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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7 2014 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 851
Manuel Udovita 84513 Töging am 53.493
Inn
Remus Marin Balasa 72178 Waldachtal 53.517
Ion Turcano 72221 Haiterbach 53.528
Sorin-Ionut Burda 72224 Ebhausen 53.567
Elena Croitoru 72224 Ebhausen 53.596
Josef Götzinger 83359 Freilassing 53.643
Petre Vasi 72202 Pfrondorf 53.655
Delfavero-Ion Carstea 72202 Nagold 53.656
Ion Mihalache 72221 Haiterbach 53.657
Petrica Croitoru 72202 Nagold 53.864
Misu Mita 72178 Waldachtal 53.894
Neslihan Yeter 72285 53.895
Pfalzgrafenweiler
Flavius-Aurelian Carstea 72202 Nagold 53.896
Mirel-Ionut Duda 72213 Altensteig 53.989
Pantelimon Balasa 72178 Waldachtal 54.035
Mihalta-Viorel Pantiru 72221 Haiterbach 54.517
Cosmin-Ovidiu Erimescu 72221 Haiterbach 54.519
Jürgen Ulc 45770 Marl 54.916
Ricky Vohra 64646 55.332
Heppenheim
Ali Erkul 25436 Uetersen 55.341
WMP Rainer Stilllert GmbH 46353 Dinslaken 55.360
Referat 317
Bonn, 16. April 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
852 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 7 2014
Mitteilungen
Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 164/2014 Mitteilung Nr. 167/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich; Strombereich;
hier: Einstellung eines Verfahrens hier: Einstellung eines Verfahrens
Mit Schreiben vom 31.03.2014 hat die ENSO NETZ GmbH, Fried- Mit Schreiben vom 28.03.2014, eingegangen ebenfalls am
rich-List-Platz 2, 01069 Dresden, den am 28.03.2013 gestellten 28.03.2014, hat die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
Antrag auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 12435 Berlin, den am 28.03.2013 gestellten Antrag auf Genehmi-
ARegV für das Projekt „Investitionsmaßnahme 2014 ff. Teilprojekt gung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Projekt
5“ mit dem Aktenzeichen BK4‑13-282 zurückgenommen. „EEG-bedingter Umspannwerksneubau WP Dahme-Petkus“ mit
dem Aktenzeichen BK4‑13-084 zurückgenommen.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-282 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt. Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-084 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.
Mitteilung Nr. 165/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;
hier: Einstellung eines Verfahrens
Mit Schreiben vom 28.03.2014, eingegangen ebenfalls am
28.03.2014, hat die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
12435 Berlin, den am 30.03.2012 gestellten Antrag auf Geneh
migung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Pro-
jekt „Netzanschluss Turnow-Preilack“ mit dem Aktenzeichen
BK4‑12-821 zurückgenommen.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-12-821 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.
Mitteilung Nr. 166/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;
hier: Einstellung eines Verfahrens
Mit Schreiben vom 28.03.2014, eingegangen ebenfalls am
28.03.2014, hat die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
12435 Berlin, den am 28.03.2013 gestellten Antrag auf Genehmi-
gung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Projekt
„Netzverstärkung Phasenschiebertransformatoren Röhrsdorf (Lei-
tungssystem 2)“ mit dem Aktenzeichen BK4‑13-079 zurückgenom-
men.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-079 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.
Bonn, 16. April 2014
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7 2014 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 853
Mitteilung Nr. 168/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;
hier: Einstellung Verfahren BK-13-228
Mit Schreiben vom 31.03.2014, eingegangen am 01.04.2014, hat die energis-Netzgesellschaft mbH, Heinrich-
Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, den Antrag BK4-13-228 vom 28.03.2013 auf Genehmigung nach
§ 23 ARegV der nachstehend aufgeführten Investitionsmaßnahme zurückgenommen:
BK4-13-228 Restrukturierung Nieder- und Mittelspannungsfreileitungsnetz Gem.
Großrosseln
Das unter dem oben genannten Aktenzeichen geführte Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurde da-
her eingestellt.
Mitteilung Nr. 169/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;
hier: Einstellung Verfahren BK-13-229
Mit Schreiben vom 31.03.2014, eingegangen am 01.04.2014, hat die energis-Netzgesellschaft mbH, Heinrich-
Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, den Antrag BK4-13-229 vom 28.03.2013 auf Genehmigung nach
§ 23 ARegV der nachstehend aufgeführten Investitionsmaßnahme zurückgenommen:
BK4-13-229 Restrukturierung Nieder- und Mittelspannungsfreileitungsnetz Gem.
