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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2012                                                  – Regulierung, Telekommunikation –                                       291


Regulierung                                                                       gesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des
                                                                                  „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikations-
                                                                                  endeinrichtungen“ (FTEG) und dem „Gesetz über die
                                                                                  elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln”
                                                                                  (EMVG).
Telekommunikation
                                                                              4   Rechtliche Verpflichtungen, die sich für die Frequenznut-
                                                                                  zer aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch
                                                                                  telekommunikationsrechtlicher Art, oder Verpflichtungen
Vfg Nr. 5/2012                                                                    privatrechtlicher Art ergeben, werden nicht berührt. Dies
                                                                                  gilt insbesondere für Genehmigungs- und Erlaubnisvor-
Frequenznutzungsbedingungen für Erdfunkstellen des KASA-                          behalte (z.B. baurechtlicher und umweltrechtlicher Art).
NOVA Satellitenfunknetzes in dem Frequenzbereich 14,0 -
14,25 GHz (Richtung Erde - Weltraum) und 12,5 - 12,75 GHz                     5   Beauftragten der Bundesnetzagentur ist gemäß §§ 13
(Richtung Weltraum - Erde)                                                        und 14 EMVG der Zugang zu Grundstücken, Räumlich-
                                                                                  keiten und Wohnungen, in denen sich Funkanlagen und
Der Frequenzbereich 14,0 - 14,25 GHz ist im Frequenzbereichszu-                   Zubehör befinden, zur Prüfung der Anlagen und Einrich-
weisungsplan vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), der zu-                    tungen zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
letzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2010 (BGBl. I S.
446) geändert worden ist, unter der laufenden Nummer 349 dem                  6   Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes
Festen Funkdienst über Satelliten (Richtung Erde - Weltraum) und                  von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen
dem Mobilfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde - Weltraum)                    entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils
zugewiesen. Die Nutzung erfolgt im Rahmen des Festen Funk-                        gültigen Vorschriften. Insbesondere dürfen – unabhängig
dienstes über Satelliten.                                                         von dieser Frequenzzuteilung und der Festlegung der
                                                                                  standortbezogenen Frequenznutzungsparameter – orts-
Der Frequenzbereich 12,5 - 12,75 GHz ist im Frequenzbereichszu-                   feste Sendefunkanlagen mit einer äquivalenten isotropen
weisungsplan unter der laufenden Nummer 344 dem Festen Funk-                      Strahlungsleistung (EIRP) von zehn oder mehr als zehn
dienst über Satelliten (Richtung Weltraum - Erde) zugewiesen.                     Watt erst betrieben werden, wenn die Bundesnetzagen-
                                                                                  tur eine entsprechende Standortbescheinigung erteilt
Bei den Nutzungen des KASANOVA Satellitenfunknetzes handelt                       hat. Die Antragsunterlagen zum Standortverfahren sind
es sich um die Verbindung von stationären Erdfunkstellen zu geo-                  auf der Internetseite der Bundesnetzagentur -
stationären Satelliten unter der Systemkontrolle eines Satellitennet-             www.bundesnetzagentur.de - unter „Die Bundesnetz-
zes.                                                                              agentur > Sachgebiete > Telekommunikation > Techni-
                                                                                  sche Regulierung Telekommunikation > Elektromagneti-
Nutzungen im Rahmen des Festen Funkdienstes über Satelliten in                    sche Felder /EMF > Standortverfahren (BEMFV)“ abruf-
den Frequenzbereichen 14,0 - 14,25 GHz und 12,5 - 12,75 GHz,                      bar oder können postalisch bei der Bundesnetzagentur
die die folgenden Frequenznutzungsbedingungen einhalten, bedür-                   abgefordert werden.
fen für den Betrieb im Rahmen der Frequenzzuteilung für das KA-
SANOVA Satellitenfunknetz keiner weiteren Frequenzzuteilung im                7   Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funk-
Einzelnen. Darüber hinausgehende Frequenznutzungen bedürfen                       anlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepu-
im Geltungsbereich des TKG einer Einzelzuteilung durch die Bun-                   blik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind
desnetzagentur.                                                                   (§ 60 Abs. 1 S. 2 TKG).

                                                                              8   Die Herstellerfirmen, die Vertriebsfirmen bzw. andere In-
                                                                                  verkehrbringer dieser Funkanlagen sind verpflichtet, die
Nutzungsbestimmungen für Erdfunkstellen des KASANOVA                              Nutzer dieser Funkanlagen auf diese Nutzungsbedingun-
Satellitenfunknetzes                                                              gen in geeigneter Form hinzuweisen.

