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Messbericht Nebenaussendungsmessungen UKW-Rundfunk



                         Messergebnisse
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                         a) Bestimmung des Reflexionsanteils




Bonn, 11. Februar 2015
                         Frequenz                                     100,4 MHz

                         Gemessenes Feldstärkemaximum                 116 dBµV/m

                         Gemessenes Feldstärkeminimum                 74 dBµV/m

                         Feldstärkedifferenz                          42 dB

                         Korrekturwert für Bodenreflexion             -6 dB




                         b) Messung der IM-Pegel

                                                                   Wandlungs- Dämpfung IM-                Strahlungs-        Max. Strahlungs- Differenz
                         IM-          Gemess.     Korrektur der
                                                                   maß der     Kabel   Feldstärke         leistung auf der   leistung auf der (Über-/Unter- Bemerkung
                         Frequenz     IM-Pegel    Bodenrefl.
                                                                   Messantenne +Filter am Messort         IM-Frequenz        IM-Frequenz      schreitung)

                         108,3 MHz     45 dBµV        -6,0 dB         4,5 dB/m     2,7 dB   46,2 dBµV/m      -38,5 dBW          -35 dBW         -3,5 dB
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                         108,9 MHz     10 dBµV        -6,0 dB         4,5 dB/m     2,7 dB   11,2 dBµV/m      -73,5 dBW          -35 dBW        -38,5 dB             *1)
                         109,5 MHz     28 dBµV        -6,0 dB         4,5 dB/m     2,7 dB   29,2 dBµV/m      -55,5 dBW          -35 dBW        -20,5 dB
                                                                                                                                                                                                                                                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                         *1): IM- Pegel nicht messbar (im Rauschen), angegeben ist die Grenzempfindlichkeit des Messaufbaus.
                                                                                                                                                                                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                                                                                                          Seite 5
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
824                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        3 2015



      Messbericht Nebenaussendungsmessungen UKW-Rundfunk

      Höhenscans
                                                               RBW 100 kHz       Marker 2 [T1 ]
                                                               VBW 1 MHz                 74.11 dBµV
            Ref    130 dBµV             * Att    50 dB         SWT 60 s                 20.520000 s
             130                                                                 Marker 1 [T1 ]
                                                                                        115.95 dBµV
                                                                                        46.560000 s             A
                                                                                                               SGL
      1 AV * 120
      CLRWR                                                                           1


             110                                                                                               TDF




             100




             90                                                                                                3DB




             80
                                            2

             70



             60
            Center 100.4 MHz                               6 s/




                                                                                                                     Seite 6




                                                                                                     Bonn, 11. Februar 2015
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  3 2015                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           825



                Messbericht Nebenaussendungsmessungen UKW-Rundfunk


                                                                          RBW 100 kHz       Marker 2 [T1 ]
                                                                        * VBW 1 MHz                 14.58 dBµV
                         Ref   70 dBµV             * Att    10 dB         SWT 60 s                 18.720000 s
                         70                                                                 Marker 1 [T1 ]
                                                                                                    45.10 dBµV
                                                                                                   45.360000 s      A
                         60                                                                                        SGL
                1 AV *
                CLRWR

                         50
                                                                                                 1                 TDF


                         40                                                                                        PS



                         30

                                                                                                                   3DB

                         20
                                                    2

                         10



                         0


                         -10
                         Center 108.3 MHz                            6 s/



                                                                          RBW 100 kHz       Marker 2 [T1 ]
                                                                        * VBW 1 MHz                 11.96 dBµV
                         Ref   70 dBµV             * Att    10 dB         SWT 60 s                 18.840000 s
                         70                                                                 Marker 1 [T1 ]
                                                                                                    28.10 dBµV
                                                                                                   44.280000 s      A
                         60                                                                                        SGL
                1 AV *
                CLRWR

                         50
                                                                                                                   TDF


                         40                                                                                        PS



                         30                                                                  1

                                                                                                                   3DB

                         20

                                                    2
                         10



                         0


                         -10
                         Center 109.5 MHz                            6 s/




                                                                                                                         Seite 7




Bonn, 11. Februar 2015
65

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
826                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           3 2015



      Messbericht Nebenaussendungsmessungen UKW-Rundfunk

      Messunsicherheit
      Der Messaufbau wurde auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Messunsicherheit wurde nach der in
      der MV xx beschriebenen Methode wie folgt berechnet:

                                                                                                                Standard-
                                                                                                    Wichtungs-
                            Quelle (Ax)                       Unsicherheit   Verteilung   Divisor              unsicherheit
                                                                                                      faktor
                                                                                                                der Quelle
                                                              ± dB    %                     di          ci      ui(Ax)    %
      Messempfänger

