abl-17
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3072 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
DTL-Walz UG 72160 Horb • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.874
(haftungsbeschränkt) Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
ZSD-Zustell-Service 64295 Darmstadt • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.875
Darmstadt UG Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
(haftungsbeschränkt) Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Eduard Domokosch 94315 Straubing • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.876
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
2. Änderung des Betriebs
Name / Firma PLZ, Ort Angezeigte Tätigkeit/en Nr.
Christian Boese 18435 Stralsund (Änderung der Anschrift) 176
Spedition Werner Iser 09456 Annaberg- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 899
GmbH Buchholz Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3073
Fischer’s Klein- u. 09526 Olbernhau • Beförderung von Briefsendungen mit einem 918
Schnelltransporte – Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
Umzüge • Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bauer Vertriebs KG 20086 Hamburg • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun- 959
gen oder Zeitschriften
(Änderung der Geschäftsanschrift)
Spedition Michael Peter 35716 Diethölztal • Beförderung von Briefsendungen mit einem 1.873
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
(Änderung der Geschäftsanschrift)
Kleintransporte Viktor 76532 Baden- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 2.374
Philipp Baden Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
(Änderung der Geschäftsanschrift)
Kaufmann Transporte 31840 Hessisch • Beförderung von Briefsendungen mit einem 2.898
Oldendorf Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Firma Manfred Huske 98673 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 3.080
Auengrund Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
Brattendorf • Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3074 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
David Liehr 97720 Nüdlingen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 8.389
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Transport + Logistik 71332 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 8.636
Redmann Waiblingen Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
HK Transport & Logistik 99974 (Änderung der Geschäftsanschrift) 8.785
GmbH Mühlhausen
Noly GmbH 79541 Lörrach (Umfirmierung der Gesellschaft) 9.402
I. & O. Kalaschnikow 63073 Offenbach • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.127
GmbH Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
(Änderung der Geschäftsanschrift)
AB Kleintrasporte, Inhaber 52382 Niederzier • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.177
Andreas Beym Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
(Änderung der Geschäftsanschrift)
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3075
Baum Transporte GbR 78083 • Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG 50.186
Dauchingen • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
René Podgorski 46242 Bottrop (Änderung der Anschrift) 50.347
Jens Trescher 04249 Leipzig (Änderung der Anschrift) 50.675
CERTUM Transport- und 40699 Erkrath (Änderung der Geschäftsanschrift) 51.109
Dienstleistungs-GmbH
Quickly Transporte GmbH 71634 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 51.900
Ludwigsburg Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
(Änderung der Geschäftsanschrift)
Nicu Apostu 84478 (Änderung der Anschrift) 52.048
Waldkraiburg
Taxibetrieb Gerd Wolf 07937 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 52.341
Zeulenroda Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Helfried Schuster 01159 Dresden • Beförderung von Briefsendungen mit einem 52.774
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
(Änderung der Geschäftsanschrift)
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3076 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Neslihan Yeter 72285 (Änderung der Anschrift) 53.895
Pfalzgrafen-
weiler
Kleintransporte Scherf 97797 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 54.245
Wartmannsroth Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Walter Jung 57290 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 60.785
Neunkirchen Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Dienstleistungen Techt 40625 • Beförderung von Briefsendungen mit einem 72.365
Düsseldorf Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
(Änderung der Geschäftsanschrift)
md. Labor service/ 57610 Gieleroth • Beförderung von Briefsendungen mit einem 100.368
Edgar Grab Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
Postagentur Landshut 5, 84028 Landshut • Beförderung von Briefsendungen mit einem 124.127
Inhaberin Maria Schmid Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3077
3. Beendigung des Betriebs
Name / Firma PLZ, Ort Angezeigte Tätigkeit/en Nr.
Heinz Gemeinhardt 08626 Marieney 5.351
Transporte Swiderski 10249 Berlin 5.692
Blitzkurier Manfred 03096 Burg/ 8.608
Schreck Spreewald
Gebr. Asikan Transporte 52353 Düren 50.178
GbR
Sebastian Gebauer 09244 Lichtenau 50.951
Igors Plotko 84508 52.362
Burgkirchen
Referat 317
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3078 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Mitteilungen
Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 348/2013 Mitteilung Nr. 350/2013
ARegV § 23; ARegV § 23 Abs. 1;
hier: Einstellung von Verfahren Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
Mit Schreiben vom 27.03.2013 hat die Open Grid Europe GmbH, gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, den am 30.03.2012 gestellten
Antrag auf Genehmigung von Investitionsmaßnahmen nach § 23 In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
ARegV mit den Aktenzeichen BK4-12-922 zurückgenommen. gung der Investitionsmaßnahme der WEMAG Netz GmbH, Obotri-
tenring 40, 19053 Schwerin, Antragstellerin, hat die Beschluss
Das unter dem Aktenzeichen BK4-12-922 geführte Genehmi- kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
gungsverfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt. Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn, am 29.08.2012 beschlossen: B.u.G.. für das Projekt „B.u.G..“
(im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2
EnWG i.V.m. § 23 ARegV geändert. Dafür wird der Ausgangsbe-
scheid durch diesen Beschluss ersetzt, soweit nicht explizit auf den
Mitteilung Nr. 349/2013 Ausgangsbescheid verwiesen wird. Der Tenor des Ausgangsbe-
scheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
ARegV § 23 Abs. 1;
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G..“ wird
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren genehmigt.
