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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2017                        – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   3557


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           oder ihnen auszuweichen. Bestimmt wird diese Elastizität der Nachfrage über Befragungen
           im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr. Anschließend ist zu entscheiden,
           für welche Genehmigungsverfahren Ergebnisse des Gutachtens verwendet werden können
           und welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind.


           Marktkonsultation nach § 67 ERegG
           Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur mindestens alle
           zwei Jahre Vertreter der Nutzer von Dienstleistungen im Bereich des Schienengütertrans-
           ports und des Schienenpersonenverkehrs konsultiert. Im Jahr 2018 beabsichtigt die Bundes-
           netzagentur daher erstmalig repräsentative Verbände beider Bereiche durch eine Vorbefra-
           gung mittels qualitativer Fragebogen einzuspannen und sich mit diesen Vertretern im Rah-
           men eines gemeinsamen Workshops auszutauschen.


           3. Zugangsregulierung
           Projekte digitaler Kapazitätssteigerungen
           Die DB Netz AG beabsichtigt, den Prozess der Trassenkonstruktion zu digitalisieren. Die
           Einführung der neuen Technik berührt grundsätzliche regulierungsrechtliche Fragen, insbe-
           sondere hinsichtlich der Regelungen über die Trassenzuweisung und des diskriminierungs-
           freien, transparenten, angemessenen Zugangs, und betrifft praktische Umsetzungsfragen,
           welche die Bundesnetzagentur begleiten wird.


           Planung und Durchführung von Baumaßnahmen
           Vermehrte Bautätigkeiten führen dazu, dass sich Zugangsberechtigte für Verbesserungen
           über die Art und Weise der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen aussprechen.
           Erschwerniskosten für die Zugangsberechtigten etwa in Form höherer Materialkosten, z. B.
           höhere Energiekosten in Folge von Umleitungen, oder erhöhter Personalkosten, z. B. Ein-
           satz weiterer Triebfahrzeugführer, nehmen mit der Anzahl der Baumaßnahmen zu und stel-
           len nach Auskunft der Eisenbahnverkehrsunternehmen hohe wirtschaftliche Belastungen
           dar. Die im Rahmen des – vom Eisenbahnmarkt im Jahr 2017 initiierten – Runden Tisches
           „Baustellenmanagement“ angestoßenen Überlegungen zur Verbesserung des Baubetriebs-
           managements und kapazitätsschonenden Bauens sind weiter zu konkretisieren und sukzes-
           sive umzusetzen. Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess beobachten und die Umset-
           zungsschritte prüfen.


           4. Entgeltregulierung
           Ermittlung der Obergrenze der Gesamtkosten für ausgewählte Unternehmen und Genehmi-
           gung der Entgelte
           Nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz hat jeder Betreiber der Schienenwege seine Entgel-
           te für die Erbringung der Pflichtleistungen (sogenanntes Mindestzugangspaket) der Bundes-
           netzagentur zur Genehmigung vorzulegen. Im Jahr 2017 wurden für Betreiber der Schie-
           nenwege, mit Ausnahme derer, die von der Anwendung der Vorschriften zur Anreizsetzung
           ausgenommen sind oder von ihnen befreit wurden, die jeweiligen Ausgangsniveaus der Ge-
           samtkosten festgelegt. Ausgehend von diesem Ausgangsniveau der Gesamtkosten wird im
           Jahr 2018 erneut eine Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2019/2020
           gebildet. Im Anschluss daran erfolgt die Genehmigung der Entgelte. Die Entgelte in einer
           Netzfahrplanperiode sind genehmigungsfähig, wenn die auf Basis der beantragen Entgelte
           berechneten Erlöse der Obergrenze der Gesamtkosten entsprechen.




