abl-22
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2012 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3959
Mitteilung Nr. 953/2012 Mitteilung Nr. 954/2012
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG; §§ 10 und 24 VwVfG;
Antrag der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG auf Genehmi- Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in
gung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit ICAs dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutsch-
land GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs-
Die Antragstellerin beantragt: leistungen in ihrem Mobilfunknetz
1. für den Genehmigungszeitraum ab dem 01.12.2012 für Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
die Leistungen der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom
im Zusammenhang mit Interconnectionanschlüssen Ent- Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminie-
gelte in dergleichen Höhe, wie sie durch die Telekom rungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses
Deutschland GmbH für die äquivalente Leistungen bean- Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche
tragt werden. Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. herun-
tergeladen werden kann.
Sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Zu-
gangsleistungen auf Zugangsinfrastrukturen mit höheren Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-
Anteilen an gemeinsam genutzter Infrastruktur (z.B. 12/084 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in
FTTC, FTTB) ein höheres Entgelt als das der Telekom deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
gewährt werden, beantragen wir, uns nach dem Ver- schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
gleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleich- E-Mail-Adresse:
bare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zuzuspre-
chen BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de
2. die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte im Eilverfah- Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.
ren, da zu Beginn des in Rede stehenden Genehmi-
gungsverfahrens das erforderliche Konsultations- und Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
Konsolidierungsverfahren aller Voraussicht nach noch sichtigt werden.
nicht abgeschlossen sein wird.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-12/116 geführt.
BK3a-12/084
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / Mitteilung Nr. 955/2012
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
§§ 10 und 24 VwVfG;
Wir bitten wegen der Vergleichbarkeit mit den parallel stattfin-
denden Verfahren BK3d-12/090 bis /099 von Beiladungsanträ- Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in
gen abzusehen. Auf die Durchführung einer öffentlichen mündli- dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Vodafone D2 GmbH
chen Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 soll ebenso auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in
verzichtet werden. ihrem Mobilfunknetz
Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Vodafone D2
- BK3d-12/116 - GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen
in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Inter-
net der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle /
Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden
kann.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-
12/085 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in
deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de
Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
sichtigt werden.
BK3a-12/085
Bonn, 21. November 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3960 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 22 2012
Mitteilung Nr. 956/2012 Mitteilung Nr. 958/2012
§§ 10 und 24 VwVfG; Szenarien zur künftigen Bereitstellung von Frequenzen in den
Bereichen 900 MHz und 1800 MHz und in weiteren Frequenz-
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in bereichen;
dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk
GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminie- (Szenarienpapier Projekt 2016)
rungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
- Aktenzeichen: BK1-11/003
Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk Die Bundesnetzagentur untersucht zurzeit die regulatorischen
GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- Handlungsmöglichkeiten für eine Bereitstellung der Frequenzen in
leistungen in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses Amtsblat- den 900/1800-MHz-Bändern (ehemalige GSM-Frequenzen) und
tes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informati- weiterer Frequenzen.
onsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen
werden kann. Aufgrund der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen und zur
Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit veröffentlicht die Bundes-
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a- netzagentur die Szenarien im Rahmen einer schriftlichen Anhö-
12/086 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in rung.
deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende Die interessierten Kreise werden hiermit zur Stellungnahme bis
E-Mail-Adresse: zum 31. Januar 2013 aufgerufen.
BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de Die Bundesnetzagentur wird rechtzeitig, d. h. etwa drei Jahre vor
dem Ende der jetzigen Befristung der Frequenzen in den
Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012. 900/1800-MHz-Bändern, eine Entscheidung über die künftige Ertei-
lung der Frequenznutzungsrechte treffen.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
sichtigt werden.
BK1-11/003
BK3a-12/086
Mitteilung Nr. 957/2012
§§ 10 und 24 VwVfG;
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in
dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telefonica Germany
GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Terminie-
rungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telefonica Ger-
many GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Termi-
nierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses
Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche
Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. herun-
tergeladen werden kann.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-
12/087 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in
deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de
Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
sichtigt werden.
