abl-14
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1900 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
38 BUNDESNETZAGENTUR | I - C FLUGNAVIGATIONSFUNK
• Winkelbereiche der Radialsektoren in Bezug auf den Ursprung:
o Erster äußerer Radialsektor: -35° bis -10°
o Zweiter äußerer Radialsektor: -10° bis + 35°
o Innerer Radialsektor: -10° bis + 10°
• Anstiegswinkel der Oberkante in Bezug auf den Ursprung:
7° Elevation
• Maximale Höhe der Oberkante aller Radialsektoren
1905m (6250ft) über Schwellenhöhe
Die Unterkante aller drei Radialsektoren sind jeweils „Linear über Kugelerde“ mit den folgenden Punk-
ten definiert:
Unterkante ILS
Bodenabstand Höhe
0m Ursprungshöhe über NN
Abstand Ursprung zur Schwelle Schwellenhöhe über NN
Schwellenhöhe über NN + Höhe der Unterkante über
Radius des Radialsektors
der Schwelle bei maximalem Radius
Quelle: BAF
Abbildung 22: Beschreibung Unterkante ILS
Oberkante ILS
Bodenabstand Höhe
0m Ursprungshöhe über NN
Abstand Ursprung zur Schwelle, bei der
unter 7° Elevations-winkel eine Höhe von 1905m (6250ft) über Schwelle
1905m (6250ft) über Schwelle erreicht ist
Radius des jeweiligen Radialsektors 1905m (6250ft) über Schwelle
Quelle: BAF
Abbildung 23: Beschreibung Oberkante ILS
3.3 VOR
Der FPSV ist in Kapitel 3.3.4 des ICAO Annex 10 Amendment 87, Vol 1 vollständig definiert.
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1901
BUNDESNETZAGENTUR 39
Der FPSV des VOR setzt sich aus einem FPSV mit beliebig vielen Radialsektoren mit gleichem Ursprung
zusammen, wobei jeder Azimut mit einem Radialsektor definiert sein muss. Jeder Radialsektor wird mit
einem Azimut für Start und Stopp festgelegt. Zusätzlich gibt es eine Reichweite und eine Höhe für die
Oberkante. Die Unterkante ist bei Standard-FPSV gemäß ICAO Annex 10 Amendment 87, Vol 1 nicht
definiert. Sofern nicht anders definiert, gelten die Vorgaben des bisherigen Modells D88.
Für die vollständige Beschreibung eines ILS FPSV sind folgende frei parametrierbare Angaben erforder-
lich:
• Gemeinsamer Ursprung der Radialsektoren: Breiten- und Längengrad (WGS84) sowie Höhe über NN
• Radius des jeweiligen Radialsektors
• Start- und Stop-Azimut des jeweiligen Radialsektors
• Höhe der Oberkante des jeweiligen Radialsektors
3.4 GBAS
Der FPSV ist in Kapitel 3.7.3.5.3 des ICAO Annex 10 Amendment 87, Vol 1 vollständig definiert.
Abweichend zur Definition des ICAO Annex 10 wird die Höhe des LTP/FTP über NN referenziert und
nicht über dem WGS84 Geoid, damit alle Höhenangaben im gleichen Referenz-System sind. Der FPSV
des GBAS setzt sich aus einem FPSV mit drei Radialsektoren zusammen, zwei identischen äußeren Radi-
alsektoren im Bereich zwischen -35° bis -10° und +10° bis +35° sowie einem inneren Radialsektor im Be-
reich ± 10°, jeweils in Gegenrichtung des Hauptanflugwinkels.
