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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  5 2014                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   691


Mitteilung Nr. 137/2014

Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV);

Änderung der Einzugsgebiete und Notrufursprungsbereiche
von Notrufabfragestellen

Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Notrufverbindungen vom
06. März 2009 (BGBl. I, S. 481), geändert durch Artikel 2 des Ge-
setzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I, S. 958), werden die Netzbetreiber
und Telefondiensteanbieter durch die Bundesnetzagentur über Än-
derungen der Einzugsgebiete und Notrufursprungsbereiche von
Notrufabfragestellen informiert.

Die aktuellen Daten stehen für Mitglieder der geschlossenen Be-
nutzergruppe Notrufverkehrslenkung zum Abruf bereit.



Esch 20-1a




Bonn, 19. März 2014
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692                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       5 2014


Mitteilung Nr. 138/2014

VwVfG § 42 Satz 1;

Berichtigung des Tenors des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom
Deutschland GmbH wegen Genehmigung von Entgelten für Konfigurationsmaßnahmen im PSTN/ISDN,
Automatisches Überlaufrouting, Manuelles Ausfallrouting im Zusammenhang mit ICAs

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.11.2013 wegen
Genehmigung von Entgelten für Konfigurationsmaßnahmen im PSTN/ISDN, Automatisches Überlaufrouting,
Manuelles Ausfallrouting im Zusammenhang mit ICAs wird der Tenor des Beschlusses vom 30.01.2014 wie
folgt berichtigt:

Ziffer 1.1.a. des Tenors wird wie folgt gefasst:

 1       Konfigurationsmaßnahmen

 1.1     Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung und der Erweiterung der
         Zusammenschaltung um neue oder weitere EZB
         a. Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung,                           232,95 €
            je Bestellung
            (Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter 1.1 mit Ausnah-
            me der Position 1.1.d.1 „Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusam-
            menschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter 2 mit Ausnahme der
            Position 2.2 „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)

Die Berichtigung erfolgt auf Grundlage von § 42 Satz 1 VwVfG. Berichtigt wird eine offenbare Unrichtigkeit im
Tenor des o.a. Beschlusses.



BK 3f-13/061




                                                                                                                Bonn, 19. März 2014
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  5 2014                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        693


Mitteilungen

Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 139/2014

Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG

Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:

Hartmut Stolpe,                                  Stendal                         Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier

Frank Alfred Leubeling,                          Stendal                         Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier

Ines Betka,                                      Stendal                         Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier

Klaus-Ulrich Schuldt,                            Stendal                         Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier

Klaus Schneider                                  Neu-Ulm                         Lizenznummer P 99/791

Ralf Lang,                                       Gießen                          Lizenznummer P 99/819
TOPP! Kurier Giessen

Logwin Solutions Media GmbH                      Aschaffenburg                   Lizenznummer P 99/877

Monika Kiesow                                    Coswig                          Lizenznummer P 00/1110

Ines Zurmühlen,                                  Paderborn                       Lizenznummer P 00/1134
Pader Brief & Paket Service

MV-Riesa Zustellservice GmbH                     Riesa                           Lizenznummer P 00/1152

Ingrid Krug                                      Hann. Münden                    Lizenznummer P 00/1274

Jürgen Kronshage,                                Herford                         Lizenznummer P 03/1964
City-Post OWL

Heiko Kissau,                                    Bad Münder                      Lizenznummer P 04/2280
Der Stadtbote Kissau/Krüger GbR

Sarah Ulrike Engelhardt,                         Lauf                            Lizenznummer P 04/2467
geborene Schulze

Andreas Csáki                                    Rathenow                        Lizenznummer P 10/3706




Referat 317



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                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
694                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     5 2014


Mitteilung Nr. 140/2014

Bekanntgabe von Anzeigen nach § 36 PostG

Im Monat Februar 2014 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt:

1. Aufnahme des Betriebs

Name / Firma                 PLZ, Ort                Angezeigte Tätigkeit/en                                 Nr.


