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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Anlage 1_BK8-13/001




                    lfd.Nr.         Name der Variablen                                                                                                     Definitionen/Erlätuerungen
                                                                                                                                                                                                                                                                  1208

                                                                                        Bereiche von Elektrizitätsversorgungsnetzen, in welchen elektrische Energie in Höchst-, Hoch-, Mittel- oder Niederspannung übertragen oder verteilt wird (§ 2 Nr. 6
                                                                                        StromNEV)

                    1.        Netzebene                                                 Niederspannung                                 ≤     1 kV
                                                                                        Mittelspannung              >    1 kV und     ≤ 72,5 kV
                                                                                        Hochspannung                > 72,5 kV und ≤ 125 kV
                                                                                        Höchstspannung              > 125 kV
                                                                                        Die versorgte Fläche bezeichnet diejenige Fläche innerhalb des erschlossenen Gebiets, die über das Stromversorgungsnetz versorgt wird und auf der die
                                                                                        amtlichen Statistik zur Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung der Statistischen Landesämter beruht. Als versorgte Fläche
                              Versorgte Fläche,                   km²                   wird insoweit die bebaute Fläche („Gebäude und Freiflächen (nur bebaute Fläche)“; Flächenschlüssel 100/200 gemäß Destatis-Definition) sowie Straßen, Wege
                    2.
                              NS                                  (zum 31.12.2012)      und Plätze (Flächenschlüssel 510/520/530 gemäß Destatis-Definition) verstanden. Wird eine Gemeinde von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die
                                                                                        entsprechenden Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben. Gemeindefreie Gebiete (abgerenzte Gebiete, die keiner Gemeinde zuzuordnen sind und meist
                                                                                        unbewohnt sind) sind zu berücksichtigen.
                                                                                        Die geographische Fläche bezeichnet diejenige Gesamtfläche, über die sich die jeweilige Netzbene erstreckt. Bei der Ermittlung der geographischen Fläche ist auf
                              Geographische Fläche,               km²
                    3.                                                                  die Statistik der Statistischen Landesämter zurückzugreifen. Wird eine Gemeinde von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die entsprechenden
                              MS                                  (zum 31.12.2012)
                                                                                        Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben.


                                                                                        Höchste zeitgleiche Summe aller Entnahmen (ohne Netzverluste) aus einer Netzebene.

                                                                                        Entnahmen sind Abgaben an Letztverbraucher, geschlossene Verteilernetze, Weiterverteiler und an die nachgelagerte Netzebene. Die Zeitgleichheit ist bezogen
                              Zeitgleiche Jahreshöchstlast über                         auf die jeweilige Netzebene, d. h. die Höchstwerte können in den einzelnen Netzebenen zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten.
                              alle Entnahmen getrennt nach        kW
                    4.
                              Netzebenen,                         (zum 31.12.2012)      Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der zeitgleichen Jahreshöchstlast nicht vollständig vor, ist eine sachgerechte Näherung vorzunehmen. Für
                              MS, NS                                                    Letztverbraucher, bei deren Stromlieferung in Niederspannung gem. § 12 Abs. 1 StromNZV vereinfachte Verfahren (Standardlastprofil) angewendet werden, ist der
                                                                                        tatsächliche viertelstundenscharfe Lastverlauf (Restlastkurve bzw. die Summe aus der Abgabe nach synthetischen Lastprofilen und dem Differenzbilanzkreis, ggf.
                                                                                        abzüglich der Entnahmen nach Standardlastprofil in höheren Netzebenen) anzuwenden. Für Letztverbraucher in höheren Netzebenen als Niederspannung, bei
                                                                                        deren Belieferung gem. § 12 Abs. 1 StromNZV vereinfachte Verfahren (Standardlastprofil) angewendet werden, ist das Standardlastprofil in Ansatz zu bringen.



