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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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          wie breitbandige stationäre Funklösungen. Geschäftskunden verwenden, in Abhängigkeit
          von der Größe des Unternehmens bzw. des Standortes, die gleichen Anschlusstypen, ggf.
          als Teil eines individuellen Gesamtvertrages37.

          Auch die Analyse der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Preis- und Angebots-
          listen begründet ebenfalls keine Differenzierung des Marktes in Privat- und Geschäftskun-
          densegmente. Eine große Zahl von Anbietern bietet demnach keine gesonderten Preis- und
          Angebotsblätter für private und geschäftliche Nachfrager an. Diejenigen Unternehmen, die
          sich auf das Geschäftskundensegment spezialisiert haben, geben teilweise selbst an, dass
          auch in diesem Bereich zumeist Standardprodukte vertrieben werden, die ggf. durch Rah-
          menverträge kombiniert oder durch zusätzliche Leistungen (z. B. intensivere Kundenbetreu-
          ung) ergänzt werden. Eine Veränderung der Marktbedingungen in den letzten Jahren, die
          eine Trennung von Privat- und Geschäftskundenmärkten begründen würde, ist somit nicht zu
          erkennen. Vielmehr ist auch weiterhin damit zu rechnen, dass die beiden Kundensegmente
          zukünftig noch stärker zusammenwachsen, da sowohl Privatkunden als auch kleinere und
          mittlere Geschäftskunden verstärkt hochbitratige Breitbandanschlüsse, parallele Leitun-
          gen/Verbindungen sowie Bündelprodukte nachfragen und damit auch eine höhere Zahlungs-
          bereitschaft für Telekommunikationsprodukte verbunden sein dürfte.

          Die bisherige Einschätzung der Bundesnetzagentur, keine Abgrenzung von Märkten für so
          genannte Privat- und Geschäftkunden vorzunehmen, bleibt daher weiterhin bestehen.



          9.1.2      Unterteilung nach Schmalbandanschlussarten

          Die Kommission hat in ihrem Working Document ausgeführt, dass die nationalen Regulie-
          rungsbehörden auf der Grundlage nationaler Besonderheiten und in Übereinstimmung mit
          den Prinzipien des Wettbewerbsrechts eine weitere Segmentierung des Marktes durchführen
          können, sofern dies angemessen ist. So könnten z. B. unterschiedliche sachlich relevante
          Märkte für die verschiedenen Zugangsarten wie analoger Anschluss, ISDN-Basisanschluss
          und ISDN-PMx-Anschluss abgegrenzt werden, sofern festgestellt wird, dass keine oder nur
          eine sehr eingeschränkte Austauschbarkeit aus Nachfragersicht und Anbietersicht zwischen
          diesen Produkten besteht.38

          In ihren bisherigen Festlegungen wurde der Anschlussmarkt von der Bundesnetzagentur
          nicht nach verschiedenen schmalbandigen Anschlussarten segmentiert. Zwar konnte aus
          Nachfragersicht keine eindeutige Feststellung hinsichtlich der Substituierbarkeit aller Arten
          von Schmalbandanschlüssen getroffen werden. Es bestand jedoch eine hohe Austauschbar-
          keit aus Anbietersicht.



          9.1.2.1 Analog- und ISDN-Basisanschlüsse

          Die vorherige Marktanalyse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Analog- und ISDN-
          Basisanschlüsse einem gemeinsamen Markt zuzurechnen sind. Eine Änderung der Markt-
          verhältnisse, die eine davon abweichende Einschätzung begründen würde, ist nicht erkenn-
          bar.


          Austauschbarkeit aus Nachfragersicht



          37
               Zur gesonderten Betrachtung kundenindividueller Gesamtverträge vergleiche Abschnitt 9.1.8.
          38
               Vgl. Commission Staff Working Document SEC(2007) 1483 final, Explanatory Note, S. 22f.

                                                                                                                     48


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       Sowohl analoge Anschlüsse als auch ISDN-Basisanschlüsse sind in Deutschland flächen-
       deckend verfügbar. ISDN-Basisanschlüsse und analoge Anschlüsse könnten zu einem Markt
       gehören, auch wenn sie sich in Einzelheiten wie Qualität und Preis voneinander unterschei-
       den, sofern sie dem gleichen Verwendungszweck dienen. Der Bedarf der Nachfrager ist da-
       rauf gerichtet, den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, der durch
       beide Anschlusstypen realisiert werden kann, zu erhalten. Für die Nachfrager ist dabei nach-
       rangig, welcher Anschlusstyp verwendet wird.

       Aus Sicht der Nachfrager sind die jeweils flächendeckend verfügbaren Analog- und ISDN-
       Basisanschlüsse auch weiterhin unverändert austauschbar. Dies ist nicht zuletzt – wie bisher
       auch – darauf zurückzuführen, dass eine Reihe von Wettbewerbern ISDN-Basisanschlüsse
       (auch im Paket mit einem DSL-Anschluss und/oder Pauschaltarifen) weiterhin zu Preisen
       anbietet, die den jeweiligen Preisen für Analoganschlüsse vergleichbar sind oder nur wenig
       darüber liegen. So wird zudem in den Angeboten der Wettbewerber teilweise gar nicht mehr
       angegeben, um welche Anschlusstypen es sich handelt. Teilweise werden die verwendeten
       Anschlusstypen in den Angeboten der Wettbewerber nicht auf den ersten Blick offensichtlich
       genannt. So wirbt beispielsweise die Telekom Deutschland GmbH auf ihrer Internetseite mit
       dem „Call Start“ Tarif, bei dem für weitere acht Euro im Monat eine zweite Leitung hinzuge-
       bucht werden kann. Erst in den Produktdetails wird der Kunde auf die Unterscheidung zwi-
       schen „Standard (analog)“ und „Universal (ISDN)“ hingewiesen, wobei eine Übersicht der
       Produktmerkmale die Entscheidung für die Kunden erleichtern soll.39