Hausweiler
Das unter dem oben genannten Aktenzeichen geführte Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurde da-
her eingestellt.
Mitteilung Nr. 170/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;
hier: Einstellung Verfahren BK-13-230
Mit Schreiben vom 31.03.2014, eingegangen am 01.04.2014, hat die energis-Netzgesellschaft mbH, Heinrich-
Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, den Antrag BK4-13-230 vom 28.03.2013 auf Genehmigung nach
§ 23 ARegV der nachstehend aufgeführten Investitionsmaßnahme zurückgenommen:
BK4-13-230 Restrukturierung Mittelspannungsnetz verursacht durch
Umbaumaßnahmen des vorgelagerten Netzbetreibers
Das unter dem oben genannten Aktenzeichen geführte Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurde da-
her eingestellt.
Bonn, 16. April 2014
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
854 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 7 2014
Mitteilung Nr. 171/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;
hier: Einstellung von Verfahren
Mit Schreiben vom 27.02.2014 hat die Westnetz GmbH, Florian-
straße 15-21, 44139 Dortmund, beantragt, die am 28.03.2013 ge-
stellten Anträge auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme
nach § 23 ARegV für die Projekte BK4-13-139 („IM 2013/19“), BK4-
13-142 („IM 2013/22“) und BK4-13-194 („IM 2013/74“) einzustellen.
Die unter den Aktenzeichen BK4-13-139, BK4-13-142 und BK4-13-
194 geführten Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurden
eingestellt.
Bonn, 16. April 2014
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7 2014 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 855
Mitteilung Nr. 172/2014
ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;
hier: Einstellung mehrerer Verfahren
Mit Schreiben vom 28.02.2014, eingegangen ebenfalls am 28.02.2014, hat die DB Energie GmbH, Pfarrer-
Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main, die Anträge BK4-13-493 bis BK4-13-497, BK4-13-499, BK4-13-521
bis BK4-13-547, BK4-13-549 und BK4-13-552 vom 04.09.2014 auf Genehmigung nach § 23 ARegV der nach-
stehend aufgeführten Investitionsmaßnahmen zurückgenommen:
BK4-13-493 Umrichter 5
BK4-13-494 Umrichter 6
BK4-13-495 Umrichter 7
BK4-13-496 Umrichter 8
BK4-13-497 Umrichter 9
BK4-13-499 Fernwirktechnik 1
BK4-13-521 Unterwerk 1
BK4-13-522 Unterwerk 2
BK4-13-523 Unterwerk 3
BK4-13-524 Unterwerk 4
BK4-13-525 Unterwerk 5
BK4-13-526 Unterwerk 6
BK4-13-527 Unterwerk 7
BK4-13-528 Unterwerk 8
BK4-13-529 Unterwerk 9
BK4-13-530 Unterwerk 10
BK4-13-531 Unterwerk 11
BK4-13-532 Unterwerk 12
BK4-13-533 Unterwerk 13
BK4-13-534 Unterwerk 14
BK4-13-535 Unterwerk 15
BK4-13-536 Unterwerk 16
BK4-13-537 Unterwerk 17
BK4-13-538 Unterwerk 18
BK4-13-539 Unterwerk 19
BK4-13-540 Unterwerk 20
BK4-13-541 Unterwerk 21
BK4-13-542 Unterwerk 22
BK4-13-543 Unterwerk 23
Bonn, 16. April 2014
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856 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 7 2014
BK4-13-544 Unterwerk 24
BK4-13-545 Unterwerk 25
BK4-13-546 Unterwerk 26
BK4-13-547 Unterwerk 27
BK4-13-549 Umrichter 1
BK4-13-552 Umrichter 4
Die unter den oben genannten Aktenzeichen geführten Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurden
daher eingestellt.
