abl-09

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 172
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1361


TUFAN Transporte und       73079 Süßen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.736
Dienstleistungen                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Hediat Mirzaniya-Gilavai   65183 Wiesbaden •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.737
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Alexander Obenauer         46509 Recke             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.738
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Thomas Moosmaier           49774 Lähden            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.739
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften


Langenau                   09114 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis       52.740
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Udo Beger                  09217 Burgstädt         •   Beförderung von adressierten Paketen bis       52.741
                                                       20 kg


TMK-Transport,             09228                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis       52.742
Inhaber Torsten Zeller     Wittgensdorf                20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG




Bonn, 22. Mai 2013
25

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1362                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Rita Jänsch                   09122 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.743
                                                          20 kg


Auto Michel                   09125 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.744
                                                          20 kg


Kleintransporte               09228 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.745
K.-Heinz Fickel                                           20 kg


Kabisch                       09130 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.746
                                                          20 kg


Jakob’s Vertrieb + Service,   09113 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.747
Inhaber Andreas Jakob                                     20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Olaf Benndorf                 04425 Taucha            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.748
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Necdet Kocuk                  82362 Weilheim          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.749
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Marcel-Aurel Marculescu       82487                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.750
                              Oberammergau                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer



                                                                                                    Bonn, 22. Mai 2013
26

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1363


Erol Savas                  42549 Velbert           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.751
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Transport Heinrich Pyrzyk   82398 Polling           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.752
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


East German Cars            04519 Rackwitz          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.753
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Marlis Hübsch               04349 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.754
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
27

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1364                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Bernd Günzel                  04347 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.755
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Steffen’s mbile Cocktailbar   04277 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.756
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


EZH Weiskopf,                 09126 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.757
Inhaber Olaf Weiskopf                                     20 kg


Frank Hübsch                  04349 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.758
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Oberland Logistik oHG         82404 Sindelsdorf •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.759
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                    Bonn, 22. Mai 2013
28

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1365


Abi Etajebi                 29303 Bergen            •   Beförderung von adressierten Paketen bis        52.760
                                                        20 kg
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Rita Weiß                   04315 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.761
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Barbara Ploch               04315 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.762
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften


Dienstleistungen Karschen   04680 Colditz           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.763
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Reinhard Bormann            04827 Machern           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.764
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
29

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1366                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Christopher Bluemel     04158 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.765
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Helmut Brettner         04318 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.766
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Gebäudedienstleistung   04451 Borsdorf          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.767
Mario Rößler                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ingus Ozolins           83734 Hausham           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.768
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                              Bonn, 22. Mai 2013
30

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1367


Mateusz Kochanowicz        81539 München           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.769
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Simeonov                   85640 Putzbrunn         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.770
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Zoltan Harkai              83629 Weyarn            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.771
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Fa. Skupinski, Inhaber     81549 München           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.772
Grzegorz Pawel Skupinski                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
31

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1368                 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Kleintransporte     74363 Güglingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.773
Adrian Zaharia                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Helfried Schuster   01159 Dresden           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.774
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften


Krüger              13051 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.775
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Transporte Daniel   17192 Waren/            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.776
                    Müritz                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                          Bonn, 22. Mai 2013
32

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1369


L.R.T-SERVICE,               15517                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.777
Inhaber Lars Rominski        Fürstenwalde                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Logistikunternehmen          99869 Drei              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.778
Frank Elflein                Gleichen                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Flexpress Verwaltungs        13405 Berlin            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG      52.779
GmbH
DN Versandservice D. Nolte   37412 Herzberg          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.780
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Petra Mai                    39128 Magdeburg •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.781
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Thomas Geibel                61476 Kronberg          •   Beförderung von adressierten Paketen bis    52.782
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
33

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1370                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Aivars Lapsa           85221 Dachau            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.783
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


MB-Handel Neese        19300 Neese             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.784
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Mabes.eu UG            57368 Lennestadt •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.785
(haftungsbeschränkt)                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


P. E. Aduhene          14055 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.786
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften


Butz-Kurierdienst      84061                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.787
                       Ergoldsbach                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften


Reinhard Jaeckle       78591                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.788
                       Durchhausen                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften




                                                                                             Bonn, 22. Mai 2013
34

Zur nächsten Seite