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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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          6.5 Durchführung der Messung
          6.5.1 Messung des Nutzpegels
          Der Nutzpegel des Rundfunksenders wird direkt am Messausgang (ohne Messfilter) mit folgenden
          Empfänger-/Analysatoreinstellungen gemessen:
                   •   Frequenz:         Nutzfrequenz des Rundfunksenders
                   •   Messbandbreite: 100 kHz … 300 kHz
                   •   Detektor:         RMS oder Average*)
                   •   Messzeit:         ≥ 1s
           Da FM-Tonrundfunksender keine Amplitudenmodulation enthalten, zeigen die RMS und Average
          *)

          Detektoren den gleichen Wert.
          Bei der Messung am gemeinsamen Antennenvorlauf mehrerer Sender mit unterschiedlicher Aus-
          gangsleistung ist der Pegel des Senders mit der höchsten Strahlungsleistung zu messen.
          Wird der nach Formel (1) in Kapitel 6.4 „Erforderliche Messbedingungen“ errechnete Mindestnutz-
          pegel für den zu untersuchenden Sender nicht erreicht, ist die Messung nicht möglich.


          6.5.2 Abstimmung des Filters und Ermittlung des Messbereiches
          Das Filter wird prinzipiell so abgestimmt, dass der Durchlassbereich im zu messenden Frequenz-
          bereich des Flugnavigationsfunks liegt und die Nutzfrequenz des Rundfunksenders (bei Messung
          am Vorlauf einer gemeinsam genutzten Antenne die Nutzfrequenzen aller daran betriebenen
          Rundfunksender) möglichst stark gedämpft wird. Die folgenden Grafiken zeigen beispielhaft die
          Abstimmung eines Bandpasses und einer Bandsperre.




               A                                                                        Filterkurve




                                       Spektrum




                                                                        108 MHz                                      f

                                                                                   Messbereich
          Abbildung 6-2: Abstimmung eines Bandpassfilters


          Wenn die Durchlassbandbreite des Bandpassfilters nicht von 108 bis 118 MHz reicht, muss der
          Flugnavigationsfunkbereich in mehreren Teilbereichen gemessen werden, wobei das Filter auf den
          jeweils zu messenden Teilbereich neu abgestimmt werden muss.




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         A
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                                                 Spektrum



                                                                 108 MHz                               118 MHz       f

                                                                                   Messbereich
       Abbildung 6-3: Abstimmung einer Bandsperre


       Die genaue Abstimmung des Filters bzw. die Verifizierung einer geeigneten Abstimmung erfolgt
       durch punktuelle Messungen mit folgenden Empfängereinstellungen (bei Verwendung eines Mes-
       sempfängers):
             •   Messbandbreite: 1 kHz … 10 kHz
             •   Detektor:         RMS
             •   Messzeit:         ≥ 1s
             •   HF-Dämpfung:      aus (empfindlichste Einstellung)
       Der Empfänger wird zunächst auf die Nutzfrequenz des Rundfunksenders (bei gemeinsamen Be-
       trieb mehrerer Rundfunksender an einer Antenne, die höchste an dieser Antenne benutzte Rund-
       funkfrequenz) gestellt. Der Eingangspegel wird durch Verstellen des Filters bzw. durch Einstellung
       des variablen Dämpfungsgliedes soweit reduziert, dass gerade keine Empfängerübersteuerung
       mehr auftritt. Ein Bandpass wird hierbei von höheren zu tieferen Frequenzen verstimmt, eine
       Bandsperre umgekehrt. Auf Intermodulationsfreiheit des Messsystems ist zu achten.
       Dann wird der Messempfänger auf die Frequenz 108 MHz gestellt und überprüft, ob entweder
             a) noch Signalanteile vom Sender messbar sind, oder
             b) der angezeigte Eigenrauschpegel zuzüglich der Durchgangsdämpfung des Filters um mehr
                als die erforderliche Unterdrückung unterhalb des in Kapitel 6.5.1 „Messung des Nutzpe-
                gels“ gemessenen Nutzpegels am Messpunkt liegt.
       Wenn beide Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die Filterabstimmung derart zu verändern, dass die
       Durchgangsdämpfung bei 108 MHz geringer ist. Alternativ ist ein steileres Filter oder ggf. ein Emp-
       fangsvorverstärker zu verwenden.
       Bei Verwendung eines Analysators werden für diese Messung folgende Einstellungen verwendet:
          •      Startfrequenz:    108 MHz
          •      Stoppfrequenz: 118 MHz
          •      RBW:              1…10 kHz
             •   Sweep Time:       ≥ 10ms ⋅ Span/RBW
             •   Detektor:         RMS
             •   HF-Dämpfung:      aus (empfindlichste Einstellung)

