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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                        Geschwärzte Fassung!


   für das regulierte Bitstromzugangsprodukt, aber auch bei den von den alternativen Anbietern
   angebotenen Bitstromzugangsleistungen begründen die unterschiedlichen
   Datenübertragungsraten auf der ADSL-Infrastruktur in der Regel keine Preisunterschiede133.
   Auch die Bitstromzugangsprodukte auf Basis von VDSL-Infrastrukturen werden von der
   Telekom für alle drei Datenübertragungsklassen zum gleichen Überlassungsentgelt
   angeboten. Die beiden alternativen Anbieter, die ein solches Produkt vermarkten, bieten
   dieses Vorleistungsprodukt entweder grundsätzlich nur mit einer Bandbreitenklasse an oder
   variieren den Preis leicht. Der Preis eines regulierten VDSL-Bitstromzugangsprodukt liegt
   etwa um 50% über jenem eines ADSL-Bitstromzugangsprodukts. Der Löwenanteil dieses
   Preisunterschiedes ist aber auf den unterschiedlichen Umfang des inkludierten Verkehres
   zurückzuführen. Würde über ein Bitstromzugangsprodukt auf Basis einer ADSL-Infrastruktur
   eine ähnlich hohe Bandbreitennachfrage erzeugt, näherten sich die Preise weitgehend an
   (Unterschied etwa 10%).
   Aus diesem Grunde kann die Bandbreite nicht als ein alleiniges, die Substituierbarkeit
   bestimmendes Kriterium angesehen werden. Viel entscheidender für die Austauschbarkeit
   sind die Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Anschlussarten.
   Bisher bietet nur ein einziger alternativer Anbieter Bitstromzugangsprodukte auf Basis einer
   Glasfaserinfrastruktur an, diese Preise entsprechen jenen, die über eine VDSL-Infrastruktur
   angeboten werden.
   Zwar wird ein Bitstromzugangsprodukt auf Basis einer herkömmlichen ADSL-
   Anschlussinfrastruktur nicht unmittelbar mit einem Bitstromzugangsprodukt auf Basis einer
   reinen Glasfaserinfrastruktur austauschbar sein, aber hier gilt der Sonderfall der
   Substitutionskette. Wie bereits in der Festlegung 2010 festgestellt, sind ADSL2+-
   Anschlussinfrastrukturen sowohl ein Substitut für herkömmliche ADSL-Infrastrukturen als
   auch für VDSL-Infrastrukturen und diese wiederum sind mit Bitstromzugangsprodukten auf
   Basis von Glasfaseranschlussinfrastrukturen austauschbar. Entsprechend können
   herkömmliche ADSL-Anschluss basierte sowie Glasfaseranschluss basierte
   Bitstromzugangsprodukte demselben Produktmarkt zugeordnet werden, da der Preis dieser
   Produkte durch die Substitutionsmöglichkeit von ADSL2+- und VDSL-Anschluss basierten
   Bitstromzugangsprodukten beeinflusst werden könnte.
   Anders als bei der letzten Festlegung angenommen, ist bei den Glasfaseranschluss-
   infrastrukturen nach wie vor keine hohe Flächendeckung erreicht. Es bieten mittlerweile
   allerdings über 30 Netzbetreiber auf der Endkundenebene Glasfaseranschlüsse auf Basis
   von FTTH und FTTB-Infrastrukturen an. Dabei handelt es sich aber mit Ausnahme von
   Telekom und Netcologne um sehr kleine lokale Anschlussnetze. Die im Rahmen dieser
   Marktuntersuchung befragten Unternehmen haben angegeben, gut eine halbe Million
   Glasfaseranschlüsse ausgerollt zu haben. Insgesamt wurden davon gut 130.000 Anschlüsse
   vermarktet. Die noch im Rahmen der letzten Festlegung diskutierten Glasfaserausbaupläne
   der Telekom sind nicht im damals publizierten Umfang (10% der Haushalte) realisiert
   worden. Ende 2013 hatte das Unternehmen BuG: ... Die Versorgung mit
   Glasfaseranschlüssen ist in Deutschland mit weniger als 5% der Haushalte zwar gering, sie
   wächst jedoch stetig und die Zahl der Anbieter ist nicht mehr als gering anzusehen. Von
   daher ist dies mehr als ein punktuelles Angebot und wird deshalb im Rahmen einer
   vorausschauenden Analyse sowie im Einklang mit der Märkteempfehlung 2014 der
   Kommission als ein zunehmend bedeutsamer werdender Teil dieses Marktes angesehen.
   Die Angebotsumstellungsflexibilität ist sowohl zwischen ADSL- und VDSL-Anschlüssen auf
   Basis von FTTC als auch zwischen diesen und Glasfaseranschlüssen eher zu verneinen.
   Auch ein Anbieter von Bitstromzugangsanschlüssen, die in eine FTTB-Infrastruktur münden,


   133 Vgl. BuG: ...

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                                             Geschwärzte Fassung!


