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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze
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Bonn, 28. März 2012
                                     Umzulegende Kosten der Messung;             Summe der Nebenkostenstellen Messung jeweils für das Hochdruckleitungsnetz, das Mitteldruckleitungsnetz,
                                     Summe Kosten [in €]                         das Niederdruckleitungsnetz in Euro.
                                     Verprobung
                                     Nebenkostenstelle Messung
                                     (Hochdruckleitungsnetz oder
                                     Mitteldruckleitungsnetz oder
                                     Niederdruckleitungsnetz); absolute
                                     Abweichung [in €]                           Keine Definition.
                                     Verprobung
                                     Nebenkostenstelle
                                     Messung (Hochdruckleitungsnetz
                                     oder Mitteldruckleitungsnetz oder
                                     Niederdruckleitungsnetz); relative
                                     prozentuale Abweichung [in %]               Keine Definition.



                                                                  Tabellenblatt C4. des Erhebungsbogens: Nicht genehmigungsbedürftige Entgelte

                                     Erlöse aus Kurzstreckenentgelten            Kann separat neben Ein- und Ausspeiseentgelten erhoben werden, wenn hierdurch eine bessere Auslastung
                      C4.1.          gemäß § 20 Abs. 1 GasNEV                    des Leitungsnetzes erreicht oder gesichert werden kann (§ 20 Abs. 1 GasNEV).
                                                                                 Ein Punkt, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder Teilnetz übergeben werden kann,
                                                                                 einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                     Einspeisepunkt [Bezeichnung]                Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 13b EnWG). Die Bezeichnung ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     Einspeisepunkt [ID-Nummer]                  Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte
                                                                                 Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann (§ 3 Nr. 13a EnWG). Die Bezeichnung ist vom
                                                                                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                  – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     Teilnetz [Bezeichnung]                      Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu
                                     Teilnetz [ID-Nummer]                        vergeben.
                                                                                 Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
                                                                                 Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher,
                                                                                 Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG). Die Bezeichnung ist vom Netzbetreiber zu
                                     Ausspeisepunkt [Bezeichnung]                vergeben.
                                     Ausspeisepunkt [ID-Nummer]                  Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                                                                                                                                                               Seite 25 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze                                                                                                   826


                                                                                 Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte
                                                                                 Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann (§ 3 Nr. 13a EnWG). Die Bezeichnung ist vom
                                     Teilnetz [Bezeichnung]                      Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu
                                     Teilnetz [ID-Nummer]                        vergeben.
                                                                                 Maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das an einem Ausspeisepunkt aus einem Netz oder
                                                                                 Teilnetz insgesamt ausgespeist und gebucht werden kann (§ 3 Nr. 1a. EnWG). Entspricht technischer
                                                                                 Kapazität, d.h. dem Maximum an fester Kapazität, das Netzbetreiber unter Berücksichtigung der
                                     Max. Kapazität der Strecke [in              Systemintegrität und der Erfordernisse des Netzbetriebs Transportkunden anbieten kann (§ 2 Nr. 13. GasNZV
                                     mn3/h]                                      a.F.).
                                                                                 Gemäß § 2 Nr. 9. GasNZV a.F. das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter am Ein- oder
                                                                                 Ausspeisepunkt, das sich aus der Differenz zwischen technischer Kapazität und der Summe der gebuchten
                                     Freie Kapazität [in mn3/h]                  Kapazitäten für diesen Punkt ergibt.
                                     Zeitraum, für den
                                     Kurzstreckenentgelt erhoben wird
                                     [in Tagen]                                  Keine Definition.
                                                                                 Entgelt ist gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 GasNEV als Kapazitätsentgelt in Euro pro Kubikmeter pro Stunde
                                     Kurzstreckenentgelt [in €/mn3/h]            auszuweisen.
                                     Erlöse [in €]                               Erlöse aus Kurzstreckenentgelten in Euro für die in der Zeile ausgewiesene Kurzstrecke.
                                     Gesamtsumme der Erlöse [in €]               Summe der Erlöse aus Kurzstreckenentgelten in Euro.
                                     Erlöse aus gesondertem                      Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV kann der Betreiber eines örtlichen Verteilernetzes abweichend von § 18
                                     Netzentgelt gemäß § 20 Abs. 2               GasNEV in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt aufgrund der
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                      C4.2.          GasNEV                                      konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnen.
                                                                                 Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber
                                     Netzkunde [ID-Nummer]                       zu vergeben.
                                     Kundenklassifizierung                       Als Kundenklassifizierung ist von dem Netzbetreiber die Kundenart anzugeben. Ausgewählt werden kann
                                     [Bezeichnung]                               zwischen der Klassifizierung als Industriekunde (IK) oder Weiterverteiler (WV).
                                                                                                                                                                                                                                                                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                    – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     Länge der potenziellen Strecke für
                                     Direktleitungsbau [in km]                   Länge des potenziellen Trassenverlaufs in Kilometern, die dem gesonderten Entgelt zugrunde gelegt ist.
                                     Jahresarbeit des Kunden in der
                                     vorherigen Kalkulationsperiode [in
                                     kWh]                                        Die abgerechnete Jahresarbeit des Kunden im Vorjahr in Kilowattstunden ist vom Netzbetreiber anzugeben.
                                     Gemessene maximale Leistung des
                                     Kunden in der vorherigen                    Gemessene und abgerechnete Jahreshöchstleistung des Kunden im Vorjahr in Kilowatt ist vom Netzbetreiber
                                     Kalkulationsperiode [in kW]                 anzugeben.
                                                                                                                                                                                 Seite 26 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze




                                     Vereinbartes gesondertes
                                                                                                                                                                                                 05 2012




Bonn, 28. März 2012
                                     Arbeitsentgelt [in ct/kWh]                  Keine Definition.
                                     Vereinbartes gesondertes
                                     Leistungsentgelt [in €/kW]          Keine Definition.
                                                                         Sollte der Netzbetreiber anstatt eines Arbeits- und Leistungspreises ein gesondertes Jahresentgelt in Euro
                                     Alternativ vereinbartes gesondertes erheben, ist dieses vom Netzbetreiber anzugeben. Im Bericht hat er die Zusammensetzung des gesonderten
                                     Jahresentgelt [in €/a]              Jahresentgelts zu erläutern.
                                     Erlöse [in €/a]                             Die von Kunden erzielten Erlöse aus Sonderentgelten gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV in Euro.
                                     Gesamtsumme Erlöse [in €]                   Gesamtsumme der Erlöse aus Sonderentgelten gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV.
                      C4.3.          Erlöse aus Vertragsstrafen                  Keine Definition.
                                                                                 Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber
                                     Netzkunde [ID-Nummer]                       zu vergeben.
                                     Kundenklassifizierung                       Als Kundenklassifizierung ist von dem Netzbetreiber die Kundenart anzugeben. Ausgewählt werden kann
                                     [Bezeichnung]                               zwischen der Klassifizierung als Industriekunde (IK) oder Weiterverteiler (WV).
                                     Erlöse [in €]                               Erlöse aus Vertragsstrafen in Euro vom in der Zeile spezifizierten Kunden.
                                     Gesamtsumme Erlöse [in €]                   Gesamtsumme der Erlöse aus Vertragsstrafen in Euro.
                                                                                 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) dürfen
                                                                                 Versorgungsunternehmen und Gemeinden neben oder anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder
                                     Erlöse aus Entgelten mit                    ausschließliche Wegerechte u.a. Preisnachlässe für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der
                                     Preisnachlässen gemäß § 3 KAV               Gemeinde bis zu 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang vereinbaren oder gewähren,
                      C4.4.          i.V.m. § 18 GasNEV                          sofern diese Preisnachlässe in der Rechnung offen ausgewiesen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                                 Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an Letztverbraucher oder nachgelagerte Netze des
                                                                                 Netzbetreibers ausgespeist werden kann, einschließlich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher,
                                                                                 Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen (§ 3 Nr. 1b EnWG). Eine den Ausspeisepunkt eindeutig
                                     Ausspeisepunkt [ID-Nummer]                  beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Einzutragen ist, ob es sich um einen leistungsgemessenen Ausspeisepunkt handelt. Der Netzbetreiber kann
                                     Leistungsgemessen [Ja/Nein]                 zwischen „Ja“ und „Nein“ wählen.
                                                                                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                  – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     Jahresarbeit [in kWh]                       Jahresarbeit des Kunden (Ist/Plan) in Kilowattstunden.
                                     Leistung [in kW]                            Jahreshöchstleistung des Kunden (Ist/Plan) in Kilowatt.
                                     Erlöse aus Arbeit [in €]                    Erlöse aus abgerechneter Jahresarbeit des Kunden in Euro.
                                     Erlöse aus Leistung [in €]                  Erlöse aus abgerechneter Jahreshöchstleistung des Kunden in Euro.
                                     Einzelsummen                                Auszuweisen ist jeweils die Summe über die Zeilen einer Spalte.
                                                                                                                                                                               Seite 27 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze                                                                                            828


