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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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        14             Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




        dass die TDG auf den Märkten für Verbindungsaufbau öffentlichen Telefonnetz und die
        Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten weiterhin
        über beträchtliche Marktmacht verfügt. Diese Marktmacht umfasst neben den über
        PSTN übergebenen Verbindungsleistungen auch Verbindungsleistungen, die über
        telefondienstspezifische IP-Zusammenschaltungen auf der untersten Ebene übergeben
        werden.

        In der Regulierungsverfügung vom 30.08.201326 erläutert die BNetzA unter anderem,
        dass eine PSTN- und IP-basierte Zusammenschaltungsverpflichtung sowie die
        Verpflichtung zur Zuführung zur Betreiber(vor)auswahl erforderlich ist, um einen
        nachhaltigen Wettbewerb zu sichern und Nutzerinteressen zu wahren. Bei einem
        Wegfall der Verpflichtungen ist nach Ansicht der BNetzA zweifelhaft, ob ein freiwilliges
        Angebot der TDG besteht und das bisherige Verhalten der TDG bei der Ausgestaltung
        der Migration zu NGN und IP-Zusammenschaltungen gibt der BNetzA keinen Anlass
        anzunehmen, dass sich dies in einem zu All-IP migrierten Umfeld ändert.27


        3.2    Zwischenfazit

        Bislang mussten die nationalen Regulierungsbehörden auf Basis der EU-
        Märkteempfehlung 2007 begründen, wenn sie den Markt 1 (2007) und/oder Markt 2
        (2007) auf nationaler Ebene nicht der Vorabregulierung unterwerfen wollten. Nach dem
        Wegfall von Markt 1 (2007) und 2 (2007) aus der Märkteempfehlung 2014 muss eine
        ex-ante Regulierung damit begründet werden, dass aufgrund von nationalen
        Besonderheiten der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist.

        Die EU-Kommission weist in den explanatory notes zur neuen Märkteempfehlung im
        Zusammenhang mit Markt 2 der alten EU-Märkteempfehlung von 2007 darauf hin, dass
        viele Regulierungsbehörden Markt 2 (2007) bisher reguliert haben und manche
        Behörden möglicherweise in der neuen Regulierungsperiode zum Ergebnis kommen,
        dass der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist. In diesen Fällen wäre das Ergebnis, dass die ex-
        ante Regulierung für die neue Regulierungsperiode aufrecht erhalten wird.

        Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Begründung von
        nationalen Besonderheiten eine höhere Hürde für die ex-ante Regulierung von Märkten
        bedeutet, nicht zuletzt auch weil sie den Harmonisierungsbemühungen der EU-
        Kommission entgegenwirkt. Andererseits galten diese höheren Anforderungen in der
        Vergangenheit für Märkte, die (noch) nicht in der Liste der Märkte aufgeführt waren. Die
        für die Markt 2 (2007) von der EU-Kommission beschriebene Sachlage ist damit jedoch
        nicht vergleichbar, weshalb gegenüber vergangenen Marktanalysen die
        Begründungsschwelle aus unserer Sicht nicht zwingend angehoben werden muss. Zu



        26    Vgl. BNetzA (2013b).
        27    Vgl. BNetzA (2013b), S. 7-8, 20ff.




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                     Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven         15



       den nationalen Besonderheiten, die beim Überprüfen des Drei-Kriterien-Tests
       hervorgehoben werden, gehört sicherlich ein notwendiger Migrationsprozess.

       Vor dem Hintergrund der Märkteempfehlung der Kommission von 2014 stellt sich die
       Frage, inwieweit die BNetzA in der Marktanalyse von Markt 2 (2007) der Empfehlung
       folgen sollte oder ob nationale Besonderheiten eine Fortsetzung der Regulierung in der
       neuen Regulierungsperiode nahelegen.

       Voraussetzung für eine Fortsetzung der Regulierung ist, dass der Drei-Kriterien-Test
       erfüllt ist. In dieser Studie soll herausgearbeitet werden, warum weiterhin
       Regulierungsbedürftigkeit vorliegt und welche Bedeutung die Betreiber(vor)auswahl für
       den Wettbewerb in den Telefoniemärkten hat, die eine ex-ante Regulierung des
       Verbindungsaufbaus im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten rechtfertigen.


