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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                3735


Mitteilung Nr. 734/2017                                               Mitteilung Nr. 736/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0485                                                           004-ZA-0510

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Kelheim GmbH & Co.         der Anreizregulierung gegen die Licht-, Kraft- und Wasserwerke
KG, Hallstattstraße 15, 93309 Kelheim hat die Beschlusskammer 4       Kitzingen GmbH, Wörthstr. 5, 97318 Kitzingen hat die Beschluss-
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,       kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-          munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-
troffen:                                                              scheidung getroffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0485                                                    BK4-17-004-ZA-0510




Mitteilung Nr. 735/2017                                               Mitteilung Nr. 737/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0504                                                           004-ZA-0522

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Gasversorgung Ebermannstadt           der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bexbach GmbH, Kol-
GmbH, Forchheimer Straße 29, 91320 Ebermannstadt hat die Be-          pingstraße 83, 66450 Bexbach hat die Beschlusskammer 4 der
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende          und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Entscheidung getroffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
                                                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.


                                                                      BK4-17-004-ZA-0522
BK4-17-004-ZA-0504




Bonn, 20. Dezember 2017
167

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3736                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        24 2017


Mitteilung Nr. 738/2017                                               Mitteilung Nr. 740/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0524                                                           004-ZA-0532

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Energie Waldeck Frankeberg            der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Blankenburg,
GmbH, Arolser Landstraße 27, 34497 Korbach hat die Beschluss-         Börnecker Straße 6, 38889 Blankenburg hat die Beschlusskammer
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-        4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-          Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
scheidung getroffen:                                                  troffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 13000 EUR für den Fall angedroht, dass sie         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0524                                                    BK4-17-004-ZA-0532




Mitteilung Nr. 739/2017                                               Mitteilung Nr. 741/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0531                                                           004-ZA-0535

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Murrhardt, Marktplatz      der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Traunstein GmbH &
10, 71540 Murrhardt hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetz-         Co. KG, Gasstraße 37, 83278 Traunstein hat die Beschlusskam-
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen-     mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-
bahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:                 kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei-
                                                                      dung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
umfänglich nachgekommen ist.                                          gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
                                                                      umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.


BK4-17-004-ZA-0531
                                                                      BK4-17-004-ZA-0535




                                                                                                               Bonn, 20. Dezember 2017
168

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                3737


Mitteilung Nr. 742/2017                                               Mitteilung Nr. 744/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0549                                                           004-ZA-0581

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Backnang GmbH,             der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Eberbach, Güterbahn-
Schlachthofstraße 10, 71522 Backnang hat die Beschlusskammer          hofstraße 4, 69412 Eberbach hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,     desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-          Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
troffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
                                                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.


                                                                      BK4-17-004-ZA-0581
BK4-17-004-ZA-0549




                                                                      Mitteilung Nr. 745/2017
Mitteilung Nr. 743/2017
                                                                      Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         004-ZA-0597
004-ZA-0561
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        der Anreizregulierung gegen die Teutoburger Energie Netzwerk
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Langenfeld GmbH,           GmbH, Höhenweg 14, 49170 Hagen hat die Beschlusskammer 4
Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40764 Langenfeld hat die Beschlusskam-      der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-       Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei-         troffen:
dung getroffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 6000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
                                                                      Diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 31.07.2017, Az.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       BK4-17-004-ZA-0597-R, zurückgenommen.
desnetzagentur abgerufen werden.
                                                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.

BK4-17-004-ZA-0561

                                                                      BK4-17-004-ZA-0597



Bonn, 20. Dezember 2017
169

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3738                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        24 2017


Mitteilung Nr. 746/2017                                               Mitteilung Nr. 748/2017

Rücknahme einer Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Da-                 Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
tenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfak-          den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
tor nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG i.V.m. § 94 S. 1 EnWG i.V.m.          EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
§§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27           11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-004-ZA-         004-ZA-0642
0597-R
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        der Anreizregulierung gegen die Energieversorgung Trossingen
der Anreizregulierung gegen die Teutoburger Energie Netzwerk          GmbH, Bahnhofstraße 9, 78647 Trossingen hat die Beschlusskam-
GmbH, Höhenweg 14, 49170 Hagen hat die Beschlusskammer 4              mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,       kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei-
Post und Eisenbahnen am 31.07.2017 folgende Entscheidung ge-          dung getroffen:
troffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Der Beschluss vom 17.07.2017, Az. BK4-17-004-ZA-0597, mit dem         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gegenüber der Betroffenen die Festsetzung eines Zwangsgeldes          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
angedroht wurde, wurde mit Wirkung für die Vergangenheit zurück-      gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
genommen.                                                             umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0597-R                                                  BK4-17-004-ZA-0642




Mitteilung Nr. 747/2017                                               Mitteilung Nr. 749/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0620                                                           004-ZA-0647