       Betrachtet man die Tarife der am Markt angebotenen Produkte, ist feststellbar, dass sich
       Analog- und ISDN-Basisanschlüsse preislich in einem vergleichbaren Rahmen bewegen.
       Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass durch die zunehmende Bündelung mit Verbindungs-
       leistungen, Internetnutzung sowie DSL-Anschluss und sonstigen Leistungen ein Vergleich
       nur eingeschränkt möglich ist, weil der „reine“ Anschlusspreis häufig nicht mehr zu ermitteln
       ist.

       So liegt z. B. der Preis des „Call Start Standard (analog)“ Produktes der Telekom Deutsch-
       land GmbH bei 17,95 Euro, während das „Call Start Universal (ISDN)“ Produkt für 25,95 Eu-
       ro angeboten wird.40 Die Preise der Wettbewerber liegen in einem vergleichbaren Rahmen,
       wobei häufig im Anschlusspreis sowohl der DSL-Anschluss als auch eine Flatrate für die
       Internetnutzung enthalten ist. Eine Reihe von Wettbewerbern bietet – wie oben bereits aus-
       geführt – nur eine Anschlussart an.

       Für die Mehrzahl der Endkunden ist es daher weder vom Verwendungszweck noch preislich
       ersichtlich bzw. nicht mehr von Bedeutung, ob es sich um einen Analog- oder ISDN-Basisan-
       schluss handelt.

       Ein vergleichbarer Preisrahmen, teilweise bezogen auf die Anschlussarten neutrale Werbung
       sowie Angebote, die sowohl über Analog- als auch über ISDN-Basisanschlüsse verfügbar
       sind, führen zu dem Ergebnis, dass diese beiden schmalbandigen Anschlusstypen aus Sicht
       der Nachfrager untereinander unverändert austauschbar sind. Diese Ansicht wird auch von
       der Mehrzahl der befragten Unternehmen geteilt.41

       Das Vorbringen von Vodafone zu einer nur in geringem Maße vorhandenen Austauschbar-
       keit von Analog- und ISDN-Anschlüsse aufgrund der unterschiedlichen Leistungsmerkmale
       überzeugt nicht. So steht für die Nachfrager – wie bereits ausgeführt – der gleiche Verwen-
       dungszweck, nämlich der Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, der
       durch beide Anschlusstypen realisiert werden kann, im Vordergrund. Für die Nachfrager ist
       es dabei unerheblich, welcher Anschlusstyp verwendet wird.

       39
          Stand: 20.07.2012.
       40
          Stand 20.07.2012.
       41
          Vgl. Abschnitt 4.1.1.

                                                                                                                     49


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          Austauschbarkeit aus Anbietersicht

          Im Rahmen der letzten Marktanalyse zum Anschlussmarkt ist die Bundesnetzagentur zu
          dem Ergebnis gelangt, dass eine Austauschbarkeit aus Anbietersicht für Analoganschlüsse
          und ISDN-Basisanschlüsse besteht.42

          Von denjenigen Anbietern, die im Rahmen des Auskunftsersuchens geantwortet haben, bie-
          ten 28 Unternehmen sowohl Analog- als auch ISDN-Basisanschlüsse auf dem Markt an. Le-
          diglich 5 Unternehmen bieten keine Analoganschlüsse, sondern ISDN-Basisanschlüsse bzw.
          ISDN-PMx-Anschlüsse an. Allerdings gibt die Mehrzahl der Unternehmen an, dass sie ihre
          Aktivitäten im Falle einer kleinen aber signifikanten Preiserhöhung im Bereich der schmal-
          bandigen Anschlussprodukte nicht verstärken (d. h. also nur Bestandskunden betreuen) bzw.
          keine schmalbandigen Anschlussprodukte neu auf dem Markt anbieten würden. Ein wesent-
          licher Grund dafür seien die geringen Margen, die aufgrund der hohen Vorleistungskosten zu
          erzielen seien.

          Aufgrund der vorgenannten Ausführungen geht die Bundesnetzagentur weiterhin davon aus,
          dass eine Austauschbarkeit von Analog- und ISDN-Basisanschlüssen aus Anbietersicht be-
          steht. Ein Anbieter, der einem Kunden bereits einen dieser beiden Anschlusstypen anbietet,
          wird auch den jeweils anderen Anschlusstyp anbieten können. Beispiel hierfür ist u. a. der
          „Call Start“ Tarif der Telekom Deutschland GmbH, der den Kunden wahlweise als Analogan-
          schluss oder als ISDN-Basisanschluss zur Verfügung gestellt werden kann.


          Wettbewerbsbedingungen

          Hinsichtlich der Anbieterstruktur ist festzuhalten, dass 28 Unternehmen sowohl Analog- als
          auch ISDN-Basisanschlüsse auf dem Markt anbieten. Lediglich fünf weitere – überwiegend
          regional tätige – Unternehmen bieten darüber hinaus ISDN-Basisanschlüsse an. Die hier
          vorgefundene Anbieterstruktur spricht somit für das Vorliegen von homogenen Wettbe-
          werbsbedingungen.