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          Wenn der angezeigte Pegel auf jeder Frequenz einer Änderung des variablen Dämpfungsglieds
          linear folgt, ist der Analysator nicht übersteuert.
          Bei Verwendung eines Bandpasses muss die obere Frequenzgrenze ermittelt werden, bis zu der
          mit der ermittelten Filterabstimmung gemessen werden kann. Hierzu wird der Empfänger in der
          Frequenz schrittweise soweit nach oben verstimmt, bis keine Signalanteile vom Sender mehr
          messbar sind, oder die Durchgangsdämpfung des Filters um mehr als 3 dB höher ist als in der
          Mitte des Durchlassbereiches.
          Wenn die obere Frequenz des so ermittelten Messbereiches unterhalb von 118 MHz liegt, müssen
          die Nebenaussendungen nacheinander in Frequenzteilbereichen gemessen werden, wobei das
          Bandpassfilter jeweils auf die Mitte des Frequenzteilbereiches abgestimmt wird. Die Breite der wei-
          teren Teilbereiche wird durch die 3 dB-Bandbreite des Filters bestimmt.

          6.5.3 Messung der Nebenaussendungen
          Die Messung der Nebenaussendungen erfolgt durch schrittweises Abscannen der Pegel im Flug-
          navigationsfunkbereich von 108 bis 118 MHz (oder entsprechendem Teilbereich davon, siehe Ka-
          pitel 6.5.2 „Abstimmung des Filters und Ermittlung des Messbereiches“). Bei Verwendung eines
          Messempfängers gelten folgende Einstellungen:
              •   Messbandbreite: 1 kHz … 10 kHz (ZF-Bandbreite)
              •   Schrittweite:      ≤ Messbandbreite
              •   Detektor:          RMS
              •   Messzeit:          ≥ 100ms
              •   HF-Dämpfung:       aus (empfindlichste Einstellung)
          Die Messzeit ist die Integrationszeit des RMS-Detektors auf jeder einzelnen Messfrequenz.


          Bei Verwendung eines Spektrumanalysators gelten folgende Einstellungen:
              •   RBW:               1 kHz … 10 kHz (Auflösungsbandbreite)
              •   Mittenfrequenz: 113 MHz (bzw. Mitte des Frequenzteilbereiches
              •   Span:              10 MHz (bzw. Breite des Frequenzteilbereiches)
              •   Sweep Time:        ≥ 100ms ∙ Span/RBW
              •   Detektor:          RMS
              •   HF-Dämpfung:       aus (empfindlichste Einstellung)
          Bei Verwendung eines Spektrumanalysators, der keinen RMS-Detektor hat, kann die Messung
          auch mit einem Sample-Detektor (ungewichteter Detektor) erfolgen. In diesem Fall muss der Fre-
          quenzbereich mindestens 10-mal hintereinander gemessen und die Ergebnisse gemittelt werden
          (Average-Funktion mit mindestens 10 Sweeps).
          Die gemessenen Pegel mit den zugehörigen Frequenzen müssen zur späteren Auswertung und
          Verrechnung exportiert werden können (z. B. im ASCII-Format). Bei Verwendung eines Messemp-
          fängers geschieht dies zweckmäßigerweise dadurch, dass die Messung von einem angeschlosse-
          nen Computer gesteuert wird, der auch die jeweils gemessenen Pegel in einer Datei abspeichert.
          Bei Verwendung eines Spektrumanalysators wird die aufgenommene Spur (Trace) in eine Datei
          exportiert.