        ist kurzfristig nicht in der Lage, Glasfasertrassen bis zur TAE des Endkunden auszubauen;
        noch weniger gelingt dies einem Anbieter von Bitstromzugangs-Anschlussinfrastrukturen, die
        über eine FTTC-Infrastruktur an das Konzentratornetz angeschlossen werden. Erst recht
        kann ein Anbieter, der über eine klassische FTTex Infrastruktur verfügt, bei der die Kupfer-
        Teilnehmeranschlussleitung bis zum HVt verläuft, nicht binnen kurzer Frist eine FTTC-
        Infrastruktur ausbauen. Eine Austauschbarkeit aus Bitstromzugangs-Anbietersicht dürfte bei
        Bitstromzugangsleistungen auf Basis von VDSL-Infrastrukturen oder gar von
        Glasfaserinfrastrukturen (in Kombination mit FTTB oder FTTH) mit
        Bitstromzugangsprodukten auf Basis herkömmlicher xDSL-Infrastruktur zu verneinen sein.
        Kein Anbieter ist kurzfristig in der Lage, die konzentrierende Glasfaserinfrastruktur näher an
        den Endkunden, z. B. bis zum Kabelverzweiger oder gar bis zum Gebäude, auszurollen.
        Mittelfristig ist ein solcher Markteintritt unter bestimmten Umständen möglich, dies zeigen die
        Investitionsaktivitäten der Telekom und weiterer Carrier.
        Einbeziehung von SDSL-Anschlüssen in den Markt
        Bitstromzugangsprodukte, die entbündelt auf herkömmlicher kupferbasierter
        Teilnehmeranschlussleitung, up- und downstream mit symmetrischer Datenübertragungsrate
        angeboten werden, werden – wie schon in der Festlegung 2010 – als Substitut zu
        Bitstromzugangsprodukten auf Basis der übrigen Anschlussinfrastrukturen angesehen.
        Solche symmetrischen Bitstromzugangsprodukte werden nur von wenigen
        Vorleistungsanbietern angeboten, die bedeutsamsten sind BuG ... . Die Telekom bietet ein
        solches Produkt auf Best-Effort-Basis mit niedrigen symmetrischen Bandbreiten an. Der
        Überlassungspreis für ein solches Produkt liegt um etwa 50% über dem eines VDSL-
        Produkts, das gleich hohen Upstream oder gar höheren bietet. QSC stellt ebenfalls
        symmetrischen Bitstrom mit Datenübertragungsraten von bis zu zwei Megabit bereit. Hier
        liegen die Preise im Faktor 4 über denen von VDSL-Produkten. Solche Preisdifferenzen
        sprechen vordergründig gegen eine Austauschbarkeit, aber im Hinblick darauf, dass die
        Austauschbarkeit aus Anbietersicht mit ADSL-Produkten eindeutig zu bejahen ist, mit Blick
        auf die Tatsache, dass auch symmetrische Produkte meist auf Best-Effort-Basis
        bereitgestellt werden und wegen der Möglichkeit über asymmetrische
        Bitstromzugangsprodukte hohen Upstream zu erhalten, werden symmetrische
        Bitstromzugangsprodukte mit den übrigen Bitstromzugangsprodukten als austauschbar
        angesehen.
        Es ist unbestritten, dass symmetrische Bitstromzugangsprodukte für Endkundenprodukte
        verwendet werden, die eher von gewerblichen Kunden nachgefragt werden. Häufig werden
        diese Bitstromzugangsprodukte vertraglich mit besseren Serviceleistungen versehen
        (service level agreements [SLA]) Solche vertraglichen Differenzierungen sind jedoch nicht
        ausreichend, um bei einem Vorleistungsprodukt, das als infrastrukturelles Zugangsprodukt
        definiert ist, Substitutionsbeziehungen verneinen zu können. Die technische Bereitstellung
        eines solchen Produktes, die entscheidend für die Bestimmung der Austauschbarkeit ist,
        wird von diesen vertraglichen Abmachungen nicht berührt und folglich bei den
        Substitutionsprüfungen auf dieser Vorleistungsebene nicht betrachtet.
        Ergebnis
        Bitstromzugangsprodukte herkömmlicher xDSL-Infrastruktur sind mit Bitstromzugang auf
        Basis der VDSL-Infrastruktur austauschbar, d.h. Bitstromzugangsprodukte auf Basis aller
        xDSL-Infrastrukturen sind miteinander austauschbar, soweit sie als Best-Effort-Produkt
        bereitgestellt werden, und damit Teil des Bitstromzugangsmarktes. Ebenso sind
        Bitstromzugangsprodukte auf Basis von Glasfaseranschlussinfrastrukturen (FTTB und
        FTTH) sowie VDSL-basierte Bitstromzugangsprodukte miteinander austauschbar. Über den
        Sonderfall der Substitutionskette sind damit auch ADSL-basierte Bitstromzugangsprodukte
        sowie Glasfaseranschluss-basierte Bitstromzugangsprodukte demselben Produktmarkt
        zuzuordnen, da der Preis dieser Produkte durch die Substitutionsmöglichkeit von ADSL2+-
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                                           Geschwärzte Fassung!


   und VDSL-Anschluss basierten Bitstromzugangsprodukten beeinflusst werden könnte.
   Bitstromzugangsprodukte, die auf all diesen Festnetz-Anschlussinfrastrukturen basieren,
   werden demselben Markt zugeordnet. Damit stellt sich die Situation in Deutschland bezogen
   auf diese Frage ähnlich wie in vielen europäischen Nachbarländern dar, bei denen die
   jeweiligen Regulierungsbehörden diese Infrastrukturen ebenfalls als Teil der zu
   untersuchenden Bitstromzugangsmärkte angesehen haben. Diese Definition entspricht auch
   der Abgrenzung des Bitstromzugangsmarktes, wie sie die Märkteempfehlung 2014
   vorsieht134.