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Lippstadt GmbH, Bun-       der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bebra GmbH, Wie-
senstraße 2, 59557 Lippstadt hat die Beschlusskammer 4 der Bun-       senweg 1, 36179 Bebra hat die Beschlusskammer 4 der Bundes-
desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und     netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-
Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:            senbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0620                                                    BK4-17-004-ZA-0647




                                                                                                               Bonn, 20. Dezember 2017
170

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                3739


Mitteilung Nr. 750/2017                                               Mitteilung Nr. 752/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0652                                                           004-ZA-0692

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH,        der Anreizregulierung gegen die Gemeindewerke Bovenden GmbH
Würzburger Str. 5, 97688 Bad Kissingen hat die Beschlusskammer        & Co. KG, Rathausplatz 1, 37120 Bovenden hat die Beschluss-
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,     kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-          munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-
troffen:                                                              scheidung getroffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0652                                                    BK4-17-004-ZA-0692




Mitteilung Nr. 751/2017                                               Mitteilung Nr. 753/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0669                                                           004-ZA-0748

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Eschwege GmbH,             der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bad Homburg v.d.
Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege hat die Beschlusskam-           Höhe, Steinmühlstraße 26, 61352 Bad Homburg hat die Be-
mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-       schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entschei-         lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende
dung getroffen:                                                       Entscheidung getroffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 7000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0669                                                    BK4-17-004-ZA-0748




Bonn, 20. Dezember 2017
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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3740                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        24 2017


Mitteilung Nr. 754/2017                                               Mitteilung Nr. 756/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0753                                                           004-ZA-0767

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bad Reichenhall KU,        der Anreizregulierung gegen die GEO Gesellschaft für Energiever-
Hallgrafenstr. 2, 83435 Bad Reichenhall hat die Beschlusskammer       sorgung Ostalb, Heidenheimer Str. 35, 73447 Oberkochen hat die
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,     Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-          Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgen-
troffen:                                                              de Entscheidung getroffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0753                                                    BK4-17-004-ZA-0767




Mitteilung Nr. 755/2017                                               Mitteilung Nr. 757/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0756                                                           004-ZA-0769

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Dachau Eigenbetrieb        der Anreizregulierung gegen die Gemeindewerk Münchweiler,
der Stadt Dachau, Brunngartenstraße 3, 85221 Dachau hat die           Schulstraße 19, 66981 Münchweiler hat die Beschlusskammer 4
Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,        der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgen-         Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
de Entscheidung getroffen:                                            troffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0756                                                    BK4-17-004-ZA-0769




                                                                                                               Bonn, 20. Dezember 2017
172

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                3741


Mitteilung Nr. 758/2017                                               Mitteilung Nr. 760/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Rücknahme einer Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Da-
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         tenerhebung für den generellen sektoralen Produktivitätsfak-
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      tor nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG i.V.m. § 94 S. 1 EnWG i.V.m.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b, 6 Abs. 1
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27
004-ZA-0787                                                           Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-004-ZA-
                                                                      0792-R
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Gaggenau, Theodor-         von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
Bergmann-Straße 44, 76571 Gaggenau hat die Beschlusskammer            der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Sangerhausen GmbH,
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,     Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen hat die Beschluss-
Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-          kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
troffen:                                                              munikation, Post und Eisenbahnen am 31.07.2017 folgende Ent-
                                                                      scheidung getroffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          Der Beschluss vom 17.07.2017, Az. BK4-17-004-ZA-0792, mit dem
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gegenüber der Betroffenen die Festsetzung eines Zwangsgeldes
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     angedroht wurde, wurde mit Wirkung für die Vergangenheit zurück-
umfänglich nachgekommen ist.                                          genommen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-0787                                                    BK4-17-004-ZA-0792-R




Mitteilung Nr. 759/2017                                               Mitteilung Nr. 761/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0792                                                           004-ZA-0807

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Sangerhausen GmbH,         der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Wertheim GmbH,
Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen hat die Beschluss-           Mühlenstr. 60, 97877 Wertheim hat die Beschlusskammer 4 der
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-        Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-          und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
scheidung getroffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
                                                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 31.07.2017, Az.            desnetzagentur abgerufen werden.
BK4-17-004-ZA-0792-R, zurückgenommen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      BK4-17-004-ZA-0807


BK4-17-004-ZA-0792



Bonn, 20. Dezember 2017
173

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3742                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        24 2017


Mitteilung Nr. 762/2017                                               Mitteilung Nr. 764/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0834                                                           004-ZA-0867

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Gemeindewerke Hettenleidelheim        der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Bönnigheim, Kirchhei-
(Gaswerk), Hauptstraße 45, 67310 Hettenleidelheim hat die Be-         mer Straße 1, 74357 Bönnigheim hat die Beschlusskammer 4 der
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende          und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Entscheidung getroffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
                                                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.


