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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                                  – Regulierung, Telekommunikation –                         3639


          Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie historische Kundendaten zu beauskunften sind. Das
          Beispiel geht von einem noch nicht beendeten Vertragsverhältnis aus, wobei die Kundendaten durch
          Umzug oder Rufnummernwechsel geändert wurden.




          Abbildung 7: Beispiel Kundendatensatz

          Abfrage     Abfragedaten                                                    Antwortdaten
          Nr.
          1           Rufnummer: 0160 1234567                                         Beispieldatensatz 1
                      Ermittlungsrelevanter Stichtag: 18.02.2011
          2           Rufnummer: 0160 1234567                                         Beispieldatensatz 1 und 2
                      Ermittlungsrelevanter Zeitraum: 18.6.2012-01.08.2012
          3           Vorname: Max                                                    Kein Treffer
                      Nachname: Mustermann
                      Straße: Wittelsbacherstr.
                      Hausnummer: 140
                      PLZ: DE-50321
                      Ort: Brühl
                      Ermittlungsrelevanter Stichtag: 18.02.2011
          4           Vorname: Max                                                    Beispiel-Datensatz 2 und 3
                      Nachname: Mustermann
                      Straße: Wittelsbacherstr.
                      Hausnummer: 140
                      PLZ: DE-50321
                      Ort: Brühl
                      Ermittlungsrelevanter Zeitraum: 15.09.2012-06.01.2016
          5           Rufnummer: 0160 1234567                                         Kein Treffer (Wenn Ruf-
                      Ermittlungsrelevanter Stichtag: -                               nummer wieder an anderen
                                                                                      Kunden vergeben wurde, dann
                                                                                      ist dieser zu Beauskunften)
          6           Rufnummer: 0160 7654321                                         Beispiel-Datensatz 3
                      Ermittlungsrelevanter Stichtag: -
          Tabelle 27: Beispielabfragen für historische Kundendaten

          Bei bereits beendeten Vertragsverhältnissen gilt § 111 Absatz 5 TKG entsprechend. In diesen Fällen
          wäre dann dem jeweiligen historischen Datensatz (siehe oben Beispiel-Datensatz 1 - 3) das Datum
          des Vertragsendes hinzuzufügen.




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       3.5 Datenaustausch bei Antwort
       3.5.1 Metadaten der Antwort
       Folgende Metadaten müssen in einer Antwort übertragen werden:

             die Versionsangabe (hier „TR1.0“),
             die Vorgangskennung im AAV
             die Kennung der Abfragestelle der Bundesnetzagentur
             die EAZ-Klasse der Abfrage
             die Anzahl der Suchtreffer
             die Mandantenkennung innerhalb eines Mehrmandantensystems eines verpflichteten Unter-
              nehmens

       Die Felder für die Metadaten der Antwort sind in Anlage 04 genauer beschrieben.

       3.5.2 Inhaltsdaten der Antwort
       Bei der Antwort können folgende Angaben übertragen werden, deren Syntax in der WSDL-Datei
       beschrieben ist:

             Rufnummer
             Vorname
             Nachname
             Geburtsdatum
             Straße
             Hausnummer
             Postleitzahl
             Ort
             Straße (Anschluss)
             Hausnummer (Anschluss)
             Postleitzahl (Anschluss)
             Ort (Anschluss)
             E-Mail-Adressen (wenn diese vom Verpflichteten selbst vergeben wurden)
             Gerätenummer des Mobilfunkendgeräts
             Andere Anschlusskennungen
             Vertragszeitraum (Vertragsbeginn, Vertragsende)
             Vertragsänderung
             Verweistyp (Provider- oder Portierungsverweis)

       Rufnummern werden in der Antwort so zurückzuliefert, wie in Kapitel 3.3.2 vorgegeben.