       3.3    Regulierungspraxis/Entscheidungspraxis in anderen europäischen
              Ländern

       In ihrer Stellungnahme zur EU-Märkteempfehlung von 2014 hat BEREC darauf
       hingewiesen, dass die Märkte 1 und 2 der EU-Märkteempfehlung von 2007 von einen
       Großteil der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von der Feststellung von SMP reguliert
       wird. BEREC vertritt in der Stellungnahme die Ansicht, dass die Begründungen für den
       Wegfall der Märkte 1 und 2 (2007) einer gründlichen Untersuchung bedürften und dass
       die Marktsituation in den verschiedenen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sei. Einige
       der Dienste, die von der EU-Kommission als Substitute für Sprachverbindungen
       genannt würden (wie z.B. Gespräche aus dem Mobilfunknetz sowie OTT-Dienste),
       seien in vielen Ländern eher komplementär zu Sprachverbindungen aus dem Festnetz
       zu betrachten.28

       Darüber hinaus seien neue Technologien in den nächsten Jahren wahrscheinlich nicht
       in einem Umfang verfügbar, der sie in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen
       Technologien stehen ließe. Insbesondere der Übergang von PSTN auf All-IP-Netze
       vollziehe sich langsamer als geplant. Es gäbe nur wenige Mitgliedstaaten, in denen
       VoIP als ein allein für sich stehendes Angebot vermarktet würde. Zudem weist BEREC
       darauf hin, dass die entbündelte TAL nicht in allen Mitgliedstaaten verfügbar bzw. weit
       verbreitet ist. In dünn besiedelten Gebieten lohnten sich Investitionen in die entbündelte
       TAL aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht.29

       BEREC vertritt die Ansicht, dass die Anzahl und Bedeutung von Kunden, die einen
       PSTN Festnetzanschluss nutzen und nicht wechseln können oder wollen, nicht
       unterschätzt werden sollte. Gründe dafür liegen in fehlenden Substituten (entweder,
       weil es keine alternativen Angebote gibt oder weil die alternativen Angebote nicht als

       28    Vgl. BEREC (2014), S. 15.
       29    Vgl. BEREC (2014), S. 16.




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        Substitut betrachtet werden). Dies würde nicht nur ältere Menschen und Haushalte mit
        geringem Einkommen betreffen, sondern auch kleine und mittelständische
        Unternehmen. Daher sind Universaldienstmaßnahmen ungeeignet, diese Probleme zu
        adressieren.30

        BEREC verweist zudem auf die Problematik, dass viele Geschäftskunden noch von
        PSTN-Diensten abhängen und aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen
        nicht zu VoIP wechseln.31

        BEREC führt außerdem aus, dass wenn auf Endkundenebene Wettbewerb zu
        beobachten ist, dies in den meisten Fällen auf die verfügbaren regulierten
        Vorleistungsangebote zurückzuführen ist. Viele alternative Netzbetreiber benötigen die
        regulierten Vorleistungen, um gleichzeitig ihre eigene Netzinfrastruktur auszubauen.32

        Insgesamt vertrat BEREC den Standpunkt, dass der Zeitpunkt zu früh wäre für eine
        Entfernung der Märkte 1 und 2 (2007) aus der EU-Märkteempfehlung 2014, so dass sie
        erwarte, dass viele Länder die Märkte trotzdem notifizieren.33

        DG SANCO (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) sieht in einer
        voreiligen Deregulierung große Nachteile für Konsumentegruppen ältere Menschen,
        Großfamilien, Einwohner in ländlichen Regionen, da in Abwesenheit von Wettbewerb
        diese Gruppen besonders stark von einer geänderten Preispolitik betroffen sein
        können.34

        Die Betreiber(vor)auswahl gehört zu den Verpflichtungen, die nach dem Stand vom
        25.02.2014 alle außer zwei nationalen Regulierungsbehörden in Europa auferlegt
        haben.

