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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1900                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    14 2015


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   •    Winkelbereiche der Radialsektoren in Bezug auf den Ursprung:

                o      Erster äußerer Radialsektor: -35° bis -10°

                o      Zweiter äußerer Radialsektor: -10° bis + 35°

                o      Innerer Radialsektor: -10° bis + 10°

   •    Anstiegswinkel der Oberkante in Bezug auf den Ursprung:
        7° Elevation

   •    Maximale Höhe der Oberkante aller Radialsektoren
        1905m (6250ft) über Schwellenhöhe

   Die Unterkante aller drei Radialsektoren sind jeweils „Linear über Kugelerde“ mit den folgenden Punk-
   ten definiert:


   Unterkante ILS
                    Bodenabstand                                                Höhe

       0m                                               Ursprungshöhe über NN

       Abstand Ursprung zur Schwelle                    Schwellenhöhe über NN

                                                        Schwellenhöhe über NN + Höhe der Unterkante über
       Radius des Radialsektors
                                                        der Schwelle bei maximalem Radius



                                                                                                 Quelle: BAF

   Abbildung 22: Beschreibung Unterkante ILS


   Oberkante ILS
                    Bodenabstand                                                Höhe

       0m                                               Ursprungshöhe über NN

       Abstand Ursprung zur Schwelle, bei der
       unter 7° Elevations-winkel eine Höhe von         1905m (6250ft) über Schwelle
       1905m (6250ft) über Schwelle erreicht ist

       Radius des jeweiligen Radialsektors              1905m (6250ft) über Schwelle



                                                                                                 Quelle: BAF

   Abbildung 23: Beschreibung Oberkante ILS


   3.3 VOR
   Der FPSV ist in Kapitel 3.3.4 des ICAO Annex 10 Amendment 87, Vol 1 vollständig definiert.




                                                                                                               Bonn, 29. Juli 2015
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          BUNDESNETZAGENTUR                                                                                       39



          Der FPSV des VOR setzt sich aus einem FPSV mit beliebig vielen Radialsektoren mit gleichem Ursprung
          zusammen, wobei jeder Azimut mit einem Radialsektor definiert sein muss. Jeder Radialsektor wird mit
          einem Azimut für Start und Stopp festgelegt. Zusätzlich gibt es eine Reichweite und eine Höhe für die
          Oberkante. Die Unterkante ist bei Standard-FPSV gemäß ICAO Annex 10 Amendment 87, Vol 1 nicht
          definiert. Sofern nicht anders definiert, gelten die Vorgaben des bisherigen Modells D88.


          Für die vollständige Beschreibung eines ILS FPSV sind folgende frei parametrierbare Angaben erforder-
          lich:


          •   Gemeinsamer Ursprung der Radialsektoren: Breiten- und Längengrad (WGS84) sowie Höhe über NN

          •   Radius des jeweiligen Radialsektors

          •   Start- und Stop-Azimut des jeweiligen Radialsektors

          •   Höhe der Oberkante des jeweiligen Radialsektors


          3.4 GBAS
          Der FPSV ist in Kapitel 3.7.3.5.3 des ICAO Annex 10 Amendment 87, Vol 1 vollständig definiert.


          Abweichend zur Definition des ICAO Annex 10 wird die Höhe des LTP/FTP über NN referenziert und
          nicht über dem WGS84 Geoid, damit alle Höhenangaben im gleichen Referenz-System sind. Der FPSV
          des GBAS setzt sich aus einem FPSV mit drei Radialsektoren zusammen, zwei identischen äußeren Radi-
          alsektoren im Bereich zwischen -35° bis -10° und +10° bis +35° sowie einem inneren Radialsektor im Be-
          reich ± 10°, jeweils in Gegenrichtung des Hauptanflugwinkels.


          Für die vollständige Beschreibung eines GBAS FPSV sind folgende frei parametrierbare Angaben erford-
              lich:

          •   Schwelle: Breiten- und Längengrad sowie Höhe der Schwelle über NN

          •   Gegenrichtung des Hauptanflugwinkels in Azimut-Richtung

          •   Radius der beiden äußeren Radialsektoren

          •   Radius des inneren Radialsektors

          •   Anstiegswinkel der Unterkante für alle Radialsektoren

          Zusätzlich gelten folgende Vorgaben:

          •   Ursprung der beiden äußeren Radialsektoren: In jeweils 140 m Abstand rechts und links der Haupt-
              anflugrichtung auf Schwellenhöhe

