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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1382                – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Gunter Schrein     64285 Darmstadt •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.848
                                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                           •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                               20 kg
                                           •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                               gen oder Zeitschriften
                                           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                               Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                               Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                               nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Tim Walter         64347 Griesheim         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.849
                                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                           •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                               20 kg
                                           •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                               gen oder Zeitschriften
                                           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                               Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                               Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                               nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Christine Dyroff   64560 Riedstadt         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.850
                                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                           •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                               20 kg
                                           •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                               gen oder Zeitschriften
                                           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                               Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                               Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                               nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Michael Tilly      64297 Darmstadt •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.851
                                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                           •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                               20 kg
                                           •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                               gen oder Zeitschriften
                                           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                               Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                               Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                               nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                         Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                   – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1383


Zdenka Merker             64347 Griesheim         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.852
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                  •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                  •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                      nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Heinz Koltz               23847 Sierksrade •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.853
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                  •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                  •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                  •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                      nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


K & G Best Service GmbH   40210 Düsseldorf •          Beförderung von Briefsendungen mit einem       52.854
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                  •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Matthias Gebhart          64289 Darmstadt •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.855
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                  •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                  •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                      nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Alexander Tuschen         64560 Riedstadt         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.856
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                  •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                  •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                      nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
47

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1384                          – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Karl-Heinz Färbert           68649 Groß-             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.857
                             Rohrheim                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


ATEGE Allgemeine             58099 Hagen             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.858
Transportgesellschaft                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Rainer Breitkopf             09119 Chemnitz          •   Beförderung von adressierten Paketen bis           52.859
                                                         20 kg


CVD Vaupel                   64732 Bad König •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.860
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dienstleistungen u.          64521 Groß-Gerau •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.861
Verwaltungen Klaus Herbert                               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Hasim Köklü                  50226 Frechen           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.862
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften




                                                                                                   Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013              – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1385


GTS GmbH             87700                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.863
                     Memmingen                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Lucian Gligor        32105 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.864
                     Salzuflen                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Günther Agel         64579 Gernsheim •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.865
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Onemichl             85413                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis    52.866
                     Hoegertshausen              20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Norbert Jackowski    36433 Bad               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.867
                     Salzungen                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1386                 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Bjoern Geyer        57614 Berod             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.868
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Abdulcelil Yildiz   32791 Lage              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.869
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften


Patrick Lamm        04509 Delitzsch         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem           52.870
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg


Transportservice    04207 Leipzig           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.871
Michael Raum                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften


PUNKT-Logistik      84571 Reischach •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.872
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                          Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1387


Ilka Bauer                  63584 Gründau           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.873
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Serghei Popovici            63067 Offenbach •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.874
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Astrid Dressler             63517 Rodenbach •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.875
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Wolf und Schittenheim GbR   63694 Limeshain         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.876
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
51

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1388                         – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Nureddin Tehrani            63674 Altenstadt        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.877
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Wilfried Seib               63512 Hainburg          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.878
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Yuri Petrov                 63546                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.879
                            Hammersbach                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Svetlana Ukraden Markovic   63517 Rodenbach •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.880
                                                        Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                        20 kg
                                                    •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                        gen oder Zeitschriften
                                                    •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                        Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                        Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                        nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                  Bonn, 22. Mai 2013
52

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013              – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1389


Dirk Adam            63456 Hanau             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.881
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Valentin Nikolov     63450 Hanau             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.882
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Rudolf Stuhlmann     63486 Bruchköbel •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.883
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Krasimir Krumov      88410 Arnach            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.884
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Stoynei Krumov       88410 Arnach            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.885
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften




Bonn, 22. Mai 2013
53

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1390                  – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    9 2013


Genadiy Dimitrov     88410 Arnach            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.886
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Arslan Muhterem      88255 Baienfurt         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.887
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Yasidim Transporte   88250 Weingarten •          Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.888
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Dominik Tull         66127                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.889
                     Saarbrücken                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Radko Karchanov      66118                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.890
                     Saarbrücken                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Becker               66740 Saarlouis         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.891
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften




                                                                                           Bonn, 22. Mai 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  9 2013              – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      1391


Ralf Reimer          63486 Bruchköbel •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.892
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Eugen Gossmann       63452 Hanau             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.893
                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ataman Kurier &      93051 Regensburg •          Beförderung von adressierten Paketen bis    52.894
Kleintransporte                                  20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften


Klaus Frenzel        08468            •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.895
                     Heinsdorfergrund            Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                      •          Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                 20 kg
                                             •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                             •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                 gen oder Zeitschriften
                                             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                 nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 22. Mai 2013
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