        Finnland gehört zu den Ländern, die Markt 2 (2007) aus der Regulierung entlassen
        haben. FICORA kommt in ihrer Marktanalyse zum Ergebnis, dass im Endkundenmarkt
        für Telefondienste ein Großteil der Endkunden vom Festnetz zum Mobilfunknetz
        gewechselt ist. Die Kosten für einen Wechsel von einem Festnetz- zu einem
        Mobilfunkanschluss sind in Finnland vernachlässigbar, vor allem vor dem Hintergrund,
        dass ein Mobilfunkanschluss preiswerter ist als ein Festnetzanschluss. Zudem ist die
        Netzabdeckung von Mobilfunknetzen mindestens so gut wie im Festnetz.35 Dies zeigt,
        dass es innerhalb der EU deutliche Unterschiede hinsichtlich des Preisniveaus und der
        Netzabdeckung von Mobilfunkdiensten gibt.



        30   Vgl. BEREC (2014), S. 15 f.
        31   Vgl. BEREC (2014), S. 16.
        32   Vgl. BEREC (2014), S. 16.
        33   Vgl. BEREC (2014), S. 17.
        34   Vgl. DG Sanco (2013).
        35   Vgl. FICORA (2013), S. 1.




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                    Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven         17



       Für viele Regulierungsbehörden steht derzeit eine weitere Runde an Marktanalysen zu
       Markt 2 der Märkteempfehlung von 2007 bevor und damit die Frage, ob der Drei-
       Kriterien-Test für den alten Markt 2 weiterhin erfüllt ist.

       Mit Ausnahme von zwei legen alle Behörden bisher sowohl die Betreiberauswahl als
       auch die Betreiber(vor)auswahl als Verpflichtung auf. In einer Reihe von Fällen wird die
       Betreiber(vor)auswahl anders als in Deutschland jedoch in Verbindung mit Markt 2
       (2007) (Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz) und nicht in Verbindung mit
       Markt 1 (2007) auferlegt. In der WIK Studie von 2013 zur Betreibervorauswahl wurde
       bereits darauf hingewiesen, dass der österreichische Regulierer 2012 die weitere
       Auferlegung     der    Betreiber(vor)auswahl     innerhalb     des    Festnetzes     als
       Regulierungsverpflichtung für den marktbeherrschenden Betreiber A1 Telekom Austria
       beschloss. Diese Entscheidung wurde im Bescheid der Telekom-Control-Kommission
       von 2013 bestätigt.36

       ComReg hat im April 2014, also noch vor der Veröffentlichung der EU-
       Märkteempfehlung von 2014 durch die EU-Kommission, die Marktanalyse zum Markt
       für Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz durchgeführt. ComReg kommt zum
       Ergebnis, dass auf dem Markt für Verbindungsaufbau (Fixed Voice Call Origination
       FVCO) Eircom über SMP verfügt und der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist, so dass der
       Markt weiterhin der ex-ante Regulierung unterliegt.37 In Irland lag der Anteil des
       Incumbent Eircom zum Zeitpunkt der Marktanalyse bei über 50%. Hinsichtlich der
       Subsitution aus dem Mobilfunknetz weist ComReg darauf hin, dass laut
       Umfrageergebnisse Endkunden Fest- und Mobilfunkdienste für unterschiedliche
       Zwecke nutzen und signifikante Preisdifferenzen zwischen Fest- und Mobilfunkdiensten
       sehen. Die Substitution von Sprachverbindungen durch OTT-Dienste ist nach
       Einschätzung von ComReg ebenfalls begrenzt.38

       Ofcom hat im April 2015 eine Konsultation zu den Märkten für Verbindungsaufbau und
       Terminierung   durchgeführt. Hinsichtlich dem Markt 2 (2007) galt besonderes
       Augenmerk dem Wettbewerbsdruck, der von anderen Diensten (auf der
       Endkundenebene) ausgeht, insb. Sprachverbindungen aus dem Mobilfunknetz und
       VoIP-Verbindungen, aber auch Textnachrichten und sozialen Mediendiensten.39

       Darüber hinaus galt das Augenmerk der Konsultation von Ofcom den Auswirkungen
       eines Wegfalls der Vorleistung Verbindungsaufbau auf folgenden Endkunden:




       36   Vgl. Elixmann, D.; Neumann, K.-H.; Schwab, R.; Stumpf, U. (2013), S. 21 und TKK (2013).
       37   Vgl. ComReg (2014), S. 27.
       38   Vgl. ComReg (2014), S. 31.
       39   Vgl. Ofcom (2015), S. 7.




