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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2014                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   851


Manuel Udovita              84513 Töging am                                                       53.493
                            Inn

Remus Marin Balasa          72178 Waldachtal                                                      53.517

Ion Turcano                 72221 Haiterbach                                                      53.528

Sorin-Ionut Burda           72224 Ebhausen                                                        53.567

Elena Croitoru              72224 Ebhausen                                                        53.596

Josef Götzinger             83359 Freilassing                                                     53.643

Petre Vasi                  72202 Pfrondorf                                                       53.655

Delfavero-Ion Carstea       72202 Nagold                                                          53.656

Ion Mihalache               72221 Haiterbach                                                      53.657

Petrica Croitoru            72202 Nagold                                                          53.864

Misu Mita                   72178 Waldachtal                                                      53.894

Neslihan Yeter              72285                                                                 53.895
                            Pfalzgrafenweiler

Flavius-Aurelian Carstea    72202 Nagold                                                          53.896

Mirel-Ionut Duda            72213 Altensteig                                                      53.989

Pantelimon Balasa           72178 Waldachtal                                                      54.035

Mihalta-Viorel Pantiru      72221 Haiterbach                                                      54.517

Cosmin-Ovidiu Erimescu      72221 Haiterbach                                                      54.519

Jürgen Ulc                  45770 Marl                                                            54.916

Ricky Vohra                 64646                                                                 55.332
                            Heppenheim

Ali Erkul                   25436 Uetersen                                                        55.341

WMP Rainer Stilllert GmbH   46353 Dinslaken                                                       55.360



Referat 317



Bonn, 16. April 2014
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852                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        7 2014


Mitteilungen

Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 164/2014                                              Mitteilung Nr. 167/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –                  ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;                                                        Strombereich;

hier: Einstellung eines Verfahrens                                   hier: Einstellung eines Verfahrens

Mit Schreiben vom 31.03.2014 hat die ENSO NETZ GmbH, Fried-          Mit Schreiben vom 28.03.2014, eingegangen ebenfalls am
rich-List-Platz 2, 01069 Dresden, den am 28.03.2013 gestellten       28.03.2014, hat die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
Antrag auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme nach § 23          12435 Berlin, den am 28.03.2013 gestellten Antrag auf Genehmi-
ARegV für das Projekt „Investitionsmaßnahme 2014 ff. Teilprojekt     gung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Projekt
5“ mit dem Aktenzeichen BK4‑13-282 zurückgenommen.                   „EEG-bedingter Umspannwerksneubau WP Dahme-Petkus“ mit
                                                                     dem Aktenzeichen BK4‑13-084 zurückgenommen.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-282 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.                   Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-084 geführte Genehmigungs-
                                                                     verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.



Mitteilung Nr. 165/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;

hier: Einstellung eines Verfahrens

Mit Schreiben vom 28.03.2014, eingegangen ebenfalls am
28.03.2014, hat die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
12435 Berlin, den am 30.03.2012 gestellten Antrag auf Geneh­
migung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Pro-
jekt „Netzanschluss Turnow-Preilack“ mit dem Aktenzeichen
BK4‑12-821 zurückgenommen.

Das unter dem Aktenzeichen BK4-12-821 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.




Mitteilung Nr. 166/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;

hier: Einstellung eines Verfahrens

Mit Schreiben vom 28.03.2014, eingegangen ebenfalls am
28.03.2014, hat die 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
12435 Berlin, den am 28.03.2013 gestellten Antrag auf Genehmi-
gung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV für das Projekt
„Netzverstärkung Phasenschiebertransformatoren Röhrsdorf (Lei-
tungssystem 2)“ mit dem Aktenzeichen BK4‑13-079 zurückgenom-
men.

Das unter dem Aktenzeichen BK4-13-079 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.




                                                                                                                 Bonn, 16. April 2014
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Mitteilung Nr. 168/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;

hier: Einstellung Verfahren BK-13-228

Mit Schreiben vom 31.03.2014, eingegangen am 01.04.2014, hat die energis-Netzgesellschaft mbH, Heinrich-
Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, den Antrag BK4-13-228 vom 28.03.2013 auf Genehmigung nach
§ 23 ARegV der nachstehend aufgeführten Investitionsmaßnahme zurückgenommen:

         BK4-13-228       Restrukturierung Nieder- und Mittelspannungsfreileitungsnetz Gem.
                          Großrosseln


Das unter dem oben genannten Aktenzeichen geführte Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurde da-
her eingestellt.



