abl-23
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3386 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 23 2015
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 269,22 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot der 187,39 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung
der Baumaßnahme
e.1 Je Erweiterung 226,75 €
e.2 Je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit keine 154,45 €
baulichen Maßnahmen erforderlich sind
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.4 Verlegung eines Weiterführungskabels
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der 171,64 €
Angebotserstellung
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und 381,05 €
Abnahme im Rahmen der Bauphase
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.5 Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der 171,64 €
Angebotserstellung
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und 382,40 €
Abnahme im Rahmen der Bauphase
Bonn, 9. Dezember 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3387
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.6 Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot von der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot von der 305,48 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
2 Überlassung
2.1 Standard-Kollokationsraum
(jährliche Kaltmiete ohne GEV und RLT)
Bonn, 9. Dezember 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3388 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 23 2015
a Jährliche Kaltmiete (differenziert nach Regionen ohne GEV und
RLT)
Frankfurt 2.220,00 €
Düsseldorf 2.580,00 €
Köln 1.860,00 €
Stuttgart 1.740,00 €
München 2.120,00 €
Dortmund 1.140,00 €
Duisburg 1.500,00 €
Hamburg 1.680,00 €
Berlin 1.650,00 €
Dresden 1.050,00 €
Nürnberg 1.090,80 €
Essen 1.320,00 €
Hannover 1.320,00 €
Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohner sowie Bremen und 1.083,90 €
Leipzig
Städte / Regionen bis zu 100.000 Einwohnern 838,54 €
b Zzgl. Raumlufttechnik, je kW Abwärmungsleistung, mindestens 621,92 €
jedoch für 1 kW, jährlich
c Zzgl. standortunabhängige Nebenkosten
c.1 Individueller Stromverbrauch – Niederspannungsversorgung, je siehe Beschluss
kWh Kollokationsstrom
c.2 Abschlag für die Niederspannungsversorgung, jährlich 920,33 €
c.3 Weitere Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, 281,61 €
jährlich
c.4 Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler siehe Beschluss
Kollokationsstrom
d Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und 30,05 €
Fakturierung, jährlich, je Standard-Kollokationsraum
3 Zusätzliche Preise
3.1 Sonderbauweise Standard-Kollokationsräume
(abweichend von Standard-Kollokationsräumen)
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
Bonn, 9. Dezember 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3389
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und 305,48 €
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot von der
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
3.2 Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und 305,48 €
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot von der
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
3.3 Entstörungsarbeiten am Übertragungsweg von ICP
Nach Aufwand
(innerhalb des Gebäudes der Antragstellerin)
3.4 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel/
Verbindungskabel zwischen SKR
Nach Aufwand
(Hauseinführung und Führung der Kabel von ICP im Gebäude der
Antragstellerin)
3.5 Rückbau Kollokation
- Sonderbauweise; nachträgliche Änderungen des SKR, GEV bzw. Erweiterung von
Infrastrukturleistungen
- Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR
- Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR
3.5.1 Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung
a je Rückbau von Kollokation 124,96 €
b je Rückbau von Raumlufttechnik 226,75 €
Bonn, 9. Dezember 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3390 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 23 2015
c je Rückbau von Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel 124,96 €
zwischen SKR
3.5.2 Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme
a je Rückbau von Kollokation 290,63 €
b je Rückbau von Raumlufttechnik 177,77 €
c je Rückbau von Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel 261,73 €
zwischen SKR
3.5.3 Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
3.5.4 Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase mit Ausnahme von
Ziffer. 1.3.5
3.6 Austausch von Stromzähler
a Austausch, je Zähler siehe Beschluss
Kollokationsstrom
b Zzgl. Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und siehe Beschluss
Fakturierung, je Zähler Kollokationsstrom
1b. Die Entgelte für Kollokationsleistungen im Zusammenhang NGN-Interconnection-An
schlüs
sen
(N-ICAs) werden ab dem 01.12.2015 wie folgt genehmigt:
1 Bereitstellung
1.1 Aufbau einer Anlage zur gesicherten Energieversorgung, 60V (GEV) im NGN-
Kollokationsraum
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot der 305,48 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.2 Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen
1.2.1 Gesicherte Energieversorgung (GEV)
Bonn, 9. Dezember 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3391
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot der 305,48 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.2.2 Niederspannungsversorgung
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot der 305,48 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.2.3 RLT-Anlage
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 269,22 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot der 187,39 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung
der Baumaßnahme
e.1 Je Erweiterung 226,75 €
Bonn, 9. Dezember 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3392 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 23 2015
e.2 Je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit keine 154,45 €
baulichen Maßnahmen erforderlich sind
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.3 Verlegung eines Weiterführungskabels