       Wenn eine Rufnummer an einen Provider oder Reseller abgeleitet zugeteilt wurde und daher beim
       originären Netzbetreiber keine Kundendaten zur Verfügung stehen, muss in der Antwort des
       Verpflichteten auf die Abfrage nach dieser Rufnummer im Datenfeld „Verweistyp“ (siehe Anlage
       04.2) eine 1 zurückgeliefert werden. In das Datenfeld für Nachname muss der dem Provider zuge-
       ordnete International Carrier Code (ICC) oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Providername oder
       die Portierungskennung des Providers eingetragen werden. Der ICC ist eine standardisierte Kennung
       nach der Empfehlung M.1400 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Eine Liste der in



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          Deutschland notifizierten ICC findet sich auf der Website der ITU. Die Verwendung des ICC ist nur
          zulässig, wenn auf eine rufnummernbasierte Abfrage geantwortet wird.

          Bei portierten Rufnummern wird im Datenfeld „Verweistyp“ eine 2 zurück geliefert, wenn die dem
          Zuteilungsnehmer zugeteilte Rufnummer zu einem anderen Netzbetreiber portiert wurde. Im
          Datenfeld für Nachname muss dann die Portierungskennung (Dxxx) des zuletzt bekannten
          Netzbetreibers der Rufnummer eingetragen werden. Ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der
          zugeteilten Portierungskennungen kann auf der Website der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

          Als Grundlage für die Erfassung in den Datenbanken der Verpflichteten wird die Schreibweise des
          Wohnortes bzw. des Ortes des Anschlusses und der Straße gemäß dem DataFactory Streetcode der
          Deutschen Post AG empfohlen.

          Postleitzahlen sind immer mit vorangestelltem Ländercode gemäß DIN EN ISO 3166-1 und einem
          darauffolgenden Bindestrich „-“ zu bilden und auch entsprechend bei der Suche auszuwerten, dies
          gilt auch für deutsche oder österreichische Postleitzahlen (Beispiel: „DE-55152“, „AT-1234“). Bei
          Ländern ohne Postleitzahlen ist nur der Ländercode zurück zu liefern.




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       4. Zeichensatz
       Die Koordinierungsstelle für IT-Standards in der öffentlichen Verwaltung (KoSIT) empfiehlt, in allen
       IT-Verfahren den international anerkannten Standard UNICODE für den Zeichensatz einzusetzen. Da
       es nicht angemessen ist, alle bekannten Schriftzeichen umzusetzen, wird empfohlen, alle IT-Verfah-
       ren auf Zeichen zu beschränken, die auf den lateinischen Grundbuchstaben basieren.

       Dieser Empfehlung folg die Bundesnetzagentur und legt für das automatisierte Auskunftverfahren
       den Zeichensatz „Lateinische Zeichen in UNICODE“ („String.Latin“) in Version V1.1.1 fest. Dies gilt für
       alle Verfahrensteilnehmer (ersuchende Stellen und verpflichtete Unternehmen).

       Die vollständige Spezifikation wird auf der Website der KoSIT (http://www.xoev.de) kostenfrei und
       uneingeschränkt zur Nutzung bereitgestellt. Diese Zeichensatz-Definition ist auch in die WSDL-Datei
       zur Webservice-Anbindung der ersuchenden Stellen und verpflichteten Unternehmen integriert.
       Andere als die dort definierten Zeichen sind nicht zulässig.

       Für die zu verwendende Kodierung wird UTF-8 vorgegeben.

       Den Zeichen „*“, „?“, „[„ und „]“ kommt in Ersuchen und Abfragen eine besondere Bedeutung bei
       der Suche mittels Platzhaltern zu. Soll eines dieser Zeichen zur Suche in einer Namensangabe in
       seiner ursprünglichen Bedeutung eingesetzt werden, so muss es durch das vorangestellte Zeichen „\“
       (Escape-Zeichen bzw. Maskierungszeichen) gekennzeichnet werden. Soll das Escape-Zeichen in
       seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet werden, so ist es aufzudoppeln („\\“).