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       6.5.4 Messung der Filterkurve
       Der Dämpfungsverlauf des Messfilters im Messbereich wird mit denselben Einstellungen gemes-
       sen bzw. aufgenommen wie die Messung der Nebenaussendungen in Kapitel 6.5.3. Hierzu wird
       anstelle des Rundfunksignals das Signal eines Tracking-Generators an den Filtereingang gegeben
       (siehe Abbildung 6-1, Eingangsschalter in Stellung b). Die Verwendung von Messempfängern bzw.
       Analysatoren mit eingebautem Tracking-Generator vereinfacht die Messung. Bei Steuerung des
       Messablaufs durch einen Computer kann dieser aber auch die Synchronisation zwischen Mess-
       empfänger und einem externen Signalgenerator übernehmen. In diesem Fall muss der Generator-
       ausgangspegel bekannt sein oder gesondert gemessen werden.
       Um sicherzustellen, dass der Generator richtig angepasst ist, muss bei dieser Messung das vari-
       able Dämpfungsglied mindestens auf 10 dB eingestellt werden. Eventuelle Unterschiede zur
       Dämpfungseinstellung während der Messung der Nebenaussendungen, sind entsprechend zu
       korrigieren.
       Je nach Ausstattung des Messempfängers bzw. Analysators können als Ergebnis entweder die am
       Filterausgang gemessenen Generatorpegel oder direkt die Filterdämpfung abgespeichert bzw.
       exportiert werden. Letzteres ist z. B. mit einigen Spektrumanalysatoren möglich, nachdem die
       Trace auf den Ausgangspegel eines integrierten Tracking-Generators normiert wurde.
       Bei der Verwendung eines Analysators, der eine vorab gemessene Filterkurve automatisch kom-
       pensieren kann, muss diese nicht gesondert exportiert werden, sondern nur der bereits korrigierte
       tatsächliche Verlauf der Nebenaussendungen. Dabei muss ein eventueller Frequenzgang des
       Messrichtkopplers bzw. der kapazitiven Auskopplung bereits berücksichtigt sein, wenn dessen
       Dämpfung bei der Nutzfrequenz und 118 MHz um mehr als 1 dB verschieden ist.


       6.6 Messung der Systemempfindlichkeit
       Um zu erkennen, ob bzw. in welchen Frequenzbereichen tatsächliche Nebenaussendungen oder
       nur das Eigenrauschen des Empfängers gemessen wurde, ist es erforderlich, die Systemempfind-
       lichkeit zu ermitteln. Dazu wird der HF-Eingang des Messaufbaus (vor der variablen Dämpfung
       und dem verwendeten Messkabel) mit einem 50 Ohm Widerstand abgeschlossen und der ange-
       zeigte Grundrauschpegel des Messempfängers auf einer beliebigen Frequenz zwischen 108 und
       118 MHz abgelesen. Der Messempfänger/Analysator ist dabei mit den unter Kapitel 6.5.3
       „Messung der Nebenaussendungen“ beschriebenen Einstellungen zu betreiben.
       Die Systemempfindlichkeit ergibt sich durch Addition des so gemessenen Eigenrauschpegels, der
       eingestellten variablen Dämpfung und der frequenzabhängigen Filterdämpfung.


       6.7 Auswertung
       Die Auswertung der Messung und die Darstellung des Ergebnisses erfolgt zweckmäßigerweise mit
       Hilfe von Standardsoftware (z. B. Tabellenkalkulationsprogrammen). Es können aber auch Spezi-
       alprogramme verwendet bzw. entwickelt werden, die alle notwendigen Schritte vereinen.
       Im Folgenden ist die Auswertung und Darstellung der Messung mit Standardsoftware beschrieben.




