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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
21 2014                                  – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     3991
                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




     Herstellererklärung zum Produkt SmartSigner 1.1

                          gesichert, die nur eine berechtigte signierende Person kennt. Mittels einer
                          Schnittstelle zwischen Signaturanwendungskomponente und Kartenlesegerät, wird
                          ein Dialog zwischen Signaturerstellungseinheit und Kartenlesegerät geöffnet. Die
                          anschließende      Kommunikation       zwischen     Signaturerstellungseinheit   und
                          Kartenlesegerät zur PIN-Abfrage erfolgt ausschließlich ohne Kenntnis der
                          Signaturanwendungskomponente. Zu keinem Zeitpunkt werden PIN-Daten zur
                          Signaturanwendungskomponente übertragen oder aufgezeichnet.
      § 15 Abs. 2 (1 c)   Vor dem Öffnen des PIN-Verifikations-Dialoges zwischen Signaturerstellungseinheit
                          und Kartenlesegerät, muss der Anwender auf einen deutlich gekennzeichneten
                          Button mit der Aufschrift „Signieren“ klicken. Mit Klick auf diesen Button, wird dem
                          Anwender ein Hinweisfenster angezeigt, mit der Aufforderung seine PIN über die
                          Tastatur des Kartenlesegerätes einzugeben, um eine Signatur zu erstellen.
                          Weiterhin wird in diesem Dialog der Name des Kartenlesegerätes angezeigt um
                          sicherzustellen, dass der Anwender auch sein richtiges Kartenlesegerät bedient.
      § 15 Abs. 2 (2 a)   Bei der Prüfung von qualifizierten Signaturen wird die Korrektheit der Signatur
                          zuverlässig geprüft und dem Benutzer der Signaturanwendungskomponente im
                          Dialog angezeigt. Die Uhrzeit, zum Zeitpunkt der Unterschrift, wird dem Anwender
                          sofern vorhanden ebenfalls angezeigt. Die Ergebnisse der Signaturprüfung werden
                          deutlich und zentral in der Signaturanwendungskomponente angezeigt. So werden
                          ungültige Signaturen ROT angezeigt mit dem Schriftzug „UNGÜLTIG“, gültige
                          Signaturen GRÜN mit dem Schriftzug „gültig“. Eine Signatur kann nicht erstellt
                          werden, wenn eine Signatur ungültig ist. Ist eine Prüfung der Signatur nicht möglich
                          so wird diese als ungültig angezeigt, eine anschließende Signatur ist nicht möglich.
      § 15 Abs. 2 (2 b)   Eine Online-Sperrabfrage (OSCP) ist optimal möglich, das Ergebnis dieser Prüfung
                          wird dem Anwender ebenfalls im Dialog angezeigt. Dort ist deutlich sichtbar, wann
                          die Sperrabfrage durchgeführt wurde, und ob diese gültig war.


     Signaturverordnung (SigV) §15 Abs. 4

             "Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen
             Komponenten nach den Absätzen 1 bis 3 müssen
             für den Nutzer erkennbar werden."

     Die der Signaturanwendungskomponente zugrundeliegende .NET Bibliothek ist elektronisch qualifiziert
     signiert (vgl. 2.1 Auslieferung). Die Signatur kann mit geeigneten Signaturanwendungskomponenten
     geprüft werden. Solange diese qualifizierte Signatur als gültig verifiziert werden kann, ist eine
     Veränderung der Software ausgeschlossen. Weiterhin ist durch einen Selbstcheck der
     Signaturanwendungskomponente, die beim Start durchgeführt wird, ebenfalls sichergestellt, dass der
     Anwender über eine Veränderung der Software informiert werden kann.

     Signaturverordnung (SigV) §15 Abs. 5
        "Eine Herstellererklärung nach § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes muss

              1. den Aussteller und das Produkt genau bezeichnen und
              2. genaue Angaben darüber enthalten, welche Anforderungen des Signaturgesetzes und dieser
                 Verordnung im Einzelnen erfüllt sind.

         Bei der Prüfung und Bestätigung der Sicherheit von Produkten nach § 17 Abs. 1 und 3 Nr. 1 des
         Signaturgesetzes sind die Vorgaben des Abschnitts II der Anlage 1 zu dieser Verordnung zu
         beachten."

     Durch diese Herstellererklärung, die den Hersteller und das Produkt genau bezeichnen und genaue
     Angaben darüber geben, welche Anforderungen des Signaturgesetzen und der Signaturverordnung im
     Einzelnen erfüllt sind, wird der Signaturverordnung §17 Absatz 5 genügt.

