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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                  Herstellererklärung bos-2011-04-02


       Anforderung                                                  Erfüllung und Verhalten der Software
                                                                    „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“

                                                                    zu welchem Zeitpunkt die verwendeten Algo-
                                                                    rithmen gemäß Algorithmenkatalog als geeignet
                                                                    anzusehen sind, bzw. es waren.

       b) Nicht implementierte Algorithmen:                         Sofern die Software "Governikus Signer, Versi-
                                                                    on 2.5.0.0" eine Prüfung einer Signatur nicht
       Ist bei der Prüfung einer Signatur ein Algorithmus zu        (vollständig) durchführen kann, weil ein benötig-
       verwenden, der in der Verifikationskomponente der            ter kryptografischer Algorithmus nicht imple­
       SAK nicht implementiert ist, so muss dies dem Nutzer         mentiert ist, wird dies dem Benutzer entspre-
       zutreffend angezeigt werden.                                 chend angezeigt: Das Prüfprotokoll, in dem die
                                                                    Ergebnisse der Prüfung zusammenfassend
       Unspezifische Aussagen zu nicht implementierten
                                                                    dem Benutzer dargestellt werden, hebt Signatu-
       Algorithmen sind nicht zulässig.
                                                                    ren, deren zugehörige kryptografische Algo­
                                                                    rithmen nicht implementiert sind, entsprechend
                                                                    hervor und weist den Benutzer darauf hin, dass
                                                                    die Signatur nicht geprüft werden konnte, da
                                                                    ein Algorithmus nicht implementiert ist.18

       c) Qualifizierte Zeitstempel:                                Das Produkt „Governikus Signer, Version
                                                                    2.5.0.0“ bietet die Möglichkeit, Zeitstempel, die
       Tragen Daten einer qualifizierten Signatur, bei deren        mit dem Produkt Governikus Signer Professio-
       Verifikation zu erkennen ist, dass der Signatur-             nal Edition angebracht wurden, zu prüfen.
       prüfschlüssel zu einem Zeitstempel-Zertifikat gehört,
       so ist dies dem Nutzer zutreffend anzuzeigen. Der            Das Prüfprotokoll zeigt den Inhalt des Zeit-
       Zeitpunkt, der im qualifizierten Zeitstempel enthalten       stempel-Zertifikats, den Zeitstempel-Zeitpunkt
       ist, ist dem Nutzer ebenfalls darzulegen.                    sowie das Ergebnis der Verifikation des Zeit-
                                                                    stempels inkl. des Ergebnisses der Validierung
       Solange kein standardisiertes Verfahren für die Ein-         des Zeitstempel-Zertifikats.
       bindung von qualifizierten Zeitstempeln existiert, ist
       es ausreichend, wenn das Produkt seine selbst inte-
       grierten qualifizierten Zeitstempel auswerten kann.
       Qualifizierte Zeitstempel, die aus Fremdprodukten
       und damit in einer evt. proprietären Datenstruktur
       vorliegen, müssen nicht zwingend durch das Produkt
       ausgewertet werden.

       Unspezifische Aussagen zu qualifizierten Zeitstem-
       peln sind nicht zulässig.

       Tabelle 8: Umsetzung der Anforderungen zu schwach werdenden Algorithmen und qualifizierten
        Zeitstempeln




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  Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“



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       5   Maßnahmen in der Einsatzumgebung

       5.1 Einrichtung der IT-Komponenten

           Für den Betrieb der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ wird folgende Einsatzumgebung vor-
           ausgesetzt:

                  AMD/Intel-PC mit mindestens

                       o   512 MB Hauptspeicher (RAM) und

                       o   260 MB Plattenplatz;

                  Betriebssystem:

                       o   Microsoft Windows Vista, Windows XP oder Windows 7 (32 und 64 Bit), jeweils mit ak-
                           tuellem Service Pack, oder

                       o   Windows Server 2003 oder Windows Server 2008, jeweils mit aktuellem Service Pack,
                           oder

                       o   openSUSE 11.3;

           Darüber hinaus wird je nach Einsatzzweck folgende Einsatzumgebung vorausgesetzt:

           Zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen im Sinne von SigG (vgl. Tabelle 6) und SigV
           (vgl. Tabelle 7) sind zwingend erforderlich:

                  Signaturkarte gemäß Tabelle 3, wobei die Auflagen aus der Bestätigung zu dem Produkt (siehe
                   Registriernummer in Tabelle 3) einzuhalten sind;

