abl-06
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 773
BMS Brieflogistik GmbH 71332 Waiblingen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 05.446
Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
• Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
MODRACH-TRANSPORTE 15234 Frankfurt • Beförderung von adressierten Paketen bis 05.674
(Oder) 20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
FAIR-KURIER, 39340 Haldens • Beförderung von adressierten Paketen bis 05.686
Inhaber N. Hebecker leben 20 kg
• Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Arkona Systemverkehr 17213 Malchow • Beförderung von adressierten Paketen bis 05.722
GmbH 20 kg
• Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
Transportservice 09429 Wolkenstein • Beförderung von adressierten Paketen bis 05.728
Peter Weber e.K., 20 kg
Inhaber Peter Weber • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
gen oder Zeitschriften
SATRANS GmbH Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 06.977
Hanielweg 17 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
12277 Berlin • Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
Neu: • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
Ringbahnstraße gen oder Zeitschriften
10-14 • Beförderung von Briefsendungen mit einem
12099 Berlin Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Heider Kurier Service Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 08.213
GmbH Markt 71 Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
25746 Heide • Beförderung von adressierten Paketen bis
20 kg
Neu: • Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG
Am Kirchhof 1-5 • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
25746 Heide gen oder Zeitschriften
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
774 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 05 2012
KAZPOST GmbH Alt: • Beförderung von adressierten Paketen bis 08.509
Angerburger 20 kg
Straße 1a • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun-
22047 Hamburg gen oder Zeitschriften
Neu:
Lübecker
Straße 1
22087 Hamburg
Frank Hensel 24113 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.449
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Oliver Wiesner 24619 Bornhöved • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.450
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Peter Petersen 24260 Husberg • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.451
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Thomas Sawallisch 24111 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.452
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Hartmut Beirow 24537 Neumünster • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.453
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
TSS e.K., Schliffkowitz 24214 Lindau • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.454
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Ireneus Lubotzki 24109 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.455
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Jürgen Bluhm 23812 Wahlstedt • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.457
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Peter Famulla 23623 Gnissau • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.458
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Reinhard Falk 24768 Rendsburg • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.459
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 775
Günther Stanitz 23611 Bad • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.460
Schwartau Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Jörg-Peter Bremer 23936 Greves • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.462
mühlen Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Helge Wulff 24159 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.464
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Dierk Burwitz Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.465
Stresemannstraße Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
38 Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
24211 Preetz ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Neu:
August-Sievers-
Ring 19
24148 Kiel
Stefan Groth Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.466
Ludwigshöhe Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
24211 Schellhorn Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Neu:
Urnenweg 43a
24211 Preetz
Gerda Wöbs-Forster 24113 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.467
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Rüdiger Schweder 24118 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.470
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Thomas Schlichting 24222 Schentinen- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.471
tal Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Mario Gebhardt Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.473
Seestraße 34 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
24321 Giekau Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Neu:
Nachtigalstraße 14
24149 Kiel
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
776 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 05 2012
Ulrich Denker 24119 Kronshagen • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.477
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Klaus Reck 24235 Brodersdorf • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.478
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Karl-Heinz Kettmann 24149 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.480
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Peter Anlauf 24148 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.482
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Ralf Kroll Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.484
Am Grund 4 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
24582 Brügge Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Neu:
Kieler Kamp 22
24582 Wattenbek
Birger Dinse 24537 Neumünster • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.486
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Mario Pocha 24340 Eckernförde • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.488
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Rainer Gottschalk Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.489
Teplitzer Allee 9 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
24146 Kiel Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Neu:
Werftstraße 2
24148 Kiel
Wolfgang Herse 24796 Bovenau • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.490
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Nico Schiefelbein 24109 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 09.495
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Martha Clausen 24983 Handewitt • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.408
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 777
Stephan Lohmann 23795 Bad • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.409
Segeberg Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Marco Noack 24145 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.412
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Nizi Nizamudin 24107 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.413
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Friedrich Helmut Alt: • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.414
Süderholm 56 Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
24955 Harrislee Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Neu:
Stresemannstraße
32
24211 Preetz
Fraz Schinwary 24106 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.416
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Michael Gocht 24582 Bordesholm • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.417
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Dirk Volquardsen 24114 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.419
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Friedhelm Anders 24113 Kiel • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.420
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
MeDiaLog GmbH & Co. KG 80939 München • Beförderung von adressierten Paketen bis 60.760
20 kg
• Beförderung von Briefsendungen mit einem
Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subun-
ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
778 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 05 2012
3. Beendigung des Betriebs
Name / Firma PLZ, Ort Angezeigte Tätigkeit/en Nr.