          Bei den Marktanteilen zeigt sich zwar, dass diejenigen der Telekom Deutschland GmbH im
          Bereich der Analoganschlüsse um [B. u. G.]. Allerdings ist bei einer dynamischen Betrach-
          tung dieser beiden Bereiche aufgrund der vergleichsweise konstanten Entwicklung dennoch
          nicht davon auszugehen, dass die Telekom Deutschland GmbH innerhalb des Beurteilungs-
          zeitraums in einem Bereich nicht mehr über beträchtliche Marktmacht verfügen würde. Die
          Unterschiede zwischen – möglichen – Teilmärkten sind auch unter Berücksichtigung des
          oben genannten Marktanteilsabstandes und der homogenen Anbieterstruktur für beide An-
          schlussvarianten jedenfalls nicht so signifikant, dass man von unterschiedlichen Märkten
          ausgehen müsste. Demnach liegen aus Sicht der Bundesnetzagentur homogene Wettbe-
          werbsbedingungen vor.

          Ergänzend ist anzumerken, dass die Mehrheit der befragten Unternehmen ebenfalls auch
          weiterhin davon ausgeht, dass die Wettbewerbsbedingungen für Analoganschlüsse und
          ISDN-Basisanschlüsse weitestgehend homogen sind.43


          Zwischenergebnis

          Analoganschlüsse und ISDN-Basisanschlüsse sind aus Sicht der Nachfrager unverändert
          austauschbar und bereits aus diesem Grund einem gemeinsamen Markt zuzurechnen. Dar-

          42
               Vgl. Abschnitt 4.2.1.
          43
               Vgl. Abschnitt 4.3.1.

                                                                                                                         50


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       über hinaus ist auch aus Sicht der Anbieter weiterhin eine Austauschbarkeit dieser schmal-
       bandigen Produkte trotz rückläufiger Nachfrage gegeben. Zudem sprechen die festgestellten
       homogenen Wettbewerbsbedingungen ebenfalls für eine Austauschbarkeit der beiden An-
       schlussvarianten.



       9.1.2.2 ISDN-PMx-Anschlüsse

       Im Rahmen der letzten Analyse ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen,
       dass ISDN-PMx-Anschlüsse, trotz ihrer Besonderheiten, zusammen mit Analoganschlüssen
       und ISDN-Basisanschlüssen einen gemeinsamen Markt bilden. Dabei wurde vor allem auf
       die Austauschbarkeit aus Anbietersicht abgestellt.


       Austauschbarkeit aus Nachfragersicht

       ISDN-PMx-Anschlüsse werden bundesweit angeboten. Insgesamt haben 34 Unternehmen
       angegeben, dass sie derartige Anschlüsse anbieten. ISDN-PMx-Anschlüsse stellen 30
       Sprechkanäle zur Verfügung und werden überwiegend zur Anbindung von größeren Tele-
       fonanlagen verwendet und somit nicht von Endkunden nachgefragt, die lediglich einen oder
       wenige Anschlüsse benötigen. Trotz der Tatsache, dass die ISDN-PMx-Anschlüsse sich da-
       mit im Funktionsumfang zunächst von Analoganschlüssen und ISDN-Basisanschlüssen un-
       terscheiden, wird nachfolgend untersucht, ob aus Nachfragersicht eine Austauschbarkeit mit
       Analog- bzw- ISDN-Basisanschlüssen besteht.

       So dient aus Sicht der Nachfrager ein ISDN-PMx-Anschluss nämlich ebenfalls dazu, den
       Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten zu gewährleisten, d. h. der Ver-
       wendungszweck entspricht dem eines Analog- bzw- ISDN-Basisanschlusses. Ein Kunde, der
       eine Telefonanlage anbinden oder generell eine Vielzahl paralleler Leitungen nutzen möchte,
       profitiert davon, dieses Bedürfnis durch einen einzigen ISDN-PMx-Anschluss erfüllen zu
       können. Dennoch könnte dieser Funktionsumfang aus technischer Sicht auch durch ein
       Bündel von 15 ISDN-Basisanschlüssen realisiert werden. Ein Preisvergleich zeigt, dass der
       Preis für ISDN-PMX-Anschlüsse bei der Mehrzahl der Anbieter in etwa das 10-15fache eines
       ISDN-Basisanschlusses beträgt. Ein ISDN-PMX-Anschluss kostet somit in etwa die Summe
       der Basisanschlüsse, die diesen ersetzen könnten. So ist beispielsweise ein ISDN-PMx-
       Anschluss der Telekom Deutschland GmbH im Tarif „BusinessCall Advance“ für 260,76 Euro
       erhältlich und entspricht somit in etwa einem Bündel aus ISDN-Basisanschlüssen.44 Es ist
       daher auch keine unterschiedliche Preisstrategie festzustellen.

       Für eine Austauschbarkeit aus Nachfragersicht könnte zudem sprechen, dass die Zahl der in
       Deutschland nachgefragten ISDN-PMx-Anschlüsse stetig sinkt. Während die im Rahmen der
       Ermittlungen adressierten Unternehmen im Jahr 2008 noch rund 80.000 ISDN-PMx-
       Anschlüsse abgesetzt haben, waren es Jahr 2011 bereits nur noch rund 60.000 Anschlüsse.
       Dies spricht dafür, dass eine signifikante Zahl von Nachfragern dieses Anschlusstyps Vortei-
       le darin gesehen hat, ein Substitut für ihren bisherigen Anschluss zu verwenden. Denkbar
       wäre allerdings, dass hier als Substitut auch breitbandige Anschlussprodukte in Frage kom-
       men.