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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                                         Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




  Herstellererklärung zum Produkt SmartSigner 1.1

  Die für den Einsatz notwendigen technischen Komponenten, wie Computerhardware, Kartenlesegeräte,
  Signaturerstellungseinheiten (Signaturkarten), Betriebssystem und .NET Laufzeitumgebung sind nicht im
  Lieferumfang der Signaturanwendungskomponente enthalten und sind auch nicht Gegenstand dieser
  Herstellererklärung.

  5 Einsatzbedingungen


  5.1 Einrichtung der IT-Komponenten
  Als Signaturarbeitsplatz bzw. Betriebsumgebung oder Einsatzumgebung wird im Einsatzkontext der
  Signaturanwendungskomponente ausschließlich ein System aus folgenden Komponenten bezeichnet:
          Hardware mit Betriebssystem
          ein Chipkartenleser der Klasse 3 mit Bestätigung nach SigG
          eine sichere Signaturerstellungseinheit mit Bestätigung nach SigG
          Microsoft .NET Framework
  Die Signaturanwendungskomponente darf ausschließlich innerhalb der im Folgenden beschriebenen
  Auflagen eingesetzt werden.



  5.1.1 Unterstützte Betriebssysteme
  Die Signaturanwendungskomponente benötigt als Voraussetzung Hardware mit einem Microsoft Windows
  Betriebssystem:

          Windows 7
          Windows 8
          Windows 8.1
          Windows Server 2008
          Windows Server 2008 R2
          Windows Server 2012

  Die jeweiligen 32-Bit und 64-Bit varianten der Betriebssysteme werden unterstützt.



  5.1.2 .NET Framework
  Die Signatursoftware benötigt als Voraussetzung das Microsoft .NET Framework 3.5 mit mindestens dem
  Service Pack 1.



  5.1.3 Sonstige Voraussetzungen
  Für die Installation der Signaturanwendungskomponente sind so genannte erhöhte Rechte erforderlich.
  Es wird empfohlen die Signaturanwendungskomponente mit niedrigen Rechten zu nutzen.




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     Herstellererklärung zum Produkt SmartSigner 1.1




     5.1.4 Auflagen zur Sicherheit der IT-Plattformen und Applikationen
     Der Benutzer muss sicherstellen, dass die Sicherheit der Betriebsumgebung (Softwareseitig und
     Hardwareseitig) vor Inbetriebnahme und während des Betriebs der Signaturanwendung nicht
     kompromittiert ist.

     Es darf insgesamt keine Schadsoftware wie z.B. Viren, Spionagesoftware, Würmer, Trojaner oder
     sonstige Fremdkomponenten vorhanden sein, die dazu in der Lage sind, den Signaturvorgang negativ zu
     beeinflussen. Dies kann durch die Verwendung von Virenscannern, Firewalls oder durch andere
     administrative Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden.

     Es ist insbesondere zu gewährleisten, dass die verwendeten Betriebskomponenten (wie z.B.
     Betriebssystem, Service Packs, Sicherheitsupdates für das Betriebssystem, Updates des .NET
     Frameworks) nur aus zuverlässigen Quellen bezogen (z.B. direkt von Hersteller) werden und dass die von
     den Herstellern regelmäßig zur Verfügung gestellten Sicherheitsupdates installiert werden.

     Der Benutzer der Betriebsumgebung muss sicherstellen, dass die Hardwareumgebung nicht durch
     unbefugte dritte manipuliert werden kann. Die Sicherheit kann durch die Verwendung von abschließbaren
     Computergehäusen, Zugangskontrolle zu den technischen Anlagen oder durch sonstige organisatorische
     Maßnahmen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie auch die Herstellerangaben des
     Hardwareherstellers zum sicheren Betrieb der einzelnen Hardwarekomponenten.



     5.1.5 Auflagen zum Betrieb von Kartenleser und sicheren
           Signaturerstellungseinheit

     Den Auflagen der aus der Bestätigung zum jeweiligen eingesetzten Produktes (Kartenleser,
     Signaturerstellungseinheit) sind Folge zu leisten.


     5.1.6 Maßnahmen in der Einsatzumgebung
     Die vorgesehene Einsatzumgebung ist durch einen Single-User-PC-Arbeitsplatz oder einen Multi-User-
     PC-Arbeitsplatz mit Windows-Betriebssystem und Standard-Hardware gekennzeichnet, der im privaten
     Bereich oder in der normalen Büroumgebung eingesetzt wird. Die Signaturanwendungskomponente
     betreffend existiert dabei nur die Rolle des Benutzers. Auf dem Rechner können andere Applikationen
     installiert sein.

     Der Benutzer muss durch eine geeignete Kombination personeller, materieller und organisatorischer
     Maßnahmen Manipulationen an der Einsatzumgebung entgegenwirken. Typische Elemente derartiger
     Maßnahmen sind zum Beispiel, nicht autorisierten Personen den Zugang zur Einsatzumgebung der
     Signatursoftware zu verwehren, den entsprechenden Rechner selbst mit einem Zugangsschutz zu
     versehen und eine Firewall sowie Anti-Viren-Software einzusetzen.