       Dies gilt nur für die Übermittlung von Ersuchen und Abfragen. Die Verpflichtetensysteme müssen die
       Sonderzeichen inkl. eventueller Escape-Zeichen wie oben beschrieben interpretieren. In Antworten
       und Ergebnissen werden die Daten wie in der Bestandsdatenbank des Verpflichteten hinterlegt
       übergeben.

       Die Systeme der ersuchenden Stellen sollten die Erfassung der o.g. Zeichen in ihrer jeweils inten-
       dierten Bedeutung geeignet unterstützen.




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          5. Normalisierung in Verpflichteten-Datenbanken
          Dieser Abschnitt ist für ersuchende Stellen rein informativ, da es Aufgabe der Verpflichteten-
          Software ist, eine Normalisierung der Bestandsdaten für Suchzwecke durchzuführen.

          Um die Trefferidentifikation erfasster Datensätze zu gewährleisten, ist neben der exakten Zeichen-
          folge einer Eingabe (Vorname, Nachname, Anschrift) auch die transliterierte Suchform zu erzeugen
          und gegebenenfalls zu speichern. Die Suche hat unabhängig von der Groß- und Kleinschreibung zu
          erfolgen. Die Umsetzung von Zeichenketten über dem Zeichensatz String.Latin in eine Suchform,
          bestehend aus Großbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen und ist in folgendem Dokument
          festgelegt:

                 „Umstellung auf Lateinische Zeichen in Unicode – Vorgaben für Identifikationsverfahren“
                                                    Abschlussbericht
                                                Fassung vom 17. 1. 2012
                             Projektgruppe Standard des AK / Der Innenministerkonferenz

          Maßgeblich ist die Spalte „Suchform“ in Anhang B - Umsetzungstabelle. Das Dokument ist ebenfalls
          auf der Website der KoSIT (http://www.xoev.de) zu finden.

          Dabei sind nur Zeichen der Unicode-Kategorie NUMBER und LETTER zu berücksichtigen. Alle anderen
          Zeichen sind bei der Bildung der Suchform zu ignorieren.

          Die Platzhalter-Zeichen „*“, „?“, „[“ und „]“ sind bei der Suche gemäß ihrer oben beschriebenen
          Funktion (Kapitel 2.3.3.4) gesondert zu interpretieren.

          Bei Straßennamen sind folgende Zeichenfolgen als gleichwertig anzusehen:

          Ausgeschrieben Abgekürzt
          Straße         Str
          Platz          Pl
          Tabelle 28: Gleichwertige Zeichenfolgen im Feld Straße

          Akademische Titel, Adelstitel oder sonstige Namenszusätze dürfen bei der Suche nicht
          berücksichtigt werden. Soweit sie in den Kundendaten erfasst wurden, sind sie jedoch in der Antwort
          in den entsprechenden Feldern zurückzuliefern. Gleiches gilt für die Rechtsformen bei Firmennamen.
          Anlage 05 listet alle Namenszusätze auf, welche bei der Suche nicht berücksichtigt werden dürfen.

          Die Antwort ist angereichert (String.Latin) zurückzugeben, obwohl normalisiert gesucht wird. Z. B. bei
          Suche nach „Müller“ muss „Müller“ zurückgegeben werden (falls sich der Kunde mit Umlaut
          schreibt), obwohl mit „MUELLER“ gesucht wird.

