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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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     reich, zur Regulierungsbedürftigkeit sowie zu den Zielen und Grundsätzen der Regulierung
     adressiert.

     Von den 111 befragten Unternehmen haben 106 Unternehmen direkt bzw. mittels des be-
     vollmächtigten Unternehmens geantwortet. Die restlichen 5 Unternehmen haben trotz inten-
     siver Bemühungen nicht geantwortet. Allerdings konnte bei 3 dieser Unternehmen auf die
     Antwort auf das Auskunftsersuchen zu Markt Nr. 5 der Empfehlung von 2007 zurückgegriffen
     werden68, so dass insgesamt Angaben von 109 Unternehmen vorlagen und im Rahmen der
     Auswertung berücksichtigt werden konnten. Lediglich die Unternehmen [B. u. G.] sowie
     [B. u. G.] haben das Auskunftsersuchen nicht beantwortet.

     Im Nachgang zu dem Auskunftsersuchen wurden die Daten in engem Austausch mit den
     Unternehmen plausibilisiert und Abweichungen und fehlerhafte Meldungen korrigiert. Dabei
     konnte – wie zuvor auch schon ausgeführt – auch auf Daten zurückgegriffen werden, die der
     Bundesnetzagentur bereits im Rahmen ihrer Abfragen zum Tätigkeits- und Jahresbericht
     einerseits und dem Auskunftsersuchen zu Markt Nr. 5 der Empfehlung von 2007 anderer-
     seits zur Verfügung gestellt wurden69. Auch die im Laufe dieser Vergleiche aufgetretenen
     Differenzen wurden, soweit möglich, in Zusammenarbeit mit den Unternehmen aufgeklärt.

     Im Rahmen der Auswertung bzw. im weiteren Verlauf dieser Analyse werden die gemäß § 3
     Nr. 29 TKG einerseits mit der [B. u. G.] sowie andererseits mit der [B. u. G.] verbundenen
     Unternehmen somit jeweils als ein Unternehmen behandelt, so dass in der Summe zunächst
     von 105 Unternehmen die Rede sein wird, auch entsprechend – wie bereits ausgeführt – der
     tatsächlich erfolgten Anzahl von versendeten Auskunftsersuchen. Lässt man nunmehr die
     beiden Unternehmen, die nicht geantwortet haben, unberücksichtigt, ist in der weiteren Be-
     trachtung zunächst von 103 Unternehmen auszugehen.

     Berücksichtigt man die im Vergleich zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens inzwischen ein-
     getretenen Änderungen, beispielsweise gesellschaftsrechtlicher Art, sind noch weitere, fol-
     gende Anpassungen vorzunehmen:

         o   Die Unternehmen [B. u. G.] sind Schwesterunternehmen. Da in dem hier relevanten
             Bereich nur die [B. u. G.] speziell in der [B. u. G.] aktiv ist, erfolgte eine Beantwor-
             tung des Auskunftsersuchens auch für die [B. u. G.], so dass diese bei der Auswer-
             tung nicht mehr gesondert aufgeführt wird.

         o   Das Unternehmen [B. u. G.] wurde zwischenzeitlich vom Unternehmen [B. u. G.]
             übernommen. Die Beantwortung des Auskunftsersuchens erfolgt für die [B. u. G.]
             durch die [B. u. G.], so dass die [B. u. G.] bei der Auswertung nicht mehr gesondert
             aufgeführt wird.

         o   Das Unternehmen [B. u. G.] wurde zwischenzeitlich von der [B. u. G.] übernommen.
             Die Beantwortung des Auskunftsersuchens erfolgt für die [B. u. G.] durch die
             [B. u. G.], so dass die [B. u. G.] bei der Auswertung nicht mehr gesondert aufgeführt
             wird.

