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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    5 2013                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   645


4.3   Vertraulichkeit der Mitteilung

Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Vorschriften werden die näheren Umstände der Mitteilung, deren Existenz
und deren Inhalt, von der Bundesnetzagentur vertraulich behandelt.

5     Auswertung der Mitteilung

Die Bundesnetzagentur wertet die Mitteilung der Sicherheitsverletzung aus. Ergibt die Auswertung, dass As-
pekte der Sicherheitsverletzung genauer untersucht werden müssen, verlangt die Bundesnetzagentur vom
Verpflichteten einen detaillierten Bericht über die Sicherheitsverletzung und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

5.1   Auswerteschema der Bundesnetzagentur

Das Auswerteschema der Bundesnetzagentur orientiert sich an den Festlegungen dieses Umsetzungskonzep-
tes. Das Auswerteschema wird bei zwingendem Bedarf etwaigen Neuerungen angepasst.

6     Unterrichtung anderer Stellen

Erforderlichenfalls unterrichtet die Bundesnetzagentur das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europä-
ische Agentur für Netz- und Informationssicherheit über die Sicherheitsverletzungen.

7     Information der Öffentlichkeit

Die Bundesnetzagentur kann die Öffentlichkeit informieren oder die Verpflichteten zu dieser Unterrichtung auf-
fordern, wenn sie zu dem Schluss gelangt, dass die Bekanntgabe der Sicherheitsverletzung im öffentlichen
Interesse liegt.

8     Jahresbericht über die eingegangenen Mitteilungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen

Die Bundesnetzagentur legt der Kommission, der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit
und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einmal pro Jahr einen zusammenfassenden Be-
richt über die eingegangenen Mitteilungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen vor. Der zusammenfassende
Bericht macht von der Möglichkeit der Anonymisierung gebrauch.

Anlage 1 Formblatt im originären Langtext anbei

Anlage 2 Infoblatt im originären Langtext anbei




Bonn, 20. März 2013
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 Anlage 1

               Mitteilung einer Sicherheitsverletzung nach § 109 Abs 5 TKG
 Per Post senden an:    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
                        Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                        Referat IS 17
                        An der Trift 40
                        66123 Saarbrücken
 Per E-Mail senden an: Sicherheitsverletzung.109@bnetza.de
 Per Telefax senden an: 0681 9330 – 734
 1 Angaben zum Mitteilenden
 1.1 Name des         Unter-
 nehmens mit Rechtsform
 1.2 Adresse mit Straße,
        Haus-Nr., PLZ, Ort
 1.3 Ansprechpartner
 1.4 E-Mail Adresse
 1.5 Telefax-Nr.
 1.6 Telefon-Nr.
 2 Beschreibung der Sicherheitsverletzung nach den Angaben des Mitteilenden
 2.1 Datum und Uhrzeit der Sicherheitsverletzung
     Datum: tt.mm.jjjj           Uhrzeit: hh.mm

 2.2 Betroffene Telekommunikationsnetze und / oder Telekommunikationsdienste
 2.2.1 Telekommunikationsnetze (bitte Erläuterungen im Info-Blatt beachten)
       Festnetz-Bereiche
        Teilnehmerzugangsnetz leitungsgebunden
        Teilnehmerzugangsnetz drahtlos
        Verbindungsnetz
        Netzzusammenschaltungspunkte
        Anmerkungen zu Festnetz-Bereiche:

      Mobilfunknetz-Bereiche
        Zugangsnetz (Luftschnittstelle)
        Mobilvermittlungsnetz
        Anmerkungen zu Mobilfunknetz-Bereiche:

      Andere Netze
        Anmerkungen zu Andere Netze:

 2.2.2 Telekommunikationsdienste (bitte Erläuterungen im Info-Blatt beachten)
        Festnetzdienste
        Mobilfunkdienste
        Mitteilungsdienste (z.B. SMS, MMS)
        Internetzugangsdienste
        E-Mail Dienste
        Anmerkungen zu Telekommunikationsdienste:

      Andere Dienste
        Anmerkungen zu Andere Dienste:


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  2.3 Auswirkung der Sicherheitsverletzung
        Anzahl der betroffenen Anschlüsse:
        Anzahl der betroffenen Teilnehmer:
        Dauer der Auswirkung:
        Geographische Ausbreitung / Region:
        Auswirkung auf Notrufanschlüsse:
        Sonstige Auswirkung(en):

