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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2016                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1243


          Alternativ kann diese auch

          per Post an die          Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen-
                                   bahnen
                                   Referat IS17
                                   An der Trift 40
                                   66123 Saarbrücken



          oder per Telefax an (06 81) 93 30-7 34

          gesendet werden.


          5.3        Vertraulichkeit der Mitteilung

          Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Vorschriften werden die näheren Umstände der Mitteilung, deren
          Existenz und deren Inhalt von der Bundesnetzagentur vertraulich behandelt.

          Der einmal pro Jahr zusammenzufassende Bericht über die eingegangenen Mitteilungen und die
          ergriffenen Abhilfemaßnahmen wird von der Bundesnetzagentur in anonymisierter Form an die
          Europäische Kommission, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit und an
          das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik versendet.

          Bei Übermittlung per E-Mail durch den Verpflichteten an die unter Abschnitt 5.2. angegebene Ad-
          resse, wird von der Bundesnetzagentur empfohlen, ein sicheres Übermittlungsverfahren anzuwen-
          den. Das von der Bundesnetzagentur hierzu bereitgestellte Verfahren ist auf der Internetseite der
          Bundesnetzagentur im Bereich

          http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Inst
          itutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/MitteilungSicherheitsverletzung/Mitteilungeiner
          sicherheitsverletzung-node.html

          ersichtlich.


          6          Detaillierter Bericht
          Ergibt die Auswertung der vollständigen Mitteilung durch die Bundesnetzagentur, dass Aspekte der
          beträchtlichen Sicherheitsverletzung genauer untersucht werden müssen, verlangt diese vom Ver-
          pflichteten einen detaillierten Bericht darüber, inklusive der ergriffenen Abhilfemaßnahme(n).




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       Mitteilung nach § 109 Absatz 5 Telekommunikationsgesetz



   1.        Kontaktdaten

   1.1.      Meldendes Unternehmen

   1.1.1.    Name mit Rechtsform




   1.1.2.    Sitz des Unternehmens
    PLZ:        Ort:                                              Straße, Hausnummer:




   1.2.      Ansprechpartner
    Name:                                               E-Mail:


    Festnetz:                        Mobil:                                 Fax:




   2.        Weitere Informationen

   2.1.      Letzter in die Meldung eingeflossener Sachstand
    Datum:             Uhrzeit:




   2.2.      Ansprechpartner für technische Fragen
    Name:                                               E-Mail:


    Festnetz:                        Mobil:                                 Fax:




                                                                                                         Bonn, 18. Mai 2016
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           3.         Beschreibung der mitteilungspflichtigen Beeinträchtigung

           3.1.       Welcher Grundwert der Sicherheit ist bzw. welche Grundwerte der
                      Sicherheit sind in Telekommunikationsnetzen und/oder
                      Telekommunikationsdiensten beeinträchtigt?
           ☐ Verfügbarkeit                 ☐ Integrität            ☐ Vertraulichkeit          ☐ Authentizität


           3.2.       Wie ist die Beeinträchtigung aufgefallen?
           ☐ Testbetrieb                 ☐ Auswertung von Logfiles                     ☐ Technisches (Netz-) Monitoring
           ☐ Systemwartung               ☐ Hinweise von Dritten                        ☐ Audit, Prüfung, Zertifizierung
           ☐ Kenntnis von gestohlenen Informationen durch Dritte
           ☐ Sonstiges:


           3.3.       Verursachendes Netzelement
            Bezeichnung:                                               Standort:




           3.4.       Wann wurde die Beeinträchtigung erstmalig entdeckt?
            Datum:                     Uhrzeit:




           3.5.       Zeitraum der Beeinträchtigung
           ☐ zeitlich begrenzt             ☐ andauernd
           Falls zeitlich begrenzt, Beginn und Ende der Beeinträchtigung:
           Beginn:
            Datum:                     Uhrzeit:



           Ende:
            Datum                      Uhrzeit




           3.6.       Geographische Ausprägung
           (beispielsweise Stadtgebiet, Bundesland, Bundesrepublik Deutschland)

            Beschreibung der Ausprägung:




           Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                      Seite 2 von 9



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   3.7.       Betroffene Teilnehmerstunden
   (Produkt aus Anzahl der betroffenen Teilnehmer und der Dauer der Beeinträchtigung in Stunden)

    Anzahl der betroffenen         Dauer der Beeinträchtigung   Betroffene
    Teilnehmer:                    in Stunden:                  Teilnehmerstunden:




   3.8.       Internationale Zusammenschaltungen (Interconnection)
    Beschreibung der Auswirkung:




    Welches Land außerhalb Deutschlands ist betroffen?