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          6.7.1 Verrechnung von gemessenem Pegelverlauf und Filterkurve
          Zunächst werden die Frequenzen und Pegelwerte der Messung aus 6.5.3 in zwei Spalten eines
          Tabellenkalkulationsprogramms importiert, z.B. Frequenz in Spalte A und Signalpegelwerte in
          Spalte B. Die in 6.5.4 gemessenen Werte für die Filterdämpfung werden frequenzrichtig in eine
          Spalte C geschrieben.
          Wenn bei der Messung der Filterkurve die Pegel (und nicht bereits die Filterdämpfung) abgespei-
          chert wurden, wird jeder Pegelwert aus der Filtermessung von dem Generatorausgangspegel sub-
          trahiert und das Ergebnis als „Filterdämpfung“ in Spalte C geschrieben.
          In einer weiteren Spalte D wird dann die Summe aus gemessenem Signalpegel und zugehöriger
          Filterdämpfung als „Pegel der Nebenaussendungen“ geschrieben.
          Wird die in Kapitel 6.5.4 alternativ beschriebene Methode verwendet, bei der der Analysator be-
          reits die Verrechnung von Filterkurve und gemessenem Seitenbandspektrum durchführt, kann die
          hier beschriebene manuelle Verrechnung entfallen.
          Tabelle 6-3 in Kapitel 6.7.7 zeigt ein Beispiel dieses Prozesses.



          6.7.2 Kompensation des Frequenzgangs am Messausgang
          Der zur Messung verwendete Richtkoppler bzw. die kapazitive Auskopplung hat typischerweise
          eine frequenzabhängige Auskoppeldämpfung, die sich um 6 dB/Frequenzoktave ändert. Zur Kom-
          pensation dieses Frequenzgangs wird von allen gemessenen Nebenaussendungspegeln ein Kor-
          rekturwert nr abgezogen, der sich aus folgender Formel errechnet:
                          f      
           nr = 20 ⋅ log AL                                                                                          (2)
                          f BC    
          mit:
                 nr     =Korrekturwert für Frequenzgang der Auskopplung in dB
                 fBC    = Am Antennenvorlauf betriebene Rundfunkfrequenz des Senders mit dem höchsten
                          Ausgangspegel in MHz
                 fAL    = Flugnavigationsfrequenz in MHz


          Hinweis: Zur Vereinfachung kann der Korrekturwert pauschal auf der Mittenfrequenz des Flug-
          funkbereiches von 113 MHz angewendet werden. Die hierdurch vergrößerte Messunsicherheit ist
          nach Kapitel 8 „Messunsicherheit“ spezifiziert



          6.7.3 Kompensation des Frequenzgangs der Sendeantenne
          Bei breitbandigen Sendeantennen wird der unterschiedliche Gewinn im Rundfunk und Flugfunkbe-
          reich durch einen pauschalen Ansatz von 0,5 dB berücksichtigt, der zur Messunsicherheit addiert
          wird.
          Wenn eine auf die Rundfunkfrequenz abgestimmte Sendeantenne mit bekannter Frequenzselekti-
          vität installiert ist, muss diese gesondert berücksichtigt werden. Hierzu wird die Verringerung des
          Antennengewinns relativ zum Gewinn auf der Nutzfrequenz vom gemessenen Pegel der Neben-
          aussendungen auf der jeweiligen Flugfunkfrequenz abgezogen.




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       6.7.4 Kompensation des Empfängerrauschens
       Um die Messempfindlichkeit zu erhöhen, kann das nach Kapitel 6.6 „Messung der Systemempfind-
       lichkeit“ gemessene Eigenrauschen des Messempfängers/Analysators wie folgt vom Ergebnis ab-
       gezogen werden:
                              Pm           Pr 
                                         
       PNBN = 10 ⋅ log(10  10  − 10  10  )                                                                            (3)

       mit:
              PNBN    = Resultierender Pegel der Nebenaussendung
              Pm      = gemessener Nebenaussendungspegel vor Kompensation
              Pr      = gemessener Eigenrauschpegel nach Kapitel 6.6
       Da die Messunsicherheit bei der beschriebenen Kompensation um das Eigenrauschen steigt, darf
       diese Methode nur auf Messpegel angewendet werden, die mindestens 1 dB über dem nach Kapi-
       tel 6.6 ermittelten Eigenrauschen liegen



