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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                TK-Dienste oder Auswirkungen auf geschützte Daten.
  2.4           Angaben über weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen
                Weitere Einzelheiten zu den unter Punkt 2.3 geschilderten Auswirkungen der Sicherheitsverlet-
                zung können zur Konkretisierung eines Sachverhaltes dienen.
                Beispielsweise könnten weitere Einzelheiten über die Auswirkung einer Sicherheitsverletzung auf
                Teilnehmer oder Anschlüsse dahingehend konkretisiert werden, in welchem Umfang der Teil-
                nehmer seinen Anschluss noch nutzen kann; liegt ein kompletter Ausfall vor oder können einzel-
                ne TK- Dienste noch genutzt werden? Hinsichtlich der Dauer der Auswirkung sind beispielsweise
                Einzelheiten dazu denkbar, ob der zeitliche Ausfall ununterbrochen war oder ob Auswirkungen
                lediglich in undefinierten Zeitabständen aufgefallen sind.
                Die Angaben zu den Einzelheiten liegen im Ermessen des Berichterstatters. Grundsätzlich kön-
                nen detaillierte Angaben dazu beitragen, dass eine Forderung der Bundesnetzagentur nach ei-
                ner weiteren detaillierten Berichterstattung über die Sicherheitsverletzung und die ergriffenen
                Abhilfemaßnahmen gemäß § 109 Absatz 5 Satz 2 TKG obsolet wird.
  2.5           Eine oder mehrere Ursache(n) ankreuzen:
                Die unter Punkt 2.5 aufgeführten Ursachen können sowohl separat als auch in Kombination auf-
                treten. Sofern die Ursache einer Sicherheitsverletzung nicht unter den angegebenen Kriterien
                einzuordnen ist, können auch andere Kriterien und sonstige Ursachen genannt und beschrieben
                werden.
  2.6           Weitere Einzelheiten zu der/den Ursache(n) in Bezug auf die Integrität der TK- Netze und die
                Verfügbarkeit der TK- Dienste angeben:
                Hier können nähere Angaben dazu gemacht werden, wie die unter Punkt 2.5 ausgewählten Ur-
                sachen der Sicherheitsverletzung die Integrität der TK- Netze (Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und
                Sicherheit) sowie die Verfügbarkeit und vollumfängliche Funktionalität der TK- Dienste beeinflus-
                sen. Auch hier gilt die Anmerkung im letzten Satz des Punktes 2.4..
  2.7           Allgemeine Beschreibung der Sicherheitsverletzung
                Hier ist die Möglichkeit einer Beschreibung der Sicherheitsverletzung aus Sicht des Mitteilenden
                gegeben.
  2.8           Behandlung der Sicherheitsverletzung und Abhilfemaßnahmen
                Es sollen die Maßnahmen beschrieben werden, die nach dem Bekanntwerden der Sicherheits-
                verletzung getroffen worden sind, um die ursprüngliche Funktionalität und Integrität der TK- Net-
                ze und/oder der TK- Dienste wieder herzustellen.
                (z.B. unternehmensinterne, sicherheitskritische Einstufung; Information und Einbeziehung der
                internen Sicherheitsbeauftragten / Datenschutzbeauftragten; eingeschlagene Kommunikations-
                und Informationswege, z.B. Öffentlichkeit; Sperrung von TK- Diensten wegen Datenschutzverlet-
                zungen) und den getroffenen Abhilfemaßnahmen (z.B. provisorische Erstmaßnahmen; chronolo-
                gische Abfolge der Störungsbehebung unter Einbeziehung welcher Spezialisten; Funktionstests).
                Hierzu gehören alle getroffenen Maßnahmen nach der Entdeckung der Sicherheitsverletzung bis
                zur Wiederherstellung der TK- Netze und TK- Dienste auf ihre ursprünglichen Funktionalitäten
                und Merkmale.
  2.9           Nachbereitung der Sicherheitsverletzung
                Beschreibung der Vorkehrungen, die zur Minimierung der zukünftigen Risiken getroffen wurden.
  2.10          Angaben zu betroffenen Verbindungen in andere TK- Netze
                Zusammengeschaltete Systeme können ein Teil einer kaskadierenden Fehlerfortpflanzung sein.
                Im Fall von grenzüberschreitenden Sicherheitsverletzungen kann es vorkommen, dass eine Si-
                cherheitsverletzung in einem Mitgliedsstaat die Werte eines anderen Mitgliedsstaates über eine
                solche Verbindung in die anderen TK- Netze beeinträchtigt.
  2.11          Kontaktierte andere nationale Regulierungsbehörden
                Angabe der informierten zuständigen nationalen Regulierungsbehörden in anderen Mitglieds-
                staaten.
                Wenn Personen oder andere nationale Regulierungsbehörden oder dritte Staaten in die Wieder-
                herstellungsaktionen eingebunden sind, sollen diese auch angegeben werden.
  2.12          Erkenntnisse
                Beschreibung der Erkenntnisse zum Verbessern der Sicherheit bzgl. der TK- Netze und TK-
                Dienste.
  2.13          Weitere Bemerkungen
  3             Die Angaben zum Mitteilungseingang werden von der Bundesnetzagentur ausgefüllt.
  Version 2.0                                                                                         Stand: 29.01.2014


