abl-17
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3043
Martina Veberwolf 41363 Jüchen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.723
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Marian Catalin Strimbeanu 47803 Krefeld • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.724
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Karl Emil Schoeniger 47877 Willich • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.725
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Amir Same 52353 Düren • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.726
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3044 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Thomas Saamann 47877 Willich • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.727
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Hubert Rosarius 50129 Bergheim • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.728
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bernhard Willi Pohlen 52223 Stolberg • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.729
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Andreas Kiet 47798 Krefeld • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.730
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3045
Ali Nazakat 51375 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.731
Leverkusen Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Hossein Mahdavi 50189 Elsdorf • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.732
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Guenter Helmut Gustav 41464 Neuss • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.733
Ludewig Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Helga Klein 41464 Neuss • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.734
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3046 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Rolf Kempkes 40668 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.735
Meerbusch Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Vladimir Ibel 41236 Mönchen- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.736
gladbach Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Mihai Jancu 477803 Krefeld • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.737
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Detlef Gutrath 47807 Krefeld • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.738
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3047
Stefan-Dan Guluntau 47877 Willich • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.739
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Andre Giesenfeld 47798 Krefeld • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.740
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Adrian-Dorin Deznan 47799 Krefeld • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.741
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Costin Cantor 41564 Kaarst • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.742
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3048 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Maria Bondor 47877 Willich • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.743
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Kleintransporte und 40489 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.744
Kurierdienste Zivana Düsseldorf Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Todorovic Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Henry Franck 10405 Berlin • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.745
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Kleintransporte Beloded 78628 Rottweil • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.746
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Raja Ahmad Aftab 65428 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.747
Rüsselsheim Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3049
Ullah Nusrat 64521 Groß- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.748
Gerau Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Sergej Varkentin 64319 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.749
Pfungstadt Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Vasilie Motoc 64367 Mühltal • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.750
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Soaib Ibraim 64720 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.751
Michelstadt Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3050 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Christa Herbert 96103 Hallstadt • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.752
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Alexandru Bagesch 52249 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.753
Eschweiler Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Arthur Costici 50321 Brühl • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.754
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Ionut Jianu 53879 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.755
Euskirchen Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3051
Neagoe Dan 53757 St. • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.756
Augustin Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Transport und 44309 Dortmund • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.757
Kurierdienst Heike Sprave Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
Valentin Tudor 50321 Brühl • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.758
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Alin Veliscu 52249 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.759
Eschweiler Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3052 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Bogdan Petrovici 50169 Kerpen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.760
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
S-Kurier Schneemann 53859 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.761
Niederkassel Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Werner Hell 63322 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.762
Rödermark Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Radi Sarbinov 52064 Aachen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.763
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Valentin Georgiev 52062 Aachen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.764
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013