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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2012                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –           3959


Mitteilung Nr. 953/2012                                               Mitteilung Nr. 954/2012

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;                                     §§ 10 und 24 VwVfG;

Antrag der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG auf Genehmi-                Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in
gung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit ICAs             dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutsch-
                                                                      land GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs-
Die Antragstellerin beantragt:                                        leistungen in ihrem Mobilfunknetz

     1.   für den Genehmigungszeitraum ab dem 01.12.2012 für          Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
          die Leistungen der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG           gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom
          im Zusammenhang mit Interconnectionanschlüssen Ent-         Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminie-
          gelte in dergleichen Höhe, wie sie durch die Telekom        rungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses
          Deutschland GmbH für die äquivalente Leistungen bean-       Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche
          tragt werden.                                               Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. herun-
                                                                      tergeladen werden kann.
          Sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Zu-
          gangsleistungen auf Zugangsinfrastrukturen mit höheren      Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-
          Anteilen an gemeinsam genutzter Infrastruktur (z.B.         12/084 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in
          FTTC, FTTB) ein höheres Entgelt als das der Telekom         deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
          gewährt werden, beantragen wir, uns nach dem Ver-           schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
          gleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleich-   E-Mail-Adresse:
          bare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zuzuspre-
          chen                                                        BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de

     2.   die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte im Eilverfah-    Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.
          ren, da zu Beginn des in Rede stehenden Genehmi-
          gungsverfahrens das erforderliche Konsultations- und        Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
          Konsolidierungsverfahren aller Voraussicht nach noch        sichtigt werden.
          nicht abgeschlossen sein wird.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-12/116 geführt.
                                                                      BK3a-12/084
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /         Mitteilung Nr. 955/2012
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
                                                                      §§ 10 und 24 VwVfG;
Wir bitten wegen der Vergleichbarkeit mit den parallel stattfin-
denden Verfahren BK3d-12/090 bis /099 von Beiladungsanträ-            Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in
gen abzusehen. Auf die Durchführung einer öffentlichen mündli-        dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Vodafone D2 GmbH
chen Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 soll ebenso                auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in
verzichtet werden.                                                    ihrem Mobilfunknetz

                                                                      Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
                                                                      gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Vodafone D2
- BK3d-12/116 -                                                       GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen
                                                                      in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Inter-
                                                                      net der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle /
                                                                      Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden
                                                                      kann.

                                                                      Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-
                                                                      12/085 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in
                                                                      deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
                                                                      schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
                                                                      E-Mail-Adresse:

                                                                      BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de

                                                                      Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.

                                                                      Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
                                                                      sichtigt werden.



                                                                      BK3a-12/085




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3960                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   22 2012


Mitteilung Nr. 956/2012                                               Mitteilung Nr. 958/2012

§§ 10 und 24 VwVfG;                                                   Szenarien zur künftigen Bereitstellung von Frequenzen in den
                                                                      Bereichen 900 MHz und 1800 MHz und in weiteren Frequenz-
Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in           bereichen;
dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk
GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminie-              (Szenarienpapier Projekt 2016)
rungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
                                                                      - Aktenzeichen: BK1-11/003
Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der E-Plus Mobilfunk      Die Bundesnetzagentur untersucht zurzeit die regulatorischen
GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs-         Handlungsmöglichkeiten für eine Bereitstellung der Frequenzen in
leistungen in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses Amtsblat-      den 900/1800-MHz-Bändern (ehemalige GSM-Frequenzen) und
tes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informati-   weiterer Frequenzen.
onsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen
werden kann.                                                          Aufgrund der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen und zur
                                                                      Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit veröffentlicht die Bundes-
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-              netzagentur die Szenarien im Rahmen einer schriftlichen Anhö-
12/086 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in       rung.
deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende           Die interessierten Kreise werden hiermit zur Stellungnahme bis
E-Mail-Adresse:                                                       zum 31. Januar 2013 aufgerufen.

BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de                                  Die Bundesnetzagentur wird rechtzeitig, d. h. etwa drei Jahre vor
                                                                      dem Ende der jetzigen Befristung der Frequenzen in den
Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.                       900/1800-MHz-Bändern, eine Entscheidung über die künftige Ertei-
                                                                      lung der Frequenznutzungsrechte treffen.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
sichtigt werden.