      Pegelgenauigkeit (Kalibrierung)                          0,5    12      normal        1           2          24,4



      Messaufbau

      Kabeldämpfung (Abweichung von der Messung)               0,3     7      normal        1           1           7,2

      Filterdämpfung (Änderung zwischen den Messungen)         0,5    12      normal        1           1          12,2

      Antennenfaktor (Kalibrierung)                             1     26      normal        1           1          25,9
      Ausrichtung der Messantenne (Abweichung von der
                                                               0,5    12     U-förmig     1,414         2          17,3
      Horizontalen und Vertikalen)
      Richtige Polarisation der Messantenne                     3     100    Rechteck     1,732         1          57,5

      Entfernungsbestimmung                                    0,7    17      normal        1           2          35,0



      Funkfeld

      Zusätzliche Reflexionen                                  2,0    58      normal        1           1          58,5
      Übertragbarkeit des Reflexionsanteils auf
                                                               0,5    12      normal        1           1          12,2
      Flugfunkrequenzen


      Signalgenerator

      Pegelgenauigkeit (Kalibrierung)                          0,5    12      normal        1           1          12,2



      Kombinierte Messunsicherheit                                            normal                               100
                                                                              normal
      Erweiterte Messunsicherheit (95% Vertrauensintervall)                                                        200
                                                                               (k=2)

      Resultierende Messunsicherheit: 10*log(1+u(95%)) =       4,77 dB




                                                                                                                     Seite 8




                                                                                                      Bonn, 11. Februar 2015
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                Messbericht Nebenaussendungsmessungen UKW-Rundfunk

                Bewertung:
                Die geforderten Nebenaussendungsunterdrückungen werden auf allen
                Intermodulationsfrequenzen im Frequenzbereich von 108 bis 118 MHz eingehalten bzw.
                übertroffen.




                Messpersonal
                (Vorname, Name, Dienstbezeichnung)




                Erstellt von (Name, Vorname, Amts-/Dienstbez., Datum)      Geprüft von (Name, Vorname, Amts-/Dienstbez., Datum)




                                                                                                                           Seite 9




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828                            – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        3 2015


Mitteilung Nr. 141/2015

Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagen-
tur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen-
bahnen vom 28. Januar 2015 zur Anordnung und Wahl des
Verfahrens sowie über die Festlegungen und Regeln im Ein-
zelnen (Vergaberegeln) und über die Festlegungen und Rege-
lungen für die Durchführung des Verfahrens (Auktionsregeln)
zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz,
900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich
1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot
von Telekommunikationsdiensten;

Entscheidung gemäß §§ 55 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 10, 61 Abs.
1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 6, 132 Abs. 1 und Abs.
3 TKG



Aktenzeichen: BK1-11/003




                                                                                                                 Bonn, 11. Februar 2015
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  3 2015                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   829



         Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
         Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 28. Januar 2015 zur Anordnung und
         Wahl des Verfahrens sowie über die Festlegungen und Regeln im Einzelnen (Vergabe-
         regeln) und über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfah-
         rens (Auktionsregeln) zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz,
         900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den
         drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten;
         Entscheidung gemäß §§ 55 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 10, 61 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3,
         Abs. 4 und Abs. 6, 132 Abs. 1 und Abs. 3 TKG

         - Aktenzeichen: BK1-11/003 -




                 Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung zur Vergabe
                 von Frequenzen in den Bereichen bei 700 MHz, 900 MHz und 1800 MHz sowie im
                 Bereich 1452 – 1492 MHz (1,5-GHz-Band) für den drahtlosen Netzzugang zum An-
                 gebot von Telekommunikationsdiensten (mobiles Breitband) getroffen.

                 Die Entscheidung sieht vor, Frequenznutzungsrechte für die Bereiche bei 700 MHz,
                 900 MHz, 1800 MHz sowie 1,5 GHz wegen der Frequenzknappheit zu versteigern.

                 Im Juni 2013 hatte die Bundesnetzagentur einen Konsultationsentwurf sowie ein Stra-
                 tegiepapier (Strategische Aspekte zur Verfügbarkeit von Frequenzen für den Breit-
                 bandausbau) veröffentlicht, in denen erwogen wurde, alle für Breitband verfügbaren
                 Frequenzen unter Berücksichtigung der Belange anderer Nutzergruppen frühzeitig in
                 einem Verfahren bereitzustellen. Dies betraf neben den Frequenzen in den Bereichen
                 900 MHz und 1800 MHz, deren Zuteilungen bis zum 31. Dezember 2016 befristet
                 sind, auch die Frequenzbereiche 700 MHz und 1,5 GHz.

