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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2014                             – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     1253


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                 Im Folgenden werden die Merkmale des bedarfsdimensionierenden Netznutzungs-
                 falls beschrieben und erläutert, aus welchem Grunde gerade in diesem Netznut-
                 zungsfall ein besonders hoher Bedarf an Reserveleistung besteht.

                 Der Starklast- /Starkwindfall ist gekennzeichnet durch eine sehr hohe nationale
                 Nachfrage nach Leistung in Höhe von 72,7 GW (vertikale Netzlast). Ferner enthält
                 dieses Szenario eine sehr große Exportleistung in Höhe von 10,1 GW und eine sehr
                 hohe Einspeisung von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, die sich über-
                 wiegend im Norden Deutschlands befinden. Gleichzeitig wird aufgrund der Dunkel-
                 heit in den Abendstunden keine Leistung aus PV-Anlagen eingespeist.

                 Messwerte 07.02.2012 19:15 Uhr                                       Wert [GW]
                 Bereinigte vertikale Netzlast                                        72,7
                 WEA Erzeugung                                                        32,7
                 Tabelle 5: Lastannahmen Deutschland zum Zeitpunkt der Jahreshöchstlast 2012
                 (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


                 Der Starklast- /Starkwindfall führt aus folgenden Gründen zu einem besonders ho-
                 hen Bedarf an Reserveleistung: Die hohe Windeinspeisung in Norddeutschland
                 führt zu niedrigen Strompreisen am Großhandelsmarkt. Dadurch speisen viele kon-
                 ventionelle Gas- und Kohlekraftwerke insbesondere in Süddeutschland und in den
                 südlichen Nachbarländern Deutschlands aufgrund zu hoher Grenzkosten nicht
                 marktgetrieben ein. Ebenfalls führen die niedrigen Strompreise am Großhandels-
                 markt zu sehr hohen Energieexporten in das europäische Ausland. Durch den ho-
                 hen Export in das Ausland und die geringe Erzeugung in Süddeutschland stellt sich
                 ein erheblicher Transportbedarf von Energie von Norddeutschland nach Süd-
                 deutschland und ins europäische Ausland ein. Die Berechnungen der Übertra-
                 gungsnetzbetreiber ergeben entsprechend des sehr hohen Transportbedarfs für
                 bestimmte Leitungen sehr hohe, unzulässige Auslastungen. Analog zeigen die Er-
                 gebnisse ebenfalls unzulässige Spannungen an bestimmten Knoten des Übertra-
                 gungsnetzes. Diese unzulässigen, errechneten Betriebszustände ergeben den Be-
                 darf an entsprechenden, umfangreichen Gegenmaßnahmen (vgl. Abbildung 16).




                 Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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       Abbildung 16: Leitungsauslastungen und Knotenspannungen vor Gegenmaßnahmen
       (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


       Die umfangreichen Gegenmaßnahmen für den als bedarfsdimensionierend festge-
       stellten Starklast-/Starkwindfalles 2014/2015 bestehen unter anderem aus SIV-
       Maßnahmen mit einem Umfang von 1,7 GW. Sicherheitsbedingte Maßnahmen
       (SiV-Maßnahmen) sind eine besondere Form von marktbezogenen Maßnahmen
       des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. Bei den SiV-Maßnahmen (sog. sicher-
       heitsbedingte regelzoneninterne Verkäufe) kauft 50Hertz im untertägigen Handel
       Strom an der Börse ein und verkauft diesen Strom an in der Regelzone von 50Hertz
       gelegene Kraftwerke. Die Kraftwerke senken ihre Produktion entsprechend ein, so
       dass netto – analog dem Redispatch – ein dem Engpass entgegen gerichteter und
       damit ein den Engpass entlastender Leistungsfluss entsteht. Weitere Maßnahmen
       sind der präventive Redispatch (Redispatch, bei dem bereits am Vortag nach
       Schluss des day-ahead Marktes die Kraftwerksfahrpläne geändert werden) in Höhe
       von 2,5 GW; der Absenkung von Windenergieeinspeisung in Höhe von 2,6 GW
       (damit ist hier nur diejenige Absenkung der Windenergieeinspeisung gemeint, die auf
       Grund mangelnden Ausbaus der Verteilernetze durch die Verteilernetzbetreiber vorge-
       nommen werden muss) und konventionellem Redispatch in Höhe von 0,6 GW. Je-
       doch treten nach Anwendung dieser Gegenmaßnahmen bei Transformatoren sowie
       weiteren verschiedenen Betriebsmitteln zwischen Übertragungs- und Verteilernetz
       immer noch teilweise erhebliche Grenzwertverletzungen auf.

