amtsblatt-20
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3226 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2017
• Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau, Raum 549
Mo., Di., Do. und Fr. 8 Uhr – 12 Uhr, Mi. 14 Uhr – 18 Uhr
• Kreis Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Raum 51
Mo.- Fr. 8 – 12 Uhr, Mo. und Di. 14 – 16 Uhr, Do. 14 – 18 Uhr
• Kreis Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, Raum 319
Mo.- Fr 8 – 12 Uhr, Mo. und Di. 14 –16 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache),
Do. 14 – 18 Uhr
• Kreis Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, Raum 310
Mo.- Do. von 8:30 – 12:00 Uhr und 14 – 16 Uhr, Fr. 8:30 – 13:00 Uhr
• Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, Raum 2.12
Mo.- Do. 8 – 12 Uhr 14 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12 Uhr
• Rhein-Lahn Kreis, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Räume 318 und 320
Mo.- Fr. 8 – 12 Uhr, Mo.- Mi. 14 – 16 Uhr und Do. 14 – 18 Uhr
• Westerwaldkreis, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Raum Nr. B 012
Mo.- Do. 7:30 – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 – 13:00 Uhr.
• Landkreis Limburg-Weilburg, Schiede 43, 65549 Limburg / Lahn, Servicebüro
Mo.- Mi. 7:30 – 17:00 Uhr, Do. 7:30 – 18:00 Uhr, Fr. 7:30 – 14:00 Uhr
• Rhein-Neckar-Kreis, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund, Raum Nr. 409
Mo., Di., Do., Fr. 7:30 – 12:00 Uhr, Mi. 7:30 – 17:00 Uhr
• Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
Mo.- Fr. 9 – 12 Uhr und Di. 14 – 18 Uhr
• Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67072 Ludwigshafen, Raum 436
Mo.- Do. 9 – 16 Uhr, Fr. 9 – 12 Uhr
Die Unterlagen sind vollumfänglich im Internet unter www.netzausbau.de/vorhaben2-a
abrufbar.
Für das Vorhaben ist gem. § 5 Abs. 4 NABEG i.V.m. § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage
3 Nr. 1.11 zum UVPG von Gesetzes wegen eine Strategische Umweltprüfung (SUP)
durchzuführen. Es gelten für das Verfahren die Bestimmungen des UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) mit den auf Grundlage des Artikels 2
des Gesetzes vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749) vorgenommenen Änderungen.
Mit den Unterlagen gem. § 8 NABEG der Vorhabenträgerin Amprion GmbH zum
Bundesfachplanungsverfahren für das Vorhaben Nr. 2 BBPlG liegen insgesamt folgende
entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens
vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden können:
1. Allgemeinverständliche Zusammenfassung (Ordner 1)
2. Vorgezogener Alternativenvergleich (Ordner 1 und 2)
3. Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung Unterlagen zur Prüfung weiterer
Umweltbelange (Ordner 1 bis 8 und 12 bis 16)
4. Raumverträglichkeitsstudie (Ordner 1 und 9 bis 11)
Entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu
den Schutzgütern Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie zur Wechselwirkung zwischen den
vorgenannten Schutzgütern finden sich in den folgenden Dokumenten:
1 Allgemeinverständliche Zusammenfassung (Ordner 1), bestehend aus:
Zusammenfassung der Ergebnisse der Unterlagen in den Ordnern 1 bis 16
(einschließlich einer Kurzdarstellung des Vorhabens und der untersuchten
Alternativen; Kurzdarstellung der Inhalte der Strategischen Umweltprüfung und der
Raumverträglichkeitsstudie; Kurzdarstellung der Ergebnisse des
Alternativenvergleichs und des Gesamtfazits)
Bonn, 18. Oktober 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3227
2 Vorgezogener Alternativenvergleich, (Ordner 1 und 2) bestehend aus:
• Darlegung der zu untersuchenden Alternativen
• summarischen Auswirkungsprognosen für das Schutzgut Menschen und
menschliche Gesundheit sowie überschlägigen Ermittlungen der Eingriffe und
des zu erwartenden Kompensationsbedarfs
• Gesamtbetrachtungen der im vorgezogenen Alternativenvergleich
betrachteten Alternativen einschließlich des Ergebnisses der Natura-2000
Verträglichkeitsstudie und des Ergebnisses der artenschutzrechtlichen
Prognose
3 Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung Unterlagen zur Prüfung
weiterer Umweltbelange (Ordner 1 bis 8, 12 bis 16), bestehend aus:
a) Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (Text, Anhang, Karten;
Ordner 1 bis 8)
• Beschreibung der Zielstellung und des methodischen Vorgehens
• Vorhabenbeschreibung und Herleitung der relevanten Vorhabenwirkungen
• Darstellung der maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes sowie der Art, wie
diese Ziele bei der Ausarbeitung des Plans berücksichtigt wurden
• Beschreibung der relevanten Merkmale der Umwelt und des derzeitigen
Umweltzustands sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei
Nichtverwirklichung des Plans
• Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich einer Bewertung der
elektrischen und magnetischen Felder
• Darstellung möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
• Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind
• Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen
b) Natura 2000-Verträglichkeitsstudie zum Abschnitt A (Riedstadt – Mannheim-
Wallstadt) sowie zum vorgezogenen Alternativenvergleich (Weißenthurm –
Riedstadt) (Ordner 12 bis 15)
• Anlass, Zielsetzung und rechtliche Grundlagen
• Bearbeitungsmethode
• Beschreibung des Vorhabens, Ermittlung der relevanten Auswirkungen und
der potenziell betroffenen Natura 2000-Gebiete
• Verträglichkeitsuntersuchungen für die potenziell betroffenen Natura
2000-Gebiete
• Auswertung der Literaturangaben zu charakteristischen Arten
• Ermittlung der Mortalitätsgefährdung von Vögeln infolge von
Leitungskollision (nur zu Abschnitt A)
• Aktionsräume von Brut- und Rastvögeln (nur zu Abschnitt A)
• Karten
c) Artenschutzrechtliche Prognose zum Abschnitt A (Riedstadt – Mannheim-
Wallstadt) sowie zum vorgezogenen Alternativenvergleich
(Weißenthurm – Riedstadt) (Ordner 15 bis 16)
• Allgemeine Grundlagen, Bearbeitungsmethode mit Relevanzprüfung
• Beschreibung des Vorhabens und Ermittlung der relevanten Auswirkungen
• Artenschutzrechtliche Prognose für Artengruppen
• Artenschutzrechtlicher Vergleich (nur zu Abschnitt A) und Gesamtergebnis
• Ermittlung der Mortalitätsgefährdung von Vögeln infolge von
Leitungskollision (nur zu Abschnitt A)
• Übersicht über mögliche Maßnahmen für betroffene Arten/Artengruppen und
• Karten
Bonn, 18. Oktober 2017
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3228 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2017
d) Prognostische Immissionsbetrachtung bezüglich elektrischer und
magnetischer Felder sowie Geräusche (Ordner 1 und 2)
4 Raumverträglichkeitsstudie (Ordner 1, 9 bis 11)
Bewertung der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie Prüfung
der Abstimmung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
Jede Person, einschließlich Vereinigungen gem. § 3 Abs. 2 NABEG, hat die Möglichkeit, sich
bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h.