   8.3.1.2 Abgrenzung der Bitstromzugangsprodukte nach Übergabetechnologien
   In einem zweiten Schritt ist nun die Frage zu klären, inwieweit die hier als austauschbar
   erkannten Bitstromzugangsprodukte verschiedener Breitbandanschluss-Infrastrukturen auch
   im Hinblick auf verschiedene Transporttechnologien miteinander austauschbar sind.
   Die in der Festlegung 2010 vorgenommene Unterscheidung der Bitstromzugangsmärkte
   nach der Transport- bzw. Übergabetechnologie (Layer-2 oder Layer-3) der jeweiligen
   Bitstromzugangsprodukte hat auch heute noch Bestand. (Vgl. auch Definition der
   Bitstromzugangsprodukte unter Abschnitt 2.2)
   Bitstromzugangsprodukte der beiden Layer-2-Transporttechnologien, ATM-Technologie oder
   Ethernet-Technologie, werden nach wie vor als Substitute eingestuft, wenngleich mit hoher
   Wahrscheinlichkeit noch während der Laufzeit dieser Marktanalyse die Ethernet-Technologie
   die ATM-Technologie vollständig ersetzt haben wird135. Beide Produkte übertragen von
   xDSL-oder Glasfaser-Anschlüssen herrührende Verkehre in höhere Netzebenen. Sowohl
   Ethernet-Bitstromzugang als auch ATM-Bitstromzugang sind in der Lage, Verkehre mit
   differenzierten Qualitäten zu übergeben, bei ersterem geschieht dies, indem der Verkehr
   über VLANs priorisiert wird; die ATM-Technologie erlaubt ein gleiches Vorgehen auf der
   Basis von VCs (Virtual Channels). Insofern gehören ATM-Bitstromzugang und Ethernet-
   Bitstromzugang beide dem Layer-2-Bitstromzugangsmarkt an.
   Wie vorn unter Abschnitt 2.2 ebenfalls definiert, ist IP-Bitstromzugang, der auf Layer 3
   übergeben wird, als eine konkrete Ausprägung des Bitstromzugangs auf Layer-3 des OSI-
   Referenzmodells zu verstehen. Layer-2- und Layer-3-Bitstromzugangsprodukte werden wie
   in der Festlegung 2010 getrennten Märkten zugeordnet.
   Die Bitstromzugangsprodukte der beiden Layer unterscheiden sich durch die
   Übergabetechnologie. Ein Layer-2-Bitstromzugangsprodukt bezieht sich auf eine niedrigere
   Schicht des OSI-Referenz-Modells (Layer 2), entsprechend ist für die Übernahme des Layer-
   2-Bitstromverkehrs ein Layer 2-Netzknoten (z.B. ein ATM oder Ethernet-Switch) notwendig,
   während Layer-3-Bitstromverkehr beispielsweise auf der IP-Ebene an einem IP-Router
   übergeben wird.
   Ein Layer-2-Bitstromnachfrager will seinen Endkunden auf dem Breitbandanschlussmarkt
   Breitbandanschlüsse anbieten, die eine größere Variabilität bei den darauf aufsetzenden
   Anwendungen erlauben als jener, der Layer-3-Bitstromzugangsprodukte nachfragt. Layer-2-
   Bitstromzugangsprodukte eröffnen ein größeres Potenzial für eigene
   Entwicklungsmöglichkeiten bei Endkundenprodukten. Diese Vorleistung wird deutlich näher
   am Endkunden in das Netz des Vorleistungsnachfragers übergeben, so dass dieser mehr


   134 Vgl. Explanatory Note, accompanying Commission Recommendation, 2014: „ It remains likely that there is a
   chain of substitution between copper DSL-based bitstream services and fibre-based bitstream services provided
   over FTTH and FTTC/VDSL networks in the near- to medium-term future.”, S. 43
   135 ATM-Bitstromzugangsprodukte werden noch mit geringen stetig rückläufigen Mengen von alternativen
   Anbietern angeboten.
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                                                Geschwärzte Fassung!