Bonn, 16. April 2014
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7 2014 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 857
Mitteilung Nr. 173/2014
Ankündigung der Festlegung von Vorgaben für Anträge auf
Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichte-
ten Gasversorgungsnetzen
EnWG §§ 23a, 29 Abs. 1; GasNEV §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und
Abs. 2 Nr. 5 und 8;
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Be-
schlussentwurfs hinsichtlich der Vorgaben für Anträge auf
Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichteten
Gasversorgungsnetzen
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 und 2
EnWG zur Vorgabe bestimmter Anforderungen an den Entgeltge-
nehmigungsantrag nach § 23a EnWG sowie zur Festlegung zu-
sätzlicher Anforderungen an Struktur und Inhalt des Berichts nach
§ 28 GasNEV und dessen Anhang (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 GasNEV), zur
Einführung zusätzlicher Kostenstellen nach § 12 GasNEV in Abwei-
chung von Anlage 2 (§ 30 Abs. 2 Nr. 5 GasNEV) sowie zur Festle-
gung des Umfangs und der Form der Informationsübermittlung
(§ 29 GasNEV) eingeleitet.
Die Entgelte für den Netzzugang unterliegen gemäß § 21 Abs. 2
Satz 1 EnWG einer kosten-orientierten Bildung und bedürfen ge-
mäß § 23a Abs. 1 EnWG einer Genehmigung, es sei denn, die
Bestimmung der Netzentgelte erfolgt im Wege der Anreizregulie-
rung. Die Anreizregulierungsverordnung findet gemäß § 1 Abs. 2
S. 1 ARegV auf einen Netzbetreiber, für den noch keine kalender-
jährliche Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 ARegV bestimmt wurde,
für eine Übergangszeit bis zum Ende der laufenden Regulierungs-
periode keine Anwendung. Sie bleibt gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 ARegV
bis zum Abschluss der darauf folgenden Regulierungsperiode un-
angewendet, wenn bei der nächsten Kostenprüfung nach § 6 Abs.
1 ARegV für diesen Netzbetreiber noch keine hinreichenden Daten
für das Basisjahr vorliegen.
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Entscheidung für
Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze, die gemäß § 54
Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterlie-
gen, zu treffen.
Der Erhebungsbogen kann auf der Internetseite der Bundesnetz-
agentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de unter
„BK9 -> laufende Verfahren -> sonstige Festlegungen nach § 29
EnWG“ abgerufen werden. Die in der geplanten Festlegung ge-
nannten Links zu den Erhebungsbögen gelten erst ab dem Zeit-
punkt der Entscheidung.
Die Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellung-
nahme bis zum 22.04.2014 (Posteingang), zu richten an die Bun-
desnetzagentur, Beschlusskammer 9, Stichwort „Vorgaben Anträge
Entgeltgenehmigung § 23a EnWG“, Postfach 8001, 53105 Bonn.
Bonn, 16. April 2014
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858 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 7 2014
– Beschlusskammer 9 –
BK9-14/601
Beschluss
In dem Verwaltungsverfahren nach §§ 23a Abs. 3, 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 29, 30
Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 5 GasNEV
hinsichtlich der Vorgaben für Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu
errichteten Gasversorgungsnetzen
hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur
durch
den Vorsitzenden Helmut Fuß,
den Beisitzer Dr. Jörg Mallossek und
die Beisitzerin Anne Zeidler
am XX.XX.XXXX
beschlossen:
1. Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG, für die noch keine
kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 ARegV bestimmt wurde und die ge-
mäß § 54 Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, sind
gemäß § 23a Abs. 1, Abs. 3 EnWG verpflichtet, die bei der Bundesnetzagentur zu stel-
lenden Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnet-
zen (im Folgenden Entgeltanträge) einschließlich der für eine Prüfung der Anträge erfor-
derlichen vollständigen Unterlagen mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt, an dem
...
Bundesnetzagentur für Telefax Bonn E-Mail Kontoverbindung
Elektrizität, Gas, Telekom- (02 28) 14-88 72 poststelle@bnetza.de Bundeskasse Trier
munikation, Post und Eisen- Internet BBk Trier
bahnen http://www.bundesnetzagentur.de (BLZ 585 000 00)
Konto-Nr. 585 010 03
Behördensitz oder 585 010 05
Bonn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
(02 28) 14-0
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7 2014 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 859
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die Entgelte wirksam werden sollen, schriftlich und elektronisch bei der Bundesnetzagen-
tur einzureichen..
