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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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      K. Gesamtergebnis



      I.     Verbindungsleistungen der Telekom Deutschland GmbH

      Das Unternehmen:

                                     Telekom Deutschland GmbH
                                     Friedrich-Ebert-Allee 140
                                     53113 Bonn

      und die mit ihr verbundenen Unternehmen gemäß § 3 Nr. 29 TKG verfügen auf den
      nachfolgend aufgeführten Märkten im Sinne des § 11 TKG über beträchtliche Marktmacht:

      1.    Anrufzustellung

      Nationaler Markt für die

            Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz der TDG an festen Standorten
             einschließlich der lokalen Anrufweiterleitung.

      Zu diesem Vorleistungsmarkt im Bereich von Zusammenschaltungsleistungen zählen sowohl
      Terminierungsleistungen, die über Schmalbandanschlüsse zugestellt werden, als auch
      Terminierungsleistungen, die auf Breitbandanschlüssen (DSL, Breitbandkabel-Netz, IP-
      basierter Glasfaseranschluss, stationäre Mobilfunklösungen) terminiert werden und auf der
      Ebene des PSTN oder telefondienstspezifisch auf der Ebene des Internet Protokolls jeweils
      auf der untersten Netzkoppelungsebene übergeben werden. Die telefondienstspezifische
      Übergabe zeichnet sich dadurch aus, dass der anbietende Netzbetreiber die Möglichkeit hat,
      den Anruf fallbezogen zu verwirklichen oder zu verweigern und die Verbindungsdaten für die
      Abrechnung jedes einzelnen Gespräches zu erheben und zu verarbeiten.

      Bietet die TDG die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer technologiekonformen
      Übergabe an, dann richtet sich die Bestimmung der untersten Netzkoppelungsebene nach
      der für die jeweilige Rufnummer vereinbarten Übergabetechnologie (IP oder PSTN). Nicht
      Bestandteil des relevanten Marktes sind Verbindungen, die im Rahmen der Vereinbarung
      des Grundsatzes einer technologiekonformen Übergabe tatsächlich nicht
      technologiekonform und damit auf einer höheren Netzzugangsebene übergeben werden.

      Bietet die TDG die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer technologieneutralen
      Übergabe an, dann ist die Bestimmung der untersten Netzkoppelungsebene unabhängig von
      der Technik des Anschlusses.

      Zu dem relevanten Markt zählen Terminierungsleistungen zu geographischen Rufnummern,
      zu Notrufabfragestellen sowie Verbindungen mit Ziel in der Rufnummerngasse 0(32).

      Zuzurechnen sind diesen Märkten neben Terminierungen zu Endkunden, die direkt am Netz
      des Anbieters angeschlossen sind, auch Verbindungsleistungen, bei denen der Verkehr, für
      den nachfragenden Netzbetreiber nicht unmittelbar ersichtlich, zur Terminierung in ein
      nachfolgendes Drittnetz (Fest- oder Mobilfunknetz) weitergeleitet wird.

      Nicht von dem Markt umfasst sind Terminierungsleistungen mit Übergabe auf IP-Ebene, bei
      denen die Übergabe nicht speziell telefondienstspezifisch, d. h. diensteneutral erfolgt. Bei
      der diensteneutralen Übergabe von IP-Datenverkehr im Rahmen von so genannten Peering-


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       Abkommen ist nicht die konkrete Telefonverbindung, sondern der Datenaustausch in seiner
       Gesamtheit Gegenstand der Abrechnung und der Leistung.

       2.     Nationaler Markt für Verbindungsaufbau und Verbindungsaufbau plus Transit
              und Verbindungsaufbau plus Transit plus Wandlung zur Betreiber(vor)auswahl

       Nationaler Markt für den

             Verbindungsaufbau und Verbindungsaufbau plus Transit und Verbindungsaufbau
              plus Transit plus Wandlung zur Betreiber(vor)auswahl im öffentlichen Telefonnetz an
              festen Standorten für Orts-, Fern-, NTR-, Auslands- und Mobilfunkverbindungen mit in
              Einzelwahl oder in festgelegter Vorauswahl vorangestellter Kennzahl für
              Verbindungsnetzbetreiber.