       Um diese Grenzwertverletzungen durch Überlastung von Leitungen und Unter-
       spannungen an Netzknoten zu beseitigen, ist weiterer konventioneller Redispatch

       Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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                 notwendig. Es zeigt sich jedoch in den Berechnungen der Übertragungsnetzbetrei-
                 ber, dass es nicht möglich wäre, mit dem zur Verfügung stehenden und am Markt
                 agierenden Kraftwerkspark sämtliche Überlastungen zu beseitigen.

                 Aus diesem Grund wird ein Einsatz von Reservekraftwerken notwendig. Nach dem
                 zusätzlichen Einsatz von Reservekraftwerken in einem Umfang von rund 3091 MW
                 und der so ermöglichten „Umschichtung“ von insgesamt 10,5 GW Erzeugungsleis-
                 tung ist es möglich, die verbleibenden Grenzwertverletzungen im (n-1)-Fall zu be-
                 seitigen und das Netz sicher zu betreiben. Da die marktbasierte Kraftwerksleistung
                 in Süddeutschland zur Beherrschung der Situation nicht ausreicht, ist der Einsatz
                 von gesichertem Redispatchpotential notwendig. Die hier netz- und marktbasierten
                 ergriffenen Maßnahmen, entspannen die zuvor aufgezeigte Ausgangssituation,
                 dennoch bleibt die Situation im Übertragungsnetz angespannt.




                 Abbildung 17 Leitungsauslastungen und Knotenspannungen nach Gegenmaßnahmen
                 (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


                      3.3.1. Bereits gebundene Kraftwerke
                 Der Bedarf an Netzreserve wird zunächst aus bereits vertraglich oder gemäß ge-
                 setzlicher Regelungen gebundenen Kraftwerken gedeckt. Für den Winter
                 2014/2015 sind davon die folgenden Kraftwerke umfasst:




                 Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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        Erzeugungsunternehmen                                    Kraftwerk              Leistung (MW)

        Kraftwerke Mainz-Wiesbaden                               KMW 2                         355

        Eon Kraftwerke GmbH                                      Staudinger 4                  622

        Eon Kraftwerke GmbH                                      Irsching 3                    415

        Großkraftwerk Mannheim AG                                GKM 3                         202

        Kraftwerk Walheim                                        WAL 1                             96

        Kraftwerk Walheim                                        WAL 2                         148

        Dampfkraftwerk Marbach am Neckar                         II GT                             77

        Dampfkraftwerk Marbach am Neckar                         III GT(solo)                      85

        Dampfkraftwerk Marbach am Neckar                         III DT                        262

        Reservekraftwerksleistung in AT                          EVN                           785

                                                                              Summe           3027

       Tabelle 6: Reservekraftwerke 2014/2015 (Quelle: Stilllegungsanzeigenliste BNetzA)


            3.3.2. Noch zu kontrahierende Kraftwerke

       Der ausgewiesene Bedarf an gesichertem Redispatchpotential von 3091 MW wird
       durch die bereits kontrahierten Kraftwerke für den Winter 2014/2015 mit einer Re-
       servekraftwerksleistung von 3027 MW zu großen Teilen gedeckt. Lediglich 64 MW
       müssen in einem Interessenbekundungsverfahren hierzu nachkontrahiert werden.

       Hinsichtlich des noch nicht vertraglich gesicherten Bedarfs von 64 MW veröffentlicht
       der jeweils betroffene Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 4 ResKV für seine Re-
       gelzone unverzüglich die konkreten Anforderungen an die erforderlichen Anlagen
       einschließlich eventueller Anforderungen an den Standort und die technischen Pa-
       rameter. Gemäß § 4 Abs. 2 ResKV besteht bis zum 15. Mai 2014 sodann die Mög-
       lichkeit Interessenbekundungen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern abzu-
       geben, wozu die Bundesnetzagentur nachdrücklich auffordert. Die sich an die Inte-
       ressenbekundung anschließenden Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern
       werden von den Übertragungsnetzbetreibern geführt. Der Abschluss der entspre-
       chenden Verträge erfolgt nach Abstimmung mit der Bundesnetzagentur bis zum
       15. Juli 2014.