                                                                                                    Bonn, 9. November 2016
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        18           Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




              Endkunden, die nicht von der entbündelten TAL (Teilnehmeranschlussleitung)40
               profitieren können.
              Endkunden, die nur Sprachverbindungen aus dem Festnetz nutzen (also kein
               Mobilfunktelefon und auch kein Breitbandzugang)
              Kleine und mittelständische Unternehmen

        Die Marktanalyse von Ofcom ist für 2016 angekündigt.




        40   Die Teilnehmeranschlussleitung ist die letzte Meile im Telefonnetz, die den Anschluss beim
             Endkunden mit dem Hauptverteiler verbindet.




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                     Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven         19



       Abbildung      3-1:     Tatsächliche Regulierung von Märkten die gemäß der
                               Märkteempfehlung der EU-Kommission von 2007 als ex-ante
                               regulierungsbedürftig gelten nach Mitgliedsländern(EU27) (Stand:
                               Februar 2014)




       Quelle: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/consultation-procedures.


       Rote Felder stehen für die Feststellung von signifikanter Marktmacht und ex-ante
       Regulierung des Marktes. In Ländern mit grün markierten Feldern wurde auf dem Markt
       eine Tendenz zu effektivem Wettbewerb festgestellt und der Markt wird nicht ex-ante
       reguliert. Eine gelbe Markierung steht für Entscheidungen, bei denen für einen Teil des




                                                                                                     Bonn, 9. November 2016
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        20             Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




        Marktes effektiver Wettbewerb festgestellt wurde, für den anderen Teil jedoch
        signifikante Marktmacht, so dass der nichtwettbewerbliche Teil des Marktes ex-ante
        reguliert wird. Die Tabelle zeigt somit, inwieweit die nationalen Regulierungsbehörden
        der Märkteempfehlung der EU-Kommission folgen und in welchen Fällen aufgrund
        nationaler Besonderheiten davon abgewichen wird.

        4     Die marktliche Bedeutung von Call-by-Call und Preselection

        4.1    Marktpotenzial und aktuelle Nutzerzahl von Betreiber(vor)auswahl

        Das Marktpotenzial für Betreiber(vor)auswahl-Dienste entspricht nach dem aktuellen
        Stand (2015) immer noch fast der Hälfte aller Haushalte in Deutschland.

        Für Haushalte, die keine Flatrate nutzen, ist der Stellenwert von Call-by-Call und
        Preselection bedeutend und hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.

        Der Anteil der Haushalte ohne Flatrate, die Call-by-Call- und Preselection-Angebote
        nachfragen, liegt bei über 60% in 2014 (gegenüber 62,5% in 2013).

        Call-by-Call und Preselection stellt für 20% der Haushalte eine wichtige, wenn nicht die
        einzige Möglichkeit dar, vom Wettbewerb im deutschen TK-Markt auch bei Telefonie-
        basierten Diensten zu profitieren.




        Betreiber(vor)auswahl-Dienste werden in Deutschland von der TDG, die regulatorische
        dazu verpflichtet ist, angeboten. Ein freiwilliges Angebot von alternativen
        Teilnehmernetzbetreiber gibt es nicht. Potenzielle Nutzer der Betreiber(vor)auswahl
        sind daher die Festnetz-Anschlusskunden der TDG. Dies sind am aktuellen Rand
        knapp 20,4 Mio. Kunden.41 Die Zahl der potenziellen Nutzer ist damit zwar mit der Zahl
        der Festnetz-Anschlusskunden der TDG von ursprünglich nahezu 40 Mio. deutlich
        zurückgegangen. Gleichwohl entspricht dieses Marktpotenzial immer noch fast der
        Hälfte aller Haushalte in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass sich Call-by-Call
        auch weiterhin analog zum Marktanteil der TDG entwickeln wird.