        eigene Wertschöpfung realisieren kann. So geben die Unternehmen im Rahmen des
        förmlichen Auskunftsersuchens an, dass Layer-2-Bitstromzugangsprodukte weitaus mehr
        innovative und effizientere Möglichkeiten der Endkundenprodukt-Gestaltung böten. Bei
        diesem Vorleistungsprodukt erlaubte beispielsweise die Verwendung mehrerer VLANs,
        einem (End)Kunden Dienste mit unterschiedlichen Qualitäten anzubieten. Dies gelte z.B. bei
        IP-Telefonie-Angeboten oder auch beispielsweise bei der Erbringung mehrerer Dienste für
        einen gewerblichen Kunden, der Internetzugangsdienste kombiniert mit Standortvernetzung
        nachfragt. Die befragten Marktteilnehmer bestätigen dabei auch die Einschätzung der
        Festlegung 2010, dass Layer-2-Bitstromzugangsprodukte nicht allein für hochwertige
        Geschäftskundenleistungen von Bedeutung sind, sondern auch für die effiziente
        Bereitstellung von qualitativ anspruchsvollen Privatkundenanwendungen, wie die bereits
        erwähnten IP-Telefonieanwendungen oder z.B. IPTV-Dienste, ggf. mit Hilfe von
        Multicastfunktionalitäten.
        Darüber hinaus wächst einem Layer-2-Bitstromzugangsprodukt aktuell im Rahmen der NGA-
        Migration eine zusätzliche Bedeutung zu. Als relativ infrastrukturnahes Vorleistungsprodukt,
        kann es für jene Unternehmen, die bisher TAL-basiert Endkundendienste anbieten, eine
        wichtige Alternative werden. Nicht zuletzt durch die hochbitratigen Angebote der TV-
        Kabelnetzbetreiber wächst der Druck auf Anbieter herkömmlicher DSL-Anschlüsse,
        hochleistungsfähige VDSL-Anschlüsse zu vermarkten. Dem begegnet die Telekom mit dem
        weiteren Ausbau ihrer FTTC-Infrastruktur, die in der Endausbauphase mehr als 60% der
        Endkundenhaushalte erreichen soll. Kombiniert mit der Vectoring-Technologie wird das
        Unternehmen dann knapp zwei Drittel der Haushalte sehr leistungsfähige VDSL-Anschlüsse
        bereitstellen können. All jene Breitbandanschlussanbieter, die in diesen Regionen
        Breitbandanschlüsse bereitstellen und deren Geschäftsmodell bisher auf dem TAL-Zugang
        am HVt basiert136, müssen sich entweder für einen weiteren Ausbau ihrer Infrastruktur bis
        hin zum KVz entscheiden. Oder aber diese Vorleistungsnachfrager werden Bitstromzugang
        (Layer-2 oder Layer-3) nachfragen, um die „sunk cost“ zu minimieren, sofern ihr
        Geschäftsmodell eine investitionsintensivere Lösung nicht erlauben sollte. Layer-2-
        Bitstromzugang mit möglichst endkundennahen Übergabepunkten wird dann für TAL-
        Entbündler eine wichtige Alternative darstellen. Bei dem Ethernet basierten Layer-2-
        Konzentrator-Netz der Telekom werden Vorleistungsnachfrager 900 Netzknoten-Standorte
        der Telekom erschließen müssen, um bundesweit Endkunden erreichen zu können. Wenn
        der Vorleistungsnachfrager an einer größeren Flächendeckung interessiert ist, erhält er
        damit für alle FTTC-, FTTB- und GPON-Infrastrukturen das Vorleistungsprodukt mit der
        umfassendsten Infrastrukturnähe.
        Damit wird sich ein Layer-2 Produkt noch deutlicher als bisher von einem Layer-3-
        Bitstromzugangsprodukt unterscheiden, bei dem zukünftig für eine flächendeckende
        Erreichbarkeit der Endkunden nur 12 oder gar ein Übergabepunkt erschlossen werden
        müssen. Layer-3-Bitstromzugangsprodukte werden deshalb auch eher von Providern mit
        geringerer eigener Infrastruktur nachgefragt, die vor allem Massenmarktanwendungen wie
        Internetzugang, Maildienst etc. anbieten wollen, bei denen deutlich geringere
        Qualitätsanforderungen zu erfüllen sind.
        Vor diesem Hintergrund ist es auszuschließen, dass ein Layer-2-Bitstromzugangsnachfrager
        auf ein Layer-3-Bitstromzugangsprodukt ausweicht, sollte ein hypothetischer Monopolist den
        Preis des Layer-2-Bitstromzugangsproduktes um einen kleinen aber signifikanten Betrag
        erhöhen, z.B. um 10%. Mit einem Layer-3-Bitstromzugangsprodukt könnte der Nachfrager
        die Anforderungen seiner Kunden auf der Diensteebene hinsichtlich standardisierter bzw.


        136 In allen Regionen, die die Telekom bis Ende 2014 für den VDSL-Ausbau vorgesehen hat, finden sich TAL-
        Entbündler. BuG ...


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                                        Geschwärzte Fassung!