                                                                      BK1-11/003

BK3a-12/086




Mitteilung Nr. 957/2012

§§ 10 und 24 VwVfG;

Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in
dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telefonica Germany
GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Terminie-
rungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz

Hiermit wird veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmi-
gung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telefonica Ger-
many GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Termi-
nierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz ab Erscheinen dieses
Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche
Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. herun-
tergeladen werden kann.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-
12/087 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in
deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Be-
schlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende
E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultationsverfahren@BNetzA.de

Das Konsultationsverfahren endet am 19.12.2012.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berück-
sichtigt werden.



BK3a-12/087




                                                                                                              Bonn, 21. November 2012
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                                                Szenarien


                                                       zur

                    künftigen Bereitstellung von Frequenzen

                     in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz
                        und in weiteren Frequenzbereichen


                          (Szenarienpapier Projekt 2016)
                                                  BK1-11/003




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                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                                                   2



       Inhalt




       1. Einleitung


       2. Überblick über das Bedarfsermittlungsverfahren


       3. Stellungnahmen zum Analysepapier


       4. Öffentliche Sitzung der Bundesnetzagentur vom 09.11.2012


       5. Frequenzbereiche für den Breitbandausbau


       6. Szenarien


                Szenario 1:        Verlängerung


                Szenario 2:        Vergabeverfahren 900/1800 MHz


                Szenario 3:        Vergabeverfahren 900/1800 MHz Plus


                Szenario 4:        Gesamtvergabe 2025


       7. Weiteres Vorgehen




                                                                                            Bonn, 21. November 2012
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                                                              3


