abl-08
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1486 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2015
Mitteilung Nr. 408/2015
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH ab
01.07.2015
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015
den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-15/001 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der
Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o. g.
Telefonnummern angefordert werden.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Be-
schlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren
Zeitpunkt bekannt gegeben.
BK 2a-15/001
Mitteilung Nr. 409/2015
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab
01.07.2015
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015
den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-15/002 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der
Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o. g.
Telefonnummern angefordert werden.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Be-
schlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren
Zeitpunkt bekannt gegeben.
BK 2a-15/002
Bonn, 29. April 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1487
Mitteilung Nr. 410/2015
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusam-
menhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-
ICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2
des Antrags beigefügt ist, ab dem 01.07.2015:
Übertragungswege
Ausführung N-ICAs Customer Connect
a. Bereitstellung:
Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs
STM1 155 Mbit/s Es gilt das jeweils
genehmigte CFV-Entgelt
STM1 155 Mbit/s.
Ethernet 1 Gbit/s
Anschlusslinie 1.600,00 €
Kollokationszuführung 1.600,00 €
Subbitrate 150 Mbit/s Es gilt das jeweils
genehmigte
CFV-Ethernet-Entgelt
Subbitrate 150 Mbit/s
(Ethernet 1G / 150M).
Subbitrate 300 Mbit/s
Anschlusslinie 1.600,00 €
Kollokationszuführung 1.600,00 €
Subbitrate 600 Mbit/s
Anschlusslinie 1.600,00 €
Kollokationszuführung 1.600,00 €
Die Entgelte für die Übertragungswege
Ethernet 1 Gbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 300 Mbit/s
Ethernet 1 Gbit/s Subbitrate 600 Mbit/s
entsprechen den nicht-regulierten, durch den Wettbewerb gebildeten Marktpreisen für die jeweilige CFV.
Bonn, 29. April 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1488 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2015
b. Überlassung:
Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs
STM1 155 Mbit/s Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1
155 Mbit/s mit Ausnahme der Verbindungslinie
zwischen zwei Backbone-ON:
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Pauschale bis 50 km 5.830,00 €
ab 51 km bis 100 km 8.860,00 €
ab 101 km 12.000,00 €
zuzüglich einer Pauschale je Ende Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende
für CFV STM1 155 Mbit/s.
Ethernet 1 Gbit/s
Anschlusslinie 5.950,00 €
Kollokationszuführung 1.000,00 €
Subbitrate 150 Mbit/s Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Ent-
gelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M)
mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei
Backbone-ON:
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Pauschale bis 50 km 5.070,00 €
ab 51 km bis 100 km 7.700,00 €
ab 101 km 11.650,00 €
zuzüglich einer Pauschale je Ende Es gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende
für CFV-Ethernet Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet
1G / 150M).Subbitrate 300 Mbit/s
Subbitrate 300 Mbit/s
Anschlusslinie 5.950,00 €
Kollokationszuführung 1.000,00 €
Subbitrate 600 Mbit/s
Anschlusslinie 5.950,00 €
Kollokationszuführung 1.000,00 €
Bonn, 29. April 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1489
Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für folgende Leistungen gemäß der Preisliste, die in Anlage 2
beigefügt ist, rückwirkend ab dem 01.12.2013:
Zusätzliche Preise
Sonderbauweise Mehrkosten gegenüber der
Standardinstallation,
nach Aufwand
Verlegung, Auswechslung bzw. nach Aufwand
Änderung des Netzabschlusses
Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste Installation und Instandsetzung nach Auf-
wand, Stand 25.10.2012 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Ein-
satz besonderer Messmittel, Material).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/009 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in
der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag)
zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712
oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.05.2015, 13.00 Uhr, im Dienst-
gebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK 3c-15/009
Bonn, 29. April 2015
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1490 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2015
Mitteilung Nr. 411/2015
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung
von Entgelten gemäß §31 TKG für Leistungen im Zusammen-
hang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über
Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger so-
wie Zugang zum Kabelverzweiger
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015
einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten im Zusammenhang
mit dem Zugang zur Teilnehmeranschluss-leitung über Schaltvertei-
ler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie Zugang zum
Kabelverzweiger eingereicht.
Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.07.2015 die Ent-
gelte bis zum 30.06.2017 gemäß der dem Antrag als Anlagen 1a
und 1b beigefügten Preislisten zu genehmigen bzw. anzuordnen:
1. Für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang
zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und
neu zu errichtende Kabelverzweiger die Entgelte gemäß
der als Anlage 1a beigefügten Preisliste.