 Multiplexverfahren                                    TDMA

 Bandbreite                                           36 MHz            Sonstiges:

 max. Senderausgangsleistung                          3,0 Watt          Die in Deutschland zugeteilten Satellitenfunknetze sind auf der In-
                                                                        ternetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
 max. abgestrahlte Leistung                          48,0 dBW

Die Frequenznutzung ist nur zulässig, wenn eine Autorisierung
durch das Satellitensystem besteht.                                     223



Allgemeine Hinweise:

     1    Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für
          eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkver-
          kehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere
          bestimmungsgemäße Frequenznutzungen kann nicht in
          jedem Fall gewährleistet werden.

     2    Für die Strahlungssicherheit und die elektrische und me-
          chanische Sicherheit der Funkanlagen einschließlich der
          Antennenanlagen gelten die einschlägigen Bestimmun-
          gen und Vorschriften.

     3    Die Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung ein-



Bonn, 25. Januar 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
292                                                         – Regulierung, Telekommunikation –               02 2012


Vfg Nr. 6/2012

SSB FE-OE 033 Schnittstellenbeschreibung für Punkt-zu-
Punkt-Richtfunkanlagen im 58-GHz-Bereich, Ausgabe Juli
2011

Die Notifizierung für die o.g. Schnittstellenbeschreibung (SSB)
nach Richtlinie 1998/34/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie
2006/96/EG, ist abgeschlossen und bei der EU-Kommission unter
der Nr. 2011/0469/D registriert.

Die o.g. SSB tritt daher mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Ausdrucke dieser SSB können bei der Bundesnetzagentur für Elek-
trizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundes-
netzagentur) schriftlich, per Fax oder per Internet bestellt (Bestell-
nummer: 409 421 032-1) und gegen Rechnung bezogen werden.

Die Anschrift lautet:

                 Bundesnetzagentur
                 Außenstelle Erfurt
                 Zeppelinstraße 16
                 99096 Erfurt

                 Telefon: (0361) 7398-272
                 Telefax: (0361) 7398-184
                 eMail: druckschriften.versand@bnetza.de

Des Weiteren kann die SSB als PDF-Datei in Kürze im Internet
unter http://www.bundesnetzagentur.de (Amtsblatt / Publikationen
– Schnittstellenbeschreibungen) eingesehen und abgerufen wer-
den.

Für Fragen zu dieser SSB steht die E-Mail Adresse:
ssb@bnetza.de zur Verfügung.

Die Schnittstellenbeschreibung BNetzA SSB FE-OE 017, Ausgabe
Dezember 2007, (BNetzA Amtsblatt 5, 2008, Vfg. Nr. 25) tritt hiermit
außer Kraft.



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02 2012                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   293


Mitteilungen

Telekommunikation

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 16/2012

Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV);

Änderung der Einzugsgebiete von Notrufabfragestellen

Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Notrufverbindungen vom
06. März 2009 (BGBl. I, Nr. 13, S. 481-484) werden die Netzbetrei-
ber und Telefondiensteanbieter durch die Bundesnetzagentur über
Änderungen der Einzugsgebiete von Notrufabfragestellen infor-
miert.

Die aktuellen Daten stehen für Mitglieder der geschlossenen Be-
nutzergruppe Notrufverkehrslenkung zum Abruf bereit.



Esch 2-2




                                                                     Mitteilungen

                                                                     Telekommunikation

                                                                     Teil B
                                                                     Mitteilungen der Diensteanbieter


                                                                     Veröffentlichungshinweis

                                                                     Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a
                                                                     BGB und des § 45n TKG verpflichtet, jedem An-
                                                                     bieter von Telekommunikationsdiensten für die
                                                                     Öffentlichkeit die Veröffentlichung von ihm ange-
                                                                     botener Dienste und Dienstemerkmale für den
                                                                     Endnutzer in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
                                                                     Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentli-
                                                                     chungsmedium. Erfolgt diese Veröffentlichung
                                                                     nicht auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur,
                                                                     hat der Anbieter der Bundesnetzagentur den Ort
                                                                     der Veröffentlichung mitzuteilen.


Bonn, 25. Januar 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
294                                                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                                                                                            02 2012


Mitteilung Nr. 17/2012




          Preisliste
          Auskunftsdienst.
          1                     Preise mit Umsatzsteuer
          Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf zehntel Cent aufgerundete Beträge.
          Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der Telekom
          Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt) für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatz-
          steuerbetrages.

          Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Ände-
          rung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst.