                                                                                        Es sind nur Versorgungsunterbrechungen zu melden, bei denen Letztverbraucher oder Weiterverteiler länger als 3 Minuten spannungslos geworden sind. Dies gilt
                                                                                                                                                                                                                                                                  – Regulierung, Energie –




                                                                                        unabhängig vom Störungsanlass. Alle für Letztverbraucher und Weiterverteiler als Versorgungsunterbrechung spürbaren Auswirkungen, die auf ein- und
                                                                                        denselben Störungsanlass zurückzuführen sind, sind als eine Versorgungsunterbrechung zu melden. Maßgeblich ist die Dauer bis zur vollständigen
                              Versorgungsunterbrechung (VU)                             Wiederversorgung aller betroffenen Letztverbraucher und Weiterverteiler. Treten bei einer Versorgungsunterbrechung mehrere (Wieder-)Versorgungsstufen auf,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                    5.
                              MS, NS                                                    d.h. erfolgt die vollständige Wiederversorgung aller betroffenen Letztverbraucher in mehreren Schritten, so ist - abhängig von der Netzebene - die Anzahl der
                                                                                        unterbrochenen Letztverbraucher bzw. die Summe der unterbrochenen installierten Bemessungsscheinleistungen der Letztverbraucher- und
                                                                                        Netzkuppeltransformatoren anzugeben. Zeiten einer zwischenzeitlichen kompletten Wiederversorgung sind nicht bei der Dauer der Versorgungsunterbrechung zu
                                                                                        berücksichtigen. Die Dauer einer Versorgungsunterbrechung ist in Minuten anzugeben.

                                                                                        Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; z.B. Haushalte, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe. Maßgeblich für die
                              Anzahl der Letztverbraucher (LV),                         Zählung von Letztverbrauchern sind die Anschlusspunkte. In einem Mehrparteien-Haus mit getrennten Haushalten ist jeder Haushalt separat zu zählen. Mehrere
                    6.
                                                                                                                                                                                                                                                                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                              HS/MS, MS, MS/NS, NS                                      Zählpunkte werden am selben Anschlusspunkte zusammengefasst, wenn sie für die Abrechnung von besonderen Verträgen wie z.B. Nachtstromspeicheranlagen,
                                                                                        Wärmepumpen etc. erforderlich sind.
                                                                  (zum 31.12. der
                                                                                        Transformator, über den eine nachgelagerte Netzebene an eine vorgelagerte Netzebene angeschlossen ist. Kuppeltransformatoren, die gleiche Netzebenen
                    7.        Netzkuppeltransformator (NKT)       Kalenderjahre 2010,
                                                                                        miteinander verbinden sind nicht zu zählen. Transformatoren werden nur zum Netz ihrer Oberspannungsseite gezählt.
                                                                  2011, 2012)
                                                                  (zum 31.12. der
                                                                                        Netzkuppeltransformatoren von MS zu NS zur Speisung eines unterlagerten Niederspannungsnetzes. Transformatoren werden nur zum Netz ihrer
                    8.        Ortsnetztransformator (ONT)         Kalenderjahre 2010,
                                                                                        Oberspannungsseite gezählt.
                                                                  2011, 2012)
                                                                  (zum 31.12. der
                              Letztverbrauchertransformator                             Transformatoren, an die ausschließlich Letztverbraucher an das Netz eines Netzbetreibers angeschlossen sind. Dabei ist unerheblich, wie die Eigentums- und
                    9.                                            Kalenderjahre 2010,
                              (LVT)                                                     Betriebsverhältnisse sind. Transformatoren werden nur zum Netz ihrer Oberspannungsseite gezählt.
                                                                  2011, 2012)
                                                                  MVA                   Die Bemessungsscheinleistung aller installierten Ortsnetztransformatoren ist anzugeben.
                              Installierte
                                                                  (zum 31.12. der       Eine Anlage gilt als installiert, wenn sie in den laufenden Betrieb des Stromnetzes eingebunden ist und insoweit verwendet wird. Als nicht installiert gelten geplante,
                    10.       Bemessungsscheinleistung der
                                                                                                                                                                                                                                                                  8 2013




Bonn, 8. Mai 2013
                                                                  Kalenderjahre 2010,   in Bau befindliche sowie stillgelegte Anlagen.
                              Ortsnetztransformatoren (ONT)
                                                                  2011, 2012)
28

Anlage 1_BK8-13/001




                                                                                     Die Bemessungsscheinleistung aller installierten Letztverbrauchertransformatoren ist anzugeben.
                          Installierte                         MVA
                                                                                     Eine Anlage gilt als installiert, wenn sie in den laufenden Betrieb des Stromnetzes eingebunden ist und insoweit verwendet wird. Als nicht installiert gelten geplante,
                          Bemessungsscheinleistung der         (zum 31.12. der




