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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3072                         – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


DTL-Walz UG                72160 Horb            •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.874
(haftungsbeschränkt)                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


ZSD-Zustell-Service        64295 Darmstadt •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.875
Darmstadt UG                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
(haftungsbeschränkt)                                 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Eduard Domokosch           94315 Straubing •         Beförderung von Briefsendungen mit einem                  54.876
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften




2. Änderung des Betriebs

Name / Firma               PLZ, Ort              Angezeigte Tätigkeit/en                                      Nr.


Christian Boese            18435 Stralsund           (Änderung der Anschrift)                                 176
Spedition Werner Iser      09456 Annaberg- •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        899
GmbH                       Buchholz                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                           •         Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                  Bonn, 11. September 2013
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      3073


Fischer’s Klein- u.        09526 Olbernhau •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        918
Schnelltransporte –                                  Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
Umzüge                                           •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Bauer Vertriebs KG         20086 Hamburg         •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun- 959
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)


Spedition Michael Peter    35716 Diethölztal •       Beförderung von Briefsendungen mit einem    1.873
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)


Kleintransporte Viktor     76532 Baden-          •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        2.374
Philipp                    Baden                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)


Kaufmann Transporte        31840 Hessisch •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        2.898
                           Oldendorf                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                          •          Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Firma Manfred Huske        98673                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    3.080
                           Auengrund                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                           Brattendorf           •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften




Bonn, 11. September 2013
497

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3074                         – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


David Liehr                97720 Nüdlingen •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        8.389
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Transport + Logistik       71332                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        8.636
Redmann                    Waiblingen                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


HK Transport & Logistik    99974                     (Änderung der Geschäftsanschrift)                        8.785
GmbH                       Mühlhausen


Noly GmbH                  79541 Lörrach                   (Umfirmierung der Gesellschaft)                    9.402


I. & O. Kalaschnikow       63073 Offenbach •         Beförderung von Briefsendungen mit einem        50.127
GmbH                                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)


AB Kleintrasporte, Inhaber 52382 Niederzier •        Beförderung von Briefsendungen mit einem        50.177
Andreas Beym                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                            •        Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)




                                                                                                  Bonn, 11. September 2013
498

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                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                      – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      3075


Baum Transporte GbR        78083                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG       50.186
                           Dauchingen            •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


René Podgorski             46242 Bottrop             (Änderung der Anschrift)                       50.347


Jens Trescher              04249 Leipzig             (Änderung der Anschrift)                       50.675


CERTUM Transport- und      40699 Erkrath             (Änderung der Geschäftsanschrift)              51.109
Dienstleistungs-GmbH


Quickly Transporte GmbH    71634                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        51.900
                           Ludwigsburg               Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)


Nicu Apostu                84478                     (Änderung der Anschrift)                       52.048
                           Waldkraiburg


Taxibetrieb Gerd Wolf      07937                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem    52.341
                           Zeulenroda                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften


Helfried Schuster          01159 Dresden         •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        52.774
                                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                     20 kg
                                                 •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                     gen oder Zeitschriften
                                                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                     Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                     Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                     nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
                                                     (Änderung der Geschäftsanschrift)



Bonn, 11. September 2013
499

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3076                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Neslihan Yeter            72285                     (Änderung der Anschrift)                                 53.895
                          Pfalzgrafen-
                          weiler
Kleintransporte Scherf    97797                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        54.245
                          Wartmannsroth             Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Walter Jung               57290                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        60.785
                          Neunkirchen               Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer


Dienstleistungen Techt    40625                 •   Beförderung von Briefsendungen mit einem        72.365
                          Düsseldorf                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer
                                                    (Änderung der Geschäftsanschrift)


md. Labor service/        57610 Gieleroth       •   Beförderung von Briefsendungen mit einem                 100.368
Edgar Grab                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG


Postagentur Landshut 5,   84028 Landshut •          Beförderung von Briefsendungen mit einem        124.127
Inhaberin Maria Schmid                              Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                •   Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                    20 kg
                                                •   Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                    gen oder Zeitschriften
                                                •   Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                    Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                    Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunter-
                                                    nehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                 Bonn, 11. September 2013
500

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –    3077


3. Beendigung des Betriebs

Name / Firma                 PLZ, Ort              Angezeigte Tätigkeit/en                          Nr.