                  Chipkarten-Lesegerät gemäß Tabelle 3 und Tabelle 4, wobei die Auflagen aus der Bestätigung
                   zu dem Produkt (siehe Registriernummer in Tabelle 3) bzw. der Herstellererklärung einzuhalten
                   sind;

           Zur Validierung von Zertifikaten (Online-Prüfung) im Sinne von SigG (vgl. Tabelle 6) und SigV (vgl.
           Tabelle 7) ist darüber hinaus für den Betrieb die folgende Einsatzumgebung zwingend erforderlich:

                  Sicherheitsmiddleware Governikus in einer der folgenden Versionen (gemäß Tabelle 5):

                       o   „Governikus, Version 3.3.1.3“ mit Komponenten OCSP/CRL­Relay und Verifikationsser­
                           ver

                       o   „Governikus Service Components, Version 3.4.1.0“ mit Komponente OCSP/CRL­Relay
                           und optional mit Komponente Verifikationsserver

                       o   „Governikus, Version 3.5.3.0“ mit Komponente OCSP/CRL­Relay

           Zur Erstellung von Multisignaturen mit der Variante „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Professional
           Edition“ wird für den Betrieb die folgende Einsatzumgebung vorausgesetzt:

                  Sicherheitsmiddleware "Governikus" in einer der folgenden Versionen (gemäß Tabelle 5):

                       o   „Governikus, Version 3.3.1.3“ mit Komponente "NetSigner"

                       o   „Governikus Service Components, Version 3.4.1.0“ mit Komponente "NetSigner"

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                   o   „Governikus Service Components, Version 3.5.3.0“ mit Komponente "NetSigner"

       Zum Anbringen von Zeitstempeln mit der Variante „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Professional Edi-
       tion“ oder „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Integration Edition“ wird darüber hinaus für den Betrieb
       die folgende Einsatzumgebung vorausgesetzt:

              Sicherheitsmiddleware "Governikus" in einer der folgenden Versionen:

                   o   „Governikus, Version 3.3.1.3“ oder

                   o   „Governikus Service Components, Version 3.4.1.0“

                   o   „Governikus Service Components, Version 3.5.3.0“

       Für den Betrieb der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ auf einem Terminalserver wird eine
       der folgenden Umgebungen vorausgesetzt

              Citrix Metaframe Presentation Server 4.5

              Windows Terminal Server 2003

              Windows Terminal Server 2008

       Das Produkt „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ darf ausschließlich innerhalb der oben beschriebenen
       Hard- und Softwareausstattung eingesetzt werden.

  5.2 Anbindung an ein Netzwerk

       Für den Betrieb des Produktes „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ ist, je nach genutztem Funktions-
       umfang, ein Netzwerk notwendig.

       Bei Anbindung des Produktes an ein Netzwerk müssen die folgenden Maßnahmen zum Schutz beachtet
       werden: Netzwerkverbindungen müssen so abgesichert sein, dass Angriffe erkannt bzw. unterbunden
       werden – z. B. durch eine geeignet konfigurierte Firewall und durch die Verwendung geeigneter Anti-
       Viren-Programme.

       Für den Betrieb der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ in einer Terminalserver-Umgebung
       ist die Verbindung zwischen Client und Server über SSL bzw. TLS zu realisieren. Der Verbindungsauf-
       bau ist durch gegenseitige Authentisierung über ausgetauschte Zertifikate zu schützen. Der Betrieb in
       einer Terminalserver-Umgebung ist nur innerhalb eines Intranets erlaubt.

       Erfolgt die Validierungen (Online-Prüfung) von Zertifikaten über eine direkte Verbindung zu einem
       OCSP/CRL­Relay (vgl. 5.1) ist diese Verbindung verschlüsselt über das Protokoll HTTPS zu realisieren.

       Zur Erstellung von Multisignaturen mit den Varianten „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Professional
       Edition“ ist die Verbindung zu der Software „Governikus“ (vgl. 5.1) verschlüsselt über das Protokoll
       HTTPS zu realisieren. Der Nutzung der Software „Governikus“ zur Erstellung von Multisignaturen ist nur
       innerhalb eines Intranets erlaubt.

       Die in diesem Abschnitt gemachten Auflagen müssen eingehalten werden.