          Nachfolgend sind die Schritte zur empfohlenen Normalisierung von Namensangaben nochmals
          zusammenfassend dargestellt:

              1. Eliminierung zu ignorierender Zeichen.
              2. Verarmung gemäß Umsetzungstabelle im Dokument „Umstellung auf Lateinische Zeichen in
                 Unicode – Vorgaben für Identifikationsverfahren“ (s.o.), dies beinhaltet bereits die Transfor-
                 mation in Großbuchstaben.
              3. Vereinheitlichung bei Straßennamen (Tabelle 28)
              4. Eliminierung von Namenszusätzen und Rechtsformen bei Firmennamen


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       Basierend auf der so gebildeten Suchform kann die phonetische Form gebildet werden:

           5. Bildung einer phonetischen Form (Kapitel 6)

       Beispiele anhand des Nachnamens:

       Ausgangsform                                   Suchform                  Phonetische Form
       (glz. zu beauskunftende Form)                  (nach Schritt 4)          (nach Schritt 5)
       Möller-Spargël                                 MOELLERSPARGEL            65781745
       @Online Service GmbH                           ONLINESERVICE             06568738
       Ola! Import/Export                             OLAIMPORTEXPORT           05617248172
       Aktiengesellschaft
       Tabelle 29: Normalisierung Beispiel Nachname

       Praktischerweise sollten die Systeme der Verpflichteten für jede in Frage kommende Angabe
       zusätzlich eine Suchform und ggf. eine phonetische Form abspeichern. Die Bildung der phonetischen
       Form wird im nachfolgenden Kapitel beschrieben.




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          6. Kölner Phonetik
          Auf der Grundlage von § 5 Absatz 1 Satz 3 KDAV wird die sog. Kölner Phonetik als sprachwissen-
          schaftliches Verfahren für die Suche mittels Ähnlichenfunktion vorgegeben. Ziel dieses Verfahrens ist
          es, die Trefferwahrscheinlichkeit dadurch zu erhöhen, dass gleich oder ähnlich klingenden Wörtern
          derselbe phonetische Code zugeordnet wird, um bei Suchfunktionen eine Ähnlichkeitssuche zu
          implementieren. Die Kölner Phonetik ist ein an die Deutsche Sprache angepasster Algorithmus zur
          Indizierung von Wörtern bei der Suche in Personendatenbanken. Dabei werden durch lediglich ca. 25
          Regeln Buchstaben je nach Kontext in eine Ziffer von 0 bis 8 kodiert.5

          Zur Bildung des Phonetischen Codes werden nur Buchstaben in bereits normalisierten Namens- und
          Adressfeldern herangezogen. Ziffern und Sonderzeichen werden ignoriert. Eine phonetische Suche
          muss in den Feldern Vorname und Nachname, Straße oder Wohnort möglich sein.

          Die Umwandlung eines Wortes in den phonetischen Code erfolgt in drei Schritten:

                 1. Buchstabenweise Kodierung von links nach rechts entsprechend der Umwandlungstabelle.
                 2. Entfernen aller mehrfach nebeneinander vorkommenden Ziffern.
                 3. Entfernen aller Codes „0“ außer am Anfang.

          Für die Phonetische Suche des AAV ist die korrigierte Kodierungstabelle nach Hain und Jokisch zu
          verwenden, welche auch das isolierte Wort „H“ berücksichtigt.

          Buchstabe                       Kontext                                              Code
          A, E, I, J, O, U, Y
                                                                                                   0
                                          ohne Kontext (isoliertes Wort H)
          H                               Mit beliebigem Kontext                                  -
                                                                                               (leer)
          B
                                                                                                   1
          P                               nicht vor H
          D, T                            nicht vor C, S, Z                                        2
          F, V, W
                                                                                                   3
          P                               vor H
          G, K, Q
                                          im Anlaut vor A, H, K, L, O, Q, R, U, X                  4
          C
                                          vor A, H, K, O, Q, U, X außer nach S, Z
          X                               nicht nach C, K, Q                                       48
          L                                                                                        5
          M, N                                                                                     6
          R                                                                                        7
          S, Z
                                          nach S, Z
          C                               im Anlaut außer vor A, H, K, L, O, Q, R, U, X
                                                                                                   8
                                          nicht vor A, H, K, O, Q, U, X
          D, T                            vor C, S, Z
          X                               nach C, K, Q
                                                                                 6
          Tabelle 30: Kölner Phonetik; Umwandlungstabelle nach Hain u. Jokisch