   definierter, differenzierter Qualitäten (z.B. echtzeitkritische Anwendungen wie Telefonie oder
   IP TV) nicht mehr erfüllen. Es bietet ihm deshalb auch deutlich geringere Möglichkeiten der
   Produktdifferenzierung, die es ihm erleichtern könnten sich auf dem Endkundenmarkt von
   den Angeboten des vertikal integrierten Vorleistungsanbieters zu differenzieren.
   Umgekehrt ist der kurzfristige Wechsel von der Nachfrage nach einem Layer-3- auf ein
   Layer-2-Bitstromzugangsprodukt mit dem damit verbundenen Infrastrukturausbau und der
   erforderlichen Technologieumstellung bei der angenommenen Preiserhöhung nicht
   wirtschaftlich. Auch müsste in eine andere Schnittstellentechnologie investiert werden. Eine
   umfassende Substituierbarkeit eines Layer-2-Bitstromzugangsprodukts durch ein Layer-3-
   Bitstromzugangsprodukt ist wirtschaftlich, technisch und im Hinblick auf die
   Marketingstrategie in der Regel nicht gegeben.
   Die Angebotsumstellungsflexibilität zwischen einem Layer-2-Bitstromzugangsprodukt und
   einem Layer-3-Bitstromzugangsprodukt dürfte dann zu bejahen sein, wenn der
   Vorleistungsanbieter über eine eigene Anschlussinfrastruktur verfügt oder sie auf Basis der
   Anmietung der TAL erzeugen kann. Nur dann wird er Verkehr in einem konzentrierenden
   Netz führen und einem Vorleistungsnachfrager Zugang auf Layer-2-Ebene gewähren
   können. Im Falle von FTTC-Infrastrukturen sowie von FTTB- und GPON-
   Glasfaseranschlussinfrastrukturen entfällt die Möglichkeit auf Basis des Zugangs zur TAL am
   HVt Bitstromzugangsangebote bereit zu stellen. Für solche Anbieter, die beispielsweise nicht
   in der Lage sind, VDSL-Infrastrukturen auf Basis eigener Anschlussinfrastrukturen oder über
   die Anmietung einer KVZ-TAL zu erzeugen, ist die Angebotsumstellungsflexibilität von dem
   Angebot eines Layer-3- auf ein Layer-2-Bitstromzugangsprodukt zu verneinen. Bietet ein
   solcher Anbieter Layer-3-Bitstromzugang an, wird er dies nur auf Basis der Anmietung eines
   Layer-2-Bitstromzugangsproduktes anbieten können.
   Auch unterscheiden sich aktuell – aber erst recht in der Zukunft – die Wettbewerbs-
   bedingungen zwischen beiden Märkten. Bereits heute finden sich auf dem Layer-2-
   Bitstromzugangsmarkt deutlich weniger Anbieter; auch fragt eine deutlich geringere Anzahl
   von Nachfragern deutlich geringere Mengen von Bitstromzugangsanschlüssen nach als auf
   dem Layer-3-Markt. Sollte die Prognose zutreffen, dass Layer-2-Bitstromzugangsprodukte im
   Zuge der NGA-Migration zunehmend den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ersetzen,
   wird – wie oben geschildert – die Zahl der Anbieter auf diesem Markt weiter schwinden,
   während sich das Marktvolumen deutlich erhöhen wird. Die Prognose der Entwicklung der
   Zahl der Nachfrager und die Prognose der von diesen nachgefragten Mengen ist mit großen
   Unsicherheiten behaftet. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die beiden größten Nachfrager
   nach dem Zugang zur TAL ihre Nachfrage jeweils auf eines der beiden Bitstromzugangs-
   produkte beschränken (Vodafone auf Layer-2- und Telefónica auf Layer-3-Bitstromzugang).
   Es erscheint aber wahrscheinlicher, dass Layer-3-Bitstromzugangsprodukte auch in der
   Zukunft in größeren Mengen nachgefragt werden. Dies wird letztendlich von dem
   Migrationsverhalten jener Anbieter abhängen, die derzeit noch auf dem TAL-
   Geschäftsmodell basiert ADSL-Produkte anbieten und in der Zukunft vermehrt VDSL-
   Produkte bereitstellen wollen.
   Die Substitutionsprüfungen und die Betrachtung der Wettbewerbsbedingungen zeigen, dass
   Bitstromzugangsprodukte, die auf Layer 2 übergeben werden, nach wie vor nicht mit jenen
   Bitstromzugangsprodukten austauschbar sind, die auf Layer 3 übergeben werden. Beide
   Bitstromzugangsprodukte bilden jeweils einen eigenen Markt:
   Layer-2-Bitstromzugangsprodukte sind entsprechend einem eigenen Layer-2-
   Bitstromzugangsmarkt zuzuordnen. Dieser Markt umfasst Ethernet-Bitstromzugang oder
   ATM-Bitstromzugang.
   Layer-3-Bitstromzugangsprodukte sind entsprechend einem eigenen Layer-3-
   Bitstromzugangsmarkt zuzuordnen. Dieser Markt umfasst derzeit IP-Bitstromzugang, wobei
   die IP-Transporttechnologie sowohl als IP-over-ATM als auch als IP-over-Ethernet erzeugt
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        werden kann. Die in der Festlegung 2010 belegte Austauschbarkeit dieser beiden IP-
        Bitstromzugangsvarianten hat nach wie vor Bestand. Auch hier ist davon auszugehen, dass
        in absehbarer Zukunft IP-Bitstromzugang ausschließlich als IP-over-Ethernet erzeugt wird.
        So wird die Telekom zukünftig auch (neben den jetzt schon so erzeugten VDSL-
        Anschlüssen) auch den von ADSL- und SDSL-Anschlüssen herrührenden Verkehr über die
        Ethernet-Infrastruktur führen.
        Zwischenergebnis
        Anhand der Übergabetechnologie werden zunächst zwei Bitstromzugangsmärkte
        abgegrenzt:
            1. Layer-2-Bitstromzugangsmarkt, der derzeit ATM- und Ethernet-
               Bitstromzugangsprodukte umfasst.
            2. Layer-3-Bitstromzugangsmarkt, der derzeit IP-Bitstromzugangsprodukte umfasst, die
               sowohl auf ATM als auch auf Ethernet als Layer-2-Technologie aufsetzen können.
        Beide Bitstromzugangsmärkte umfassen alle xDSL-Anschlusstechnologien und reine
        Glasfaseranschlusstechnologien. Analog zur Definition des Marktes 4 (alt), [physischer
        Zugang zu Netzinfrastrukturen (einschließlich des gemeinsamen oder vollständig
        entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL)], der sowohl den Zugang zur
        gesamten TAL als auch den gemeinsamen Zugang (Line Sharing) einschließt, sind hier
        sowohl gebündelte Bitstromzugangsprodukte als auch Stand-alone-Bitstromzugangs-
        produkte von dieser Definition umfasst (zur Definition vgl. Abschnitt 2.2).
        Beide Bitstromzugangsmärkte entsprechen der Definition des neuen Marktes 3b, wie sie die
        Märkteempfehlung 2014 der EU Kommission vorsieht, aber auch der Definition des alten
        Marktes 5, wie er in der voran gegangenen Märkteempfehlung 2007 definiert war. Die hier
        vorgenommene Märktedefinition weicht, ähnlich wie die in der Festlegung 2010
        vorgenommene Definition, insoweit von der aktuellen Märkteempfehlung ab, als für die nach
        der Übergabetechnologie zu unterscheidenden Bitstromzugangsprodukte Layer-2-
        Bitstromzugang und Layer-3-Bitstromzugang aufgrund fehlender Substitutionsmöglichkeiten
        getrennten Märkten zugeordnet werden. Diese Vorgehensweise begründet sich auch durch
        die oben dargelegte besondere Situation in Deutschland, nach der eine Austauschbarkeit
        beider Produkte nicht gegeben ist.