       6.7.5 Umrechnung der Ergebnisse auf die Bezugsbandbreite
       Um die mit einer Bandbreite zwischen 1 kHz und 10 kHz gemessenen Pegel der Nebenaussen-
       dungen mit den Grenzwerten vergleichen zu können, müssen die Messwerte auf die Bezugsband-
       breite von 100 kHz umgerechnet werden.
       Die in Kapitel 6.7.1 „Verrechnung von gemessenem Pegelverlauf und Filterkurve“ berechneten
       Nebenaussendungspegel (Spalte D der Auswertetabelle) werden dazu in einem gleitenden Sum-
       mationsfenster der Breite 100 kHz nach folgender Formel verrechnet:
                                               Pi
                             S    n
       P100 k   = 10 ⋅ log(    ⋅ ∑10 10 )                                                                                 (4)
                            RBW i =1
       mit:
              P100k   = Pegel der Nebenaussendungen in 100 kHz Bandbreite
              S       = Schrittweite bei der Messung in kHz
              RBW = Messbandbreite in kHz (bei Messempfängern: ZF Bandbreite)
              Pi      = Pegel der Nebenaussendungen in der Messbandbreite (Tabelle Spalte D)
              n       = Anzahl der Messwerte (Schritte) in 100 kHz Bandbreite
       Die so berechneten Pegel werden derart in eine weitere Spalte E als „Pegel der Nebenaussen-
       dungen in Bezugsbandbreite“ geschrieben, dass sie in der Zeile stehen, die der Mittenfrequenz
       des 100 kHz Summationsfensters entspricht.




       ____________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite 20



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                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2015                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       2303


          BNetzA 511MV09

          Beispiel zur Verdeutlichung:
          Es wurde mit einer Bandbreite (RBW) von 10 kHz gemessen. Die Schrittweite S betrug 7,5 kHz,
          d.h. in einem gleitenden Summationsfenster von 100 kHz Breite befinden sich n=15 Messwerte Pi.

          Tabelle 6-2: Beispiel der Umrechnung von Messwerten auf Bezugsbandbreite

           Frequenz      Pi            P100k                            Frequenz      Pi            P100k
            108,4925 MHz    -100,3 dBm                                   108,4925 MHz    -100,3 dBm




                                                              7,5 kHz
            108,5000 MHz    -100,7 dBm                                   108,5000 MHz    -100,7 dBm
            108,5075 MHz    -101,0 dBm                                   108,5075 MHz    -101,0 dBm
            108,5150 MHz     -99,5 dBm                                   108,5150 MHz     -99,5 dBm
            108,5225 MHz    -101,2 dBm                                   108,5225 MHz    -101,2 dBm
            108,5300 MHz     -99,9 dBm                                   108,5300 MHz     -99,9 dBm
            108,5375 MHz    -100,0 dBm                                   108,5375 MHz    -100,0 dBm
            108,5450 MHz    -100,2 dBm                                   108,5450 MHz    -100,2 dBm
            108,5525 MHz    -101,0 dBm   -89,8 dBm                       108,5525 MHz    -101,0 dBm
            108,5600 MHz     -99,1 dBm                                   108,5600 MHz     -99,1 dBm   -89,5 dBm
            108,5675 MHz     -98,6 dBm                                   108,5675 MHz     -98,6 dBm
            108,5750 MHz    -100,9 dBm                                   108,5750 MHz    -100,9 dBm
            108,5825 MHz     -99,9 dBm                                   108,5825 MHz     -99,9 dBm
            108,5900 MHz    -100,3 dBm                                   108,5900 MHz    -100,3 dBm
            108,5975 MHz    -101,4 dBm                                   108,5975 MHz    -101,4 dBm
            108,6050 MHz    -101,7 dBm                                   108,6050 MHz    -101,7 dBm
            108,6125 MHz     -98,0 dBm                                   108,6125 MHz     -98,0 dBm
            108,6200 MHz    -100,6 dBm                                   108,6200 MHz    -100,6 dBm
            108,6275 MHz    -101,1 dBm                                   108,6275 MHz    -101,1 dBm