          2                     Standardleistung der Telekom

                                                                                                                                                                                                                                  Preise in EUR
                                                                                                                                                                                                                          ohne USt               mit USt

           Erteilung von telefonischen Auskünften, je angefangene Minute Verbindungszeit
           bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36
           und 1 18 37 .......................................................................................................................................................................................             1,6722                 1,990
           bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64 ............................................................................................................                                                1,1680                 1,390
           bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34 ........................................................................................................                                                   1,6722                 1,990




          3                     Zusätzliche Leistungen der Telekom

                                                                                                                                                                                                                                  Preise in EUR
                                                                                                                                                                                                                          ohne USt               mit USt

           Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37) zu dem gewünschten
           Anschluss
           zu Ortsnetzrufnummern1) in Deutschland und zu nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Zugangskennzahl 0 32
              Grundpreis für die weitergeleitete Verbindung .....................................................................................................................                                          0,4957                 0,590
              zusätzlich, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .................................................................................                                                          0,0831                 0,099
           in deutsche Mobilfunknetze, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ....................................................                                                                          0,4957                 0,590
           zu Diensten mit den Zugangskennzahlen 0 18 01, 0 18 02, 0 18 03, 0 18 04 und 0 18 05, je angefangene Minute
           der weitergeleiteten Verbindung ...................................................................................................................................................                             0,4957                 0,590
           zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 07 00, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbin-
           dung ...................................................................................................................................................................................................        0,4957                 0,590
           zu Diensten mit der Zugangskennzahl 08 00 .............................................................................................................................                                                   kostenlos
           Weitervermittlung durch die Auslandsauskunft (Rufnummer 1 18 34) zu dem gewünschten Anschluss, je ange-
           fangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .....................................................................................................................                                            0,4957                 0,590
           Weitervermittlung zu Serviceangeboten ..................................................................................................................................                                   Es gilt der Preis des Auskunftsdiens-
                                                                                                                                                                                                                      tes, von dem weitervermittelt wurde,
                                                                                                                                                                                                                        gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste.
           Weitervermittlung zu anderen Auskunftsdiensten der Telekom ........................................................................................                                                        Es gilt der Preis des Auskunftsdiens-
                                                                                                                                                                                                                       tes, zu dem weitervermittelt wird,
                                                                                                                                                                                                                        gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste.



          1)
                    Keine Ortsnetzrufnummern sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetz-
                    rufnummern“ die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 0 31, 0 32, 05 00, 05 01, 06 01, 07 00, 07 01, 08 00, 08 01 und 09 00 bis 09 05 erreicht werden.



          Telekom, Stand: 01.02.2012


                                                                                                                                                                                                                                       Bonn, 25. Januar 2012
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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2012                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        295


Mitteilungen

Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 18/2012

Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG

Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:

Institut für Sicherheit und Objektschutz,          Guben                           Lizenznummer P 99/907
Inhaber Enno-E. Hirte
Radexpress,                                        Weingarten                      Lizenznummer P 02/1714
Inhaber Uwe Panis
Steffen Bartusch                                   Welzow                          Lizenznummer P 02/1756
DBS Cicek & Güngör GbR,                            Duisburg                        Lizenznummer P 02/1794
Inhaber Hakan Güngör
Pack & GO e.K.,                                    Stelle                          Lizenznummer P 03/2029
Inhaber Ali-Nasser Yassine
Transporte Dörner,                                 Halle                           Lizenznummer P 04/2243
Inhaber Mike Dörner
LLS Bünde,                                         Bünde                           Lizenznummer P 04/2335
Inhaber Meik Sieker
SCAN GERMANY GmbH i.G.,                            Dresden                         Lizenznummer P 04/2422
Inhaber Rolf Gebhardt
Kurier-Zustell-Service KZS,                        Mühlhausen                      Lizenznummer P 04/2546
Inhaber Mario Stude
Plato GmbH                                         Sondershausen                   Lizenznummer P 05/2602
P.P.S. Pader-Post-Service,                         Paderborn                       Lizenznummer P 05/2761
Inhaber Aydin Aslan
TNT Post Regioservice Osnabrück GmbH               Ratingen                        Lizenznummer P 05/2775
BriefGenio AG                                      Wolpertshausen                  Lizenznummer P 05/2895
DIAKONISCHES WERK KARLSRUHE BgA                    Karlsruhe                       Lizenznummer P 06/3124
Kurierdienst
Rhein-West Güterverkehr Gesellschaft               Emsdetten                       Lizenznummer P 06/3159
mit beschränkter Haftung
H-H Zustelldienst,                                 Dreieich                        Lizenznummer P 07/3246
Inhaberin Heike Haas


Referat 317



Bonn, 25. Januar 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
296                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     02 2012


Mitteilung Nr. 19/2012

Bekanntgabe von Anzeigen nach § 36 PostG

Im Monat Dezember 2011 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt:




1. Aufnahme des Betriebs

Name / Firma                 PLZ, Ort                Angezeigte Tätigkeit/en                                   Nr.