                 Mit Blick auf die Bereitstellung der 700-MHz-Frequenzen sieht die „Digitale Agenda
                 2014-2017“ der Bundesregierung vor, Frequenzen im Bereich 700 MHz für den Aus-
                 bau des mobilen Breitbands zu nutzen, um so die Ziele der Breitbandstrategie zur flä-
                 chendeckenden Breitbandversorgung bis 2018 zu unterstützen.

                 Des Weiteren sind rechtzeitig vor dem Ende der Befristung der sog. GSM-
                 Frequenzen (900/1800 MHz) Ende 2016 Rechts- und Planungssicherheit in einem of-
                 fenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu gewährleisten.

                 Gleichzeitig bedingt die telekommunikationsrechtliche Beurteilung der Fusion von Te-
                 lefónica und E-Plus, dass das aktuelle Vergabeverfahren schnellstmöglich, im ersten
                 Halbjahr 2015, durchgeführt wird, da infolge der Fusion Maßnahmen zur Sicherstel-
                 lung diskriminierungsfreier Frequenzausstattungen aller Mobilfunknetzbetreiber für
                 Breitband kurzfristig erforderlich sind, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.


                                                            1



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      Die Einbeziehung der 700-MHz-Frequenzen erfolgt im Rahmen eines nationalen
      Konsenses zwischen Bund und Ländern zur Nutzung der 700-MHz-Frequenzen für
      mobiles Breitband, der am 11. Dezember 2014 auf der Konferenz der Regierungsche-
      finnen und Regierungschefs der Länder hergestellt wurde.

      Die folgende Abbildung veranschaulicht, welche Frequenzen des 700-MHz-Bereichs
      derzeit durch den Fernsehrundfunk (DVB-T) belegt sind. Für den Bereich wird eben-
      falls dargestellt, wie die einzelnen Frequenzblöcke im 700-MHz-Bereich durch den
      Mobilfunk in Zukunft genutzt werden können:




      Bereits im Jahr 2011 hatte die Präsidentenkammer ein förmliches Bedarfsermitt-
      lungsverfahren für die Frequenzbereiche 900 MHz und 1800 MHz eingeleitet, um von
      Amts wegen den Frequenzbedarf für den drahtlosen Netzzugang ab dem 1. Januar
      2017 zu ermitteln.

      Insbesondere mit Blick auf die geänderte Marktstruktur durch den Zusammenschluss
      der Unternehmen Telefónica Deutschland Holding AG und E-Plus Mobilfunk GmbH &
      Co. KG hat die Präsidentenkammer im August 2014 allen interessierten Unternehmen
      Gelegenheit gegeben, ihre prognostizierten Bedarfe in den Bereichen 700 MHz,
      900 MHz, 1800 MHz und 1,5 GHz zu aktualisieren bzw. anzumelden. Dabei hat sich
      gezeigt, dass die Nachfrage die Menge der verfügbaren Frequenzen übersteigt.

      Wesentliche Elemente der Entscheidung

      Folgende Frequenzen werden zur Vergabe gestellt:


        Frequenzband          Frequenzspektrum                  Vergabeeinheit
        700 MHz               2 x 30 MHz (gepaart)              2 x 5 MHz (gepaart)
        900 MHz               2 x 35 MHz (gepaart)              2 x 5 MHz (gepaart)
        1800 MHz              2 x 50 MHz (gepaart)              2 x 5 MHz (gepaart)
        1,5 GHz               1 x 40 MHz (ungepaart)            1 x 5 MHz (ungepaart)
        Summe                 270 MHz


      Da die Frequenzen knapp sind, wird der Zuteilung ein offenes, transparentes und dis-
      kriminierungsfreies Vergabeverfahren in Form einer Versteigerung vorangehen.



                                                  2



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                 Das Auktionsformat entspricht im Wesentlichen der Auktion 2010. Für die anstehende
                 Auktion wird für alle Bieter eine Spektrumskappe von 2 x 15 MHz (gepaart) bei
                 900 MHz festgelegt. Das Ziel des Fortbestandes der bestehenden Mobilfunkinfra-
                 strukturen mittels der im Konsultationsentwurf 2013 erwogenen Frequenzreserve
                 kann infolge der geänderten Marktstruktur mit einer Spektrumskappe als milderem
                 Mittel erreicht werden. Gleichzeitig werden die Interessen potenzieller Neueinsteiger
                 gewahrt.