       Eine eventuelle erforderliche Auswahlentscheidung der Übertragungsnetzbetreiber,
       mit welchen verfügbaren Kraftwerken der Reservebedarf zu decken ist, orientiert
       sich primär an der netztechnischen Eignung der Anlagen mit Blick auf die Sicherheit

       Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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                 und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (so auch § 2 Absatz 2
                 ResKV). Die technische Eignung bemisst sich insbesondere anhand der entlasten-
                 den Wirkung durch den Redispatch-Einsatz der jeweiligen Kraftwerke auf die be-
                 stehenden Leitungsüberlastungen (siehe auch § 3 Absatz 3 ResKV).




                 Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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       4. Netzreserve für das Jahr 2015/2016

       Im Folgenden wird erläutert, wie hoch der Bedarf an Netzreserve für das Jahr
       2015/2016 ist, die in der diesjährigen Systemanalyse ermittelt wurde. Außerdem
       wird erläutert, wie die ermittelte Netzreserve abgedeckt werden soll (vgl. Abschnitt
       4.2).


            4.1. Eingangsgrößen der Systemanalyse für 2015/2016
       Im Folgenden werden die Eingangsgrößen beschrieben, die der Systemanalyse für
       2015/2016 zugrunde gelegt werden.

            4.1.1. Annahmen zur Netzlast

       Die durch die Marktsimulation zu deckende Höchstlast beträgt für Deutschland
       87,72 GW. Diese Last setzt sich aus der Nachfrage nach elektrischer Leistung
       durch Verbraucher sowie den Verlusten in den Verteiler- und Übertragungsnetzen
       zusammen. Die Verluste im deutschen Übertragungsnetz werden dabei von den
       Übertragungsnetzbetreibern pauschal mit einer Höhe von 1720 MW angesetzt.

            4.1.2. Zugrunde gelegter Erzeugungspark

       Den Reservebedarfsberechnungen für 2015/2016 liegt der in Tabelle 7 aufgeführte
       konventionelle Kraftwerkspark zugrunde.

       Energieträger               Installierte Leistung Nord [MW]         Installierte Leistung Süd [MW]
       Kernenergie                                          4,1                                    6,7
       Braunkohle                                         20,7                                       0
       Steinkohle                                         17,6                                     8,4
       Erdgas                                             15,2                                     7,5
       Öl                                                   2,1                                    0,6
       Sonstige                                             2,5                                    0,4
       Mehrere Energieträger                                0,6                                    1,3
       Abfall                                               0,8                                    0,4
       Pumpspeicher                                         3,9                                    2,4
       Tabelle 7: Der Marktsimulation zugrunde gelegter konventioneller Erzeugungspark für
       2015/2016 (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


       Bei den Erneuerbaren Energien nehmen die Übertragungsnetzbetreiber eine Hoch-
       rechnung anhand der EEG-Mittelfristprognose vor. Die Annahmen hinsichtlich der
       Verteilung der Erneuerbaren Energien (Regionalisierung) wurde analog der Metho-




       Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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                 dik aus dem 2. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2013 entwickelt22. Die
                 Zuordnung der erneuerbaren Energien auf die Bundesländer wird in Tabelle 8 dar-
                 gestellt.