2. Für die Entgeltanträge werden zu den Hauptkostenstellen „Hochdrucknetz“ (Ziffer 2. der
Anlage 2 zu § 12 GasNEV) und „Mitteldrucknetz“ (Ziffer 3. der Anlage 2 zu § 12 Gas-
NEV) die folgenden zusätzlichen Nebenkostenstellen in Abweichung von Anlage 2 (zu
§ 12 Satz 1 GasNEV) der GasNEV festgelegt:
- 2.4 Nebenkostenstelle Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse: Kosten der
Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.
- 3.4 Nebenkostenstelle Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse: Kosten der
Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.
3. Den Entgeltanträgen haben die unter Ziffer 1 genannten Netzbetreiber den Bericht über
die Ermittlung der Netzentgelte nach § 28 GasNEV nebst Anhang unter Berücksichtigung
folgender Vorgaben beizufügen:
a) Der Bericht nebst Anhang ist in der Struktur und mit dem Inhalt zu erstellen, wie sie in
Anlage N1 dieses Beschlusses vorgegeben sind. Den Datensätzen für die im Anhang
des Berichts befindlichen Erhebungsbögen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind
die Datendefinitionen zugrunde zu legen, die in der Anlage N2 dieses Beschlusses ent-
halten sind.
(Die Anlagen N1 und N2 befinden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: Beschlusskammern
Beschlusskammer 9 abgeschlossene Verfahren sonstige Festlegungen
§ 29 EnWG
b) Der Bericht und die ihm beizufügenden Anlagen sind in elektronischer Form und in
Schriftform vorzulegen.
c) Die zum Anhang des Berichts gehörenden Erhebungsbögen sind ausschließlich elekt-
ronisch unter Nutzung der aktuellen Version der von der Bundesnetzagentur zum Down-
load bereitgestellten XLS-Datei vollständig und richtig ausgefüllt zu übermitteln. Beim
Ausfüllen der XLS-Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden.
(Die XLS-Datei ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter der Adres-
se:
http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: Beschlusskammern Beschluss-
kammer 9 abgeschlossene Verfahren sonstige Festlegungen § 29 EnWG
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860 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 7 2014
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d) Für die elektronische Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Antrag, Bericht nach § 28
GasNEV, Erhebungsbögen etc.) haben die Netzbetreiber das über die Internet-Seite
http://www.bundesnetzagentur.de erreichbare Energiedaten-Portal der Bundesnetzagen-
tur zu nutzen.
Sämtliche Dokumente müssen vor der Übertragung im Energiedaten-Portal mit dem im
Internet bereitgestellten Verschlüsselungsprogramm (zu finden auf der Internetseite der
Bundesnetzagentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte:
Elektrizität/Gas Datenaustausch und Monitoring Software zur Nutzung des Ener-
giedatenprotals Verschlüsselungs-Programm 2007) verschlüsselt werden.
4. Soweit den unter Ziffer 1 genannten Netzbetreibern von Dritten betriebsnotwendige An-
lagegüter überlassen wurden, sind die Netzbetreiber verpflichtet, für die ihnen überlasse-
nen Anlagegüter jeweils einen eigenen Erhebungsbogen in entsprechender Anwendung
der in den Ziffern 3c) und 3d) getroffenen Anordnungen und unter Angabe einer Ver-
pächternummer zu übermitteln (bei mehreren Dritten jeweils ein Erhebungsbogen). Da-
bei ist jeweils eine eigene Verpächternummer zu verwenden.
Verpächternummern sind bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.
(Ein Antragsformular mit Erläuterungen für den Antrag auf Vergabe und zur Mitteilung
von Änderungen bei bestehenden Pachtverhältnissen ist auf der Internetseite der Bun-
desnetzagentur unter der Adresse http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: Elekt-
rizität/Gas Datenaustausch und Monitoring Unternehmensstammdaten Antrag
auf Verpächternummern bereitgestellt.)
5. Soweit gegenüber den unter Ziffer 1 genannten Netzbetreibern durch verbundene Unter-
nehmen Dienstleistungen erbracht wurden, sind die unter Ziffer 1. genannten Netzbetrei-
ber verpflichtet, für jedes dienstleistende Unternehmen einen eigenen Erhebungsbogen
in entsprechender Anwendung der in den Ziffern 3c) und 3d) getroffenen Anordnungen
und unter Angabe einer Dienstleistungsnummer zu übermitteln. Dabei ist jeweils eine
fortlaufende Dienstleistungsnummer zu verwenden.
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