        8.3.1.2.1 Zum Layer-2-Bitstromzugangsmarkt
        Der Layer-2-Bitstromzugangsmarkt umfasst Bitstromzugangsprodukte auf Basis von
        Breitband-Anschlussinfrastrukturen, die - analog zur Definition in der Festlegung 2010 - am
        HVt/AGS1 oder am parent-PoP am Ausgang des Konzentratornetzes übergeben werden und
        Voraussetzung für Dienste mit besonderen Qualitätsanforderungen sind. Zukünftig wird im
        Netz der Telekom ein Layer-2-Bitstromzugangsprodukt an 900 Punkten im Konzentratornetz
        übergeben.
        Siehe Abbildung 10: Schema der Breitbandnetz-Infrastruktur mit Bitstromzugangs-
        Übergabepunkten, die die von der Telekom geplante zukünftige Breitband-Netzstruktur
        darstellt, wie sie Ende 2015 realisiert sein soll.




                                                                                                             - 83



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                                           Geschwärzte Fassung!


   Abbildung 10: Schema der Breitbandnetz-Infrastruktur mit Bitstromzugangs-
   Übergabepunkten




   Das geplante Konzentratornetz der Telekom wird deutlich verkürzt sein. War das alte ATM-
   Netz noch ein drei-stufiges Netz, das den Verkehr vom HVt über den AGS1 bis zum AGS2 in
   drei Stufen von etwa 8000 über 2000 auf 68 Netzknoten konzentrierte, so wird der Verkehr
   jetzt bei den FTTC und FTTB-Infrastrukturen vom 1. Netzknoten am KVz oder EVz direkt auf
   einen der 900 Aggregation-Switch-Standorte konzentriert. Dort wird für alle
   Breitbandanschlussarten (ADSL-, SDSL-, VDSL- [mit oder ohne Vectoring], FTTB- und
   FTTH-Anschlüsse) der von diesen herrührende Verkehr auf Layer-2 übergeben. Dies gilt
   auch für jene herkömmlichen Kupfer-TAL-Infrastrukturen (FTTex), die auch weiterhin bis zum
   HVt geführt werden, also nicht in VDSL-Ausbaugebieten liegen.
   Danach wird ein Layer-2-Bitstromzugangsprodukt im Netz der Telekom nur eine
   Übergabeebene haben. Das insbesondere mit der Vectoring-Entscheidung angeordnete
   Bitstromzugangsprodukt, bei dem der vom VDSL-Anschluss (mit Vectoring) herrührende
   Verkehr am Outdoor-DSLAM des KVz übergeben werden muss und als TAL-Zugangsersatz
   gilt, wird nicht als Substitut zu dem hier beschriebenen Layer-2-Bitstromzugangsprodukt
   angesehen. Ein solches Bitstromzugangsprodukt unterscheidet sich von dem hier
   beschriebenen Layer-2 Produkt durch die fehlende oder sehr geringe Überbuchung, auch
   kann durch die Nähe zur TAL-Infrastruktur (Layer 1) von einer „quasi“ garantierten
   Bandbreite ausgegangen werden. Im Übrigen handelt es sich hier um eine sehr lokale
   Übergabe (an über 300.000 Punkten). Ein solches Produkt wird nach den Vorgaben der
   neuen Märkteempfehlung ohnehin als dem neuen Markt 3a (ehemaliger TAL-
   Zugangsmarkt)137 zugehörig angesehen138.


   137 Markt 3a: Wholesale local access provided at a fixed location, Commission Recommendation on relevant
   markets, 2014
                                                                                                              - 84



                                                                                                      Bonn, 12. November 2014
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                                               Geschwärzte Fassung!


        Sofern der über Bitstromzugang bereitgestellte xDSL-Anschluss über eine FTTB- oder
        FTTC-Infrastruktur an die höheren Netzebenen angebunden wird und entsprechend das
        Konzentratornetz bis zum Kabelverzweiger oder gar bis zum Endverzweiger reicht, erwächst
        dem Layer- 2-Bitstromzugangsprodukt für alternative Anbieter eine zusätzliche Bedeutung
        als TAL-Nachfolgeprodukt. Denn in diesem Falle ist der reine infrastrukturbasierte Zugang
        für FTTC basiertes VDSL (Zugang zur TAL) am Hauptverteiler nicht mehr möglich.
        Zwischenergebnis
        Unabhängig von der konkreten Ausprägung der von der Telekom geprägten Infrastruktur
        werden alle Layer-2-Bitstromzuprodukte diesem Markt zugeordnet, die regional übergeben
        werden, eine gewisse Qualitätsdifferenzierung erlauben, ohne jedoch niedrige Überbuchung,
        bestimmte Datenübertragungsraten oder einen bestimmten Level an Verkehrskonzentration
        garantieren zu müssen. Damit können diesem Markt ähnlich wie bei der Definition des
        Marktes Nr. 3a, „lokaler Zugang“, Layer-2-Bitstromzugangsprodukte mit unterschiedlichen
        Zugangs/Übergabepunkten innerhalb des Konzentratornetzes, (zusätzlich zu jenen wie sie in
        Abbildung 10: Schema der Breitbandnetz-Infrastruktur mit Bitstromzugangs-
        Übergabepunkten“ dargestellt sind) zugerechnet werden. Es handelt sich dabei um
        verschieden gebündelte Zugangsvarianten eines Netzes, die aber dem gleichen
        Verwendungszweck dienen.

