen                            x 155,44 €
                 Anschlussbereich
 1.1.2.b         Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informatio­nen
                 in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche die Informationen
                 gemäß Leistungsbeschreibung enthält,
                 Pauschale bei Abfrage eines Teils eines Anschlussbereichs, je                           155,44 €
                 Hauptkabellinie
 1.2             Gemeinsame Abstimmung
 1.2.1           Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
                 Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließlich
                 Begehung,                                                                               186,35 €
                 Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung
                 (unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung teilnimmt).




Bonn, 26.Juli 2017
27

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2824                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   14 2017


1.2.2      Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung
           und Installationsstandort des neu zu errichtenden
           Schaltverteilers einschließlich einer Begehung,
           Pauschale (unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung                              121,10 €
           teilnimmt).
1.3        Angebotserstellung bei Neuerrichtung
1.3.1.     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der
           Angebotserstellung,                                                                     124,71 €
           Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
           Fakturierung
1.3.2.     Erstellung eines Angebots über einen neu zu errichtenden
           Schaltverteiler,
           Pauschale je Schaltverteiler                                                            133,44 €
           (Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher
           Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht)
1.4.       Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des
           Schaltverteiler-Zuführungskabels
1.4.1.     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der
           Bereitstellung,                                                                         145,07 €
           Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
           Fakturierung
1.4.2.     Bearbeitungspauschale für Planung, Projektierung und                                    783,38 €
           Bauleitung
           (Für die Erteilung von Genehmigungen durch den Straßen- und
           Wegebaulastträger werden die von der Telekom Deutschland
           GmbH zu entrichtenden Gebühren durchgereicht)
1.4.3      Errichtung eines Schaltverteilers
1.4.3.1    Gehäuse KoVt 600, je Stück                                                             1.145,19 €
1.4.3.2    Gehäuse KoVt 800, je Stück                                                             1.490,97 €
1.4.3.3    Gehäuse KoVt 1200, je Stück                                                            1.736,25 €
1.4.3.4    HK Material Muffe (1000 DA), je Stück                                                   145,08 €
1.4.3.5    HK Material Muffe (2000 DA), je Stück                                                   145,08 €
1.4.3.6    HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und                                      153,25 €
           Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück
1.4.3.7    HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und                                       40,65 €
           Ausgangsseite), nicht vorkonfektioniert, je Stück
1.4.3.8    HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und                                      294,39 €
           Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück
1.4.3.9    HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und                                       83,74 €
           Ausgangsseite), nicht vorkonfektioniert, je Stück
1.4.3.10   Kabel 100 DA (HK-Anbindung > 10 m), je Meter                                              3,65 €




                                                                                                         Bonn, 26.Juli 2017
28

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        2825


 1.4.3.11        Kosten beauftragter Fremdleistungen
                 (i.d.R. Tiefbauleistungen, die nicht bereits anhand der                           werden gemäß
                 genehmigten Entgelte gemäß der Anlage 1 „Preisliste Montage“                  Rechnung durchgereicht
                 und der Anlage 2 „Preisliste Material“ abgerechnet werden
                 können)
 1.4.3.12        Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im                                     21,99 €
                 Gehäuse, je Stück
 1.4.3.13        Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den                                        155,21 €
                 Endverschlüssen, je 100 DA
 1.4.3.14        Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den
                 Schaltvertei­ler für eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung,                         108,00 €
                 je 100 DA
 1.4.3.15        Sonstige Montageleistungen zur Kappung des Hauptkabels und
                 zur Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler für Carrier                      Abrechnung nach
                 (Die Abrechnung erfolgt anhand der genehmigten Entgelte                         Anlage 1 „Preisliste
                 gemäß der Anlage 1 „Preisliste Montage“ und der Anlage 2                       Montage“ und Anlage 2
                 „Preisliste Material. Alle weiteren Leistungen, die nicht bereits               „Preisliste Material“
                 durch die genehmigten Entgelte der genannten Preislisten                                 bzw.
                 abgedeckt sind, werden gemäß Preisliste „Installation und                          nach Aufwand
                 Instandsetzung nach Aufwand“ abgerechnet.)
 1.4.3.16        Einmessung des Hauptkabelabschnitts zwischen HVt und
                 neuem Schaltverteiler und Einmessung der                                                341,12 €
                 Querkabeldämpfungen zwischen Schaltverteiler und den
                 nachgelagerten KVz, je Stück
 1.4.3.17        Dokumentation des neuen Schaltverteilers in den
                 Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH
 1.4.3.17.a      Dokumentation in Megaplan, je Schaltverteiler                                            24,46 €
 1.4.3.17.b      Dokumentation in Kontes-ORKA, je 100 DA                                                  52,82 €
 1.4.4.          Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler
 1.4.4.1         Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 100 DA,                               40,80 €
                 nicht vorkonfektioniert, je Stück
 1.4.4.2         Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 200 DA,                              109,93 €
                 nicht vorkonfektioniert, je Stück
 1.4.4.3         Montage der Endverschlüsse (nicht vorkonfektioniert) für                                 24,81 €
                 Carrier-Zuführung im Gehäuse, je Stück
 1.4.4.4         Dokumentation des neuen Carrier-Zugangs einschließlich der
                 Übergabe-Endverschlüsse in den Dokumentationssystemen
                 der Telekom Deutschland GmbH
 1.4.4.4.a       Dokumentation in Megaplan, je EVs                                                         2,56 €
 1.4.4.4.b       Dokumentation in Kontes-ORKA, je EVs                                                      3,93 €
 1.5             Rückbauleistungen
 1.5.1           Angebotserstellung bei Rückbau