2. Für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang
zum Kabelverzweiger die Entgelte gemäß der als Anlage
1b beigefügten Preisliste.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-15/010 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3
ist für den 26.05.2015, 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundes-
netzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert
worden.
Anlagen
Anlage 1a Preisliste_SVt_u_zus.KVz
Anlage 1b Preisliste_ZzKVz
BK3a-15/010
Bonn, 29. April 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1491
Anlage 1a
Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
innerhalb eines Anschlussbereiches
Preisliste
der genehmigungspflichtigen, beantragten Entgelte für
den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über
Schaltverteiler und neu zu errichtende Kabelverzweiger
sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen
Kabelverzweiger innerhalb eines Anschlussbereiches
Preisliste ZV Schaltverteiler Stand: 21.04.2015 1
Beantragte Entgelte
Bonn, 29. April 2015
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1492 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2015
Anlage 1a
Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
innerhalb eines Anschlussbereiches
Schaltverteiler und Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL,
Errichtung
1 Entgelte für den Zugang zur TAL mittels Schaltverteiler oder Kabelverzweiger
auf dem Hauptkabel für A0-APL gemäß Ziffer 2.1 und 2.2.1 der „ZV Schaltver-
teiler“
Sofern bei den folgenden Preispositionen in den Ziffern 1.1 bis 1.9 vom „Schaltverteiler“ die
Rede ist, so ist hiervon auch der „Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL“
umfasst, da sich die Errichtung eines Kabelverzweigers auf dem Hauptkabel – abgesehen von
der abweichenden Bezeichnung wegen des Fehlens mitversorgter Kabelverzweiger – nicht
von der eines Schaltverteilers unterscheidet.
1.1 Informationsbereitstellung
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.1.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung
und Fakturierung,
Bearbeitungspauschale je abgefragtem vollständigen
Anschlussbereich bzw. Teil eines Anschlussbereichs 156,42
1.1.2 a Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Infor-
mationen in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche
die Informationen gemäß Leistungsbeschreibung ent-
hält,
Pauschale je abgefragtem vollständigen 1.428,16
Anschlussbereich
1.1.2 b Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Infor-
mationen in Form einer Netzinfrastrukturskizze, welche
die Informationen gemäß Leistungsbeschreibung ent-
hält,
Pauschale bei Abfrage eines Teils eines Anschluss-
bereichs, je Hauptkabellinie 215,31
1.2 Gemeinsame Abstimmung
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.2.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließ-
lich Begehung,
Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung, so-
weit eine Begehung durchgeführt wurde 229,74
Preisliste ZV Schaltverteiler Stand: 21.04.2015 2
Beantragte Entgelte
Bonn, 29. April 2015
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8 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1493
Anlage 1a
Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
innerhalb eines Anschlussbereiches
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.2.2 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und
Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließ-
lich Begehung,
Bearbeitungspauschale je beauftragter Abstimmung, so-
weit keine Begehung durchgeführt wurde 227,11
1.2.3 Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Aus-
stattung und Installationsstandort des neu zu errichtenden
Schaltverteilers einschließlich einer Begehung,
Pauschale, soweit eine Begehung durchgeführt wurde 356,58
1.2.4 Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Aus-
stattung und Installationsstandort des neu zu errichtenden
Schaltverteilers einschließlich einer Begehung,
Pauschale, soweit keine Begehung durchgeführt wurde 349,09
1.3 Angebotserstellung bei Neuerrichtung
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.3.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei
der Angebotserstellung,
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fak-
turierung 194,86
1.3.2 Erstellung eines Angebots über einen neu zu errichtenden
Schaltverteiler,
Pauschale je Schaltverteiler 182,41
Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher Geneh-
migungen und Gutachten werden durchgereicht.
1.4 Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des Schaltverteiler-Zuführungs-
kabels
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.4.1 Administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei
der Bereitstellung,
Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung 313,05
Preisliste ZV Schaltverteiler Stand: 21.04.2015 3
Beantragte Entgelte
Bonn, 29. April 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1494 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2015
Anlage 1a
Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
innerhalb eines Anschlussbereiches
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.4.2 Bearbeitungspauschale für Planung, Projektierung und Bau-
leitung 1.197,52
Für die Erteilung von Genehmigungen durch den Straßen- und
Wegebaulastträger werden die von der Telekom zu entrichtenden
Gebühren durchgereicht.