         o   Das Unternehmen [B. u. G.] wurde aufgrund der [B. u. G.] zwischenzeitlich umfir-
             miert in das Unternehmen [B. u. G.]. Die [B. u. G.] ist als Tochterunternehmen der
             [B. u. G.] in dem hier relevante-n Bereich als Nachfrager aktiv. Die Antwort des hier


     68
        Im Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur zu Markt Nr. 5 der Empfehlung 2007 wurde explizit darauf hin-
     gewiesen, dass die Antworten auch für die Marktanalyse zu Markt Nr. 4 der Empfehlung 2007 verwendet werden
     können, soweit dies erforderlich ist.
     69
        Der Erhebungsbogen zum Jahres- bzw. Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur sowie das Auskunftsersuchen
     zu Markt Nr. 5 der Empfehlung 2007 verweisen ausdrücklich darauf, dass die erhobenen Daten (soweit möglich)
     auch im Rahmen von Prüfungen gemäß §§ 10 und 11 TKG verwendet werden.

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                überhaupt nicht tätigen Mutterunternehmens [B. u. G.] wird daher bei der Auswer-
                tung nicht mehr gesondert aufgeführt, sondern bei der [B. u. G.] mitberücksichtigt.

        Berücksichtigt man die vier zuvor ausgeführten Änderungen, sind für die weitere Marktanaly-
        se noch 99 Unternehmen von Bedeutung.70 Berücksichtigt man weiterhin die Tatsache, dass
        von den 99 Unternehmen insgesamt 26 Unternehmen71 weder als Anbieter noch als Nach-
        frager des (physischen) Zugangs zu Netzinfrastrukturen tätig sind und auch nicht über derar-
        tige verfügen, ist festzuhalten, dass diese für den weiteren Verlauf der Marktanalyse keine
        bedeutende Rolle mehr spielen. Somit wird im Folgenden – auch aus Vereinfachungsgrün-
        den – in der Regel von 73 Unternehmen die Rede sein, die mindestens eines der drei Krite-
        rien „Anbieter des Zugangs zu Netzinfrastrukturen“, „Nachfrager des Zugangs zu Netzinfra-
        strukturen“ oder „Verfügbarkeit über den Zugang zu Netzinfrastrukturen“ erfüllen.

        Von diesen 73 Unternehmen haben 36 Unternehmen sowohl die verbalen Fragen beantwor-
        tet als auch die Tabellen ausgefüllt. 35 Unternehmen verzichteten auf die Beantwortung der
        Fragen und haben nur die Tabellen ausgefüllt. Da bei den restlichen zwei Unternehmen auf
        die Antwort auf das Auskunftsersuchen zu Markt Nr. 5 der Empfehlung von 2007 zurückge-
        griffen wurde, erfolgte hier weder eine Beantwortung der verbalen Fragen noch ein Ausfüllen
        der Tabellen.

        Im Zuge der Ermittlungen waren zudem zwei ergänzende Nachfragen bei der Telekom
        Deutschland GmbH erforderlich. Zum einen erfolgte eine derartige Nachfrage bezüglich der
        Ausbaupläne für die massenmarktfähige FTTH-Infrastruktur mittels Schreiben vom
        12.11.2013. Die Antwort wurde mit Schreiben vom [B. u. G.] übermittelt. Zum anderen er-
        folgte eine Nachfrage bezüglich eines Vorhandenseins beziehungsweise möglichen Angebo-
        tes von lokalen virtuellen Zugangsprodukten mit Schreiben vom 16.07.2014. Die entspre-
        chende Antwort hierauf wurde mit Schreiben vom [B. u. G.] übersandt.


        Wichtiger Hinweis

        Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich alle Aussagen und Zahlenangaben dieser
        Analyse immer auf die Ergebnisse der im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Daten-
        erhebung. Alle Angaben sind somit auf diejenigen Unternehmen beschränkt, die sich an der
        Datenerhebung beteiligt haben.