BK3a-12/087
Bonn, 21. November 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2012 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3961
Szenarien
zur
künftigen Bereitstellung von Frequenzen
in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz
und in weiteren Frequenzbereichen
(Szenarienpapier Projekt 2016)
BK1-11/003
Bonn, 21. November 2012
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3962 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 22 2012
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Inhalt
1. Einleitung
2. Überblick über das Bedarfsermittlungsverfahren
3. Stellungnahmen zum Analysepapier
4. Öffentliche Sitzung der Bundesnetzagentur vom 09.11.2012
5. Frequenzbereiche für den Breitbandausbau
6. Szenarien
Szenario 1: Verlängerung
Szenario 2: Vergabeverfahren 900/1800 MHz
Szenario 3: Vergabeverfahren 900/1800 MHz Plus
Szenario 4: Gesamtvergabe 2025
7. Weiteres Vorgehen
Bonn, 21. November 2012
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2012 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3963
3
1 Einleitung
Die Bundesnetzagentur untersucht zurzeit die regulatorischen Handlungsmöglichkeiten für
eine Bereitstellung der Frequenzen in den 900/1800-MHz-Bändern, für die die Nutzungs-
rechte im Jahr 2016 auslaufen. Der abstrakte Handlungsrahmen kann vorbehaltlich einer Ab-
wägung der Regulierungsziele und Prognoseentscheidung darüber, ob für Frequenzzutei-
lungen in ausreichendem Umfang verfügbare Frequenzen vorhanden sind, im Wesentlichen
die Möglichkeiten der Verlängerung gemäß § 55 Abs. 9 (Telekommunikationsgesetz – TKG)
oder der (Neu-)Vergabe der Frequenzen gemäß § 55 Abs. 3 und 10 sowie § 61 TKG umfas-
sen.
Ihrer Prognoseentscheidung legt die Präsidentenkammer nach umfassenden Sachverhalts-
ermittlungen alle Tatsachen zugrunde, die zur Klärung der Verfügbarkeit von ausreichendem
Frequenzspektrum zum Zeitpunkt der Vergabe von Belang sind. Sie berücksichtigt dabei so-
wohl die Bedarfsanmeldungen interessierter Unternehmen als auch die künftigen marktlichen
und technologischen Entwicklungen.
Zur Gewährleistung eines objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens
hat die Kammer im Dezember 2011 ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren für die Fre-
quenzbereiche 900 MHz und 1800 MHz eingeleitet und im April 2012 die interessierte Öffent-
lichkeit zu einem Fragenkatalog über absehbare marktliche und technologische Entwicklung-
en sowie Faktoren der angemessenen Frequenzausstattung angehört (Analysepapier, Amts-
blatt der Bundesnetzagentur Nr.8/2012, Mit-Nr. 275/2012, S. 1150)).
Überwiegend wird in den Stellungnahmen zum Analysepapier die Einbeziehung der weiteren
Marktentwicklung und der Nachfrage nach breitbandigen funkgestützten Anwendungen für
die Untersuchung der Frequenzbedarfe für den drahtlosen Netzzugang ab 2017 in den Fre-
quenzbändern 900 MHz / 1800 MHz begrüßt. Mittel- bis langfristig sei eine Gesamtbetrach-
tung der verschiedenen Frequenzbänder und Einbeziehung aller verfügbaren und geeigne-
ten Frequenzen im Bereich 470 MHz bis 3,8 GHz notwendig. Auch sei eine kurze zeitliche
Staffelung einer Vielzahl von Vergabeverfahren / Zuteilungsverfahren mit Blick auf sukzes-
sive Auslaufzeitpunkte von Frequenzzuteilungen (Auslaufen der Zuteilungen 2016 (GSM),
2020 (UMTS), 2021 (BWA), 2025 (Auktion 2010)) und ggf. weitere Zeitpunkte (Ergebnis der
WRC 2015) nicht angezeigt. Das exponenzielle Wachstum der Datenverkehre im Mobilfunk
durch die zunehmende Nutzung mobiler Breitbanddienste erfordere eine langfristig angeleg-
te Frequenzpolitik.
Kurzfristig wird jedoch insbesondere von Marktteilnehmern eine schnellstmögliche Verlänge-
rung und Flexibilisierung der Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz unab-
hängig von der Frage der Knappheit dieser Frequenzen für einen angemessenen Zeitraum
gefordert.
Die Präsidentenkammer hat im Rahmen ihres Bedarfsermittlungsverfahrens neben der Be-
wertung der bereits erfolgten Bedarfsanmeldungen die zukünftigen marktlichen und techni-
schen Entwicklungen in ihre Entscheidung einzubeziehen und hierzu ein Konzept für eine
vorausschauende Frequenzregulierung zu entwickeln, um dem Markt die Ressource Fre-
quenz nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- bis langfristig bereitstellen zu können. Im
Rahmen einer solchen Konzeption sind die Regulierungsziele zu berücksichtigen und ange-
messen abzuwägen.