          •   Ursprung des inneren Radialsektors: In 884 m Abstand zur Schwelle in Hauptanflugrichtung

          Winkelbereiche der Radialsektoren:

          •   Erster äußerer Radialsektor: -35° bis -10°

          •   Zweiter äußerer Radialsektor: -10° bis + 35°




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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   •    Innerer Radialsektor: -10° bis + 10°

   •    Anstiegswinkel der Oberkante: 7° Elevation

   •    Maximale Höhe der Oberkante aller Radialsektoren: 10000 ft über Schwellenhöhe

   Es kann ein FPSV aus drei Radialsektoren gebildet werden, deren Gebiete den aus ICAO Annex 10 be-
   schriebenen FPSV vollständig einschließen, und gleichzeitig weniger als 40 m Abweichung haben kön-
   nen.


   Die Unterkante aller drei Radialsektoren sind jeweils „Linear über Kugelerde“ mit den folgenden Punk-
   ten definiert:


   Unterkante GBAS
                    Bodenabstand                                              Höhe

       0m                                             Schwellenhöhe über NN

                                                      Schwellenhöhe über NN + Höhe, die sich aus dem
       Radius des Radialsektors
                                                      Anstiegswinkel bei gegebener Reichweite berechnet



                                                                                               Quelle: BAF

   Abbildung 24: Beschreibung Unterkante GBAS


   Oberkante GBAS
                    Bodenabstand                                              Höhe

       0m                                             Ursprungshöhe über NN
       Abstand Ursprung zur Schwelle, bei der
       unter 7° Elevations-winkel eine Höhe von       10000 ft über Schwelle
       10000 ft über Schwelle erreicht ist
       Radius des jeweiligen Radialsektors            10000 ft über Schwelle



                                                                                               Quelle: BAF

   Abbildung 25: Beschreibung Oberkante GBAS




                                                                                                             Bonn, 29. Juli 2015
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          BUNDESNETZAGENTUR                                                                                         41




          3.5 Nutzfeldstärke im FPSV
          Die Feldstärke von Flugnavigationsanlagen kann rechnerisch prognostiziert werden, wenn ein Strah-
          lungsdiagramm vorliegt. Sie kann alternativ messtechnisch ermittelt werden. Ist dies nicht möglich, so
          wird die Mindestnutzfeldstärke angesetzt.


          Die Mindestnutzfeldstärke beträgt in Bezug auf ICAO Annex 10

                            µ𝑉𝑉⁄              µ𝑉𝑉
          •   für ILS: 40       𝑚𝑚 → 32 𝑑𝑑𝑑𝑑 ( ⁄𝑚𝑚)

                             µ𝑉𝑉⁄              µ𝑉𝑉
          •   für VOR: 90        𝑚𝑚 → 39 𝑑𝑑𝑑𝑑 ( ⁄𝑚𝑚)

                                µ𝑉𝑉⁄                µ𝑉𝑉
          •   für GBAS: 215         𝑚𝑚 → 46.6 𝑑𝑑𝑑𝑑 ( ⁄𝑚𝑚)




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          II Koordinierungsmodell

                           Durch die Rundfunk-Flugfunk-Koordinierung wer-
                           den mögliche Unverträglichkeiten (Störpotenziale),
                           die die FM-Rundfunkdienste im Bereich 87,5 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 −
                            107,9 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 mit dem Flugnavigationsfunkdienst im
                           Bereich 108.000 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀– 117.975 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 verursachen,
                           ermittelt.




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1906                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   14 2015


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   A Einführung

   1. Definition der Störpotenziale
   Entsprechend Rec. ITU-R SM.1009-1 werden vier Arten von Störpotenzialen unterschieden.


   A-Störung: Aufgrund der Strahlung auf Frequenzen im Flugnavigationsfunkbereich:


   •    A1-Störung: Intermodulation oder rauschartige Störprodukte, die von der Rundfunksendeanlage
        ausgehen (Nebenaussendungen)

   •    A2-Störung: Außerbandaussendungen von Rundfunksendeanlagen in unmittelbarer spektraler
        Nachbarschaft der Rundfunkträgerfrequenz (𝑓𝑓𝐵𝐵𝐵𝐵 + 300 𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘)

   B-Störung: Aufgrund der Strahlung auf Frequenzen außerhalb des Flugnavigationsfunkbereichs:

   •    B1-Störung: im Empfänger erzeugte Intermodulation

   •    B2-Störung: Empfindlichkeitsverminderung im HF-Teil des Empfängers.