                                                                         Gesamtsumme der Erlöse aus Entgelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV. Gemäß § 3 KAV dürfen Versorgungs-
                                                                         unternehmen und Gemeinden neben oder anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder ausschließliche
                                                                         Wegerechte Preisnachlässe für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde bis zu 10
                                                                         vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang gewähren, sofern diese Preisnachlässe in der
                                     Gesamtsumme Erlöse [in €]           Rechnung offen ausgewiesen werden.
                                                                         Gemäß § 13 Abs. 2 GasNEV beziehen sich Ein- und Ausspeiseentgelte in der Regel auf zwölf aufeinander
                                                                         folgende Monate und sind als Kapazitätsentgelte in Euro pro Kubikmeter pro Stunde pro Zeiteinheit
                                                                         auszuweisen. Darüber hinaus haben Betreiber von Gasversorgungsnetzen Entgelte für monatliche,
                                     Erlöse aus unterjährigen und        wöchentliche und tägliche Verträge sowie Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn auf ihrer
                                     unterbrechbaren Verträgen sowie Internetseite zu veröffentlichen. Zudem weisen Unternehmen Entgelte für fest und unterbrechbare Kapazitäten
                                     Jahresverträgen mit abweichendem aus (§ 13 Abs. 3 Satz 1 GasNEV). Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 GasNEV ist bei der Kalkulation der Netzentgelte
                                     Laufzeitbeginn (§ 13 Abs. 2 und 3 das Buchungsverhalten der Netznutzer hinsichtlich unterbrechbarer und unterjähriger Kapazitätsprodukte zu
                      C4.5.          GasNEV)                             berücksichtigen.
                                     Umrechnungsfaktoren bezogen auf
                      C4.5.1.        Standardjahresentgelte              Keine Definition.
                                     Umrechnungsfaktoren für
                      C4.5.1.1.      unterbrechbare Jahresverträge       Keine Definition.
                                     Vertrags-ID unterbrechbar           Eine den unterbrechbaren Jahresvertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
                                     Jahresvertrag                       vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                         Der unterbrechbare Jahresleistungspreis ergibt sich durch Multiplikation des Umrechnungsfaktors mit dem
                                     Umrechnungsfaktor                   Jahresleistungspreis.
                                     Umrechnungsfaktoren für
                                     Jahresverträge mit abweichendem
                      C4.5.1.2.      Laufzeitbeginn                      Keine Definition.
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                                                         Eine mit Hilfe der Zahlen 1 (erster Monat der Kalkulationsperiode) bis einschließlich 12 (letzter Monat in der
                                     Festlegung der Monatsabfolge für Kalkulationsperiode) zu definierende und mit den vorgegebenen Monaten zu verknüpfende Monatsabfolge für
                                     die Kalkulationsperiode             die Kalkulationsperiode (z.B. Oktober = 1, November =2 usw.).
                                                                         Der Jahresleistungspreis für Verträge mit abweichendem Laufzeitbeginn ergibt sich durch Multiplikation des
                                                                         Umrechnungsfaktors mit dem Jahresleistungspreis. Für jeden Monat der Kalkulationsperiode ist vom
                                                                         Netzbetreiber ein Umrechnungsfaktor zu bestimmen. Der Umrechnungsfaktor des ersten Monats in der
                                                                                                                                                                                                                                                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                             – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     Umrechnungsfaktor                   Kalkulationsperiode ist gleich 1.
                                     Umrechnungsfaktoren für feste
                                     sowie unterbrechbare Verträge mit
                      C4.5.1.3.      halbjähriger Laufzeit               Keine Definition.
                                     Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags- Eine den festen halbjährigen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     ID Halbjahr                         Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Feste Kapazitäten; Halbjahr;        Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
                                     Monatsspalten                       halbjährige Kapazitäten einzutragen
                                                                                                                                                                          Seite 28 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze




                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte          Eine den unterbrechbaren halbjährigen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung.
                                                                                                                                                                                                 05 2012