        8.3.1.2.2 Zum Layer-3- Bitstromzugangsmarkt
        Wie in Abbildung 10 dargelegt, umfasst die Zuführungsleistung des Layer-3-Bitstrom-
        zugangsproduktes mit einer Übergabe am parent-PoP (PoP1) die Konzentration des vom
        breitbandigen Endkundenanschluss zugeführten Verkehrs im DSLAM und die
        Transportleistung über das Konzentratornetz bis zum Gateway des IP-Kernnetzes (BRAS).
        Der etablierte Betreiber beispielsweise konzentriert den Verkehr auf 73 Breitband-PoP
        (zukünftig an 12 Breitband-PoP), an die sich ein IP-Bitstromzugangs-Nachfrager in Summe
        anschließen muss, um flächendeckend auf dieser Netzebene Verkehr seiner Endkunden
        übernehmen zu können.
        Die Zuführungsleistung eines Bitstromzugangsproduktes mit einer Übergabe am distant-PoP
        (PoP2) schließt zusätzlich zur oben beschriebenen Zuführungsleistung (parent-PoP) die
        Transportleistung im IP-Kernnetz ein. Hier ist der Ort der Übergabe auf der obersten
        Netzebene im Kernnetz angesiedelt. Beim etablierten Betreiber kann der Verkehr
        flächendeckend von allen Anschlüssen herrührend auf einen Übergabe-Standort konzentriert
        übergeben werden. Die Übergabe-Standorte für distant- und parent-PoP können identisch
        sein, wenn ein Anbieter beide Produktvarianten anbietet. Dies ist beispielsweise bei den
        Breitband-PoPs des etablierten Betreibers der Fall.
        Beide Layer-3-Bitstromzugangsprodukte richten sich an Dienstezugangs- oder
        Diensteservice-Provider, die über ein eigenes IP-Kernnetz verfügen. Die Übergabe ist
        technisch identisch. Nachfrager von solchen Bitstromzugangsleistungen können sowohl an
        einer Übergabe am distant-PoP als auch am parent-PoP interessiert sein, da beide
        Bitstromzugangsleistungen dem gleichen Zweck dienen, der Bereitstellung von
        Breitbandanschlüssen für Endkunden und der Zuführung von breitbandigem Verkehr, der
        von diesen Endkunden-Anschlüssen herrührt. Von daher hat die Begründung, diese beiden
        Layer-3-Bitstromzugangsprodukte einem Markt zuzuordnen, wie sie in der Festlegung 2010
        dargelegt wurde, nach wie vor Bestand. Die Preisunterschiede zwischen beiden Produkten,
        die mittlerweile beide der nachträglichen Entgeltkontrolle unterliegen, sind nach wie vor
        gering. Beispielswiese unterscheiden sich bei einem ADSL-16 Mbit/s-Produkt die Preise um


        138 Vgl. BK3d-12/131, Verwaltungsverfahren wegen der Änderung der Regulierungsverfügung für den Zugang
        zur Teilnehmeranschlussleitung vom 29.08.2013

                                                                                                                - 85



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                                        Geschwärzte Fassung!


   4%. Aufgrund von Preissenkungen der übrigen ADSL-Layer-3-Bitstromzugangspreise bei
   Übergabe am Parent-PoP hat sich hier die Preisdifferenz auf 12% zu einem Produkt mit
   Übergabe am Distant PoP erhöht. Auch diese Preisdifferenz ist ausreichend gering, dass
   sich beide Produkte gegenseitig restringieren. Von daher kann nach wie vor von einer
   Substituierbarkeit beider Bitstromzugangs-Produkte, die unterschiedlich umfangreiche
   Zuführungsleistungen umfassen, gesprochen werden. Diese Einschätzung wird auch
   dadurch gestützt, dass alternative Bitstromzugangsanbieter nicht danach differenzieren, ob
   der IP-Bitstromzugang an einem eher regionalen oder eher überregionalen Knoten
   übergeben wird. BuG: ...
   Die Layer-3-Bitstromzugangsprodukte mit Übergabe am parent-PoP und jene mit Übergabe
   am distant-PoP werden dem gleichen Markt zugeordnet. Die erneut belegte Nachfragesub-
   stituierbarkeit, die Tatsache, dass auch die Angebotsumstellungsflexibilität weitgehend
   gegeben ist, und die Ähnlichkeit der Anbieterstruktur begründen diese Entscheidung.
   Die Mehrheit der befragten Unternehmen sieht eine Unterscheidung der Bitstromzugangs-
   märkte nach der Übergabetechnologie für geboten an, da die Unternehmen mit Hinweis auf
   die unterschiedliche technische Realisierung und den Implementierungsaufwand nicht
   wechseln würden. Als weitere Gründe, die einen Wechsel erschweren oder verhindern,
   werden der unterschiedliche Differenzierungsgrad bei Qualitäten der Produkte und die
   unterschiedlichen Kundenbedürfnisse genannt.
   Zwischenergebnis:
   Die offensichtliche Nachfragesubstituierbarkeit, die vorhandene Angebotsumstellungs-
   flexibilität und vor allem die vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen sprechen dafür, ein
   Layer-3-Bitstromzugangsprodukt (derzeit IP-Bitstromzugang) mit einer Übergabe am parent-
   PoP und ein Layer-3-Bitstromzugangsprodukt (derzeit IP-Bitstromzugang) mit einer
   Übergabe am distant-PoP einem gemeinsamen Markt zuzuordnen.