Wolfgang Speckhardt          12042 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.585
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Ritter-Kurier,               01454 Radeberg, •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.586
Inhaber Holger Ritter        Ortsteil Ullersdorf         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •       Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Murat Cay                    89518 Heidenheim •          Beförderung von adressierten Paketen bis            55.587
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG



Liviu-Constantin Braguta     72469 Meßstetten •          Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.588
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften




                                                                                                   Bonn, 19. März 2014
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                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Ivan Guitu                  63069 Offenbach •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.589
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


ASB Cargo Courierlogistik   49076 Osnabrück •           Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG       55.590
                                            •           Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Matthias Rugy               96450 Coburg            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.591
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


OK EuroService UG           08499 Mylau             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.592
(haftungsbeschränkt)                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Mandy Jauch                 55450                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.593
                            Langenlonsheim              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 19. März 2014
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
696                             – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     5 2014


TT Transporte/Servil Gür       53859                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.594
                               Niederkassel                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                       •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                           20 kg
                                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften
                                                       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                           Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                           Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                           nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


UTT Chemnitz,                  09232 Hartmanns­ •          Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.595
Sascha Havlin                  dorf                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •          Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                           20 kg
                                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften


Alexander Hoffmann             06122 Halle an          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.596
                               der Saale                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                       •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                           20 kg
                                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften


Attila Füzesi                  72469 Meßstetten •          Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.597
                                                           Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                       •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                           20 kg
                                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften


IL Intelligent Logistik GmbH   44805 Bochum            •   Beförderung von adressierten Paketen bis    55.598
                                                           20 kg
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften


MAR-TRANS Speditions           44805 Bochum            •   Beförderung von adressierten Paketen bis    55.599
GmbH                                                       20 kg
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften


ETL Express &                  44805 Bochum            •   Beförderung von adressierten Paketen bis    55.600
Transportlogistik GmbH                                     20 kg
                                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                           gen oder Zeitschriften




                                                                                                     Bonn, 19. März 2014
104

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  5 2014                 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         697


MAR Autovermietung GmbH 44805 Bochum            •   Beförderung von adressierten Paketen bis    55.601
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Valentin Filatenkov     68766                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis       55.602
                        Hockenheim                  20 kg


DIE KURIERE,            45128 Essen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem       55.603
Inhaber Ronny Arnold                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Daniel Hermey           45357 Essen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.604
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Tim Krüger              45147 Essen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.605
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Sven Timmermann         46242 Bottrop           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.606
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 19. März 2014
105

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
698                  – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     5 2014


Viktor Marsoff      45133 Essen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.607
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Finja Wölfinger     45130 Essen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.608
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Peter Terhorst      46049                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.609
                    Oberhausen                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


FAHRPLANplus GmbH   53797 Lohmar            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.610
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften


Jochen Ahrens       22111 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.611
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                          Bonn, 19. März 2014
106

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  5 2014                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         699


K&K Logistik & Handels UG   83278 Traunstein •          Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.612
(haftungsbeschränkt)                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Grobelnik UG                90459 Nürnberg          •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG       55.613
(haftungsbeschränkt)                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


SLT-Kurierdienst,           92637 Weiden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem       55.614
Inhaber Steven Lammert                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Kleintransport & Kurier     51503 Rösrath           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.615
Rodrigues                                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Fa. Otinel-Ionel Rosca      93077 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.616
                            Abbach                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Schwickert GmbH             56072 Koblenz           •   Beförderung von adressierten Paketen bis       55.617
                                                        20 kg


Fa. Dimitrij Marx           93083                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.618
                            Obertraubling               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften




Bonn, 19. März 2014
107

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
700                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     5 2014


Fa. Olga Feicho         93051                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.619
                        Regensburg                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Fa. Waldemar Betz       93051                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    55.620
                        Regensburg                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Express Courierdienst   40721 Hilden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.621
GmbH                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Marco Ritzenthaler      79258 Hartheim          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.622
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Frank Förster           27476 Cuxhaven          •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG           55.623


Orhan Cebi              50939 Köln              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        55.624
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                              Bonn, 19. März 2014
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