        1         Einleitung
        Die Bundesnetzagentur untersucht zurzeit die regulatorischen Handlungsmöglichkeiten für
        eine Bereitstellung der Frequenzen in den 900/1800-MHz-Bändern, für die die Nutzungs-
        rechte im Jahr 2016 auslaufen. Der abstrakte Handlungsrahmen kann vorbehaltlich einer Ab-
        wägung der Regulierungsziele und Prognoseentscheidung darüber, ob für Frequenzzutei-
        lungen in ausreichendem Umfang verfügbare Frequenzen vorhanden sind, im Wesentlichen
        die Möglichkeiten der Verlängerung gemäß § 55 Abs. 9 (Telekommunikationsgesetz – TKG)
        oder der (Neu-)Vergabe der Frequenzen gemäß § 55 Abs. 3 und 10 sowie § 61 TKG umfas-
        sen.
        Ihrer Prognoseentscheidung legt die Präsidentenkammer nach umfassenden Sachverhalts-
        ermittlungen alle Tatsachen zugrunde, die zur Klärung der Verfügbarkeit von ausreichendem
        Frequenzspektrum zum Zeitpunkt der Vergabe von Belang sind. Sie berücksichtigt dabei so-
        wohl die Bedarfsanmeldungen interessierter Unternehmen als auch die künftigen marktlichen
        und technologischen Entwicklungen.
        Zur Gewährleistung eines objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens
        hat die Kammer im Dezember 2011 ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren für die Fre-
        quenzbereiche 900 MHz und 1800 MHz eingeleitet und im April 2012 die interessierte Öffent-
        lichkeit zu einem Fragenkatalog über absehbare marktliche und technologische Entwicklung-
        en sowie Faktoren der angemessenen Frequenzausstattung angehört (Analysepapier, Amts-
        blatt der Bundesnetzagentur Nr.8/2012, Mit-Nr. 275/2012, S. 1150)).
        Überwiegend wird in den Stellungnahmen zum Analysepapier die Einbeziehung der weiteren
        Marktentwicklung und der Nachfrage nach breitbandigen funkgestützten Anwendungen für
        die Untersuchung der Frequenzbedarfe für den drahtlosen Netzzugang ab 2017 in den Fre-
        quenzbändern 900 MHz / 1800 MHz begrüßt. Mittel- bis langfristig sei eine Gesamtbetrach-
        tung der verschiedenen Frequenzbänder und Einbeziehung aller verfügbaren und geeigne-
        ten Frequenzen im Bereich 470 MHz bis 3,8 GHz notwendig. Auch sei eine kurze zeitliche
        Staffelung einer Vielzahl von Vergabeverfahren / Zuteilungsverfahren mit Blick auf sukzes-
        sive Auslaufzeitpunkte von Frequenzzuteilungen (Auslaufen der Zuteilungen 2016 (GSM),
        2020 (UMTS), 2021 (BWA), 2025 (Auktion 2010)) und ggf. weitere Zeitpunkte (Ergebnis der
        WRC 2015) nicht angezeigt. Das exponenzielle Wachstum der Datenverkehre im Mobilfunk
        durch die zunehmende Nutzung mobiler Breitbanddienste erfordere eine langfristig angeleg-
        te Frequenzpolitik.
        Kurzfristig wird jedoch insbesondere von Marktteilnehmern eine schnellstmögliche Verlänge-
        rung und Flexibilisierung der Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz unab-
        hängig von der Frage der Knappheit dieser Frequenzen für einen angemessenen Zeitraum
        gefordert.
        Die Präsidentenkammer hat im Rahmen ihres Bedarfsermittlungsverfahrens neben der Be-
        wertung der bereits erfolgten Bedarfsanmeldungen die zukünftigen marktlichen und techni-
        schen Entwicklungen in ihre Entscheidung einzubeziehen und hierzu ein Konzept für eine
        vorausschauende Frequenzregulierung zu entwickeln, um dem Markt die Ressource Fre-
        quenz nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- bis langfristig bereitstellen zu können. Im
        Rahmen einer solchen Konzeption sind die Regulierungsziele zu berücksichtigen und ange-
        messen abzuwägen.
        Auf der Grundlage der telekommunikationsrechtlichen Vorgaben und der bekundeten
        Interessen ergeben sich verschiedene Szenarien für eine Bereitstellung der 900/1800-MHz-
        Frequenzen.
        Insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Verbraucherinteressen gilt es bei der Betrach-
        tung von Szenarien sowohl dem Interesse der Verbraucher nach einer flächendeckenden
        Versorgung mit Mobilfunk (insbesondere Sprachtelefonie) als auch der wachsenden Nach-
        frage nach breitbandigen mobilen Diensten Rechnung zu tragen. Das auch mit der Breit-
        bandstrategie des Bundes verfolgte Ziel, den Ausbau von hochleistungsfähigen Telekommu-
        nikationsnetzen zu beschleunigen, erfordert eine proaktive Frequenzregulierung. Hierbei gilt


Bonn, 21. November 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   es auch im Sinne der Förderung des Wettbewerbs sicherzustellen, dass die entsprechenden
   Ressourcen in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zur Verfü-
   gung gestellt werden und die Frequenzen auch effizient nutzbar sind und entsprechend ge-
   nutzt werden. Dabei ist auch mit Blick auf weiteres Spektrum den Belangen des Rundfunks,
   aber auch nicht-öffentlicher Funkanwendungen (z. B. drahtloser Mikrofone) und der Behör-
   den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), angemessen Rechnung zu tragen.
   Im Spannungsfeld zwischen den vorgetragenen Interessen nach schnellstmöglicher Pla-
   nungssicherheit im Hinblick auf die Zuteilung der zunächst auslaufenden Frequenzen im Be-
   reich 900/1800 MHz und der Forderung nach einer Gesamtbetrachtung der verschiedenen
   Frequenzbänder und/oder Einbeziehung aller verfügbaren und geeigneten Frequenzen zur
   Flächen- und Kapazitätsversorgung für funkgestützte breitbandige Netzzugänge gilt es im
   Sinne einer vorhersehbaren Regulierung ein geeignetes Verfahren für die Zuteilung der Fre-
   quenzen bereitzustellen.
   Die schriftliche Anhörung zu den Frequenzbedarfen wurde wegen der Komplexität der regu-
   latorischen Fragestellungen in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 9. November
   2012 noch einmal vertieft (vgl. Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 05.09.2012, Mit.-Nr.
   614/2012). Es wurden erste Eindrücke und denkbare Schlussfolgerungen der Bundesnetz-
   agentur aus den schriftlichen Kommentierungen und mögliche Szenarien für die Zuteilung
   der Frequenzen mit den interessierten Kreisen diskutiert. Wegen der Bedeutung der zu tref-
   fenden Entscheidungen und zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit veröffentlicht die
   Präsidentenkammer neben einem Überblick über die bisherigen schriftlichen Stellungnah-
   men zum Analysepapier die Szenarien zum Zweck der schriftlichen Anhörung – auch der in-
   teressierten Kreise der Öffentlichkeit.
   Die interessierten Kreise werden hiermit zur Stellungnahme aufgerufen. Die Stellungnahmen
   sind in deutscher Sprache