Privater Post- und Pressevertrieb 04454 Leipzig 00.137
Spedition Rolf Krüger, 12679 Berlin 02.022
Inhaber Rolf Krüger
Torsten Lehne 13055 Berlin 50.586
Luis Heine 12101 Berlin 50.930
Post Modern 09120 Chemnitz 60.145
Maximail Postzustellung GmbH & Co. KG 64295 Darmstadt 60.165
Referat 317
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 779
Mitteilungen
Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 237/2012
Ankündigung der Festlegung von Vorgaben für Anträge auf
Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichte-
ten Gasversorgungsnetzen
EnWG §§ 23a, 29 Abs. 1; GasNEV §§ 29, 30 Abs. 1 Nr. 4 und
Abs. 2 Nr. 5 und 8;
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Be-
schlussentwurfs hinsichtlich der Vorgaben für Anträge auf
Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu errichteten
Gasversorgungsnetzen
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 und 2
EnWG zur Vorgabe bestimmter Anforderungen an den Entgeltge-
nehmigungsantrag nach § 23a EnWG sowie zur Festlegung zu-
sätzlicher Anforderungen an Struktur und Inhalt des Berichts nach
§ 28 GasNEV und dessen Anhang (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 GasNEV), zur
Einführung zusätzlicher Kostenstellen nach § 12 GasNEV in Abwei-
chung von Anlage 2 (§ 30 Abs. 2 Nr. 5 GasNEV) sowie zur Festle-
gung des Umfangs und der Form der Informationsübermittlung
(§ 29 GasNEV) eingeleitet.
Die Entgelte für den Netzzugang unterliegen gemäß § 21 Abs. 2
Satz 1 EnWG einer kosten-orientierten Bildung und bedürfen ge-
mäß § 23a Abs. 1 EnWG einer Genehmigung, es sei denn, die
Bestimmung der Netzentgelte erfolgt im Wege der Anreizregulie-
rung. Die Anreizregulierungsverordnung findet gemäß § 1 Abs. 2 S.
1 ARegV auf einen Netzbetreiber, für den noch keine kalenderjähr-
liche Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 ARegV bestimmt wurde, für
eine Übergangszeit bis zum Ende der laufenden Regulierungsperi-
ode keine Anwendung. Sie bleibt gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 ARegV bis
zum Abschluss der darauf folgenden Regulierungsperiode unange-
wendet, wenn bei der nächsten Kostenprüfung nach § 6 Abs. 1
ARegV für diesen Netzbetreiber noch keine hinreichenden Daten
für das Basisjahr vorliegen.
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Entscheidung für
Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze, die gemäß § 54
Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterlie-
gen, zu treffen.
Der Erhebungsbogen kann auf der Internetseite der Bundesnetz-
agentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de/Sach-
gebiete/Elektrizität/Gas/Konsultationen/Laufende Konsultationen
abgerufen werden. Die in der geplanten Festlegung genannten
Links zu den Erhebungsbögen gelten erst ab dem Zeitpunkt der
Entscheidung.
Die Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellung-
nahme bis zum 30.03.2011 (Posteingang), zu richten an die Bun-
desnetzagentur, Beschlusskammer 9, Stichwort „Vorgaben Anträge
Entgeltgenehmigung § 23a EnWG“, Postfach 8001, 53105 Bonn.
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
780 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 05 2012
– Beschlusskammer 9 –
BK9-12/601
Beschluss
In dem Verwaltungsverfahren nach §§ 23a Abs. 3, 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 29, 30
Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 5 und 8 GasNEV
hinsichtlich der Vorgaben für Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu neu
errichteten Gasversorgungsnetzen
hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur
durch
den Vorsitzenden Helmut Fuß,
den Beisitzer Dr. Jörg Mallossek und
die Beisitzerin Dr. Ulrike Schimmel
am XX.XX.2012
beschlossen:
1. Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG, für die noch keine
kalenderjährliche Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 ARegV bestimmt wurde und die ge-
mäß § 54 Abs. 1, 3 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, sind
gemäß § 23a Abs. 1, Abs. 3 EnWG verpflichtet, die bei der Bundesnetzagentur zu stel-
lenden Anträge auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnet-
zen (im Folgenden Entgeltanträge) einschließlich der für eine Prüfung der Anträge erfor-
derlichen vollständigen Unterlagen mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt, an dem
...
Bundesnetzagentur für Telefax Bonn E-Mail Kontoverbindung
Elektrizität, Gas, Telekom- (02 28) 14-88 72 poststelle@bnetza.de Bundeskasse Trier
munikation, Post und Eisen- Internet BBk Trier
bahnen http://www.bundesnetzagentur.de (BLZ 585 000 00)
Konto-Nr. 585 010 03
Behördensitz oder 585 010 05
Bonn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
(02 28) 14-0
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 781
2
die Entgelte wirksam werden sollen, schriftlich und elektronisch bei der Bundesnetzagen-
tur einzureichen..