        70
           Neben den bereits zuvor einerseits nicht mehr aufgeführten Unternehmen, die im Rahmen der Vollmachten für
        die Unternehmen [B. u. G.] sowie [B. u. G.] erfasst wurden, und andererseits aufgrund der Nichtbeantwortung
        nicht mehr aufgeführten Unternehmen, werden nun auch die Unternehmen [B. u. G.] nicht mehr aufgeführt.
        71
           Hierbei handelt es sich um folgende Unternehmen: [B. u. G.].

                                                                                                                  28


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     4     Vorbringen der Unternehmen

     In diesem Kapitel werden die Stellungnahmen der Unternehmen aus dem Auskunftsersu-
     chen zu den verschiedenen Themen zusammengefasst. Da nicht jedes Unternehmen zu
     jeder Frage Stellung genommen hat, sind bei Angaben über die Anzahl von Antworten bzw.
     den Mehrheitsverhältnissen in der Regel immer nur diejenigen Unternehmen berücksichtigt
     worden, die mit Angaben zu dieser Marktanalyse beigetragen haben.

     Um die Ansichten einer möglichst großen Anzahl von Marktteilnehmern und damit auch ihrer
     spezifischen Standpunkte berücksichtigen zu können, wurden nach Möglichkeit alle einge-
     gangenen Antworten in der Zusammenfassung berücksichtigt. Die Reihenfolge der Unter-
     nehmensantworten ist in der Regel dabei so gewählt worden, dass vergleichbare Aussagen
     gruppiert worden sind. Darüber hinaus ist die Reihenfolge zufällig gewählt und soll keine
     Wertung darstellen.72


     4.1    Angebot/Verfügbarkeit/Nachfrage

     Die Auswertung der Angaben der – wie unter 3 ausgeführt – verbleibenden 73 Unternehmen
     kommt zu dem Ergebnis, dass 20 Unternehmen als Anbieter des Zugangs zu Netzinfrastruk-
     turen identifiziert worden sind, 72 Unternehmen über derartige Infrastrukturen verfügen73
     sowie 53 Unternehmen den Zugang zu Netzinfrastrukturen nachfragen. Darüber hinaus
     kommt ein Unternehmen nach eigener Auffassung als potenzieller Nachfrager von FTTH-
     Infrastrukturen in Frage.74


     4.2    Allgemeine Aspekte zur geografischen Marktabgrenzung aus Anbietersicht

     Zu dem Aspekt der geografischen Marktabgrenzung haben sich von den 73 Unternehmen
     insgesamt 10 Unternehmen in unterschiedlichem Maß geäußert.

     Der überwiegende Teil (sechs) der antwortenden Unternehmen hält eine Regionalisierung im
     betreffenden Zeitraum für unwahrscheinlich und erwartet in diesem Zusammenhang keine
     Änderungen im Hinblick auf die geografische Marktabgrenzung.

     Vereinzelt wird jedoch eine Regionalisierung bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt beobach-
     tet. Dies soll insbesondere in Regionen der Fall sein, in denen Kabelnetzbetreiber tätig sind,
     die ihre Endkundenpreise so ausrichten, dass eine Unterbietung durch traditionelle Tele-
     kommunikationsanbieter, die auf ein reguliertes Vorprodukt zurückgreifen müssen, nicht
     möglich sei. Auch der Einsatz der Vectoring-Technologie soll nach Auffassung einzelner Un-
     ternehmen zu einer Regionalisierung des Marktes führen, da der Einsatz dieser Technologie
     vor allem in den wettbewerbsintensiven Gebieten (Ballungsräume, urbanes Umfeld) erwartet
     wird. Dagegen werden die Auswirkungen der LTE-Technologie unterschiedlich eingeschätzt.
     Während einzelne Unternehmen die gleiche Regionalisierungswirkung erwarten wie bei der
     Vectoring-Technologie, sehen andere Unternehmen die Auswirkungen der LTE-Technologie
     aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit bezüglich Up- und Downloadgeschwindigkeit
     eher im ländlichen Raum, wo der LTE-Zugang die einzige finanzierbare und konkurrenzlose
     Zugangsmöglichkeit zum Breitbandnetz sei. Dagegen sollen Glasfaseranschlüsse (FTTx) im
     72
        Vereinfachend wird hier nicht vom Adressaten bzw. antwortenden Unternehmen des Auskunftsersuchens, der
     Deutsche Telekom AG gesprochen, sondern von der Telekom Deutschland GmbH (TDG), da diese Anbieter der
     hier in Frage kommenden Leistungen ist.
     73
        Hierbei handelt es sich um die [B. u. G.]. Das Unternehmen verfügt über keine für diesen Markt relevante Inf-
     rastruktur, zählt aber, da es sich nach eigenen Angaben um einen potenziellen Nachfrager von FTTH handelt, zu
     den 73 relevanten Unternehmen.
     74
        Hierbei handelt es sich ebenfalls um die [B. u. G.].