Bonn, 8. Mai 2013
                    11.                                                              in Bau befindliche sowie stillgelegte Anlagen.
                                                                                                                                                                                                                                                               8 2013


                          Letztverbrauchertransformatoren      Kalenderjahre 2010,
                                                                                     Ist die installierte Bemessungsscheinleistung nicht bekannt, ist diese geeignet zu schätzen bzw. die vertraglich vereinbarte maximale Leistung anzugeben.
                          (LVT)                                2011, 2012)

                                                                                     Die Bemessungsscheinleistung der ausgefallenen Netzkuppeltransformatoren ist anzugeben. Treten bei einer Versorgungsunterbrechung mehrere (Wieder-)
                          Unterbrochene installierte
                                                                                     Versorgungsstufen auf, so ist die Summe der unterbrochenen Bemessungsscheinleistungen aller unterbrochenen Transformatoren anzugeben. Dabei sind die
                    12.   Bemessungsscheinleistung             MVA
                                                                                     Transformatoren, die nach einer zwischenzeitlichen Wiederversorgung erneut unterbrochen werden, nochmals zu berücksichtigen. Ist die
                          Netzkuppeltransformatoren (NKT)
                                                                                     Bemessungsscheinleistung eines Transformators nicht bekannt, so ist sie näherungsweise anzugeben.
                          Unterbrochene installierte                                 Die Bemessungsscheinleistung der ausgefallenen Letztverbrauchertransformatoren ist anzugeben. Treten bei einer Versorgungsunterbrechung mehrere (Wieder-)
                          Bemessungsscheinleistung                                   Versorgungsstufen auf, so ist die Summe der unterbrochenen Bemessungsscheinleistungen aller unterbrochenen Transformatoren anzugeben. Dabei sind die
                    13.                                        MVA
                          Letztverbrauchertransformatoren                            Transformatoren, die nach einer zwischenzeitlichen Wiederversorgung erneut unterbrochen werden, nochmals zu berücksichtigen. Ist die
                          (LVT)                                                      Bemessungsscheinleistung eines Transformators nicht bekannt, so ist sie näherungsweise anzugeben.
                                                                                     SAIDI = [(∑ (Unterbrechungsdauer Atmosphärische Einwirkung * Anzahl der unterbrochenen Letztverbraucher))+
                                                                                     (∑ (Unterbrechungsdauer Einwirkung Dritter * Anzahl der unterbrochenen Letztverbraucher)) +
                          SAIDI (System Average Interruption
                    14.                                                              (∑ (Unterbrechungsdauer Zuständigkeit NB/kein erkennbarer Anlass * Anzahl der unterbrochenen Letztverbraucher)) +
                          Duration Index)
                                                                                     (∑ (0,5 Unterbrechungsdauer Sonstiges * Anzahl der unterbrochenen Letztverbraucher))]
                                                                                     / Anzahl der angeschlossenen Letztverbraucher

                                                                                     ASIDI = [(∑ (Unterbrechungsdauer Atmosphärische Einwirkung * Installierte Bemessungsscheinleistung des unterbrochenen NKT und LVT))+
                                                                                     (∑ (Unterbrechungsdauer Einwirkung Dritter * Installierte Bemessungsscheinleistung des unterbrochenen NKT und LVT)) +
                          ASIDI (Average System Interruption
                    15.                                                              (∑ (Unterbrechungsdauer Zuständigkeit NB/kein erkennbarer Anlass * Installierte Bemessungsscheinleistung des unterbrochenen NKT und LVT)) +
                          Duration Index)
                                                                                     (∑ (0,5 Unterbrechungsdauer Sonstiges * Installierte Bemessungsscheinleistung des unterbrochenen NKT und LVT))]
                                                                                     / Installierte Bemessungsscheinleistung aller NKT und LVT

                          Störungsanlass: Atmosphärische                             Hierunter fallen Versorgungsunterbrechungen, wie z.B. Gewitter, Sturm, Eis, Eisregen, Schnee, Raureif, Nebel, Betauung (auch in Verbindung mit Fremdschicht),
                    16.
                          Einwirkung                                                 eingedrungene Feuchtigkeit bei Regen, Schneeschmelze, Hochwasser, Kälte, Hitze, Seiltanzen durch atmosphärische Einwirkung oder Ähnliches.

