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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012                                            – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                          721
                                                      Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




Mitteilungen

Qualifizierte elektronische Signatur

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 232/2012                                                         7.   Testhandbuch, Dokumentenversion 2.6.0.0_1, Stand:
                                                                                     03.01.2012, 35 Seiten
Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG,                   8.   Governikus-Verification-Service-Testprotokolle.zip,
die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden;                                     Stand: 20.01.2012

hier: bremen online services Entwicklungs- und Betriebsge-                      9.   Benutzerhandbuch bos-Prüfprotokoll, Dokumentenversi-
sellschaft mbH & Co. KG, Governikus Verification Service,                            on 3.2.0.2_1, Stand: 31.10.2011, 111 Seiten
Version 2.6.0.0
                                                                                10. Testhandbuch Verification Interpreter 3.2.0.2, Dokumen-
Veröffentlichungshinweis                                                            tenversion 1.4, Stand: 31.10.2011, 31 Seiten

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Sig-
naturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt           Es folgt der Text der Herstellererklärung:
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009
(BGBl. I S. 2091), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller
von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Her-
stellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu
veröffentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröf-
fentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine ma-
terielle Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung
der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundes-
netzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellerer-
klärungen und für die Produkte sind allein die Hersteller ver-
antwortlich.


Hersteller:
bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft
mbH & Co. KG
Am Fallturm 9
28359 Bremen

Produkt:
Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0,
Stand: 09. Februar 2012

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:

     1.   Sicherheitstechnische Produktbeschreibung und Spezifi-
          kation, Version 1.0, Stand: 09.02.2012, 63 Seiten

     2.   Testdokumentation, Version 1.0, Stand: 09.02.2012, 13
          Seiten

     3.   Benutzerhandbuch,     Dokumentenversion          2.6.0.0_0,
          Stand: 25.01.2012, 15 Seiten

     4.   Systemanforderungen, Dokumentenversion 2.6.0.0_0,
          Stand: 25.01.2012, 5 Seiten

     5.   Administratorhandbuch, Dokumentversion           2.6.0.0_0,
          Stand: 25.01.2012, 20 Seiten

     6.   Entwicklerhandbuch, Dokumentenversion            2.6.0.0_0,
          Stand: 25.01.2012, 14 Seiten




Bonn, 14. März 2012
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                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                         Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                              Herstellererklärung bos-2012-08-01


                                             Herstellererklärung



                                                       Die

             bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

                                                Am Fallturm 9

                                                28359 Bremen



                               erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG1

                                    in Verbindung mit § 15 Abs. 5 SigV2,

                                               dass ihr Produkt



                             Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0



             die nachstehend genannten Anforderungen des SigG1 und der SigV2 in Teilen erfüllt.




                                          Bremen, den 09.02.2012




                                              gez. Dr. Stephan Klein
                                                 Geschäftsführer



        Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer bos-2012-08-01 besteht aus 18 Seiten.




  1
   Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 16. Mai 2001
  (BGBl. I S. 876), ), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)
  2
   Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. I S.
  3074), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542)

  bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                      Seite 1 von 18
  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




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      Dokumentenhistorie

          Version     Datum           Autor                                              Bemerkung

          1.0         09.02.2012      bremen online services Entwicklungs- und           Initialversion
                                      Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG




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      Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                                          Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




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  Beschreibung des Produkts


  1   Handelsbezeichnung

      Die Handelsbezeichnung lautet:       Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0

      Auslieferung:                        online per Download

      Hersteller:                          bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH
                                           & Co. KG (bos KG), Am Fallturm 9, 28359 Bremen

      Handelsregisterauszug:               HRA 22041


  2   Lieferumfang und Versionsinformationen

      Nachfolgend ist der Lieferumfang einschließlich der Versionsinformationen aufgezählt:

      Produktart       Bezeichnung                                    Version          Übergabeform
      Software         Governikus Verification Service                2.6.0.0          online per Download
      Dokumentation    Governikus Verification Service                2.6.0.0_0        online per Download
                       Administratorhandbuch
                       Governikus Verification Service                2.6.0.0_0        online per Download
                       Benutzerhandbuch
                       bos-Prüfprotokoll                              3.2.0.2_1        online per Download

      Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformation



      Das Produkt „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ nutzt die folgenden zu Signaturgesetz
      und -verordnung konformen Produkte, die ebenfalls von der bremen online services Entwicklungs- und
      Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG hergestellt werden, jedoch nicht Bestandteil dieser Erklärung sind:

      Produktklasse            Hersteller                             Bezeichnung
      Signaturanwendungs-      bremen online services Ent-            Governikus Service Components3 ,
      komponente               wicklungs- und Betriebsgesell-         Version 3.5.3.0
                               schaft mbH & Co. KG
      Signaturanwendungs-      bremen online services Ent-            Governikus Service Components4 ,
      komponente               wicklungs- und Betriebsgesell-         Version 3.6.0.0
                               schaft mbH & Co. KG

      Tabelle 2: Zusätzliche SigG- und SigV-konforme Produkte


  3
   Für die Software „Governikus Service Components, Version 3.5.3.0“ wurde durch den Hersteller eine
  Herstellererklärung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese Herstellererklärung umfasst u a. die
  Komponenten „OCSP/CRL-Relay“.
  4
   Für die Software „ Governikus Service Components, Version 3.6.0.0“ wird durch den Hersteller derzeitig
  eine Evaluierung und Bestätigung nach SigG durchgeführt. Diese Bestätigung umfasst u a. die Komponente
  „OCSP/CRL-Relay“. Die Verwendung diese Signaturanwendungskomponente ist erst nach Abschluss der
  Bestätigung möglich.

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  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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      3   Funktionsbeschreibung

          Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ ist Teil einer Signaturanwendungs-
          komponente gemäß § 2 Nr. 11 SigG, die auf geeigneter Hardware – in diesem Fall Webservern – mit
          geeigneten Betriebsmitteln in einem „geschützten Einsatzbereich (Regelfall/Standardlösung)“
          [BNetzA2005] betrieben wird. Ein Benutzer verwendet die Software „Governikus Verification Service,
          Version 2.6.0.0“ über einen Web-Browser.

          Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ basiert ausschließlich auf Web-Techno-
          logie. Die Anwendung wird auf einem Server betrieben. Die Oberfläche (Graphical User Interface – GUI)
          wird innerhalb eines Browsers auf dem PC des Benutzers angezeigt. Es existieren zwei voneinander
          getrennte Oberflächen: eine Administrations-Oberfläche zur Konfiguration und eine Benutzer-Oberfläche
          zur Bedienung durch den Benutzer. Darüber hinaus bietet die Software „Governikus Verification Service,
          Version 2.6.0.0“ eine Schnittstelle, über die Benutzer einer Fachanwendungen die Verifikationsfunktion
          aus der Fachanwendung heraus nutzen können.

          Der Webserver, auf dem die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ betrieben wird,
          die PCs, über die die Benutzer mittels Browser die Software nutzen sowie die Server der
          Fachanwendungen, die über die Schnittstelle auf die Software zugreifen, werden innerhalb eines
          Intranets betrieben. Ein typisches Einsatzszenario ist ein Unternehmen oder eine Behörde, wo aus
          Performance-Gründen über die Software ein zentraler Verifikationsdienst zur Verfügung gestellt wird.

          Es stehen durch die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ die folgenden
          Funktionen zur Verfügung:

                 Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen

                 Prüfung von qualifizierten Zeitstempeln

                 Validierung einzelner Zertifikate

          Die vorliegende Herstellererklärung bezieht sich ausschließlich auf die Eigenschaft der Software
          „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ als Signaturanwendungskomponente i. S. d.
          § 2 Nr. 11 SigG, d. h. auf diejenigen Funktionalitäten, die dazu bestimmt sind, qualifizierte elektronische
          Signaturen und qualifizierte Zeitstempel zu prüfen oder qualifizierte Zertifikate nachzuprüfen und die
          Ergebnisse anzuzeigen.