  2.4 Weitere Erläuterungen zu den Auswirkungen

  2.5 Ursachen der Sicherheitsverletzung
        Naturkatastrophe oder Naturerscheinung
        Menschliche Fehlhandlung
        Böswilliger Angriff
        Hardware oder Software Fehler
        Fehler eines Dritten oder externen Beteiligten
        Sonstige Ursachen:
  2.6 Weitere Erläuterungen zu den Ursachen

  2.7 Allgemeine Beschreibung der Sicherheitsverletzung

  2.8 Behandlung der Sicherheitsverletzung und Abhilfemaßnahmen

  2.9 Nachbereitung der Sicherheitsverletzung

  2.10 Betroffene Verbindungen in andere Netze

  2.11 Kontaktierte andere nationale Regulierungsbehörden

  2.12 Erkenntnisse zur Verbesserung der Sicherheit

  2.13 Weitere Bemerkungen


  3 Mitteilungseingang bei der Bundesnetzagentur
  3.1 Name, Stellenbezeichnung:
  3.2 Datum, Uhrzeit:
  3.3 Eingangsbestätigung gesendet:
  Version 1.0                                                                                          Stand September 2012




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      Anlage 2

      Infoblatt zur Mitteilung einer Sicherheitsverletzung nach § 109 Absatz 5 TKG

      zu Nr:     Erläuterungen
      1          Angaben zum Mitteilenden
                 Der Name des Unternehmens soll vollständig – inklusive der Rechtsform – angegeben werden
                 (z.B. GmbH, AG, OHG, KG, GbR).
                 Die Adresse soll eindeutig sein, d.h. sofern nötig, soll der Detaillierungsgrad der Angaben erhöht
                 werden (z.B. in Bürogebäuden neben Angabe der Straße und Hausnummer ggf. auch Stock-
                 werksangabe, Abteilung).
      2          Beschreibung der Sicherheitsverletzung nach den Angaben des Mitteilenden
                 Die Angaben, die im Teil 2 des Mitteilungsblattes zu leisten sind, sind teilweise anzukreuzen,
                 zum Teil in Textform zu verfassen. Die selektierbaren Antwortmöglichkeiten sind nachfolgend
                 näher erläutert. Die Beispiele sind als Richtschnur zum Beantworten der einzelnen Fragen anzu-
                 sehen. Im Rahmen der Anmerkungen in Textform können die Angaben zur Sicherheitsverletzung
                 näher erläutert werden.
      2.1        Datum und Uhrzeit des Eintritts der Sicherheitsverletzung
                 Hier soll das Datum und die Uhrzeit des Eintritts der Sicherheitsverletzung angegeben werden,
                 zu dem/der die Sicherheitsverletzung ausgelöst wurde. Sofern diese Angaben nicht exakt ermit-
                 telbar sind oder vorliegen, soll ein Schätzwert angegeben werden.
      2.2        Betroffene Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste
                 Die Angaben sollen getrennt nach betroffenen Telekommunikationsnetzen und Telekommunika-
                 tionsdiensten gemacht werden. Soweit Netze und Dienste in Kombination betroffen sind, soll in
                 beiden Bereichen ein Kreuz gesetzt und Angaben gemacht werden.