        Nutzer der Betreiber(vor)auswahl sind sowohl Kunden, die diese Option nur
        gelegentlich nutzen, als auch solche, die regelmäßig größere Anteile ihres
        Gesprächsverkehrs auf diesem Wege realisieren. Die heute aktive Nutzerzahl für die
        Betreiber(vor)auswahl wird auf mehr als 5 Mio. Kunden geschätzt.42 Damit bieten
        Betreibervorauswahldienste offenbar immer noch für mehr als ein Viertel der Festnetz-
        Anschlusskunden der TDG - trotz Flatrate-Tarifen und OTT-Diensten wie Skype -
        Vorteile gegenüber den „normal“ tarifierten Fernsprech-Diensten der TDG. Auch nach

        41    Vgl. TDG (2015), S. 16.
        42    Vgl. Dialog Consult (2015).




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                      Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven         21



       der Migration zu All-IP werden Betreiber(vor)auswahl-Dienste genutzt. Nach Angaben
       ausgewählter alternativer Netzbetreiber, werden bereits 25% der Call-by-Call-Anrufe
       von NGN-Anschlüssen generiert, bei Preselection kommen 1,9% der Anrufe von NGN-
       Anschlüssen.43


       4.2    Verkehrsvolumen von Betreibervorauswahl

       Das Verkehrsvolumen von Call-by-Call und Preselection lag 2014 immerhin bei 5 Mrd.
       Verbindungsminuten.

       Der Rückgang hat sich in den letzten Jahren verlangsamt.

       Auch Endkunden, die bereits zu NGN migriert sind, nutzen weiterhin Call-by-Call und
       Preselection.

       Der Anteil des Verkehrsvolumens von Gesprächen in Mobilfunknetze und ins Ausland
       am Verkehsvolumen von Call-by-Call und Preselection insgesamt lag 2014 bei15,7%
       und 44,5%.

       Bei Haushalten, die einen TDG-Festnetzanschluss ohne Flatrate nutzen, hat sich der
       Anteil des Verkehrsvolumens von Call-by-Call und Preselection von 2012 bis 2014
       kaum verändert.




       4.2.1 Verkehrsvolumen insgesamt

       Bei den über klassische Telefon-, Kabel- und IP-basierten Festnetzanschlüssen
       insgesamt generierten Gesprächsminuten ist seit 2010 ein signifikanter Rückgang zu
       verzeichnen von durchschnittlich 5,5% jährlich, während das Verkehrsvolumen von
       2005 bis 2009 immer bei ca. 200 Mrd. Minuten lag. Wie die nachfolgende Abbildung
       4-1 zeigt, liegt die Zahl der abgehenden Gesprächsminuten im Festnetz in 2014 bei
       etwa 154 Mrd.

       Im Zeitablauf nimmt der auf die TDG entfallende Verkehr (bezogen auf die Gesamtzahl
       der abgehenden Gesprächsminuten im Festnetz) tendenziell ab. Der auf die
       Wettbewerber entfallende Verkehr nimmt bis 2009 absolut gesehen tendenziell zu,
       danach nimmt er ab. Insgesamt konnten daher die Wettbewerber ihren Marktanteil im
       Zeitverlauf steigern.




       43    Information alternativer Verbindungsnetzbetreiber.




                                                                                                      Bonn, 9. November 2016
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                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
21 2016                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4121


        22             Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven




        Insgesamt hat sich der Marktanteil der TDG in den letzten Jahren bei rd. 52%
        eingependelt und die Mehrzahl der originierten Verbindungsminuten im Festnetz entfällt
        noch immer auf die TDG.

        Abbildung 4-1:           Abgehende Gesprächsminuten im Festnetz, nach Wettbewerber
                                 und TDG, 2010 bis 2014


             Mrd. Minuten

                       193             183            174             163            154
             200
                                                                                                   Wettbewerber
             180
                                                                                                   TDG
             160
                        92
             140                       89
                                                       84
             120                                                      78
                                                                                      74

             100

              80

              60
                       101             94              90             85
              40                                                                      80

              20

               0
                      2010            2011           2012            2013            2014


        Quelle: Bundesnetzagentur (2015).