  5.3 Auslieferung und Installation

       Die Auslieferung erfolgt online per Download von einem Webserver.



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           Alle Dateien der Software werden vor der Auslieferung vom Hersteller mit einem Hashwert versehen,
           um Schutz vor unerkannten nachträglichen Manipulationen zu bieten. Der Hashwert wird vom Hersteller
           separat mitgeteilt.

           Die Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ lässt sich über eine Installationsroutine einfach instal-
           lieren. In der Installationsroutine werden einige Parameter zur Installation (Ort des Installationsverzeich-
           nisses, Anlegen einer Desktopverknüpfung etc.) abgefragt. Mit dem Produkt „Governikus Signer, Versi-
           on 2.5.0.0“ wird stets eine Java Runtime Environment (JRE) mitinstalliert. Diese wird ebenfalls im
           Installationsverzeichnis abgelegt und beeinflusst somit andere Java-Installationen nicht.

           Die Variante „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Integration Edition“ bietet darüber hinaus die Möglich-
           keit, die für die Installation benötigten Parameter über eine Konfigurationsdatei vorzugeben.

       5.4 Auflagen für den Betrieb des Produktes

           Die Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ wird in einem „geschützten Einsatzbereich (Regelfall/
           Standardlösung)“ (vgl. das Dokument der Bundesnetzagentur, „Einheitliche Spezifizierung der Einsatz-
           komponenten für Signaturanwendungskomponenten – Arbeitsgrundlage für Entwickler/Hersteller und
           Prüf-/Bestätigungsstellen“, Version 1.4, 19.07.2005) betrieben.

           Für den Betrieb der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ in einer Terminalserver-Umgebung
           gelten die nachfolgenden Auflagen sowohl für den Terminalserver als auch für den Client-PC des Be-
           nutzers.

           Während des Betriebs sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen Einsatz zu beachten:

           Auflagen zur Sicherheit der IT-Plattform und Applikationen
           Es muss gewährleistet sein, dass von der Hardware, auf der die Software „Governikus Signer, Version
           2.5.0.0“ betrieben wird, keine Angriffe ausgehen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass

                  die auf dem eingesetzten Personalcomputer installierte Software – insbesondere die Java
                   Virtual Machine – nicht böswillig manipuliert oder verändert werden kann,

                  auf dem Personalcomputer keine Viren oder Trojanische Pferde eingespielt werden können,

                  die Hardware des Personalcomputers nicht unzulässig verändert werden kann,

                  der verwendete Chipkartenleser nicht böswillig manipuliert wurde, um Daten (z. B. PIN, Hash-
                   werte etc.) auszuforschen oder zu verändern.

           Das Ausforschen der PIN auf dem Personalcomputer kann nur dann mit Sicherheit ausgeschlossen
           werden, wenn ein Chipkartenleser mit sicherer PIN-Eingabe eingesetzt wird.

           Auflagen zum Schutz vor manuellem Zugriff Unbefugter
           Der eingesetzte Personalcomputer muss gegen einen manuellen Zugriff Unbefugter geschützt werden –
           insbesondere, um Manipulation von Dateien auf Dateisystemebene, die die Software zur Darstellung der
           Nachrichten benötigt, zu unterbinden. Dies kann z. B. durch Aufstellung in einem abschließbaren Raum
           geschehen.

           Im Fall der Verwendung der Variante „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Professional Edition“ zur Er-
           stellung von Multisignaturen sind der Betrieb und die Aufbewahrung in einem zugriffssicheren Betriebs-
           raum oder Stahlschrank erforderlich, so dass ein Zugriff Unbefugter ausgeschlossen ist oder zumindest
           mit hoher Sicherheit erkennbar wird.

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       Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“



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        Der Authentisierungsschlüssel für den Zugriff auf die Komponente NetSigner der Sicherheitsmiddleware
        „Governikus“ muss durch den Schlüssel-Administrator des Governikus Systems bereit gestellt werden20.

        Für das Passwort und insbesondere für das Zugangspasswort zu einer Terminalserver-Sitzung sind fol-
        gende Auflagen einzuhalten:

               Es dürfen keine Trivialpasswörter (z. B. "BBBBBBBB" oder "12345678") verwendet werden.

               Das Passwort enthält mindestens ein Zeichen, das kein Buchstabe ist (Sonderzeichen oder
                Zahl),

               Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein

        Die Unterrichtung des Zertifizierungsdiensteanbieters zur Handhabung der SSEE ist zu beachten.