       Gegenstand dieses Vorleistungsmarktes ist auch die gebündelte Zuführung, d. h. die
       Zuführung zu einer höheren Netzebene.

       Zu diesem Markt zählen sowohl Zuführungsleistungen, die von Schmalbandanschlüssen
       aufgebaut werden, als auch Zuführungsleistungen, die von Breitbandanschlüssen (DSL,
       Breitbandkabel-Netz, IP-basierter Glasfaseranschluss, stationäre Mobilfunklösungen) ihren
       Ursprung nehmen und auf der Ebene des PSTN oder telefondienstspezifisch auf der Ebene
       des Internet Protokolls übergeben werden. Die telefondienstspezifische Übergabe zeichnet
       sich dadurch aus, dass der anbietende Netzbetreiber die Möglichkeit hat, den Anruf
       fallbezogen zu verwirklichen oder zu verweigern und die Verbindungsdaten für die
       Abrechnung jedes einzelnen Gespräches zu erheben und zu verarbeiten.

       Bietet der Netzbetreiber die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer
       technologiekonformen Übergabe an, dann richtet sich die Bestimmung der untersten
       Netzkoppelungsebene nach der für die jeweilige Rufnummer vereinbarten
       Übergabetechnologie (IP oder PSTN). Verbindungen, die tatsächlich nicht
       technologiekonform und damit auf einer höheren Netzzugangsebene übergeben werden,
       sind ebenfalls Bestandteil des relevanten Marktes.

       Bietet der Netzbetreiber die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer
       technologieneutralen Übergabe an, dann ist die Bestimmung der untersten
       Netzkoppelungsebene unabhängig von der Technik des Anschlusses.

       Zu dem Markt zählen auch Verbindungsleistungen mit Ursprung in der Rufnummerngasse
       0(32).

       Nicht von dem Markt umfasst sind Zuführungsleistungen mit Übergabe auf IP-Ebene, bei
       denen die Übergabe nicht speziell telefondienstspezifisch, d. h. diensteneutral erfolgt. Bei
       der diensteneutralen Übergabe von IP-Datenverkehr im Rahmen von so genannten Peering-
       Abkommen ist nicht die konkrete Telefonverbindung, sondern der Datenaustausch in seiner
       Gesamtheit Gegenstand der Abrechnung und der Leistung.

       3.     Verbindungsaufbau zu Mehrwertdiensten

       Nationaler Markt für

             Verbindungsaufbau zu Mehrwertdiensten (mit Ausnahme des Dienstes der
              Betreiber(vor)auswahl) im nationalen öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
              der nachfolgenden Art:

               o Verbindungen zum Freephone-Service von ICP unter der Dienstekennzahl 0800,

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            o Verbindungen zum Shared Cost Service 0180 von ICP - im Online-Billing-
              Verfahren,
            o Verbindungen zum ICP-Vote-Call von ICP unter den Zugangskennzahlen 0137 1-9
              - im Online-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen zum Service 0700 von ICP - im Online-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen zum Online-Dienst am Telefonnetz von ICP,
            o Verbindungen zum Auskunftsdienst von ICP unter der Dienstekennzahl 118xy - im
              Offline-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen zum VPN-Service von ICP unter der Dienstekennzahl 0181-0189 -
              im Offline-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen zu einem innovativen Dienst von ICP unter der Dienstekennzahl 012
              - im Offline-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen zum Service 0900 von ICP - im Offline-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen mit Ursprung in nationalen Mobilfunknetzen zum VPN-Service von
              ICP unter der unter der Dienstekennzahl 0181-0189 - im Online-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen aus nationalen Mobilfunknetzen zum Service 0900 von ICP über die
              Mobilfunk-Service-Vorwahl (MSV) - im Online-Billing-Verfahren,
            o Verbindungen zum International Shared Cost Service +808 von ICP,
            o Verbindungen zur einheitlichen Behördennummer 115 sowie
            o Verbindungen zu “Harmonisierten Diensten von sozialem Wert“ (HDSW) von ICP
              unter der Dienstekennzahl 116 xyz.

      Zuführungsleistungen zu neu entstehenden Mehrwertdiensten werden diesem Markt
      ebenfalls zugerechnet, sobald diese verfügbar werden.