Arne Roof                    12435 Berlin            •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.958
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
Georg Lutz                   13629 Berlin            •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.959
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
Ralf Geerken                 10407 Berlin            •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.960
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
Simsek Transporte            28325 Bremen            •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.961
                                                          Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                     •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                   Bonn, 25. Januar 2012
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                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2012                       – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         297


HSK Redlinghaus UG,          21335 Lüneburg          •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.962
Inh. Stefanie Redlinghaus                                 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                     •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Privater Zustelldienst,      39288 Burg              •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG    50.963
Inh. Bernd Fischer                                   •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                     •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Scout Courier,               84030 Ergolding         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.964
Inh. Jürgen Schröder                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                     •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Kilian Fiala                 96110 Scheßlitz         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem       50.965
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
OK Transporte GmbH           63073 Offenbach •            Beförderung von adressierten Paketen bis     50.966
                                                          20 kg
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                     •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Muhtar Cüneyt Speedy         81737 München           •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.967
Shuttle und Kl. Transporte                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                     •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                          20 kg
                                                     •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                          gen oder Zeitschriften
                                                     •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                          Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                          Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                          ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
298                          – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     02 2012


Schlüter Logistik GmbH      58644 Iserlohn          •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.968
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                    •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                    •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                         ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
ZKZ-Kurier,                 08056 Zwickau           •    Beförderung von Briefsendungen mit einem             50.969
Inh. Ralf-Peter Jöhnig                                   Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                    •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                         ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
JIBS Logistik GmbH          65185 Wiesbaden •            Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.970
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                    •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                    •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                         ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Anton Faistenhammer         84036 Landshut          •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.971
                                                         Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                         20 kg
                                                    •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                    •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                         gen oder Zeitschriften
                                                    •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                         ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Alex Transport GmbH         64285 Darmstadt •            Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG            50.972


Ullrich Dienstleistungen,   71034 Böblingen         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem             50.973
Inh. Roman Ullrich                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                    •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                         ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
REQICA I.G.S. Ltd.          81241 München           •    Beförderung von Briefsendungen mit einem             50.974
                                                         Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                         Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                         ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                  Bonn, 25. Januar 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2012                   – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         299


DRK Werkstätten Meißen   01662 Meißen            •    Beförderung von Briefsendungen mit einem       50.975
(WfbM)                                                Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                 •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                      ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Stefan Mühlbauer         94315 Straubing         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.976
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                 •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                 •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                      ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Nazmiye Gündüz           55232 Alzey             •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.977
                                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                 •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                 •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                 •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                      ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
AMBULANZ-                39539 Havelberg         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.978
Krankentransport,                                     Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
Inh. Kurt Harbart                                •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                 •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften
                                                 •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                      ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
AT Transporte            55608 Bergen            •    Beförderung von Briefsendungen mit einem       50.979
                                                      Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                      Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                      ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Schmolinski GmbH,        20146 Hamburg           •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.980
Kuvertierservice                                      Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                 •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                      20 kg
                                                 •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                      gen oder Zeitschriften




Bonn, 25. Januar 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
300                        – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     02 2012


Manfred Brunner           73054 Eislingen         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem             50.981
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                       ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Christian Hof             94315 Straubing         •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.982
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                  •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                  •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                  •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                       ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
K.T. Gebäudeservice,      65183 Wiesbaden •            Beförderung von Briefsendungen mit einem             50.983
Inh. Tajjiov Khalid                                    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                  •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                  •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                       ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Kurt Dachs                84539 Ampfing           •    Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.984
                                                       Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
                                                  •    Beförderung von adressierten Paketen bis
                                                       20 kg
                                                  •    Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
                                                  •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
                                                       gen oder Zeitschriften
                                                  •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                       ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
BSM                       74360 Ilsfeld           •    Beförderung von Briefsendungen mit einem             50.985
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                       ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Zeitungs-Vertriebs-GmbH   04552 Borna             •    Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun- 50.986
Borna Geithain                                         gen oder Zeitschriften
                                                  •    Beförderung von Briefsendungen mit einem
                                                       Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
                                                       Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
                                                       ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer




                                                                                                Bonn, 25. Januar 2012
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