Auf der Grundlage der telekommunikationsrechtlichen Vorgaben und der bekundeten
Interessen ergeben sich verschiedene Szenarien für eine Bereitstellung der 900/1800-MHz-
Frequenzen.
Insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Verbraucherinteressen gilt es bei der Betrach-
tung von Szenarien sowohl dem Interesse der Verbraucher nach einer flächendeckenden
Versorgung mit Mobilfunk (insbesondere Sprachtelefonie) als auch der wachsenden Nach-
frage nach breitbandigen mobilen Diensten Rechnung zu tragen. Das auch mit der Breit-
bandstrategie des Bundes verfolgte Ziel, den Ausbau von hochleistungsfähigen Telekommu-
nikationsnetzen zu beschleunigen, erfordert eine proaktive Frequenzregulierung. Hierbei gilt
Bonn, 21. November 2012
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3964 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 22 2012
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es auch im Sinne der Förderung des Wettbewerbs sicherzustellen, dass die entsprechenden
Ressourcen in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zur Verfü-
gung gestellt werden und die Frequenzen auch effizient nutzbar sind und entsprechend ge-
nutzt werden. Dabei ist auch mit Blick auf weiteres Spektrum den Belangen des Rundfunks,
aber auch nicht-öffentlicher Funkanwendungen (z. B. drahtloser Mikrofone) und der Behör-
den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), angemessen Rechnung zu tragen.
Im Spannungsfeld zwischen den vorgetragenen Interessen nach schnellstmöglicher Pla-
nungssicherheit im Hinblick auf die Zuteilung der zunächst auslaufenden Frequenzen im Be-
reich 900/1800 MHz und der Forderung nach einer Gesamtbetrachtung der verschiedenen
Frequenzbänder und/oder Einbeziehung aller verfügbaren und geeigneten Frequenzen zur
Flächen- und Kapazitätsversorgung für funkgestützte breitbandige Netzzugänge gilt es im
Sinne einer vorhersehbaren Regulierung ein geeignetes Verfahren für die Zuteilung der Fre-
quenzen bereitzustellen.
Die schriftliche Anhörung zu den Frequenzbedarfen wurde wegen der Komplexität der regu-
latorischen Fragestellungen in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 9. November
2012 noch einmal vertieft (vgl. Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 05.09.2012, Mit.-Nr.
614/2012). Es wurden erste Eindrücke und denkbare Schlussfolgerungen der Bundesnetz-
agentur aus den schriftlichen Kommentierungen und mögliche Szenarien für die Zuteilung
der Frequenzen mit den interessierten Kreisen diskutiert. Wegen der Bedeutung der zu tref-
fenden Entscheidungen und zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit veröffentlicht die
Präsidentenkammer neben einem Überblick über die bisherigen schriftlichen Stellungnah-
men zum Analysepapier die Szenarien zum Zweck der schriftlichen Anhörung – auch der in-
teressierten Kreise der Öffentlichkeit.
Die interessierten Kreise werden hiermit zur Stellungnahme aufgerufen. Die Stellungnahmen
sind in deutscher Sprache
bis zum 31. Januar 2013,
in Schriftform bei der
Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
und
elektronisch im Word- (oder Word-kompatibel) oder PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken
muss zugelassen sein) an
E-Mail: referat212@bnetza.de
einzureichen.
Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetz-
agentur zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist bei der Einreichung der Kommentare das
Einverständnis mit einer Veröffentlichung zu erklären. Falls die Stellungnahme Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse enthält, ist zusätzlich eine zur Veröffentlichung bestimmte „ge-
schwärzte Fassung“ einzureichen.
Die Kammer beabsichtigt, in einem nächsten Schritt einen auf dem Ergebnis des Bedarfser-
mittlungsverfahrens und der schriftlichen Anhörung zu den Szenarien beruhenden Entwurf
einer Entscheidung über die künftige Erteilung der Frequenznutzungsrechte in den Fre-
quenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz öffentlich zur Anhörung zu stellen. Wie die Kammer
Bonn, 21. November 2012
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bereits in Aussicht gestellt hat, wird sie rechtzeitig, d. h. etwa drei Jahre vor dem Ende der
jetzigen Befristung, eine Entscheidung treffen.