Für die vollständige Beschreibung eines GBAS FPSV sind folgende frei parametrierbare Angaben erford-
lich:
• Schwelle: Breiten- und Längengrad sowie Höhe der Schwelle über NN
• Gegenrichtung des Hauptanflugwinkels in Azimut-Richtung
• Radius der beiden äußeren Radialsektoren
• Radius des inneren Radialsektors
• Anstiegswinkel der Unterkante für alle Radialsektoren
Zusätzlich gelten folgende Vorgaben:
• Ursprung der beiden äußeren Radialsektoren: In jeweils 140 m Abstand rechts und links der Haupt-
anflugrichtung auf Schwellenhöhe
• Ursprung des inneren Radialsektors: In 884 m Abstand zur Schwelle in Hauptanflugrichtung
Winkelbereiche der Radialsektoren:
• Erster äußerer Radialsektor: -35° bis -10°
• Zweiter äußerer Radialsektor: -10° bis + 35°
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1902 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
40 BUNDESNETZAGENTUR | I - C FLUGNAVIGATIONSFUNK
• Innerer Radialsektor: -10° bis + 10°
• Anstiegswinkel der Oberkante: 7° Elevation
• Maximale Höhe der Oberkante aller Radialsektoren: 10000 ft über Schwellenhöhe
Es kann ein FPSV aus drei Radialsektoren gebildet werden, deren Gebiete den aus ICAO Annex 10 be-
schriebenen FPSV vollständig einschließen, und gleichzeitig weniger als 40 m Abweichung haben kön-
nen.
Die Unterkante aller drei Radialsektoren sind jeweils „Linear über Kugelerde“ mit den folgenden Punk-
ten definiert:
Unterkante GBAS
Bodenabstand Höhe
0m Schwellenhöhe über NN
Schwellenhöhe über NN + Höhe, die sich aus dem
Radius des Radialsektors
Anstiegswinkel bei gegebener Reichweite berechnet
Quelle: BAF
Abbildung 24: Beschreibung Unterkante GBAS
Oberkante GBAS
Bodenabstand Höhe
0m Ursprungshöhe über NN
Abstand Ursprung zur Schwelle, bei der
unter 7° Elevations-winkel eine Höhe von 10000 ft über Schwelle
10000 ft über Schwelle erreicht ist
Radius des jeweiligen Radialsektors 10000 ft über Schwelle
Quelle: BAF
Abbildung 25: Beschreibung Oberkante GBAS
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1903
BUNDESNETZAGENTUR 41
3.5 Nutzfeldstärke im FPSV
Die Feldstärke von Flugnavigationsanlagen kann rechnerisch prognostiziert werden, wenn ein Strah-
lungsdiagramm vorliegt. Sie kann alternativ messtechnisch ermittelt werden. Ist dies nicht möglich, so
wird die Mindestnutzfeldstärke angesetzt.
Die Mindestnutzfeldstärke beträgt in Bezug auf ICAO Annex 10
µ𝑉𝑉⁄ µ𝑉𝑉
• für ILS: 40 𝑚𝑚 → 32 𝑑𝑑𝑑𝑑 ( ⁄𝑚𝑚)
µ𝑉𝑉⁄ µ𝑉𝑉
• für VOR: 90 𝑚𝑚 → 39 𝑑𝑑𝑑𝑑 ( ⁄𝑚𝑚)
µ𝑉𝑉⁄ µ𝑉𝑉
• für GBAS: 215 𝑚𝑚 → 46.6 𝑑𝑑𝑑𝑑 ( ⁄𝑚𝑚)
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1904 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1905
II Koordinierungsmodell
Durch die Rundfunk-Flugfunk-Koordinierung wer-
den mögliche Unverträglichkeiten (Störpotenziale),
die die FM-Rundfunkdienste im Bereich 87,5 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 −
107,9 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 mit dem Flugnavigationsfunkdienst im
Bereich 108.000 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀– 117.975 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 verursachen,
ermittelt.
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1906 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
44 BUNDESNETZAGENTUR | II - A EINFÜHRUNG
A Einführung
1. Definition der Störpotenziale
Entsprechend Rec. ITU-R SM.1009-1 werden vier Arten von Störpotenzialen unterschieden.
A-Störung: Aufgrund der Strahlung auf Frequenzen im Flugnavigationsfunkbereich:
• A1-Störung: Intermodulation oder rauschartige Störprodukte, die von der Rundfunksendeanlage
ausgehen (Nebenaussendungen)
• A2-Störung: Außerbandaussendungen von Rundfunksendeanlagen in unmittelbarer spektraler
Nachbarschaft der Rundfunkträgerfrequenz (𝑓𝑓𝐵𝐵𝐵𝐵 + 300 𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘)
B-Störung: Aufgrund der Strahlung auf Frequenzen außerhalb des Flugnavigationsfunkbereichs:
• B1-Störung: im Empfänger erzeugte Intermodulation
• B2-Störung: Empfindlichkeitsverminderung im HF-Teil des Empfängers.