                 Installierte          Wind          Wind           Photovol-      Biomasse       Wasser-      Sonstige
                 Leistung [GW]         (onshore)     (offshore)     taik                          kraft
                 Baden-                   1,0             0              5,5           0,74          1,18        0,05
                 Württemberg
                 Bayern                    1,5             0            12,5           1,2            2,54       0,05
                 Berlin                    0,0             0             0,2          0,03              0          0
                 Brandenburg               5,9             0             3,1          0,42              0        0,03
                 Bremen                    0,2             0             0,1          0,007           0,02         0
                 Hamburg                   0,1             0             0,1          0,04              0          0
                 Hessen                    0,9             0             2,1          0,21            0,08       0,03
                 Mecklenburg-              2,3           0,34            1,2          0,41              0        0,01
                 Vorpommern
                 Niedersachsen             8,5           1,54            4,4           1,11           0,05       0,04
                 Nordrhein-                3,8             0             5,3           0,64           0,19       0,24
                 Westfalen
                 Rheinland-Pfalz           2,4            0              2,1           0,17           0,24       0,02
                 Saarland                  0,2            0              0,4           0,02           0,01       0,01
                 Sachsen                   1,3            0              1,7           0,27            0,1       0,01
                 Sachsen-Anhalt            4,4            0              1,7           0,37           0,03       0,02
                 Schleswig-                4,4           1,0             1,9           0,34             0        0,02
                 Holstein
                 Thüringen                 1,1            0              1,1           0,25           0,03       0,01
                 Summe                    38,0           2,9            43,4            6,2            4,5        0,5
                 Tabelle 8: Installierte Leistung erneuerbare Energien 2015/2016 gemäß Hochrechnung
                 der EEG-Mittelfristprognose 2013 (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


                        4.1.3. Geplante und ungeplante Kraftwerksnichtverfügbarkeiten
                 Neben dem bestehenden Kraftwerkspark wurden bei der Ermittlung der Netzreser-
                 ve auch in angemessenem Umfang geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten
                 von Kraftwerken zu berücksichtigt. Nach der in Kapitel 1.3.3 dargestellten Methodik
                 ergeben sich Kraftwerksausfälle in eine Höhe von insgesamt 8300 MW. Die Ausfäl-
                 le belaufen sich dabei auf 4500 MW in Norddeutschland und 3800 MW in Süd-
                 deutschland. Insgesamt handelt es sich somit um eine Nichtverfügbarkeit von ca.
                 9% relativ zur gesamten konventionellen Kraftwerksleistung.




                 22
                      http://www.netzausbau.de/nep-ub2


                 Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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                                                    – 68 –



           4.1.4. Ergebnisse der Marktsimulation

       Wesentlich für den Kraftwerkseinsatz ist insbesondere die Einspeisung aus erneu-
       erbaren Energien. In den von den Übertragungsnetzbetreibern identifizierten rele-
       vanten Netznutzungsfällen, die in die Abendstunden fallen, kann keine Einspeisung
       aus Photovoltaikanlagen angenommen werden. Die Windenergieeinspeisung be-
       trägt im Starklast/Starkwind Netznutzungsfall 35,1 GW. Nach Durchlaufen der
       Marktsimulation ergeben sich unter Berücksichtigung der Eingangsparameter für
       die relevanten Netznutzungsfälle, die in Tabelle 9 dargestellten Ergebnisse.

                                                Starklast/Starkwind          Starklast/“Dunkelflaute“
       Last                                                86000                            86000
       Summe konventionelle markt-                         57260                            80410
       basierte Erzeugung
       Summe EE-Erzeugung                                  41660                              6510
              davon Windeinspeisung                        35100                                   0
       Summe Erzeugung (EE und                             98920                            86920
       konventionell)
       Handelssaldo                                        11200                              -800
       Verluste im Übertragungsnetz                          1720                             1720
       Kraftwerksnichtverfügbarkeiten                        8300                             8300
              davon Norddeutschland                          4500                             4500
              davon Süddeutschland                           3800                             3800
       Tabelle 9: Marktsimulationsergebnisse (in MW) für die relevanten Netznutzungsfälle
       für 2015/2016 (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


       Die Ein- und Ausfuhren elektrischer Energie ergeben sich an den einzelnen Gren-
       zen wie in Abbildung 18 dargestellt.




       Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



                                                                                                        Bonn, 21. Mai 2014
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  9 2014                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         1261


                                                                 – 69 –




                       Netznutzungsfall Starkwind-Starklast                 Netznutzungsfall Starklast-Dunkelflaute

                 Abbildung 18: Ein- und Ausfuhren elektrischer Energie in den für 2015/2016 relevan-
                                                                            23
                 ten Netznutzungsfällen (Quelle: Übertragungsnetzbetreiber)


                        4.1.5. Abschaltung des KKW Grafenrheinfeld

                 Auf Basis des deutschen Atomgesetzes (§ 7 Abs. 1a Nr. 2 AtG) ist der Betrieb des
                 Kernkraftwerks (KKG) Grafenrheinfeld spätestens zum 31. Dezember 2015 einzu-
                 stellen. Am 28. März 2014 ging eine Stilllegungsanzeige bei der Bundesnetzagentur
                 und TenneT ein, in der EON angekündigt hat, das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
                 zum 31. Mai 2015 endgültig stillzulegen.

                 Die vorliegende Systemanalyse berücksichtigt die Auswirkungen dieser Abschal-
                 tung: So wurde in der Systemanalyse für 2015/2016 angenommen, dass das Kern-
                 kraftwerk Grafenrheinfeld im gesamten Jahr 2015/2016 nicht in Betrieb ist. Das
                 Kernkraftwerk wurde nicht innerhalb der Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken be-
                 rücksichtigt, sondern im Sinne einer vorsichtigen Abschätzung wurde angenommen,
                 dass das Kraftwerk in 2015/2016 zusätzlich zu den berücksichtigten Kraft-
                 werksnichtverfügbarkeiten (in Höhe von 8,1 GW) stillgelegt ist und daher weder am
                 Markt eingesetzt wird noch für Redispatch zur Verfügung steht.




                 23
                      Das rechnerisch korrekte Handelssaldo in der rechten Abbildung müsste minus 0,8 GW lauten.


                 Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



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                                                    – 70 –



            4.1.6. NTC nach Österreich

       Wie bereits in Kapitel 2 erläutert, ist die Einführung einer Engpassbewirtschaftung
       an der deutsch-österreichischen Grenze in wenigen kritischen Stunden eine Mög-
       lichkeit zur Reduktion der Höhe der benötigten Netzreserve. Um zu ermitteln, wie
       sich die Höhe des Reservebedarfs durch eine Begrenzung der elektrischen
       Netztransferkapazität (Net Transfer Capacity) zu Österreich verändern könnte, wur-
       de dieser Fall in den Netzberechnungen für das Jahr 2015/2016 zusätzlich gerech-
       net. Eine vergleichbare Berechnung wurde auch in den vorangegangenen System-
       analysen von 2013 für das Jahr 2015/2016 durchgeführt.


           4.2. Berechnungsergebnisse der Systemanalyse 2015/2016
       Aufgrund des angenommenen verzögerten Netzausbaus (vgl. Abbildung 19) und
       nicht ausreichender Netzkapazitäten treten Netzengpässe auf. Dies bedeutet, dass
       die im Norden erzeugte Leistung nicht vollständig durch Baden-Württemberg und
       Bayern ins angrenzende Ausland transportiert werden kann. Zusätzlich besteht
       durch die ungünstig verteilte konventionelle Einspeisung die Gefahr zu niedriger
       Spannungen aufgrund fehlender Blindleistungseinspeisung, insbesondere in Süd-
       deutschland. Zu den regelmäßig hoch ausgelasteten oder vor Redispatch überlas-
       teten Leitungen zählen insbesondere die südlichen Kuppelleitungen zwischen den
       Regelzonen von 50Hertz und TenneT.

       Um auch im Starklast-/Starkwindfall das Übertragungsnetz (n-1)-sicher zu betrei-
       ben, muss nach den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber sowohl auf das
       Redispatchpotential von dem am Markt befindlichen Erzeugungsanlagen in Höhe
       von 5,1 GW als auch auf die Leistung zusätzlicher Reservekraftwerke zurückgegrif-
       fen werden. Die zusätzlich notwendige Leistung, die durch Kraftwerke aus der Netz-
       reserve bereitgestellt werden muss, beträgt 6,0 GW. Der Starklast-/Starkwindfall
       bestimmt die Höhe der zu beschaffenden Netzreserve, da der hier ermittelte Reser-
       vebedarf höher ausfällt, als in jedem anderen betrachteten Netznutzungsfall.




       Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für die Winter 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018



                                                                                                     Bonn, 21. Mai 2014
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