Heinz Gemeinhardt            08626 Marieney                                                         5.351
Transporte Swiderski         10249 Berlin                                                           5.692
Blitzkurier Manfred          03096 Burg/                                                            8.608
Schreck                      Spreewald
Gebr. Asikan Transporte      52353 Düren                                                            50.178
GbR
Sebastian Gebauer            09244 Lichtenau                                                        50.951
Igors Plotko                 84508                                                                  52.362
                             Burgkirchen



Referat 317




Bonn, 11. September 2013
501

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3078                                  – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         17 2013


Mitteilungen

Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 348/2013                                              Mitteilung Nr. 350/2013

ARegV § 23;                                                          ARegV § 23 Abs. 1;

hier: Einstellung von Verfahren                                      Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
                                                                     aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
Mit Schreiben vom 27.03.2013 hat die Open Grid Europe GmbH,          gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, den am 30.03.2012 gestellten
Antrag auf Genehmigung von Investitionsmaßnahmen nach § 23           In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
ARegV mit den Aktenzeichen BK4-12-922 zurückgenommen.                gung der Investitionsmaßnahme der WEMAG Netz GmbH, Obotri-
                                                                     tenring 40, 19053 Schwerin, Antragstellerin, hat die Beschluss­
Das unter dem Aktenzeichen BK4-12-922 geführte Genehmi-              kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
gungsverfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.              Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
                                                                     Bonn, am 29.08.2012 beschlossen: B.u.G.. für das Projekt „B.u.G..“
                                                                     (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2
                                                                     EnWG i.V.m. § 23 ARegV geändert. Dafür wird der Ausgangsbe-
                                                                     scheid durch diesen Beschluss ersetzt, soweit nicht explizit auf den
Mitteilung Nr. 349/2013                                              Ausgangsbescheid verwiesen wird. Der Tenor des Ausgangsbe-
                                                                     scheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
ARegV § 23 Abs. 1;
                                                                          1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G..“ wird
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren                        genehmigt.
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV                                               2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
                                                                               grenze sind befristet bis 31.12.2013.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der WEMAG Netz GmbH, Obo-                   3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
tritenring 40, 19053 Schwerin, Antragstellerin, hat die Bes-
chlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,               4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113                   Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
Bonn, am 29.08.2012 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-043                  pflichten nachzukommen.
vom 05.05.2010, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-09-
043A01 vom 12.05.2011, erfolgte Genehmigung eines Investitions-           5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
budgets für das Projekt „B.u.G..“ (im Folgenden auch: Ausgangs-                rufs.
bescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV
geändert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Be­
schluss ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid
verwiesen wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch fol-      BK4-09-046A02
genden Tenor ersetzt:

     1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G..“ wird
          genehmigt.

     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
          grenze sind befristet bis 31.12.2013.

     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
          Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
          pflichten nachzukommen.

     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
          rufs.



BK4-09-043A02




                                                                                                              Bonn, 11. September 2013
502

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                3079


Mitteilung Nr. 351/2013                                                    1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erhöhung der
                                                                                Stromtragfähigkeit auf der 380-kV-Leitung Remptendorf
ARegV § 23 Abs. 1;                                                              - Redwitz“ wird genehmigt.

Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren                    2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-                       grenze sind befristet bis B.u.G...
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
                                                                           3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des An-
trags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Mainfran-               4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
ken Netze GmbH, Haugerring 6, 97070 Würzburg, Antragstellerin,                  Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,               pflichten nachzukommen.
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
53113 Bonn, am 20.08.2012 beschlossen:                                     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
                                                                                rufs.
     1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G..“ wird
          genehmigt.

     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-            BK4-09-055A02
          grenze sind befristet bis B.u.G...

     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
          Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
          men.                                                        Mitteilung Nr. 353/2013

     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-        ARegV § 23 Abs. 1;
          rufs.
                                                                      Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
                                                                      aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
                                                                      gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
BK4-09-054
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
                                                                      gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,
                                                                      Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-
                                                                      kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
                                                                      nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
                                                                      22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-056 vom
                                                                      31.05.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für
                                                                      das Projekt „Erhöhung der Transportkapazität auf der 380-kV-Ver-
                                                                      bindung Bärwalde - Schmölln“ (im Folgenden auch: Ausgangsbe-
                                                                      scheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geän-
                                                                      dert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss
                                                                      ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen
                                                                      wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Te-
                                                                      nor ersetzt:

                                                                           1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erhöhung der
                                                                                Transportkapazität auf der 380-kV-Verbindung Bärwalde
Mitteilung Nr. 352/2013                                                         - Schmölln“ wird genehmigt.

ARegV § 23 Abs. 1;                                                         2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
                                                                                grenze sind befristet bis B.u.G...
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-                  3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
                                                                           4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-                   Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,                    pflichten nachzukommen.
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-           5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am                    rufs.
22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-055 vom
29.12.2010, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-09-055A01
vom 30.05.2011, erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets
für das Projekt „Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf der 380-kV-      BK4-09-056A01
Leitung Remptendorf - Redwitz“ (im Folgenden auch: Ausgangsbe-
scheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geän-
dert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss
ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen
wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Te-
nor ersetzt:




Bonn, 11. September 2013
503

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3080                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        17 2013


