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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2017                        – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   3553


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           2. Lizenzierung
           OWi-Tagung
           Die Bundesnetzagentur plant für das Jahr 2018 in Bonn einen eintägigen Erfahrungsaus-
           tausch mehrerer Bundesbehörden zum Bußgeldrecht und zur Praxis des Ordnungswidrigkei-
           tenvollzugs. Diese Veranstaltung wurde vor einigen Jahren vom Umweltbundesamt initiiert
           und findet seither alternierend bei einer der teilnehmenden Behörden statt. Sie dient vor al-
           lem dazu, aus den Erfahrungen der anderen Teilnehmer zu lernen und Anregungen für die
           eigene Praxis zu bekommen.
           Im Jahr 2017 nahmen über 30 Vertreter folgender Bundesbehörden teil: Bundesamt für Fi-
           nanzdienstleistungsaufsicht, Bundesamt für Güterverkehr, Bundesamt für Justiz, Bundeskar-
           tellamt, Bundesnetzagentur, Luftfahrt-Bundesamt und Umweltbundesamt.


           3. Zukunft des Universaldienstes
           Werktägliche Zustellung
           Der Verbraucherservice Post verzeichnet steigende Beschwerden zu Mängeln der werktägli-
           chen Postzustellung. Häufig wird beklagt, dass vor allem an Montagen keine Briefzustellung
           stattfinde.
           Die Bundesnetzagentur wird daher die Einhaltung der flächendeckenden werktäglichen Zu-
           stellung besonders überprüfen. Dazu plant sie u. a., durch eine gezielte Testbriefaktion – mit
           Fokus auf den Montag – näheren Aufschluss über etwaige universaldienstrelevante Mängel
           zu erhalten. Ein Konzept dafür ist in der Planung.


           4. Entgeltregulierung und Marktaufsicht
           Die Beschlusskammer für den Postbereich wird regelmäßig aufgrund von Beschwerden und
           Anträgen tätig. Daher ist nicht in vollem Umfang absehbar, mit welchen Themenschwerpunk-
           ten die Kammer im Jahr 2018 befasst sein wird. Einige Entgeltgenehmigungsanträge sind
           jedoch wegen des Auslaufens bestehender Entgeltgenehmigungen zu erwarten.
           Neben den absehbaren Verfahren ist zu erwarten, dass der Deutsche Post Konzern neue
           Dienstleistungen mit digitalen Komponenten entwickelt, die ggf. auch von der Beschluss-
           kammer zu bewerten sein werden.


           Price Cap-Maßgrößenverfahren
           Die Kammer wird sich im Jahr 2018 erneut mit der Genehmigung der wichtigsten Basispro-
           dukte der Deutschen Post AG im Rahmen der Price Cap-Regulierung zu befassen haben.
           Das aktuelle Price Cap-Verfahrens läuft zum 31. Dezember 2018 aus, sodass es für den
           Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 einer erneuten Festlegung bedarf.
           In einem ersten Schritt wird die Kammer über die Zusammenfassung von Dienstleistungen
           zu Produktkörben sowie über die Vorgaben von Maßgrößen zu entscheiden haben. Durch
           die Maßgrößen wird der Preisänderungsspielraum für einen bestimmten – in der Regel
           mehrjährigen – Zeitraum vorgegeben. In einem zweiten Schritt kann die Deutsche Post AG
           dann einzelne Preisänderungen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Diese werden von
           der Kammer geprüft und genehmigt, wenn die Maßgrößenvorgaben korrekt angesetzt und
           folglich der ermittelte Preisänderungsspielraum richtig angewendet wurde.




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   E-Post
   Die Kammer wird voraussichtlich im letzten Quartal 2018 über den Fortsetzungsantrag der
   Deutschen Post E-POST Solutions GmbH für die Postdienstleistungen „E-Postbrief mit klas-
   sischer Zustellung“ entscheiden, da die Entgeltgenehmigungen Ende 2018 auslaufen. Diese
   Leistungen betreffen die Entgelte, die für die physische Beförderung elektronisch eingeliefer-
   ter Sendungen erhoben werden.
   Da das Entgelt von den Porti für die Standardbriefdienstleistungen und den Teilleistungsra-
   batten abhängig ist, sind für das Jahr 2019 spürbare Entgeltänderungen zu erwarten. Die
   Leistung wird von einer Tochtergesellschaft der Deutschen Post AG angeboten.