Alle Störpotenziale werden quantitativ erfasst, wobei bei allen Störungen Werte mit 0 𝑑𝑑𝑑𝑑 und darunter
als „ungestört“ und alle Störpotenziale mit positivem Wert als „gestört“ interpretiert werden. Sofern bei
den Verträglichkeitsberechnungen zur Rundfunk-Flugfunkkoordinierung eine der vier zuvor genannten
Störpotenziale einen Wert größer 0 𝑑𝑑𝑑𝑑 ausweist, ist von einer Unverträglichkeit der beiden Funkdienste
auszugehen. Diese kann durch weiterführende Untersuchungen ausgeräumt werden.
Das hier vorgestellte Koordinierungsmodell ist ein stochastisches. Die Eingangsgrößen sind, sofern nicht
anders beschrieben, stochastische Variablen.
2. Einbeziehung Azimut- und Elevationsdiagramm in die Stör-
potenzialberechnung
Für das rauschartige A1-Störpotenzial kann für die Berechnung in Bezug auf das Azimutdiagramm fol-
gendes festgehalten werden:
Bei logarithmisch-periodischer Antenne wie auch bei einem einfachen Dipol werden die Rauschaussen-
dungen wie Nutzaussendungen betrachtet.
Flächenstrahler (gestockte Dipolfelder) werden bzgl. ungewollter Nebenaussendungen als Rundstrahler
betrachtet. Liegen genaue Angaben bzgl. des Abstrahlverhaltens im Bereich größer 108 MHz vor, kann
hierauf Bezug genommen werden. Das normierte, in Kapitel IB2 beschriebene Elevationsdiagramm findet
Anwendung.
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1907
BUNDESNETZAGENTUR 45
Bei der Ermittlung der A1-Störpotenziale wird keine Azimutabhängigkeit bei der Aussendung von In-
termodulationsprodukten angenommen.
Für die Störpotenzialberechnung in der Rundfunk-Flugfunk-Koordinierung werden für B1, B2 und A2
Azimut- und Elevationsdiagramm angesetzt.
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1908 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2015
46 BUNDESNETZAGENTUR | II - B STÖRPOTENZIALE
B Störpotenziale
1. A1-Störung
Als A1 werden die Störungen bezeichnet, die durch Aussendungen von Rundfunksendern im Flugfunk-
kanal hervorgerufen werden. Diese Aussendungen werden im Störfall A1 durch zwei Störphänomene
beschrieben:
Leistungsabhängige, rauschartige Nebenaussendung einzelner Sender und
Intermodulation mehrerer Rundfunksender an einem Standort
Das Störphänomen ist von den Empfängereigenschaften völlig unabhängig und kann nur senderseitig
beeinflusst werden.
𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ;𝛴𝛴 𝐸𝐸𝐼𝐼𝐼𝐼;𝛴𝛴
𝐴𝐴1 = 10 ∗ 𝑙𝑙𝑙𝑙 (10 10 + 10 10 ) − 𝐸𝐸𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 + 𝑃𝑃𝑃𝑃𝐴𝐴 Formel 34
wobei für die verwendeten Parameter folgende Definition gilt:
• 𝑬𝑬𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹;𝜮𝜮 : siehe Kapitel IIB1.1
• 𝑬𝑬𝑰𝑰𝑰𝑰;𝜮𝜮 : siehe Kapitel IIB1.1
• 𝑬𝑬𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵 : als Feldstärke des Flugnavigationssender in 𝑑𝑑𝑑𝑑(µ𝑉𝑉 ⁄𝑚𝑚) am jeweiligen Analysepunkt. Ist die
Feldstärke nicht bekannt, dann ist die Mindestnutzfeldstärke zu verwenden.
• 𝑷𝑷𝑷𝑷𝑨𝑨 : 14 𝑑𝑑𝑑𝑑 Schutzabstand, der in Kapitel 4.2.1 der ITU-R SM.1009-1 spezifiziert ist.