     5.1.7 Betrieb/Nutzung der Signatursoftware
     Die Inbetriebnahme der Signaturanwendungskomponente wird in einer Systemdokumentation
     beschrieben. Die Verbreitung der Software wird über Download oder über Datenträger (CD-R, DVD-R)
     vom Hersteller oder ausgewählten Vertriebspartnern gewährleistet. Die Installationsdateien sind ebenfalls


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  Herstellererklärung zum Produkt SmartSigner 1.1

  qualifiziert signiert und können vom Benutzer mit geeigneten Signaturanwendungskomponenten überprüft
  werden.



  5.2 Anbindung an ein Netzwerk
  Der Signaturarbeitsplatz ist durch Firewall-Installationen und –Konfigurationen abzusichern.
  Für die Nutzung der Online-Zertifikatstatusabfrage bei Zertifizierungsdiensteanbieter ist der Zugriff vom
  Signaturarbeitsplatz zu den Diensten der Zertifizierungsdiensteanbieter über das Internet notwendig. Die
  hierfür erforderlichen TCP/IP-Adressen und Ports müssen entweder direkt oder über einen Proxy
  erreichbar sein, entsprechende Firewall Einstellungen sind ggf. zu konfigurieren.



  5.3 Auflagen zur Installation und Inbetriebnahme
  Bei der Einrichtung des Signaturarbeitsplatzes sind die jeweiligen Hinweise der Hersteller der technischen
  Komponenten (Hardwareseitig und Softwareseitig) zu berücksichtigen. Insbesondere ist vor der
  Inbetriebnahme der Signaturanwendung die enthaltene Signatur auf Authentizität zu überprüfen.

  Die Zertifikate der eingesetzten Signaturkarten können von der Signaturanwendung mittels einer Online-
  Zertifikatstatusüberprüfung (OSCP) beim ausgebenden Trustcenter auf Gültigkeit überprüft werden.

  Die Signaturanwendung wird herstellerseitig mit einem Zertifikat gemäß Signaturgesetz signiert und per
  Dateitransfer bereitgestellt. Bei Erhalt der Software ist die Signatur vor der Inbetriebnahme der
  Signaturanwendung auf Authentizität zu überprüfen. Berechtigte Personen seitens Samutec, Inc. für die
  Signatur der Auslieferung der Signaturanwendung sind auf unserer Webseite unter
  http://www.samutec.com/html/signaturkomponente.html ausgewiesen.




  5.4 Auflagen für den Betrieb der Signatursoftware


  5.4.1 Auflagen zur Sicherheitsadministration des Betriebs
  Sicherheitsrelevante Änderungen am Signaturarbeitsplatz dürfen nur nach erfolgter Prüfung gegen die
  Auflagen dieser Dokumentation vorgenommen werden.



  5.4.2 Auflagen zum Schutz vor Fehlern bei Betrieb/Nutzung
  Die Bedienung des Signaturarbeitsplatzes bedarf der Kenntnis der Signaturanwendung und insbesondere
  der Bedienung des Chipkartenlesers seitens der Signaturkarteninhaber. Hierfür wird herstellerseitig ein
  Anwenderhandbuch bereitgestellt. In diesem sind alle notwendigen Schritte der Bedienung, die
  Bedeutung der Anzeige und Handlungsalternativen ausführlich erklärt. Die Kenntnis des
  Anwenderhandbuchs ist Voraussetzung und dient zum Schutz von Fehlern bei der Bedienung.




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      Herstellererklärung zum Produkt SmartSigner 1.1

      5.4.3 Wartung und Reparatur der Einsatzumgebung
      Änderungen am Signaturarbeitsplatz dürfen nur von qualifizierten, vertrauenswürdigen und fachkundigen
      Personen und nur nach vorheriger erfolgter Prüfung gegen die Auflagen dieser Dokumentation
      vorgenommen werden.




      6 Updates
      Updates werden über die Internetseite des Herstellers bekannt gegeben, eventuelle Störungen der
      Signaturanwendungskomponente werden ebenfalls dort bekannt gegeben. Die Lieferung eines Updates
      erfolgt über einen Downloadlink oder Installationsdatenträger.

      Die Installation eines Updates setzt die vorherige Deinstallation der Vorgängerversion voraus. Die
      Updates beeinflussen keine der sicherheitsrelevanten Funktionen, die in dieser Herstellererklärung
      beschrieben sind.

      Enthalten Updates Funktionalitäten, die Gegenstand dieser Herstellererklärung sind, werden diese, in
      einer neuen Version dieser Herstellererklärung aufgeführt und erläutert.