      Zu dem relevanten Markt zählen jeweils auch Verbindungsleistungen mit Ursprung in der
      Rufnummerngasse 0(32).

      Verbindungsaufbau- und Transitleistungen werden für den Fall der Notwendigkeit der
      Durchführung einer Abfrage des so genannten Intelligenten Netzes erst auf der dieser
      Abfrage nachfolgenden Netzebene voneinander abgegrenzt.

      Zu diesem Markt zählen sowohl Zuführungsleistungen, die von Schmalbandanschlüssen
      aufgebaut werden, als auch Zuführungsleistungen, die von Breitbandanschlüssen (DSL,
      Breitbandkabel-Netz, IP-basierter Glasfaseranschluss, stationäre Mobilfunklösungen) ihren
      Ursprung nehmen und auf der Ebene des PSTN oder telefondienstspezifisch auf der Ebene
      des Internet Protokolls jeweils auf der untersten Netzkoppelungsebene übergeben werden.
      Die telefondienstspezifische Übergabe zeichnet sich dadurch aus, dass der anbietende
      Netzbetreiber die Möglichkeit hat, den Anruf fallbezogen zu verwirklichen oder zu verweigern
      und die Verbindungsdaten für die Abrechnung jedes einzelnen Gespräches zu erheben und
      zu verarbeiten.

      Bietet der Netzbetreiber die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer
      technologiekonformen Übergabe an, dann richtet sich die Bestimmung der untersten
      Netzkoppelungsebene nach der für die jeweilige Rufnummer vereinbarten
      Übergabetechnologie (IP oder PSTN). Nicht Bestandteil des relevanten Marktes sind
      Verbindungen, die im Rahmen der Vereinbarung des Grundsatzes einer
      technologiekonformen Übergabe tatsächlich nicht technologiekonform und damit auf einer
      höheren Netzzugangsebene übergeben werden.

      Bietet der Netzbetreiber die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer
      technologieneutralen Übergabe an, dann ist die Bestimmung der untersten
      Netzkoppelungsebene unabhängig von der Technik des Anschlusses.

      Nicht von dem Markt umfasst sind Zuführungsleistungen mit Übergabe auf IP-Ebene, bei
      denen die Übergabe nicht speziell telefondienstspezifisch, d. h. diensteneutral erfolgt. Bei

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      der diensteneutralen Übergabe von IP-Datenverkehr im Rahmen von so genannten Peering-
      Abkommen ist nicht die konkrete Telefonverbindung, sondern der Datenaustausch in seiner
      Gesamtheit Gegenstand der Abrechnung und der Leistung.

      Nicht enthalten sind ferner Zuführungsleistungen zu Online-Diensten über Primärmultiplex-
      Anschlüsse.

      II.       Verbindungsleistungen alternativer Teilnehmernetzbetreiber

      Auf den netzweiten Vorleistungsmärkten für

             Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz des jeweiligen Unternehmens an
              festen Standorten einschließlich der lokalen Anrufweiterleitung

      verfügen die nachfolgend genannten Unternehmen und die mit ihnen verbundenen
      Unternehmen gemäß § 3 Nr. 29 TKG jeweils im Sinne des § 11 TKG über beträchtliche
      Marktmacht:

                01018 GmbH, Trierer Straße 70-72, 53115 Bonn
                01051 Telecom GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 52525 Heinsberg
                01058 Telecom GmbH, Leopoldstraße 16, 40211 Düsseldorf
                3U TELECOM GmbH, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg
                BITel GmbH, Berliner Straße 260, 33330 Gütersloh
                bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH, Pennefeldsweg 12, 53177 Bonn
                Broadnet Services GmbH, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
                BT (Germany) GmbH & Co. oHG, Barthstraße 22, 80339 München
                COLT Technology Services GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main
                Communication Services Tele2 GmbH, In der Steele 39, 40599 Düsseldorf
                Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau, Albrechtstraße 48, 06844 Dessau
                DNS:NET Internet Service GmbH, Ostseestraße 111, 10409 Berlin
                DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Stockholmer Allee 24, 44269
                 Dortmund
                envia TEL GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg
                EWE TEL GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg
                First Communication GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main
                G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG,
                 Greflingerstraße 26, 93055 Regensburg
                GöTel GmbH, Weender Landstraße 59, 37075 Göttingen
                HSE MediaNet GmbH, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt
                HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm
                HL komm Telekommunikations GmbH, Nonnenmühlgasse 1, 04107 Leipzig
                htp GmbH, Mailänder Straße 2, 30539 Hannover
                inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA, Am Saaraltarm 1,
                 66740 Saarlouis
                IN-telegence GmbH, Oskar-Jäger-Straße 125, 50825 Köln
                Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg
                Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring
                KielNET GmbH, Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel
                M-net Telekommunikations GmbH, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
                MDCC Magdeburg-City-Com GmbH, Weitlingstraße 22, 39104 Magdeburg
                MK Netzdienste GmbH & Co. KG, Marienwall 27, 32423 Minden
                mobileExtension GmbH, Ostseestraße 111, 10409 Berlin
                mr. net group GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg

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            multiConnect GmbH, Wilhelm-Hale-Straße 50, 80639 München
            NetAachen GmbH, Grüner Weg 100, 52070 Aachen
            NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Am Coloneum 9, 50829 Köln
            Netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Gladbacher Straße 74, 40219
             Düsseldorf
            mr. next id GmbH, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn
            PfalzKom Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Koschatplatz 1, 67061
             Ludwigshafen
            QSC AG, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
            sdt.net AG, Ulmer Straße 130, 73431 Aalen
            Smart Telecom GmbH, Hochstraße 60, 47877 Willich
            Spider Telecom GmbH, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg
            Stadtwerke Schwedt GmbH, Heinersdorfer Damm 55-57, 16303 Schwedt/Oder
            Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992
             München
            TNG-Stadtnetz GmbH, Projensdorfer Straße 324, 24106 Kiel
            toplink GmbH, Birkenweg 24, 64295 Darmstadt
            TROPOLYS Service GmbH, Niederkasseler Lohweg 181-183, 40547 Düsseldorf
            Unitymedia GmbH, Aachener Straße 746-750, 50933 Köln
            Ventelo GmbH, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
            Verizon Deutschland GmbH, Sebrathweg 20, 44149 Dortmund
            Versatel BreisNet GmbH, Sundgauallee 25, 79114 Freiburg
            Versatel Deutschland GmbH, Niederkasseler Lohweg 181-183, 40547 Düsseldorf
            Versatel Ost GmbH, Aroser Allee 78, 13407 Berlin
            Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf
            VSE Net GmbH, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
            wilhelm.tel GmbH, Heidbergstraße 101-111, 22846 Norderstedt
            WOBCOM GmbH, Heßlinger Straße 1-5, 38440 Wolfsburg.

      Zu diesem Vorleistungsmarkt zählen sowohl Terminierungsleistungen, die über
      Schmalbandanschlüsse zugestellt werden, als auch Terminierungsleistungen, die auf
      Breitbandanschlüssen (DSL, Breitbandkabel-Netz, IP-basierter Glasfaseranschluss,
      stationäre Mobilfunklösungen) terminiert werden und auf der Ebene des PSTN oder
      telefondienstspezifisch auf der Ebene des Internet Protokolls jeweils auf der untersten
      Netzkoppelungsebene übergeben werden. Die telefondienstspezifische Übergabe zeichnet
      sich dadurch aus, dass der anbietende Netzbetreiber die Möglichkeit hat, den Anruf
      fallbezogen zu verwirklichen oder zu verweigern und die Verbindungsdaten für die
      Abrechnung jedes einzelnen Gespräches zu erheben und zu verarbeiten.

      Bietet das genannte Unternehmen die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer
      technologiekonformen Übergabe an, dann richtet sich die Bestimmung der untersten
      Netzkoppelungsebene nach der für die jeweilige Rufnummer vereinbarten
      Übergabetechnologie (IP oder PSTN). Nicht Bestandteil des relevanten Marktes sind
      Verbindungen, die im Rahmen der Vereinbarung des Grundsatzes einer
      technologiekonformen Übergabe tatsächlich nicht technologiekonform und damit auf einer
      höheren Netzzugangsebene übergeben werden.