        Auflagen zum Schutz vor Angriffen über Datenaustausch per Datenträger
        Bei Einspielen von Daten über Datenträger muss – z. B. durch die Verwendung geeigneter Anti-Viren-
        Programme – sichergestellt werden, dass keine Viren oder Trojanische Pferde eingespielt werden kön-
        nen.

        Auflagen zur Sicherheitsadministration des Betriebs
        Hinsichtlich der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ ist keine spezielle Sicherheitsadministra-
        tion für den Betrieb vorgesehen. Der eingesetzte Personalcomputer und der eingesetzte Chipkartenle-
        ser sind aber in jedem Fall gegen eine unberechtigte Benutzung zu sichern.

        Für den Betrieb der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ in einer Terminalserver-Umgebung
        ist durch ein geeignetes Berechtigungssystem sicherzustellen, dass die Dateien innerhalb des persönli-
        chen Verzeichnisses des Benutzers der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ nicht durch Un-
        befugte gelesen oder verändert werden können.

        Auflagen zum Schutz vor Fehlern bei Betrieb/Nutzung
        Folgende Auflagen sind für den sachgemäßen Einsatz der Software „Governikus Signer, Version
        2.5.0.0“ zu beachten:

               Sofern eine Visualisierung einer zu signierenden Datei erfolgen soll, ist eine geeignete Anwen-
                dung zu nutzen, d. h. eine Anwendung, die Dateien des entsprechenden Dateityps öffnen und
                die zu signierenden oder signierten Daten zuverlässig darstellen kann.

               Es wird eine vertrauenswürdige Eingabe der PIN vorausgesetzt. Der Nutzer hat dafür Sorge zu
                tragen, dass die Eingabe der PIN weder beobachtet noch die PIN anderen Personen bekannt
                gemacht wird. Er muss seine PIN ändern, wenn er den Verdacht oder die Gewissheit hat, die
                PIN könnte nicht mehr geheim sein.

               Nur beim Betrieb mit einem bestätigten Chipkartenleser mit PIN-Pad ist sicher gestellt, dass die
                PIN nur zur SSEE übertragen wird.

               Zum Signieren darf die PIN nur am PIN-Pad des Chipkartenlesers eingegeben werden.




  20
       Vgl. Dokument „Governikus Betriebshandbuch“, Kapitel „Auflagen für den Betrieb gemäß Signaturgesetz“


  bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                         Seite 29 von 32
  Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“



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                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2014                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                        3013
                                                 Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                      Herstellererklärung bos-2011-04-02


                    Hinweise von Zertifizierungsdiensteanbietern zum Umgang mit persönlichen, geheimen Signa-
                     tur-PIN sind zu beachten.

                    Eine Signaturgesetz-konforme Nachprüfung qualifizierter Zertifikate kann nur erfolgen, soweit
                     dafür die technischen Voraussetzungen – insbesondere durch die Verbindung zum Verifikati­
                     onsserver – gegeben sind.

             Ergänzend zu den oben genannten Auflagen müssen zur sachgemäßen Erstellung von Multisignaturen
             mit den Varianten „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Professional Edition“ und „Governikus Signer,
             Version 2.5.0.0 Integration Edition“ folgende Auflagen beachtet werden.

                    Hinsichtlich des Anforderns von qualifizierten Zeitstempeln über die Varianten „Governikus
                     Signer, Version 2.5.0.0 Professional Edition“ oder „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Integrati-
                     on Edition“ wird die Verwendung eines korrekt konfigurierten Zeitstempelservers der Si-
                     cherheitsmiddelware "Governikus" (vgl. Kapitel 3.1) vorausgesetzt, welcher die Zeitstempel von
                     einem dafür geeigneten Zeitstempeldienstanbieter anfordert.

                    Die Erstellung von Multisignaturen über die Variante „Governikus Signer, Version 2.5.0.0 Pro-
                     fessional Edition“ unter Verwendung der Sicherheitsmiddleware „Governikus“ ist ausschließlich
                     durch den Signaturschlüssel-Inhaber durchzuführen. Für das Signieren eines Dokumentensta-
                     pels ist nach dem Prinzip der Individualsignatur21 zu verfahren, wobei der Signaturschlüssel-
                     Inhaber „unterschiedliche Vorgänge“21 vor der Signaturerstellung einzeln lesen muss.