       Aus Nachfragersicht lässt sich aufgrund der obigen Ausführungen nicht abschließend fest-
       stellen, ob Analog- bzw- ISDN-Basisanschlüsse einerseits mit ISDN-PMx-Anschlüssen ande-
       rerseits austauschbar sind. Dies deckt sich auch mit den Ausführungen der Unternehmen im
       Rahmen der Abfrage. Ein Teil der Unternehmen sieht eine Austauschbarkeit als gegeben an,
       ein Teil ist gerade der gegenteiligen Auffassung.45
       44
            ISDN-Mehrgeräteanschluss im gleichen Tarif 24,95 Euro (Stand 20.07.2012).
       45
            Vgl. Abschnitt 4.1.1.

                                                                                                                  51


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          Allerdings ist die nicht eindeutige Feststellung einer Austauschbarkeit aus Nachfragersicht
          kein Grund dafür, einen eigenständigen Markt für ISDN-PMx-Anschlüsse abzugrenzen. So
          hat z. B. die Kommission in ihrer Märkte-Empfehlung 2007 keinen getrennten Markt für
          ISDN-PMX-Anschlüsse vorgesehen. Trotz der Zusammenlegung von Privat- und Geschäfts-
          kundenmärkten sieht die Kommission keine Notwendigkeit, einen eigenen Markt für ISDN-
          PMX-Anschlüsse zu definieren, sofern es eine Austauschbarkeit aus Nachfrager- oder An-
          bietersicht gibt. Lediglich für den Fall, dass es keine oder nur eine sehr geringe Austausch-
          barkeit aus Nachfrager- und Anbietersicht gibt, sieht die Kommission die Möglichkeit, den
          Markt weiter zu segmentieren und z. B. eigene Produktmärkte für verschiedene Zugangsar-
          ten wie Analog-, ISDN-Basis- und ISDN-PMX-Anschlüsse zu definieren.46

          Daher sind nachfolgend auch die Austauschbarkeit aus Anbietersicht sowie die Homogenität
          der Wettbewerbsbedingungen zu überprüfen.


          Austauschbarkeit aus Anbietersicht

          Zu der Frage, ob es zwischen ISDN-PMx-Anschlüssen und anderen schmalbandigen An-
          schlusstypen eine Austauschbarkeit aus Anbietersicht gibt, haben die Unternehmen im
          Rahmen der Ermittlungen nicht differenziert Stellung genommen. Vielmehr führen sie aus,
          dass durch geringe Margen und Probleme auf dem Vorleistungsmarkt eine Verstärkung ihrer
          Aktivitäten bzw. ein Angebot neuer Produkte im Segment schmalbandiger Anschlusstypen
          nicht zu erwarten sei.

          Für eine Austauschbarkeit aus Anbietersicht spricht, dass ISDN-PMx-Anschlüsse von einer
          großen Zahl von Unternehmen angeboten werden und keine grundsätzlich andere Infrastruk-
          tur benötigen als andere schmalbandige Anschlussprodukte. Trotz sinkender Absatzzahlen
          haben im Jahr 2011 insgesamt 34 Unternehmen diesen Anschlusstyp angeboten. Im Ver-
          gleich dazu haben 28 Unternehmen Analoganschlüsse und 33 Unternehmen ISDN-
          Basisanschlüsse angeboten bzw. diese in ihrem Bestand gehabt. Dies ist ein starker Indika-
          tor dafür, dass es grundsätzlich keine Hindernisse gibt, ISDN-PMx-Anschlüsse anzubieten
          und somit von einer sehr hohen Austauschbarkeit mit Analog- und ISDN-Basisanschlüssen
          auszugehen ist.

          Ein weiterer Hinweis auf eine Austauschbarkeit aus Anbietersicht ist die Tatsache, dass
          Nachfrager teilweise frei zwischen den einzelnen Anschlussprodukten einzelner Unterneh-
          men wählen können. So haben die Kunden im Tarif „BusinessCall Advance“ der Telekom
          Deutschland GmbH die Wahl zwischen ISDN-Mehrgeräteanschlüssen, ISDN-Anlagenan-
          schlüssen und ISDN-PMx-Anschlüssen.47 Der Preis eines ISDN-PMx-Anschlusses entspricht
          dabei in etwa dem eines Bündels von ISDN-Mehrgeräteanschlüssen (s. o.). Somit spricht ein
          breitgefächertes Angebot der Unternehmen über alle schmalbandigen Anschlusstypen für
          eine Austauschbarkeit aus Anbietersicht. Im Rahmen der letzten Marktanalyse hat die Tele-
          kom Deutschland GmbH vorgetragen, dass die Angebotsumstellungsflexibilität durch die
          Wechselkosten eingeschränkt sei48. Dies lässt sich nach wie vor nicht nachvollziehen. In
          ihrem „BusinessCall Advance“ Tarif liegt der Einrichtungspreis für Neukunden für ISDN-
          Mehrgeräteanschlüsse bei 58,78 Euro, für einen ISDN-PMx-Anschluss bei 88,92 Euro.49 Für
          Bestandskunden, die bereits einen Anschluss der Telekom Deutschland GmbH beziehen,
          entfallen die Einrichtungsgebühren für beide Varianten. Dass durch diese Einrichtungsge-
          bühren die Angebotsumstellungsflexibilität eingeschränkt sein sollte, ist ohne ein weiteres,
          detailliertes Vorbringen des Unternehmens nicht ersichtlich.