2 Überblick über das Bedarfsermittlungsverfahren
In den Bereichen von 880 – 915 MHz und von 925 – 960 MHz sowie von 1725 – 1785 MHz
und von 1820 – 1880 MHz sollen für den drahtlosen Netzzugang folgende ab dem 1. Januar
2017 verfügbare Frequenzspektren bereitgestellt werden:
Frequenz-
Frequenzbereich Umfang
band
900 MHz 880 – 915 MHz und 925 – 960 MHz 2 x 35 MHz
1800 MHz 1725 – 1730,1 MHz und 1820 – 1825,1 MHz 2 x 5,1 MHz
1735,1 – 1758,1 MHz und 1830,1 – 1853,1 MHz 2 x 23 MHz
1763,1 – 1785 MHz und 1858,1 – 1880 MHz 2 x 21,9 MHz
Tabelle 1
Danach stehen in den beiden Frequenzbändern künftig verfügbare Frequenzspektren im
Umfang von insgesamt 170 MHz für Zuteilungen bereit.
Im Bedarfsermittlungsverfahren haben sechs Unternehmen Frequenzbedarfe angemeldet
beziehungsweise angekündigt. In der folgenden Tabelle sind die Bedarfsanmeldungen für
die beiden Frequenzbänder zusammengefasst, die in der Summe rein rechnerisch das ver-
fügbare Spektrum übersteigen:
Frequenz- Summe der Bedarfs-
Umfang des verfügbaren Frequenzspektrums
band anmeldungen
900 MHz 2 x 35 MHz ca. 2 x 55 MHz
1800 MHz 2 x 50 MHz ca. 2 x 80 MHz
Tabelle 2
In der Summe übersteigen die Bedarfsanmeldungen für das 900-MHz-Band das verfügbare
Spektrum um 40 MHz. Die Bedarfsanmeldungen für das 1800-MHz-Band übersteigen in der
Summe das verfügbare Spektrum um 60 MHz.
Zur Interessenlage ist im Wesentlichen festzustellen, dass die jetzigen GSM-Netzbetreiber,
denen bislang die Frequenzen zugeteilt sind, Frequenzbedarfe angemeldet haben. Diese
Interessen laufen hauptsächlich darauf hinaus, schnellstmöglich Planungs- und Investitions-
sicherheit im Wege einer Verlängerung der Frequenznutzungsrechte und eine Flexibilisie-
rung der Zuteilungen zu erlangen. Überwiegend erwarten die Netzbetreiber eine mittelfristig
gleichbleibend hohe Nachfrage nach GSM-Mobilfunkdienstleistungen. Neben der mittelfristi-
gen Fortführung des GSM-Netzbetriebes wird je nach Frequenzbereich ein kurz- oder mittel-
bis langfristiger Frequenzbedarf für den Betrieb von LTE-Systemen gesehen.
Darüber hinaus haben weitere Unternehmen ihr Interesse an künftigen Frequenznutzungen
in den Bereichen 900/1800 MHz geltend gemacht.
Bonn, 21. November 2012
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3 Stellungnahmen zum Analysepapier
Um die Sach- und Interessenlage in einem offenen, transparenten und umfassenden Diskurs
mit allen interessierten Kreisen zu ergründen, hat die Bundesnetzagentur am 2. Mai 2012
durch die Veröffentlichung eines Analysepapiers der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben,
Tatsachen und Prognosen zu kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungen im Bereich des
drahtlosen Netzzugangs vorzubringen und Aussagen zu einem hierfür erforderlichen Fre-
quenzumfang zu treffen.
Analysepapier, veröffentlicht im ABl. Bundesnetzagentur 8/2012 vom 2. Mai 2012, Mit.-
Nr. 275/2012, S, 1150 ff. und im Internet
(www.bundesnetzagentur.de/DrahtloserNetzzugang)
Um die Diskussion zu strukturieren, hat die Präsidentenkammer einen Fragenkatalog entwi-
ckelt und zur Stellungnahme bis zum 3. Juli 2012 aufgerufen.
Von der Gelegenheit der Stellungnahme zum Analysepapier haben dreizehn Kommentato-
ren, darunter insbesondere Mobilfunknetzbetreiber, Hersteller, Vertreter des öffentlichen
Rundfunks und Interessenverbände, Gebrauch gemacht (veröffentlicht auf der Internetseite
der Bundesnetzagentur; www.bundesnetzagentur.de/DrahtloserNetzzugang).