Mitteilung Nr. 169/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;

hier: Einstellung Verfahren BK-13-229

Mit Schreiben vom 31.03.2014, eingegangen am 01.04.2014, hat die energis-Netzgesellschaft mbH, Heinrich-
Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, den Antrag BK4-13-229 vom 28.03.2013 auf Genehmigung nach
§ 23 ARegV der nachstehend aufgeführten Investitionsmaßnahme zurückgenommen:

         BK4-13-229       Restrukturierung Nieder- und Mittelspannungsfreileitungsnetz Gem.
                          Hausweiler

Das unter dem oben genannten Aktenzeichen geführte Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurde da-
her eingestellt.




Mitteilung Nr. 170/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;

hier: Einstellung Verfahren BK-13-230

Mit Schreiben vom 31.03.2014, eingegangen am 01.04.2014, hat die energis-Netzgesellschaft mbH, Heinrich-
Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken, den Antrag BK4-13-230 vom 28.03.2013 auf Genehmigung nach
§ 23 ARegV der nachstehend aufgeführten Investitionsmaßnahme zurückgenommen:

         BK4-13-230       Restrukturierung Mittelspannungsnetz verursacht durch
                          Umbaumaßnahmen des vorgelagerten Netzbetreibers

Das unter dem oben genannten Aktenzeichen geführte Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurde da-
her eingestellt.




Bonn, 16. April 2014
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854                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2014


Mitteilung Nr. 171/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –
Strombereich;

hier: Einstellung von Verfahren

Mit Schreiben vom 27.02.2014 hat die Westnetz GmbH, Florian-
straße 15-21, 44139 Dortmund, beantragt, die am 28.03.2013 ge-
stellten Anträge auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme
nach § 23 ARegV für die Projekte BK4-13-139 („IM 2013/19“), BK4-
13-142 („IM 2013/22“) und BK4-13-194 („IM 2013/74“) einzustellen.

Die unter den Aktenzeichen BK4-13-139, BK4-13-142 und BK4-13-
194 geführten Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurden
eingestellt.




                                                                                                              Bonn, 16. April 2014
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Mitteilung Nr. 172/2014

ARegV § 23; Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV – Strombereich;

hier: Einstellung mehrerer Verfahren

Mit Schreiben vom 28.02.2014, eingegangen ebenfalls am 28.02.2014, hat die DB Energie GmbH, Pfarrer-
Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main, die Anträge BK4-13-493 bis BK4-13-497, BK4-13-499, BK4-13-521
bis BK4-13-547, BK4-13-549 und BK4-13-552 vom 04.09.2014 auf Genehmigung nach § 23 ARegV der nach-
stehend aufgeführten Investitionsmaßnahmen zurückgenommen:

          BK4-13-493             Umrichter 5
          BK4-13-494             Umrichter 6
          BK4-13-495             Umrichter 7
          BK4-13-496             Umrichter 8
          BK4-13-497             Umrichter 9
          BK4-13-499             Fernwirktechnik 1
          BK4-13-521             Unterwerk 1
          BK4-13-522             Unterwerk 2
          BK4-13-523             Unterwerk 3
          BK4-13-524             Unterwerk 4
          BK4-13-525             Unterwerk 5
          BK4-13-526             Unterwerk 6
          BK4-13-527             Unterwerk 7
          BK4-13-528             Unterwerk 8
          BK4-13-529             Unterwerk 9
          BK4-13-530             Unterwerk 10
          BK4-13-531             Unterwerk 11
          BK4-13-532             Unterwerk 12
          BK4-13-533             Unterwerk 13
          BK4-13-534             Unterwerk 14
          BK4-13-535             Unterwerk 15
          BK4-13-536             Unterwerk 16
          BK4-13-537             Unterwerk 17
          BK4-13-538             Unterwerk 18
          BK4-13-539             Unterwerk 19
          BK4-13-540             Unterwerk 20
          BK4-13-541             Unterwerk 21
          BK4-13-542             Unterwerk 22
          BK4-13-543             Unterwerk 23



Bonn, 16. April 2014
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                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
856                        – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2014


       BK4-13-544              Unterwerk 24
       BK4-13-545              Unterwerk 25
       BK4-13-546              Unterwerk 26
       BK4-13-547              Unterwerk 27
       BK4-13-549              Umrichter 1
       BK4-13-552              Umrichter 4



Die unter den oben genannten Aktenzeichen geführten Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurden
daher eingestellt.