          46
             Vgl. Commission Staff Working Document SEC(2007) 1483 final, Explanatory Note, S. 23.
          47
             Stand 20.07.2012.
          48
             Vgl. Festlegung der Bundesnetzagentur zum Anschlussmarkt vom 28.04.2010 veröffentlicht im Amtsblatt der
          Bundesnetzagentur Nr. 03/2010, S. 341 f.
          49
             Stand 20.07.2012.

                                                                                                                   52


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       Die Bundesnetzagentur geht daher auch weiterhin davon aus, dass eine Angebotsumstel-
       lungsflexibilität zwischen ISDN-PMx-Anschlüssen und anderen (schmalbandigen) Anschluss-
       typen eindeutig besteht.


       Wettbewerbsbedingungen

       Im Rahmen der letzten Marktanalyse zum Anschlussmarkt hat die Bundesnetzagentur fest-
       gestellt, dass die Wettbewerbsbedingungen für ISDN-PMx-Anschlüsse auf der einen und
       Analoganschlüsse und ISDN-Basisanschlüsse auf der anderen Seite grundsätzlich homogen
       sind.50 Dabei wurde insbesondere auf den Marktanteil der Telekom Deutschland GmbH in
       diesem Segment abgestellt.

       Es lassen sich – wie bereits ausgeführt – keine unterschiedlichen Preisstrategien feststellen,
       sofern man davon ausgeht, dass ISDN-PMX-Anschlüsse durch die entsprechende Zahl von
       Basisanschlüssen ersetzt werden könnten. Dies spricht für das Vorliegen homogener Wett-
       bewerbsbedingungen.

       Hinsichtlich der Anbieterstruktur ist festzuhalten, dass – wie bereits ausgeführt – 34 Unter-
       nehmen ISDN-PMX-Anschlüsse anbieten. Von diesen 34 Unternehmen bietet lediglich ein
       Unternehmen keine ISDN-Basisanschlüsse an. Somit spricht die hier vorgefundene Anbie-
       terstruktur für das Vorliegen von homogenen Wettbewerbsbedingungen.

       Die Telekom Deutschland GmbH trägt vor, dass die Wettbewerber in diesem Segment über
       einen deutlich höheren Marktanteil verfügen würden als in den anderen Segmenten und
       dadurch nicht von homogenen Wettbewerbsbedingungen ausgegangen werden könne. Ob-
       wohl die Marktanteile der Telekom Deutschland GmbH im Bereich der ISDN-PMx-
       Anschlüsse tatsächlich niedriger sind als in den anderen schmalbandigen Anschlusssegmen-
       ten, ist dieser Unterschied jedoch aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht ausreichend, um
       daraus auf grundsätzlich andere Wettbewerbsbedingungen zu schließen. [B. u. G.]. In den
       Jahren 2008 bis 2011 liegen die Marktanteile51 in beiden Segmenten jeweils zwischen [B. u.
       G.]. Die größten Wettbewerber konnten hingegen einen Marktanteil von [B. u. G.] im Seg-
       ment der ISDN-Basisanschlüsse bzw. [B. u. G.] im Segment der ISDN-PMx-Anschlüsse er-
       reichen. Bei einer dynamischen Betrachtung dieser beiden Bereiche ist aufgrund der [B. u.
       G.] Entwicklung auch nicht davon auszugehen, dass die Telekom Deutschland GmbH inner-
       halb des Beurteilungszeitraums in einem Bereich nicht mehr über beträchtliche Marktmacht
       verfügen würde.52 Die Unterschiede zwischen – möglichen – Teilmärkten sind demnach nicht
       so signifikant, dass man von unterschiedlichen Märkten ausgehen müsste. Demnach liegen
       aus Sicht der Bundesnetzagentur homogene Wettbewerbsbedingungen vor.

       Zudem sprechen die festgestellten Marktanteile gerade gegen die oben genannte Auffas-
       sung der Telekom Deutschland GmbH, dass die Wettbewerber erheblich höhere Marktantei-
       le in dem Segment der ISDN-PMx-Anschlüsse hätten. Vielmehr verfügt die Telekom
       Deutschland GmbH auch in diesem Marktsegment weiterhin über nicht unerhebliche Markt-
       anteile.

       Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es zurzeit keine Anzeichen für eine we-
       sentlich abweichende Wettbewerbssituation zwischen ISDN-PMx-Anschlüssen einerseits
       und Analoganschlüssen und ISDN-Basisanschlüssen andererseits gibt.


       50
          Vgl. Festlegung der Bundesnetzagentur zum Anschlussmarkt vom 28.04.2010 veröffentlicht im Amtsblatt der
       Bundesnetzagentur Nr. 03/2010, S. 342 f.
       51
          Bezogen auf die Absätze der befragten Unternehmen.
       52
          Hinsichtlich des Verhältnisses zu Analoganschlüssen wird auf die Ausführungen im Abschnitt 9.1.2.1 verwie-
       sen.

                                                                                                                   53


                                                                                                             Bonn, 7. November 2012
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          Zwischenergebnis

          Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist eine Austauschbarkeit zwischen Analoganschlüs-
          sen, ISDN-Basisanschlüssen und ISDN-PMx-Anschlüssen sowohl aus Nachfragersicht, al-
          lerdings eingeschränkt auf Analog- und ISDN-Basisanschlüsse, als auch uneingeschränkt
          aus Anbietersicht gegeben.53 Darüber hinaus gibt es keine Hinweise darauf, dass sich die
          Wettbewerbsbedingungen für diese Produkte wesentlich unterscheiden würden.

          Daher kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass ISDN-PMx-Anschlüsse weiter-
          hin unverändert einem gemeinsamen Markt mit Analoganschlüssen und ISDN-Basisan-
          schlüssen zuzurechnen sind.