Bonn, 28. März 2012
                                     Vertrags-ID Halbjahr                        Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;                 Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für unterbrechbare
                                     Halbjahr; Monatsspalten                     halbjährige Kapazitäten einzutragen
                                     Umrechnungsfaktoren für feste
                                     sowie unterbrechbare Verträge mit
                      C4.5.1.4.      vierteljähriger Laufzeit                    Keine Definition.
                                     Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags-         Eine den festen vierteljährigen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
                                     ID Vierteljahr                              vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Feste Kapazitäten; Vierteljahr;             Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
                                     Monatsspalten                               vierteljährige Kapazitäten einzutragen.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte          Eine den unterbrechbaren vierteljährigen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung.
                                     Vertrags-ID Vierteljahr                     Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;                 Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für unterbrechbare
                                     Vierteljahr; Monatsspalten                  vierteljähriger Kapazitäten einzutragen.
                                     Umrechnungsfaktoren für feste
                                     sowie unterbrechbare Verträge mit
                      C4.5.1.5.      monatlicher Laufzeit                        Keine Definition.
                                     Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags-         Eine den festen monatlichen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     ID Monat                                    Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Feste Kapazitäten; Monat;                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
                                     Monatsspalten                               monatliche Kapazitäten einzutragen.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte          Eine den unterbrechbaren monatlichen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung.
                                     Vertrags-ID Monat                           Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                     Unterbrechbare Kapazitäten;                 Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für unterbrechbare
                                     Monat; Monatsspalten                        monatliche Kapazitäten einzutragen.
                                     Umrechnungsfaktoren für feste
                                     sowie unterbrechbare Verträge mit
                      C4.5.1.6.      wöchentlicher Laufzeit                      Keine Definition.
                                                                                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                  – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags-         Eine den festen wöchentlichen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist
                                     ID Woche                                    vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Feste Kapazitäten; Woche;                   Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste
                                     Monatsspalten; Wochenzeilen                 wöchentliche Kapazitäten in einer Woche des jeweiligen Monats einzutragen.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte          Eine den unterbrechbaren wöchentlichen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung.
                                     Vertrags-ID Woche                           Diese ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;                 Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für unterbrechbare
                                     Woche; Monatsspalten;                       wöchentliche Kapazitäten in einer Woche des jeweiligen Monats einzutragen.
                                                                                                                                                                               Seite 29 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze                                                                                                    830


                                     Wochenzeilen
                                     Umrechnungsfaktoren für feste
                                     sowie unterbrechbare Verträge mit
                      C4.5.1.7.      täglicher Laufzeit                          Keine Definition.
                                     Feste Kapazitäten; Spalte Vertrags-         Eine den festen täglichen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     ID Tag                                      Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Feste Kapazitäten; Tag;                     Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für feste tägliche
                                     Monatsspalten; Tageszeilen                  Kapazitäten an einem Tag des jeweiligen Monats einzutragen.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Spalte          Eine den unterbrechbaren täglichen Vertrag eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese
                                     Vertrags-ID Tag                             ist vom Netzbetreiber zu vergeben.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Tag;            Es sind die zur Vertrags-ID gehörenden Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Entgeltes für unterbrechbare
                                     Monatsspalten; Tageszeilen                  tägliche Kapazitäten an einem Tag des jeweiligen Monats einzutragen.
                      C4.5.2.        Erlöse aus Einspeiseentgelten               Keine Definition.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock             In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Standardjahr                                und unterbrechbare Standardjahresverträge einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock
                                     Standardjahr mit abweichendem        In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Laufzeitbeginn                       und unterbrechbare Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn einzutragen.
                                                                          Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     Einspeisepunkt [ID-Nummer]           Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                          Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu
                                     Teilnetz [ID-Nummer]                 vergeben.
                                                                          Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                     Netzkunde [Bezeichnung]              zu vergeben.
                                     Einspeiseentgelt im Standardjahr [in Das vom Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes zu zahlende Einspeiseentgelt im Standardjahr in Euro
                                     €/mn3/h]                             pro Normkubikmeter pro Stunde.
                                                                          Einzutragen ist der für den Kunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes und auf das Einspeiseentgelt im
                                     Umrechnungsfaktor für                Standardjahr anzuwendende Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Jahresentgelten mit abweichendem
                                                                                                                                                                                                                                                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                     – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     abweichenden Laufzeitbeginn          Laufzeitbeginn.
                                     Feste Kapazitäten; Gebuchte          Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter pro
                                     Kapazität [in mn3/h]                 Stunde.
                                                                          Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
                                     Feste Kapazitäten; Erlöse [in €]     feste Kapazitäten in Euro.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;
                                     Umrechnungsfaktor                    Einzutragen ist die für den Kunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes und auf das Einspeiseentgelt im
                                     unterbrechbarer Jahresvertrag        Standardjahr anzuwendende Vertrags-ID für unterbrechbare Jahresverträge.
                                                                                                                                                                                  Seite 30 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze




                                     [Vertrags-ID]
                                                                                                                                                                                           05 2012




Bonn, 28. März 2012
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;        Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
                                     Gebuchte Kapazität [in mn3/h]      Normkubikmeter pro Stunde.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
                                     [in €]                             unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
                                     Gesamtsumme [in €]                   Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Halbjahr                             und unterbrechbare Verträge vom Typ Halbjahr einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Vierteljahr                          und unterbrechbare Verträge vom Typ Vierteljahr einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Monat                                und unterbrechbare Verträge vom Typ Monat einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock      In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Woche                                und unterbrechbare Verträge vom Typ Woche einzutragen.
                                                                          In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Einspeiseentgelten für feste
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Tag und unterbrechbare Verträge vom Typ Tag einzutragen.
                                                                          Eine den Einspeisepunkt eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     Einspeisepunkt [ID-Nummer]           Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                          Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu
                                     Teilnetz [ID-Nummer]                 vergeben.
                                                                          Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber
                                     Netzkunde [Bezeichnung]              zu vergeben.
                                     Einspeiseentgelt im Standardjahr [in Das vom Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes zu zahlende Einspeiseentgelt im Standardjahr in Euro
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                     €/mn3/h]                             pro Normkubikmeter pro Stunde.
                                     Feste Kapazitäten;                   Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen festen Einspeisungen von einem Netzkunden am
                                     Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID]      Einspeisepunkt des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID des unterjährigen festen Vertrages.
                                     Feste Kapazitäten; Gebuchte          Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter pro
                                     Kapazität [in mn3/h]                 Stunde.
                                                                                                                                                                                                                                                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                            – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                          Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
                                     Feste Kapazitäten; Erlöse [in €]     feste Kapazitäten in Euro.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;          Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen unterbrechbaren Einspeisungen von einem Netzkunden
                                     Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID]      am Einspeisepunkt des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID des unterjährigen festen Vertrages.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;          Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkt des Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
                                     Gebuchte Kapazität [in mn3/h]        Normkubikmeter pro Stunde.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Die von einem Netzkunden am Einspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Einspeiseentgelten für
                                     [in €]                               unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
                                                                                                                                                                         Seite 31 von 38
                                                                                                                                                                                           831
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze                                                                                                   832


                                     Gesamtsumme [in €]                          Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro
                      C4.5.3.        Erlöse aus Ausspeisentgelten                Keine Definition
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock             In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                     Standardjahr                                und unterbrechbare Standardjahresverträge einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock
                                     Standardjahr mit abweichendem               In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                     Laufzeitbeginn                              und unterbrechbare Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn einzutragen.
                                                                                 Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     Ausspeisepunkt [ID-Nummer]                  Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                                 Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu
                                     Teilnetz [ID-Nummer]                        vergeben.
                                                                                 Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber
                                     Netzkunde [Bezeichnung]                     zu vergeben.
                                     Ausspeiseentgelt im Standardjahr            Das vom Netzkunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes zu zahlendes Ausspeiseentgelt im Standardjahr in
                                     [in €/mn3/h] bzw. [in €/kW]                 Euro pro Normkubikmeter pro Stunde bzw. in Euro pro Kilowatt.
                                                                                 Einzutragen ist der für den Kunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes und auf das Ausspeiseentgelt im
                                     Umrechnungsfaktor für                       Standardjahr anzuwendende Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Jahresentgelten mit abweichendem
                                     abweichenden Laufzeitbeginn                 Laufzeitbeginn.
                                     Feste Kapazitäten; Gebuchte
                                     Kapazität bzw. Leistung [in mn3/h] Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter
                                     bzw. [in kW]                       pro Stunde bzw. Leistung in Kilowatt.
                                                                        Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Ausspeiseentgelten für
                                     Feste Kapazitäten; Erlöse [in €]   feste Kapazitäten in Euro.
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                     Unterbrechbare Kapazitäten;
                                     Umrechnungsfaktor
                                     unterbrechbarer Jahresvertrag      Einzutragen ist die für den Kunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes und auf das Ausspeiseentgelt im
                                     [Vertrags-ID]                      Standardjahr anzuwendende Vertrags-ID für unterbrechbare Jahresverträge.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;
                                                                                                                                                                                                                                                                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                    – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     Gebuchte Kapazität bzw. Leistung Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
                                     [in mn3/h] bzw. [in kW]            Normkubikmeter pro Stunde bzw. Leistung in Kilowatt.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Ausspeiseentgelten für
                                     [in €]                             unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
                                     Gesamtsumme [in €]                          Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock             In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                     Halbjahr                                    und unterbrechbare Verträge vom Typ Halbjahr einzutragen.