Mitteilung Nr. 354/2013                                                    2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
                                                                                grenze sind befristet bis B.u.G..
ARegV § 23 Abs. 1;
                                                                           3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-                  4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV                                                     Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
                                                                                pflichten nachzukommen.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,               5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-              rufs.
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-063 vom
31.05.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für         BK4-09-064A01
das Projekt „Umstrukturierung/Netzverstärkung Höchstspannungs-
netz Raum südlich Magdeburg“ (im Folgenden auch: Ausgangsbe-
scheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geän-
dert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss
ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen
wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Te-
nor ersetzt:

     1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Umstrukturie-
          rung/Netzverstärkung Höchstspannungsnetz Raum süd-
          lich Magdeburg“ wird genehmigt.                             Mitteilung Nr. 356/2013

     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-            ARegV § 23 Abs. 1;
          grenze sind befristet bis B.u.G...
                                                                      Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.                       aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
                                                                      gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
          Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-          In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
          pflichten nachzukommen.                                     gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,
                                                                      Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-
     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-        kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
          rufs.                                                       nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
                                                                      22.02.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-066 vom
                                                                      14.07.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für
                                                                      das Projekt „Regelzonenmanagement, 2. Stufe“ (im Folgenden
BK4-09-063A01                                                         auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m.
                                                                      § 23 ARegV geändert. Dafür wird der Ausgangsbescheid durch
                                                                      diesen Beschluss ersetzt, soweit nicht explizit auf den Ausgangsbe-
                                                                      scheid verwiesen wird. Der Tenor des Ausgangsbescheids wird
                                                                      durch folgenden Tenor ersetzt:

                                                                           1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Regelzonen-
                                                                                management, 2. Stufe“ wird genehmigt.

Mitteilung Nr. 355/2013                                                    2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
                                                                                grenze sind befristet bis B.u.G..
ARegV § 23 Abs. 1;
                                                                           3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-                  4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV                                                     Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
                                                                                pflichten nachzukommen.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH,               5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, Antragstellerin, hat die Beschluss-              rufs.
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am
12.03.2013 beschlossen: Die mit Beschluss BK4-09-064 vom
08.06.2011 erfolgte Genehmigung eines Investitionsbudgets für         BK4-09-066A01
das Projekt „Erweiterung Funktionalitäten Transmission Control
Center (TCC), 4. Phase“ (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid)
wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV mit Wirkung zum
01.01.2012 geändert. B.u.G.. Der Tenor des Ausgangsbescheids
wird durch folgenden Tenor ersetzt:

     1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung
          Funktionalitäten Transmission Control Center (TCC), 4.
          Phase“ wird genehmigt.




                                                                                                               Bonn, 11. September 2013
504

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2013                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –             3081


Mitteilung Nr. 357/2013                                                    3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

ARegV § 23 Abs. 1;                                                         4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
                                                                                Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren                         pflichten nachzukommen.
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV                                                5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
                                                                                rufs.
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Kriegs-
bergstraße 32, 70174 Stuttgart, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,                 BK4-09-074A02
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn, am 26.11.2012 beschlossen: B.u.G... Dafür wird der Aus-
gangsbescheid durch diesen Beschluss ersetzt, soweit nicht expli-
zit auf den Ausgangsbescheid verwiesen wird. Der Tenor des Aus-
gangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:

     1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt 7:
          Trafo Daxlanden“ wird genehmigt.

     2.   B.u.G...

     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den        Mitteilung Nr. 359/2013
          Gründen dieses Beschlusses ergebenden Mitteilungs-
          pflichten nachzukommen.                                     ARegV § 23 Abs. 1;

     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-        Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
          rufs.                                                       aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
                                                                      gets nach § 23 Abs. 1 ARegV

                                                                      In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des An-
BK4-09-073A02                                                         trags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der DREWAG
                                                                      Netz GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden, Antragstellerin, hat
                                                                      die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
                                                                      Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
                                                                      53113 Bonn, am 26.07.2012 beschlossen:

                                                                           1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Maßnahme
                                                                                1: B.u.G..

                                                                           2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
                                                                                grenze sind befristet bis 31.12.2013.

                                                                           3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

                                                                           4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
                                                                                Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
Mitteilung Nr. 358/2013                                                         men.

ARegV § 23 Abs. 1;                                                         5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
                                                                                rufs.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
                                                                      BK4-09-078
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
gung der Investitionsmaßnahme der TransnetBW GmbH, Kriegs-
bergstraße 32, 70174 Stuttgart, Antragstellerin, hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn, am 26.11.2012 beschlossen: B.u.G.. „Projekt 8: Kraftwerks-
neuanschluss RDK8“ (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird
gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV geändert. Dafür wird
der Ausgangsbescheid durch diesen Beschluss ersetzt, soweit
nicht explizit auf den Ausgangsbescheid verwiesen wird. Der Tenor
des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:

     1.   Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Projekt 8:
          Kraftwerksneuanschluss RDK8“ wird genehmigt.

     2.   B.u.G...




Bonn, 11. September 2013
505

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