          9.1.2.3 Schmalbandige stationäre Funklösungen

          Die zunehmende Nutzung funkbasierter Telekommunikationsnetze in Deutschland hat auch
          Auswirkungen auf den Markt für den Zugang zum öffentlich Telefonnetz an festen Standor-
          ten. So werden einerseits spezielle funkbasierte Produkte angeboten, die klassische, lei-
          tungsbasierte Telefonanschlüsse substituieren können. Auf der anderen Seite gibt es eine
          Gruppe von Kunden, die auf einen Festnetzanschluss vollständig verzichten und ausschließ-
          lich mit Mobiltelefonen Gespräche führen und Datendienste nutzen. Nachfolgend soll daher
          untersucht werden, welche funkbasierten Anschlusstypen Teil des Marktes Nr. 1 sind.

          Dabei werden drei Kategorien funkbasierter Anschlüsse unterschieden: Die erste Kategorie,
          umfasst klassische Mobilfunkanschlüsse, die nicht an einen festen Standort gebunden sind
          (vgl. Abschnitt 9.1.7). In die zweite Kategorie fallen die hier betrachteten schmalbandigen
          stationären Funklösungen, also Anschlussprodukte, die einen leitungsgebundenen, schmal-
          bandigen Telefonanschluss ersetzen. In die dritte Kategorie fallen breitbandige stationäre
          Funklösungen (vgl. Abschnitt 9.1.5), die zusätzlich zum Zugang zum öffentlich zugänglichen
          Telefondienst auch eine breitbandige Datenverbindung ermöglichen.

          Vorliegend werden zunächst die schmalbandigen stationären Funklösungen betrachtet. Als
          schmalbandige stationäre Funklösungen werden solche Anschlussprodukte bezeichnet, die
          ausschließlich einen schmalbandigen Telefonanschluss zur Verfügung stellen, ohne dabei
          auf eine leitungsgebundene Teilnehmeranschlussleitung zurückzugreifen. Der Anschluss
          wird hierbei mittels einer Mobilfunklösung realisiert, die jedoch nur stationäre Telefonie er-
          laubt.


          Austauschbarkeit aus Nachfragersicht

          Für den Nachfrager stellt es sich der Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst mit-
          tels einer stationären schmalbandigen Funklösung wie ein klassischer Festnetzanschluss
          dar, da hier zum einen das bisherige Endgerät weiter genutzt werden kann und ausschließ-
          lich der Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an einem festen Standort zur Verfügung ge-
          stellt wird.

          Für eine Austauschbarkeit aus der Sicht der Nachfrager spricht, dass der vorgenannte An-
          schluss als Ersatz für einen leitungsbasierten Festnetzanschluss dient. Der Endkunde fragt
          nämlich gerade keinen Mobilfunkanschluss nach, sondern möchte seine Nicht-Mobilfunkend-

          53
            Die Kommission empfiehlt bei eingeschränkter Austauschbarkeit aus Nachfragersicht und uneingeschränkter
          Austauschbarkeit aus Anbietersicht – sowohl allgemein wie auch im Besonderen in Bezug auf die Anschluss-
          märkte – den Markt weiter abzugrenzen.


                                                                                                                  54


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       geräte (wie z. B. sein analoges Telefon) weiterhin nutzen. Dem Nachfrager ist es hierbei
       (zumindest dann, wenn er nur Sprachtelefonie nachfragt) ggf. auch gleichgültig, ob der An-
       schluss an das öffentliche Telefonnetz leitungs- oder nicht leitungsgebunden erfolgt. Der
       Endkunde fragt zudem ausdrücklich die Leistungs- und Qualitätsmerkmale eines Festnetz-
       anschlusses nach; würde er diese durch einen standardmäßigen Mobilfunkanschluss erfüllt
       sehen, würde er nicht auf die Einrichtung eines Festnetzanschlusses bestehen. Berücksich-
       tigt man zudem, dass die Nachfrager ihre bisherigen (Festnetz-)Endgeräte nutzen können,
       spricht dies ebenfalls für eine Zurechnung zu dem hier relevanten Anschlussmarkt. So sind
       nämlich dann Festnetztelefone, Faxgeräte und die entsprechenden Funkanschlüsse keines-
       wegs mobile Endgeräte, die der Kunde an verschiedenen Standorten verwenden möchte.
       Der Verkehr wird nur innerhalb einer Zelle übertragen, der für die Mobilfunktechnologie typi-
       sche Verkehrsübergang von Zelle zu Zelle ist nicht möglich.

       Gegen eine Austauschbarkeit spricht, dass – wie es bereits am Markt von einigen wenigen
       Unternehmen54 praktiziert wird – sich die Preise für Verbindungsleistungen an den Mobilfunk-
       tarifen orientieren. Sofern mobile Endgeräte zur Anbindung der Nachfrager genutzt werden
       könnten, könnte dies auch gegen eine Austauschbarkeit sprechen, da diese auch anderwei-
       tig, insbesondere auch standortunabhängig verwendet werden könnten. Allerdings sind die
       Argumente gegen eine Austauschbarkeit gegenüber denjenigen für eine Austauschbarkeit
       aus Nachfragersicht von nachrangiger Bedeutung, da der Zugang zum öffentlichen Telefon-
       netz an einem festen Standort an sich und weder die darauf basierenden Verbindungsleis-
       tungen bzw. deren Preise noch die Nutzung mobiler Endgeräte im Fokus des hier relevanten
       Marktes stehen.