    Wurde bereits jemand im betroffenen Land in Kenntnis gesetzt und wenn ja, wer?




   3.9.       Notruflenkung
    Beschreibung der Auswirkung:




   3.10.      Weiteres fallspezifisches Kriterium
   (Es obliegt hier dem Verpflichteten, weitere fallspezifische Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigung
   heranzuziehen, die nach seinem Ermessen eine Mitteilung nach § 109 Absatz 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
   an die Bundesnetzagentur erforderlich machen)

    Beschreibung der Auswirkung:




   Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                      Seite 3 von 9



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           4.          Betroffene Telekommunikationsnetzabschnitte
                       und/oder -schnittstellen

           4.1.        Netzabschnitte
           ☐ Zugangsnetz:                     ☐ leitungsgebunden             ☐ drahtlos
                (Netzabschnitt inklusive aller Netzelemente zwischen Teilnehmeranschluss und Konzentrationsnetz)

           ☐ Konzentrationsnetz:              ☐ leitungsgebunden             ☐ drahtlos
                (Netzabschnitt inklusive aller Netzelemente (z.B. Konzentrator, Switch) zwischen Zugangsnetz und Edge-Knoten)

           ☐ Kernnetz:                        ☐ leitungsgebunden             ☐ drahtlos
                (Netzabschnitt inklusive aller Netzelemente zwischen Edge Knoten und Border Gateway)

             Anmerkung:




           4.2.        Netzschnittstellen
           ☐ Edge-Knoten
                (Vermittlungseinrichtung an den Rändern des Kernnetzes als Übergang zum Zugangsnetz)

           ☐ Border Gateway
                (Vermittlungseinrichtung zwischen Kernnetzen)

             Anmerkung:




           5.          Betroffene Telekommunikationsdienste

           5.1.        Festnetzdienste
           ☐ Sprache                              ☐ Daten:        ☐ Internetzugang           ☐ E-Mail
           ☐ Sonstige:

             Beschreibung des Telekommunikationsdienstes:




           5.2.        Mobilfunkdienste
           ☐ Sprache                              ☐ Daten:        ☐ Internetzugang           ☐ E-Mail
           ☐ Sonstige:

             Beschreibung des Telekommunikationsdienstes:




           Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                                  Seite 4 von 9



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   6.         Vermutete oder tatsächliche Ursache der mitteilungspflichtigen
              Beeinträchtigung

   (Durch was wurde die mitteilungspflichtige Beeinträchtigung ausgelöst und wie kann diese eingeordnet werden?
   Mehrfachnennung möglich, hierzu Punkt 6.5 beachten)


   6.1.       Naturkatastrophe oder Naturerscheinung
   ☐ Starker Schneefall                 ☐ Starker Wind                  ☐ Überschwemmung
   ☐ Erdbeben                           ☐ Feuer                         ☐ Explosion
   ☐ Sonstiges:


   6.2.       Physikalischer Schaden
   ☐ Unzureichende Absicherung schutzbedürftiger Räume und Gebäude
   ☐ Diebstahl                 ☐ Zerstörung
   ☐ Sonstiges:


   6.3.       Fehlhandlung von Mitarbeiter oder Dritten
   ☐ Fehlbedienung                ☐ Mutwillige Zerstörung     ☐ Böswilliger Angriff
   ☐ Social Engineering           ☐ Fehlkonfiguration
   ☐ Verletzung von Service Level Agreements (SLAs) durch einen Dienstleister
   ☐ Verstoß gegen interne Richtlinien und Anweisungen
   ☐ Unautorisierte Nutzung von Ressourcen
   ☐ Sonstiges:


   6.4.       Systemfehler
   (Technik/Prozess/Infrastruktur)

   ☐ Keine Backup-Funktion                       ☐ Elektromagnetische Interferenz/Störung
   ☐ Netzwerküberlastung                         ☐ Prozessablauf-, Verfahrensfehler
   ☐ Überspannung                                ☐ Softwarefehler
   ☐ Defekt nach Softwareupdate                  ☐ Defekte Hardware
   ☐ Kabel-/Leitungsdefekt                       ☐ Sicherheitslücke in Hard- oder Softwarekomponente
   ☐ Stromausfall                                ☐ Notstromaggregat ohne Brennstoff
   ☐ Kühlsystemausfall                           ☐ Netzwerkausfall
   ☐ Fehlverhalten vom System
   ☐ Sonstiges:


   6.5.       Verkettung von Ursachen
   (Bei Angabe mehrerer Ursachen erläutern Sie deren kausalen und zeitlichen Zusammenhang)

    Erläuterung:




   Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                      Seite 5 von 9



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           7.         Gegebenenfalls Angaben zu der betroffenen
                      Informationstechnik

           (Soweit es sich um eine mitteilungspflichtige Beeinträchtigung handelt, die die Informationstechnik betrifft, leitet die
           Bundesnetzagentur die eingegangene Meldung sowie die Informationen zu den ergriffenen Abhilfemaßnahmen
           unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weiter.)


           7.1.       Ist Informationstechnik betroffen?
           ☐ Ja           (weiter mit Punkt 7.2 und die folgenden)
           ☐ Nein         (nachfolgend begründen und weiter mit Punkt 8)
             Begründung:




           7.2.       Angaben zu der Beeinträchtigung, zu den technischen
                      Rahmenbedingungen sowie zu der betroffenen Informationstechnik:




           7.3.       Allgemeine Angaben zu der vermuteten oder tatsächlichen Ursache
           ☐ Fehlkonfiguration                  ☐ Keine Backup-Funktion                      ☐ Netzwerküberlastung
           ☐ Softwarefehler                     ☐ Defekt nach Softwareupdate                 ☐ Defekte Hardware
           ☐ Sicherheitslücke in Hard- oder Softwarekomponente
           ☐ Fehlverhalten vom System
           ☐ Sonstiges:




           Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                              Seite 6 von 9



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   7.4.       Kategorie Informationstechnischer Angriff mit vermuteter oder
              tatsächlicher Ursache

   7.4.1.     Ausnutzung von Schwachstellen
   ☐ Nutzung von Systemressourcen (Spam-Relay, Botnetz-Client, C&C-Server, Dropzone-Server)
   ☐ Code Execution               ☐ Privilege Escalation          ☐ Protokollschwachstelle
   ☐ Injection-Angriff            ☐ Cross-Site-Scripting                       ☐ Cross-Site-Request-Forgery
   ☐ Schwache Algorithmen/Schlüssel
   ☐ Sonstiges:

   7.4.2.     Gezielte, mehrstufige kombinierte Angriffe (APT-Angriffe)
   ☐ Initialer Angriff per E-Mail       ☐ Initialer Angriff über Webseiten (Watering hole attack)
   ☐ Initialer Angriff über manipulierte Hardware (z.B. USB-Stick)
   ☐ Sonstiges:

   7.4.3.     Schadprogramme (Malware)
   ☐ Malware-Infektion, z.B. durch Trojaner, Rootkits zum Zwecke der Kontrollübernahme,
    der Datenmanipulation oder des Datenabflusses
   ☐ Ransomware z.B. Sperren von IT-Systemen zu Erpressungszwecken
   ☐ Adware, Scareware z.B. zu Betrugszwecken
   ☐ Multifunktionale Malware z.B. Viren, Würmer, Riskware
   ☐ Sonstiges:

   7.4.4.     Hacking und Manipulationen
   ☐ Webanwendungsbasierte Angriffe, z.B. Drive by-Exploits
   ☐ Angriffe auf Webanwendungen, z.B. SQL-Injection, Buffer Overflow
   ☐ Angriffe auf Anwendungen bzw. Dienste wie DNS, SMTP, FTP
   ☐ Systematisches Ausprobieren von Passwörtern
   ☐ Sonstiges:

   7.4.5.     Identitätsmissbrauch
   ☐ Diebstahl von Zugangsdaten, z.B. Identitätsdiebstahl, Phishing, Spear-Phishing, Pharming, Skimming
   ☐ Verschleierung einer Identität
   ☐ Diebstahl oder Fälschung von Zertifikaten
   ☐ Unrechtmäßige Registrierung von Internetdomänen (Cybersquatting)
   ☐ Sonstiges:

   7.4.6.     Missbrauch (Innentäter)
   ☐ Weitergabe interner Informationen
   ☐ Unberechtigtes Erlangen von besonderen Zugriffsrechten, z.B. von Administrationsrechten
   ☐ Missbräuchliche Nutzung von Berechtigungen (insbesondere von Zugriffsrechten), z.B. durch Externe
     über Fernwartungszugänge
   ☐ Sonstiges:

   7.4.7.     Verhinderung von Diensten
   ☐ Überflutung, z.B. (D)DoS
   ☐ Gezielter Systemabsturz, z.B. Paketfragmentierung
   ☐ Sonstiges:




   Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                      Seite 7 von 9



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           7.5.        Sonstiges
           (z. B. CVE, Name der Schadsoftware, weitergehende Informationen)

               Anmerkungen:




           7.6.        Allgemeine Informationen zum informationstechnischen Angriff
                       (Punkt 7.4)

           7.6.1.      Angriffsart
           ☐ Gezielter Angriff               ☐ Ungerichteter Angriff                 ☐ Unbekannt

           7.6.2.      Anzahl der Angriffe
           Bei mehreren Angriffen, bitte vermutete Anzahl angeben:

           7.6.3.      Vermutete Motivation1
           (Mehrfachnennungen möglich)

           ☐ Unbekannt                       ☐ Finanziell                   ☐ Politisch        ☐ Persönlich
           ☐ Kriminell
           ☐ Terroristischer Hintergrund
               (Pflicht für das BSI zur Weitergabe der Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA))

           ☐ Nachrichtendienstlicher Hintergrund
               (Pflicht für das BSI zur Weitergabe der Meldung an das Bundesamt für Verfassungsschutz)

           ☐ Sonstiges:

           7.6.4.      Welche Daten sind im Rahmen der bisherigen Analyse der IT Störung angefallen
                       und können dem BSI zur Verfügung gestellt werden?
           (Mehrfachnennungen möglich)

           ☐ Malware-Samples                 ☐ Hashsummen                   ☐ Dateiname        ☐ Signaturen
           ☐ Logfiles                        ☐ IP-Adressen                  ☐ URLs
           ☐ Sonstiges:

           7.6.5.      Strafverfolgung
           (Wenn eine Strafanzeige gestellt wurde und Sie eine Weiterleitung an das BKA durch das BSI wünschen, ergänzen
           Sie bitte die entsprechenden Detailangaben.)

           ☐ Unbekannt/keine Angabe                    ☐ Es wurde keine Strafanzeige gestellt
           ☐ Strafanzeige wurde gestellt:
               Aktenzeichen:                         Polizeidienststelle:                  Bundesland:



           ☐ Weiterleitung der Meldung an BKA durch BSI ist erwünscht
           ☐ Täter wurde ermittelt




           1   Freiwillige Angabe

           Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                       Seite 8 von 9



Bonn, 18. Mai 2016
27

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1252                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          9 2016


   8.         Ergänzende Erläuterung zur Beeinträchtigung




   9.         Maßnahmen

   9.1.       Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Beeinträchtigung zu
              mindern bzw. zu beheben?
    Beschreibung:




   9.2.       Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Eintreten dieser/einer
              derartigen Beeinträchtigung zukünftig zu verhindern/zu erschweren?
    Beschreibung:




   10.        Übermittlungsmöglichkeiten

   Bevorzugt per Mail an:            sicherheitsverletzung.109@bnetza.de

   Per Post senden an:               Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     Referat IS17
                                     An der Trift 40
                                     66123 Saarbrücken
   Per Telefax an Rufnummer:         + 49 (681) 9330-734




   11.        Mitteilungseingang bei der Bundesnetzagentur

    Wird durch Bundesnetzagentur ausgefüllt
    Name, Stellenbezeichnung:                         Datum, Uhrzeit:                      Eingangsbestätigung
                                                                                           gesendet am:




   Mitteilung nach § 109 (5) TKG                                                                      Seite 9 von 9



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