amtsblatt-24
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3735
Mitteilung Nr. 734/2017 Mitteilung Nr. 736/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0485 004-ZA-0510
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Kelheim GmbH & Co. der Anreizregulierung gegen die Licht-, Kraft- und Wasserwerke
KG, Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim hat die Beschlusskammer 4 Kitzingen GmbH, Wörthstr. 5, 97318 Kitzingen hat die Beschluss-
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge- munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-
troffen: scheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0485 BK4-17-004-ZA-0510
Mitteilung Nr. 735/2017 Mitteilung Nr. 737/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0504 004-ZA-0522
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Gasversorgung Ebermannstadt der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bexbach GmbH, Kol-
GmbH, Forchheimer Straße 29, 91320 Ebermannstadt hat die Be- pingstraße 83, 66450 Bexbach hat die Beschlusskammer 4 der
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Entscheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0522
BK4-17-004-ZA-0504
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3736 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 24 2017
Mitteilung Nr. 738/2017 Mitteilung Nr. 740/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0524 004-ZA-0532
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Energie Waldeck Frankeberg der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Blankenburg,
GmbH, Arolser Landstraße 27, 34497 Korbach hat die Beschluss- Börnecker Straße 6, 38889 Blankenburg hat die Beschlusskammer
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom- 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent- Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
scheidung getroffen: troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 13000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0524 BK4-17-004-ZA-0532
Mitteilung Nr. 739/2017 Mitteilung Nr. 741/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0531 004-ZA-0535
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Murrhardt, Marktplatz der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Traunstein GmbH &
10, 71540 Murrhardt hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetz- Co. KG, Gasstraße 37, 83278 Traunstein hat die Beschlusskam-
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen- mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-
bahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen: kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei-
dung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
umfänglich nachgekommen ist. gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0531
BK4-17-004-ZA-0535
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3737
Mitteilung Nr. 742/2017 Mitteilung Nr. 744/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0549 004-ZA-0581
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Backnang GmbH, der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Eberbach, Güterbahn-
Schlachthofstraße 10, 71522 Backnang hat die Beschlusskammer hofstraße 4, 69412 Eberbach hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge- Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0581
BK4-17-004-ZA-0549
Mitteilung Nr. 745/2017
Mitteilung Nr. 743/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 004-ZA-0597
004-ZA-0561
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung gegen die Teutoburger Energie Netzwerk
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Langenfeld GmbH, GmbH, Höhenweg 14, 49170 Hagen hat die Beschlusskammer 4
Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40764 Langenfeld hat die Beschlusskam- der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei- troffen:
dung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 6000 EUR für den Fall angedroht, dass sie den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
Diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 31.07.2017, Az.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- BK4-17-004-ZA-0597-R, zurückgenommen.
desnetzagentur abgerufen werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0561
BK4-17-004-ZA-0597
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3738 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 24 2017
Mitteilung Nr. 746/2017 Mitteilung Nr. 748/2017
Rücknahme einer Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Da- Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
tenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfak- den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
tor nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG i.V.m. § 94 S. 1 EnWG i.V.m. EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
§§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-004-ZA- 004-ZA-0642
0597-R
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung gegen die Energieversorgung Trossingen
der Anreizregulierung gegen die Teutoburger Energie Netzwerk GmbH, Bahnhofstraße 9, 78647 Trossingen hat die Beschlusskam-
GmbH, Höhenweg 14, 49170 Hagen hat die Beschlusskammer 4 mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei-
Post und Eisenbahnen am 31.07.2017 folgende Entscheidung ge- dung getroffen:
troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Der Beschluss vom 17.07.2017, Az. BK4-17-004-ZA-0597, mit dem geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gegenüber der Betroffenen die Festsetzung eines Zwangsgeldes den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
angedroht wurde, wurde mit Wirkung für die Vergangenheit zurück- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
genommen. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0597-R BK4-17-004-ZA-0642
Mitteilung Nr. 747/2017 Mitteilung Nr. 749/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0620 004-ZA-0647
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Lippstadt GmbH, Bun- der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bebra GmbH, Wie-
senstraße 2, 59557 Lippstadt hat die Beschlusskammer 4 der Bun- senweg 1, 36179 Bebra hat die Beschlusskammer 4 der Bundes-
desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-
Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen: senbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0620 BK4-17-004-ZA-0647
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3739
Mitteilung Nr. 750/2017 Mitteilung Nr. 752/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0652 004-ZA-0692
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH, der Anreizregulierung gegen die Gemeindewerke Bovenden GmbH
Würzburger Str. 5, 97688 Bad Kissingen hat die Beschlusskammer & Co. KG, Rathausplatz 1, 37120 Bovenden hat die Beschluss-
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge- munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-
troffen: scheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0652 BK4-17-004-ZA-0692
Mitteilung Nr. 751/2017 Mitteilung Nr. 753/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0669 004-ZA-0748
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Eschwege GmbH, der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bad Homburg v.d.
Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege hat die Beschlusskam- Höhe, Steinmühlstraße 26, 61352 Bad Homburg hat die Be-
mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei- lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende
dung getroffen: Entscheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 7000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0669 BK4-17-004-ZA-0748
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3740 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 24 2017
Mitteilung Nr. 754/2017 Mitteilung Nr. 756/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0753 004-ZA-0767
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bad Reichenhall KU, der Anreizregulierung gegen die GEO Gesellschaft für Energiever-
Hallgrafenstr. 2, 83435 Bad Reichenhall hat die Beschlusskammer sorgung Ostalb, Heidenheimer Str. 35, 73447 Oberkochen hat die
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge- Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgen-
troffen: de Entscheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0753 BK4-17-004-ZA-0767
Mitteilung Nr. 755/2017 Mitteilung Nr. 757/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0756 004-ZA-0769
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Dachau Eigenbetrieb der Anreizregulierung gegen die Gemeindewerk Münchweiler,
der Stadt Dachau, Brunngartenstraße 3, 85221 Dachau hat die Schulstraße 19, 66981 Münchweiler hat die Beschlusskammer 4
Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgen- Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
de Entscheidung getroffen: troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0756 BK4-17-004-ZA-0769
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3741
Mitteilung Nr. 758/2017 Mitteilung Nr. 760/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Rücknahme einer Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Da-
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 tenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfak-
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, tor nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG i.V.m. § 94 S. 1 EnWG i.V.m.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27
004-ZA-0787 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-004-ZA-
0792-R
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Gaggenau, Theodor- von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
Bergmann-Straße 44, 76571 Gaggenau hat die Beschlusskammer der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Sangerhausen GmbH,
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen hat die Beschluss-
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge- kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
troffen: munikation, Post und Eisenbahnen am 31.07.2017 folgende Ent-
scheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie Der Beschluss vom 17.07.2017, Az. BK4-17-004-ZA-0792, mit dem
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gegenüber der Betroffenen die Festsetzung eines Zwangsgeldes
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- angedroht wurde, wurde mit Wirkung für die Vergangenheit zurück-
umfänglich nachgekommen ist. genommen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0787 BK4-17-004-ZA-0792-R
Mitteilung Nr. 759/2017 Mitteilung Nr. 761/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0792 004-ZA-0807
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Sangerhausen GmbH, der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Wertheim GmbH,
Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen hat die Beschluss- Mühlenstr. 60, 97877 Wertheim hat die Beschlusskammer 4 der
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent- und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
scheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 31.07.2017, Az. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0792-R, zurückgenommen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. BK4-17-004-ZA-0807
BK4-17-004-ZA-0792
Bonn, 20. Dezember 2017
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3742 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 24 2017
Mitteilung Nr. 762/2017 Mitteilung Nr. 764/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0834 004-ZA-0867
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Gemeindewerke Hettenleidelheim der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bönnigheim, Kirchhei-
(Gaswerk), Hauptstraße 45, 67310 Hettenleidelheim hat die Be- mer Straße 1, 74357 Bönnigheim hat die Beschlusskammer 4 der
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Entscheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0867
BK4-17-004-ZA-0834
Mitteilung Nr. 765/2017
Mitteilung Nr. 763/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 004-ZA-0901
004-ZA-0845
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Flensburg, Batterie-
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Crailsheim GmbH, straße 48, 24939 Flensburg hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
Friedrich-Bergius-Straße 10-14, 74564 Crailsheim hat die Be- desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te- Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende
Entscheidung getroffen: Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- umfänglich nachgekommen ist.
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0901
BK4-17-004-ZA-0845
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3743
Mitteilung Nr. 766/2017 Mitteilung Nr. 768/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0914 004-ZA-1062
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Haan GmbH, Leichlin-
GmbH, Wasserturmweg 9, 19288 Ludwigslust hat die Beschluss- ger Straße 2, 42781 Haan hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom- desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent- Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
scheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-1062
BK4-17-004-ZA-0914
Mitteilung Nr. 769/2017
Mitteilung Nr. 767/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 004-ZA-1083
004-ZA-1055
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung gegen die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Nor-
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Mosbach GmbH, Am den GmbH, Feldstraße 10, 26506 Norden hat die Beschlusskam-
Henschelberg 6, 74821 Mosbach hat die Beschlusskammer 4 der mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende
und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen: Entscheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs- Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist. umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-1055 BK4-17-004-ZA-1083
Bonn, 20. Dezember 2017
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3744 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 24 2017
Mitteilung Nr. 770/2017 Mitteilung Nr. 772/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-1085 004-ZA-1098
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest- In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Holzminden GmbH, der Anreizregulierung gegen die Gasversorgung Zehdenick GmbH
Rehwiese 28, 37603 Holzminden hat die Beschlusskammer 4 der , Schleusenstraße 22, 16792 Zehdenick hat die Beschlusskammer
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen: Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
umfänglich nachgekommen ist. gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-1085
BK4-17-004-ZA-1098
Mitteilung Nr. 771/2017
Mitteilung Nr. 773/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1 Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17- 6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
004-ZA-1095 11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-1139
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt- setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
der Anreizregulierung gegen die Gasgesellschaft Kerken-Wachten- von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
donk mbG, Dionysiusplatz 4, 47647 Kerken hat die Beschlusskam- der Anreizregulierung gegen die Werraenergie GmbH, August-Be-
mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- bel-Straße 36-38, 36433 Bad Salzungen hat die Beschlusskammer
kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Entscheidung getroffen: Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge- geldes in Höhe von 11000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll- den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
umfänglich nachgekommen ist. gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden. Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-1095
BK4-17-004-ZA-1139
Bonn, 20. Dezember 2017