Im Wesentlichen wurde zu den Kernfragen des Analysepapiers Folgendes vorgetragen:
Frage 1:
„Wie wird die kurz-, mittel- bis langfristige (z. B. in einem Zeitraum von 5, 10 bis 15 Jahren)
Diensteentwicklung auf Anwenderebene insbesondere Endverbraucherebene für den deut-
schen Markt eingeschätzt?“
Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass eine stark steigende Diensteentwicklung durch die
Konvergenz von Festnetz und Mobilfunk sowie die steigende Nutzung mobiler breitbandfä-
higer Endgeräte wie Smartphones und Tablet-PCs angetrieben werde. Einerseits würde mit-
telfristig weiterhin ein starker Bedarf nach GSM-basierter Sprachtelefonie sowie M2M-An-
wendungen (Machine-to-Machine-Anwendungen) bestehen. Andererseits werde die Nutzung
mobiler Datendienste steigen, wobei insbesondere Dienste mit hohen Datenraten wie etwa
Video-Dienste für die weitere Entwicklung relevant seien.
Frage 2:
„Wie stellen sich die Teilnehmer- und Verkehrsentwicklungen in Deutschland kurz-, mittel-
und langfristig dar?“
Überwiegend erwarten die Kommentatoren ein starkes Wachstum sowohl der Teilnehmer-
zahlen als auch der Verkehrsmengen. Die Teilnehmerzahlen im Bereich UMTS/LTE sowie
der Umsatz von Datenmengen werden durch den starken Absatz von breitbandfähigen End-
geräten zunehmen. Nicht zuletzt durch die dynamische Entwicklung im Bereich der M2M-An-
wendungen würden trotz der zunehmenden Breitbandnutzung weiterhin GSM-Nutzungen
nachgefragt.
Frage 3:
„Wie wird das zukünftige Nutzerverhalten in Bezug auf Datenmengen für die einzelnen
Dienste eingeschätzt?“
Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass das Nutzerverhalten nachfragegesteuert sei und
den jeweils bestehenden technologischen Möglichkeiten der Endgeräte folge. Es bestehe ei-
ne Entwicklung von stationärem und quasi-stationärem Nutzerverhalten in Richtung einer
mobilen Datennutzung, wobei sich gleichzeitig Intensität und Datenmenge der Nutzung stark
Bonn, 21. November 2012
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22 2012 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3967
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erhöhen würden. Andererseits wird von einigen Kommentatoren darauf hingewiesen, dass
letztlich das Wachstum der Datenmengen durch die Zahlungsbereitschaft begrenzt sei.
Frage 4:
„Welche Datenraten werden zukünftig pro Zelle benötigt, um die nachgefragten Dienste
unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsparameter anbieten zu können? Wie viele
Nutzer können dabei bedient werden?“
Konkrete Aussagen über spezifische Datenraten trafen die Kommentatoren ganz überwie-
gend nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die benötigten Datenmengen je Zelle stark an-
hand der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer einer Zelle, der Art des genutzten Endgerätes und
Dienstes sowie der Lage der Zelle variieren würden. Die Kapazitäten der Zellen würden da-
her so dimensioniert, dass die Kundenerwartung nach hinreichender Datenübertragungsge-
schwindigkeit erfüllt werde.
Frage 5:
„Welche Faktoren liegen den Einschätzungen zu den Fragen 1 bis 4 zugrunde?“
Die überwiegende Zahl der Kommentatoren legt den Fragen eins bis vier als Faktoren die
steigenden Teilnehmerzahlen, den zunehmenden Einsatz von Geräten wie Smartphones, die
Nutzung von Zweit- und Drittgeräten, die Konvergenz von Festnetz und Mobilfunk und die
Nutzung neuer breitbandiger Technologien zugrunde.
Frage 6:
„Wie werden die dem Report ITU-R M.2243 zugrunde liegenden Einschätzungen im
Hinblick auf den deutschen Markt beurteilt?“
Die Kommentatoren teilen überwiegend die Einschätzungen des ITU-Reports M.2243. Diese
würden auch für den deutschen Markt zutreffen. Einige Kommentatoren weisen dagegen auf
Unsicherheiten bezüglich der Prognosen hin. Sie vermuten eine Begrenzung des
Datenverkehrswachstums durch beschränkte Zahlungsbereitschaft der Nutzer und weisen
auf die physikalischen Grenzen bei der technischen Entwicklung hin.
Frage 7:
„Welche technologischen Entwicklungen mit welchen Leistungsmerkmalen werden im Pro-
gnosezeitraum erwartet?“
Der überwiegende Teil der Kommentatoren nennt LTE (mit bis zu 100 MBit/s) und LTE-
Advanced (mit bis zu 1 GBit/s oder mehr) als wesentliche technologische Entwicklungen.