                 Die Leistungsminderung der betroffenen Netze und Dienste kann alle Eigenschaften der Para-
                 meter Quality of Service (QoS) und Level of Service (LoS) betreffen.
                 Bei den Angaben zu betroffenen Telekommunikationsnetzen wird zwischen Festnetz- und Mobil-
                 funknetzbereichen unterschieden. Die Bestandteile eines Telekommunikationsnetzes sind nach-
                 folgend definitionsgemäß (§ 3 Nr.27 TKG) zusammengefasst.
                 Telekommunikationsnetz bezeichnet die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebe-
                 nenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitiger Ressourcen, einschließlich
                 der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische
                 und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, fes-
                 ten, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internet, und mobilen terrestri-
                 schen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen
                 für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen
                 Information.
                 Angaben zum Festnetz-Bereich:
                 Unter Teilnehmerzugangsnetz soll im Allgemeinen die zur Nutzung von Diensten oder sonsti-
                 gen Leistungen bereitgestellte logische oder physikalische Verbindung zwischen einem Teilneh-
                 merendgerät und einer Teilnehmervermittlungsstelle verstanden werden. Es wird unterschieden
                 nach leitungsgebundenen und drahtlosen Anbindungsmöglichkeiten. Nachfolgend sind exempla-
                 risch einige Trägermedien bzw. Zugangstechnologien aufgeführt, die unter diesen Kategorien
                 berücksichtigt werden sollen:
                    leitungsgebunden [z.B. symmetrische Leitungen wie Kupfer-Doppelader oder Kupfer-
                     Zweidrahtleitung , koaxiale Kabel, Stromversorgungsleitungen (Powerline), Glasfasern
                     (Lichtwellenleiter)]
                     drahtlos [z.B. Wireless Local Area Network (WLAN), Wireless Local Loop (WLL), Richtfunk,
                      Satellit]
                 Ein Verbindungsnetz verbindet die örtlichen Teilnehmerzugangsnetze bzw. die Teilnehmerver-
                 mittlungsstellen.
                 Ein Netzzusammenschaltungspunkt ist derjenige Zugang, der die physische und logische Ver-
                 bindung öffentlicher Telekommunikationsnetze herstellt, um Nutzern eines Unternehmens die
                 Kommunikation mit Nutzern desselben oder eines anderen Unternehmens oder die Inanspruch-
                 nahme von Diensten eines anderen Unternehmens zu ermöglichen; Dienste können von den be-
                 teiligten Unternehmen erbracht werden oder von anderen Unternehmen, die Zugang zum Netz
                 haben. Zusammenschaltung ist ein Sonderfall des Zugangs und wird zwischen Betreibern öffent-