                                                                      BK4-17-004-ZA-0867
BK4-17-004-ZA-0834




                                                                      Mitteilung Nr. 765/2017
Mitteilung Nr. 763/2017
                                                                      Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         004-ZA-0901
004-ZA-0845
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Flensburg, Batterie-
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Crailsheim GmbH,           straße 48, 24939 Flensburg hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
Friedrich-Bergius-Straße 10-14, 74564 Crailsheim hat die Be-          desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-      Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende
Entscheidung getroffen:                                               Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
                                                                      geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        umfänglich nachgekommen ist.
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.

                                                                      BK4-17-004-ZA-0901

BK4-17-004-ZA-0845




                                                                                                               Bonn, 20. Dezember 2017
174

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                3743


Mitteilung Nr. 766/2017                                               Mitteilung Nr. 768/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-0914                                                           004-ZA-1062

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow         der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Haan GmbH, Leichlin-
GmbH, Wasserturmweg 9, 19288 Ludwigslust hat die Beschluss-           ger Straße 2, 42781 Haan hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-        desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
munikation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Ent-          Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:
scheidung getroffen:
                                                                      Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     umfänglich nachgekommen ist.
umfänglich nachgekommen ist.
                                                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       desnetzagentur abgerufen werden.
desnetzagentur abgerufen werden.


                                                                      BK4-17-004-ZA-1062
BK4-17-004-ZA-0914




                                                                      Mitteilung Nr. 769/2017
Mitteilung Nr. 767/2017
                                                                      Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         004-ZA-1083
004-ZA-1055
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        der Anreizregulierung gegen die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Nor-
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Mosbach GmbH, Am           den GmbH, Feldstraße 10, 26506 Norden hat die Beschlusskam-
Henschelberg 6, 74821 Mosbach hat die Beschlusskammer 4 der           mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post      kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende
und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:        Entscheidung getroffen:

Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-         Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
umfänglich nachgekommen ist.                                          umfänglich nachgekommen ist.

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      desnetzagentur abgerufen werden.



BK4-17-004-ZA-1055                                                    BK4-17-004-ZA-1083




Bonn, 20. Dezember 2017
175

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3744                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        24 2017


Mitteilung Nr. 770/2017                                               Mitteilung Nr. 772/2017

Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für                   Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
004-ZA-1085                                                           004-ZA-1098

In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-      In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
der Anreizregulierung gegen die Stadtwerke Holzminden GmbH,           der Anreizregulierung gegen die Gasversorgung Zehdenick GmbH
Rehwiese 28, 37603 Holzminden hat die Beschlusskammer 4 der           , Schleusenstraße 22, 16792 Zehdenick hat die Beschlusskammer
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post      4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung getroffen:        Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
                                                                      troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
umfänglich nachgekommen ist.                                          gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
                                                                      umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.


BK4-17-004-ZA-1085
                                                                      BK4-17-004-ZA-1098




Mitteilung Nr. 771/2017
                                                                      Mitteilung Nr. 773/2017
Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1         Zwangsgeldandrohung im Rahmen der Datenerhebung für
EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,      den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nach § 94 S. 1
6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.         EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 Ziff. b,
11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-         6 Abs. 1 VwVG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr.
004-ZA-1095                                                           11, 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 9 ARegV - Gasbereich, hier: BK4-17-
                                                                      004-ZA-1139
In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die              In dem Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Androhung der Fest-
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-        setzung eines Zwangsgeldes wegen des Verstoßes gegen die
lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber    Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermitt-
von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in        lung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber
der Anreizregulierung gegen die Gasgesellschaft Kerken-Wachten-       von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in
donk mbG, Dionysiusplatz 4, 47647 Kerken hat die Beschlusskam-        der Anreizregulierung gegen die Werraenergie GmbH, August-Be-
mer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni-       bel-Straße 36-38, 36433 Bad Salzungen hat die Beschlusskammer
kation, Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende                   4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Entscheidung getroffen:                                               Post und Eisenbahnen am 17.07.2017 folgende Entscheidung ge-
                                                                      troffen:
Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
geldes in Höhe von 5000 EUR für den Fall angedroht, dass sie          Gegenüber der Betroffenen wurde die Festsetzung eines Zwangs-
den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-        geldes in Höhe von 11000 EUR für den Fall angedroht, dass sie
gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-     den durch den Beschluss vom 05.04.2017, Az. BK4-17-004, vorge-
umfänglich nachgekommen ist.                                          gebenen Verpflichtungen nicht bis spätestens zum 04.08.2017 voll-
                                                                      umfänglich nachgekommen ist.
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.


BK4-17-004-ZA-1095
                                                                      BK4-17-004-ZA-1139




                                                                                                               Bonn, 20. Dezember 2017
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