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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4418                                   – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         24 2012


der Vorgabe von Preisobergrenzen gerechnet. Eine wesentliche            Rahmenvertragsänderungen, sind anschließend zu klären. Gege-
Grundlage dieser Regulierungssystematik ist die Bestimmung effi-        benenfalls sind rechtliche Klarstellungen bis hin zur Anpassung des
zienter Kosten, die ein umfangreiches Wissen und theoretisches          Musterrahmenvertrages zu erarbeiten.
Verständnis voraussetzen.

Hierzu werden im Rahmen eines Gutachtens die ökonomischen
Regulierungsansätze und Erfahrungen mit der effizienzorientierten       Kapazitätszuweisung in Serviceeinrichtungen
Regulierung in anderen Ländern sowie in vergleichbaren Industrien
ausgewertet. Aus den Ergebnissen, die im Frühjahr 2013 erwartet         Die Bundesnetzagentur wird auch in 2013 ein besonderes Augen-
werden, sollen Empfehlungen für eine Regulierung durch die Bun-         merk auf die Vergabe von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen le-
desnetzagentur abgeleitet werden. Weiterhin ist es für die erfolgrei-   gen. Die Serviceeinrichtungen stellen für die Entwicklung des
che Umsetzung einer anreizorientierten Regulierungsstrategie not-       Schienenverkehrs verkehrswesentliche Engpassbereiche dar. Nur
wendig, neben der Kostenbasis die möglichen Kostentreiber der           wenn sichergestellt wird, dass alle Zugangsberechtigten zu den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu identifizieren und damit die       wesentlichen Verkehrsknotenpunkten (z.B. zu Serviceeinrichtungen
Basis für die Analyse von Kausalitäten zu schaffen. Darüber hinaus      in der Nähe wichtiger Industrieunternehmen) diskriminierungsfreien
sind Methoden und Verfahren der Effizienzmessung unter Berück-          Zugang erhalten, ist eine (Weiter-) Entwicklung des Wettbewerbs
sichtigung der besonderen Bedingungen des Eisenbahnsektors zu           auf der Schiene, insbesondere im Güterverkehr, möglich.
entwickeln.
                                                                        Die Bundesnetzagentur hat Ende 2010, nach intensiver Marktkon-
                                                                        sultation, die wesentlichen Ergebnisse für eine Verbesserung des
                                                                        diskriminierungsfreien Zugangs zu Serviceeinrichtungen in einem
2.      Zugangsregulierung                                              Positionspapier veröffentlicht und begleitet dessen Umsetzung. Die
                                                                        DB Netz AG hat seitdem die Kapazitätsvergabe in ihren Serviceein-
Umsetzung der Güterverkehrskorridore                                    richtungen neu geregelt, indem sie alle Nutzungsanmeldungen, die
                                                                        bis zu einem bestimmten Stichtag eingehen - ähnlich wie bei der
Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 sieht bis Ende November 2013           Trassenvergabe im Netzfahrplan - gemeinsam bearbeitet und Nut-
die Einrichtung mehrerer Güterverkehrskorridore vor, darunter den       zungen, abgesehen von einer Übergangsregelung für noch laufen-
Korridor 1, die Rheinstrecke von den Niederlanden über Deutsch-         de Nutzungsverträge, nur noch für die jeweils kommende Netzfahr-
land und die Schweiz bis Italien. Dabei zeichnen sich erhebliche        planperiode vergibt.
Auswirkungen auf die bisherigen Trassenzuweisungsprozesse ab,
bei denen es möglicherweise zu bislang nicht bekannten Konflikten       Ende 2012 wurde das neue System der Kapazitätsvergabe von der
kommt. Im Vorfeld wird es eine „Verkehrsmarktstudie“ geben, die         DB Netz AG erstmalig im Wirkbetrieb angewendet. Für die Bundes-
ein neues Instrument im Hinblick auf die Trassenplanung darstellt       netzagentur zeigt sich hier weiterer Handlungsbedarf.
und die der gründlichen Bewertung durch die Bundesnetzagentur
im Hinblick auf die Kapazitätsproblematik bedarf. Schließlich erfor-    So bleiben Zweifel, ob die DB Netz AG die Zuweisung von konkre-
dert die Trassenplanung für die Güterverkehrskorridore erstmals         ten Gleisen in Serviceeinrichtungen nach bzw. vor ein- bzw. aus-
die konkrete, entscheidungsorientierte Zusammenarbeit der Regu-         fahrenden Zügen transparent und diskriminierungsfrei vornimmt.
lierungsbehörden der einzelnen Länder.
