amtsblatt-20

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 20
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3224                              – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2017


Mitteilungen
Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 562/2017

Bundesfachplanung der Höchstspannungsleitung Osterath-Philippsburg, hier Abschnitt A von Riedstadt nach Mannheim-Wall-
stadt:

Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
(NABEG) i.V.m. § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010



           Bundesfachplanung der Höchstspannungsleitung Osterath-Philippsburg, hier
           Abschnitt A von Riedstadt nach Mannheim-Wallstadt:
           Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3
           Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i.V.m. § 14i des
           Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom
           24.02.2010

           Die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH hat als Vorhabenträgerin bei der
           Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt und hierzu gem. § 8 S. 1
           NABEG die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der
           Trassenkorridore erforderlichen Unterlagen für den Abschnitt A des Vorhabens Nr. 2
           Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) zwischen Riedstadt und Mannheim-Wallstadt vollständig
           vorgelegt.

           Die Bundesfachplanung schließt mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ab, die
           gem. § 12 Abs. 2 NABEG den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors, der Teil
           des Bundesnetzplans wird, sowie die an Landesgrenzen gelegenen Länderübergabepunkte
           enthält. Weitere Bestandteile der Entscheidung sind eine Bewertung und eine
           zusammenfassende Erklärung der Umweltauswirkungen des in den Bundesnetzplan
           aufzunehmenden Trassenkorridors sowie das Ergebnis der Prüfung von alternativen
           Trassenkorridoren. Der festgelegte Trassenkorridor ist für die nachfolgende Planungsstufe
           der Planfeststellung, in der der konkrete Leitungsverlauf festgelegt wird, verbindlich.

           Der von der Vorhabenträgerin beantragte Korridor beginnt bei Riedstadt und verläuft in süd-
           östlicher Richtung bis Pfungstadt. Von dort aus führt der Korridor in Richtung Süden bis nahe
           der Gemarkung Hähnlein, wo er nach Südwesten abknickt. Südlich des Kraftwerks Biblis
           ändert sich die Richtung erneut nach Süden. Bis Bürstadt sieht der Vorschlag die Nutzung
           bestehender 380-kV-Leitungen mit technischen Anpassungen vor. Im restlichen Verlauf des
           Abschnitts zwischen Bürstadt und Mannheim-Wallstadt erwägt Amprion einen Neubau, der
           eine bereits bestehende Leitung ersetzen könnte. Beginnend in Pfungstadt verläuft eine
           Alternative nach Süden durch den Kreis Bergstraße bis Viernheim. Als großräumige
           Alternative zu diesen beiden Trassenkorridoren zwischen Riedstadt und Mannheim-Wallstadt
           ist ein abschnittsübergreifender Trassenkorridor betrachtet worden. Dieser zweigt auf Höhe
           von Bürstadt westlich ab und verläuft in nördlicher Richtung weiträumig über den Taunus und
           den Hunsrück bis Weißenthurm. Darüber hinaus sind stellenweise kleinräumige Alternativen
           betrachtet worden.

           Alle Alternativen werden zwischen ihren Knotenpunkten betrachtet und miteinander
           verglichen. Dies bedingt, dass Teile der Untersuchungen für den Alternativenvergleich auch
           über den beantragten Abschnitt A hinaus, nämlich von Riedstadt über den Westerwald bis
           Weißenthurm, reichen. Der Abschnitt von Weißenthurm bis Riedstadt (Abschnitt D) ist
           Gegenstand eines gesonderten Bundesfachplanungsverfahrens.


                                                                                                          Bonn, 18. Oktober 2017
12

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2017                         – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   3225




       Die Unterlagen werden an folgenden Stellen vom 25.10.2017 bis zum 24.11.2017 zur
       Einsichtnahme ausgelegt:

       • Standorte der Bundesnetzagentur:
            Bonn, Bibliothek, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn,
            Mainz, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz
            Eschborn, Elly-Beinhorn-Straße 2, 65760 Eschborn,
            Darmstadt, Auf der Ludwigshöhe 204,
               64285 Darmstadt
            Riedstadt-Leeheim, Satellitenmessstelle, 64560 Riedstadt
       jeweils: Mo.- Mi. 8 – 16 Uhr, Do. 8:00 – 17:30 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr

       • Kreis Bergstraße, Graben 15, 64646 Heppenheim, Bürgerbüro
         Mo.- Mi. 8 – 17 Uhr, Do. 8 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12 Uhr
         (Das Bürgerbüro hat jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr geöffnet.)