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der 171,64 €
Angebotserstellung
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und 381,05 €
Abnahme im Rahmen der Bauphase
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
1.4 Erweiterung des Gf-Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-
Kollokationsraumes
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot bei der 305,48 €
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
2 Überlassung
2.1 NGN-Kollokationsraum
Bonn, 9. Dezember 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3393
a Jährliche Kaltmiete (differenziert nach Regionen)
Frankfurt 2.220,00 €
Düsseldorf 2.580,00 €
Köln 1.860,00 €
Stuttgart 1.740,00 €
München 2.120,00 €
Dortmund 1.140,00 €
Hamburg 1.680,00 €
Berlin 1.650,00 €
Nürnberg 1.090,80 €
Hannover 1.320,00 €
Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohner sowie Bremen und 1.083,90 €
Leipzig
b Zzgl. Raumlufttechnik, je kW Abwärmungsleistung, mindestens 621,92 €
jedoch für 1 kW jährlich
c Zzgl. standortunabhängige Nebenkosten
c.1 Individueller Stromverbrauch – Niederspannungsversorgung, je siehe Beschluss
kWh Kollokationsstrom
c.2 Abschlag für die Niederspannungsversorgung, jährlich 920,33 €
c.3 Weitere Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, 281,89 €
jährlich
c.4 Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler siehe Beschluss
Kollokationsstrom
d Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und 30,05 €
Fakturierung, jährlich, je NGN-Kollokationsraum
3 Zusätzliche Preise
3.1 Nachträgliche Änderungen des NGN-Kollokationsraums
a Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG 298,78 €
angefordert wird)
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 114,92 €
des Angebots
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/tiefbaulichen und siehe Tenorierung
gebäudetechnischen Gewerken in der Angebotsphase unter 1c, Ziffer 1.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und 305,48 €
Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit Angebot von der
STRABAG angefordert wird)
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung 124,96 €
der Baumaßnahme
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
Bonn, 9. Dezember 2015
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3394 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 23 2015
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase
3.2 Entstörungsarbeiten am Übertragungsweg von ICP
Nach Aufwand
(innerhalb des Gebäudes der Antragstellerin)
3.3 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel
(Hauseinführung und Führung der Kabel von ICP im Gebäude der Nach Aufwand
Antragstellerin)
3.4 Rückbau Kollokation
- Sonderbauweise; nachträgliche Änderungen des NGN-Kollokationsraumes bzw.
Erweiterung von Infrastrukturleistungen
- Erweiterung des Verteilers bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen NGN-
Kollokationsraumes
- Weiterführungskabel
3.4 Rückbau Kollokation
3.4.1 Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung
a je Rückbau von Kollokation 124,96 €
b je Rückbau von Raumlufttechnik 226,75 €
c je Rückbau von Weiterführungskabel 124,96 €
3.4.2 Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme
a je Rückbau von Kollokation 290,63 €
b je Rückbau von Raumlufttechnik 177,77 €
c je Rückbau von Weiterführungskabel 261,73 €
3.4.3 Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen siehe Tenorierung
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase unter 1c, Ziffer 1.2
3.4.4 Leistungen im Zusammenhang mit anderen als siehe Tenorierung
fernmeldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der unter 1c, Ziffer 1.3
Bauphase mit Ausnahme von
Ziffer. 1.3.5
3.5 Austausch von Stromzähler
a Austausch, je Zähler siehe Beschluss
Kollokationsstrom
b Zzgl. Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und siehe Beschluss
Fakturierung, je Zähler Kollokationsstrom
1c. Die Entgelte für weitere Kollokationsleistungen sowie Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit
ICAs und N-ICAs werden ab dem 01.12.2015 wie folgt genehmigt:
Bonn, 9. Dezember 2015
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3395
1 Auslagenerstattung für Leistungen der Antragstellerin bzw. für Leistungen von
Auftragnehmern im Rahmen der Angebots- und Bauphase
1.1 Auftragnehmerleistungen für hoch-/tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke
in der Angebotsphase
1.1.1 Projektierung von hoch-/tiefbaulichen und gebäudetechnischen Gewerken durch
Auftragnehmer der Antragstellerin
(die pauschalierten Entgelte unter a.1, a.2, b.3, c.3 und d.4 fallen nur bei Nichtannahme
des Angebotes an)
a. Auftragsvolumen bis 2.000 €
a.1 Tätigkeiten die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen 135,00 €
a.2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 235,00 €
b Auftragsvolumen > 2.000 € und < Auftragsvolumen der Honorartafeln der HOAI
b.1 Tätigkeiten die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
Auslagen-
Erstattung der Auslagen der Antragstellen gegenüber dem
erstattung
Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer Abrechnung
nach Aufwand:
(Stundensatz für Ingenieure und Architekten: 85,00 €)
b.2 Nebenkostenpauschale auf Honorar nach b.1 6,00 %
b.3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
c Auftragsvolumen, für welche die HOAI die Anwendung der Honorartafeln vorsieht
c.1 Tätigkeiten die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Nach HOAI
c.2 Nebenkostenpauschale auf Honorar nach c.1 6,00 %
c.3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-Leistungsbildes 352,50 €
d Tätigkeiten zur Erweiterung von RLT-Anlagen (abweichend der vorstehenden Tätigkeiten
der lfd. Nrn. a, b und c)
d.1 Tätigkeiten die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
d.1.1 Splitanlagen (Basisvergütung jeweils in % der jeweiligen als
Bemessungsgrundlage anrechenbaren Kosten)
bis 10.000 €: 26,50 %
10.000 € bis 25.000 €: 25,70 %
25.000 € bis 30.000 €: 24,30 %
30.000 € bis 40.000 €: 23,10 %
40.000 € bis 50.000 €: 22,90 %
50.000 € bis 100.000 €: 22,00 %
100.000 € bis 150.000 €: 21,00 %
150.000 € bis 200.000 €: 20,00 %
200.000 € bis 250.000 €: 19,00 %
Bonn, 9. Dezember 2015