Weiterhin werden HSPA+ / Evolution, der Supplemental Downlink (SDL), die Kombination
von Makro-, Piko- und Femtozellen, Antennentechnologien wie MIMO (Multiple Input Multiple
Output) sowie die Bündelung von Trägerfrequenzen (Carrier-Aggregation) als relevante Ent-
wicklungen im Prognosezeitraum genannt.
Frage 8:
„Welchen Einfluss haben diese technologischen Entwicklungen auf realisierbare Daten-
raten und Datenvolumina?“
Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass durch LTE eine realisierbare Datenrate von
100 Mbit/s pro 20-MHz-Kanal gegeben sei, wobei durch zusätzliche Carrier-Aggregation und
MIMO Datenraten von 300 MBit/s bis zu 1 GBit/s erreicht werden könnten. LTE-Advanced
Bonn, 21. November 2012
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könne mit einer möglichen Carrier-Aggregation von 100 MHz Bandbreite wesentlich höhere
Datenraten bis über 1 GBit/s erreichen.
Frage 9:
„In welcher Weise können die technologischen Entwicklungen im Markt die Realisierung
der politischen Zielsetzung nach 50 MBit/s für den Verbraucher im Sinne der Breitband-
strategie der Bundesregierung unterstützen?“
Im Wesentlichen wird darauf hingewiesen, dass LTE und LTE-Advanced einen wesentlichen
Anteil an der Erreichung der Ziele der Breitbandstrategie des Bundes haben könnten, da die-
se Technologien leistungsfähiger seien und durch eine weiter verbesserte Spektrumseffi-
zienz gerade für die Versorgung in der Fläche einen zentralen Baustein der Strategie bilde-
ten. Auch seien weitere Möglichkeiten der Kapazitätssteigerung wie etwa die Standortver-
dichtung, Mehrfachsektorisierung und verbesserte Antennensysteme gegeben. Jedoch sei
insbesondere die Standortverdichtung wegen mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung nur
eingeschränkt durchführbar. Insbesondere zusätzliches Spektrum unterhalb 790 MHz sei
nach der Ansicht des Großteils der Kommentatoren zur schnellen und gleichzeitig wirtschaft-
lichen Kapazitätserhöhung am besten geeignet. Darüber hinaus wurde die Breitstellung von
weiterem Spektrum für den drahtlosen Netzzugang gefordert. Es wurde jedoch auch geäu-
ßert, dass das unterhalb 1 GHz denkbare Spektrum begrenzt sei und alleine nicht ausreiche,
um den prognostizierten Bedarf zu decken.
Frage 10:
„Inwieweit können Optimierungen bestehender Netzinfrastrukturen zur Realisierung der
Ziele der Breitbandstrategie beitragen?“
Als Optimierungspotenzial bestehender Netzinfrastrukturen zur Realisierung der Ziele der
Breitbandstrategie wurde von den Kommentatoren auf Möglichkeiten der Netzverdichtung
(bis hin zu Small Cells), den Einsatz von neuen Übertragungstechniken (HSPA+, LTE, LTE-
Advanced), dementsprechende technische Weiterentwicklung (Carrier-Aggregation, MIMO,
Beamforming), Mehrfachsektorisierung bestehender Mobilfunkstandorte und den weiteren
Ausbau und der Optimierung der Glasfasernetze, Breitbandnetze (Standard DOCSIS 3.0),
DSL-Netze (VDSL-Vectoring) und Richtfunkinfrastruktur hingewiesen. Weiterhin wurde die
Bereitstellung zusätzlichen Spektrums gefordert.
Frage 11:
„Welchen Beitrag kann der Einsatz von Frequenzen, die der Allgemeinheit zugeteilt sind,
leisten?“
Ein Großteil der Kommentatoren betrachtet den flächendeckenden Einsatz von allgemein
zugeteilten Frequenzen als ungeeignet, da etwa die Nutzung dieser Frequenzen (wie z. B.
WLAN) auf die Verfügbarkeit eines Rückkanals angewiesen und daher allenfalls in Gebieten
mit bereits bestehender hinreichender (Glasfaser-) Anbindung (wie in Städten) praktikabel
sei. Zudem könne wegen der geringen Reichweite von Hotspots und den wegen der nicht-
exklusiven Zuteilung zu erwartenden Störungen keine hinreichende Qualität für den Nutzer
angeboten werden. Einige Kommentatoren betrachten die der Allgemeinheit zugeteilten Fre-
quenzen als sinnvolle Ergänzung und befürworten deren Einsatz.
Bonn, 21. November 2012