      Bietet das genannten Unternehmen die Zusammenschaltung nach dem Grundsatz einer
      technologieneutralen Übergabe an, dann ist die Bestimmung der untersten
      Netzkoppelungsebene unabhängig von der Technik des Anschlusses.

      Zu dem relevanten Markt zählen Verbindungsleistungen zu geographischen Rufnummern, zu
      Notrufabfragestellen sowie Verbindungen mit Ziel in der Rufnummerngasse 0(32).



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       Zuzurechnen sind diesen Märkten neben Verbindungen zu Endkunden, die direkt am Netz
       des Anbieters angeschlossen sind, auch Verbindungsleistungen, bei denen der Verkehr, für
       den nachfragenden Netzbetreiber nicht unmittelbar ersichtlich, zur Terminierung in ein
       nachfolgendes Drittnetz (Fest- oder Mobilfunknetz) weitergeleitet wird (so genannte
       „Scheinterminierung“.

       Nicht von dem Markt umfasst sind Terminierungsleistungen mit Übergabe auf IP-Ebene, bei
       denen die Übergabe nicht speziell telefondienstspezifisch, d. h. diensteneutral erfolgt. Bei
       der diensteneutralen Übergabe von IP-Datenverkehr im Rahmen von so genannten Peering-
       Abkommen ist nicht die konkrete Telefonverbindung, sondern der Datenaustausch in seiner
       Gesamtheit Gegenstand der Abrechnung und der Leistung.

       Die Feststellung beträchtlicher Marktmacht erstreckt sich auch auf diejenigen alternativen
       Teilnehmernetzbetreiber, die hier nicht genannt sind, trotzdem aber derzeit oder künftig auf
       Terminierungsmärkten im hier definierten Sinne tätig sind oder werden.

       Ob die Voraussetzungen der Marktanalyse im Hinblick auf derartige bereits im Markt tätigen,
       aber hier nicht genannten und die neu in den Markt eintretenden Teilnehmernetzbetreiber in
       materieller Hinsicht zutrifft, wird in jedem Fall geprüft.


       Bonn, den 28.02.2012




       In Vertretung
       Kuhrmeyer                     Kurth                                        Dr. Henseler-Unger
       (Beisitzer)                   (Vorsitzender)                               (Beisitzerin und
                                                                                  Berichterstatterin)

       BK 1-10/002




                                                     - - 171 - -


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                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
716                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   05 2012


  L. Ergebnisse der Auswertung

  (Enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).




                                               - - 172 - -


                                                                                                         Bonn, 14. März 2012
216

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05 2012                           – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –               717


Mitteilungen

Post

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 224/2012

Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG

Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:

TNT Post Direktwerbung Mediaservice GmbH                           Ratingen                        Lizenznummer P 98/022
Fierfas Post Offensiv                                              Magdeburg                       Lizenznummer P 98/202
Werbezustellung & Fierfas Post,
Inhaberin Ingrid Fierfas
Marc Wenger & Klaus Zink GbR,                                      Gorxheimertal                   Lizenznummer P 99/517
Inhaber Klaus Zink
Marc Wenger & Klaus Zink GbR,                                      Gorxheimertal                   Lizenznummer P 99/517
Inhaber Marc Wenger
LLS GmbH                                                           Emden                           Lizenznummer P 00/1187
Hellmann Services,                                                 Wallenhorst                     Lizenznummer P 02/1792
Inhaber Heinz Hellmann
Postfachservice Fulda,                                             Fulda                           Lizenznummer P 02/1797
Inhaberin Christine Bischof, vormals Uebelacker
Horst Müller Briefkurier,                                          Halle/Saale                     Lizenznummer P 03/2060
Inhaber Horst Müller
Koninklijke PostNL B.V.                                            ’s-Gravenhage,                  Lizenznummer P 03/2148
                                                                   Niederlande
BI-LOG Service Group GmbH                                          Bamberg                         Lizenznummer P 03/2228
LLS Lokaler-Liefer-Service Erfurt KG,                              Arnstadt                        Lizenznummer P 04/2366
Zweigniederlassung Arnstadt,
Inhaber Marcus Weymann
PIN Mail Frankfurt Verwaltungsgesellschaft mbH                     Frankfurt am Main               Lizenznummer P 05/2742
Petzold Transporte,                                                Neubrandenburg                  Lizenznummer P 05/2908
Inhaber Andreas Petzold
Thomas Dumdey                                                      Hannover                        Lizenznummer P 09/3603