      7 Algorithmen und zugehörige Parameter
      Der Hashwert der zu signierenden Daten einer Datei bzw. der Datenbereiche eines Dokuments wird mit
      der Hashfunktion SHA-256 berechnet.

      Für die Erzeugung der Signatur auf Basis von SHA-256 wird das RSA Signaturverfahren der sicheren
      Signaturerstellungseinheit mit Schlüssellängen von 2048 Bit verwendet.

      Die Länge des Schlüssels hängt von dem auf der sicheren Signaturerstellungseinheit gespeicherten
      qualifizierten Zertifikat ab.


              Die unterstützten RSA-Verfahren gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
                                                          3
               Bundesnetzagentur bis 31.12.2017 als sicher .



              Die unterstützten Hash-Funktionen gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
               Bundesnetzagentur bei Anwendung für qualifizierte Zertifikate bis 31.12.2015 als sicher 4 .


      3
       „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
      zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
      geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 85, Seite 2034ff. vom 07. Juni 2011“
      4
       Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
      zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
      geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 85, Seite 2034ff. vom 07. Juni 2011


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                                       Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




  Herstellererklärung zum Produkt SmartSigner 1.1




  7.1 Nicht mehr geeignete kryptographische Algorithmen
  Nicht mehr geeignete kryptographische Algorithmen sind nicht in der Signaturanwendungskomponente
  implementiert.

  Der Benutzer der Signaturanwendungskomponente muss sicherstellen, dass mit Ablauf der Fristen oder
  mit Bekanntmachung eines nicht mehr geeigneten kryptographischen Algorithmus durch die
  Bundesnetzagentur, die veraltete Signaturanwendungskomponente nicht mehr eingesetzt wird.




  8 Gültigkeitsdauer der Herstellererklärung
  Die vorliegende Herstellererklärung ist bis zum Wiederruf durch den Hersteller der
  Signaturanwendungskomponente oder der nach §3 SigG zuständigen Behörde bzw. bis zum Ablauf der
  Vertrauenswürdigkeit des Hash-Algorithmus SHA-256 gültig, längstens jedoch bis zum 31.12.2015.




  9 Zusatzdokumentation
  Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und
  werden bei Auslieferung der Signaturanwendungskomponente mitgeliefert:

          Systemdokumentation




  10 Inhalt der Erklärung
  Diese Herstellererklärung dient ausschließlich dazu, die Erfüllung der im Signaturgesetz und der in der
  Signaturverordnung festgeschriebenen Anforderungen zu bestätigen. Eine Übernahme weiterer Garantien
  und Zusicherungen in Hinblick auf die Produkteigenschaften ist damit nicht verbunden. Vor allem sei
  darauf hingewiesen, dass die genannten Anforderungen nur unter Einhaltung der Einsatzbedingungen
  unter Punkt 5 durch den Nutzer erfüllt sind.

                                     - Ende der Herstellererklärung -




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53129 Bonn

9390

Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                    Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
                    Telefon: (02 28) 14 53 18
                    Telefax: (02 28) 14 65 33
                    E-Mail: amtsblatt@bnetza.de
Erscheinungsweise   Das Amtsblatt der BNetzA erscheint nach Bedarf, in der Regel 14täglich
Bezugspreis         (einschließlich Versandkosten)

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                                                             Version      elektronische      elektronische
                                                                             Version            Version

                     Halbjahresabonnement Inland              26 €             26 €              47 €
                     Jahresabonnement Inland                  48 €             48 €              86 €
                     Halbjahresabonnement Ausland             52 €             52 €              94 €
                     Jahresabonnement Ausland                 96 €             96 €             173 €
                     Einzelexemplar                          6,50 €           6,50 €             12 €
                    Die Leistung wird im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur ausgeführt und unterliegt
                    nach § 2 Abs. 3 UStG nicht der Umsatzbesteuerung.
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                    mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
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für Elektrizität, Gas,                                                            nur Papier           nur         Papier und
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Telekommunikation, Post                                                                              Version         Version
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                                           Halbjahresabonnement Inland                  26 €             26 €            47 €
Bestellung der elektronischen              Jahresabonnement Inland                      48 €             48 €            86 €
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                                           Einzelexemplar                              6,50 €           6,50 €           12 €


                                          Der Versand erfolgt gegen Rechnung. Abo ab: ____________________

                                          Anzahl der Exemplare________ Nummer bei Einzelexemplaren ______________
                                          _________________________
                                          Name/Firma _______________________________________________________
                                          Anschrift   _________________________________________________________
                                                      _________________________________________________________
                                                      _________________________________________________________
media production bonn gmbh                Mit der Weiterleitung einer neuen Anschrift durch die media production bonn gmbh
z. Hd. Frau Mathieu                       an den Verleger bin ich einverstanden
Mechenstr. 36
53129 Bonn                                Datum/Unterschrift __________________________________________________
                                          _________________________________________________________________
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