        4.2.2 Verkehrsvolumen der Wettbewerber

        Die von Wettbewerbern in Deutschland realisierten Verkehrsminuten können über
        Betreiber(vor)auswahl oder Direktverkehr realisiert werden. Beim Direktverkehr werden
        die Verbindungsminuten auf der Basis eines Telefonanschlusses von
        Teilnehmernetzbetreibern (TNBs), die Wettbewerber der TDG sind, generiert. Die
        zeitliche Entwicklung der Gesprächsminuten der beiden Zugangsvarianten
        Betreiber(vor)auswahl und Direktverkehr an den gesamten Sprachverbindungen
        alternativer Anbieter ist in Abbildung 4-2 dargestellt.

        Abbildung 4-2 zeigt, dass beachtliche 5 Mrd. Verbindungsminuten des
        Verkehrsvolumens der Wettbewerber auf die Betreiber(vor)auswahl zurückzuführen
        sind. Der Direktverkehr ist heute - nach einen jährlichen Zuwachse von 12% in den
        Jahren 2005 bis 2014 - dominierend mit 69 Mrd. Minuten, was ein Indiz dafür ist, dass
        die Betreiber(vor)auswahl als Einstieg in den Aufbau eigener bzw. auf eigener
        Wertschöpfung basierender Leistungen dient. Von 2010 bis 2014 lagen dabei die




Bonn, 9. November 2016
245

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4122                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          21 2016


                          Betreibervorauswahl: Bedeutung für den deutschen TK-Markt und Zukunftsperspektiven                  23



       Veränderungsraten niedriger als in den Jahren davor, der Rückgang hat sich demnach
       verlangsamt.

       Vor dem Hintergrund, dass 20% der Haushalte nicht auf Anschlüsse alternativer
       Festnetzbetreiber auf der Grundlage der entbündelten TAL zurückgreifen können, ist
       zumindest für den Zeithorizont der anstehenden Marktanalyse zu erwarten, dass die
       Betreibervorauswahl weiterhin für einen möglicherweise geringen, aber nichtsdestotrotz
       aus Sicht des Wettbewerbs wichtigen, Anteil des Verkehrsvolumens sorgen wird.

       Abbildung 4-2:                Über Wettbewerber abgehende Gesprächsminuten im Festnetz
                                     nach    den     Zugangsvarianten   Betreiber(vor)auswahl  und
                                     Direktverkehr (PSTN und VoIP) in Deutschland, 2010 - 2014

          Mrd. Minuten


                           92            89             84             78              74
          100
                                                                                                      Betreiber(vor)auswahl
           90
                          15                                                                          PSTN
                                         11
           80                                           9
                                                                                                      VoIP
                                                                       7
           70                                                                         5


           60                            38             32             24             17
                          40
           50

           40

           30
                                                                                      52
                                                                       47
           20                            40             43


           10

            0
                         2010           2011           2012           2013           2014




       Quelle: Bundesnetzagentur (2015).



       Während die Betreiber(vor)auswahl für Nutzer von Flatrate-Tarifvarianten bei
       Gesprächen ins deutsche Festnetz weniger interessant ist, bleibt sie auch für diese
       Haushalte attraktiv für Gespräche in Mobilfunknetze und/oder ins EU-Ausland sowie ins
       Nicht-EU-Ausland, die von Flatrates ausgenommen sind und oft hochpreisig angeboten
       werden. Dementsprechend lassen          sich bei Gesprächen ins Ausland und in
       Mobilfunknetze die größten Preisvorteile erzielen.

       Die Bedeutung der Betreibervorauswahl für Sprachverbindungen in Mobilfunknetze und
       ins Ausland spiegelt sich in den von 2012 bis 2014 steigenden Anteilen von
       Gesprächen in Mobilfunknetze und ins Ausland am Verkehrsvolumen für Call-by-Call




                                                                                                             Bonn, 9. November 2016
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