   Aufgaben aus zunehmendem E-Commerce
   Die Deutsche Post AG hat bereits im Jahr 2017 Markttests durchgeführt, um den steigenden
   Anforderungen aus dem E-Commerce gerecht zu werden. Der Bedarf an zeitnahen und fle-
   xiblen Zustellmodellen wird weiter steigen. So hat Amazon die Einführung eigener „Parcel
   Locker“ angekündigt. Auch der Lebensmittelversand wird weiter zunehmen. In 2018 wird
   daher mit innovativen Dienstleistungen zu rechnen sein, die ggf. postregulatorisch zu beglei-
   ten sind.


   Postfach
   Die Deutsche Post AG ist verpflichtet, alternativen Zustellunternehmen die Zustellung von
   postfachadressierten Sendungen zu ermöglichen. Ohne Zugangsanspruch wäre die Beförde-
   rung an Postfächer adressierter Sendungen durch die Wettbewerber nicht möglich. Der Post-
   fachzugang stellt damit ein wichtiges Element zur Wettbewerbsförderung auf dem Postmarkt
   dar. Für die erforderlichen Tätigkeiten steht der Deutschen Post AG ein Entgelt zu, das von
   der Bundesnetzagentur vorab genehmigt werden muss. Die bisherige Genehmigung läuft
   zum 31. Dezember 2018 aus, sodass im Jahr 2018 über eine erneute Festlegung der Entgel-
   te ab dem 1. Januar 2019 zu entscheiden ist.


   Prio
   Die Kammer wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte über einen Folgeantrag zur Ge-
   nehmigung eines Entgelts für die Zusatzleistung „Prio“ zu entscheiden haben. Die bisherige
   Genehmigung läuft zum Jahresende 2018 aus. Bei der Zusatzleistung „Prio“ handelt es sich
   um eine Dienstleistung, die im Wesentlichen die dokumentierte Annahme, eine in Teilen prio-
   ritäre Bearbeitung von Einzelbriefsendungen (Postkarten, Standard-, Kompakt-, Groß- und
   Maxibrief) sowie die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung umfasst.


   5. Internationales
   ERGP – Analyse Marktentwicklungen und Regulierungspraxis
   Die Bundesnetzagentur wird sich im Jahr 2018 als Mitglied der Gruppe der Europäischen
   Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP) mit einer Bestandsaufnahme über die Mark-
   tentwicklungen der vergangenen Jahre und deren Auswirkungen auf die Regulierungspraxis
   befassen. Ergebnis dieser Arbeit wird ein Bericht der ERGP sein, auf dessen Grundlage im
   darauffolgenden Jahr Empfehlungen an die Europäische Kommission im Hinblick auf die
   beabsichtigte Änderung des europäischen Rechtsrahmens erarbeitet werden sollen.
   Der rasant wachsende E-Commerce und das infolge der Digitalisierung geänderte Kommu-
   nikationsverhalten stehen bei der Bestandsaufnahme im Fokus. Dabei sollen insbesondere
   die Grenzverschiebungen bei den traditionellen Postmärkten, die Auswirkungen auf den Uni-



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           versaldienst sowie die Geschäftsmodelle der Postdienstleister und die regulatorischen Impli-
           kationen betrachtet werden.


           Grenzüberschreitender E-Commerce – Europäische Standardisierung
           Die Bundesnetzagentur wird sich im Jahr 2018 anlässlich des global boomenden E Com-
           merce im Europäischen Komitee für Normung (CEN) intensiv mit den Anforderungen für
           elektronisch vorab übermittelte Daten im Postbetrieb befassen. Künftige Datenformate und
           Übermittlungsprozesse – vor allem im grenzüberschreitenden Versand von Paketen und Wa-
           renbriefen – müssen insbesondere die erhöhten Sicherheitsanforderungen im europäischen
           und internationalen Luftverkehr aber auch die Erleichterung der Verfahren für die Zollabferti-
           gung unterstützen.
           Ziel ist es, über Standardisierung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass elektronische
           Daten im Zielland schon bereitstehen, noch bevor mit dem Beladen eines Flugzeugs oder
           eines anderen Transportmittels begonnen wird. Wenn Zoll- und Sicherheitsbehörden Daten
           vorab erhalten, können sie bei einer grenzüberschreitenden Transaktion zeitnah das Aus-
           maß der erforderlichen Kontrollen für die betreffenden Sendungen bestimmen und vorberei-
           ten. Damit kann die digitale Übermittlung von Daten zu einer reibungslosen und schnellen
           Abfertigung beitragen und den grenzüberschreitenden Handel erleichtern.