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        Betrachtungszeitraum keine regionalisierende Wirkung ausüben. Der Stand des Ausbaus der
        Glasfaseranschlüsse wird als zu geringfügig angesehen, als dass dieser Auswirkungen auf
        die geografische Marktabgrenzung haben könnte.



        4.3    Angebotsumstellungsflexibilität aus Anbietersicht

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
        xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL am HVt getätigt:

        Wechsel von            Ja75                     Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
        TAL (HVt) zu                                                            ben                    erfolgt

        - TAL (KVz)            11                       22                      0                      40
        - TAL (EVz)            7                        22                      0                      44
        - OPAL/ISIS            0                        30                      0                      43
        - Line Sharing         3                        27                      0                      43
        - Glasfaser            7                        23                      0                      43
        (FTTH)
        - Glasfaser indi-      3                        27                      0                      43
        viduell
        - Sonstige             0                        20                      176                    52

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
        xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL am KVz getätigt:

        Wechsel von            Ja77                     Nein                    Keine Antwort
        TAL (KVz) zu                                                            erfolgt

        - TAL (HVt)            3                        28                      42
        - TAL (EVz)            6                        23                      44
        - OPAL/ISIS            0                        28                      45
        - Line Sharing         2                        26                      45
        - Glasfaser            6                        22                      45
        (FTTH)
        - Glasfaser indi-      3                        26                      44
        viduell
        - Sonstige             0                        20                      53

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
        xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL am EVz getätigt:




        75
           Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „mittelfris-
        tig“, „langfristig“ usw.
        76
           Das Unternehmen [B. u. G.] führt hier Kabelfernsehinfrastruktur an.
        77
           Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „mittelfris-
        tig“, „langfristig“ usw.

                                                                                                                         30


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     Wechsel von            Ja78                    Nein                   Keine Antwort
     TAL (EVz) zu                                                          erfolgt

     - TAL (HVt)            3                       25                     45
     - TAL (KVz)            3                       24                     46
     - OPAL/ISIS            1                       27                     45
     - Line Sharing         2                       24                     47
     - Glasfaser            7                       19                     47
     (FTTH)
     - Glasfaser indi-      3                       23                     47
     viduell
     - Sonstige             0                       19                     64

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
     xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL mittels OPAL/ISIS getä-
     tigt:

     Wechsel von            Ja79                    Nein                   Sonstige Anga-          Keine Antwort
     OPAL/ISIS zu                                                          ben80                   erfolgt

     - TAL (HVt)            2                       24                     1                       46
     - TAL (KVz)            2                       24                     1                       46
     - TAL (EVz)            2                       23                     1                       47
     - Line Sharing         1                       25                     0                       47
     - Glasfaser            3                       22                     0                       48
     (FTTH)
     - Glasfaser indi-      0                       25                     0                       48
     viduell
     - Sonstige             0                       19                     0                       54

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
     xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL mittels Line Sharing
     getätigt:




     78
        Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „kurzfris-
     tig“, „teilweise“ usw.
     79
        Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „kurzfris-
     tig“, „nicht kurzfristig“ usw.
     80
        Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Angaben möglich waren.