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   Genehmigung der Entgelte für Personenbahnhöfe
   Nachdem die Bundesnetzagentur im Jahr 2017 erstmals die Entgelte für die Personenbahn-
   höfe der DB Station&Service AG genehmigt hat, wird im Jahr 2018 ein weiteres Genehmi-
   gungsfahren für die Entgelte der Folgeperiode durchgeführt. Da bei der bereits erfolgten
   Entgeltgenehmigung viele Aspekte – insbesondere vor dem Hintergrund gesetzlicher Ände-
   rungen – erstmalig behandelt wurden, ist eine detaillierte Vorbereitung der Genehmigung
   auch in Zusammenarbeit mit der DB Station&Service AG geplant.
   Daneben wird es auch bei anderen Betreibern von Personenbahnhöfen Entgeltgenehmi-
   gungsverfahren geben. Soweit es die bundeseigenen Betreiber betrifft, werden die Erkennt-
   nisse aus den Prüfverfahren in den Bericht zu § 37 ERegG einfließen, in dem die sogenann-
   te Stationspreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr evaluiert wird.


   Prüfkonzept für die Zuordnung von Produktkategorien und für Anlagenpreissysteme
   Im Jahr 2018 plant die Bundesnetzagentur ein Konzept zur Prüfung der Entgelte für die Ser-
   viceeinrichtungen der DB Netz AG zu entwickeln. Diese hat Gleisen verschiedene Funktiona-
   litäten, wie z. B. Lade- oder Abstellgleis, zugeordnet, diese in verschiedene Kategorien un-
   terteilt und ihnen unterschiedliche Entgelte zugeordnet.


   Anreize zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schie-
   nennetzes
   Die im Rahmen des – vom Eisenbahnmarkt im Jahr 2017 initiierten – Runden Tisches
   „Baustellenmanagement“ angestoßenen Überlegungen zur Verbesserung des Anreizsy-
   stems sind eisenbahnrechtlich umzusetzen. Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess
   beobachten und die Umsetzungsschritte prüfen.


   5.   Internationale Angelegenheiten
   Independent Regulators’ Group – Rail
   Die verschiedenen Arbeitsgruppen der Independent Regulators‘ Group – Rail (IRG-Rail)
   werden Positionspapiere, Berichte und Stellungnahmen zu europäischen Eisenbahnthemen
   in den Bereichen Zugang, Güterverkehrskorridore, Entgelte, Marktbeobachtung und Legisla-
   tivvorhaben für Verhandlungen auf europäischer Ebene, zwischen den europäischen Institu-
   tionen und mit anderen Interessengruppen im Eisenbahnsektor, erstellen. Als anerkannter
   Ansprechpartner im europäischen Eisenbahnmarkt trägt IRG-Rail zur Harmonisierung und
   konsistenten Regulierung in den Mitgliedsstaaten bei.
   Die Marktbeobachtung in den Mitgliedsländern der IRG-Rail wird durch die Erarbeitung ge-
   meinsamer Indikatoren weiterentwickelt. Die Ergebnisse der Datenerhebung werden im jähr-
   lich veröffentlichten Marktbeobachtungsbericht zusammengefasst. Darüber hinaus wird das
   Thema „Intermodaler Güterverkehr“ in den Mitgliedsstaaten näher beleuchtet.
   Ein Fokus der Arbeit von IRG-Rail wird bei den Güterverkehrskorridoren neben dem Aus-
   tausch mit den Beteiligten, u. a. im jährlichen IRG-Rail-Forum, insbesondere die Erhebung
   von Leistungskennzahlen sein. Darüber hinaus steht die Überwachung der Zusammenarbeit
   der europäischen Infrastrukturbetreiber als auch der Austausch über technische Netzzu-
   gangsbeschränkungen mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (European Union
   for Railways, ERA) im Vordergrund.
   Im Bereich der Serviceeinrichtungen wird IRG-Rail bei der Umsetzung der den europäischen
   Regulierungsbehörden obliegenden Pflichten aus dem Durchführungsrechtsakt nach Arti-
   kel 13 Absatz 9 Richtlinie 2012/34/EU mitwirken, um eine konsistente Anwendung des
   Rechtsaktes in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.



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           Die IRG-Rail wird sich in Arbeitstreffen und Workshops über Erfahrungen und Informationen
           austauschen und zur Erarbeitung und Entwicklung bewährter Praktiken bei der Verbesse-
           rung der Bedingungen für grenzüberschreitende Zugverkehre beitragen. Die dafür notwendi-
           ge grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden wird im Rahmen der
           Treffen der IRG-Rail als auch über die Kooperationsvereinbarungen der Regulierungsstellen
           im Rahmen der europäischen Güterverkehrskorridore sichergestellt.