Bonn, 18. Oktober 2017
13

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3226                        – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2017


       • Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau, Raum 549
         Mo., Di., Do. und Fr. 8 Uhr – 12 Uhr, Mi. 14 Uhr – 18 Uhr
       • Kreis Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Raum 51
         Mo.- Fr. 8 – 12 Uhr, Mo. und Di. 14 – 16 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr
       • Kreis Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, Raum 319
         Mo.- Fr 8 – 12 Uhr, Mo. und Di. 14 –16 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache),
         Do. 14 – 18 Uhr
       • Kreis Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, Raum 310
         Mo.- Do. von 8:30 – 12:00 Uhr und 14 – 16 Uhr, Fr. 8:30 – 13:00 Uhr
       • Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, Raum 2.12
         Mo.- Do. 8 – 12 Uhr 14 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12 Uhr
       • Rhein-Lahn Kreis, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Räume 318 und 320
         Mo.- Fr. 8 – 12 Uhr, Mo.- Mi. 14 – 16 Uhr und Do. 14 – 18 Uhr
       • Westerwaldkreis, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Raum Nr. B 012
         Mo.- Do. 7:30 – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 – 13:00 Uhr.
       • Landkreis Limburg-Weilburg, Schiede 43, 65549 Limburg / Lahn, Servicebüro
         Mo.- Mi. 7:30 – 17:00 Uhr, Do. 7:30 – 18:00 Uhr, Fr. 7:30 – 14:00 Uhr
       • Rhein-Neckar-Kreis, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund, Raum Nr. 409
         Mo., Di., Do., Fr. 7:30 – 12:00 Uhr, Mi. 7:30 – 17:00 Uhr
       • Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
         Mo.- Fr. 9 – 12 Uhr und Di. 14 – 18 Uhr
       • Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67072 Ludwigshafen, Raum 436
         Mo.- Do. 9 – 16 Uhr, Fr. 9 – 12 Uhr

       Die Unterlagen sind vollumfänglich im Internet unter www.netzausbau.de/vorhaben2-a
       abrufbar.

       Für das Vorhaben ist gem. § 5 Abs. 4 NABEG i.V.m. § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage
       3 Nr. 1.11 zum UVPG von Gesetzes wegen eine Strategische Umweltprüfung (SUP)
       durchzuführen. Es gelten für das Verfahren die Bestimmungen des UVPG in der Fassung
       der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) mit den auf Grundlage des Artikels 2
       des Gesetzes vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749) vorgenommenen Änderungen.

       Mit den Unterlagen gem. § 8 NABEG der Vorhabenträgerin Amprion GmbH zum
       Bundesfachplanungsverfahren für das Vorhaben Nr. 2 BBPlG liegen insgesamt folgende
       entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens
       vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden können:

       1.    Allgemeinverständliche Zusammenfassung (Ordner 1)
       2.    Vorgezogener Alternativenvergleich (Ordner 1 und 2)
       3.    Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung Unterlagen zur Prüfung weiterer
             Umweltbelange (Ordner 1 bis 8 und 12 bis 16)
       4.    Raumverträglichkeitsstudie (Ordner 1 und 9 bis 11)

       Entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu
       den Schutzgütern Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere,
       Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
       Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie zur Wechselwirkung zwischen den
       vorgenannten Schutzgütern finden sich in den folgenden Dokumenten:

       1     Allgemeinverständliche Zusammenfassung (Ordner 1), bestehend aus:

             Zusammenfassung der Ergebnisse der Unterlagen in den Ordnern 1 bis 16
             (einschließlich einer Kurzdarstellung des Vorhabens und der untersuchten
             Alternativen; Kurzdarstellung der Inhalte der Strategischen Umweltprüfung und der
             Raumverträglichkeitsstudie; Kurzdarstellung der Ergebnisse des
             Alternativenvergleichs und des Gesamtfazits)