                                                                        Ebenso wirft das derzeitige Anmeldeverfahren Fragen auf, ob der
                                                                        Kapazitätsbegriff einheitlich bestimmt ist und alle Anmeldungen dis-
                                                                        kriminierungsfrei bearbeitet werden.
Bewertung der vorgesehenen systematisierten Trassenplanung              Eine streitige Auseinandersetzung über eine von der DB Netz AG
                                                                        beabsichtigte Konfliktentscheidung gibt Anlass dazu, die Verant-
Die geltende Gesetzeslage geht bisher von einem Trassenzuwei-           wortung der DB Netz AG für eine diskriminierungsfreie und ausge-
sungsverfahren auf Antrag („open access“ zum Schienennetz) aus,         wogene Abwägung zwischen dem Platzbedarf für umfangreiche
in dessen Folge Trassenkonflikte gelöst werden. Das größte Eisen-       Nutzungskonzepte eines Verkehrsunternehmen und dem Bedarf
bahninfrastrukturunternehmen in Deutschland befasst sich hinge-         weiterer Nutzer genauer zu betrachten. Entscheidungen zugunsten
gen zur effektiveren Nutzung der vorhandenen Kapazitäten mit            etablierter und großer Verkehrsunternehmen dürfen nicht zu einer
Konzepten einer Langfristkapazitätsplanung, die auf einer systema-      pauschalen Verdrängung von Unternehmen mit weniger umfangrei-
tisierten Trassenplanung beruht. Diese „Systemtrassen“ sind im          chen Verkehrskonzepten führen.
Hinblick auf ihre rechtlichen Aspekte neu zu bewerten. So zeichnen
sich mit der systematisierten Trassenplanung neue praktische Aus-       Auch werden nach wie vor die stetig zunehmenden Ad Hoc Verkeh-
wirkungen und grundsätzliche Wettbewerbsfragen wie z. B. die Zu-        re im Schienengüterverkehr, die zwar nur geringe, aber meistens
weisung von Trassenkapazitäten auf den Personen- und Güterver-          sehr kurzfristige Kapazitäten im Gelegenheitsverkehr benötigen,
kehr ab.                                                                nicht ausreichend berücksichtigt. Es hat sich gezeigt, dass nicht
                                                                        nur bei der DB Netz AG, sondern bei einer Vielzahl an Eisenbahn-
                                                                        infrastrukturunternehmen der Anstieg des Ad hoc Verkehrs im
                                                                        Schienengüterverkehr noch stärker berücksichtigt werden muss.
Vorbereitung der Rahmenfahrplanperiode 2016 bis 2020
                                                                        Die Bundesnetzagentur wird mit den Erkenntnissen aus dem Jahr
Aufgrund der im Dezember 2015 endenden Rahmenfahrplanperio-             2012 ihre Prüfungen der Zugänge zu Serviceeinrichtungen weiter-
de müssen bereits in 2014 die Anmeldungen zur neuen Rahmen-             führen und mit Nachdruck die weitere Verbesserung des Zugangs
fahrplanperiode (2016 bis 2020) bei den Betreibern der Schienen-        zu verkehrswesentlichen Knotenpunkten vorantreiben.
wege eingereicht werden. 2009 wurden ca. 30.000 periodische
Bandbreiten durch die Zugangsberechtigten bei der DB Netz AG
angemeldet. Für die nächste Rahmenvertragsperiode sind langfris-
tig im Vorfeld der Anmeldung, spätestens ab Mitte 2013, die damit       3.      Internationale Aufgaben
im Zusammenhang stehenden Problemfelder zu evaluieren. Hier-
bei ist der Markt zu beteiligen, um die Bedürfnisse der potentiellen    Independent Regulator`s Group - Rail (IRG-Rail) / Europaweite
Antragssteller (EVU, Aufgabenträger) zu berücksichtigen. Die sich       Marktuntersuchung
so ergebenden Fragen, u. a. zur Auslastung der jeweils zur Verfü-
gung stehenden Schienenwegkapazität, zu den Auswirkungen auf            Nach dem erfolgreichen deutschen Vorsitz der Independent
den durch Verkehrsvertrag geregelten Schienenpersonennahver-            Regulator`s Group - Rail (IRG-Rail) in den Jahren 2011 und 2012
kehr, zur Problematik von Güterverkehrskorridoren und eingleisigen      wird sich die Bundesnetzagentur weiterhin aktiv in die Arbeit des
Strecken sowie zur Nachvollzieh- bzw. Prüfbarkeit nachträglicher        Gremiums einbringen. Das Arbeitsprogramm für 2013 sieht die



                                                                                                                 Bonn, 19. Dezember 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Fortführung der Arbeiten in den Bereichen Zugang, Entgelte, Mar-
ket Monitoring sowie Legislativvorhaben vor.