           Europäisches Netzwerk der Eisenbahnregulierungsbehörden
           Das Europäische Netzwerk der Eisenbahnregulierungsbehörden (European Network Rail
           Regulatory Bodies, ENRRB) wird sich in 2018 schwerpunktmäßig mit der Zusammenarbeit
           zwischen den europäischen Regulierungsbehörden untereinander sowie mit der Zusammen-
           arbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und den Regulierungsbehörden be-
           fassen. Hierzu werden intensive Austausche unter Beteiligung der Bundesnetzagentur statt-
           finden. Darüber hinaus werden die Entwürfe der zur Verabschiedung anstehenden Durchfüh-
           rungsrechtsakte diskutiert und dem Komitologie-Ausschuss des Eisenbahnbereichs (Single
           European Railway Area Committee, SERAC) vorgelegt. Die Kooperation der Europäischen
           Kommission, des ENRRB und der Interessengruppe „Platform for European Rail Infra-
           structure Managers“ (PRIME) wird sich im Jahr 2018 u. a. mit den Themen „Marktsegmente
           und Aufschläge“ und „Korridore“ beschäftigen. Die Bundesnetzagentur wird in allen Berei-
           chen des ENRRB mitwirken.


           Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission
           Die Richtlinie 2012/34/EU ermächtigt die Europäische Kommission, in verschiedenen Berei-
           chen Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die der Konkretisierung von Regelungen sowie
           Verfahren dienen. Im Jahr 2017 hat der SERAC einem Durchführungsrechtsakt zu dem Zu-
           gang zu Serviceeinrichtungen und eisenbahnbezogenen Dienstleistungen zugestimmt. Wei-
           tere Durchführungsrechtsakte zu der Bewertung des wirtschaftlichen Gleichgewichts bei der
           Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsverträgen im Eisenbahnmarkt und zur effizienten
           Zusammenarbeit der Regulierungsstellen sind vorgesehen. Die Bundesnetzagentur wird für
           die noch anstehenden Themen das Rechtssetzungsverfahren begleiten und dabei ihre Er-
           fahrungen aus der Regulierungspraxis einbringen.


           Europäischer Rechtsrahmen
           Die Bundesnetzagentur wird sich in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
           Verkehr und digitale Infrastruktur sowie im Rahmen der Arbeitsgruppen von IRG-Rail weiter-
           hin an den Initiativen zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens und deren
           Umsetzung beteiligen.
           Das im Jahr 2016 verabschiedete Vierte Eisenbahnpaket steht zur Umsetzung in nationales
           Recht an. Im Wesentlichen geht es hierbei um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
           und des Marktzugangs im Eisenbahnsektor. Die Bundesnetzagentur wird die Umsetzung und
           Anwendung der dahingehenden Rechtsvorschriften unterstützen.
           Einen weiteren wichtigen Themenkomplex wird die Weiterentwicklung und Verbesserung der
           Funktionsweise der transeuropäischen Güterverkehrskorridore darstellen. An den hierzu ein-
           gerichteten Expertengruppen wird die Bundesnetzagentur teilnehmen.
           Schließlich ist für 2018 eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Arbeitsgruppe „Zu-
           gang“ der IRG-Rail mit der ERA geplant, da diese neue Kompetenzen mit wachsendem
           Überschneidungspotential zu regulatorischen Fragestellungen erhalten hat.
           Die Bundesnetzagentur wird zudem die zwei Pilotprojekte begleiten, die von der Rail Net
           Europe (RNE) gemeinsam mit den europäischen Infrastrukturbetreibern und ausgewählten



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   Güterverkehrskorridoren Ende 2017 gestartet sind. Beide Projekte behandeln ein neues
   Konzept für eine europäische Abstimmung des Prozesses der Fahrplanerstellung. Damit
   sollen grenzüberschreitende Trassen besser geplant und abgestimmt werden, so dass den
   Anforderungen der Marktsegmente Personen- und Güterverkehr vermehrt Rechnung getra-
   gen wird.




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