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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2069
Entgelte für CFV-SDH 16xT2MS/2MU
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 3.918,62
Überlassung (jährlich im Voraus) 3.978,78
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 2.205,88
Regio-ON 2.205,88
Country-ON 2.407,12
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 995,94
zuzüglich je km* 117,61
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 996,04
zuzüglich je km* 117,61
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 785,43
zuzüglich je km* 397,43
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 529,12
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 3.918,62
Überlassung (jährlich im Voraus) 3.362,63
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2070 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
Entgelte für CFV-SDH 21xT2MS/2MU
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 4.736,37
Überlassung (jährlich im Voraus) 3.760,97
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 2.166,57
Regio-ON 2.166,57
Country-ON 2.703,09
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 847,29
zuzüglich je km* 162,38
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 847,39
zuzüglich je km* 162,38
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 680,91
zuzüglich je km* 549,05
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 484,85
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 4.736,37
Überlassung (jährlich im Voraus) 3.382,16
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2071
Entgelte für CFV-SDH 63xT2MS/2MU
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 11.477,59
Überlassung (jährlich im Voraus) 5.734,26
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 2.890,77
Regio-ON 2.890,77
Country-ON 2.703,55
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 847,37
zuzüglich je km* 162,38
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 847,39
zuzüglich je km* 162,38
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 680,91
zuzüglich je km* 549,05
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 484,79
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 11.477,59
Überlassung (jährlich im Voraus) 4.630,79
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2072 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
Entgelte für die je zugehörige Expressentstörung CFV SDH
Dauerauftrag Einzelauftrag
Bandbreite jährlich Netto je CFV in € Einmalig je Auftrag
CFV SDH 2 Mbit/s 22,04 44,47
CFV SDH 34 Mbit/s 7,03 44,93
CFV SDH 155 Mbit/s 6,65 44,93
CFV SDH 16 x 2Mbit/s 29,90 79,89
CFV SDH 21 x 2Mbit/s 39,28 79,89
CFV SDH 63 x 2Mbit/s 101,80 79,89
Entgelte für Zusatzleistungen CFV-SDH:
Leistung Nettopreis je Anfahrt in €
Zusätzliche Anfahrt 69,13
Leistung Nettopreis je Auftrag in €
Wandlung 184,77
Leistung Nettopreis je Auftrag in €
Überführung 76,15
Leistung: Nettopreis
Kapazitäts-Upgrade
Ursprüngliche Neue je Auftrag in €
CFV-SDH CFV SDH
2MU/2MS/T2MS Glas- 34M 556,42
faser
2MU/2MS/T2MS 34M Bereitstellungsentgelt 34M
Kupfer
2MU/2MS/T2MS 16 x T2MS/2MU Bereitstellungsentgelt 16x2M
2MU/2MS/T2MS 21 x T2MS/2MU Bereitstellungsentgelt 21x2M
2MU/2MS/T2MS 63 x T2MS/2MU Bereitstellungsentgelt 63x2M
2MU/2MS/T2MS 155M Bereitstellungsentgelt 155M
Leistung: Nettopreis
Kapazitäts-Upgrade
Ursprüngliche Neue je Auftrag in €
CFV-SDH CFV SDH
Bonn, 29. Juli 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2073
34 M 155 M 567,04
Leistung: Nettopreis
Kapazitäts-Upgrade
Ursprüngliche Neue je Auftrag
CFV-SDH CFV SDH
16 x T2MS/2MU 21 x T2MS/2MU Bereitstellungsentgelt 21x2M
16 x T2MS/2MU 63 x T2MS/2MU Bereitstellungsentgelt 63x2M
Leistung: Nettopreis
Kapazitäts-Upgrade
Ursprüngliche Neue je Auftrag
CFV-SDH CFV SDH
21 x T2MS/2MU 63 x T2MS/2MU Bereitstellungsentgelt 63x2M
2. Es wird festgestellt, dass die Entgelte für das Kapazitätsdowngrade der Genehmigungspflicht unterlie-
gen.
3. Die Genehmigung der unter Tenorziffer 1 ausgewiesenen Entgelte für die Überlassung der Anschluss-
linie, der Verbindungslinie und der Kollokationszuführung ist befristet bis zum 31.12.2016.
4. Die Genehmigung der unter Tenorziffer 1 ausgewiesenen einmaligen Entgelte für die Bereitstellung je
Mietleitungsende (Anschlusslinie bzw. Kollokationszuführung), die Entgelte für die Expressentstörung
und die Entgelte für die Zusatzleistungen (Zusätzliche Anfahrt, Wandlung, Überführung und Kapazitäts-
Upgrade) ist befristet bis zum 30.06.2017.
5. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-15/001 auf dem Postweg oder in elektronischer
Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2,
Postfach 8001, 53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK2-Postfach@BNetzA.de
Betreff: Konsultation – BK2a-15/001 (SDH)
Das Konsultationsverfahren beginnt am 29.07.2015 und endet am 31.08.2015.
Hinweis
Die oben genannten und hier zur Konsultation gestellten Entgelte hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetz-
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 22.07.2015 mit
Rückwirkung zum 01.07.2015 bis zur endgültigen Entscheidung unter dem Aktenzeichen BK2a-15/001 vorläu-
fig genehmigt. Aufgrund der Rückwirkung dieser zweiten vorläufigen Genehmigung ist die am 30.06.2015 unter
demselben Aktenzeichen ergangene erste vorläufige Entgeltgenehmigung erledigt.
BK 2a-15/001
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2074 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
Mitteilung Nr. 790/2015
TKG § 13 Abs. 1 S. 1, 2, § 12 Abs. 3 TKG entspr. i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen
(Ethernet), zugehörige Express Entstörung und weitere Leistungen;
hier: Tenor des Beschlusses der zweiten vorläufigen Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbin-
dungen (CFV)-Ethernet mit Rückwirkung ab dem 01.07.2015
In den Entgeltgenehmigungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Ent-
gelte für Carrier-Festverbindungen (Ethernet) sowie die zugehörige Express Entstörung und weitere Leistungen
(u.a. Bereitstellungsentgelte, Kollokation, Kapazitäts-Downgrade) hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetz-
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 22.07.2015 die
nachfolgenden Entgelte mit Rückwirkung ab dem 01.07.2015 vorläufig genehmigt.
1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 TKG, § 12 Abs. 3 TKG entsprechend in Verbindung mit § 35 und § 31
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG werden für die Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet, die jeweils zugehörige
Expressentstörung und weitere Leistungen folgende Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2015 vorläufig
genehmigt:
Entgelte für CFV-Ethernet 10M/2,5M
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 857,05
Überlassung (jährlich im Voraus) 785,79
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 265,85
Regio-ON 265,85
Country-ON 253,27
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 132,44
zuzüglich je km* 10,84
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 132,44
zuzüglich je km* 10,84
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 101,25
zuzüglich je km* 36,63
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2075
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 83,80
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 857,05
Überlassung (jährlich im Voraus) 750,40
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Entgelte für CFV-Ethernet 10M/5M
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 857,05
Überlassung (jährlich im Voraus) 1.057,31
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 540,73
Regio-ON 540,73
Country-ON 767,40
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 264,89
zuzüglich je km* 21,68
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 264,89
zuzüglich je km* 21,68
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 202,50
zuzüglich je km* 73,25
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 185,82
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 857,05
Überlassung (jährlich im Voraus) 803,44
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2076 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
Entgelte für CFV-Ethernet 10M/10M
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 857,05
Überlassung (jährlich im Voraus) 1.429,51
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 1.054,06
Regio-ON 1.054,06
Country-ON 1.231,80
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 529,92
zuzüglich je km* 43,35
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 529,92
zuzüglich je km* 43,35
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 405,13
zuzüglich je km* 146,51
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 368,23
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 857,05
Überlassung (jährlich im Voraus) 909,43
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2077
Entgelte für CFV-Ethernet 100M/12M
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 1.355,12
Überlassung (jährlich im Voraus) 2.242,25
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 1.213,76
Regio-ON 1.213,76
Country-ON 1.136,16
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 662,22
zuzüglich je km* 54,19
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 662,22
zuzüglich je km* 54,19
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 506,24
zuzüglich je km* 183,13
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 512,78
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 1.355,12
Überlassung (jährlich im Voraus) 1.055,85
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2078 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
Entgelte für CFV-Ethernet 100M/50M
Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig) 1.355,12
Überlassung (jährlich im Voraus) 2.242,25
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im Voraus)
Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON)
Backbone-ON 2.485,71
Regio-ON 2.485,71
Country-ON 2.730,65
Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. ON
- zwischen Backbone-ON und Regio-ON
Pauschale 995,41
zuzüglich je km* 117,59
-zwischen Backbone-ON und Country-ON
Pauschale 995,41
zuzüglich je km* 117,59
- zwischen allen anderen ON außer zwischen
Backbone-Ortsnetzen
Pauschale 784,99
zuzüglich je km* 397,56
- zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
Pauschale je Ende 704,02
Kollokationszuführung
Bereitstellung (einmalig) 1.355,12
Überlassung (jährlich im Voraus) 1.055,85
* Ab einer Länge von mehr als 200 km wird der Preis der jeweiligen CFV-Ethernet mit einer Länge von 200 km in Rechnung gestellt
Bonn, 29. Juli 2015