U.a. haben die in der IRG-Rail vertretenen Regulierungsbehörden,
Marktdaten und Entwicklungen in den jeweiligen Eisenbahnsekto-
ren der Mitglieder zu erheben und in einem gemeinsamen Marktun-
tersuchungsbericht zu konsolidieren. Der erste Market-Monitoring-
Bericht der IRG-Rail wird Anfang 2013 veröffentlicht und vergleicht
bis zu 95 Indikatoren und Parameter der jeweiligen nationalen
Märkte. Ein aktuelles und valides Bild der europäischen Eisenbahn-
märkte soll dazu beitragen, die zukünftigen Herausforderungen der
Eisenbahnregulierung in einem europäischen Gesamtzusammen-
hang zu betrachten. Für das Jahr 2013 ist weiterhin die zweite
Markterhebung der IRG-Rail geplant.



Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission

Im Zuge der Neufassung des Ersten Eisenbahnpaketes (sog. Re-
cast) sind der Europäischen Kommission verschiedene Befugnisse
zum Erlass von Durchführungsrechtsakten eingeräumt worden. Die
Kommission hat angekündigt, die ersten Durchführungsrechtsakte
zu Fragen des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs
erlassen zu wollen. Dabei handelt es sich um die Bestimmung des
Hauptzwecks des Verkehrsdienstes (principle purpose) und des
wirtschaftlichen Gleichgewichts von Verträgen über öffentliche
Dienstleistungen (economic equilibrium). In beiden Punkten wird
die Bundesnetzagentur das Rechtsetzungsverfahren aktiv beglei-
ten.



Europäischer Rechtsrahmen

Die Bundesnetzagentur wird in enger Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie im
Rahmen der Aktivitäten der Independent Regulators’ Group Rail
(IRG-Rail) die Diskussion um die Weiterentwicklung des europäi-
schen Rechtsrahmens aktiv begleiten. Die Europäische Kommissi-
on hat die Vorlage eines Entwurfs zum Vierten Eisenbahnpaket
angekündigt. Dieses wird die weitere Öffnung des nationalen
Schienenpersonennahverkehrs, die Entflechtung bzw. Stärkung der
wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetreibers sowie die
Inter­operabilität der technischen Systeme und die Zuständigkeits-
bündelung bei der European Railway Agency (ERA) zum Gegen-
stand haben.



Europäisches    Netzwerk    der    Eisenbahnregulierungsbehörden
(ENRB)

Der Recast des Ersten Eisenbahnpakets sieht ein neu einzurich-
tendes formelles Europäisches Netzwerk der Eisenbahnregulie-
rungsbehörden (ENRB) vor, welches aus der bereits bestehenden
informellen kommissionsgeführten Arbeitsgruppe der Regulierungs-
behörden hervorgehen und in dem auch die EU-Kommission förm-
liches Mitglied sein wird. Nach förmlicher Etablierung dieses neuen
Netzwerks Ende 2012 wird das Gremium in 2013 seine Tätigkeiten
vollständig entfalten. So ist beispielsweise vorgesehen, die Kom-
missions-Entwürfe zu zahlreichen im Recast vorgesehenen Durch-
führungsrechtsakten vor ihrer Abstimmung im Komitologieaus-
schuss des Eisenbahnbereiches (SERAC) zunächst diesem
Netzwerk vorzulegen, um so die erforderliche Erfahrung der Regu-
lierungsbehörden einbeziehen zu können. Die Bundesnetzagentur
wird sich aktiv in den Aufbau und die Arbeit dieses Netzwerkes
einbringen. Sie wird ebenfalls ihre aktive Mitarbeit in der IRG-Rail
fortsetzen, welche die geplanten Durchführungsrechtsakte der
Kommission sorgsam verfolgen und ggf. auch ihrerseits dazu Posi-
tion beziehen wird.




Bonn, 19. Dezember 2012
211

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Herausgeber          Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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