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                      licher Telekommunikationsnetze hergestellt.
                      Unter Anmerkungen zu Festnetz-Bereiche können die Angaben zu den zuvor aufgeführten Aus-
                      wahlkriterien näher erläutert werden. Neben den o.g. Kriterien (leitungsgebunden und drahtlos)
                      kann ergänzend eine netzbezogene Differenzierung erfolgen (z.B. analoger oder digitaler Tele-
                      fonanschluss oder Internetzugang).
                      Angaben zum Mobilfunknetz-Bereich:
                      Das Mobilfunknetz umfasst im Wesentlichen die Luftschnittstelle und das Mobilvermittlungsnetz.
                      Die Luftschnittstelle (Zugangsnetz) dient zur Übertragung der Signale zwischen einer Mobil-
                      funkantenne und dem mobilen Endgerät.
                      Das Mobilvermittlungsnetz überträgt und vermittelt die Signale zwischen den ortsfesten Ein-
                      richtungen und den Plattformen des Mobilfunknetzes. Im GSM-Bereich sind das im Wesentlichen
                      die Netzelemente Base Transceiver Station (BTS), Base Station Controller (BSC), Mobile Swit-
                      ching Center (MSC), Home Location Register (HLR), Visitor Location Register (VLR) und Gate-
                      way Mobile Switching Center (GMSC). Das GMSC ist der Übergang zu anderen Netzen, insbe-
                      sondere auch zum Festnetz.
                      Unter Anmerkungen zu Mobilfunknetz-Bereiche können die Angaben zu den zuvor aufgeführten
                      Auswahlkriterien näher erläutert werden. Beispielsweise können hier quantitative Angaben zum
                      Ausfall von einzelnen Netzelementen gemacht werden. Denkbar ist auch eine Aussage darüber,
                      ob Netzelemente aus den Bereichen GSM, GPRS, UMTS oder LTE betroffen sind.
                      Angaben zu Telekommunikationsdiensten:
                      Hinsichtlich der Telekommunikationsdienste ist optional ein grobes Raster vorgegeben. Unter die
                      zur Auswahl bereit stehenden Bereiche Festnetzdienste, Mobilfunkdienste, Mitteilungsdiens-
                      te, Internetzugangsdienste und E-Mail-Dienste ließen sich vielfältige Unterkategorien anlegen,
                      die hier nicht vollständig aufgeführt werden können, da die Innovationszyklen in Dienstsegmen-
                      ten sehr kurz sind. Auch sind einzelne Unterkategorien, wie z.B. Datendienste, sowohl dem
                      Festnetzbereich als auch dem Mobilfunkbereich zuordenbar.
                      Unter Anmerkungen zu Telekommunikationsdiensten steht die Möglichkeit bereit, zu konkretisie-
                      ren, um welchen Dienst es sich handelt und wie dieser Dienst vollständig bezeichnet wird, z.B.
                      unter Mobilfunkdienst die Datenübermittlung bzw. Internetzugang über General Packet Radio
                      Service (GPRS).
                      Nachfolgend werden zu den selektierbaren o.g. Hauptkategorien exemplarisch einige Vorschläge
                      gemacht, die im Anmerkungsbereich zur näheren Spezifikation eines betroffenen Dienstes her-
                      angezogen werden können.
                      Festnetzdienste: Sprachtelefondienst, Sprachbox, Datenübermittlungsdienste, Multimediadiens-
                      te, Intelligente Netzdienste, Zusammenschaltungsdienste zwischen Netzen verschiedener Netz-
                      betreiber, Fernwirkdienste, Angebot von Festnetzübertragungswegen u.w..
                      Mobilfunkdienste: Sprachvermittlung, Datenübermittlung, Nachrichtenübermittlung (SMS, MMS
                      u.w.), Mailboxdienste u.w..
                      Mitteilungsdienste: Short Messaging Service (SMS), Multimedia Messaging Service (MMS), Uni-
                      fied Messaging System (UMS) u.w..
                      Internetzugangsdienste: Im Allgemeinen wird hier die Verbindung zwischen einem Endgerät (z.B.
                      Handy, Festnetztelefon, Computer o.ä.) oder Netzwerk mit dem Internet verstanden. Unterschie-
                      den werden kann insbesondere für den Festnetzbereich eine breitbandige Anbindung über Digi-
                      tal Subscriber Line (DSL) oder Kabelmodem (Breitband-Koaxialkabel) sowie herkömmlichen
                      Schmalbandverbindungen per analogem Modem oder per Integrated Services Digital Network
                      (ISDN). Im Mobilfunkbereich erfolgt die Internetanbindung über Datendienste wie z.B. General
                      Packet Radio Service (GPRS), Enhanced Data for GSM Evolution (EDGE), High Speed Circuit
                      Switched Data (HSCSD), Universal Mobile Telecommunications System (UMTS), Long Term
                      Evolution (LTE).
       2.3            Angabe der Auswirkungen der Sicherheitsverletzung
                      Die Auswirkungen der Sicherheitsverletzung werden primär über die aufgelisteten Parameter
                      Anzahl der Anschlüsse und / oder Teilnehmer, Dauer der Auswirkung, geographische Ausbrei-
                      tung sowie Auswirkung auf Notrufanschlüsse zu beurteilen sein. Soweit es der Dienst erforder-
                      lich macht, soll zwischen der Anzahl der Anschlüsse und der Anzahl der Teilnehmer unterschie-
                      den werden. Denkbar sind aber auch weitere Kriterien, mit denen die Auswirkung der Sicher-
                      heitsverletzung beschrieben werden kann. Diese können unter dem Punkt Sonstige Auswirkun-
                      gen aufgeführt werden. Denkbar sind hier beispielsweise Auswirkung auf andere Netze und