                                                                                                                     31


                                                                                                            Bonn, 14. Januar 2015
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  1 2015                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           41



        Wechsel von            Ja81                     Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
        Line Sharing zu                                                         ben82                  erfolgt

        - TAL (HVt)            5                        23                      0                      45
        - TAL (KVz)            6                        22                      0                      45
        - TAL (EVz)            6                        21                      0                      46
        - OPAL/ISIS            0                        28                      0                      45
        - Glasfaser            3                        22                      1                      47
        (FTTH)
        - Glasfaser indi-      2                        25                      1                      45
        viduell
        - Sonstige             0                        19                      0                      54

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
        xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL mittels Glasfaser
        (FTTH) getätigt:

        Wechsel von            Ja                       Nein                    Keine Antwort
        Glasfaser                                                               erfolgt
        (FTTH) zu

        - TAL (HVt)            2                        31                      40
        - TAL (KVz)            0                        32                      41
        - TAL (EVz)            2                        29                      42
        - OPAL/ISIS            0                        32                      41
        - Line Sharing         0                        32                      41
        - Glasfaser indi-      7                        25                      41
        viduell

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Angebotsumstellungsfle-
        xibilität bei einer dauerhaften Preiserhöhung des Zugangs zur TAL mittels kundenindivi-
        dueller Glasfaser getätigt:

        Wechsel von            Ja                       Nein                    Keine Antwort
        Glasfaser indi-                                                         erfolgt
        viduell zu

        - TAL (HVt)            2                        37                      34
        - TAL (KVz)            0                        38                      35
        - TAL (EVz)            1                        36                      36
        - OPAL/ISIS            0                        38                      35
        - Line Sharing         0                        38                      35
        - Glasfaser            5                        33                      35
        (FTTH)
        - Sonstige             1                        25                      47

        Zu dem Aspekt, ob ein (Teil)-Ausbau bzw. eine Umstellung der bisher vorhandenen An-
        schlussnetze auf die gleiche bzw. auf eine andere Technologie – wenn ja, auf welche – ge-
        plant sei, hat lediglich ein Unternehmen83 Stellung genommen. Das Unternehmen führt aus,


        81
           Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „kurzfris-
        tig“, „teilweise“ usw.
        82
           Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Angaben möglich waren.
        83
           Es handelt sich hier um die [B. u. G.].

                                                                                                                        32


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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
42                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1 2015


     dass der Ausbau der massenmarktfähigen Glasfaser aufgrund einer eigenen Netzstruktur als
     Neubau erfolge und nicht im Sinne einer Umstellung von vorhandenen Anschlussnetzen.

     Auf die Fragen nach dem Zeitraum, den entstehenden Kosten (z. B. für den Ausbau des An-
     schlussnetzes auf massenmarktfähige Glasfaser im Vergleich zum Ausbau des Anschluss-
     netzes auf auftragsbezogene, kundenindividuelle Glasfaser) sowie der geografischen Di-
     mension einer beabsichtigten (Ausbau-)Maßnahme hat kein Unternehmen geantwortet.



     4.4    Nachfragesubstitution aus Anbietersicht

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
     keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL am HVt getätigt:

     Für TAL (HVt)          Ja84                    Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
     ist … ein Substi-                                                      ben85                  erfolgt
     tut

     - TAL (KVz)            8                       11                      1                      53
     - TAL (EVz)            4                       13                      1                      55
     - OPAL/ISIS            0                       17                      1                      55
     - Line Sharing         3                       14                      1                      55
     - Glasfaser            2                       16                      1                      54
     (FTTH)
     - Glasfaser indi-      2                       17                      1                      53
     viduell

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
     keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL am KVz getätigt:

     Für TAL (KVz)          Ja86                    Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
     ist … ein Substi-                                                      ben87                  erfolgt
     tut

     - TAL (HVt)            5                       15                      1                      52
     - TAL (EVz)            5                       13                      1                      54
     - OPAL/ISIS            1                       16                      1                      55
     - Line Sharing         2                       15                      1                      55
     - Glasfaser            4                       15                      1                      53
     (FTTH)
     - Glasfaser indi-      2                       18                      1                      52
     viduell

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
     keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL am EVz getätigt:




     84
        Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „mittelfris-
     tig“, „langfristig“ usw.
     85
        Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen.
     86
        Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „mittelfris-
     tig“, „sehr begrenzt“ usw.
     87
        Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen.