       Austauschbarkeit aus Anbietersicht

       Aus Anbietersicht ist eine Austauschbarkeit nur dann denkbar, wenn ein Unternehmen so-
       wohl über ein leitungsgebundenes als auch über ein funkgestütztes Telekommunikationsnetz
       verfügt. Da dies nur bei einigen Unternehmen der Fall ist, ist in der Regel nicht von einer
       Austauschbarkeit aus Anbietersicht auszugehen.

       Ergänzend ist anzumerken, dass die Unternehmen im Rahmen der Ermittlungen auch zum
       Thema einer möglichen Substituierbarkeit von Festnetzanschlüssen und stationären Funklö-
       sungen befragt wurden.55 Obwohl mehrere Unternehmen feststellen, dass es zurzeit noch zu
       wenig Erfahrungen mit dieser Technologie gibt, schließen andere eine Austauschbarkeit
       nicht aus. Auch die Europäische Kommission schließt einen Einbezug stationärer Funklö-
       sungen in den Anschlussmarkt nicht aus.56


       Zwischenergebnis

       Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist eine Austauschbarkeit zwischen den schmalbandi-
       gen leitungsbasierten Anschlussvarianten und der schmalbandigen funkgestützten Zugangs-
       variante zum öffentlich zugänglichen Telefondienst gegeben. Hierfür spricht insbesondere
       bereits die vorliegende Austauschbarkeit aus Nachfragersicht.

       Somit sind die schmalbandigen stationären Funklösungen dem hier relevanten Markt zuzu-
       rechnen.

       54
          So bieten z. B. die Vodafone D2 GmbH und die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH funkbasierte
       schmalbandige Anschlussprodukte an.
       55
          Vgl. Abschnitt 4.1.6.
       56 Zitat: „Alternatives include cable TV networks offering telephone service, mobile cellular networks that have
       been adapted to provide an equivalent service to fixed locations or which are confined to a limited radius around a
       fixed location, and other wireless-based networks.“ Quelle: Commission Staff Working Document SEC(2007)
       1483 final, Explanatory Note, S. 22.

                                                                                                                       55


                                                                                                                Bonn, 7. November 2012
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          9.1.3     Schmalbandanschlüsse und Breitbandanschlüsse

          Austauschbarkeit aus Nachfragersicht

          Breitbandanschlussprodukte umfassen in dieser Analyse neben den Komplettanschlüssen in
          dem eingangs von Kapitel 2 definierten Sinne über DSL zudem diese über Kabelnetze, Glas-
          faser sowie über breitbandige Funklösungen). Während im Rahmen der ersten Festlegung
          die Untersuchung zu dem Ergebnis kam, dass eine Austauschbarkeit dieser Produkte zum
          damaligen Zeitpunkt nicht gegeben war, gelangte die zweite Festlegung zu dem Ergebnis,
          dass beide Produkttypen in einen einheitlichen Markt fallen, sofern sie jeweils eine Telefonie-
          Funktion umfassen.

          An dieser Stelle ist zu prüfen, inwieweit Nachfrager bereit sind, Schmalbandanschlüsse
          durch Breitbandanschlussprodukte, die einen Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefon-
          dienst ermöglichen, zu ersetzen. Ob und inwieweit die in der letzten Festlegung getroffene
          sachliche Marktabgrenzung weiterhin zutreffend ist, wird nachfolgend auch unter Berücksich-
          tigung der im Vergleich zur letzten Festlegung neu am Markt aufgetretenen Varianten des
          Zugangs zum öffentlich zugänglichen Telefondienst mittels breitbandiger Anschlüsse über
          Glasfaser bzw. über stationäre Funklösungen) untersucht. Die Überlegungen der letzten
          Festlegung sind im Wesentlichen weiterhin zutreffend und werden zum besseren Verständ-
          nis hier erneut dargelegt.

          Bevor die Austauschbarkeit aus Nachfragersicht im Einzelnen dargelegt wird, wird nachfol-
          gend als Exkurs ein kurzer Überblick über die Entwicklung der beiden häufigsten Breitband-
          anschlussvarianten, zum einen diejenige mittels kupferbasierter DSL-Technologie und zum
          anderen diejenige mittels Breitbandkabelnetze (HFC-Netze) andererseits gegeben.


          Exkurs: Entwicklung der breitbandigen Anschlussprodukte in Form von DSL-
          Komplettanschlüssen in dem eingangs von Kapitel 2 definierten Sinne und dem Zu-
          gang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst mittels HFC-(Kabel)-Anschlüssen

          Generell ist im Vergleich zur letzten Marktanalyse festzustellen, dass die Nutzung von Kom-
          plettanschlüssen in Deutschland wesentlich zugenommen hat. So ist der Anteil an DSL-
          Komplettanschlüssen am Gesamtabsatz von Telefonanschlüssen von knapp sieben Prozent
          im Jahr 2008 auf rund 16 Prozent im Jahr 2011 angestiegen. Insbesondere die Wettbewer-
          ber, aber zwischenzeitlich auch die Telekom Deutschland GmbH haben Komplettanschlüsse
          intensiv beworben und ihre Verbreitung damit beschleunigt. Indiz hierfür ist auch die hohe
          Zahl der der Anbieter von DSL-Komplettanschlüssen. So haben 35 Unternehmen im Jahr
          2010 DSL-Komplettanschlüsse am Markt abgesetzt. Die Zahl der Unternehmen, die Kom-
          plettanschlüsse über Breitbandkabelnetze absetzen, ist aufgrund der geringen Zahl von Ka-
          belnetzbetreibern niedriger. Allerdings ist der Anteil an Breitbandkabel-Komplettanschlüssen
          am Gesamtabsatz von Telefonanschlüssen von knapp drei Prozent im Jahr 2008 auf rund
          sieben Prozent im Jahr 2011 angestiegen. Hinsichtlich der Austauschbarkeit der beiden vor-
          genannten Komplettanschlussvarianten wird im Wesentlichen auf die letzte Festlegung ver-
          wiesen.57