Bonn, 26.Juli 2017
29

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2826                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   14 2017


1.5.1.1     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der
            Angebotserstellung,                                                                     124,71 €
            Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
            Fakturierung
1.5.1.2     Erstellung eines Angebots über einen vollständig oder teilweise
            rückzubauenden Schaltverteiler,                                                          79,49 €
            Bearbeitungspauschale je Stück SVt-Gehäuse
1.5.2       Tatsächlicher Rückbau
1.5.2.1     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung im Rahmen
            des Rückbaus,                                                                           222,69 €
            Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
            Fakturierung
1.5.2.2     Kosten für Planung, Projektierung und Bauleitung
1.5.2.2.a   für den Komplettrückbau, je Stück SVt-Gehäuse                                           687,79 €
1.5.2.2.b   für den Teilrückbau, je Stück SVt-Gehäuse                                               660,02 €
1.5.2.3     Kabel zur Verbindung zwischen den Muffen verlegen, je 100 DA                              1,30 €
            - je Meter
1.5.2.4     Demontage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im                                    5,18 €
            Gehäuse, je Stück EVs
1.5.2.5     Beschaltung der Schneidklemmen der HK-EVs entfernen, je                                   0,23 €
            Stück angelegte Ader
1.5.2.6     Entfernen der Dokumentation des Carrier-Zugangs
            einschließlich der Übergabe-EVs in den                                                   19,26 €
            Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH in
            Megaplan, je EVs
1.5.2.7     Entfernen der Dokumentation des Carrier-Zugangs
            einschließlich der Übergabe-EVs in den                                                   10,18 €
            Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH in
            Kontes-ORKA, je EVs
1.5.2.8     Umschalteliste erstellen, je 100 DA                                                     102,01 €
1.5.2.9     Löschen des SVt in den Dokumentationssystemen der Telekom                                 1,02 €
            Deutschland GmbH in Kontes-ORKA, je Gehäuse
1.5.2.10    Leitungsumschaltungen am HVt und am regulären KVz, je                                    12,78 €
            Leitung
1.5.2.11    Umschaltung der Doppeladern vom SVt zurück in das HK für                                160,51 €
            eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung, je 100 DA
1.5.2.12    Änderung der Dokumentation des SVt in den
            Dokumentationssystemen der Telekom Deutschland GmbH in                                   24,46 €
            Megaplan, je Stück Gehäuse
1.5.2.13    Entfernen der Dokumentation der betroffenen DA des SVt in                                12,46 €
            Kontes-ORKA, je 100 DA
1.5.2.14    Demontage der EVs für Carrier-Zuführung im Gehäuse nach                                   5,18 €
            Kündigung, je EVs
1.5.2.15    Kabel entfernen, je Meter                                                                 0,67 €




                                                                                                          Bonn, 26.Juli 2017
30

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2017                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          2827