1.1 Feldstärkeberechnung durch Rauschaussendung
Die Feldstärke, die von einem einzelnen Rundfunksender am jeweiligen Analysepunkt auf der Flugnavi-
gationsfrequenz erzeugt wird, wird durch die folgende Formel beschrieben:
𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ,𝑟𝑟 = ⏟
𝐸𝐸𝐵𝐵𝐵𝐵;𝑟𝑟 − 𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ (𝑃𝑃𝐵𝐵𝐵𝐵;𝑟𝑟 ) − 𝑎𝑎𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹 (𝑓𝑓𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 − 𝑓𝑓𝐵𝐵𝐵𝐵;𝑟𝑟 ) Formel 35
𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹ä𝑟𝑟𝑟𝑟𝑟𝑟 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑
𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑓𝑓 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹
Dabei wird die Feldstärke durch die folgenden Parameter beeinflusst:
• 𝑬𝑬𝑩𝑩𝑩𝑩;𝒓𝒓 : Feldstärke des r-ten Rundfunksenders in 𝑑𝑑𝑑𝑑(µ𝑉𝑉 ⁄𝑚𝑚) am Analysepunkt. Die Feldstärke wird
unter Berücksichtigung des anzuwendenden Ausbreitungsmodells gemäß Kapitel IA1 ermittelt.
• 𝒂𝒂𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹 (𝑷𝑷𝑩𝑩𝑩𝑩;𝒓𝒓 ): leistungsabhängige Nebenaussendungsunterdrückung in 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 in einer Bandbreite von
30 𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘 ausschließlich für Rauschbeiträge (alle Aussendungen eines Senders, auf dem kein Intermo-
dulationsprodukt einer Standortgruppe erzeugt wird) (siehe Kapitel IIB1.1.1)
Bonn, 29. Juli 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1909
BUNDESNETZAGENTUR 47
• 𝒂𝒂𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭𝑭 : filterabhängige Unterdrückung in 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑 (siehe Kapitel IIB1.1.2)
• 𝑬𝑬𝑩𝑩𝑩𝑩;𝒓𝒓 : ist die Frequenz des 𝑟𝑟-ten Rundfunksenders
1.1.1 𝒂𝒂𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹𝑹 - Leistungsabhängige Nebenaussendungsunterdrückung
Die hier angegebene Nebenaussendungsunterdrückung wird außer für FM-modulierte Signale auch für
alle weiteren Modulationsarten, wie Bsp. OFDM, im Rundfunkband II (87.5𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 bis 108𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀) gefordert.
Die Feldstärken aller am Analysepunkt empfangenen Sender addieren sich zu einem Gesamtwert:
𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ,𝑟𝑟
( )
𝐸𝐸𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ;𝛴𝛴 = 10 ∗ 𝑙𝑙𝑙𝑙 (∑𝐾𝐾
𝑟𝑟=1 10
10 ) Formel 36
⏟
𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑𝑑ℎ 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 𝑎𝑎𝑎𝑎 𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴−
𝑝𝑝𝑝𝑝𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛 𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆
• 𝑲𝑲 ist die Anzahl der am Analysepunkt zu betrachtenden Rundfunksender. Sie ist auf die 20 Sender
begrenzt, die die größte Störung im Analysepunkt verursachen.
Die in der folgenden Tabelle angegebene Nebenaussendungsunterdrückung ist auf eine Empfangsband-
breite der Flugnavigationsempfänger von 30𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘𝑘 normiert. Soll die Empfangsbandbreite verändert wer-
den, so gilt eine Umrechnung nach der Formel
𝐵𝐵𝐵𝐵𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁
𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 = 𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑢𝑢𝑢𝑢𝑢𝑢ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 − 10 ∗ 𝑙𝑙𝑙𝑙 ( ⁄𝐵𝐵𝐵𝐵 ) Formel 37
𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎
• 𝑩𝑩𝑩𝑩𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵𝑵 : neue Bandbreite
• 𝑩𝑩𝑩𝑩𝒂𝒂𝒂𝒂𝒂𝒂 : alte Bandbreite
Leistungsabhängige Nebenaussendungs-
unterdrückung aRausch für Rundfunksender
ERPmax,BC [dB(W)] a Rausch [dB(c)]
≤ 39 85
> 39 46 + ERPmax,BC /dB(W)
> 54 100
Quelle: Amtsblatt der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 147/2014
Abbildung 26: Tabelle Leistungsabhängige Nebenaussendungsunterdrückung 𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅ℎ für Rundfunksen-
der
Hinweis: Zwischenwerte aus dieser Tabelle werden in dB linear interpoliert.
Bonn, 29. Juli 2015