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Mitteilung Nr. 101/2014

VwVfG §§ 10 und 24;

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
zum Entwurfs einer Dauerhaftmachung in dem Verwaltungs-
verfahren von Amts wegen gegen die Telekom Deutschland
GmbH wegen der nachträglichen Regulierung von Entgelten
gemäß § 38 TKG betreffend des am 12.09.2013 zur Kenntnis
gegebenen NGA-Transformationsvertrages

Nachfolgend wird gemäß §§ 10 und 24 VwVfG das Ergebnis der
öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 24/2013 vom 18.12.2013
als Mitteilung Nr. 666 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetz-
agentur veröffentlichten Entwurf einer Dauerhaftmachung in dem
Verwaltungsverfahren von Amts wegen gegen die Telekom
Deutschland GmbH wegen der nachträglichen Regulierung von
Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend des am 12.09.2013 zur
Kenntnis gegebenen NGA-Transformationsvertrages veröffentlicht.

Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch
auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Innerhalb der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 20.01.2014
endete, ist eine schriftliche Stellungnahme zu dem Verfügungsent-
wurf eingegangen.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahme
aus und prüft den Entwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit er im
Lichte der Stellungnahme anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den
überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Ab-
stimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskar-
tellamtes (§ 123 Abs. 1) zügig der EU-Kommission, dem GEREK
und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung
zu stellen.

Der Verfügungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-
Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgülti-
ge Verfügung.

Die Verfügung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und
auf den Internetseiten der der Bundesnetzagentur veröffentlicht.



                                                            Anlage



BK3b-13/047




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Mitteilungen

Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 102/2014

Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG

Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:

Valerie Vexler und Oleg Kondjuch                  Bendorf                         Lizenznummer P 98/009

CSN Courier Service Nordheide                     Buchholz                        Lizenznummer P 98/031

LAUDA Werbung                                     Nordhausen                      Lizenznummer P 98/104

Friedrich Brügge,                                 Möhnesee-Delecke                Lizenznummer P 98/250
MTB Möhnesee Trans Briefdienste

H*M*L*B*D Hellweg-Möhne-Lippe-                    Rüthen                          Lizenznummer P 98/342
Briefdienst Dr. Dr. Jörg Eichler

Peter Klatt                                       Neuenkirchen                    Lizenznummer P 98/361

Jörg Tölke                                        Göttingen                       Lizenznummer P 98/404

puk minicar Personenbeförderung und               Göttingen                       Lizenznummer P 98/407
Kurierdienst GmbH

Roder & Reichardt GbR                             Magdeburg                       Lizenznummer P 98/421

duo Werbe- und Vertriebsservice GmbH              Alfeld                          Lizenznummer P 98/430

HP-Mail-Express Dieter Haas und                   Hagen                           Lizenznummer P 98/659
Ulrich Pütz GbR

Manuel Pastrana Perez,                            Lippstadt                       Lizenznummer P 99/663
Kurierdienst Pastrana

Oliver Thomas Kasprzyk;                           Münster                         Lizenznummer P 99/736
Münsteraner Stadt-Kurier GbR

König & Sandmann GbR,                             Extertal                        Lizenznummer P 99/806
Buchhandlung Känguruh

Marcus Meier                                      Köln                            Lizenznummer P 99/904

Angelika Rose                                     Schermbeck                      Lizenznummer P 01/1383

Markus Gentsch,                                   Berlin                          Lizenznummer P 03/2041
Transport & Service


Referat 317


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Mitteilung Nr. 103/2014

Bekanntgabe von Anzeigen nach § 36 PostG

Im Monat November 2013 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt:

1. Aufnahme des Betriebs

Name / Firma                 PLZ, Ort                Angezeigte Tätigkeit/en                            Nr.



Geseker Briefdienst          59590 Geseke            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.252
(GBD-POST)                                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Konakon Bamezon              25469 Halstenbek •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.253
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dmitri Uzun                  81925 München           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.254
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




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Ali Reza Mokhtari          22309 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.255
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Georgi Georgiev            21073 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.256
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Jörg Ernst Weissmann       91154 Roth              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.257
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


SMT – Kurierdienst         92637 Weiden            •   Beförderung von adressierten Paketen bis    55.258
                                                       20 kg
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •
Hanke & Zink GbR           14913 Jüterbog          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.259
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Lizensierter Brief- und    59073 Hamm              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.260
Zustelldienst Uwe Kaiser                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •




                                                                                                 Bonn, 29. Januar 2014
162

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  2 2014                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         395


Postservice Meißner GmbH     13158 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.261
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •


FTL – full time logistics,   15745 Wildau            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.262
Inhaberin Sina Rösicke                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Topline TS Logistik GmbH     15517                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.263
                             Fürstenwalde                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Eyup Aygun                   22045 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.264
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Thomas Raffenberg            21031 Hamburg           •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG      55.265
                                                     •


Christian Ramge              64354 Reinheim          •   Beförderung von adressierten Paketen bis    55.266
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •


Naturhaus e. K.,             83278 Traunstein •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.267
Inhaber Alexander Jäger                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 29. Januar 2014
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