                                                                                                    Bonn, 18. Oktober 2017
14

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2017                            – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   3227


       2        Vorgezogener Alternativenvergleich, (Ordner 1 und 2) bestehend aus:

                •        Darlegung der zu untersuchenden Alternativen
                •        summarischen Auswirkungsprognosen für das Schutzgut Menschen und
                         menschliche Gesundheit sowie überschlägigen Ermittlungen der Eingriffe und
                         des zu erwartenden Kompensationsbedarfs
                •        Gesamtbetrachtungen der im vorgezogenen Alternativenvergleich
                         betrachteten Alternativen einschließlich des Ergebnisses der Natura-2000
                         Verträglichkeitsstudie und des Ergebnisses der artenschutzrechtlichen
                         Prognose

       3        Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung Unterlagen zur Prüfung
                weiterer Umweltbelange (Ordner 1 bis 8, 12 bis 16), bestehend aus:

                a)       Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (Text, Anhang, Karten;
                         Ordner 1 bis 8)
                         • Beschreibung der Zielstellung und des methodischen Vorgehens
                         • Vorhabenbeschreibung und Herleitung der relevanten Vorhabenwirkungen
                         • Darstellung der maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes sowie der Art, wie
                           diese Ziele bei der Ausarbeitung des Plans berücksichtigt wurden
                         • Beschreibung der relevanten Merkmale der Umwelt und des derzeitigen
                           Umweltzustands sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei
                           Nichtverwirklichung des Plans
                         • Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen
                           Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich einer Bewertung der
                           elektrischen und magnetischen Felder
                         • Darstellung möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
                         • Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
                           aufgetreten sind
                         • Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen

                b)       Natura 2000-Verträglichkeitsstudie zum Abschnitt A (Riedstadt – Mannheim-
                         Wallstadt) sowie zum vorgezogenen Alternativenvergleich (Weißenthurm –
                         Riedstadt) (Ordner 12 bis 15)
                         • Anlass, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen
                         • Bearbeitungsmethode
                         • Beschreibung des Vorhabens, Ermittlung der relevanten Auswirkungen und
                           der potenziell betroffenen Natura 2000-Gebiete
                         • Verträglichkeitsuntersuchungen für die potenziell betroffenen Natura
                           2000-Gebiete
                         • Auswertung der Literaturangaben zu charakteristischen Arten
                         • Ermittlung der Mortalitätsgefährdung von Vögeln infolge von
                           Leitungskollision (nur zu Abschnitt A)
                         • Aktionsräume von Brut- und Rastvögeln (nur zu Abschnitt A)
                         • Karten

                c)       Artenschutzrechtliche Prognose zum Abschnitt A (Riedstadt – Mannheim-
                         Wallstadt) sowie zum vorgezogenen Alternativenvergleich
                         (Weißenthurm – Riedstadt) (Ordner 15 bis 16)
                         • Allgemeine Grundlagen, Bearbeitungsmethode mit Relevanzprüfung
                         • Beschreibung des Vorhabens und Ermittlung der relevanten Auswirkungen
                         • Artenschutzrechtliche Prognose für Artengruppen
                         • Artenschutzrechtlicher Vergleich (nur zu Abschnitt A) und Gesamtergebnis
                         • Ermittlung der Mortalitätsgefährdung von Vögeln infolge von
                           Leitungskollision (nur zu Abschnitt A)
                         • Übersicht über mögliche Maßnahmen für betroffene Arten/Artengruppen und
                         • Karten


Bonn, 18. Oktober 2017
15

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3228                         – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2017



               d)    Prognostische Immissionsbetrachtung bezüglich elektrischer und
                     magnetischer Felder sowie Geräusche (Ordner 1 und 2)

       4       Raumverträglichkeitsstudie (Ordner 1, 9 bis 11)

               Bewertung der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie Prüfung
               der Abstimmung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

       Jede Person, einschließlich Vereinigungen gem. § 3 Abs. 2 NABEG, hat die Möglichkeit, sich
       bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h.

       beginnend mit der Auslegung am 25.10.2017 bis zum 27.12.2017,

       zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu äußern. Um eine Ladung zum
       Erörterungstermin gem. § 10 NABEG zu ermöglichen, muss die Einwendung Ihren Namen
       und Ihre vollständige Anschrift enthalten.