          Das Vorbringen weniger Unternehmen, dass keine funktionelle Austauschbarkeit breitbandi-
          ger Anschlusstypen untereinander bestehe, soweit der Zugang zum öffentlichen Telefonnetz
          bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst im Zusammenhang mit der Erbringung von
          Datendiensten kombiniert sei, wird daher von der Bundesnetzagentur nicht geteilt. Entschei-

          57
             Vgl. Festlegung der Bundesnetzagentur zum Anschlussmarkt vom 28.04.2010 veröffentlicht im Amtsblatt der
          Bundesnetzagentur Nr. 03/2010, S. 343 ff.

                                                                                                                   56


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       dend für die Zurechnung zu dem hier relevanten Markt ist die Tatsache, dass über die ver-
       schiedenen breitbandigen Anschlusstypen für den Nachfrager der Zugang zum öffentlichen
       Telefonnetz bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst sichergestellt ist, unabhängig
       davon, ob dieser Zugang mit weiteren Produkten gebündelt angeboten wird oder nicht.


       Verhältnis zwischen Schmalbandanschlüssen und Breitbandanschlüssen

       Verbraucher sind dann bereit, ein bestimmtes Produkt durch ein anderes zu ersetzen, wenn
       beide Produkte für denselben Zweck (Endzweck) verwendet werden. Entsprechend steht die
       Bestimmung des Endzwecks der Produkte am Beginn der Definition eines sachlich relevan-
       ten Marktes58.

       Ausgangspunkt dieser Bestimmung sind die traditionell diesem Markt angehörenden
       Schmalbandanschlüsse, die den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
       im Sinne der Märkte-Empfehlung ermöglichen. Ein öffentliches Telefonnetz ist gemäß
       § 3 Nr. 15 TKG ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugängli-
       chen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder
       Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht. Die Beschreibun-
       gen des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz entsprechen somit ziemlich präzise den
       Funktionalitäten schmalbandiger Telefonanschlüsse. Der Zugang zum öffentlichen Telefon-
       netz an festen Standorten lässt sich somit und im Einklang mit der Märkte-Empfehlung als
       Endzweck der den Markt bildenden Produkte bezeichnen.

       Inwieweit breitbandige Anschlüsse diesen Zweck ebenfalls erfüllen, bedarf einer differenzier-
       ten Betrachtung. Die Europäische Kommission konstatiert in der Begründung zur Märkte-
       Empfehlung, dass ein Breitbandanschluss diesen Zweck grundsätzlich ebenfalls erfüllen
       kann. In diesem Zusammenhang ist auch die im Rahmen des „Review“ vorgeschlagene
       Streichung der Begriffsbestimmung des öffentlichen Telefonnetzes zu sehen, weil der Begriff
       angesichts der technischen Entwicklungen der Telekommunikationsnetze als überholt ange-
       sehen werden kann und langfristig von einem Zugang zu öffentlichen Telekommunikations-
       netzen auszugehen ist. Nach den Ausführungen der Kommission führe die Aufrüstung der
       Telekommunikationsnetze dazu, dass Sprachverkehr zunehmend mit anderem Verkehr ge-
       mischt werde und Anschlussprodukte sich weiterentwickelten. Diese Entwicklung mache es
       erforderlich, eine Entscheidung zu treffen, ob die entsprechenden Produkte einen einheitli-
       chen Markt bilden oder nicht. Dabei komme es entscheidend darauf an, inwieweit Produkte
       in der Lage seien, sich ausreichend beschränkend auf die Möglichkeit, Preise anzuheben,
       auszuwirken59.

       Breitbandanschlussprodukte, die nicht unmittelbar mit einem Telefondienst gebündelt ange-
       boten werden, erfüllen den zuvor festgestellten Endzweck nicht. Derartige Anschlüsse kön-
       nen nicht unmittelbar, sondern nur über die Nutzung eines zusätzlichen VoIP-Dienstes einen
       Zugang zum öffentlichen Telefonnetz gewährleisten. Diese Breitbandanschlussprodukte er-
       möglichen dem Nutzer die Inanspruchnahme unterschiedlicher breitbandiger Dienste. Der
       Anschluss selbst ist jedoch – wie auch in der letzten Marktanalyse festgestellt – diensteneut-
       ral. Erst durch die konkrete Nutzung zusätzlicher Dienste erlangt der Nutzer etwa einen Zu-
       gang zu Telefondiensten oder einen Internetzugang (vgl. Abschnitt Fehler! Verweisquelle
       konnte nicht gefunden werden.).

       Breitbandanschlussprodukte, die nicht unmittelbar mit einem Telefondienst gebündelt ange-
       boten werden, können daher auch weiterhin keinen gemeinsamen Markt mit schmalbandigen
       Anschlüssen bilden.


       58
            Leitlinien, der Kommission zur Marktanalyse vom 11. Juli 2002, ABl EG Nr. C 165/6, Rn. 44.
       59
            Commission Staff Working Document SEC(2007) 1483 final, Explanatory Note, S. 21.

                                                                                                                   57


                                                                                                              Bonn, 7. November 2012
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