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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1444                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Martin Besvier             71642                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.185
                           Ludwigsburg                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kurierdienst               74177 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.186
Balik Süleymann            Friedrichshall              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Carmen Buhl                61194 Niddatal          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.187
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Citykurier Aschaffenburg   63741                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.188
                           Aschaffenburg               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Klaus Kossmehl             18320             •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.189
                           Altenwillershagen           Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •         Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                 Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1445


Kurier Nedal Charbaji   22848 Norderstedt •         Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.190
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Ramona Scholz           04703 Leisnig           •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.191
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Marcel Amarandei        89250 Senden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.192
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Diana Juana Schafler    89195 Steig             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.193
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Rita Czichau            47608 Geldern           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.194
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Kurier-, Boten und      47239 Duisburg          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.195
Auslieferungsfahrten                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
Klaus Till                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften


Karl-Heinz van Hüüt     47546 Kalkar            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.196
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
109

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1446                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


KölnPost Logistik GmbH   50226 Frechen           •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun- 53.197
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Jotrans GmbH             04105 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.198
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dan Nicoara              65187 Wiesbaden •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.199
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Guido Boffo              55126 Mainz             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.200
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Alexanaru-Ioan Sarac     55246 Mainz-            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.201
                         Kostheim                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Zimmermann               65205 Wiesbaden •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.202
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften




                                                                                               Bonn, 22. Mai 2013
110

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013               – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1447


Ovidiu Morariu        78662 Bösingen          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.203
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften


Daniel Diaconu        78662 Bösingen          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.204
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften


Stefan Mandzhukov     78736 Epfendorf         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.205
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften


Heiko Mäckel          04736 Waldheim          •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.206
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften


Doin Pal              44319 Dortmund          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.207
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften


Brigitte Scheliniki   04720 Ziegra-           •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.208
                      Knobelsdorf             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften


Mojosz Monsims        82538 Geretsried •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.209
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Jürgen Neumann        04703 Leisnig           •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.210
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften



Bonn, 22. Mai 2013
111

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1448                          – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Regina Reichel               04720 Döbeln            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG   53.211
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Petru Lazar Morar            89250 Senden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.212
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Well Cargo,                  38274 Elbe              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.213
Inhaberin Brigitte Hermann                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Florin Bogdan Buzdugan       89250 Senden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.214
Lucaci                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Fischtechnik und Kurier      18249 Tarnow            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.215
Schmeckel                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Teppich-Polsterreinigung     18146 Rostock           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.216
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                   Bonn, 22. Mai 2013
112

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                       – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1449


ART-Transporte A. Abramov     25335 Elmshorn          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.217
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Mattes Transporte             89195 Staig             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.218
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kuldeep Singh                 24568                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.219
                              Kaltenkirchen               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften


lettex e. K.                  52353 Düren             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.220
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften


Hossein Mahdavi               50189 Elsdorf           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.221
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften


Kurierdienst Inayet Beyoglu   22415 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.222
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
113

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1450                  – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Abdu Yahuza Rafe     22111 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.223
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Ganga Lal Shrestha   22547 Hamburg           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.224
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Nela Amarandei       89231 Neu-Ulm           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.225
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Ercan Aydin          24143 Kiel              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.226
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Iliu Nelutu          83646 Bad Tölz          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.227
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                           Bonn, 22. Mai 2013
114

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1451


Horst Boettcher        55743 Idar-             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.228
                       Oberstein                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


REM-Competence UG      55596                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.229
(haftunngsbschränkt)   Waldböckelheim              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Aysel Hasan            55606 Kirn              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.230
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Peter Kron             55571 Odernheim •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.231
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kurierdienst Kiracti   50997 Köln              •   Beförderung von adressierten Paketen bis    53.232
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften


PRO Kurier GmbH        50997 Köln              •   Beförderung von adressierten Paketen bis    53.233
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
115

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1452                         – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Schuster Transporte         91725 Ehingen           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.234
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Melanie Schalm              50354 Hürth             •   Beförderung von adressierten Paketen bis    53.235
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


KTLM Machow                 45141 Essen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.236
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


M.V.A.K. Kleintransporte,   91781 Weißenburg •          Beförderung von Briefsendungen mit einem    53.237
Inhaber Alexander Kendler                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Helga Klein                 41464 Neuss             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG       53.238
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Youssef Abbas               56130 Bad Ems           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.239
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                  Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013              – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1453


Sascha Fleuter       56337 Simmern           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.240
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Rita Metzler         56244                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.241
                     Weidenhahn                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ralf Neuer           56237 Wittgert          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.242
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Renate Weisheimer    56575                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        53.243
                     Weißenthurm                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
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