                                                                                                                                                                                 Seite 32 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze




                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock     In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                                                                                                                                                                                05 2012




Bonn, 28. März 2012
                                     Vierteljahr                         und unterbrechbare Verträge vom Typ Vierteljahr einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock     In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                     Monat                               und unterbrechbare Verträge vom Typ Monat einzutragen.
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock     In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                     Woche                               und unterbrechbare Verträge vom Typ Woche einzutragen.
                                                                         In diesem Zeilenblock sind alle notwendigen Daten zur Ermittlung der Erlöse aus Ausspeiseentgelten für feste
                                     Spalte Vertragstyp, Zeilenblock Tag und unterbrechbare Verträge vom Typ Tag einzutragen.
                                                                         Eine den Ausspeisepunkt eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom
                                     Ausspeisepunkt [ID-Nummer]          Netzbetreiber zu vergeben.
                                                                         Eine das Teilnetz eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber zu
                                     Teilnetz [ID-Nummer]                vergeben.
                                                                         Eine den Netzkunden eindeutig beschreibende alphanumerische Nummerierung. Diese ist vom Netzbetreiber
                                     Netzkunde [Bezeichnung]             zu vergeben.
                                     Ausspeiseentgelt im Standardjahr Das vom Netzkunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes zu zahlendes Ausspeiseentgelt im Standardjahr in
                                     [in €/mn3/h] bzw. [in €/kW]         Euro pro Normkubikmeter pro Stunde bzw. in Euro pro Kilowatt.
                                     Feste Kapazitäten;                  Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen festen Einspeisungen von einem Netzkunden am
                                     Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID]     Ausspeisepunkt des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID des unterjährigen festen Vertrages.
                                     Feste Kapazitäten; Gebuchte
                                     Kapazität bzw. Leistung [in mn3/h] Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes feste gebuchte Kapazität in Normkubikmeter
                                     bzw. [in €/kW]                      pro Stunde bzw. Leistung in Euro pro Kilowatt.
                                                                         Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Ausspeiseentgelten für
                                     Feste Kapazitäten; Erlöse [in €]    feste Kapazitäten in Euro.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;         Die für die Berechnung der Erlöse aus unterjährigen unterbrechbaren Einspeisungen von einem Netzkunden
                                                                                                                                                                                                                                                                                           Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                                     Umrechnungsfaktor [Vertrags-ID]     am Ausspeisepunkt des Teilnetzes anzuwendende Vertrags-ID des unterjährigen festen Vertrages.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten;
                                     Gebuchte Kapazität bzw. Leistung Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkt des Teilnetzes unterbrechbar gebuchte Kapazität in
                                     [in mn3/h] bzw. [in kW]             Normkubikmeter pro Stunde bzw. Leistung in Kilowatt.
                                     Unterbrechbare Kapazitäten; Erlöse Die von einem Netzkunden am Ausspeisepunkte des Teilnetzes erzielten Erlöse aus Ausspeiseentgelten für
                                                                                                                                                                                                                                                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     [in €]                              unterbrechbare Kapazitäten in Euro.
                                     Gesamtsumme [in €]                Erlössumme der jeweiligen Spalten in Euro.
                                     Erlöse aus sonstigen nicht
                      C4.6.          genehmigungsbedürftigen Entgelten Keine Definition.
                                     Klassifizierung [Bezeichnung]               Eine vom Netzbetreiber vorzunehmende Klassifizierung des Entgelts.
                                     Erlöse [in €]                               Für das in der Zeile klassifizierte sonstige nicht genehmigungsbedürftige Entgelt in Euro.