                                                                                                                      33


                                                                                                             Bonn, 14. Januar 2015
42

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  1 2015                            – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –              43



        Für TAL (EVz)           Ja88                     Nein                    Sonstige Anga-          Keine Antwort
        ist … ein Substi-                                                        ben89                   erfolgt
        tut

        - TAL (HVt)             2                        15                      1                       55
        - TAL (KVz)             2                        14                      1                       56
        - OPAL/ISIS             1                        15                      1                       56
        - Line Sharing          0                        16                      1                       56
        - Glasfaser             5                        12                      1                       55
        (FTTH)
        - Glasfaser indi-       4                        14                      1                       54
        viduell
        - Sonstige              1                        5                       0                       67

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
        keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL mittels OPAL/ISIS getätigt:

        Für OPAL/ISIS           Ja90                     Nein                    Sonstige Anga-          Keine Antwort
        ist … ein Substi-                                                        ben91                   erfolgt
        tut

        - TAL (HVt)             2                        14                      2                       55
        - TAL (KVz)             2                        14                      2                       55
        - TAL (EVz)             1                        14                      2                       56
        - Line Sharing          1                        15                      1                       56
        - Glasfaser             1                        15                      1                       56
        (FTTH)
        - Glasfaser indi-       0                        17                      1                       55
        viduell

        Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
        keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL mittels Line Sharing getätigt:




        88
           Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „be-
        grenzt“, „mittel- bis langfristig“ usw.
        89
           Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen.
        90
           Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgte eine Klarstellung „nicht kurzfristig“.
        91
           Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen, sowie
        der [B. u. G.], nach deren Aussage zum Teil keine Angaben möglich waren.




                                                                                                                            34


Bonn, 14. Januar 2015
43

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
44                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1 2015



     Für Line Sha-          Ja92                   Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
     ring ist … ein                                                        ben93                  erfolgt
     Substitut

     - TAL (HVt)            4                      13                      1                      55
     - TAL (KVz)            4                      13                      1                      55
     - TAL (EVz)            3                      13                      1                      56
     - OPAL/ISIS            0                      17                      1                      55
     - Glasfaser            1                      15                      2                      55
     (FTTH)
     - Glasfaser indi-      0                      17                      2                      54
     viduell
     - Sonstige             1                      5                       0                      67

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
     keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL mittels Glasfaser (FTTH) getätigt:

     Für Glasfaser    Ja94                         Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
     (FTTH) ist … ein                                                      ben95                  erfolgt
     Substitut

     - TAL (HVt)            1                      19                      1                      52
     - TAL (KVz)            1                      18                      1                      53
     - TAL (EVz)            2                      16                      1                      54
     - OPAL/ISIS            0                      19                      1                      53
     - Line Sharing         0                      19                      1                      53
     - Glasfaser indi-      4                      15                      1                      53
     viduell
     - Sonstige             1                      5                       0                      67

     Insgesamt wurden von den 73 Unternehmen folgende Angaben zur Nachfragesubstituierbar-
     keit aus Anbietersicht des Zugangs zur TAL mittels kundenindividueller Glasfaser getä-
     tigt:




     92
        Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „nicht
     kurzfristig“, „mittelfristig“ usw.
     93
        Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen, sowie
     der [B. u. G.], nach deren Aussage zum Teil keine Angaben möglich waren.
     94
        Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „ggf.“ oder
     „begrenzt LTE“.
     95
        Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen.




