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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3660 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2012
der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag)
zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712
oder -4716 eingesehen werden.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.10.2012, 09.00
Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
- BK3d-12/098 -
Bonn, 17. Oktober 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2012 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3661
Mitteilung Nr. 841/2012 Mitteilung Nr. 842/2012
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG; § 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der IN-telegence GmbH auf Genehmigung der Entgelte Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
für die Interconnection-Verbindungsleistung B.1 (Terminie- Entgelte für Fernübertragungssegmente im Zusammenhang
rung in das Netz der Antragstellerin) mit Interconnection-Anschlüssen des Typs ICAs Customer
Sited
Die Antragstellerin beantragt:
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2012
1. für den Genehmigungszeitraum ab dem 01.12.2012 für einen Entgeltgenehmigungsantrag für Fernübertragungssegmente
die Leistung IN-telegence-B.1 Tarifzone I (Verbindungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen des Typs
in das Telefonnetz national der IN-telegence aus den Te- ICAs Customer Sited eingereicht.
lefonnetzen von ICP) ein reziprokes Entgelt, das dem
von der Beschlusskammer der Telekom Deutschland Darin beantragt sie die Genehmigung der Entgelte für die Leistung
GmbH ab diesem Zeitpunkt für dies Leistung genehmig- „Fernübertragungssegmente als Teil der Interconnection-Anschlüs-
ten Entgelt entspricht. se (ICAs) des Typs Customer Sited“ (Verbindungslinie zwischen
zwei Backbone-Ortsnetzen) – gemäß Leistungsbeschreibung Anla-
2. die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte im Eilverfah- ge 1 –, in Höhe der bisher genehmigten Entgelte, wie sie in der
ren, da zu Beginn des in Rede stehenden Genehmi- Preisliste in Anlage 2A fett gedruckt aufgeführt sind, für den Zeit-
gungsverfahrens das erforderliche Konsultations- und raum vom 01.12.2012 bis zum 31.12.2012 sowie die Entgelte, wie
Konsolidierungsverfahren aller Voraussicht nach noch sie in der Preisliste in Anlage 2B fett gedruckt aufgeführt sind, ab
nicht abgeschlossen sein wird. 01.01.2013.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-12/099 geführt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3g-12/100 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk- stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden. 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Be- Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3
schlusskammer 3 findet am 26.10.2012, 09.00 Uhr im Dienstge- ist vorsorglich für den 22.10.2012, 14.30 Uhr, im Dienstgebäude
bäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10
0.10 statt. terminiert worden. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auf die
Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung verzichtet
werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass
sie auf die Durchführung verzichtet.
- BK3d-12/099 -
BK3g-12/100
Anlagen 2A und 2B zum Entgeltgenehmigungsantrag Fernübertra-
gungssegmente BK3g-12/100
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Mitteilung Nr. 843/2012
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Intercon-
nection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation
Networks (sog. N-ICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2012
einen Entgeltgenehmigungsantrag für die Leistungen im Zusam-
menhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten
Next Generation Networks (sog. N-ICAs) eingereicht.
Darin beantragt sie:
1.) Entgelte für die Bereitstellung und Überlassung von Übertra-
gungswegen in der Ausführung N-ICAs Customer Connect für den
Zeitraum 01.12.2012 bis 31.12.2012 gemäß der beigefügten Preis-
liste Anlage 2A sowie für den Zeitraum ab 01.01.2013 - aufgrund
sich ab diesem Zeitpunkt ändernder korrespondierender CFV-Ent-
gelte - Entgelte gemäß der beigefügten Preisliste Anlage 2B.
2.) Zusätzliche Preise gemäß den Preislisten, die in Anlage 2A und
2B beigefügt sind, für den Zeitraum ab 01.12.2012; hier für Sonder-
bauweise Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation nach
Aufwand und die Verrechnung von Verlegung, Auswechslung bzw.
Änderung des Netzabschlusses ebenfalls nach Aufwand.
3.) Kollokationen
Zudem beantragt sie ab 01.12.2012, die mit dem Entgeltgenehmi-
gungsbeschluss BK3a-11/021/EA21.09.2011 vom 30.11.2011 be-
reits im Zusammenhang mit dem PSTN-ICAs genehmigten Entgel-
te für Kollokationen auch im Zusammenhang mit N-ICAs zu
genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-12/101 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäfts-
stelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werk-
tagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach
vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 /
14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3
ist vorsorglich für den 26.10.2012, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude
der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10
terminiert worden. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auf die
Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung verzichtet
werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass
sie auf die Durchführung verzichtet.
BK3f-12/101
Anlagen 2A und 2B zum Entgeltgenehmigungsantrag N-ICAs BK3f-
12/101
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