                                        bis zum 31. Januar 2013,

   in Schriftform bei der
                   Bundesnetzagentur
                   Referat 212
                   Tulpenfeld 4
                   53113 Bonn

   und
   elektronisch im Word- (oder Word-kompatibel) oder PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken
   muss zugelassen sein) an
                   E-Mail: referat212@bnetza.de

   einzureichen.
   Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetz-
   agentur zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist bei der Einreichung der Kommentare das
   Einverständnis mit einer Veröffentlichung zu erklären. Falls die Stellungnahme Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse enthält, ist zusätzlich eine zur Veröffentlichung bestimmte „ge-
   schwärzte Fassung“ einzureichen.
   Die Kammer beabsichtigt, in einem nächsten Schritt einen auf dem Ergebnis des Bedarfser-
   mittlungsverfahrens und der schriftlichen Anhörung zu den Szenarien beruhenden Entwurf
   einer Entscheidung über die künftige Erteilung der Frequenznutzungsrechte in den Fre-
   quenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz öffentlich zur Anhörung zu stellen. Wie die Kammer




                                                                                                    Bonn, 21. November 2012
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        bereits in Aussicht gestellt hat, wird sie rechtzeitig, d. h. etwa drei Jahre vor dem Ende der
        jetzigen Befristung, eine Entscheidung treffen.


        2         Überblick über das Bedarfsermittlungsverfahren
        In den Bereichen von 880 – 915 MHz und von 925 – 960 MHz sowie von 1725 – 1785 MHz
        und von 1820 – 1880 MHz sollen für den drahtlosen Netzzugang folgende ab dem 1. Januar
        2017 verfügbare Frequenzspektren bereitgestellt werden:


         Frequenz-
                          Frequenzbereich                                              Umfang
         band
         900 MHz          880 – 915 MHz und 925 – 960 MHz                              2 x 35 MHz
         1800 MHz         1725 – 1730,1 MHz und 1820 – 1825,1 MHz                      2 x 5,1 MHz
                          1735,1 – 1758,1 MHz und 1830,1 – 1853,1 MHz                  2 x 23 MHz
                          1763,1 – 1785 MHz und 1858,1 – 1880 MHz                      2 x 21,9 MHz
        Tabelle 1


        Danach stehen in den beiden Frequenzbändern künftig verfügbare Frequenzspektren im
        Umfang von insgesamt 170 MHz für Zuteilungen bereit.
        Im Bedarfsermittlungsverfahren haben sechs Unternehmen Frequenzbedarfe angemeldet
        beziehungsweise angekündigt. In der folgenden Tabelle sind die Bedarfsanmeldungen für
        die beiden Frequenzbänder zusammengefasst, die in der Summe rein rechnerisch das ver-
        fügbare Spektrum übersteigen:


         Frequenz-                                                                      Summe der Bedarfs-
                          Umfang des verfügbaren Frequenzspektrums
         band                                                                             anmeldungen
         900 MHz          2 x 35 MHz                                                   ca. 2 x 55 MHz