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   IV   Eisenbahn

   1. Rechtliche Grundsatzfragen
   Befreiungsanträge
   Betreiber der Schienenwege, Betreiber von Serviceeinrichtungen und Eisenbahnverkehrsun-
   ternehmen können sich auf Antrag bei der Bundesnetzagentur von bestimmten Vorgaben
   der Regulierung befreien lassen. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Unternehmen gesetz-
   lich definierte Voraussetzungen erfüllen, wenn z. B. die von ihnen betriebene Infrastruktur für
   das Funktionieren des Schienenverkehrsmarktes nicht von strategischer Bedeutung ist.


   Entflechtung
   Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz ist die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhal-
   tung der Entflechtungsvorschriften vom Eisenbahn-Bundesamt auf die Bundesnetzagentur
   übergegangen. Die Bundesnetzagentur wird den Eisenbahnmarkt beobachten und von ihren
   Kompetenzen Gebrauch machen, insbesondere in Umsetzung von Vorgaben zur Übertra-
   gung öffentlicher Gelder. Dazu plant sie, einen Marktdialog durchzuführen.


   2. Ökonomische Grundsatzfragen
   Wartungseinrichtungen
   Erstmals überprüft die Bundesnetzagentur den Grad der Marktöffnung und den Umfang des
   Wettbewerbs im Wirtschaftsbereich der Wartungseinrichtungen. Aufbauend auf die im Jahr
   2017 vorgenommene Marktsegmentierung wird dazu im Jahr 2018 eine zweite Erhebungs-
   runde durchgeführt. Aus den Ergebnissen wird ein Berichtsentwurf erstellt, eine Marktkonsul-
   tation durchgeführt und der Abschlussbericht der Bundesregierung übergeben.


   Bericht nach § 37 ERegG:
   Die Bundesnetzagentur überprüft, ob für Schienenpersonennahverkehrsdienste und sonstige
   Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags eine (Ko-
   sten)-Unterdeckung aufgrund der Kopplung der Entgelte an die Änderungsrate der Regiona-
   lisierungsmittel besteht. Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur die Mengen- und Er-
   lösentwicklungen und die Aufschlagsbildung bzw. Kostenzuordnung nach alternativen Krite-
   rien bei den bundeseigenen Betreibern von Schienenwegen und Betreibern von Personen-
   bahnhöfen untersuchen. Auf Grundlage ihrer Erkenntnisse wird die Bundesnetzagentur ei-
   nen Berichtsentwurf erstellen. Auf der Basis des Berichtsentwurfs und der Stellungnahmen
   der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes wird die Bundesnetzagentur dann ihren
   endgültigen Bericht erstellen und der Bundesregierung vorlegen.


   Fortentwicklung der Marktsegment- und Tragfähigkeitsbetrachtung:
   Für künftige Trassenpreisprüfungen benötigt die Bundesnetzagentur aktuelle und unabhän-
   gige Informationen darüber, in welchem Umfang bei steigendem Trassenpreis Verkehrsrück-
   gänge zu erwarten sind. Ein Gutachten soll die Elastizität der Nachfrage nach Schienenkilo-
   metern bestimmen. Notwendig wurde dieses durch umzusetzendes EU-Eisenbahnrecht, wo-
   nach bei der Trassenpreisbildung zwischen den direkten Kosten des Zugbetriebs – die alle
   Eisenbahnunternehmen bezahlen müssen – und einem Aufschlag nach Wettbewerbsfähig-
   keit des angebotenen Verkehrs unterschieden wird. Wie hoch diese Markttragfähigkeit anzu-
   setzen ist, ergibt sich aus der Bereitschaft des Marktes, Preisänderungen zu akzeptieren



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           oder ihnen auszuweichen. Bestimmt wird diese Elastizität der Nachfrage über Befragungen
           im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr. Anschließend ist zu entscheiden,
           für welche Genehmigungsverfahren Ergebnisse des Gutachtens verwendet werden können
           und welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind.