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                    Dienste oder Auswirkungen auf geschützte Daten.
      2.4           Angaben über weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen
                    Weitere Einzelheiten zu den unter Punkt 2.3 geschilderten Auswirkungen der Sicherheitsverlet-
                    zung können zur Konkretisierung eines Sachverhaltes dienen.
                    Beispielsweise könnten weitere Einzelheiten über die Auswirkung einer Sicherheitsverletzung auf
                    Teilnehmer oder Anschlüsse dahingehend konkretisiert werden, in welchem Umfang der Teil-
                    nehmer seinen Anschluss noch nutzen kann; liegt ein kompletter Ausfall vor oder können einzel-
                    ne Dienste noch genutzt werden? Hinsichtlich der Dauer der Auswirkung sind beispielsweise
                    Einzelheiten dazu denkbar, ob der zeitliche Ausfall ununterbrochen war oder ob Auswirkungen
                    lediglich in undefinierten Zeitabständen aufgefallen sind.
                    Die Angaben zu den Einzelheiten liegen im Ermessen des Berichterstatters. Grundsätzlich kön-
                    nen detaillierte Angaben dazu beitragen, dass eine Forderung der Bundesnetzagentur nach ei-
                    ner weiteren detaillierten Berichterstattung über die Sicherheitsverletzung und die ergriffenen
                    Abhilfemaßnahmen gemäß § 109 Absatz 5 Satz 2 TKG obsolet wird.
      2.5           Eine oder mehrere Ursache(n) ankreuzen:
                    Die unter Punkt 2.5 aufgeführten Ursachen können sowohl separat als auch in Kombination auf-
                    treten. Sofern die Ursache einer Sicherheitsverletzung nicht unter den angegebenen Kriterien
                    einzuordnen ist, können auch andere Kriterien und sonstige Ursachen genannt und beschrieben
                    werden.
      2.6           Weitere Einzelheiten zu der/den Ursache(n) in Bezug auf die Integrität der Netze und die Verfüg-
                    barkeit der Dienste angeben:
                    Hier können nähere Angaben dazu gemacht werden, wie die unter Punkt 2.5 ausgewählten Ur-
                    sachen der Sicherheitsverletzung die Integrität der Netze (Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Si-
                    cherheit) sowie die Verfügbarkeit und vollumfängliche Funktionalität der Dienste beeinflussen.
                    Auch hier gilt die Anmerkung im letzten Satz des Punktes 2.4..
      2.7           Allgemeine Beschreibung der Sicherheitsverletzung
                    Hier ist die Möglichkeit einer Beschreibung der Sicherheitsverletzung aus Sicht des Mitteilenden
                    gegeben.
      2.8           Behandlung der Sicherheitsverletzung und Abhilfemaßnahmen
                    Es sollen die Maßnahmen beschrieben werden, die nach dem Bekanntwerden der Sicherheits-
                    verletzung getroffen worden sind, um die ursprüngliche Funktionalität und Integrität der Netze
                    und/oder der Dienste wieder herzustellen.
                    (z.B. unternehmensinterne, sicherheitskritische Einstufung; Information und Einbeziehung der
                    internen Sicherheitsbeauftragten / Datenschutzbeauftragten; eingeschlagene Kommunikations-
                    und Informationswege, z.B. Öffentlichkeit; Sperrung von Diensten wegen Datenschutzverletzun-
                    gen) und den getroffenen Abhilfemaßnahmen (z.B. provisorische Erstmaßnahmen; chronologi-
                    sche Abfolge der Störungsbehebung unter Einbeziehung welcher Spezialisten; Funktionstests).
                    Hierzu gehören alle getroffenen Maßnahmen nach der Entdeckung der Sicherheitsverletzung bis
                    zur Wiederherstellung der Netze und Dienste auf ihre ursprünglichen Funktionalitäten und
                    Merkmale.
      2.9           Nachbereitung der Sicherheitsverletzung
                    Beschreibung der Vorkehrungen, die zur Minimierung der zukünftigen Risiken getroffen wurden.
      2.10          Angaben zu betroffenen Verbindungen in andere Netze
                    Zusammengeschaltete Systeme können ein Teil einer kaskadierenden Fehlerfortpflanzung sein.
                    Im Fall von grenzüberschreitenden Sicherheitsverletzungen kann es vorkommen, dass eine Si-
                    cherheitsverletzung in einem Mitgliedsstaat die Werte eines anderen Mitgliedsstaates über eine
                    solche Verbindung in die anderen Netze beeinträchtigt.
      2.11          Kontaktierte andere nationale Regulierungsbehörden
                    Angabe der informierten zuständigen nationalen Regulierungsbehörden in anderen Mitglieds-
                    staaten.
                    Wenn Personen oder andere nationale Regulierungsbehörden oder dritte Staaten in die Wieder-
                    herstellungsaktionen eingebunden sind, sollen diese auch angegeben werden.
      2.12          Erkenntnisse
                    Beschreibung der Erkenntnisse zum Verbessern der Sicherheit bzgl. der Netze und Dienste.
      2.13          Weitere Bemerkungen
      3             Die Angaben zum Mitteilungseingang werden von der Bundesnetzagentur ausgefüllt.
      Version 1.0                                                                                           Stand: März 2013




