abl-05
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
5 2014 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 691
Mitteilung Nr. 137/2014
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV);
Änderung der Einzugsgebiete und Notrufursprungsbereiche
von Notrufabfragestellen
Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Notrufverbindungen vom
06. März 2009 (BGBl. I, S. 481), geändert durch Artikel 2 des Ge-
setzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I, S. 958), werden die Netzbetreiber
und Telefondiensteanbieter durch die Bundesnetzagentur über Än-
derungen der Einzugsgebiete und Notrufursprungsbereiche von
Notrufabfragestellen informiert.
Die aktuellen Daten stehen für Mitglieder der geschlossenen Be-
nutzergruppe Notrufverkehrslenkung zum Abruf bereit.
Esch 20-1a
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
692 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 5 2014
Mitteilung Nr. 138/2014
VwVfG § 42 Satz 1;
Berichtigung des Tenors des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom
Deutschland GmbH wegen Genehmigung von Entgelten für Konfigurationsmaßnahmen im PSTN/ISDN,
Automatisches Überlaufrouting, Manuelles Ausfallrouting im Zusammenhang mit ICAs
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.11.2013 wegen
Genehmigung von Entgelten für Konfigurationsmaßnahmen im PSTN/ISDN, Automatisches Überlaufrouting,
Manuelles Ausfallrouting im Zusammenhang mit ICAs wird der Tenor des Beschlusses vom 30.01.2014 wie
folgt berichtigt:
Ziffer 1.1.a. des Tenors wird wie folgt gefasst:
1 Konfigurationsmaßnahmen
1.1 Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung und der Erweiterung der
Zusammenschaltung um neue oder weitere EZB
a. Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, 232,95 €
je Bestellung
(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter 1.1 mit Ausnah-
me der Position 1.1.d.1 „Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusam-
menschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter 2 mit Ausnahme der
Position 2.2 „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
Die Berichtigung erfolgt auf Grundlage von § 42 Satz 1 VwVfG. Berichtigt wird eine offenbare Unrichtigkeit im
Tenor des o.a. Beschlusses.
BK 3f-13/061
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
5 2014 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 693
Mitteilungen
Post
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 139/2014
Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG
Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:
Hartmut Stolpe, Stendal Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier
Frank Alfred Leubeling, Stendal Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier
Ines Betka, Stendal Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier
Klaus-Ulrich Schuldt, Stendal Lizenznummer P 98/454
ABK – Altmärker Briefkurier
Klaus Schneider Neu-Ulm Lizenznummer P 99/791
Ralf Lang, Gießen Lizenznummer P 99/819
TOPP! Kurier Giessen
Logwin Solutions Media GmbH Aschaffenburg Lizenznummer P 99/877
Monika Kiesow Coswig Lizenznummer P 00/1110
Ines Zurmühlen, Paderborn Lizenznummer P 00/1134
Pader Brief & Paket Service
MV-Riesa Zustellservice GmbH Riesa Lizenznummer P 00/1152
Ingrid Krug Hann. Münden Lizenznummer P 00/1274
Jürgen Kronshage, Herford Lizenznummer P 03/1964
City-Post OWL
Heiko Kissau, Bad Münder Lizenznummer P 04/2280
Der Stadtbote Kissau/Krüger GbR
Sarah Ulrike Engelhardt, Lauf Lizenznummer P 04/2467
geborene Schulze
Andreas Csáki Rathenow Lizenznummer P 10/3706
Referat 317
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
694 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 5 2014
Mitteilung Nr. 140/2014
Bekanntgabe von Anzeigen nach § 36 PostG
Im Monat Februar 2014 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt:
1. Aufnahme des Betriebs
Name / Firma PLZ, Ort Angezeigte Tätigkeit/en Nr.
Wolfgang Speckhardt 12042 Berlin • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.585
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Ritter-Kurier, 01454 Radeberg, • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.586
Inhaber Holger Ritter Ortsteil Ullersdorf Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Murat Cay 89518 Heidenheim • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.587
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
Liviu-Constantin Braguta 72469 Meßstetten • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.588
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Bonn, 19. März 2014
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
5 2014 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 695
Ivan Guitu 63069 Offenbach • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.589
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
ASB Cargo Courierlogistik 49076 Osnabrück • Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG 55.590
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Matthias Rugy 96450 Coburg • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.591
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
OK EuroService UG 08499 Mylau • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.592
(haftungsbeschränkt) Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Mandy Jauch 55450 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.593
Langenlonsheim Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 19. März 2014
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
696 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 5 2014
TT Transporte/Servil Gür 53859 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.594
Niederkassel Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
UTT Chemnitz, 09232 Hartmanns • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.595
Sascha Havlin dorf Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Alexander Hoffmann 06122 Halle an • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.596
der Saale Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Attila Füzesi 72469 Meßstetten • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.597
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
IL Intelligent Logistik GmbH 44805 Bochum • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.598
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
MAR-TRANS Speditions 44805 Bochum • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.599
GmbH 20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
ETL Express & 44805 Bochum • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.600
Transportlogistik GmbH 20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
5 2014 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 697
MAR Autovermietung GmbH 44805 Bochum • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.601
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Valentin Filatenkov 68766 • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.602
Hockenheim 20 kg
DIE KURIERE, 45128 Essen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.603
Inhaber Ronny Arnold Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
Daniel Hermey 45357 Essen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.604
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Tim Krüger 45147 Essen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.605
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Sven Timmermann 46242 Bottrop • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.606
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
698 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 5 2014
Viktor Marsoff 45133 Essen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.607
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Finja Wölfinger 45130 Essen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.608
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Peter Terhorst 46049 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.609
Oberhausen Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
FAHRPLANplus GmbH 53797 Lohmar • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.610
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Jochen Ahrens 22111 Hamburg • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.611
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
5 2014 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 699
K&K Logistik & Handels UG 83278 Traunstein • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.612
(haftungsbeschränkt) Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Grobelnik UG 90459 Nürnberg • Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG 55.613
(haftungsbeschränkt) • Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
SLT-Kurierdienst, 92637 Weiden • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.614
Inhaber Steven Lammert Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
Kleintransport & Kurier 51503 Rösrath • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.615
Rodrigues Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Fa. Otinel-Ionel Rosca 93077 Bad • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.616
Abbach Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Schwickert GmbH 56072 Koblenz • Beförderung von adressierten Paketen bis 55.617
20 kg
Fa. Dimitrij Marx 93083 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.618
Obertraubling Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Bonn, 19. März 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
700 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 5 2014
Fa. Olga Feicho 93051 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.619
Regensburg Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Fa. Waldemar Betz 93051 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.620
Regensburg Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Express Courierdienst 40721 Hilden • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.621
GmbH Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Marco Ritzenthaler 79258 Hartheim • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.622
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Frank Förster 27476 Cuxhaven • Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG 55.623
Orhan Cebi 50939 Köln • Beförderung von Briefsendungen mit einem 55.624
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 19. März 2014