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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1486                            – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     8 2015


Mitteilung Nr. 408/2015

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH ab
01.07.2015

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015
den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-15/001 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der
Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o. g.
Telefonnummern angefordert werden.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Be-
schlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren
Zeitpunkt bekannt gegeben.



BK 2a-15/001




Mitteilung Nr. 409/2015

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab
01.07.2015

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015
den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-15/002 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der
Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o. g.
Telefonnummern angefordert werden.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Be-
schlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren
Zeitpunkt bekannt gegeben.



BK 2a-15/002




                                                                                                                  Bonn, 29. April 2015
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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
     8 2015                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1487


Mitteilung Nr. 410/2015

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusam-
menhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-
ICAs)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2
des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.07.2015:

Übertragungswege

Ausführung N-ICAs Customer Connect

a.     Bereitstellung:
       Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs
       STM1                 155 Mbit/s                                            Es gilt das jeweils
                                                                               genehmigte CFV-Entgelt
                                                                                  STM1 155 Mbit/s.
       Ethernet           1 Gbit/s
       Anschlusslinie                                                                  1.600,00 €
       Kollokationszuführung                                                           1.600,00 €
                           Subbitrate 150 Mbit/s                                  Es gilt das jeweils
                                                                                     genehmigte
                                                                                CFV-Ethernet-Entgelt
                                                                                Subbitrate 150 Mbit/s
                                                                                (Ethernet 1G / 150M).
                        Subbitrate 300 Mbit/s
       Anschlusslinie                                                                  1.600,00 €
       Kollokationszuführung                                                           1.600,00 €
                        Subbitrate 600 Mbit/s
       Anschlusslinie                                                                  1.600,00 €
       Kollokationszuführung                                                           1.600,00 €


Die Entgelte für die Übertragungswege

       Ethernet 1 Gbit/s

       Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 300 Mbit/s

       Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 600 Mbit/s

entsprechen den nicht-regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen für die jeweilige CFV.




Bonn, 29. April 2015
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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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b.   Überlassung:
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs


STM1  155 Mbit/s                                             Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1
                                                              155 Mbit/s mit Ausnahme der Verbindungslinie
                                                                        zwischen zwei Backbone-ON:
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Pauschale                          bis 50 km                                          5.830,00 €
                        ab 51 km bis 100 km                                           8.860,00 €
                                  ab 101 km                                          12.000,00 €
          zuzüglich einer Pauschale je Ende                   Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende
                                                                           für CFV STM1 155 Mbit/s.


Ethernet  1 Gbit/s
Anschlusslinie                                                                        5.950,00 €
Kollokationszuführung                                                                 1.000,00 €
                 Subbitrate 150 Mbit/s                       Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Ent-
                                                              gelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M)
                                                             mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei
                                                                                Backbone-ON:
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Pauschale                          bis 50 km                                          5.070,00 €
                        ab 51 km bis 100 km                                           7.700,00 €
                                  ab 101 km                                          11.650,00 €
zuzüglich einer Pauschale je Ende                             Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende
                                                              für CFV-Ethernet Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet
                                                                       1G / 150M).Subbitrate 300 Mbit/s


                 Subbitrate 300 Mbit/s
Anschlusslinie                                                                        5.950,00 €
Kollokationszuführung                                                                 1.000,00 €


                 Subbitrate 600 Mbit/s
Anschlusslinie                                                                        5.950,00 €
Kollokationszuführung                                                                 1.000,00 €




                                                                                                             Bonn, 29. April 2015
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  8 2015                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1489


Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2
beigefügt ist, rückwirkend ab dem 01.12.2013:

Zusätzliche Preise

               Sonderbauweise                                        Mehrkosten gegenüber der
                                                                       Standardinstallation,
                                                                          nach Aufwand

               Verlegung, Auswechslung bzw.                                  nach Aufwand
               Änderung des Netzabschlusses

Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste Installation und Instandsetzung nach Auf-
wand, Stand 25.10.2012 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Ein-
satz besonderer Messmittel, Material).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/009 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in
der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag)
zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712
oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.05.2015, 13.00 Uhr, im Dienst-
gebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.