                                                                                                                     35


                                                                                                            Bonn, 14. Januar 2015
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  1 2015                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –             45



        Für Glasfaser          Ja96                     Nein                    Sonstige Anga-         Keine Antwort
        individuell ist …                                                       ben97                  erfolgt
        ein Substitut

        - TAL (HVt)            1                        20                      1                      51
        - TAL (KVz)            2                        19                      1                      51
        - TAL (EVz)            1                        18                      1                      53
        - OPAL/ISIS            0                        20                      1                      52
        - Line Sharing         0                        20                      1                      52
        - Glasfaser            3                        17                      1                      52
        (FTTH)
        - Sonstige             1                        5                       0                      67

        Auf die Frage, ob der Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nach der ver-
        wendeten Technologie zu unterteilen wäre oder nicht, haben die Unternehmen nicht geant-
        wortet.


        4.5    Allgemeine Aspekte zur sachlichen Marktabgrenzung aus Anbietersicht

        Von den befragten 73 Unternehmen haben sich sieben zu der Frage geäußert, ob durch An-
        schlussprodukte, die bislang nicht zum betrachteten Markt gehören, in Zukunft ein Wettbe-
        werbsdruck ausgeübt wird und ob technische und marktbezogene Entwicklungen auf der
        nachgelagerten Endkundenebene Einfluss auf die Wettbewerbssituation im vorliegenden
        Markt haben werden.

        Die Einschätzungen gehen dabei weit auseinander: Während einige Unternehmen (drei) kei-
        ne Anhaltspunkte für einen Wettbewerbsdruck seitens der Anschlussprodukte sehen und
        auch durch technische Entwicklungen keine Änderungen erwarten, nimmt eine knappe
        Mehrheit der Unternehmen (vier) einen gesteigerten Wettbewerbsdruck war.

        Die einen Wettbewerbsdruck verneinenden Unternehmen argumentieren hierbei mit einer
        fehlenden Regulierung bzw. einem fehlenden Vorleistungszugang für Anschlussprodukte.
        Solange entsprechende Vorleistungsprodukte nicht reguliert sind, sei nicht von einem Wett-
        bewerbsdruck seitens der Anschlussprodukte auszugehen. Die [B. u. G.] macht zwei
        Schlüsselaspekte ausfindig: Zum einen wird mit dem voranschreitenden LTE-Ausbau eine
        kontinuierliche Substitution von Festnetzanschlüssen erwartet, zum anderen wird eine Be-
        hinderung des flächendeckenden Breitbandausbaus durch die Vectoring-Technologie be-
        fürchtet. Im Gegensatz hierzu sieht die Telekom Deutschland GmbH durchaus ein Potenzial
        für Wettbewerbsdruck durch Anschlussprodukte und technische Entwicklungen. Während
        stationär genutzte Mobilfunkanschlüsse aufgrund der derzeit niedrigen Stückzahlen noch
        keinen Wettbewerbsdruck entfalteten, gehe vom Breitbandkabel durchaus ein merklicher
        indirekter Wettbewerbsdruck aus, was sich auch zahlenmäßig abbilden lasse. Ein alternati-
        ver Anbieter sieht ebenfalls für den Betrachtungszeitraum von Seiten der Kabelnetzbetreiber
        erheblichen Wettbewerbsdruck aufkommen, rechnet aber auch durch die LTE-Technologie,
        die Vectoring-Technologie und Bündelprodukte, wie etwa Entertain-Produkte, mit einem er-
        höhten Wettbewerbsdruck.




        96
           Es handelt sich hier nicht immer um ein eindeutiges „Ja“; zum Teil erfolgen Klarstellungen wie bspw. „ggf.“,
        „eingeschränkt“ usw.
        97
           Es handelt sich hier um die Angaben der [B. u. G.], nach deren Aussage keine Erkenntnisse vorliegen.

                                                                                                                          36


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