         1800 MHz         2 x 50 MHz                                                   ca. 2 x 80 MHz
        Tabelle 2


        In der Summe übersteigen die Bedarfsanmeldungen für das 900-MHz-Band das verfügbare
        Spektrum um 40 MHz. Die Bedarfsanmeldungen für das 1800-MHz-Band übersteigen in der
        Summe das verfügbare Spektrum um 60 MHz.
        Zur Interessenlage ist im Wesentlichen festzustellen, dass die jetzigen GSM-Netzbetreiber,
        denen bislang die Frequenzen zugeteilt sind, Frequenzbedarfe angemeldet haben. Diese
        Interessen laufen hauptsächlich darauf hinaus, schnellstmöglich Planungs- und Investitions-
        sicherheit im Wege einer Verlängerung der Frequenznutzungsrechte und eine Flexibilisie-
        rung der Zuteilungen zu erlangen. Überwiegend erwarten die Netzbetreiber eine mittelfristig
        gleichbleibend hohe Nachfrage nach GSM-Mobilfunkdienstleistungen. Neben der mittelfristi-
        gen Fortführung des GSM-Netzbetriebes wird je nach Frequenzbereich ein kurz- oder mittel-
        bis langfristiger Frequenzbedarf für den Betrieb von LTE-Systemen gesehen.
        Darüber hinaus haben weitere Unternehmen ihr Interesse an künftigen Frequenznutzungen
        in den Bereichen 900/1800 MHz geltend gemacht.




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   3          Stellungnahmen zum Analysepapier
   Um die Sach- und Interessenlage in einem offenen, transparenten und umfassenden Diskurs
   mit allen interessierten Kreisen zu ergründen, hat die Bundesnetzagentur am 2. Mai 2012
   durch die Veröffentlichung eines Analysepapiers der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben,
   Tatsachen und Prognosen zu kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungen im Bereich des
   drahtlosen Netzzugangs vorzubringen und Aussagen zu einem hierfür erforderlichen Fre-
   quenzumfang zu treffen.
          Analysepapier, veröffentlicht im ABl. Bundesnetzagentur 8/2012 vom 2. Mai 2012, Mit.-
          Nr. 275/2012, S, 1150 ff. und im Internet
          (www.bundesnetzagentur.de/DrahtloserNetzzugang)
   Um die Diskussion zu strukturieren, hat die Präsidentenkammer einen Fragenkatalog entwi-
   ckelt und zur Stellungnahme bis zum 3. Juli 2012 aufgerufen.
   Von der Gelegenheit der Stellungnahme zum Analysepapier haben dreizehn Kommentato-
   ren, darunter insbesondere Mobilfunknetzbetreiber, Hersteller, Vertreter des öffentlichen
   Rundfunks und Interessenverbände, Gebrauch gemacht (veröffentlicht auf der Internetseite
   der Bundesnetzagentur; www.bundesnetzagentur.de/DrahtloserNetzzugang).
   Im Wesentlichen wurde zu den Kernfragen des Analysepapiers Folgendes vorgetragen:


        Frage 1:

       „Wie wird die kurz-, mittel- bis langfristige (z. B. in einem Zeitraum von 5, 10 bis 15 Jahren)
       Diensteentwicklung auf Anwenderebene insbesondere Endverbraucherebene für den deut-
       schen Markt eingeschätzt?“
   Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass eine stark steigende Diensteentwicklung durch die
   Konvergenz von Festnetz und Mobilfunk sowie die steigende Nutzung mobiler breitbandfä-
   higer Endgeräte wie Smartphones und Tablet-PCs angetrieben werde. Einerseits würde mit-
   telfristig weiterhin ein starker Bedarf nach GSM-basierter Sprachtelefonie sowie M2M-An-
   wendungen (Machine-to-Machine-Anwendungen) bestehen. Andererseits werde die Nutzung
   mobiler Datendienste steigen, wobei insbesondere Dienste mit hohen Datenraten wie etwa
   Video-Dienste für die weitere Entwicklung relevant seien.