   Alle Störpotenziale werden quantitativ erfasst, wobei bei allen Störungen Werte mit 0 𝑑𝑑𝑑𝑑 und darunter
   als „ungestört“ und alle Störpotenziale mit positivem Wert als „gestört“ interpretiert werden. Sofern bei
   den Verträglichkeitsberechnungen zur Rundfunk-Flugfunkkoordinierung eine der vier zuvor genannten
   Störpotenziale einen Wert größer 0 𝑑𝑑𝑑𝑑 ausweist, ist von einer Unverträglichkeit der beiden Funkdienste
   auszugehen. Diese kann durch weiterführende Untersuchungen ausgeräumt werden.


   Das hier vorgestellte Koordinierungsmodell ist ein stochastisches. Die Eingangsgrößen sind, sofern nicht
   anders beschrieben, stochastische Variablen.



   2. Einbeziehung Azimut- und Elevationsdiagramm in die Stör-
        potenzialberechnung
   Für das rauschartige A1-Störpotenzial kann für die Berechnung in Bezug auf das Azimutdiagramm fol-
   gendes festgehalten werden:


   Bei logarithmisch-periodischer Antenne wie auch bei einem einfachen Dipol werden die Rauschaussen-
   dungen wie Nutzaussendungen betrachtet.


   Flächenstrahler (gestockte Dipolfelder) werden bzgl. ungewollter Nebenaussendungen als Rundstrahler
   betrachtet. Liegen genaue Angaben bzgl. des Abstrahlverhaltens im Bereich größer 108 MHz vor, kann
   hierauf Bezug genommen werden. Das normierte, in Kapitel IB2 beschriebene Elevationsdiagramm findet
   Anwendung.




                                                                                                            Bonn, 29. Juli 2015
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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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          BUNDESNETZAGENTUR                                                                                     45



          Bei der Ermittlung der A1-Störpotenziale wird keine Azimutabhängigkeit bei der Aussendung von In-
          termodulationsprodukten angenommen.


          Für die Störpotenzialberechnung in der Rundfunk-Flugfunk-Koordinierung werden für B1, B2 und A2
          Azimut- und Elevationsdiagramm angesetzt.




Bonn, 29. Juli 2015
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                                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1908                                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                           14 2015


   46                                                                                                                 BUNDESNETZAGENTUR | II - B STÖRPOTENZIALE




   B Störpotenziale

   1. A1-Störung
   Als A1 werden die Störungen bezeichnet, die durch Aussendungen von Rundfunksendern im Flugfunk-
   kanal hervorgerufen werden. Diese Aussendungen werden im Störfall A1 durch zwei Störphänomene
   beschrieben:


         Leistungsabhängige, rauschartige Nebenaussendung einzelner Sender und

         Intermodulation mehrerer Rundfunksender an einem Standort


   Das Störphänomen ist von den Empfängereigenschaften völlig unabhängig und kann nur senderseitig
   beeinflusst werden.

                                 𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ;𝛴𝛴            𝐸𝐸𝐼𝐼𝐼𝐼;𝛴𝛴
   𝐴𝐴1 = 10 ∗ 𝑙𝑙𝑙𝑙 (10                 10           + 10        10       ) − 𝐸𝐸𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 + 𝑃𝑃𝑃𝑃𝐴𝐴                                                  Formel 34


   wobei für die verwendeten Parameter folgende Definition gilt:


   •      𝑬𝑬𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹;𝜮𝜮 : siehe Kapitel IIB1.1

   •      𝑬𝑬𝑰𝑰𝑰𝑰;𝜮𝜮 : siehe Kapitel IIB1.1

   •      𝑬𝑬𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵 : als Feldstärke des Flugnavigationssender in 𝑑𝑑𝑑𝑑(µ𝑉𝑉 ⁄𝑚𝑚) am jeweiligen Analysepunkt. Ist die
          Feldstärke nicht bekannt, dann ist die Mindestnutzfeldstärke zu verwenden.

   •      𝑷𝑷𝑷𝑷𝑨𝑨 : 14 𝑑𝑑𝑑𝑑 Schutzabstand, der in Kapitel 4.2.1 der ITU-R SM.1009-1 spezifiziert ist.


