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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1157


Thomas Schindele             87437 Kempten           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.543
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Biermann                     39116 Magdeburg •           Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.544
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Transport und Kurierdienst   14789 Bensdorf          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.545
Kriewitz                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Gramsch – Fa. Eickholz       46145                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.546
                             Oberhausen                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften


Volker Hengst                09509 Pockau            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.547
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                     •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                     •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                         nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 24. April 2013
213

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1158                   – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2013


Kurierdienstservice   01662 Meißen            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.548
Karin Scholze                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ehmke Transporte      12353 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.549
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kurierdienst Pfaff    12489 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.550
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ali El Mustapha       12359 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.551
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                            Bonn, 24. April 2013
214

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2013                – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1159


Kay Skibba             12437 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.552
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Patrick Grübner        12557 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.553
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Michael Wegner         12489 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.554
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Rene Höhne             12524 Berlin            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.555
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 24. April 2013
215

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1160                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2013


Cosmin-Marius Morar     73765 Neuhausen •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.556
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Marius-Adrian Pop       71093 Weil im           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.557
                        Schönbuch                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Pasa Bleile             72766 Reutlingen •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.558
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Geiger Transport GmbH   73730 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.559
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                              Bonn, 24. April 2013
216

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2013                – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1161


Razvan Ungureanu       70771 Leinfelden- •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.560
                       Echterdingen                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                         •         Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dan Florian Boia       70376 Stuttgart         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.561
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dragos-Nicolae Valcu   71334 Waiblingen •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.562
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Panijotis Iossifidis   70499 Stuttgart-        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.563
                       Weilimdorf                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 24. April 2013
217

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1162                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2013


Florin-Bogdan Petrescu   73733 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.564
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Daniel-Vasile Luca       71334 Waiblingen •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.565
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Andrei Mihai Lois        71334 Waiblingen •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.566
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Teodor-Cristi Tulbure    71334 Waiblingen •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.567
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                               Bonn, 24. April 2013
218

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2013                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1163


Ovidiu-Christian Iftimie   70771 Leinfelden- •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.568
                           Echterdingen                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •         Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Frederich Wuchinger        70794 Filderstadt •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.569
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Constantin Iftimie         70771 Leinfelden- •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.570
                           Echterdingen                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                             •         Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Cosmin Ioan Calalb         73733 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.571
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                   •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                   •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                   •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                       nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 24. April 2013
219

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1164                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2013


Waltraud Herzberg        73249 Wernau            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.572
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Fanica-Dorel Paraschiv   73728 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.573
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Corneliu Paraschiv       73728 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.574
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Beate Bertelshofer       70794 Filderstadt •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.575
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                               Bonn, 24. April 2013
220

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  7 2013                – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       1165


Lucia Maria Diac       73728 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.576
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Murat Akcay            73033 Göppingen •           Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.577
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Lothar Rapp            70619 Stuttgart         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.578
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Andrei Paraschiv       73733 Esslingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.579
                                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                               •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                   20 kg
                                               •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                               •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                   gen oder Zeitschriften
                                               •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                   Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                   Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                   nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 24. April 2013
221

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1166                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     7 2013


Raffaele Arversa              70619 Stuttgart         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.580
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Köse Trans,                   72622 Nürtingen         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.581
Inhaberin Selma Köse                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Diku-Transporte Gering        58515                   •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.582
                              Lüdenscheid                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                      •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                          nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dienstleistung und Logistik   91729 Haundorf          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.583
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                      •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                      •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                      •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften




                                                                                                    Bonn, 24. April 2013
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