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  5 2013                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   651


Mitteilung Nr. 114/2013

Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV);

Änderung der Einzugsgebiete und Notrufursprungsbereiche
von Notrufabfragestellen

Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Notrufverbindungen vom
06. März 2009 (BGBl. I, S. 481), geändert durch Artikel 2 des Ge-
setzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I, S. 958), werden die Netzbetreiber
und Telefondiensteanbieter durch die Bundesnetzagentur über Än-
derungen der Einzugsgebiete und Notrufursprungsbereiche von
Notrufabfragestellen informiert.

Die aktuellen Daten stehen für Mitglieder der geschlossenen Be-
nutzergruppe Notrufverkehrslenkung zum Abruf bereit.



Esch 20-1a




Bonn, 20. März 2013
127

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Mitteilungen

Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 115/2013

Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG

Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:

TNT Innight Management (Europe) GmbH                       Mannheim                         Lizenznummer P 98/270

Kutscher Gesellschaft mbH                                  Dätgen                           Lizenznummer P 00/1145

Bernd Sparing,                                             Gerbstedt                        Lizenznummer P 01/1516
Taxi Sparing, Taxi & Mietwagenbetrieb

Kruse-Transport Verwaltungsgesellschaft mbH,               Schwarzenbek                     Lizenznummer P 01/1562
Kruse-Transport Verwaltungsgesellschaft mbH
& Co. KG

Ulrich Harnisch,                                           Saalfeld                         Lizenznummer P 03/1921
UHS Moebel- & Einrichtungsservice Saalfeld GbR

Stefan Harnisch,                                           Saalfeld                         Lizenznummer P 03/2010
UHS Moebel- & Einrichtungsservice Saalfeld GbR

PS-EXPRESS Logistik, Transport & Service                   Magdeburg                        Lizenznummer P 04/2258
Magdeburg GmbH

Ines Karl                                                  Chemnitz                         Lizenznummer P 05/2835
Briefservice Theloke

SDU Sicherheits – Dienstleistungs – Unternehmen            Halle/Saale                      Lizenznummer P 05/2888
GmbH

Andrea Weber,                                              Wiesbaden                        Lizenznummer P 07/3268
BriefPostRegional

Theresa Böttcher,                                          Frankfurt am Main                Lizenznummer P 07/3307
ELS24 Kurierdienst und Arbeitsvermittlung

Andreas Böhme,                                             Lutherstadt Eisleben             Lizenznummer P 10/3688
Expressdienst Böhme
(Service für EDV, Büro & Logistik)




Referat 317




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Mitteilung Nr. 116/2013

Bekanntgabe von Anzeigen nach § 36 PostG

Im Monat Februar 2013 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt:




1. Aufnahme des Betriebs

Name / Firma                 PLZ, Ort                Angezeigte Tätigkeit/en                            Nr.


Peter Schimmelpfennig        39124 Magdeburg •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.843
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Boos Transporte e. K.        92318 Neumarkt          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.844
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


transport logistik &         80634 München           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.845
consulting GmbH                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ercan Transporte             30519 Hannover          •   Beförderung von adressierten Paketen bis       51.846
                                                         20 kg


City Postal,                 92224 Amberg            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem       51.847
Inhaberin Evelyn Nobialek                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg


Demircioglu Transporte       30419 Hannover          •   Beförderung von adressierten Paketen bis       51.848
                                                         20 kg




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Generationenpost GmbH         66119 Saar­-            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem            51.849
                              brücken                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Spedition van Oorschot e. K. 93199 Beucherling •          Beförderung von adressierten Paketen bis            51.850
                                                          20 kg


P & D Handel,                 72793 Pfullingen        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.851
Vertrieb und Logistik GmbH                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


HK Transporte,                63808 Haibach           •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG           51.852
Inhaber Hanno Krieb
Kurier und Kleintransporte    04463 Großpösna •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.853
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Bofficer International GbR    72417 Jungingen •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.854
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Daferner Logistic & Trading   76228 Karlsruhe         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    51.855
GmbH                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften


HS-Kleintransporte,           89299 Unterroth         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.856
Inhaberin Hilda Schriever                                 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer



                                                                                                    Bonn, 20. März 2013
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