           Marktkonsultation nach § 67 ERegG
           Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur mindestens alle
           zwei Jahre Vertreter der Nutzer von Dienstleistungen im Bereich des Schienengütertrans-
           ports und des Schienenpersonenverkehrs konsultiert. Im Jahr 2018 beabsichtigt die Bundes-
           netzagentur daher erstmalig repräsentative Verbände beider Bereiche durch eine Vorbefra-
           gung mittels qualitativer Fragebogen einzuspannen und sich mit diesen Vertretern im Rah-
           men eines gemeinsamen Workshops auszutauschen.


           3. Zugangsregulierung
           Projekte digitaler Kapazitätssteigerungen
           Die DB Netz AG beabsichtigt, den Prozess der Trassenkonstruktion zu digitalisieren. Die
           Einführung der neuen Technik berührt grundsätzliche regulierungsrechtliche Fragen, insbe-
           sondere hinsichtlich der Regelungen über die Trassenzuweisung und des diskriminierungs-
           freien, transparenten, angemessenen Zugangs, und betrifft praktische Umsetzungsfragen,
           welche die Bundesnetzagentur begleiten wird.


           Planung und Durchführung von Baumaßnahmen
           Vermehrte Bautätigkeiten führen dazu, dass sich Zugangsberechtigte für Verbesserungen
           über die Art und Weise der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen aussprechen.
           Erschwerniskosten für die Zugangsberechtigten etwa in Form höherer Materialkosten, z. B.
           höhere Energiekosten in Folge von Umleitungen, oder erhöhter Personalkosten, z. B. Ein-
           satz weiterer Triebfahrzeugführer, nehmen mit der Anzahl der Baumaßnahmen zu und stel-
           len nach Auskunft der Eisenbahnverkehrsunternehmen hohe wirtschaftliche Belastungen
           dar. Die im Rahmen des – vom Eisenbahnmarkt im Jahr 2017 initiierten – Runden Tisches
           „Baustellenmanagement“ angestoßenen Überlegungen zur Verbesserung des Baubetriebs-
           managements und kapazitätsschonenden Bauens sind weiter zu konkretisieren und sukzes-
           sive umzusetzen. Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess beobachten und die Umset-
           zungsschritte prüfen.


           4. Entgeltregulierung
           Ermittlung der Obergrenze der Gesamtkosten für ausgewählte Unternehmen und Genehmi-
           gung der Entgelte
           Nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz hat jeder Betreiber der Schienenwege seine Entgel-
           te für die Erbringung der Pflichtleistungen (sogenanntes Mindestzugangspaket) der Bundes-
           netzagentur zur Genehmigung vorzulegen. Im Jahr 2017 wurden für Betreiber der Schie-
           nenwege, mit Ausnahme derer, die von der Anwendung der Vorschriften zur Anreizsetzung
           ausgenommen sind oder von ihnen befreit wurden, die jeweiligen Ausgangsniveaus der Ge-
           samtkosten festgelegt. Ausgehend von diesem Ausgangsniveau der Gesamtkosten wird im
           Jahr 2018 erneut eine Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2019/2020
           gebildet. Im Anschluss daran erfolgt die Genehmigung der Entgelte. Die Entgelte in einer
           Netzfahrplanperiode sind genehmigungsfähig, wenn die auf Basis der beantragen Entgelte
           berechneten Erlöse der Obergrenze der Gesamtkosten entsprechen.




