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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     3043


Martina Veberwolf          41363 Jüchen          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.723
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Marian Catalin Strimbeanu 47803 Krefeld          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.724
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Karl Emil Schoeniger       47877 Willich         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.725
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Amir Same                  52353 Düren           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.726
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 11. September 2013
467

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3044                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Thomas Saamann          47877 Willich         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.727
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Hubert Rosarius         50129 Bergheim •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.728
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Bernhard Willi Pohlen   52223 Stolberg        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.729
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Andreas Kiet            47798 Krefeld         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.730
                                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                              •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                  20 kg
                                              •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                              •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                  gen oder Zeitschriften
                                              •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                  Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                  Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                  nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                               Bonn, 11. September 2013
468

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     3045


Ali Nazakat                51375                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.731
                           Leverkusen                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Hossein Mahdavi            50189 Elsdorf         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.732
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Guenter Helmut Gustav      41464 Neuss           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.733
Ludewig                                              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Helga Klein                41464 Neuss           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.734
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 11. September 2013
469

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3046               – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Rolf Kempkes     40668                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.735
                 Meerbusch                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                       •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                           20 kg
                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                           gen oder Zeitschriften
                                       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                           Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                           Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                           nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Vladimir Ibel    41236 Mönchen- •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.736
                 gladbach                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                •          Beförderung von adressierten Paketen bis
                                           20 kg
                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                           gen oder Zeitschriften
                                       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                           Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                           Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                           nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Mihai Jancu      477803 Krefeld        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.737
                                           Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                       •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                           20 kg
                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                           gen oder Zeitschriften
                                       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                           Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                           Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                           nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Detlef Gutrath   47807 Krefeld         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.738
                                           Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                       •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                           20 kg
                                       •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                       •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                           gen oder Zeitschriften
                                       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                           Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                           Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                           nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                        Bonn, 11. September 2013
470

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     3047


Stefan-Dan Guluntau        47877 Willich         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.739
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Andre Giesenfeld           47798 Krefeld         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.740
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Adrian-Dorin Deznan        47799 Krefeld         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.741
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Costin Cantor              41564 Kaarst          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.742
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 11. September 2013
471

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3048                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Maria Bondor              47877 Willich         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.743
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kleintransporte und       40489                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.744
Kurierdienste Zivana      Düsseldorf                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Todorovic                                           Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Henry Franck              10405 Berlin          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.745
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Kleintransporte Beloded   78628 Rottweil        •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.746
                                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Raja Ahmad Aftab          65428                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.747
                          Rüsselsheim               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                 Bonn, 11. September 2013
472

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     3049


Ullah Nusrat               64521 Groß-           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.748
                           Gerau                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Sergej Varkentin           64319                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.749
                           Pfungstadt                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Vasilie Motoc              64367 Mühltal         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.750
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Soaib Ibraim               64720                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.751
                           Michelstadt               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 11. September 2013
473

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3050                  – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Christa Herbert     96103 Hallstadt       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem                  54.752
                                              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                          •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                              20 kg
                                          •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                              gen oder Zeitschriften


Alexandru Bagesch   52249                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.753
                    Eschweiler                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                          •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                              20 kg
                                          •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                          •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                              gen oder Zeitschriften
                                          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                              Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                              Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                              nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Arthur Costici      50321 Brühl           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.754
                                              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                          •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                              20 kg
                                          •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                          •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                              gen oder Zeitschriften
                                          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                              Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                              Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                              nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Ionut Jianu         53879                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.755
                    Euskirchen                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                          •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                              20 kg
                                          •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                          •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                              gen oder Zeitschriften
                                          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                              Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                              Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                              nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                           Bonn, 11. September 2013
474

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     3051


Neagoe Dan                 53757 St.             •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.756
                           Augustin                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Transport und             44309 Dortmund •           Beförderung von Briefsendungen mit einem       54.757
Kurierdienst Heike Sprave                            Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                         •           Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Valentin Tudor             50321 Brühl           •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.758
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Alin Veliscu               52249                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.759
                           Eschweiler                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




Bonn, 11. September 2013
475

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3052                    – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Bogdan Petrovici      50169 Kerpen          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.760
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


S-Kurier Schneemann   53859                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.761
                      Niederkassel              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Werner Hell           63322                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.762
                      Rödermark                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                20 kg
                                            •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                gen oder Zeitschriften
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Radi Sarbinov         52064 Aachen          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.763
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Valentin Georgiev     52062 Aachen          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.764
                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                             Bonn, 11. September 2013
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