       Äußerungen sind an die Bundesnetzagentur zu richten. Sie haben folgende Möglichkeiten,
       Ihre Einwendung bei der Bundesnetzagentur einzureichen:

           •   Sie können Ihre Einwendung elektronisch an uns übermitteln. Für die elektronische
               Übermittlung Ihrer Einwendungen nutzen Sie bitte vorzugsweise das für dieses
               Vorhaben bereitgestellte Onlineformular unter www.netzausbau.de/beteiligung2-a.

               Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesnetzagentur
               finden sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter
               www.bundesnetzagentur.de, dort unter „Die Bundesnetzagentur > Aufgaben und
               Struktur > Elektronische Kommunikation“.

       oder

           •   Sie können Ihre Einwendung schriftlich an folgende Adresse

               Bundesnetzagentur
               Referat 801 / Vorhaben Nr. 2
               Postfach 8001, 53105 Bonn

               oder per Fax an die Nummer 0228/14-6721 senden.

               Die schriftliche Einwendung muss Namen und vollständige Anschrift enthalten und
               eigenhändig unterschrieben sein. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

               Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
               Fall ist das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
               Signaturgesetz zu versehen und an die Adresse vorhaben2@bnetza.de zu senden.

               Die Schriftform kann ebenfalls durch die Übersendung einer De-Mail ersetzt werden.
               Hierfür nutzen Sie bitte die zentrale De-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur
               info@bnetza.de-mail.de mit dem Betreff „Referat 801 / Vorhaben Nr. 2“.

               Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesnetzagentur
               finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter
               www.bundesnetzagentur.de, dort unter „Die Bundesnetzagentur > Aufgaben und
               Struktur > Elektronische Kommunikation“.




                                                                                                     Bonn, 18. Oktober 2017
16

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2017                          – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   3229



       oder

            •   Sie können die Einwendung zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle abgeben.

                Die Einwendungen werden in Kopie an die Vorhabenträgerin weitergegeben. Sie
                können in Kopie auch an die Träger öffentlicher Belange weitergegeben werden,
                sofern deren Aufgabenbereich berührt ist. Auf Verlangen des Einwenders werden
                dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur
                ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

                Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten
                unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden
                (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen
                Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als
                Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt
                worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben,
                die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift
                versehenen Seite enthalten oder deren Vertreter nicht eine natürliche Person ist,
                können unberücksichtigt bleiben.

                Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Einwendungen werden nicht mehr
                berücksichtigt, es sei denn, die vorgebrachten Belange sind für die Rechtmäßigkeit
                der Bundesfachplanung von Bedeutung. Diejenigen, die Einwendungen erhoben
                haben, werden gesondert über den stattfindenden Erörterungstermin benachrichtigt.
                Sind mehr als 50 Einwender zu benachrichtigen, behält sich die Bundesnetzagentur
                vor, die Benachrichtigung durch eine amtliche Bekanntmachung zu ersetzen.
                Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet;
                die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt unberührt.

       Weitere Informationen zum Ausbauvorhaben Nr. 2 BBPlG finden Sie unter
       www.netzausbau.de/vorhaben2

       Der Präsident




Bonn, 18. Oktober 2017
17

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3230                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2017


Mitteilung Nr. 563/2017                                               Mitteilung Nr. 564/2017