2. Für die Entgeltanträge werden zu den Hauptkostenstellen „Hochdrucknetz“ (Ziffer 2. der
Anlage 2 zu § 12 GasNEV) und „Mitteldrucknetz“ (Ziffer 3. der Anlage 2 zu § 12 Gas-
NEV) die folgenden zusätzlichen Nebenkostenstellen in Abweichung von Anlage 2 (zu §
12 Satz 1) der GasNEV festgelegt:
- 2.4 Nebenkostenstelle Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse: Kosten der
Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.
- 3.4 Nebenkostenstelle Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse: Kosten der
Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.
3. Den Entgeltanträgen haben die unter Ziffer 1 genannten Netzbetreiber den Bericht über
die Ermittlung der Netzentgelte nach § 28 GasNEV nebst Anhang unter Berücksichtigung
folgender Vorgaben beizufügen:
a) Der Bericht nebst Anhang ist in der Struktur und mit dem Inhalt zu erstellen, wie sie in
Anlage N1 dieses Beschlusses vorgegeben sind. Den Datensätzen für die im Anhang
des Berichts befindlichen Erhebungsbögen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind
die Datendefinitionen zugrunde zu legen, die in der Anlage N2 dieses Beschlusses ent-
halten sind.
(Die Anlagen N1 und N2 befinden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: Sachgebiete Elektri-
zität/Gas Erhebung von Unternehmensdaten Genehmigungsverfahren nach §23a
EnWG Entscheidungen zum Genehmigungsverfahren Gas nach §23a EnWG Ba-
sisjahr 2011.)
b) Der Bericht und die ihm beizufügenden Anlagen sind in elektronischer Form und in
Schriftform vorzulegen.
c) Die zum Anhang des Berichts gehörenden Erhebungsbögen sind ausschließlich elekt-
ronisch unter Nutzung der aktuellen Version der von der Bundesnetzagentur zum Down-
load bereitgestellten XLS-Datei vollständig und richtig ausgefüllt zu übermitteln. Beim
Ausfüllen der XLS-Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden.
(Die XLS-Datei ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter der Adres-
se: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: Sachgebiete Elektrizität/Gas
Erhebung von Unternehmensdaten Genehmigungsverfahren nach §23a EnWG
Download Erhebungsbögen Gas nach §23a EnWG Basisjahr 2011.)
Seite 2 von 7
Bonn, 28. März 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
782 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 05 2012
3
d) Für die elektronische Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Antrag, Bericht nach § 28
GasNEV, Erhebungsbögen etc.) haben die Netzbetreiber das über die Internet-Seite
http://www.bundesnetzagentur.de erreichbare Energiedaten-Portal der Bundesnetzagen-
tur zu nutzen.
(Das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur ist direkt zugänglich unter der Adresse:
http://www.bundesnetzagentur.de)
Sämtliche Dokumente müssen vor der Übertragung im Energiedaten-Portal mit dem im
Internet bereitgestellten Verschlüsselungsprogramm (zu finden auf der Internetseite der
Bundesnetzagentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte:
Sachgebiete Elektrizität/Gas Erhebung von Unternehmensdaten „Download Ver-
schlüsselungsprogramm 2007“) verschlüsselt werden.
4. Soweit den unter Ziffer 1 genannten Netzbetreibern von Dritten betriebsnotwendige An-
lagegüter überlassen wurden, sind die Netzbetreiber verpflichtet, für die ihnen überlasse-
nen Anlagegüter jeweils einen eigenen Erhebungsbogen in entsprechender Anwendung
der in den Ziffern 3c) und 3d) getroffenen Anordnungen und unter Angabe einer Ver-
pächternummer zu übermitteln (bei mehreren Dritten jeweils ein Erhebungsbogen). Da-
bei ist jeweils eine eigene Verpächternummer zu verwenden.
Verpächternummern sind bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.
(Ein Antragsformular mit Erläuterungen für den Antrag auf Vergabe und zur Mitteilung
von Änderungen bei bestehenden Pachtverhältnissen ist auf der Internetseite der Bun-
desnetzagentur unter der Adresse http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte:
Sachgebiete Elektrizität/Gas Erhebung von Unternehmensdaten Erhebung all-
gemeiner Unternehmensinformationen Allgemeine Netzbetreiberinformationen An-
trag auf Verpächternummern bereitgestellt.)
5. Soweit gegenüber den unter Ziffer 1 genannten Netzbetreibern durch verbundene Unter-
nehmen Dienstleistungen erbracht wurden, sind die unter Ziffer 1. genannten Netzbetrei-
ber verpflichtet, für jedes dienstleistende Unternehmen einen eigenen Erhebungsbogen
in entsprechender Anwendung der in den Ziffern 3c) und 3d) getroffenen Anordnungen
und unter Angabe einer Dienstleistungsnummer zu übermitteln.. Dabei ist jeweils eine
fortlaufende Dienstleistungsnummer zu verwenden.
Seite 3 von 7
Bonn, 28. März 2012