BK 3c-15/009




Bonn, 29. April 2015
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                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Mitteilung Nr. 411/2015

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung
von Entgelten gemäß §31 TKG für Leistungen im Zusammen-
hang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über
Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger so-
wie Zugang zum Kabelverzweiger

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015
einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten im Zusammenhang
mit dem Zugang zur Teilnehmeranschluss-leitung über Schaltvertei-
ler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie Zugang zum
Kabelverzweiger eingereicht.

Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.07.2015 die Ent-
gelte bis zum 30.06.2017 gemäß der dem Antrag als Anlagen 1a
und 1b beigefügten Preislisten zu genehmigen bzw. anzuordnen:

     1.   Für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang
          zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und
          neu zu errichtende Kabelverzweiger die Entgelte gemäß
          der als Anlage 1a beigefügten Preisliste.

     2.   Für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang
          zum Kabelverzweiger die Entgelte gemäß der als Anlage
          1b beigefügten Preisliste.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-15/010 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3
ist für den 26.05.2015, 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundes-
netzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert
worden.

                           Anlagen
                           Anlage 1a Preisliste_SVt_u_zus.KVz
                           Anlage 1b Preisliste_ZzKVz


BK3a-15/010




                                                                                                                   Bonn, 29. April 2015
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                                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  8 2015                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –            1491


                                                                                                                 Anlage 1a
             Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
                 zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
                                                   innerhalb eines Anschlussbereiches




                                      Preisliste
               der genehmigungspflichtigen, beantragten Entgelte für
                  den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über
               Schaltverteiler und neu zu errichtende Kabelverzweiger
                sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen
                Kabelverzweiger innerhalb eines Anschlussbereiches




            Preisliste ZV Schaltverteiler                  Stand: 21.04.2015                                            1
                                                           Beantragte Entgelte


Bonn, 29. April 2015
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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1492                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     8 2015


                                                                                                           Anlage 1a
       Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
           zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
                                             innerhalb eines Anschlussbereiches
       Schaltverteiler und Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL,
       Errichtung

       1           Entgelte für den Zugang zur TAL mittels Schaltverteiler oder Kabelverzweiger
                   auf dem Hauptkabel für A0-APL gemäß Ziffer 2.1 und 2.2.1 der „ZV Schaltver-
                   teiler“

       Sofern bei den folgenden Preispositionen in den Ziffern 1.1 bis 1.9 vom „Schaltverteiler“ die
       Rede ist, so ist hiervon auch der „Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL“
       umfasst, da sich die Errichtung eines Kabelverzweigers auf dem Hauptkabel – abgesehen von
       der abweichenden Bezeichnung wegen des Fehlens mitversorgter Kabelverzweiger – nicht
       von der eines Schaltverteilers unterscheidet.

       1.1         Informationsbereitstellung

           Nr.         Leistung                                                           Preis ohne USt.
                                                                                              in EUR
           1.1.1       Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung
                       und Fakturierung,
                       Bearbeitungspauschale je abgefragtem vollständigen
                       Anschlussbereich bzw. Teil eines Anschlussbereichs                      156,42
           1.1.2 a     Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Infor-
                       mationen in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche
                       die Informationen gemäß Leistungsbeschreibung ent-
                       hält,
                       Pauschale je abgefragtem vollständigen                                 1.428,16
                       Anschlussbereich
           1.1.2 b     Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Infor-
                       mationen in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche
                       die Informationen gemäß Leistungsbeschreibung ent-
                       hält,
                       Pauschale bei Abfrage eines Teils eines Anschluss-
                       bereichs, je Hauptkabellinie                                            215,31