          6.7.6 Berechnung einer relativen Grenzwertmaske
          Die Grenzwerte, mit denen die errechneten Nebenaussendungspegel verglichen werden, ergeben
          sich direkt aus den in Kapitel 4.2 beschriebenen Anforderungen. Wenn an einem gemeinsamen
          Antennenvorlauf mehrerer Sender gemessen werden, müssen die geforderten Absenkungen der
          einzelnen Sender auf den Nutzpegel des am Antennenvorlauf betriebenen Senders mit dem
          höchsten gemessenen Nutzpegel normiert werden. Hierbei wird zunächst unterstellt, dass der
          Sender mit seiner vollen zugeteilten Leistung betrieben wird. Angaben zur tatsächlich abgestrahl-
          ten Leistung sind beim Senderbetreiber einzuholen. Alternativ kann eine Messung der tatsächli-
          chen Strahlungsleistung aus der Luft durchgeführt werden. Die Beschreibung der Vorgehensweise
          bei einer derartigen Messung ist jedoch nicht Gegenstand dieser Messvorschrift.
          Wenn dieser Sender mit weniger als seiner zugeteilten Strahlungsleistung betrieben wird, ist der
          Referenzpegel (0 dBc) um die Differenz zwischen zugeteilter und tatsächlicher Strahlungsleistung
          zu erhöhen.
          In der Ergebnistabelle können die gemessenen Nebenaussendungspegel dann auf den 0 dBc Re-
          ferenzpegel normiert werden. Das Ergebnis sind relative gemessene Nebenaussendungspegel in
          der Mess- und Bezugsbandbreite. Diese können in Spalten F und G eingetragen werden.

          6.7.7 Darstellungsbeispiel
          Die folgende Grafik zeigt ein Beispiel für die Ergebnisdarstellung. Der gemessene Sender hat fol-
          gende Eckdaten:
           BC-Frequenz:     107,5 MHz
           ERP:                 13 KW = 41,1 dBW
           Max. Pegel:     106,7 dBµV = -0,3 dBm
           Rauschpegel:    -25,0 dBµV
          ____________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite 21



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2304                                                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      16 2015


       BNetzA 511MV09

       RBW:                                                                  1,0 kHz


       Der Sender muss eine generelle Absenkung der Nebenaussendungen von 85 dBc einhalten und
       hat darüber hinaus eine zuteilungsbedingte Auflage, die eine zusätzliche Absenkung der Neben-
       aussendungen bei der Frequenz 109,75 MHz um 11 dB (also auf 96 dBc) enthält.
                                                                                             Nebenaussendungen im Flugfunkbereich
                                                             0 dB
                                                            -10 dB
        Pegel rel. zum Nutzpegel des stärksten BC-Signals




                                                            -20 dB                                                                                    Pegel in 1 kHz

                                                            -30 dB                                                                                    Pegel in 100 kHz
                                                                                                                                                      Grenzwert
                                                            -40 dB
                                                                                                                                                      Systemempfindlichkeit
                                                            -50 dB
                                                            -60 dB
                                                            -70 dB                               1
                                                            -80 dB
                                                            -90 dB
                                                    -100 dB
                                                    -110 dB
                                                    -120 dB
                                                    -130 dB

                                                    -140 dB
                                                                                   Flugfunkaussendungen
                                                    -150 dB
                                                               108 MHz   109 MHz   110 MHz   111 MHz   112 MHz    113 MHz   114 MHz   115 MHz   116 MHz    117 MHz     118 MHz
                                                                                                                 Frequenz

       Abbildung 6-4: Beispiel einer Ergebnisdarstellung


       Die folgende Tabelle enthält einen Auszug aus den Messwerten, Filterdämpfungen sowie den ent-
       sprechend normalisierten Werten welche in Abbildung 6-4 grafisch aufgetragen sind.
       Tabelle 6-3: Auszug aus der Ergebnistabelle für das Darstellungsbeispiel in Abbildung 6-4