   1.1 Feldstärkeberechnung durch Rauschaussendung
   Die Feldstärke, die von einem einzelnen Rundfunksender am jeweiligen Analysepunkt auf der Flugnavi-
   gationsfrequenz erzeugt wird, wird durch die folgende Formel beschrieben:


   𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ,𝑟𝑟 = ⏟
                      𝐸𝐸𝐵𝐵𝐵𝐵;𝑟𝑟 − 𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ (𝑃𝑃𝐵𝐵𝐵𝐵;𝑟𝑟 ) − 𝑎𝑎𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹 (𝑓𝑓𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 − 𝑓𝑓𝐵𝐵𝐵𝐵;𝑟𝑟 )                                           Formel 35
                                    𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹ä𝑟𝑟𝑟𝑟𝑟𝑟 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑
                        𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑓𝑓 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹



   Dabei wird die Feldstärke durch die folgenden Parameter beeinflusst:


   •      𝑬𝑬𝑩𝑩𝑩𝑩;𝒓𝒓 : Feldstärke des r-ten Rundfunksenders in 𝑑𝑑𝑑𝑑(µ𝑉𝑉 ⁄𝑚𝑚) am Analysepunkt. Die Feldstärke wird
          unter Berücksichtigung des anzuwendenden Ausbreitungsmodells gemäß Kapitel IA1 ermittelt.

   •      𝒂𝒂𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹 (𝑷𝑷𝑩𝑩𝑩𝑩;𝒓𝒓 ): leistungsabhängige Nebenaussendungsunterdrückung in 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 in einer Bandbreite von
          30 𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘 ausschließlich für Rauschbeiträge (alle Aussendungen eines Senders, auf dem kein Intermo-
          dulationsprodukt einer Standortgruppe erzeugt wird) (siehe Kapitel IIB1.1.1)




                                                                                                                                                        Bonn, 29. Juli 2015
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015                                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          1909


          BUNDESNETZAGENTUR                                                                                                             47



          •     𝒂𝒂𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭 : filterabhängige Unterdrückung in 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 (siehe Kapitel IIB1.1.2)

          •     𝑬𝑬𝑩𝑩𝑩𝑩;𝒓𝒓 : ist die Frequenz des 𝑟𝑟-ten Rundfunksenders


          1.1.1 𝒂𝒂𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹 - Leistungsabhängige Nebenaussendungsunterdrückung
          Die hier angegebene Nebenaussendungsunterdrückung wird außer für FM-modulierte Signale auch für
          alle weiteren Modulationsarten, wie Bsp. OFDM, im Rundfunkband II (87.5𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 bis 108𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀) gefordert.


          Die Feldstärken aller am Analysepunkt empfangenen Sender addieren sich zu einem Gesamtwert:

                                                                𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ,𝑟𝑟
                                                            (                      )
          𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ;𝛴𝛴 = 10 ∗ 𝑙𝑙𝑙𝑙 (∑𝐾𝐾
                                         𝑟𝑟=1 10
                                                                      10               )                                    Formel 36
                             ⏟
                            𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑ℎ 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 𝑎𝑎𝑎𝑎 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴−
                                𝑝𝑝𝑝𝑝𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛 𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆



          •     𝑲𝑲 ist die Anzahl der am Analysepunkt zu betrachtenden Rundfunksender. Sie ist auf die 20 Sender
                begrenzt, die die größte Störung im Analysepunkt verursachen.

          Die in der folgenden Tabelle angegebene Nebenaussendungsunterdrückung ist auf eine Empfangsband-
          breite der Flugnavigationsempfänger von 30𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘 normiert. Soll die Empfangsbandbreite verändert wer-
          den, so gilt eine Umrechnung nach der Formel

                                                                            𝐵𝐵𝐵𝐵𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁
          𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 = 𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑢𝑢𝑢𝑢𝑢𝑢ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 − 10 ∗ 𝑙𝑙𝑙𝑙 (                     ⁄𝐵𝐵𝐵𝐵 )                               Formel 37
                                                                                           𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎


          •     𝑩𝑩𝑩𝑩𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵 : neue Bandbreite

          •     𝑩𝑩𝑩𝑩𝒂𝒂𝒂𝒂𝒂𝒂 : alte Bandbreite


           Leistungsabhängige Nebenaussendungs-
           unterdrückung aRausch für Rundfunksender
                      ERPmax,BC [dB(W)]                                                        a Rausch [dB(c)]

                                  ≤ 39                                                               85

                                 > 39                                                      46 + ERPmax,BC /dB(W)

                                 > 54                                                                100


                                                           Quelle: Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                             Mitteilung Nr. 147/2014
          Abbildung 26: Tabelle Leistungsabhängige Nebenaussendungsunterdrückung 𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ für Rundfunksen-
          der


          Hinweis: Zwischenwerte aus dieser Tabelle werden in dB linear interpoliert.




Bonn, 29. Juli 2015
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