                                                                                                   Bonn, 16. April 2014
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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2014                               – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   857


Mitteilung Nr. 173/2014


 Ankündigung der Festlegung von Vorgaben für Anträge auf
 Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichte-
 ten Gasversorgungsnetzen

EnWG §§ 23a, 29 Abs. 1; GasNEV §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und
Abs. 2 Nr. 5 und 8;

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Be-
schlussentwurfs hinsichtlich der Vorgaben für Anträge auf
Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichteten
Gasversorgungsnetzen

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 und 2
EnWG zur Vorgabe bestimmter Anforderungen an den Entgeltge-
nehmigungsantrag nach § 23a EnWG sowie zur Festlegung zu-
sätzlicher Anforderungen an Struktur und Inhalt des Berichts nach
§ 28 GasNEV und dessen Anhang (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 GasNEV), zur
Einführung zusätzlicher Kostenstellen nach § 12 GasNEV in Abwei-
chung von Anlage 2 (§ 30 Abs. 2 Nr. 5 GasNEV) sowie zur Festle-
gung des Umfangs und der Form der Informationsübermittlung
(§ 29 GasNEV) eingeleitet.

Die Entgelte für den Netzzugang unterliegen gemäß § 21 Abs. 2
Satz 1 EnWG einer kosten-orientierten Bildung und bedürfen ge-
mäß § 23a Abs. 1 EnWG einer Genehmigung, es sei denn, die
Bestimmung der Netzentgelte erfolgt im Wege der Anreizregulie-
rung. Die Anreizregulierungsverordnung findet gemäß § 1 Abs. 2
S. 1 ARegV auf einen Netzbetreiber, für den noch keine kalender-
jährliche Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 ARegV bestimmt wurde,
für eine Übergangszeit bis zum Ende der laufenden Regulierungs-
periode keine Anwendung. Sie bleibt gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 ARegV
bis zum Abschluss der darauf folgenden Regulierungsperiode un-
angewendet, wenn bei der nächsten Kostenprüfung nach § 6 Abs.
1 ARegV für diesen Netzbetreiber noch keine hinreichenden Daten
für das Basisjahr vorliegen.

Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Entscheidung für
Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze, die gemäß § 54
Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterlie-
gen, zu treffen.

Der Erhebungsbogen kann auf der Internetseite der Bundesnetz-
agentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de unter
„BK9 -> laufende Verfahren -> sonstige Festlegungen nach § 29
EnWG“ abgerufen werden. Die in der geplanten Festlegung ge-
nannten Links zu den Erhebungsbögen gelten erst ab dem Zeit-
punkt der Entscheidung.

Die Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellung-
nahme bis zum 22.04.2014 (Posteingang), zu richten an die Bun-
desnetzagentur, Beschlusskammer 9, Stichwort „Vorgaben Anträge
Entgeltgenehmigung § 23a EnWG“, Postfach 8001, 53105 Bonn.




Bonn, 16. April 2014
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                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
858                    – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                      7 2014




      – Beschlusskammer 9 –

      BK9-14/601



                                                                Beschluss



      In dem Verwaltungsverfahren nach §§ 23a Abs. 3, 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 29, 30
      Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 5 GasNEV

      hinsichtlich der Vorgaben für Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu
      errichteten Gasversorgungsnetzen

      hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur

      durch

      den Vorsitzenden Helmut Fuß,

      den Beisitzer Dr. Jörg Mallossek und

      die Beisitzerin Anne Zeidler


      am XX.XX.XXXX


      beschlossen:



          1. Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG, für die noch keine
                kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 ARegV bestimmt wurde und die ge-
                mäß § 54 Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, sind
                gemäß § 23a Abs. 1, Abs. 3 EnWG verpflichtet, die bei der Bundesnetzagentur zu stel-
                lenden Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnet-
                zen (im Folgenden Entgeltanträge) einschließlich der für eine Prüfung der Anträge erfor-
                derlichen vollständigen Unterlagen mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt, an dem

                                                                                                                              ...
      Bundesnetzagentur für         Telefax Bonn       E-Mail                            Kontoverbindung
      Elektrizität, Gas, Telekom-   (02 28) 14-88 72   poststelle@bnetza.de              Bundeskasse Trier
      munikation, Post und Eisen-                      Internet                          BBk Trier
      bahnen                                           http://www.bundesnetzagentur.de   (BLZ 585 000 00)
                                                                                         Konto-Nr. 585 010 03
      Behördensitz                                                                       oder 585 010 05
      Bonn
      Tulpenfeld 4
      53113 Bonn
       (02 28) 14-0




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                die Entgelte wirksam werden sollen, schriftlich und elektronisch bei der Bundesnetzagen-
                tur einzureichen..