                                                                                     Hierunter fallen Versorgungsunterbrechungen, wie z.B. Berührung oder Annäherung an spannungsführende Teile durch Personen, Tiere, Bäume, Erd- und
                    17.   Störungsanlass: Einwirkung Dritter
                                                                                     Baggerarbeiten, Brand, Kräne, Fahrzeuge, Flugobjekte, Drachen, Ballone, Flugzeuge oder Ähnliches, sofern die Störung einem Dritten zugeordnet werden kann.
                                                                                                                                                                                                                                                               – Regulierung, Energie –




                          Störungsanlass: Zuständigkeit des                          Hierunter fallen Versorgungsunterbrechungen, die z.B. durch Betätigung von Schalteinrichtungen mit mechanischem Versagen, durch Schalten von
                    18.   Netzbetreibers / Kein erkennbarer                          Betriebsmitteln, durch Fehlbedienung, durch Überlastung von Betriebsmitteln, durch Störungen an Hilfs- und Schutz- und sonstigen technischen Einrichtungen
                          Anlass                                                     verursacht werden. Auch Versorgungsunterbrechungen ohne erkennbaren Anlass fallen in diese Kategorie.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                     Eine Rückwirkungsstörung liegt dann vor, wenn es im betrachteten Netz zu einer Versorgungsunterbrechung auf Grund einer Störung in einem vor- oder
                          Störungsanlass:
                    19.                                                              nachgelagerten Netz, in der Anlage eines Letztverbrauchers oder aufgrund einer Versorgungsunterbrechung bei den einspeisenden Kraftwerken kommt (Ausfall
                          Rückwirkungsstörung
                                                                                     der Netzeinspeisung). Dabei ist es unerheblich, ob die Rückwirkungen aus eigenen oder fremden Netzen stammen.
                                                                                     Hierbei handelt es sich um ein betriebsfremdes, von außen durch außergewöhnliche elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter Personen
                                                                                     herbeigeführtes Ereignis, dass nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln und durch äußerste, nach der
                                                                                     Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet und unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom
                    20.   Störungsanlass: Höhere Gewalt
                                                                                     Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist. Unter höhere Gewalt fallen insbesondere außergewöhnlich Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser mit den
                                                                                                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                                                                                     Auswirkungen der Oderflut im Jahre 1997), gesetzliche und behördliche Anordnungen, Terroranschläge oder Krieg. Wird beim Anlass einer
                                                                                     Versorgungsunterbrechung "Höhere Gewalt" angegeben, ist dies näher zu erläutern.
                                                                                     Es ist prinzipiell zu unterscheiden zwischen geplanten und ungeplanten Versorgungsunterbrechungen. Eine Versorgungsunterbrechung gilt als geplant, wenn sie
                    21.   Unterbrechungsart                                          mit vorheriger Benachrichtigung oder Absprache der betroffenen Letztverbraucher bzw. Weiterverteiler erfolgt ist. Alle anderen Versorgungsunterbrechungen sind
                                                                                     ungeplante Versorgungsunterbrechungen.
                                                                                     Eine Kostenstelle umfasst die Hauptkostenstelle der jeweiligen Netz-oder Umspannebene, die jeweilige Nebenkostenstelle "Messung", "Messstellenbetrieb" und
                          Kostenstellen getrennt nach Netz-
                    22.                                        Euro                  "Abrechnung" der jeweiligen Netz- oder Umspannebene und für die Niederspannung zusätzlich die Hauptkostenstelle "Hausanschlussleitung und
                          und Umspannebenen
                                                                                     Hausanschlüsse".

                                                                                     Alle übermittelten Daten müssen um Netzübergänge, die bis zum 14.06.2013 vollzogen wurden, bereinigt werden. Die Daten müssen das derzeitige Netzgebiet
                    23.   Netzübergänge
                                                                                     zum Stand 14.06.2013 abbilden. Die Werte sind so zu bereinigen, als ob der Netzübergang bereits am 31.12.2009 vollzogen worden wäre.

                                                                                     Daten, die nicht vorliegen und nicht ermittelt werden können, sind zu berechnen oder möglichst exakt zu schätzen. Die Ermittlung der Daten ist gegenüber der
                    24.   Fehlende Daten
                                                                                     BNetzA auf Nachfrage zu dokumentieren.
                                                                                                                                                                                                                                                               1209
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