       1.2         Gemeinsame Abstimmung

           Nr.       Leistung                                                             Preis ohne USt.
                                                                                              in EUR
           1.2.1     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
                     Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließ-
                     lich Begehung,
                     Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung, so-
                     weit eine Begehung durchgeführt wurde                                     229,74




       Preisliste ZV Schaltverteiler                 Stand: 21.04.2015                                            2
                                                     Beantragte Entgelte


                                                                                                             Bonn, 29. April 2015
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                                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  8 2015                            – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          1493


                                                                                                                 Anlage 1a
             Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
                 zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
                                                   innerhalb eines Anschlussbereiches
               Nr.       Leistung                                                               Preis ohne USt.
                                                                                                    in EUR
               1.2.2     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
                         Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließ-
                         lich Begehung,
                         Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung, so-
                         weit keine Begehung durchgeführt wurde                                      227,11
               1.2.3     Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Aus-
                         stattung und Installationsstandort des neu zu errichtenden
                         Schaltverteilers einschließlich einer Begehung,
                         Pauschale, soweit eine Begehung durchgeführt wurde                          356,58
               1.2.4     Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Aus-
                         stattung und Installationsstandort des neu zu errichtenden
                         Schaltverteilers einschließlich einer Begehung,
                         Pauschale, soweit keine Begehung durchgeführt wurde                         349,09


            1.3        Angebotserstellung bei Neuerrichtung

               Nr.       Leistung                                                               Preis ohne USt.
                                                                                                    in EUR
               1.3.1     Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei
                         der Angebotserstellung,
                         Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fak-
                         turierung                                                                   194,86
               1.3.2     Erstellung eines Angebots über einen neu zu errichtenden
                         Schaltverteiler,
                         Pauschale je Schaltverteiler                                                182,41
                         Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher Geneh-
                         migungen und Gutachten werden durchgereicht.



            1.4        Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des Schaltverteiler-Zuführungs-
                       kabels

               Nr.         Leistung                                                             Preis ohne USt.
                                                                                                    in EUR
               1.4.1       Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei
                           der Bereitstellung,
                           Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
                           Fakturierung                                                              313,05




            Preisliste ZV Schaltverteiler                  Stand: 21.04.2015                                            3
                                                           Beantragte Entgelte


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                                                                                                             Anlage 1a
         Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
             zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
                                               innerhalb eines Anschlussbereiches
       Nr.          Leistung                                                                   Preis ohne USt.
                                                                                                   in EUR
       1.4.2        Bearbeitungspauschale für Planung, Projektierung und Bau-
                    leitung                                                                        1.197,52
                    Für die Erteilung von Genehmigungen durch den Straßen- und
                    Wegebaulastträger werden die von der Telekom zu entrichtenden
                    Gebühren durchgereicht.
       1.4.3        Errichtung eines Schaltverteilers
       1.4.3.1      Gehäuse KoVt 600, je Stück                                                     1.162,37
       1.4.3.2      Gehäuse KoVt 800, je Stück                                                     1.515,29
       1.4.3.3      Gehäuse KoVt 1200, je Stück                                                    1.765,69
       1.4.3.4      HK Material Muffe (1000 DA), je Stück                                           148,10
       1.4.3.5      HK Material Muffe (2000 DA), je Stück                                           148,10
       1.4.3.6      HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangs-
                    seite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück                                 156,44
       1.4.3.7      HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangs-
                    seite), nicht vorkonfektioniert, je Stück                                        41,59
       1.4.3.8      HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und Ausgangs-
                    seite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück                                 300,99
       1.4.3.9      HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und Ausgangs-
                    seite), nicht vorkonfektioniert, je Stück                                        77,77
       1.4.3.10     Kabel 100 DA (HK-Anbindung > 10 m), je Meter                                     3,99
       1.4.3.11     Kosten beauftragter Fremdleistungen                                    werden gemäß Rechnung
                                                                                                durchgereicht
       1.4.3.12     Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im Ge-
                    häuse, je Stück                                                                  20,96
       1.4.3.13     Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den Endverschlüs-                  209,02
                    sen (je 100 DA)
       1.4.3.14     Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den Schaltvertei-
                    ler für eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung, (je 100 DA)                  138,73
       1.4.3.15     Sonstige Montageleistungen zur Kappung des Hauptkabels und
                    zur Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler für Carrier (ein-
                    schließlich aller erforderlichen Eigen- und Fremdleistungen mit
                    Ausnahme von Nr. 1.4.3.11, aller zusätzlichen Materialkompo-
                    nenten und deren Logistik sowie der Abnahme und Übergabe an
                    den Carrier), je Stück                                                         1.670,12
       1.4.3.16     Einmessung des Hauptkabelabschnitts zwischen HVt und neuem
                    Schaltverteiler und Einmessung der Querkabeldämpfungen zwi-
                    schen Schaltverteiler und den nachgelagerten KVz, je Stück                      571,84