 1.5.2.16        Beschaltung der Schneidklemmen der Carrier-EVs entfernen, je                                  0,23 €
                 Stück angelegter Ader
 1.6             Kostenaufteilung bei Bereitstellung und Rückbau des Schaltverteilers
                 Werden für einen Schaltverteiler, dessen Bereitstellung nach Erlass der vorliegenden
                 Genehmigung beauftragt wurde, innerhalb des auf die Bereitstellung dieses
                 Schaltverteilers folgenden Jahres für andere Nutzer (Carrier oder die Telekom) KVz-
                 Zuführungskabel abgeschlossen, so tragen diese anteilig die dem ersten Carrier in
                 Rechnung gestellten Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der gemeinschaftlich
                 genutzten Einrichtungen des Schaltverteilers.
                 Werden für einen Schaltverteiler innerhalb von 60 Monaten für andere Nutzer (Carrier oder
                 die Telekom) KVz-Zuführungskabel abgeschlossen, so tragen diese anteilig die dem ersten
                 Carrier in Rechnung gestellten Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der
                 gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen des Schaltverteilers, sofern hierbei ein Betrag
                 von 10.225,84 € überschritten worden ist.
                 Die Telekom erstattet unmittelbar, nachdem der nachfolgende Nutzer (Carrier oder die
                 Telekom) das KVz-Zuführungskabel abgenommen hat, dem betroffenen Carrier den zu viel
                 gezahlten Teil des Bereitstellungsentgelts des Schaltverteilers, den er an die Telekom
                 entrichtet hat, wie folgt:

                     Carrier     Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der          Erstattung an Carrier und ggf.
                                  gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen                         die Telekom
                       1.                              100 %                                             ---
                       2.                               50 %                                            50 %
                       3.                            33 1/3 %                                         16 2/3 %
                       4.                               25 %                                          8 1/3 %
                       5.                               20 %                                             5%
                       6.                            16 2/3 %                                         3 1/3 %
                       7.                            14 2/7 %                                        2 8/21 %
                       8.                            12 1/2 %                                        1 11/14 %
                       9.                             11 1/9 %                                        1 1/7 %
                      10.                               10 %                                          1 1/9 %

                 Die Kosten der KVz-Zuführungskabel sind individuell vom beauftragenden Carrier zu
                 tragen.
                 Wird ein von mehreren Carriern gemeinsam genutzter Schaltverteiler vollständig
                 zurückgebaut, so teilen die Carrier die Kosten für den Rückbau der gemeinschaftlich
                 genutzten Einrichtungen zu gleichen Teilen untereinander auf.
 1.7             Ersatzinvestitionen bei Zerstörung und Vandalismus                                     nach Aufwand
 1.8             Kostenerstattung zur Erhaltung/Wiederherstellung der                                   nach Aufwand
                 Servicequalität




Bonn, 26.Juli 2017
31

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2828                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   14 2017


2.   Entgelte für den Zugang zur TAL mittels neu zu errichtendem Kabelverzweigers auf dem Verzwei-
     gungskabel

 2.1          Gemeinsame Abstimmung
 2.1.1        Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
              Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließlich
              Begehung,                                                                               186,35 €
              Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung
              (unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung teilnimmt).
 2.1.2        Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung
              und Installationsstandort des neu zu errichtenden
              Kabelverzweigers einschließlich einer Begehung,
              Pauschale (unabhängig davon, ob Carrier selbst an Begehung                              121,10 €
              teilnimmt).
 2.2          Angebotserstellung bei Neuerrichtung
 2.2.1        Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung,
              Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und                                        124,71 €
              Fakturierung
 2.2.2        Erstellung eines Angebots über einen neu zu errichtenden
              Kabelverzweiger,
              Pauschale je Kabelverzweiger                                                            133,44 €
              (Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher
              Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht)
 2.3.         Bereitstellung des Kabelverzweigers einschließlich des
              Kabelverzweiger-Zuführungskabels
 2.3.1        Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung,
              Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und                                        145,07 €
              Fakturierung
 2.3.2        Bearbeitungspauschale für Planung, Projektierung und
              Bauleitung in der Realisierungsphase                                                    783,38 €
              (Für die Erteilung von Genehmigungen durch den Straßen- und
              Wegebaulastträger werden die von der Telekom Deutschland
              GmbH zu entrichtenden Gebühren durchgereicht)
 2.4          Errichtung eines Kabelverzweigers
 2.4.1        HK/Vzk Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und                                  153,25 €
              Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück
 2.4.2        HK/Vzk Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und                                   40,65 €
              Ausgangsseite), nicht vorkonfektioniert, je Stück
 2.4.3        Kabel 100 DA (HK/Vzk-Anbindung > 10 m) , je Meter                                         3,65 €
 2.4.4        Kosten beauftragter Fremdleistungen
              (i.d.R. Tiefbauleistungen, die nicht bereits anhand der                            werden gemäß
              genehmigten Entgelte gemäß der Anlage 1 „Preisliste Montage“                   Rechnung durchgereicht
              und der Anlage 2 „Preisliste Material“ abgerechnet werden
              können)
 2.4.5        Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im                                     21,99 €
              Gehäuse montieren, je Stück
 2.4.6        Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den                                        155,21 €
              Endverschlüssen, je 100 DA


                                                                                                            Bonn, 26.Juli 2017
32

Zur nächsten Seite