          5
              Vgl. Jokisch, O., Hain, H-U. (2017), S. 9 ff.
          6
              Vgl. Jokisch, O., Hain, H-U. (2017), S. 16


                                                                                                        53




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                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3646                                         – Regulierung, Telekommunikation –                      24 2017


       7. Funktionstests und Datenqualität
       Vor Kontaktaufnahme mit der Bundesnetzagentur bei technischen Problemen hat der Verfahrens-
       teilnehmer dafür zu sorgen, soweit wie möglich zu versuchen, selbständig Störungen zu beseitigen.

       7.1 Tests mit ersuchenden Stellen
       Funktionstests können nur mit Begleitung der Bundesnetzagentur und nach Rücksprache durchge-
       führt werden. Tests mit den Systemen der Bundesnetzagentur, außerhalb der Geschäftszeiten sind
       nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der
       Testsysteme der Bundesnetzagentur.

       Eine Freigabe von neuen oder geänderten Systemen für den Wirkbetrieb darf nur nach erfolgreichem
       Abschluss der Testphase erfolgen. In der Testphase können nur Testdatensätze aus internen Tabellen
       des für die Tests speziell vorbereiteten Webservice-Testservers abgefragt werden. Diese Test-
       Ersuchen werden nicht an Verpflichtete weitergeleitet. Alle Zugriffe werden protokolliert.

       Die Funktionstests mit den ersuchenden Stellen umfassen folgende Schritte:

              Ping-Befehle
              Statusabfragen der SINA-Boxen
              Verbindungsaufbau zwischen Bundesnetzagentur und ersuchenden Stellen
              Prüfung der Funktionalität des beschriebenen Webservice
              Netzwerkprotokoll-Analyse

       Nach erfolgreichem Aufbau der TCP- und TLS-Verbindungen vom System der ersuchenden Stelle zum
       AAV-Teststandort wird von Seiten der Bundesnetzagentur ein Mitschnitt des Netzwerkverkehrs
       erstellt. In diesem Mitschnitt dürfen keinerlei Fehler oder Auffälligkeiten zu sehen sein (Fehler sind
       z. B. RST Pakete, auffällige Retransmissions, bzw. Reordering der Pakete, problematische TCP- oder
       HTTP-Header-Parameter, nicht zum AAV gehörender Netzwerkverkehr, usw.).

       Jede ersuchende Stelle ist, insbesondere beim erstmaligen Einsatz neu erstellter Software oder nach
       Softwareänderungen dazu verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich einen clientseitigen Mitschnitt
       des Netzwerkverkehrs im PCAP-Format und das Anwendungsprotokoll seiner lokalen Infrastruktur
       für das automatisierte Auskunftsverfahren an die Bundesnetzagentur zur Fehlersuche zu senden.
       Dabei ist ein sicherer Übertragungsweg zu verwenden.

       Um Portierungen in den Tests simulieren zu können, wurden vier Test-Verpflichtete (TVxx) mit den
       folgenden Anbieterkennungen (Pxxx), Testrufnummern und Bestandsdaten in internen Tabellen der
       Bundesnetzagentur hinterlegt:

       Laufende Nummer           TV01/P991            TV02/P992            TV03/P993           TV04/P994
                                   03120100             03120200              03120300           03120400
                1
                                   03120101
                                   03120102             03120201              03120301           03120401
                2
                                   03120103             03120202              03120302           03120402
                3
                                                        03120203
                                                        03120204




                                                                                          54




                                                                                               Bonn, 20. Dezember 2017
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                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2017                                               – Regulierung, Telekommunikation –                            3647