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV;         Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;
Verfahren zur Festlegung des generellen sektoralen Produkti-
vitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die          hier: Einstellung eines Verfahrens
dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung
                                                                      Mit Schreiben vom 07.07.2017, eingegangen am 12.07.2017, hat
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32          die Tennet TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth,
Abs. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV ein Verfahren zur Festlegung des      den am 29.03.2013 gestellten Antrag auf Genehmigung einer In-
generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gas-    vestitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Projekt „Maßnah-
netzversorgungnetzen eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Be-      menpaket 76_2; Netzverstärkung Frankfurter Raum“ mit dem Ak-
schlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-17-093 ge-             tenzeichen BK4 13-092 zurückgenommen.
führt.
                                                                      Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-092 geführte Genehmigungs-
Zugleich hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite einen      verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.
Entwurf der Festlegung zur Konsultation veröffentlicht. Stellung-
nahmen hierzu sind bis zum 10.11.2017 möglich.



BK4p




                                                                                                               Bonn, 18. Oktober 2017
18


                                            
                                                
                                                19
                                            
                                        

media production bonn gmbh
Mechenstr. 36
53129 Bonn

9390

Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                    Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
                    Telefon: (02 28) 14 53 18
                    Telefax: (02 28) 14 65 33
                    E-Mail: amtsblatt@bnetza.de
Erscheinungsweise   Das Amtsblatt der BNetzA erscheint nach Bedarf, in der Regel 14täglich
Bezugspreis         (einschließlich Versandkosten)

                     Bezug                                        Versandform und Bezugspreis
                                                            nur Papier         nur            Papier und
                                                             Version      elektronische      elektronische
                                                                             Version            Version

                     Halbjahresabonnement Inland              26 €             26 €              47 €
                     Jahresabonnement Inland                  48 €             48 €              86 €
                     Halbjahresabonnement Ausland             52 €             52 €              94 €
                     Jahresabonnement Ausland                 96 €             96 €             173 €
                     Einzelexemplar                          6,50 €           6,50 €             12 €
                    Die Leistung wird im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur ausgeführt und unterliegt
                    nach § 2 Abs. 3 UStG nicht der Umsatzbesteuerung.
Bestellung/         media production bonn gmbh, Mechenstr. 36, 53129 Bonn
Versand             Abonnementverwaltung/Einzellieferung
                    Telefon: (02 28) 3 91 80-10
                    Telefax: (02 28) 3 91 80-29
                    E-Mail: info@bnetza-amtsblatt.de
                    Der Versand erfolgt gegen Rechnung
                    Kontoverbindung: Sparkasse KölnBonn, SWIFT-BIC: COLSDE33XXX, IBAN: DE47 3705 0198 1901 9702 34
                    Halbjahresabonnements können jeweils zum 30.6. oder 31.12., Jahresabonnements zum 31.12. eines Jahres
                    mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Druck               Medienhaus Plump GmbH, Rolandsecker Weg 33, 53619 Rheinbreitbach


Bestellung                                 Bezug                                          Versandform und Bezugspreis
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas,                                                            nur Papier           nur         Papier und
                                                                                   Version        elektronische   elektronische
Telekommunikation, Post                                                                              Version         Version
und Eisenbahnen
                                           Halbjahresabonnement Inland                  26 €             26 €            47 €
Bestellung der elektronischen              Jahresabonnement Inland                      48 €             48 €            86 €
Version nur über:
                                           Halbjahresabonnement Ausland                 52 €             52 €            94 €
www.bnetza-amtsblatt.de
                                           Jahresabonnement Ausland                     96 €             96 €           173 €

                                           Einzelexemplar                              6,50 €           6,50 €           12 €


                                          Der Versand erfolgt gegen Rechnung. Abo ab: ____________________

                                          Anzahl der Exemplare________ Nummer bei Einzelexemplaren ______________
                                          _________________________
                                          Name/Firma _______________________________________________________
                                          Anschrift   _________________________________________________________
                                                      _________________________________________________________
                                                      _________________________________________________________
media production bonn gmbh                Mit der Weiterleitung einer neuen Anschrift durch die media production bonn gmbh
z. Hd. Frau Mathieu                       an den Verleger bin ich einverstanden
Mechenstr. 36
53129 Bonn                                Datum/Unterschrift __________________________________________________
                                          _________________________________________________________________
20