                                                                                                                                                                              Seite 33 von 38
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Anlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze                                                                                                 834


                                     Gesamtsumme Erlöse [in €]                   Gesamtsumme der Erlöse aus sonstigen nicht genehmigungsbedürftigen Entgelten in Euro.



                                                                                       Tabellenblatt D. des Erhebungsbogens: Netzdaten

                                                                                 Bestimmter Bereich des Fließdrucks eines strömenden Gases in einem Rohrleitungssystem, der bei Betrieb
                      Allgemein Druckstufe                                       unter normalen Betriebsbedingungen auftritt.
                                                                                 Druckzustand in einem Gasrohrleitungssystem, bei dem das strömende Gas unter normalen
                                     Hochdruck                                   Betriebsbedingungen mit einem Fließdruck von über 1 bar transportiert wird.
                                                                                 Druckzustand in einem Gasrohrleitungssystem, bei dem das strömende Gas unter normalen
                                     Mitteldruck                                 Betriebsbedingungen mit einem Fließdruck von über 100 mbar bis 1 bar transportiert wird.
                                                                                 Druckzustand in einem Gasrohrleitungssystem, bei dem das strömende Gas unter normalen
                                     Niederdruck                                 Betriebsbedingungen mit einem Fließdruck von nicht über 100 mbar transportiert wird.
                                                                                 Summe der Streckenabschnitte eines Gasnetzes in den jeweiligen Druckstufen, deren Kapazitäten zwischen
                                                                                 zwei oder mehreren Netzbetreibern aufgeteilt sind. Streckenabschnitte des Rohrleitungsnetzes, an denen dem
                                                                                 Netzbetreiber aufgrund Eigentums, eines Pachtverhältnisses oder einer sonstigen schuldrechtlichen oder
                                                                                 dinglichen Berechtigung ein ausschließliches Nutzungsrecht zusteht, sind bei der Berechnung der Netzlänge
                                                                                 mit voller Kilometerzahl anzusetzen. Streckenabschnitte, die der Netzbetreiber nur anteilig neben Dritten
                                                                                 nutzen kann (Bruchteilsnutzung), sind bei der Berechnung der Netzlänge auch mit voller Kilometerzahl
                                     Bruchteilsnutzung                           anzusetzen.
                                     relative Kapazitätsrechte in % von          Durchschnittlicher Anteil der relativen Kapazitätsrechte entsprechend der vertraglichen Kapazitäts-
                                     der Gesamtkapazität                         Nutzungsrechte der Leitungen in Bruchteilsnutzung, bezogen auf die Gesamtkapazität.
                                     Netzlänge des
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                      1.             Gasversorgungsnetzes                        Keine Definition.
                                                                                 Die Netzlänge umfasst diejenigen Rohrleitungen eines Gasversorgungsnetzes in Kilometern, die am letzten
                                     Länge des                                   Tag des letzten abgeschlossen vollen Geschäftsjahres installiert und bereits zum Zwecke des Transports von
                                     Hochdruckleitungsnetzes ohne                Gas bzw. der Versorgung von Kunden mit Gas in Betrieb genommen worden sind, inkl. der Leitungslängen aus
                      1.1            Hausanschlussleitungen                      Bruchteilsnutzung.
                                                                                 Die Netzlänge umfasst ausschließlich diejenigen Rohrleitungen eines Gasversorgungsnetzes in Kilometern, die
                                                                                                                                                                                                                                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                                                                                                                                                                  – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                     davon Länge des                             am letzten Tag des letzten abgeschlossen vollen Geschäftsjahres installiert und bereits zum Zwecke des
                                     Hochdruckleitungsnetzes in                  Transports von Gas bzw. der Versorgung von Kunden mit Gas in Betrieb genommen worden sind und die
                      1.1.1          Bruchteilsnutzung                           gleichzeitig anteilig von Dritten genutzt werden (Bruchteilsnutzung).
                      1.1.1.1
                                                                      Verbindung zwischen der kundeneigenen Anlage und dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen
                                     Länge der Hausanschlussleitungen Versorgung gem. § 3 Nr. 17 EnWG.
                      1.2            im Hochdruckleitungsnetz         Für die Hausanschlussleitung sind die Netzlängen in Ansatz zu bringen, die i.S.v. § 6

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Bonn, 28. März 2012
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