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   Genehmigung der Entgelte für Personenbahnhöfe
   Nachdem die Bundesnetzagentur im Jahr 2017 erstmals die Entgelte für die Personenbahn-
   höfe der DB Station&Service AG genehmigt hat, wird im Jahr 2018 ein weiteres Genehmi-
   gungsfahren für die Entgelte der Folgeperiode durchgeführt. Da bei der bereits erfolgten
   Entgeltgenehmigung viele Aspekte – insbesondere vor dem Hintergrund gesetzlicher Ände-
   rungen – erstmalig behandelt wurden, ist eine detaillierte Vorbereitung der Genehmigung
   auch in Zusammenarbeit mit der DB Station&Service AG geplant.
   Daneben wird es auch bei anderen Betreibern von Personenbahnhöfen Entgeltgenehmi-
   gungsverfahren geben. Soweit es die bundeseigenen Betreiber betrifft, werden die Erkennt-
   nisse aus den Prüfverfahren in den Bericht zu § 37 ERegG einfließen, in dem die sogenann-
   te Stationspreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr evaluiert wird.


   Prüfkonzept für die Zuordnung von Produktkategorien und für Anlagenpreissysteme
   Im Jahr 2018 plant die Bundesnetzagentur ein Konzept zur Prüfung der Entgelte für die Ser-
   viceeinrichtungen der DB Netz AG zu entwickeln. Diese hat Gleisen verschiedene Funktiona-
   litäten, wie z. B. Lade- oder Abstellgleis, zugeordnet, diese in verschiedene Kategorien un-
   terteilt und ihnen unterschiedliche Entgelte zugeordnet.


   Anreize zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schie-
   nennetzes
   Die im Rahmen des – vom Eisenbahnmarkt im Jahr 2017 initiierten – Runden Tisches
   „Baustellenmanagement“ angestoßenen Überlegungen zur Verbesserung des Anreizsy-
   stems sind eisenbahnrechtlich umzusetzen. Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess
   beobachten und die Umsetzungsschritte prüfen.


   5.   Internationale Angelegenheiten
   Independent Regulators’ Group – Rail
   Die verschiedenen Arbeitsgruppen der Independent Regulators‘ Group – Rail (IRG-Rail)
   werden Positionspapiere, Berichte und Stellungnahmen zu europäischen Eisenbahnthemen
   in den Bereichen Zugang, Güterverkehrskorridore, Entgelte, Marktbeobachtung und Legisla-
   tivvorhaben für Verhandlungen auf europäischer Ebene, zwischen den europäischen Institu-
   tionen und mit anderen Interessengruppen im Eisenbahnsektor, erstellen. Als anerkannter
   Ansprechpartner im europäischen Eisenbahnmarkt trägt IRG-Rail zur Harmonisierung und
   konsistenten Regulierung in den Mitgliedsstaaten bei.
   Die Marktbeobachtung in den Mitgliedsländern der IRG-Rail wird durch die Erarbeitung ge-
   meinsamer Indikatoren weiterentwickelt. Die Ergebnisse der Datenerhebung werden im jähr-
   lich veröffentlichten Marktbeobachtungsbericht zusammengefasst. Darüber hinaus wird das
   Thema „Intermodaler Güterverkehr“ in den Mitgliedsstaaten näher beleuchtet.
   Ein Fokus der Arbeit von IRG-Rail wird bei den Güterverkehrskorridoren neben dem Aus-
   tausch mit den Beteiligten, u. a. im jährlichen IRG-Rail-Forum, insbesondere die Erhebung
   von Leistungskennzahlen sein. Darüber hinaus steht die Überwachung der Zusammenarbeit
   der europäischen Infrastrukturbetreiber als auch der Austausch über technische Netzzu-
   gangsbeschränkungen mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (European Union
   for Railways, ERA) im Vordergrund.
   Im Bereich der Serviceeinrichtungen wird IRG-Rail bei der Umsetzung der den europäischen
   Regulierungsbehörden obliegenden Pflichten aus dem Durchführungsrechtsakt nach Arti-
   kel 13 Absatz 9 Richtlinie 2012/34/EU mitwirken, um eine konsistente Anwendung des
   Rechtsaktes in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.



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           Die IRG-Rail wird sich in Arbeitstreffen und Workshops über Erfahrungen und Informationen
           austauschen und zur Erarbeitung und Entwicklung bewährter Praktiken bei der Verbesse-
           rung der Bedingungen für grenzüberschreitende Zugverkehre beitragen. Die dafür notwendi-
           ge grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden wird im Rahmen der
           Treffen der IRG-Rail als auch über die Kooperationsvereinbarungen der Regulierungsstellen
           im Rahmen der europäischen Güterverkehrskorridore sichergestellt.