        Frage 2:

       „Wie stellen sich die Teilnehmer- und Verkehrsentwicklungen in Deutschland kurz-, mittel-
       und langfristig dar?“
   Überwiegend erwarten die Kommentatoren ein starkes Wachstum sowohl der Teilnehmer-
   zahlen als auch der Verkehrsmengen. Die Teilnehmerzahlen im Bereich UMTS/LTE sowie
   der Umsatz von Datenmengen werden durch den starken Absatz von breitbandfähigen End-
   geräten zunehmen. Nicht zuletzt durch die dynamische Entwicklung im Bereich der M2M-An-
   wendungen würden trotz der zunehmenden Breitbandnutzung weiterhin GSM-Nutzungen
   nachgefragt.

        Frage 3:

       „Wie wird das zukünftige Nutzerverhalten in Bezug auf Datenmengen für die einzelnen
       Dienste eingeschätzt?“
   Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass das Nutzerverhalten nachfragegesteuert sei und
   den jeweils bestehenden technologischen Möglichkeiten der Endgeräte folge. Es bestehe ei-
   ne Entwicklung von stationärem und quasi-stationärem Nutzerverhalten in Richtung einer
   mobilen Datennutzung, wobei sich gleichzeitig Intensität und Datenmenge der Nutzung stark


                                                                                                     Bonn, 21. November 2012
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        erhöhen würden. Andererseits wird von einigen Kommentatoren darauf hingewiesen, dass
        letztlich das Wachstum der Datenmengen durch die Zahlungsbereitschaft begrenzt sei.

            Frage 4:

          „Welche Datenraten werden zukünftig pro Zelle benötigt, um die nachgefragten Dienste
          unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsparameter anbieten zu können? Wie viele
          Nutzer können dabei bedient werden?“
        Konkrete Aussagen über spezifische Datenraten trafen die Kommentatoren ganz überwie-
        gend nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die benötigten Datenmengen je Zelle stark an-
        hand der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer einer Zelle, der Art des genutzten Endgerätes und
        Dienstes sowie der Lage der Zelle variieren würden. Die Kapazitäten der Zellen würden da-
        her so dimensioniert, dass die Kundenerwartung nach hinreichender Datenübertragungsge-
        schwindigkeit erfüllt werde.

            Frage 5:

          „Welche Faktoren liegen den Einschätzungen zu den Fragen 1 bis 4 zugrunde?“
        Die überwiegende Zahl der Kommentatoren legt den Fragen eins bis vier als Faktoren die
        steigenden Teilnehmerzahlen, den zunehmenden Einsatz von Geräten wie Smartphones, die
        Nutzung von Zweit- und Drittgeräten, die Konvergenz von Festnetz und Mobilfunk und die
        Nutzung neuer breitbandiger Technologien zugrunde.

            Frage 6:

          „Wie werden die dem Report ITU-R M.2243 zugrunde liegenden Einschätzungen im
          Hinblick auf den deutschen Markt beurteilt?“
        Die Kommentatoren teilen überwiegend die Einschätzungen des ITU-Reports M.2243. Diese
        würden auch für den deutschen Markt zutreffen. Einige Kommentatoren weisen dagegen auf
        Unsicherheiten bezüglich der Prognosen hin. Sie vermuten eine Begrenzung des
        Datenverkehrswachstums durch beschränkte Zahlungsbereitschaft der Nutzer und weisen
        auf die physikalischen Grenzen bei der technischen Entwicklung hin.

            Frage 7:

          „Welche technologischen Entwicklungen mit welchen Leistungsmerkmalen werden im Pro-
          gnosezeitraum erwartet?“
        Der überwiegende Teil der Kommentatoren nennt LTE (mit bis zu 100 MBit/s) und LTE-
        Advanced (mit bis zu 1 GBit/s oder mehr) als wesentliche technologische Entwicklungen.
        Weiterhin werden HSPA+ / Evolution, der Supplemental Downlink (SDL), die Kombination
        von Makro-, Piko- und Femtozellen, Antennentechnologien wie MIMO (Multiple Input Multiple
        Output) sowie die Bündelung von Trägerfrequenzen (Carrier-Aggregation) als relevante Ent-
        wicklungen im Prognosezeitraum genannt.