                    Alle Auflagen aus dem Governikus Betriebshandbuch an den Signaturschlüssel-Inhaber hin-
                     sichtlich der Nutzung der Sicherheitsmiddleware „Governikus“ zur Erstellung von Multisignatu-
                     ren sind einzuhalten20.

                    Es wird eine vertrauenswürdige Eingabe der Authentisierungs-PIN vorausgesetzt. Der Nutzer
                     hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eingabe der Authentisierungs-PIN weder beobachtet noch
                     die Authentisierungs-PIN anderen Personen bekannt gemacht wird.

             Bei dem Einsatz der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ in einer Terminalserver-Umgebung
             muss eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung zwischen Terminalserver und Client-PC sicherge-
             stellt werden.

             Auflagen für Wartung/Reparatur
             Eine Pflege und Wartung der Software „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“ ist nicht vorgesehen. Ggf.
             erfolgt eine Aktualisierung über einen Download von einem Webserver.


       6     Algorithmen und zugehörige Parameter

             Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen wird vom Produkt „Governikus Signer, Version
             2.5.0.0“ die Hashfunktion SHA-256 bereitgestellt.22



       21
            Vgl. www.bundesnetzagentur.de, Sachgebiet qualifizierte elektronische Signatur, FAQ Nr. 18 und Nr. 18a
       22
         Hinweis: Das Produkt unterstützt ferner die Hashfunktionen SHA-1 und RIPEMD-160, welche nicht mehr
       für eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden dürfen. Bei der Verwendung der Hashfunktio-
       nen SHA-1 oder RIPEMD-160 zu Signaturerstellung, wird dem Benutzer ein entsprechender Warnhinweis
       angezeigt.


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       Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“



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3014                                    – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,             17 2014
                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                Herstellererklärung bos-2011-04-02

       Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen werden vom Produkt „Governikus Signer, Version
       2.5.0.0“ die Hashfunktionen SHA-256, RIPEMD-160 und SHA-1 sowie der Signaturalgorithmus RSA23
       mit einer Schlüssellänge von 2048 Bit bereitgestellt.

       Die gemäß Anlage 1 Abs. I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung für die verwendeten kryptografischen Algo­
       rithmen sind gemäß den Angaben der Bundesnetzagentur24 wie folgt als geeignet eingestuft:

                         Algorithmus             Schlüssellänge            Gültig bis
                         SHA-224                                           31.12.2015
                         SHA-256                                           31.12.2017
                         SHA-384                                           31.12.2017
                         SHA-512                                           31.12.2017
                         RSA                     2048 Bit                  31.12.2017




  7    Gültigkeit der Herstellererklärung

       Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf durch den Hersteller oder der zuständigen Behörde (s.u.),
       längstens jedoch bis zum 31.12.2016 gültig. Die Gültigkeit der Herstellererklärung ist weiter beschränkt
       durch die in Kapitel 6 aufgeführten Gültigkeiten der Algorithmen; die Gültigkeit kann sich verkürzen,
       wenn z. B. neue Feststellungen hinsichtlich der Sicherheit des Produktes oder der Eignung der Algo-
       rithmen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

       Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur,
       Referat Qualifizierte Elektronische Signatur – Technischer Betrieb) zu erfragen.


  8    Zusatzdokumentation

       Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und
       bei der zuständigen Behörde hinterlegt:

              „Unterlagen zur Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4 SigG für die Software ‚Governikus
               Signer, Version 2.5.0.0’ – Sicherheitstechnische Produktbeschreibung und Spezifikation“,
               28.07.2011, 94 Seiten.

              „Unterlagen zur Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4 SigG für die Software ‚Governikus
               Signer, Version 2.5.0.0’ – Testdokumentation“, 28.07.2011, 23 Seiten.

              „Governikus Signer – Benutzerhandbuch“, Dokument-Version 2.5.0.0_0, 110 Seiten.




  23
    Die Schlüssellänge richtet sich nach den zu verifizierenden Signaturen; das Produkt „Governikus Signer,
  Version 2.5.0.0“ unterstützt die gängigen Schlüssellängen von 2048 Bit.
  24
    vgl. „Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung
  (Übersicht über geeignete Algorithmen)“ der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
  Post und Eisenbahn vom 20. Mai 2011


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  Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“



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17 2014                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                        3015
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                  Anwenderdokumentation „Governikus Signer Integrated Edition – Entwicklerhandbuch“, Doku­
                   mentversion 2.5.0.0_0, 49 Seiten.
                  Anwenderdokumentation „Governikus Signer Integrated Edition – Administratorhandbuch“, Do­
                   kumentversion 2.5.0.0_0, 12 Seiten.