           Europäisches Netzwerk der Eisenbahnregulierungsbehörden
           Das Europäische Netzwerk der Eisenbahnregulierungsbehörden (European Network Rail
           Regulatory Bodies, ENRRB) wird sich in 2018 schwerpunktmäßig mit der Zusammenarbeit
           zwischen den europäischen Regulierungsbehörden untereinander sowie mit der Zusammen-
           arbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und den Regulierungsbehörden be-
           fassen. Hierzu werden intensive Austausche unter Beteiligung der Bundesnetzagentur statt-
           finden. Darüber hinaus werden die Entwürfe der zur Verabschiedung anstehenden Durchfüh-
           rungsrechtsakte diskutiert und dem Komitologie-Ausschuss des Eisenbahnbereichs (Single
           European Railway Area Committee, SERAC) vorgelegt. Die Kooperation der Europäischen
           Kommission, des ENRRB und der Interessengruppe „Platform for European Rail Infra-
           structure Managers“ (PRIME) wird sich im Jahr 2018 u. a. mit den Themen „Marktsegmente
           und Aufschläge“ und „Korridore“ beschäftigen. Die Bundesnetzagentur wird in allen Berei-
           chen des ENRRB mitwirken.


           Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission
           Die Richtlinie 2012/34/EU ermächtigt die Europäische Kommission, in verschiedenen Berei-
           chen Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die der Konkretisierung von Regelungen sowie
           Verfahren dienen. Im Jahr 2017 hat der SERAC einem Durchführungsrechtsakt zu dem Zu-
           gang zu Serviceeinrichtungen und eisenbahnbezogenen Dienstleistungen zugestimmt. Wei-
           tere Durchführungsrechtsakte zu der Bewertung des wirtschaftlichen Gleichgewichts bei der
           Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsverträgen im Eisenbahnmarkt und zur effizienten
           Zusammenarbeit der Regulierungsstellen sind vorgesehen. Die Bundesnetzagentur wird für
           die noch anstehenden Themen das Rechtssetzungsverfahren begleiten und dabei ihre Er-
           fahrungen aus der Regulierungspraxis einbringen.


           Europäischer Rechtsrahmen
           Die Bundesnetzagentur wird sich in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
           Verkehr und digitale Infrastruktur sowie im Rahmen der Arbeitsgruppen von IRG-Rail weiter-
           hin an den Initiativen zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens und deren
           Umsetzung beteiligen.
           Das im Jahr 2016 verabschiedete Vierte Eisenbahnpaket steht zur Umsetzung in nationales
           Recht an. Im Wesentlichen geht es hierbei um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
           und des Marktzugangs im Eisenbahnsektor. Die Bundesnetzagentur wird die Umsetzung und
           Anwendung der dahingehenden Rechtsvorschriften unterstützen.
           Einen weiteren wichtigen Themenkomplex wird die Weiterentwicklung und Verbesserung der
           Funktionsweise der transeuropäischen Güterverkehrskorridore darstellen. An den hierzu ein-
           gerichteten Expertengruppen wird die Bundesnetzagentur teilnehmen.
           Schließlich ist für 2018 eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Arbeitsgruppe „Zu-
           gang“ der IRG-Rail mit der ERA geplant, da diese neue Kompetenzen mit wachsendem
           Überschneidungspotential zu regulatorischen Fragestellungen erhalten hat.
           Die Bundesnetzagentur wird zudem die zwei Pilotprojekte begleiten, die von der Rail Net
           Europe (RNE) gemeinsam mit den europäischen Infrastrukturbetreibern und ausgewählten



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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3560                    – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       23 2017


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   Güterverkehrskorridoren Ende 2017 gestartet sind. Beide Projekte behandeln ein neues
   Konzept für eine europäische Abstimmung des Prozesses der Fahrplanerstellung. Damit
   sollen grenzüberschreitende Trassen besser geplant und abgestimmt werden, so dass den
   Anforderungen der Marktsegmente Personen- und Güterverkehr vermehrt Rechnung getra-
   gen wird.




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