1.4.3 Errichtung eines Schaltverteilers
1.4.3.1 Gehäuse KoVt 600, je Stück 1.162,37
1.4.3.2 Gehäuse KoVt 800, je Stück 1.515,29
1.4.3.3 Gehäuse KoVt 1200, je Stück 1.765,69
1.4.3.4 HK Material Muffe (1000 DA), je Stück 148,10
1.4.3.5 HK Material Muffe (2000 DA), je Stück 148,10
1.4.3.6 HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangs-
seite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück 156,44
1.4.3.7 HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangs-
seite), nicht vorkonfektioniert, je Stück 41,59
1.4.3.8 HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und Ausgangs-
seite), vorkonfektioniert inkl. Kabel, je Stück 300,99
1.4.3.9 HK Material Endverschluss (je 200 DA Eingangs- und Ausgangs-
seite), nicht vorkonfektioniert, je Stück 77,77
1.4.3.10 Kabel 100 DA (HK-Anbindung > 10 m), je Meter 3,99
1.4.3.11 Kosten beauftragter Fremdleistungen werden gemäß Rechnung
durchgereicht
1.4.3.12 Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im Ge-
häuse, je Stück 20,96
1.4.3.13 Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den Endverschlüs- 209,02
sen (je 100 DA)
1.4.3.14 Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den Schaltvertei-
ler für eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung, (je 100 DA) 138,73
1.4.3.15 Sonstige Montageleistungen zur Kappung des Hauptkabels und
zur Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler für Carrier (ein-
schließlich aller erforderlichen Eigen- und Fremdleistungen mit
Ausnahme von Nr. 1.4.3.11, aller zusätzlichen Materialkompo-
nenten und deren Logistik sowie der Abnahme und Übergabe an
den Carrier), je Stück 1.670,12
1.4.3.16 Einmessung des Hauptkabelabschnitts zwischen HVt und neuem
Schaltverteiler und Einmessung der Querkabeldämpfungen zwi-
schen Schaltverteiler und den nachgelagerten KVz, je Stück 571,84
Preisliste ZV Schaltverteiler Stand: 21.04.2015 4
Beantragte Entgelte
Bonn, 29. April 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1495
Anlage 1a
Preisliste zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu
zu errichtende Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
innerhalb eines Anschlussbereiches
Nr. Leistung Preis ohne USt.
in EUR
1.4.3.17 Dokumentation des neuen Schaltverteilers in den Dokumentationssystemen
der Telekom
1.4.3.17 a Dokumentation in Megaplan, je Schaltverteiler 33,71
1.4.3.17 b Dokumentation in Kontes-ORKA, je 100 DA 72,62
Die Positionen, welche sich auf eine Einheit „je 100 DA“ beziehen, werden gemäß
der tatsächlich über den Schaltverteiler geführten Anzahl an Doppeladern berechnet.
1.4.4 Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler
1.4.4.1 Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 100 DA, nicht vorkon-
fektioniert, je Stück 41,67
1.4.4.2 Endverschluss mit Trennleisten für Zuführungskabel 200 DA, nicht vorkon-
fektioniert, je Stück 105,29
1.4.4.3 Montage der Endverschlüsse (nicht vorkonfektioniert) für Carrier-Zuführung
im Gehäuse, je Stück 9,78
1.4.4.4 Dokumentation des neuen Carrier-Zugangs einschließlich der Übergabe-
Endverschlüsse in den Dokumentationssystemen der Telekom
1.4.4.4 a Dokumentation in Megaplan, je EVs 3,49
1.4.4.4 b Dokumentation in Kontes-ORKA, je EVs 6,43
1.5 Kostenaufteilung bei Bereitstellung des Schaltverteilers
Werden für einen Schaltverteiler innerhalb von 60 Monaten für andere Nutzer (Carrier oder
die Telekom) Schaltverteiler-Zuführungskabel abgeschlossen, so tragen diese anteilig die dem
ersten Carrier in Rechnung gestellten Bereitstellungsentgelte für die Herstellung der gemein-
schaftlich genutzten Einrichtungen des Schaltverteilers, sofern hierbei ein Betrag von
10,225,84 EUR überschritten worden ist. Die Telekom erstattet unmittelbar, nachdem der
nachfolgende Nutzer (Carrier oder die Telekom) das Schaltverteiler-Zuführungskabel abge-
nommen hat, dem betroffenen Carrier den zuviel gezahlten Teil des Bereitstellungsentgelts
des Schaltverteilers, den er an die Telekom entrichtet hat, wie folgt:
Preisliste ZV Schaltverteiler Stand: 21.04.2015 5
Beantragte Entgelte
Bonn, 29. April 2015