            Frage 8:

          „Welchen Einfluss haben diese technologischen Entwicklungen auf realisierbare Daten-
          raten und Datenvolumina?“
        Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass durch LTE eine realisierbare Datenrate von
        100 Mbit/s pro 20-MHz-Kanal gegeben sei, wobei durch zusätzliche Carrier-Aggregation und
        MIMO Datenraten von 300 MBit/s bis zu 1 GBit/s erreicht werden könnten. LTE-Advanced



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   könne mit einer möglichen Carrier-Aggregation von 100 MHz Bandbreite wesentlich höhere
   Datenraten bis über 1 GBit/s erreichen.

        Frage 9:

       „In welcher Weise können die technologischen Entwicklungen im Markt die Realisierung
       der politischen Zielsetzung nach 50 MBit/s für den Verbraucher im Sinne der Breitband-
       strategie der Bundesregierung unterstützen?“
   Im Wesentlichen wird darauf hingewiesen, dass LTE und LTE-Advanced einen wesentlichen
   Anteil an der Erreichung der Ziele der Breitbandstrategie des Bundes haben könnten, da die-
   se Technologien leistungsfähiger seien und durch eine weiter verbesserte Spektrumseffi-
   zienz gerade für die Versorgung in der Fläche einen zentralen Baustein der Strategie bilde-
   ten. Auch seien weitere Möglichkeiten der Kapazitätssteigerung wie etwa die Standortver-
   dichtung, Mehrfachsektorisierung und verbesserte Antennensysteme gegeben. Jedoch sei
   insbesondere die Standortverdichtung wegen mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung nur
   eingeschränkt durchführbar. Insbesondere zusätzliches Spektrum unterhalb 790 MHz sei
   nach der Ansicht des Großteils der Kommentatoren zur schnellen und gleichzeitig wirtschaft-
   lichen Kapazitätserhöhung am besten geeignet. Darüber hinaus wurde die Breitstellung von
   weiterem Spektrum für den drahtlosen Netzzugang gefordert. Es wurde jedoch auch geäu-
   ßert, dass das unterhalb 1 GHz denkbare Spektrum begrenzt sei und alleine nicht ausreiche,
   um den prognostizierten Bedarf zu decken.

        Frage 10:

       „Inwieweit können Optimierungen bestehender Netzinfrastrukturen zur Realisierung der
       Ziele der Breitbandstrategie beitragen?“
   Als Optimierungspotenzial bestehender Netzinfrastrukturen zur Realisierung der Ziele der
   Breitbandstrategie wurde von den Kommentatoren auf Möglichkeiten der Netzverdichtung
   (bis hin zu Small Cells), den Einsatz von neuen Übertragungstechniken (HSPA+, LTE, LTE-
   Advanced), dementsprechende technische Weiterentwicklung (Carrier-Aggregation, MIMO,
   Beamforming), Mehrfachsektorisierung bestehender Mobilfunkstandorte und den weiteren
   Ausbau und der Optimierung der Glasfasernetze, Breitbandnetze (Standard DOCSIS 3.0),
   DSL-Netze (VDSL-Vectoring) und Richtfunkinfrastruktur hingewiesen. Weiterhin wurde die
   Bereitstellung zusätzlichen Spektrums gefordert.

        Frage 11:

       „Welchen Beitrag kann der Einsatz von Frequenzen, die der Allgemeinheit zugeteilt sind,
       leisten?“
   Ein Großteil der Kommentatoren betrachtet den flächendeckenden Einsatz von allgemein
   zugeteilten Frequenzen als ungeeignet, da etwa die Nutzung dieser Frequenzen (wie z. B.
   WLAN) auf die Verfügbarkeit eines Rückkanals angewiesen und daher allenfalls in Gebieten
   mit bereits bestehender hinreichender (Glasfaser-) Anbindung (wie in Städten) praktikabel
   sei. Zudem könne wegen der geringen Reichweite von Hotspots und den wegen der nicht-
   exklusiven Zuteilung zu erwartenden Störungen keine hinreichende Qualität für den Nutzer
   angeboten werden. Einige Kommentatoren betrachten die der Allgemeinheit zugeteilten Fre-
   quenzen als sinnvolle Ergänzung und befürworten deren Einsatz.




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