Referat 317




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718                                     – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   05 2012


Mitteilung Nr. 225/2012

Einleitung eines Verfahrens der nachträglichen Entgeltüber-
prüfung gem. §§ 25 Abs. 1 S. 1 i. V. m. 20 Abs. 2, 32 PostG

Die Beschlusskammer 5 hat am 29.02.2012 ein Verfahren der
nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen die Deutsche Post AG
eingeleitet. Zur Überprüfung stehen die Zugangskonditionen zu der
Postdienstleistung „Adressierte Werbesendungen INFOPOST und
INFOBRIEF National“.

Der Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung findet am
26.03.2012 um 10:00 Uhr im Raum 0.10 der Bundesnetzagentur in
Bonn statt.



BK5a-11/024




                                                                                                             Bonn, 14. März 2012
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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012                               – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 719


Mitteilungen

Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 226/2012                                              Mitteilung Nr. 228/2012

StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;                                         StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;

hier: Einstellung eines Verfahrens                                   hier: Veröffentlichung eines Antrages der Enervie AssetNetz-
                                                                     work GmbH
Die TenneT TSO GmbH hat am 27.06.2011 die Genehmigung der
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts mit der INEOS Chlor    Die Enervie AssetNetzwork GmbH, Lennestr. 2, 58507 Lüden-
Atlantik GmbH, Entnahmestelle UW Maade, beantragt. Mit Schrei-       scheid hat am 02.12.2011 die Befreiung von den Netzentgelten für
ben vom 22.02.2012 hat die TenneT TSO GmbH den Antrag auf            die UNIWHEELS Production (Germany) GmbH, In der Lacke 7-9,
Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2       58791 Werdohl, beantragt. Der Antrag auf Befreiung von den
Satz 2 StromNEV für das Kalenderjahr 2011 zurückgenommen.            Netzentgelten gem. § 19 Abs. 2 Satz. 2 StromNEV betrifft die Ge-
Das unter dem Geschäftszeichen BK4-11-162 geführte Genehmi-          nehmigung ab dem 01.01.2011, für die Entnahmestelle mit der
gungsverfahren wurde daher eingestellt.                              Zählpunktbezeichnung DE0002525879100000000000173982401.

                                                                     Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Ge-
                                                                     schäftszeichen BK4-12-708 geführt.
BK4-11-162


                                                                     BK4-12-708




Mitteilung Nr. 227/2012                                              Mitteilung Nr. 229/2012

StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;                                         StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;

hier: Veröffentlichung eines Antrages der UPM GmbH                   hier: Veröffentlichung eines Antrages der Enervie AssetNetz-
                                                                     work GmbH
Die UPM GmbH, Georg-Haindl-Str. 5, 86153 Augsburg hat am
13.12.2012 für die UPM Nordland Papier GmbH, Nordlandallee 1,        Die Enervie AssetNetzwork GmbH, Lennestr. 2, 58507 Lüden-
26892 Dörpen, Entnahmestelle Dörpen, die Befreiung von den           scheid hat am 02.12.2011 die Befreiung von den Netzentgelten für
Netzentgelten auf Grundlage des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV          die BVA Hagen Kabel GmbH, Körnerstr. 40, 58095 Hagen bean-
beantragt. Der betroffene Netzbetreiber ist die EWE Netz GmbH,       tragt. Der Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten gem. § 19
Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg. Der Antrag betrifft die     Abs. 2 Satz. 2 StromNEV betrifft die Genehmigung ab dem
Genehmigung ab dem 01.01.2012.                                       01.01.2011, für die Entnahmestelle mit der Zählpunktbezeichnung
                                                                     DE00740958099VIRTUELL001000004769.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Ge-
schäftszeichen BK4-12-668 geführt.                                   Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Ge-
                                                                     schäftszeichen BK4-12-709 geführt.



                                                                     BK4-12-709




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