                                         03120104               03120205            03120303           03120403
                    4
                                                                03120403            <=portiert         <=portiert
                                         03120105               03120206            03120304           03120404
                    5
                                         03120106               03120207            03120305           03120405
                    6
                                         03120107               03120208            03120306           03120406
                    7
                                                                                    portiert=>         03120306
                                         03120108               03120209            03120307           03120407
                    8
                                         03120109               03120210            03120308           03120408
                    9
                                         Verweis=>                                                     03120109
                                         03120110               03120211            03120309           03120409
                   10
          Tabelle 31: Anbieterkennungen und Rufnummern für Funktionstests




                                                                                                 55




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3648                                           – Regulierung, Telekommunikation –                         24 2017


       7.2 Tests mit verpflichteten Unternehmen
       Funktionstests können nur mit Begleitung der Bundesnetzagentur und nach Rücksprache durchge-
       führt werden. Tests mit den Systemen der Bundesnetzagentur, außerhalb der Geschäftszeiten sind
       nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der
       Testsysteme der Bundesnetzagentur.

       Die Funktionstests mit den verpflichteten Unternehmen können folgende Schritte umfassen:

              Ping-Befehle
              Statusabfragen der SINA-Boxen
              Verbindungsaufbau zwischen Bundesnetzagentur und Verpflichtetem
              Prüfung der Funktionalität des beschriebenen Webservice
              Netzwerkprotokoll-Analyse
              Versenden von Testabfragen zu Testdatensätzen durch die Bundesnetzagentur (siehe unten).
               Diese können einzeln oder in verschieden großen Gruppen zusammengefasst werden, um
               Lasttests zu ermöglichen.

       Nach erfolgreichem Aufbau der TCP- und TLS-Verbindungen mit dem AAV-Teststandort wird von
       Seiten der Bundesnetzagentur ein Mitschnitt des Netzwerkverkehrs erstellt. In diesem Mitschnitt
       dürfen keinerlei Fehler oder Auffälligkeiten zu sehen sein (Fehler sind z. B. RST Pakete, auffällige
       Retransmissions, bzw. Reordering der Pakete, problematische TCP- oder HTTP-Header-Parameter,
       nicht zum AAV gehörender Netzwerkverkehr, usw.).

       Jedes verpflichtete Unternehmen ist, insbesondere beim erstmaligen Einsatz neu erstellter Software
       oder nach Softwareänderungen dazu verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich einen clientseitigen
       Mitschnitt des Netzwerkverkehrs im PCAP-Format und das Anwendungsprotokoll seiner lokalen
       Infrastruktur für das automatisierte Auskunftsverfahren an die Bundesnetzagentur zur Fehlersuche
       zu senden. Dabei ist ein sicherer Übertragungsweg zu verwenden.

       Für die Funktionstests sind 10 Rufnummern aus dem Kontingent des Verpflichteten bereitzustellen,
       die dauerhaft in seiner Datenbank gemäß § 112 TKG zu speichern sind. Diese Rufnummern dürfen
       weder geändert noch anderweitig genutzt werden. Die zugehörigen Testdatensätze mit den Kunden-
       daten nach Tabelle 32, sind in die Systeme der Verpflichteten zu übernehmen und mit der jeweiligen
       Rufnummern der Bundesnetzagentur mitzuteilen.

       Ruf-                                                                                               Haus-
       num                                                                                                num-
       -mer         Nachname                  Vorname            PLZ        Ort          Straße            mer
       1       @Online Services                                80992     München    Mülheimer Str.       71
               <=email Provider>
       2       Ola! Import\Export                              80992     München    Mülheimer Str.       4
               Abt: Lebensmittel
       3       Wall-Street $-Company                           80992     München    Mülheimer Str.       10
               {Aktienkurse}
       4       ¥ Yen Japanische                                80992     München    Refrather Weg        66
               Küche
       5       Spargël                 Anni                    80992     München    Britanniahütte       122
       6       µ-Systems µ-Saft-                               80992     München    Refrather Weg        219
               Applikationen
       7       Mustermannky            Ûrwig                   80992     München    Josef-Roemer-Str.    127


                                                                                             56




                                                                                                     Bonn, 20. Dezember 2017
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