        Preisliste ZV Schaltverteiler                 Stand: 21.04.2015                                             4
                                                      Beantragte Entgelte


                                                                                                               Bonn, 29. April 2015
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  8 2015                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –               1495


                                                                                                                 Anlage 1a
             Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
                 zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
                                                   innerhalb eines Anschlussbereiches
            Nr.             Leistung                                                                              Preis ohne USt.
                                                                                                                      in EUR
            1.4.3.17        Dokumentation des neuen Schaltverteilers in den Dokumentationssystemen
                            der Telekom
            1.4.3.17 a      Dokumentation in Megaplan, je Schaltverteiler                                              33,71

            1.4.3.17 b      Dokumentation in Kontes-ORKA, je 100 DA                                                    72,62

                            Die Positionen, welche sich auf eine Einheit „je 100 DA“ beziehen, werden gemäß
                            der tatsächlich über den Schaltverteiler geführten Anzahl an Doppeladern berechnet.

            1.4.4           Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler
            1.4.4.1         Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 100 DA, nicht vorkon-
                            fektioniert, je Stück                                                                      41,67
            1.4.4.2         Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 200 DA, nicht vorkon-
                            fektioniert, je Stück                                                                     105,29
            1.4.4.3         Montage der Endverschlüsse (nicht vorkonfektioniert) für Carrier-Zuführung
                            im Gehäuse, je Stück                                                                       9,78
            1.4.4.4         Dokumentation des neuen Carrier-Zugangs einschließlich der Übergabe-
                            Endverschlüsse in den Dokumentationssystemen der Telekom
            1.4.4.4 a       Dokumentation in Megaplan, je EVs                                                          3,49

            1.4.4.4 b       Dokumentation in Kontes-ORKA, je EVs                                                       6,43



            1.5          Kostenaufteilung bei Bereitstellung des Schaltverteilers

            Werden für einen Schaltverteiler innerhalb von 60 Monaten für andere Nutzer (Carrier oder
            die Telekom) Schaltverteiler-Zuführungskabel abgeschlossen, so tragen diese anteilig die dem
            ersten Carrier in Rechnung gestellten Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der gemein-
            schaftlich genutzten Einrichtungen des Schaltverteilers, sofern hierbei ein Betrag von
            10,225,84 EUR überschritten worden ist. Die Telekom erstattet unmittelbar, nachdem der
            nachfolgende Nutzer (Carrier oder die Telekom) das Schaltverteiler-Zuführungskabel abge-
            nommen hat, dem betroffenen Carrier den zuviel gezahlten Teil des Bereitstellungsentgelts
            des Schaltverteilers, den er an die Telekom entrichtet hat, wie folgt:




            Preisliste ZV Schaltverteiler                       Stand: 21.04.2015                                               5
                                                                Beantragte Entgelte


Bonn, 29. April 2015
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