            2. Für die Entgeltanträge werden zu den Hauptkostenstellen „Hochdrucknetz“ (Ziffer 2. der
                Anlage 2 zu § 12 GasNEV) und „Mitteldrucknetz“ (Ziffer 3. der Anlage 2 zu § 12 Gas-
                NEV) die folgenden zusätzlichen Nebenkostenstellen in Abweichung von Anlage 2 (zu
                § 12 Satz 1 GasNEV) der GasNEV festgelegt:

                       - 2.4 Nebenkostenstelle Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse: Kosten der
                       Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.

                       - 3.4 Nebenkostenstelle Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse: Kosten der
                       Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.

            3. Den Entgeltanträgen haben die unter Ziffer 1 genannten Netzbetreiber den Bericht über
                die Ermittlung der Netzentgelte nach § 28 GasNEV nebst Anhang unter Berücksichtigung
                folgender Vorgaben beizufügen:

                a) Der Bericht nebst Anhang ist in der Struktur und mit dem Inhalt zu erstellen, wie sie in
                Anlage N1 dieses Beschlusses vorgegeben sind. Den Datensätzen für die im Anhang
                des Berichts befindlichen Erhebungsbögen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind
                die Datendefinitionen zugrunde zu legen, die in der Anlage N2 dieses Beschlusses ent-
                halten sind.

                (Die Anlagen N1 und N2 befinden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
                der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte:  Beschlusskammern 
                Beschlusskammer 9               abgeschlossene Verfahren              sonstige Festlegungen
                § 29 EnWG 

                b) Der Bericht und die ihm beizufügenden Anlagen sind in elektronischer Form und in
                Schriftform vorzulegen.

                c) Die zum Anhang des Berichts gehörenden Erhebungsbögen sind ausschließlich elekt-
                ronisch unter Nutzung der aktuellen Version der von der Bundesnetzagentur zum Down-
                load bereitgestellten XLS-Datei vollständig und richtig ausgefüllt zu übermitteln. Beim
                Ausfüllen der XLS-Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden.

                (Die XLS-Datei ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter der Adres-
                se:

                http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte:  Beschlusskammern  Beschluss-
                kammer 9  abgeschlossene Verfahren  sonstige Festlegungen § 29 EnWG




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         d) Für die elektronische Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Antrag, Bericht nach § 28
         GasNEV, Erhebungsbögen etc.) haben die Netzbetreiber das über die Internet-Seite
         http://www.bundesnetzagentur.de erreichbare Energiedaten-Portal der Bundesnetzagen-
         tur zu nutzen.

         Sämtliche Dokumente müssen vor der Übertragung im Energiedaten-Portal mit dem im
         Internet bereitgestellten Verschlüsselungsprogramm (zu finden auf der Internetseite der
         Bundesnetzagentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte:
         Elektrizität/Gas  Datenaustausch und Monitoring  Software zur Nutzung des Ener-
         giedatenprotals  Verschlüsselungs-Programm 2007) verschlüsselt werden.

      4. Soweit den unter Ziffer 1 genannten Netzbetreibern von Dritten betriebsnotwendige An-
         lagegüter überlassen wurden, sind die Netzbetreiber verpflichtet, für die ihnen überlasse-
         nen Anlagegüter jeweils einen eigenen Erhebungsbogen in entsprechender Anwendung
         der in den Ziffern 3c) und 3d) getroffenen Anordnungen und unter Angabe einer Ver-
         pächternummer zu übermitteln (bei mehreren Dritten jeweils ein Erhebungsbogen). Da-
         bei ist jeweils eine eigene Verpächternummer zu verwenden.

         Verpächternummern sind bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

         (Ein Antragsformular mit Erläuterungen für den Antrag auf Vergabe und zur Mitteilung
         von Änderungen bei bestehenden Pachtverhältnissen ist auf der Internetseite der Bun-
         desnetzagentur unter der Adresse http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: Elekt-
         rizität/Gas  Datenaustausch und Monitoring  Unternehmensstammdaten  Antrag
         auf Verpächternummern bereitgestellt.)

      5. Soweit gegenüber den unter Ziffer 1 genannten Netzbetreibern durch verbundene Unter-
         nehmen Dienstleistungen erbracht wurden, sind die unter Ziffer 1. genannten Netzbetrei-
         ber verpflichtet, für jedes dienstleistende Unternehmen einen eigenen Erhebungsbogen
         in entsprechender Anwendung der in den Ziffern 3c) und 3d) getroffenen Anordnungen
         und unter Angabe einer Dienstleistungsnummer zu übermitteln. Dabei ist jeweils eine
         fortlaufende Dienstleistungsnummer zu verwenden.




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