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      Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




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  3.1 Prüfung von Signaturen und Zeitstempeln

      Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ stellt für die direkte Nutzung über die
      enthaltene Benutzeroberfläche folgende Funktionen zur Verifizierung qualifizierter elektronischer
      Signaturen und qualifizierter Zeitstempel5 zur Verfügung:

             Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ unterstützt den Benutzer bei der
              Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen hinsichtlich der Integrität des signierten
              Dokuments sowie der Authentizität des Signierenden.

             Der Benutzer wählt eine oder mehrere zu prüfende Dateien über einen Dateidialog aus, die zur
              Durchführung der Prüfung auf den Server hochgeladen werden.

             Das Signaturformat wird automatisch erkannt. Folgende Signaturformate werden unterstützt:
              o   PKCS#7 (enveloped): Signatur im Format der Cryptographic Message Syntax
                  (CMS/PKCS#7) bzw. CAdES. Die signierten Daten sind in der Signatur enthalten.
              o   PKCS#7 (detached): Signatur im Format der Cryptographic Message Syntax
                  (CMS/PKCS#7) bzw. CAdES, wobei die signierten Daten nicht in der Signatur enthalten
                  sind.
              o   PDF-Dateien im Format PDF-inline oder PAdES mit eingebetteten PKCS#7-Signaturen.
              o   XML-Dateien im Format XAdES.

              o   Signierte E-Mails im SMIME-Format als Mail-Datei.
              o   Zeitstempeldatei gemäß RFC 3161: Der durch den Zeitstempel signierte Inhalt ist nicht in
                  dieser Datei enthalten.

             Zur Prüfung von Signaturen im Format PKCS#7 (detached) sowie von Zeitstempeln wählt der
              Benutzer über einen weiteren Dateidialog die separate Inhaltsdatei aus, die ebenfalls zur
              Durchführung der Prüfung auf den Server hochgeladen wird.

             Nach Betätigen der Schaltfläche "Verifizieren" werden die Signaturen aller ausgewählten
              Dateien geprüft. Die Prüfung der Signatur wird wie folgt durchgeführt:

                  o   Verifizieren: Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ verifiziert
                      qualifizierte elektronische Signaturen und legt das Verifikationsergebnis (gültige oder
                      ungültige Signatur oder Fehlermeldung) in Form einer Prüfprotokoll-Datei ab.

                      Zusätzlich wird bei jedem Verifizieren eine Validierung (Statusprüfung) durchgeführt
                      (siehe nächster Aufzählungspunkt).

                  o   Validieren: Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ führt die
                      Statusprüfung des zugehörigen qualifizierten Zertifikats durch. Die Statusprüfung wird
                      sowohl für den in der Signatur enthaltenen Signaturzeitpunkt als auch für den aktuellen
                      Zeitpunkt (d. h. den Zeitpunkt der Prüfung) durchgeführt. Die Software „Governikus



  5
   Bei qualifizierten Zeitstempeln handelt es sich technisch gesehen um besondere Signaturen, die durch
  einen akkreditierten Zeitstempeldienstanbieter erstellt werden. Die Handhabung von Zeitstempeln durch die
  Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ erfolgt analog zu Signaturen im Format PKCS#7
  detached. Der Einfachheit halber wird nachfolgend einheitlich von qualifizierten elektronischen Signaturen
  bzw. Signaturdateien gesprochen. Dieses schließt qualifizierte Zeitstempel bzw. Zeitstempeldateien mit ein.


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  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


                                                                                                         Bonn, 14. März 2012
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                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                         727
                                               Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                    Herstellererklärung bos-2012-08-01


                          Verification Service, Version 2.6.0.0“ validiert nicht selbst, sondern nutzt für die
                          Statusprüfung ein OCSP/CRL-Relay in der Einsatzumgebung. Der Ablauf ist in
                          Abschnitt 3.2 näher beschrieben.

                 Zu jeder geprüften Datei wird ein ausführliches Prüfprotokoll erstellt. Dieses Prüfprotokoll kann
                  sich der Benutzer in seinem Browser anzeigen lassen, auf seinem PC speichern oder über
                  einen durch ihn bestimmten Drucker ausdrucken. Das Prüfprotokoll kann in HTML- oder PDF-
                  Form erstellt werden.
                 Jeder geprüfte Inhalt kann über eine externe Ansicht eingesehen werden. In Fall einer Signatur
                  im Format PKCS#7 enveloped wird der Inhalt extrahiert und zum Download angeboten. Im Fall
                  einer PKCS#7 detached Signatur oder eines Zeitstempels steht die jeweilige Inhaltsdatei zum
                  Download bereit. In allen anderen Fällen kann die zur Prüfung hochgeladene Datei zur
                  Gegenprüfung heruntergeladen werden.

          Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ stellt für die indirekte Nutzung über die
          enthaltene Schnittstelle folgende Funktionen zur Verifizierung qualifizierter elektronischer Signaturen
          und qualifizierter Zeitstempel zur Verfügung:

                 Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ nimmt von der aufrufenden
                  Fachanwendung eine Verifikationsanfrage entgegen, in der das zu prüfende signierte Dokument
                  enthalten ist.
                 Das Signaturformat wird automatisch erkannt. Es werden die gleichen Signaturformate wie bei
                  der Verwendung der Benutzeroberfläche unterstützt (s.o.).
                 Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ führt für die Verifikationsanfrage
                  die Verifikation der Signatur inkl. der Zertifikatsvalidierung durch, analog der Verwendung der
                  Benutzeroberfläche (s.o.)
                 Zu jeder Verifikationsanfrage liefert die Software „Governikus Verification Service, Version
                  2.6.0.0“ eine Verifikationsantwort an die aufrufende Fachanwendung zurück, in der ein
                  Prüfprotokoll mit den Verifikationsergebnissen enthalten ist.
                 Es können mehrere Verifikationsanfragen zusammengefasst übergeben werden. Die Software
                  „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ verarbeitet die Anfragen der Reihe nach und
                  liefert die Verifikationsantworten ebenfalls zusammengefasst zurück.

      3.2 Prüfung von einzelnen Zertifikaten

          Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ stellt folgende Funktionen zur Prüfung
          einzelner qualifizierter Zertifikate zur Verfügung:

                 Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ unterstützt den Benutzer bei der
                  Prüfung von qualifizierten Zertifikaten hinsichtlich der Integrität sowie der Gültigkeit des
                  Zertifikats.

                 Der Benutzer wählt eine oder mehrere zu prüfende Zertifikate über einen Dateidialog aus, die
                  zur Durchführung der Prüfung auf den Server hochgeladen werden.

                 Nach Betätigen der Schaltfläche "Verifizieren" führt die Software „Governikus Verification
                  Service, Version 2.6.0.0“ die Statusprüfung (Validierung) der qualifizierten Zertifikate durch. Die
                  Statusprüfung wird immer für den aktuellen Zeitpunkt (d. h. den Zeitpunkt der Prüfung)
                  durchgeführt. Die Durchführung der Validierung ist im folgenden Absatz beschrieben.



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                                                                                 Herstellererklärung bos-2012-08-01


             Zu jedem geprüften Zertifikat wird ein ausführliches Prüfprotokoll erstellt. Dieses Prüfprotokoll
              kann sich der Benutzer in seinem Browser anzeigen lassen, auf seinem PC speichern oder über
              einen durch ihn bestimmten Drucker ausdrucken. Das Prüfprotokoll kann in HTML- oder PDF-
              Form erstellt werden.
             Alternativ zu der Bedienung über die Benutzeroberfläche kann die Prüfung einzelner Zertifikat
              über die Schnittstelle durchgeführt werden. Das Vorgehen ist analog dem in Kapitel 3.1
              beschriebenen Vorgehen bzgl. der Verifikation unter Nutzung der Schnittstelle.

      Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ validiert nicht selber, sondern nutzt für
      die Statusprüfung ein OCSP/CRL-Relay (vgl. Tabelle 2).

             Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ übergibt dem OCSP/CRL-Relay
              das zu validierende Zertifikat und erhält das Ergebnis der Validierung zurück. Das Ergebnis der
              Validierung umfasst neben den Verzeichnisdienst-Ergebnissen eine Interpretation (gültig und
              nicht gesperrt, unbekannt oder gesperrt).