       Spalte A                                                          Spalte B   Spalte C    Spalte D          Spalte E      Spalte F    Spalte G    Spalte H
                                                                         Pegel (ge- Filter-     Pegel in          Pegel in      Rel. Pegel Rel. Pegel System-
       Frequenz                                                          messen)    Dämpfung 1kHz                 100kHz        in 1kHz     in 100kHz Empfindlichk.
        108,000 MHz                                                      -16,1 dBµV     11,1 dB -5,0 dBµV                         -111,7 dB                -120,6 dB
        108,010 MHz                                                      -16,0 dBµV     11,1 dB -4,9 dBµV                         -111,6 dB                -120,6 dB
        108,020 MHz                                                      -15,2 dBµV     10,9 dB -4,3 dBµV                         -111,0 dB                -120,8 dB
        108,030 MHz                                                      -15,6 dBµV     10,7 dB -4,9 dBµV                         -111,6 dB                -121,0 dB
        108,040 MHz                                                      -15,4 dBµV     10,6 dB -4,8 dBµV                         -111,5 dB                -121,1 dB
        108,050 MHz                                                      -15,4 dBµV     10,5 dB -4,9 dBµV          16,0 dBµV      -111,6 dB    -90,7 dB    -121,2 dB
        108,060 MHz                                                      -14,9 dBµV     10,4 dB -4,5 dBµV          16,2 dBµV      -111,2 dB    -90,5 dB    -121,3 dB
        108,070 MHz                                                      -12,4 dBµV     10,4 dB -2,0 dBµV          16,3 dBµV      -108,7 dB    -90,4 dB    -121,3 dB
        108,080 MHz                                                      -14,2 dBµV     10,3 dB -3,9 dBµV          16,3 dBµV      -110,6 dB    -90,4 dB    -121,4 dB
        108,090 MHz                                                      -13,0 dBµV     10,3 dB -2,7 dBµV          16,3 dBµV      -109,4 dB    -90,4 dB    -121,4 dB
        108,100 MHz                                                      -13,3 dBµV     10,2 dB -3,1 dBµV          16,4 dBµV      -109,8 dB    -90,3 dB    -121,5 dB
        108,110 MHz                                                      -13,7 dBµV     10,2 dB -3,5 dBµV          16,4 dBµV      -110,2 dB    -90,3 dB    -121,5 dB
        108,120 MHz                                                      -14,6 dBµV     10,2 dB -4,4 dBµV          16,5 dBµV      -111,1 dB    -90,2 dB    -121,5 dB
             …                                                                …          …          …                  …             …           …           …




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                                                                                                                                                           Bonn, 26. August 2015
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                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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          BNetzA 511MV09

          6.8 Verfahren bei Feststellung von Überschreitungen
          Wenn die Auswertung nach Kapitel 6.7 Überschreitungen der Grenzwerte zeigen, ist der Ursprung
          der entsprechenden Signale im Rahmen der messtechnischen Möglichkeiten zu ermitteln. Die da-
          bei anzuwendenden Methoden hängen von der Art der Signale ab, die über den Grenzwerten lie-
          gen. Im Folgenden werden die häufigsten Signalarten behandelt.


          6.8.1 Aussendungen, die über die Luft empfangen wurden
          Insbesondere Aussendungen naher Flugnavigationsfunkanlagen können über die Sendeantenne
          bis zum Messpunkt gelangen. Diese sind dadurch erkennbar, dass sie keine Rundfunkmodulation
          enthalten.
          Derartige Signale sind im Messbericht entsprechend zu kennzeichnen und führen in keinem Fall zu
          einer Beanstandung des Rundfunksenders. Im Beispiel der Abbildung 6-4 ist dies bei der Aussen-
          dung (1) der Fall.
          Bei Vorhandensein eines geeigneten Messrichtkopplers können diese Signale durch eine Mes-
          sung am Antennenrücklauf deutlich gemacht werden.

          VOR und ILS
          Bei VOR- und ILS-Signalen kann die Morsekennung demoduliert werden. Sie ist mit einer NF-
          Frequenz von 1000 Hz amplitudenmoduliert. Allerdings muss bei schwachen Signalen am Emp-
          fänger eine schmale Messbandbreite eingestellt werden (z.B. 3 kHz), um die Kennung zu hören.
          Die möglichen VOR-Kanäle sind im Kapitel 2 „Begriffe und Definitionen angegeben.