                 Die Mindestgebote orientieren sich an der seit 2013 geltenden Frequenzgebühren-
                 verordnung. Danach ergeben sich folgende Mindestgebote je Vergabeeinheit:

                   Frequenzbereich              Vergabeeinheit                   Mindestgebot
                   700 MHz / 900 MHz            2 x 5 MHz (gepaart)              75 Mio. Euro
                   1800 MHz                     2 x 5 MHz (gepaart)              37,5 Mio. Euro
                   1,5 GHz                      1 x 5 MHz (ungepaart)            18,75 Mio. Euro


                 Nach § 61 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 TKG bestimmt die Bundesnetzagentur vor Durchfüh-
                 rung eines Vergabeverfahrens die Frequenznutzungsbestimmungen einschließlich
                 des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung und seiner zeitlichen Umsetzung.
                 Die Länder haben hierzu breitbandpolitische Rahmenbedingungen vorgelegt, die in
                 den Entscheidungsentwurf eingegangen sind. Auf der Grundlage des Entscheidungs-
                 entwurfes und der hierzu erfolgten Kommentierung hat die Kammer eine Versor-
                 gungsauflage festgelegt.

                 Jeder Zuteilungsinhaber – mit Ausnahme von Neueinsteigern – muss eine flächende-
                 ckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens
                 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und dabei eine Abdeckung von mindes-
                 tens 98 % der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 %, erreichen.
                 Dies soll sicherstellen, dass in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr
                 zur Verfügung stehen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-
                 Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und
                 tatsächlich möglich ist. Zur Erreichung dieses Ziels kann die gesamte Frequenzaus-
                 stattung eines Zuteilungsinhabers eingesetzt werden.

                 Konzepte für andere Nutzergruppen

                 Die Bundesnetzagentur hat ein Konzept erarbeitet, das die Belange anderer Nutzer-
                 gruppen – insbesondere drahtlose Mikrofone und Rundfunk – berücksichtigt und auf-
                 zeigt, wie die Bedarfe dieser Nutzergruppen befriedigt werden können:

                 Mit Blick auf die Belange der Nutzer drahtloser Mikrofone weist die Kammer darauf
                 hin, dass zum einen nunmehr alle professionellen Nutzer ungenutztes Spektrum aus

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      dem UHF-Band nutzen können. Die Bundesnetzagentur hat die bisherige Aufteilung
      des Frequenzbereichs 470 – 790 MHz für Funkmikrofone in „rundfunknahe Anwen-
      dungen (Nutzung durch Rundfunkanstalten)“ (470 – 710 MHz) und „sonstige profes-
      sionelle Anwendungen (Theater, Schulen, Konzerte, Kirchen etc.)“ (710 – 790 MHz)
      aufgehoben, so dass nun alle professionellen Nutzer die verbleibenden Bereiche des
      Kernbands 470 – 790 MHz gleichberechtigt flexibel nutzen können.

      Zum anderen stehen dieser Nutzergruppe europäisch harmonisierte Frequenzen u. a.
      in den Duplexlücken bei 800 MHz und 1800 MHz sowie in dem neu erschlossenen
      Frequenzbereich 1492 – 1518 MHz zur Verfügung.

      Für drahtlose Mikrofone bestehen damit folgende Nutzungs- oder Mitnutzungsmög-
      lichkeiten:

             32,475 – 38,125 MHz,
             174 – 230 MHz,
             470 – 790 MHz,
             823 – 832 MHz,
             863 – 865 MHz,
             1452 – 1518 MHz,
             1785 – 1805 MHz,
             2400 – 2483,5 MHz.
      In der Summe stehen mehr als 440 MHz für die Nutzung oder Mitnutzung durch
      PMSE-Anwendungen (Programme Making and Special Events, zum Beispiel Funk-
      mikrofone) zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur wird sich für die Realisierung zu-
      sätzlicher Allgemeinzuteilungen einsetzen.

      In Bezug auf die Belange des Rundfunks berücksichtigt die Präsidentenkammer die
      Bedeutung der terrestrischen Verbreitung von Fernsehrundfunk als Übertragungsweg
      und den Umstand ausreichender Übertragungskapazitäten für den Umstieg von
      DVB-T auf DVB-T2.

      Im Interesse sowohl einer frühzeitigen und nachhaltigen Etablierung von DVB-T2 als
      auch einer zügigen Verbesserung der Breitbandversorgung insbesondere in bislang
      unversorgten Regionen ist es notwendig, den Umstieg auf DVB-T2 und den Breit-
      bandausbau möglichst schnell und verbraucherfreundlich zu realisieren.

      Die Kammer ist sich hierbei durchaus bewusst, dass bei einer Räumung des
      700-MHz-Bandes geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sowohl tech-
      nisch als auch wirtschaftlich die Umstellung auf DVB-T2 und die Räumung des
      700-MHz-Bandes durch den Rundfunk zeitnah zu gestalten.


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