                  „Governikus Signer – Testhandbuch“, Version 3.3.1, 116 Seiten.

                  „Governikus Signer Integration Edition – Testhandbuch“, Version 1.2, 23 Seiten.

                  Testprotokolle Governikus Signer, Stand 28.07.2011

                  Beschreibung bos-Prüfprotokoll, Dokumentenversion 3.1.0.0_1, 98 Seiten

                  Verification Interpreter - Testhandbuch, Version CIVI_3_1_0_0

                  Verification Interpreter – Testprotokoll, Stand 12.07.2011

           Die Dokumente wurden von der bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH &
           Co. KG erstellt.

                                                Ende der Herstellererklärung




       bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                      Seite 32 von 32
       Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.5.0.0“



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3016                                             – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,         17 2014
                                                    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




Mitteilung Nr. 1033/2014

Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG,
die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden;

hier: bremen online services Entwicklungs- und Betriebsge-
sellschaft mbH & Co. KG, Governikus Signer, Version 2.6.0.1

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Sig-
naturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009
(BGBl. I S. 2091), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller
von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Her-
stellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu
veröffentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröf-
fentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine ma-
terielle Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung
der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundes-
netzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellerer-
klärungen und für die Produkte sind allein die Hersteller ver-
antwortlich.


Hersteller:
bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft
mbH & Co. KG
Am Fallturm 9
28359 Bremen

Produkt:
Governikus Signer, Version 2.6.0.1

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Governikus Signer, Version 2.6.0.1, Stand: 14.02.2012

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:

     •     „Unterlagen zur Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4
          SigG für die Software‚ Governikus Signer, Version 2.6.0.1
          – Sicherheitstechnische Produktbeschreibung und Spe-
          zifikation“, 14.02.2012, 10 Seiten.

     •    „Unterlagen zur Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4
          SigG für die Software Governikus Signer, Version 2.6.0.1
          – Testdokumentation“, 14.02.2012, 19 Seiten.

     •    „Governikus Signer – Benutzerhandbuch“, Dokumentver-
          sion 2.6.0.1_0, 20.01.2012, 116 Seiten.

     •     „Governikus Signer Integrated Edition – Entwicklerhand-
          buch“, Dokumentversion 2.6.0.1_0, 20.01.2012, 66 Sei-
          ten.

     •    „Governikus Signer Integrated Edition – Administrator-
          handbuch“, Dokumentversion 2.6.0.1_0, 20.01.2012, 15
          Seiten.

     •    „Governikus Signer – Testhandbuch“, Version 2.6.0.1_0,
          10.01.2012, 134 Seiten.

     •    Testprotokoll Governikus Signer, Stand 14.01.2012




Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                          Bonn, 17. September 2014
312

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                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2014                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                       3017
                                               Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                Herstellererklärung bos-2011-04-03-N1


           Nachtrag 1 zur Herstellererklärung für das Produkt „Governikus Signer, Version 2.6.0.0“ mit der
                                Dokumentennummer bos-2011-04-03 vom 14.11.2011




                                                       Der Hersteller



                   bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

                                                      Am Fallturm 9

                                                      28359 Bremen



                erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG1 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV2,
                          dass die o.g. Herstellererklärung für die Signaturanwendungskomponente

                                          Governikus Signer, Version 2.6.0.0

                                                auf die Nachfolgeversion

                                          Governikus Signer, Version 2.6.0.1

                erweitert wurde und die Nachfolgeversion die nachstehend genannten Anforderungen des
                             Signaturgesetzes1 bzw. der Signaturverordnung2 in Teilen erfüllt.




                                                Bremen, den 14.02.2012




                                                  gez. Dr. Stephan Klein
                                                     Geschäftsführer




                 Dieser Nachtrag mit der Dokumentennummer bos-2011-04-03-N1 besteht aus 11 Seiten.




       1
        Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 16. Mai 2001
       (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)
       2
        Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. I S.
       3074), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542)

       bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                      Seite 1 von 11
       Herstellererklärung für „Governikus Signer, Version 2.6.0.1“, Dokumentenversion 1.0



Bonn, 17. September 2014
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