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis 31.12.2013.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der WEMAG Netz GmbH, Obo- 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
tritenring 40, 19053 Schwerin, Antragstellerin, hat die Bes-
chlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
Bonn, am 29.08.2012 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-043 pflichten nachzukommen.
vom 05.05.2010, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-09-
043A01 vom 12.05.2011, erfolgte Genehmigung eines Investitions- 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
budgets für das Projekt „B.u.G..“ (im Folgenden auch: Ausgangs- rufs.
bescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV
geändert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Be
schluss ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid
verwiesen wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch fol- BK4-09-046A02
genden Tenor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G..“ wird
genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis 31.12.2013.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
pflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
BK4-09-043A02
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3079
Mitteilung Nr. 351/2013 1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erhöhung der
Stromtragfähigkeit auf der 380-kV-Leitung Remptendorf
ARegV § 23 Abs. 1; - Redwitz“ wird genehmigt.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- grenze sind befristet bis B.u.G...
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des An-
trags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Mainfran- 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
ken Netze GmbH, Haugerring 6, 97070 Würzburg, Antragstellerin, Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, pflichten nachzukommen.
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
53113 Bonn, am 20.08.2012 beschlossen: 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G..“ wird
genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober- BK4-09-055A02
grenze sind befristet bis B.u.G...
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
men. Mitteilung Nr. 353/2013
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider- ARegV § 23 Abs. 1;
rufs.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
BK4-09-054
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-056 vom
31.05.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für
das Projekt „Erhöhung der Transportkapazität auf der 380-kV-Ver-
bindung Bärwalde - Schmölln“ (im Folgenden auch: Ausgangsbe-
scheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geän-
dert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss
ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen
wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Te-
nor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erhöhung der
Transportkapazität auf der 380-kV-Verbindung Bärwalde
Mitteilung Nr. 352/2013 - Schmölln“ wird genehmigt.
ARegV § 23 Abs. 1; 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis B.u.G...
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi- Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, pflichten nachzukommen.
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu- 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am rufs.
22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-055 vom
29.12.2010, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-09-055A01
vom 30.05.2011, erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets
für das Projekt „Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf der 380-kV- BK4-09-056A01
Leitung Remptendorf - Redwitz“ (im Folgenden auch: Ausgangsbe-
scheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geän-
dert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss
ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen
wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Te-
nor ersetzt:
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3080 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2013
Mitteilung Nr. 354/2013 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis B.u.G..
ARegV § 23 Abs. 1;
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
pflichten nachzukommen.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss- rufs.
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-063 vom
31.05.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für BK4-09-064A01
das Projekt „Umstrukturierung/Netzverstärkung Höchstspannungs-
netz Raum südlich Magdeburg“ (im Folgenden auch: Ausgangsbe-
scheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geän-
dert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss
ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen
wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Te-
nor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Umstrukturie-
rung/Netzverstärkung Höchstspannungsnetz Raum süd-
lich Magdeburg“ wird genehmigt. Mitteilung Nr. 356/2013
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober- ARegV § 23 Abs. 1;
grenze sind befristet bis B.u.G...
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs- In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
pflichten nachzukommen. gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider- kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
rufs. nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-066 vom
14.07.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für
das Projekt „Regelzonenmanagement, 2. Stufe“ (im Folgenden
BK4-09-063A01 auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m.
§ 23 ARegV geändert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch
diesen Beschluss ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbe-
scheid verwiesen wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird
durch folgenden Tenor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Regelzonen-
management, 2. Stufe“ wird genehmigt.
Mitteilung Nr. 355/2013 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis B.u.G..
ARegV § 23 Abs. 1;
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
pflichten nachzukommen.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss- rufs.
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
12.03.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-064 vom
08.06.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für BK4-09-066A01
das Projekt „Erweiterung Funktionalitäten Transmission Control
Center (TCC), 4. Phase“ (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid)
wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV mit Wirkung zum
01.01.2012 geändert. B.u.G.. Der Tenor des Ausgangsbescheids
wird durch folgenden Tenor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung
Funktionalitäten Transmission Control Center (TCC), 4.
Phase“ wird genehmigt.
Bonn, 11. September 2013
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3081
Mitteilung Nr. 357/2013 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
ARegV § 23 Abs. 1; 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren pflichten nachzukommen.
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Kriegs-
bergstraße 32, 70174 Stuttgart, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, BK4-09-074A02
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn, am 26.11.2012 beschlossen: B.u.G... Dafür wird der Aus-
gangsbescheid durch diesen Beschluss ersetzt, soweit nicht expli-
zit auf den Ausgangsbescheid verwiesen wird. Der Tenor des Aus-
gangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt 7:
Trafo Daxlanden“ wird genehmigt.
2. B.u.G...
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Mitteilung Nr. 359/2013
Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
pflichten nachzukommen. ARegV § 23 Abs. 1;
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider- Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
rufs. aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des An-
BK4-09-073A02 trags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der DREWAG
Netz GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden, Antragstellerin, hat
die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
53113 Bonn, am 26.07.2012 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Maßnahme
1: B.u.G..
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis 31.12.2013.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
Mitteilung Nr. 358/2013 men.
ARegV § 23 Abs. 1; 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
BK4-09-078
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Kriegs-
bergstraße 32, 70174 Stuttgart, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn, am 26.11.2012 beschlossen: B.u.G.. „Projekt 8: Kraftwerks-
neuanschluss RDK8“ (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird
gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geändert. Dafür wird
der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss ersetzt, soweit
nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen wird. Der Tenor
des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt 8:
Kraftwerksneuanschluss RDK8“ wird genehmigt.
2. B.u.G...
Bonn, 11. September 2013