   8.3.1.2.3 Ergebnis der Abgrenzung der Bitstromzugangsprodukte nach
             Übergabetechnologien
   Gemäß der vorangegangenen Substitutionsprüfungen sind zwei Bitstromzugangsmärkte zu
   definieren, die nach der Übergabetechnologie differenziert sind:
       1. Layer-2-Bitstromzugangsmarkt mit Übergabepunkten auf verschiedenen Ebenen der
          regionalen Konzentratornetz-Hierarchie
       2. Layer-3-Bitstromzugangsmarkt mit Übergabepunkten auf verschiedenen Ebenen der
          Kernnetz-hierarchie


   8.3.1.3 Mögliche Einbeziehung alternativer Anschlusstechnologien in die hier
           definierten Bitstromzugangsmärkte
   Darüber hinaus ist zu untersuchen, inwieweit Bitstromzugangsprodukte mit alternativen
   Anschlusstechnologien den beiden hier definierten Bitstromzugangsmärkten zuzuordnen
   sind.
   Die wichtigste alternative festnetzbasierte Anschlussinfrastruktur stellt die TV-Kabelnetz-
   (HFC)-Infrastruktur dar, über die derzeit ca. 64% der Haushalte mit breitbandigen
   Internetzugängen versorgbar sind.

   8.3.1.3.1 Bitstromzugang auf Basis der TV-Kabel- (HFC) Infrastruktur
   Koaxiale Breitbandkabelnetze bestehen zumeist aus einem übergeordneten primären
   Verteilnetz (Netzebene 3) und einem nachgeschalteten sekundären Verteilnetz auf privatem
                                                                                                         - 86



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                                                  Geschwärzte Fassung!


        Grund (Netzebene 4, Hausverteilanlagen). Die Netzebene 3 ist in Baumstruktur (P2MP)
        realisiert, die Netzebene 4 sowohl in Baumstruktur, teilweise auch schon in Sternstruktur.
        Das koaxiale Breitbandkabelnetz ist ein gemeinsam genutztes Medium („Shared Medium“)
        mit P2MP-Struktur. Vorwärts- und Rückweg werden in getrennten Frequenzbereichen auf
        demselben Kabel übertragen und sind in Bandbreite bzw. Übertragungskapazität zunächst
        unsymmetrisch. Traditionell ist das Kabelnetz in Europa in 8 MHz breite Kanäle unterteilt.
        Dies entspricht der Kapazität, die ein analoger TV-Kanal im PAL-Fernsehsystem benötigt. In
        einem solchen Kanal werden auch mehrere digitale DVB-C-Sender sowie Internetdaten
        übertragen.139 In einem TV-Kabelnetz ist genau geregelt, welcher Dienst auf welchen
        Frequenzen übertragen wird – so auch bidirektionale Dienste wie z.B. Internetzugang via
        Kabel oder Sprachtelefondienste (i.d.R. VoIP).
        Bei der Hybrid-Fiber-Coax-Architektur (HFC) werden die Zellen, die die diesem Netzsystem
        zugeordneten Haushalte zusammenfassen, mittels Glasfaser vom HVt aus versorgt (vgl.
        Abbildung 11)


        Abbildung 11: HFC-Infrastrukturen




        Für die Realisierung der bidirektionalen Datenübertragung zwischen Endgeräten und TV-
        Kabelnetz wird am TV-Kabelanschluss des Endkunden ein Modem benötigt. Als Gegenstück
        ist in der Kopfstelle des TV-Kabelnetzbetreibers ein „Cable Modem Termination System“
        (CMTS) erforderlich, das als Schnittstelle zwischen IP-Netz und HFC-Netz dient. Ein CMTS
        weist mehrere LineCards (Ports) auf, an die jeweils eine bestimmte Anzahl Haushalte (100
        bis 200) angeschlossen werden können. Die über eine LineCard zusammengefassten
        Haushalte bilden ein Cluster (=Teilnetz). Sie müssen sich das hierfür bereitgestellte
        Frequenzspektrum und damit die in diesem Cluster nutzbare Datenübertragungsrate teilen
        (shared media Eigenschaft). Bei steigender Datenübertragungs-Nachfrage kann dieses
        Cluster zu vergleichbar geringen Investitionskosten geteilt werden, um den Endkunden eine
        höhere Datenübertragungsrate bieten zu können140.
        Bedarfsorientiert und damit sukzessive oder bei vollständiger Neuerrichtung von NE3-
        Infrastruktur werden HFC-Netze dahingehend weiterentwickelt, dass die Glasfaser direkt
        zum Hausübergabepunkt (HÜP) geführt und somit in der NE3 vollständig auf Coax-Kabel
        verzichtet wird. Dieser Fall entspricht einer FTTB-Struktur, bei der nur noch die Inhouse-
        Verkabelung (NE4) als Koax-Kabel ausgeführt ist. Die Erweiterung des Glasfaserabschnitts
        auch auf den Inhouse-Bereich (NE4) ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten und im
        Hinblick auf Zukunftssicherheit auch nicht erforderlich. Unter Verwendung der RFoG (Radio


        139 Vgl. NGA-Forum, AG Interoperabilität, BSA-Konzept Kabelnetze, Grundsatzdokument, Technische und
        operationelle Aspekte eines Ebene 2-Zugangsprodukts in Kabelnetzen V 1.0
        140 Vgl. U. Freyer, Der Regelfall, Individualdienste in deutschen Breitband-Kabelnetzen, in NET, Zeitschrift für
        Kommunikationsmanagement, Mai 2014
                                                                                                                       - 87



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