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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1436                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Maslowski + Partner      79258 Hartheim          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.143
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Katimert Zaglov          79415 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.144
                         Bellingen                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kurierdienst Jakubenko   79415 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.145
                         Bellingen                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Konstantin Schröder      33100 Paderborn •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.146
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                               Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                  – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1437


Alexander Schwarz        33014 Bad Driburg •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.147
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Bernhard Pade            33106 Paderborn •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.148
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Peter Hildegard Gleich   33106 Paderborn •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.149
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Heinz Marons             96523 Steinach          •   Beförderung von adressierten Paketen bis    53.150
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Murat Doglali            33098 Paderborn •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.151
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
101

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1438                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Gerads                 41515                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.152
                       Grevenbroich                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


DoCSellent GmbH        40472 Düsseldorf •          Beförderung von Briefsendungen mit einem           53.153
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Kurierdienst           59077 Hamm              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.154
Christopher Werner                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften


Christian Streithoff   04849 Bad Düben •           Beförderung von Briefsendungen mit einem           53.155
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg


MKF Transporte,        66386 St. Ingbert •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.156
Inhaber Kurt Müller                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Karen Gasparjan        25336 Elmshorn          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.157
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften




                                                                                             Bonn, 22. Mai 2013
102

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1439


Pluenzke                10315 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.158
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Eckardt Glasow          18442 Steinhagen •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.159
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Nico Biewald            06642 Memleben •            Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.160
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Mischel Löschel         06628 Lanitz-           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.161
                        Hassel-Tal                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Sylvia Irena Lipinski   89079 Ulm               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.162
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
103

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1440                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Dietze Transporte      14913 Jüterbog          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem           53.163
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg


Svetoslav Todorov      89250 Senden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.164
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften


Alexander Bartsch      84130 Dingolfing        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.165
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Joannis Lefkopoulos    21031 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.166
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften


Tenbel & Görkülü GbR   29525 Uelzen            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.167
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Sascha Transporte      25337 Elmshorn          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.168
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften




                                                                                             Bonn, 22. Mai 2013
104

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1441


Nicolae-Ciprian Serbulea   72202 Nagold            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.169
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Constantin Hanc            32105 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.170
                           Salzuflen                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Benjamin Lesitschnig       24613 Aukrug            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.171
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Muhammet Ünlütürk          55118 Mainz             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.172
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Transporte Scholze         18198 Kritzmow          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.173
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
105

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1442                          – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Kalas Transport Bahar Guer   65199 Wiesbaden •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.174
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Kalas Transport Hatice Kalas 65199 Wiesbaden •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.175
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Bazylewicz                   65197 Wiesbaden •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.176
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Quantum All Solutions UG     65232 Taunusstein •         Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.177
(haftungsbeschränkt)                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Petra Niebler                74177 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.178
                             Friedrichshall              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                   Bonn, 22. Mai 2013
106

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                  – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1443


Hionidis Babi und Sohn   89518 Heidenheim •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.179
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Gabi Bruns               33175 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.180
                         Lippspringe                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Adi-Florin Grigore       89250 Senden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.181
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Michael Wiegand          24534                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.182
                         Neumünster                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Peter Zschoche           04668 Grimma            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.183
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Gabriele Brueckner       14476 Potsdam           •   Beförderung von adressierten Paketen bis    53.184
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
107

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1444                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Martin Besvier             71642                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.185
                           Ludwigsburg                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kurierdienst               74177 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.186
Balik Süleymann            Friedrichshall              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Carmen Buhl                61194 Niddatal          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.187
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Citykurier Aschaffenburg   63741                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.188
                           Aschaffenburg               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Klaus Kossmehl             18320             •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.189
                           Altenwillershagen           Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •         Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                 Bonn, 22. Mai 2013
108

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1445


Kurier Nedal Charbaji   22848 Norderstedt •         Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.190
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Ramona Scholz           04703 Leisnig           •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.191
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Marcel Amarandei        89250 Senden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.192
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Diana Juana Schafler    89195 Steig             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.193
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Rita Czichau            47608 Geldern           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.194
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Kurier-, Boten und      47239 Duisburg          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.195
Auslieferungsfahrten                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
Klaus Till                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Karl-Heinz van Hüüt     47546 Kalkar            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.196
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
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