          GBAS
          GBAS-Aussendungen können mit Hilfe eines Spektrumanalysators anhand der spektralen Eigen-
          schaften erkannt werden. Das Signal ist rauschartig und hat eine Bandbreite von ca. 12 kHz.
          Spektrum und mögliche Kanäle sind in Kapitel 2 „Begriffe und Definitionen“ angegeben.



          6.8.2 Intermodulationsprodukte
          Am Antennenvorlauf messbare Intermodulationsprodukte, die den Grenzwert überschreiten, sind
          immer den Rundfunksendern zuzuordnen. Sie sind dadurch zu erkennen, dass bei FM-
          Demodulation alle am IM-Produkt beteiligten Rundfunkprogramme hörbar sind. Bei gemeinsamem
          Betrieb von Sendern unterschiedlicher Betreiber an einer Antenne, muss durch Programmverglei-
          che und/oder Rechnungen ermittelt werden, welche Sender am IM-Produkt beteiligt sind.



          6.8.3 Nebenaussendungen eines Senders, der an einer gemeinsamen Antennenzuführung
          betrieben wird
          Bei Nebenaussendungen eines Senders an einem gemeinsamen Antennenvorlauf mit anderen
          Sendern, muss durch Messung direkt an den Messausgängen der Sender (Messpunkt 2 in Abbil-
          dung 6-1) festgestellt werden, welcher Sender die Nebenaussendungen erzeugt.




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       BNetzA 511MV09

       7 Messung an der Luftschnittstelle
       Wie in Kapitel 1 „Zweck und Geltungsbereich“ erwähnt, führt die Bundesnetzagentur auch Mes-
       sungen an der Luftschnittstelle durch. Diese beschränken sich jedoch auf die rechnerisch ermittel-
       ten IM-Frequenzen.


       7.1 Messprinzip
       Aus der zugeteilten Strahlungsleistung des leistungsstärksten am jeweiligen IM-Produkt beteiligten
       Rundfunksenders und der in der Zuteilung angegebenen Absenkung der Nebenaussendungen
       werden die maximal zulässigen Strahlungsleistungen auf den zu untersuchenden Intermodulati-
       onsfrequenzen berechnet.
       Die Feldstärkepegel der Intermodulationsprodukte bzw. der gestörten Frequenz werden an einem
       oder mehreren Messpunkten mit Hilfe einer kalibrierten Antenne gemessen und daraus über die
       Freiraumformel die abgestrahlte Leistung der Störprodukte berechnet. Diese wird mit der oben
       berechneten maximal zulässigen Strahlungsleistung auf der zu untersuchenden IM-Frequenz ver-
       glichen.
       Einflüsse durch Bodenreflexion werden mit Hilfe eines Höhenscans kompensiert. Dabei wird der
       messtechnisch im Rundfunkbereich ermittelte Reflexionsgrad auch für die Flugfunkfrequenzen
       angenommen. Um ähnliche Reflexionsbedingungen wie beim IM-Produkt zu erhalten, wird der
       Höhenscan auf der höchsten am Senderstandort betriebenen UKW-Rundfunkfrequenz durchge-
       führt.
       Um den Messempfänger trotz empfindlichster Einstellung nicht zu übersteuern, muss die Messung
       der IM-Pegel durch ein vorgeschaltetes Bandpassfilter erfolgen, dessen Durchgangsdämpfung bei
       der Berechnung der Feldstärke berücksichtigt wird.


       7.2 Anforderungen an die Messtechnik
       Die grundsätzlichen Werte der Tabelle 6-1 „Anforderungen an das Messsystem“ gelten auch für
       die Messung an der Luftschnittstelle. Um eine ausreichende Messempfindlichkeit zu erreichen, ist
       es darüber hinaus erforderlich, dass der Messempfänger eine Rauschzahl von ≤10 dB hat. Ggf.
       muss ein externer rauscharmer Vorverstärker verwendet werden.
       Um bei festgestellten IM-Produkten ermitteln zu können, ob diese von der Sendeantenne des
       Rundfunksenders kommen, muss eine Richtantenne verwendet werden.
       Die mögliche Höhenvariation der Messantenne muss mindestens 7 m betragen. Diese Vorausset-
       zung ist in der Regel bei Verwendung von 10 m Teleskopmasten erfüllt.




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