              Weiterhin ist das Ergebnis der Validierung mit einer elektronischen Signatur des OCSP/CRL-
              Relays versehen. Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ verifiziert die
              elektronische Signatur des Validierungsergebnisses mit dem (System-)Zertifikat des
              OCSP/CRL-Relays und prüft, ob das validierte Zertifikat dasjenige Zertifikat ist, das der Signatur
              entspricht, und ob der Zertifikatsstatus zum angefragten Prüfzeitpunkt ermittelt wurde
              (Plausibilitätscheck).

             Das für die Validierung von Zertifikaten benötigte OCSP/CRL-Relay ist nicht Bestandteil des
              „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0" (vgl. Tabelle 2).

             Die Validierung (Gültigkeitsmodell: Kettenmodell) umfasst folgende Prüfungen:

                  o    Ist das Herausgeberzertifikat gültig (vorhanden und nicht gesperrt)?

                  o    Liegt der aktuelle Zeitpunkt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des qualifizierten
                       Zertifikats (Kettenmodell)?

                  o    Ist dem Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) das verwendete qualifizierte Zertifikat
                       bekannt und ist es nicht gesperrt?

  3.3 Schnittstellen

      Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0" enthält folgende Schnittstellen:

             Schnittstelle zur grafischen Bedienungsoberfläche (Graphical User Interface – GUI) via
              Browser:

              Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ nutzt die grafische Oberfläche
              als Schnittstelle zum Benutzer zur Durchführung der Verifikation sowie als Schnittstelle zum
              Administrator zur Konfiguration.

             Schnittstelle zu Fachanwendungen:

              Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ nutzt die Schnittstelle zu
              Fachanwendungen, um Verifikationsanforderungen entgegenzunehmen und
              Verifikationsergebnisse zurückzuliefern.



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  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                     Schnittstelle zu Governikus (vgl. Tabelle 2) (Ansprechen der Komponente OCSP/CRL-Relay):

                  Für die Online-Validierung existiert eine Schnittstelle zu einem OCSP/CRL-Relay – entweder
                  direkt oder indirekt über einen Verifikationsserver.

      3.4 Kommunikationssicherheit

          Der Webserver, auf dem die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0" betrieben wird,
          die PCs, die die Software über Browser nutzen, sowie die Server der Fachanwendungen, die über die
          Schnittstelle auf die Software zugreifen, werden innerhalb eines Unternehmens- oder Behörden-Intranet
          betrieben – nicht über das Internet –, sodass die Benutzer der Software darüber sicherstellen können,
          dass die Auskunft des Webservers authentisch und zuverlässig korrekt ist.

          Dazu sind die Auflagen an den Betrieb in Abschnitt 5 einzuhalten.


      4   Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung

          Das Produkt „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ erfüllt die nachfolgenden Anforderungen
          des SigG:

          Referenz          Gesetzestext                                    Beschreibung

          § 17 Abs. 2       Für die Überprüfung signierter Daten sind       Zu 2.:
          Satz 2            Signaturanwendungskomponenten
                                                                                 Über eine kryptografische Signatur-
                            erforderlich, die feststellen lassen,
                                                                                  prüfung (Integritätsprüfung) wird
                             1. auf welche Daten sich die Signatur                festgestellt, ob die Signatur bzw. die
                                bezieht,                                          Daten, auf die sich die Signatur
                                                                                  bezieht, unverändert sind.
                             2. ob die signierten Daten unverändert
                                sind,                                       Zu 1., 2., 3., 4. und 5.:
                             3. welchem Signaturschlüssel-Inhaber           Zur Umsetzung dieser gesetzlichen
                                die Signatur zuzuordnen ist,                Anforderungen ist die Generierung eines
                                                                            entsprechenden Prüfprotokolls imple-
                             4. welche Inhalte das qualifizierte
                                                                            mentiert, welches beinhaltet
                                Zertifikat, auf dem die Signatur
                                beruht, und zugehörige qualifizierte             auf welche Daten sich die Signatur
                                Attribut-Zertifikate aufweisen und                bezieht,
                             5. zu welchem Ergebnis die                          welchem Signaturschlüssel-Inhaber
                                Nachprüfung von Zertifikaten nach                 die Signatur zuzuordnen ist,
                                § 5 Abs. 1 Satz 3 geführt hat.
                                                                                 welche Inhalte das zugehörige quali-
                                                                                  fizierte (Attribut)-Zertifikat aufweist
                                                                                  sowie
                                                                                 das Ergebnis der Verifikation und
                                                                                  Validierung, was insbesondere
                                                                                  beinhaltet, ob die signierten Daten
                                                                                  unverändert sind (siehe oben) und ob
                                                                                  das Zertifikat gültig ist (vorhanden und
                                                                                  nicht gesperrt).
          § 17 Abs. 2       Signaturanwendungskomponenten                    Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anfor-
          Satz 3            müssen nach Bedarf auch den Inhalt der           derungen ist auf der Benutzeroberfläche
                            […] signierten Daten hinreichend erken-          eine entsprechende Funktion
                            nen lassen.                                      implementiert, die bei Bedarf den Inhalt der

      bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                             Seite 8 von 18
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730                                    – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,               05 2012
                                          Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                               Herstellererklärung bos-2012-08-01


                                                                      verifizierten Datei zur Anzeige bringt. Es
                                                                      obliegt dem Benutzer, eine geeignete
                                                                      Software zur Darstellung des Inhalts zu
                                                                      verwenden.
                                                                      Bzgl. der Verwendung der Software über
                                                                      die Schnittstelle, ist die Anzeige der
                                                                      geprüften Inhalte durch Auflagen zum
                                                                      Betrieb realisiert, vgl. Abschnitt 5..
      Tabelle 3: Erfüllung der Anforderungen des SigG



      Das Produkt „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ erfüllt die nachfolgenden Anforderungen
      der SigV:

      Referenz      Gesetzestext                                     Beschreibung

      § 15 Abs. 2   Signaturanwendungskomponenten nach               Zur Umsetzung der gesetzlichen
      Nr. 2         § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen          Anforderungen ist die Generierung eines
                    gewährleisten, dass […] bei der Prüfung          entsprechenden Prüfprotokolls imple-
                    einer qualifizierten elektronischen              mentiert, welches beinhaltet
                    Signatur
                                                                          welchem Signaturschlüssel-Inhaber
                    a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig            die Signatur zuzuordnen ist,
                    geprüft und zutreffend angezeigt wird und
                                                                          welches Ergebnis die Verifikation und
                    b) eindeutig erkennbar wird, ob die nach-              Validierung liefern, insbesondere
                    geprüften qualifizierten Zertifikate im
                                                                           o    ob die signierten Daten unver-
                    jeweiligen Zertifikatsverzeichnis zum
                                                                                ändert sind und
                    angegebenen Zeitpunkt vorhanden und
                    nicht gesperrt waren.                            ob das zugehörige qualifizierte Zertifikat
                                                                     zum angegebenen Zeitpunkt gültig war.
                                                                     Die Anforderungen zur korrekten und
                                                                     zuverlässigen Anzeige des Prüfprotokolls
                                                                     werden durch Auflagen zum Betrieb
                                                                     realisiert, vgl. Abschnitt 5
      § 15 Abs. 4   Sicherheitstechnische Veränderungen an           Die Anforderungen zur Erkennung sicher-
                    Produkten für qualifizierte elektronische        heitstechnischer Veränderungen werden
                    Signaturen nach den Absätzen 1 bis 3             durch Auflagen zum Betrieb realisiert, vgl.
                    müssen für den Nutzer erkennbar werden.          Abschnitt 5.
      Tabelle 4: Erfüllung der Anforderungen der SigV

      Die folgenden Anforderungen von SigG und SigV werden vom Produkt „Governikus Verification Service,
      Version 2.6.0.0“ nicht erfüllt, da die Erstellung von Signaturen sowie die Anzeige der zu signierenden
      bzw. signierten Dateien nicht zum Funktionsumfang des Produktes „Governikus Verification Service,
      Version 2.6.0.0“ gehört:

  § 17 Abs. 2    Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten
  Satz 1 SigG    erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher
                 eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht.
  § 17 Abs. 2    Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu
  Satz 3 SigG    signierenden […] Daten hinreichend erkennen lassen.

  bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                         Seite 9 von 18
  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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