beginnend mit der Auslegung am 25.10.2017 bis zum 27.12.2017,
zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu äußern. Um eine Ladung zum
Erörterungstermin gem. § 10 NABEG zu ermöglichen, muss die Einwendung Ihren Namen
und Ihre vollständige Anschrift enthalten.
Äußerungen sind an die Bundesnetzagentur zu richten. Sie haben folgende Möglichkeiten,
Ihre Einwendung bei der Bundesnetzagentur einzureichen:
• Sie können Ihre Einwendung elektronisch an uns übermitteln. Für die elektronische
Übermittlung Ihrer Einwendungen nutzen Sie bitte vorzugsweise das für dieses
Vorhaben bereitgestellte Onlineformular unter www.netzausbau.de/beteiligung2-a.
Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesnetzagentur
finden sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter
www.bundesnetzagentur.de, dort unter „Die Bundesnetzagentur > Aufgaben und
Struktur > Elektronische Kommunikation“.
oder
• Sie können Ihre Einwendung schriftlich an folgende Adresse
Bundesnetzagentur
Referat 801 / Vorhaben Nr. 2
Postfach 8001, 53105 Bonn
oder per Fax an die Nummer 0228/14-6721 senden.
Die schriftliche Einwendung muss Namen und vollständige Anschrift enthalten und
eigenhändig unterschrieben sein. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
Fall ist das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen und an die Adresse vorhaben2@bnetza.de zu senden.
Die Schriftform kann ebenfalls durch die Übersendung einer De-Mail ersetzt werden.
Hierfür nutzen Sie bitte die zentrale De-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur
info@bnetza.de-mail.de mit dem Betreff „Referat 801 / Vorhaben Nr. 2“.
Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesnetzagentur
finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter
www.bundesnetzagentur.de, dort unter „Die Bundesnetzagentur > Aufgaben und
Struktur > Elektronische Kommunikation“.
Bonn, 18. Oktober 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3229
oder
• Sie können die Einwendung zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle abgeben.
Die Einwendungen werden in Kopie an die Vorhabenträgerin weitergegeben. Sie
können in Kopie auch an die Träger öffentlicher Belange weitergegeben werden,
sofern deren Aufgabenbereich berührt ist. Auf Verlangen des Einwenders werden
dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden
(gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen
Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als
Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt
worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben,
die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift
versehenen Seite enthalten oder deren Vertreter nicht eine natürliche Person ist,
können unberücksichtigt bleiben.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Einwendungen werden nicht mehr
berücksichtigt, es sei denn, die vorgebrachten Belange sind für die Rechtmäßigkeit
der Bundesfachplanung von Bedeutung. Diejenigen, die Einwendungen erhoben
haben, werden gesondert über den stattfindenden Erörterungstermin benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Einwender zu benachrichtigen, behält sich die Bundesnetzagentur
vor, die Benachrichtigung durch eine amtliche Bekanntmachung zu ersetzen.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet;
die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt unberührt.
Weitere Informationen zum Ausbauvorhaben Nr. 2 BBPlG finden Sie unter
www.netzausbau.de/vorhaben2
Der Präsident
Bonn, 18. Oktober 2017
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3230 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2017
Mitteilung Nr. 563/2017 Mitteilung Nr. 564/2017
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;
Verfahren zur Festlegung des generellen sektoralen Produkti-
vitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die hier: Einstellung eines Verfahrens
dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung
Mit Schreiben vom 07.07.2017, eingegangen am 12.07.2017, hat
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 die Tennet TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth,
Abs. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV ein Verfahren zur Festlegung des den am 29.03.2013 gestellten Antrag auf Genehmigung einer In-
generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gas- vestitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Projekt „Maßnah-
netzversorgungnetzen eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Be- menpaket 76_2; Netzverstärkung Frankfurter Raum“ mit dem Ak-
schlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-17-093 ge- tenzeichen BK4 13-092 zurückgenommen.
führt.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-092 geführte Genehmigungs-
Zugleich hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite einen verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.
Entwurf der Festlegung zur Konsultation veröffentlicht. Stellung-
nahmen hierzu sind bis zum 10.11.2017 möglich.
BK4p
Bonn, 18. Oktober 2017
media production bonn gmbh
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Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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